1863 / 15 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berlin, 17. Januar. Se. Majestät der König haben Aller—

gnädigst geruht: Dem Major Direktor der Kriegsschule zu Erfurt, die Erlaubniß

von Tschudi à la suit« des 2. Ba⸗ taillons (Saarlouis) 4. Rheinischen Landwehr -Regiments Nr. 30 und zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen Königlicher Hohelt ihm verliehenen

Komthurkreuzes zweiter Klasse des Haus Ordens vom Weißen Falken

zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Zufolge der, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pots—

dam vom 1. April 1859 (Stüch 13) zur öffentlichen Kenntniß gebrachten

Militair-Ersatz⸗Instruetion vom 9. Dezember 1858, werden alle Diejenigen,

welche: 1 in dem Zeitraum vom 17 Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1843 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersat⸗ Aushebungs-⸗Behörde zur Musterung gestellt, 3) 6 zwar gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch leine feste Be— stimmung erhalten haben, z und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesetzliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten, Hause und Wirthschasftsbeamte, Handlungosdiener, Lehrlinge, Handwerké— Jelellen Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit dlesen in einem ahn · lichen Verhältnisse stehende Militairpflichtige, oder als Studenten, Gym- nasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, so weit die— selben nicht zum einjährigen freiwilligen Militairdienste berechtigt, resp. von der persönlichen Gestellung vor die Kreis, ErsatzKommission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen: fich, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom 15ten bis inkl. Zisten d. Mts. bei dem Königlichen Polizei Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, so wie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er—Q WMngene Bestimmungen über ihr Militairverhäliniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen. Für diejenigen, welche im hie

delcher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach der Stra hiesigen Königlichen Polizei .

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tigen, im Falle Militar rp flichtigen zum dere Verhältnisse, welch

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zugelo Ueder d d Bescheinigung er theilt welche sorgfältig aufzubewahren ist.

. Januar 1863. Militair ⸗Kommission.

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und die Besserung schreitet, wenngleich

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s Wirklichen Geheimen

sestät die Königin ertheilte heute der Gemah⸗ ; Siner Majestät des Kaisers der Franzosen Ba⸗ röonin be Tallemand-⸗-Perigord ihre Antritts⸗ Audienz, die aus Ge— jun bhrits gründen bisher ben worden war.

rn zum. Königlichen Hofe gehörigen oder daselbst vorge— frelltwn Versonen ist, wit wir vernehmen, heute eine Ansage zu— gegangen, wonach sie den hierselbst akkreditirten beiden Botschaftern und deren Gemahlinnen, nachdem dieselben von Ihren Königlichen Majeftärten und von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses empfangen worden sind, nun⸗ mehr nach allgemeinem Herkonmnmnen den ersten Besuch zu machen haben. Der englische Botschafter wird, wie wir ferner hören, am Montag Mbend an Y Uhr bie Pforten seines Hotels zum ersten Mule v finen r

F . 1 rr ö 991 8 . * 2 Presse⸗ vom 15. b. Mts spricht von »an⸗

en litt min weanßen än Nan beantzagten Modisicagtionen des Han⸗ eldnertrnst un bnienisthwmpiurttenndl ergischen Sinne Wir sind er⸗ nach lg on artllünenm daß Verhan Lungen, ahzic lend auf Mopifscationen nes nmirelamertrugt, won hem die dseitigen Kahbinet weber in Paris nnen lttret nuch benhbsichtigt Fin

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mitte verbreiten, daß die

in, 17. Januar. Des Königs Majestät

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gen Tage melden, soll in den jüngsten

e troffenen eine gleiche Richtung verfolgt.

preußische Politik eine Verständigung dem Gebiete der deutschen und der Zolleinigungsfrage als Ziet ins Auge gefaßt! habe, und daß in dieser Beziehung schon einzeine vorläufige Eröffnungen gemacht seien. Die Zolleinigung betreffend, sind diese Behauptungen aus der Luft gegriffen, da jede hierhin zielen de Aufforderung in Berlin positiv abgelehnt ist.

Auf Anlaß der Anfrage eines Königlichen Provinzial · Schul⸗ Collegiums wegen Feier des bevporstehenden Februars in den Schu— len ist nachfolgende Verfügung ergangen und den übrigen Provinzial⸗ Behsrden zur Kenntnißnahme und Beachtung zugefertigt worden:

In dem Bericht vom 3. d. Mts. (Nr. 14 hat das König⸗ liche Provinzial⸗Schul-Collegium um die Ermächtigung gebeten, die Unterrichts- Anstalten Seines Nessorts zu einer öffentlichen Feier des bevorstehenden 3. Februar als des Tages zu veranlassen, an welchem vor 50 Jahren der Aufruf des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III. Majestät, zur Errichtung freiwilliger Jäger ˖ Detache⸗ ments erging.

Dem Königlichen Provinzial „Schul - Collegium ist die in der Nr. 289 des Staats Anzeigers vom vorigen Jahre veröffent— lichte Allerhöchste Ordre vom 3. Dezember 1962 bekannt, durch welche des Königs Majestät zu bestimmen geruht haben, daß die Erinnerung an den Beginn der ruhmvpollen Thaten der Armee, welche die Zeit von 1813 bis 1815 zu den glänzendsten in der preußischen Geschichte gemacht haben, am Jahrestag der Errichtung der Landwehr gefeiert werde. Wird dieser Tag, der 17. März, an welchem des hochseligen Königs Majestät den denkwürdigen Aufruf An Mein Volk— erließ Landwehr und Landsturm in die Waffen rief und den begonnenen Krieg »als den letzten entschei— denden Kampf für Vaterland, Unabhängigkeit, Ehre und eigenen Heerd erklärte, wie für die ganze Nation, so auch für die Schu— len ein Tag der patriotischen Erhebung und Feier sein, so kann es sich nicht empfehlen, die Theilnahme der Jugend an den Ge— schicken des Vaterlandes durch eine doppelte Feier zu zersplittern und zu zerstreuen.

Dieses kann aber auch um so weniger in der von dem König— lichen Provinzial ⸗Schul⸗Collegium vorgeschlagenen Weise durch eine Feier des 3. Februar in den Schulen geschehen, als dieser Tag in keiner unmittelbar verständlichen Beziehung zu den Gymnasien und Realschulen steht, und seine nationale Bedeutung von der des 17. März bei Weitem überwogen wird. Die Bekanntmachung vom 3. Februar 1813 »in Betreff der zu errichtenden Jäger— Detachements« (Gesetz Sammlung 1813 Seite 15) erklärt das Bedürfniß für vorhanden, »die Truppen ohne großen Kostenauf— wand schnell zu vermehren, und während in ihr noch nicht ein— mal der Feind genannt wurde, dem es galt, kann der 3. Februar d. J. zwar ein hoher und freudiger Erinnerungstag für diejenigen Söhne des Vaterlandes sein, welche damals dem Rufe ihres Königs als freiwillige Jäger folgten; er ist aber nicht ein Tag von solcher nationalen Bedeutung, daß die Schulen sich an seiner Feier zu betheiligen hätten.

Die Betheiligung der Schulen an den bevorstehenden natio— nalen Erinnerungstagen ist daher auf den 17. März zu richten und zu beschränken, und hat das Königliche Provinzial-Schul⸗ Collegium dieserhalb, so wie wegen einer Theilnahme der Schulen an der kirchlichen Feier des 15. Februar, als des hundertjährigen Erinnerungstages des Hubertsburger Friedensschlusses, noch beson⸗ dere Anweisung zu erwarten.

Berlin, den 14. Januar 1863.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗

Angelegenheiten. von Mühler.

Samburg, 16. Januar. Wie kopenhagener Briefe vom gestri— Tagen eine französische Note ingelaufen sein, welche mit den aus England und Rußland einge—

Frankfurt a. M., 16. destags-Sitzung erfahren die

Januar. Ueber die gestrige Bun— „Frankf. Bl.« noch folgendes Wei—

tere: Das Präsidium eröffnete dieselbe mit der Mittheilung, daß die Dresdener Konferenzen über Obligationenrecht am 5. d. ihren An—

fang genommen hätten. so von Oesterreich, rechts am 1.

zeigte seine Beistimmung zu dem Rechtshülfe in Civilsachen an.

Hierauf folgte eine Reihe anderer Anzeigen, daß das Handelsgesetzbuch mit Ausschluß des See— Juli l. J. im Kaiserreich eingeführt werde. Kurhessen Gesetzentwurf über gegenseiiige Mecklenburg-Schwerin erklärte, daß es sich bei den Dresdener Konferenzen nicht werde vertreten lassen. Hierauf sand die Neuwahl der Reclamationskommission statt; die— selbe fiel auf die bisherigen Mitglieder: Bayern, Baden, Mecklen—⸗ burg, Oldenburg und Frankfurt.

Großbritaunien und Irland. London, 5. Januar. Der preußische Botschaster Graf Bernstorff nebst Gemadlin ist nach London zurückgekehrt.

Der Egrl Granville hat Einladungen zu einem parlamen⸗ tarischen Galabiner auf Mittwoch den 4. Februar in seiner Residenz in Brutonstreet ergehen lassen.

mit Oesterreich zunächst auf

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kreich. aris, 15. Januar. Durch Kaiserliches

8 2 10ten d. 6 ni. Gehälter der Vꝛinisterialbeamten im Departement für Unterricht und Kultus, auf Antrag des Ministers, in folgender Weise erhöht worden;: Generalsecretair 20,000 res. Kabinets-Ehef des Ministers 16,000 Frcg, Kultus -Direttor 15.000 Fres, sechs Abtheilungs⸗Vorsteher je 12,000 Fres., Unterdirektor für die nicht katholischen Kulte 10,0600 Fres,, zwei Abtheilungs,Vorsteher je 10009 Fres,, 13 BüregurChess je 9. bis 6000 Fres., 22 Unter hürcau-Chefs je 55h bis 4000 Fres., 130 Unterbeamte je 3800 bis 1500 Fres. Die Supernumerar Stellen mit 6. bis 800 Fres. Ge⸗ halt sind aufgehoben; 1500 Fr. ist jetzt das niedrigste Gehalt. Jür die Beamten dieses Departements ist, wie der Minister sagt, bisher immer am dürstigsten gesorgt gewesen; durch Verringerung des Per— sonals hat jetzt diese Verbesserung der Gehälter, erzielt werden können. Die in der Baumwollen-Industrie beschäftigungslos gewordene Arbeiterbevölkerung beträgt 515,000 beiderlei Geschlechts, unter An derem 55,000 im Oberrhein, 40,9000 in der Seine ⸗Inferieure, 26,000 im Nord, 25,000 im Somme, 13,000 im Orne⸗, 12/00 im Aisne je 11000 im Eure— und im Vogesens, und 10,000 im Loire De—

partement.

Spanien. Bons be—

Der Schatz hat die 1863 fälligen

ö Kongreß hat die Einführung fremder Papiere, vermittels Abgabe von einem Zehntel angenommen. Ex beschästigt sich jetzt mit einem Gesetzentwurf über Verwaltungs Assimilirung der über seeischen spanischen Besitzungen mit dem Mutterlande. Türkei. Konstantinopel, 10. Januar. Das neue Ka— binet ist folgendermaßen zusammengesetzt: Kiamil Pascha Großvezier, Mehemet Pascha Großadmiral Naschid Pascha Kriegsminister, Halil Pascha Großmeister der Artillerie, Aali Pascha blieb im Amte. Halil Bey, Gesandter in Petersburg, will mit Rustem Bey in Turin den Posten wechseln. Sir Bulwer wird Ende dieser Woche ein⸗ treffen. Der russische Dampfer Kertich ˖ ist bei Theodosia gescheitert. Das großherrliche Theater in Dolmabaksche wurde in eine Kaserne verwandelt; auch das Universitätsgebäude soll das gleiche Loos h ,n wh und Polen. Berichte aus Warschau vom 15ten melden, daß die Aushebung in der verflossenen Nacht stattge⸗· funden habe, und daß die Ruhe dabei nirgends gestört worden sei. Dänemark. Kopenhagen, 14. Januar. Der Minister des Innern, Herr Orla Lehmann, welcher mehrere Tage krant ge⸗ wesen ist, war heute zum ersten Male wieder im Voltsthing, wo die dritte Behandlung des Gesetzentwurfes, betreffend eine Verände⸗ rung der Fühnenschen Eisenbahn über Strick ⸗Fredericia, anstatt über Mittelfort⸗Snoghöi, Veranlassung zu heftigen Debatten gab. Nach— dem ein von den Bauernfreunden gestellter Vorschlag zu einer Rich—

tung, worauf der Minister erklärte, nicht eingehen zu können, mit 47 gegen 15 Stimmen angenommen war, wurde das Gesetz selbst

mit 59 gegen 38 Stimmen angenommen und dem Landsthinge überschickt, woselbst der Minister des Innern es versuchen wird, dieses Gesetz in veränderter Form durchzubringen.

Amerika. New - York, 3. Januar. ie Politik der Union in dem gegenwärtigen Bürgerkriege verfolgt, in

durch die vorgestriige Proclamation des Präsidenten Lincoln

Wenn

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wieder mit einem bedeutenden Denksteine bezeichnet worden.

wir auch den Hauptinhalt schon in Kürze mitgetheilt haben, so mag

es doch von Interesse sein, den vollständigen Wortlaut des Atten⸗ 1 Es ist datirt von Washington, 1. Januar

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die Exekutive am vorbesagten ersten Tage des Januar durch eine Nr mation die Staaten und Theile von Staaten, wenn es deren giekt. chen die Einwohner dann in Aufruhr gegen die Vereinigten St griffen sind, bezeichnen wird, und daß die Thatsache, das ngen oder dessen Bevölkerung an diesem Tage in Treu und Glauben in

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Kongresse der Vereinigten Staaten durch seine dazu in Wahlen, wo

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Majorität der berechtigten Wähler Theil genommen bat, der vertreten ist, in Abwesenheit eines starken gegen heiligen vollständiger Beweis gelten soll, daß ein solchtt Staat und sein⸗ J schaft nicht im Aufstande gegen die Vereinigten Staaten datt = »So bezeichne ich, Abraham Lincoln, Präñdent der Derein gten ten, in Kraft der mit übertragenen Machtvollkommenheit als haber der Armee und Flotte der Ver -Staaten in Zeit des s⸗ neten Aufruhrs gegen die Behörden und die Regierung der Staaten, und als eine geeignete und notbwendige Criegs maß tegel sagten Aufruhr zu unterdrücken, an diesem ersten Tage 6 Ja Jahre unseres Herrn achtzebnbundertdreiundsechzig und in

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2000 ᷓƷrussische Soldaten erwartet. wieder genommen worden.

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467 Thlr. bez, Frühjahr 135.

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mit meinem Vorsatze so zu thun, öffentlich kund gemacht für die volle Dauer von hundert Tagen von dem Tage des ersten obenerwähnten Erlasses als die Staaten und Theile von Staaten, deren Bevölkerung an diesem Tage im Aufruhr gegen die Ver. Staaten begriffen sind, die folgenden: Artansas, Texas, Louisiana r . die Gemeinden von St. Bernard, Blacquemines, Jefferson, St. John, St. Charles, St. James, Ascension, Assumption, Terre Bonne, Lafourche, St. Mary, St. Martin und Orleans mit Einschluß der Stadt New-Orleans —, Mississippi, Alabama, Florida, Georgia, Südearolina, Nordegroling und Virginien ausgenommen die Westvirginien bezeichneten 48 Grafschaften und gleicherwelse die Grafschaften von Berkley, Accomac, Northampton, Elizabeth City, York, Princeß Ann und Norfolk mit Einschluß der Städte Norfolk und Portsmouth; und sol— len diese hier ausgenommenen Theile für jetzt so belassen bleiben, als ob diese Proklamation nicht erlassen worden wäre.

»Und kraft der vorbesagten Machtvollkommenheit und zum erwähnten Zwecke bekräftige und erkläre ich, daß alle als Sklaven in den aufgezählten be⸗ zeichneten Staaten und Theilen von Staaten frei sind und hinführo frei sein sollen, und daß die Exekutive der Ver-Staaten, mit Einschluß der Armee und Marinebehörden derselben, anerkennen und aufrecht halten wird die Freiheit besagter Personen * ö.

»Und ich schärfe hiermit den so frei Erklärten ein, sich aller Gewalt— thätigkeiten, außer im Zustande der Nothwehr, zu enthalten, und ich empfehle ihnen an, daß sie in allen Fällen, wo es gestattet wird, getreulich für an= gemessenen Lohn arbeiten mögen. 26

»Und fernerhin erkläre ich und thue kund, daß solche Personen von taug⸗ licher Körperbeschaffenheit in den bewaffneten Dienst der Vereinigten Staa ten aufgenommen werden sollen, um Forts, Stellungen, Stationen und andere Plätze zu besetzen und Fahrzeuge aller Gattung in besagtem Dienste zu bemannen. . 16

»Und hierzu indem ich es aufrichtig als einen Akt der Gerechtigkeit, der von der Verfassung gestattet ist hei militairischer Nothwendigkeit rufe ich das ruhige Urtheil der Menschen und die gütige Gnade des allmächtigen Gottes an. J 5 .

»Zu wessen Zeugniß ich hierauf meine eigenhändige Unterschrift gesttzt und das Siegel der Vereinigten Staaten habe abbrücken lassen ö .

»So geschehen in der Stadt Washington, an diesem ersten Tage bes Januar, in dem Jahre unseres Herrn eintausend achthun dert dreiund sechs ig, ünd in dem siebenundachtzigsten der Unabhängigkeit ber Vereinigten Staaten von Amerika.

Gezeichnet, Abraham Lincoln.

Contrasignirt Wm. H. Seward, Staats secretait

Asien. Mit der Ueberlandpost eingetroffene Nachrichten aus Shanghai vom 6. Dezember melden, daß daselbst Ruhe herrscht. Die Lage der Kaiserlichen war eine günstigere geworden. Die In surgenten waren aus der Nachbarschaft von Rankin verschwunden. Es ging das Gerücht von der Ankunft einer ru sischen Flotte, um bei dem Angriff auf Nankin mitzuwirken. In Nongyo wurden . Shangyn ist von den Kaiserlichen

ö Berlin, den 17. Januar. Du Lande: koggen 7 Thlr., auch 1 11h 23 Grosse Gerste 1 . 8 Ef, * 17Thlr. 10 Sr. und 1 Thlr. 7 Sgr. ß Pf. Kleine Gerste 1 IH 82 25e Thlr. 2 Sęr. 65 PL., auch 1 TH er 2 8 ; und 27 Sgr 6 Pf. Erbsen 1 Thtr. 27 Sgr. 6 FE, zuch 1 The. 25 Sgr. 3 Pf. , . 2 . ; Kartoffeln, der Scheffel 17 Ser. e, aneh 6 Pf., metrenweir J Ser. 6 FF, aach 3 Ff.

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vom 17. Januar. Weizen loco 60 73 Thlr. nach Qual,, hunt poln poln. 687 Thlr. ab Bahn hez.

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