1863 / 34 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bindung von diesem Verhältniß, den Oberbefehl über das J, II., V, VI. Armee Corps.

General der Inf. v. Wusso w, Militair. Gouverneur der Provinz Pom- mern und kommandirender General des ll. Armee⸗Corps, wird, un. ter Entbindung von diesem Verhältniß, zu Meinem General · Adjutan⸗ ten ernannt.

Gen. Lt. v. Bo nin, Gen. Adjut. und Commandr. der 2 Garde⸗Inf. Div., wird zum kommandirenden General des J. Armee ·˖ Corps ernannt.

Gen. Lt. v. Steinmetz, Commandr. der 1. Div., wird zum kommandi— renden General des Il. Armee -⸗Corps ernannt.

Gen. Lt. v. Mutius, Commandr. der 11. Div, wird zum kommandiren— den General des VI. Armee-Corps ernannt.

Gen. Lt. Vogel v. Falcken st ein, Commandr. der 5. Div., wird in glei= cher Eigenschaft zur 2. Garde · Inf. Div. versetzt.

Gen. Lt. v. Borcke, Kommandan? von Danzig, erhält ein Patent seiner

Charge, Gen. Maj. v. Plonski, Commandeur der 12. Div., Gen. Maj. Herzog Eugen von Württemberg Hoheit, à la suite der Armee, Gen. Maj. v. Alvensleben, General⸗Adjut. werden zu Gen. Maß v. Voigts-Rhetz, Commandeur der Jten ? Gen. Lts. befördert. Division, Gen. Maj. Bar. v. d. Goltz, Command. der Garde— Kavallerie ⸗Division,

Gen. Maj. v. Griesheim, Commandr. der 2. Garde ⸗Kav. Brig, wird,

unter Beförderung zum Gen. Lt, zum Commandr der 1. Division er⸗ nannt. ; Gen. Maj. v. Tümpling, Commandr. der 11. Kap, Brig., wird, unter Beförderung zum Gen. Lt, zum Commandr. der 5 Div. ernannt.

förderung zum Gen. Lt, zum Commandr. der II. Div. ernannt.

Gen. Maj. Erbprinz zu Sach sen-Mein ingen Hoheit, à la Suite der Armee, wird zum Gen. Lt. befördert.

Gen. Maj. Bar. v. Vietinghoff gen. Scheel, Commandr. der 7T. Inf. Brig, wird, unter Beförderung' zum Gen. Et, zum Commandr. der 2. Div. ernannt.

Gen. Maj. Frhr. v. Trosch ke, Direktor der vereinigten Art. und Ingen. Schule erhält den Char. als Gen. Lt.

Gen. Major v. Sommerfeld, Commdr. der 32. Inf. Brig. und beauf⸗ tragt mit dem Kommando über die preußischen Besatzungstruppen in Frankfurt a. M, wird zum Kommandanten von Stettin ernannt.

Gen. Maj. v. Etzel, Commdr. der 29. Inf. Brig, wird in gleicher Eigen schaft zur 33 Inf. Brig. versetzt und mit dem Kommando über die preußischen Besatzungstrüppen in Frankfurt a. M. beauftragt.

Gen. Maj. v. Prondzynski, Commdr. der g. Inf. Brig.,, wird zum Kommandanten von Luzemburg und zum Führer der Brigade der Be—

satzung dieser Bundesfestung ernannt.

Gen. Maj v. Boyen, General à la snite, wird, unter Belassung in diesem Verhältniß, zum Commdr. der 4. Garde⸗Inf. Brig. ernannt.

Gen. Maj. v. Goeben, Chef des Generalstabes des VII. Armee⸗Corps, wird zum Commdr. der 26. Inf. Brig. ernannt.

Gen. Maj. v. Lehwaldt, Chef des Generälstabes des VII. Armee - Corps,

wird zum Commdr. der 7. Inf. Brig. ernannt.

Oberst v. Plebwe, Commdr. des Ostpr. Füs. Regts. Nr. 33, wird, unter

Stellung à la suite dieses Regiments: zum Commdr. der 29. Inf. Brig. ernannt.

Oberst v. Schlegell, Commdr. des 2. Rhein. Inf. Regts. Nr. 28, wird, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Commdr. der 9. Inf. Brig. ernannt.

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es Regts.,, zum Commdr. der 15. Inf.

Oberst v. Kirchbach, Commdr' des 3. Magdeb. Inf Regts. Nr. 66, wird, / di

unter Stellung à la suite. Brig. ernannt.

Oberst v. Werder Insp. der Jäger und Schützen und beauftragt mit der Führung der Geschäfte des reitenden Feldjäger⸗Corps, wird, unter Be—

lassung à la suite des Garde Jäger ⸗Bataillons, zum Commandeur der

8. Inf. Brig. ernannt.

Oberst - Lt. Gr. zu Dohna, Commdr. des 3. Rbein. Inf. Regts. Nr. 2 wird, unter Stellung à la suite des Garde. Jäger ⸗Bats, zum Insp. Jäger und Schützen ernannt und mit der Führung der Geschäfte Kommandos des reitenden Feldjäger⸗Corps beauftragt.

Oberst v. Hartmann, Chef des Generalstabes des VI. Armee ⸗Corps, wird, unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, zum Com- mandeur der g. Kav. Brig. ernannt.

Oberst Bar. v. Rhein baben, Commandeur des Garde ⸗Kür. Regts, wird unter Stellung à la suite dieses Regts, mit der Führung der 2. Garde- Kav. Brig beauftragt

Oberst v. Podbiels ki, Commandeur des Thür. Hus. Regts. Nr. 12, wird, unter Stellung à la suite dieses Regts, mit der Führung der 16 Kav. Brig. beauftragt.

Oberst v. Bo rstell, Commandeur des J. Garde Drag. Regts, wird, unter Stellung à la suite dieses Regt, mit der Führung der 11. Kavallerie⸗ Brig. beauftragt.

Ob. Lt. v. Mirbach, à la suite des Magdeb. Füs. Regts. Nr. 36 und mit der Führung desselben beauftragt, wird zum Commdr. dieses Regiments ernannt.

b. Et. v. Gerstein - Hohenstein vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, wird zum Cemmdr. des 2. Rhein. Inf. Regts. Nr. 28 ernannt.

Lt. Bar. Schuler v. Sen den vom 4. Pomm. Inf. Regt. Nr. 2t, wird zum Commdr. des 3. Rhein. Inf. Regts. Nr. 29 ernannt.

Lt. v. Blankensee, Commdr. Fes 2. Schles. Jäger ⸗Bats. Nr. 6, wird zum Eommdr. des 3. Magd. Inf. Regtẽ. Nr. 66 ernannt.

Lt. v. Debschitz vom Leib-⸗-Gren. Regt. (1. Brandenb Nr. 8, wird zum Commdr. des 2. Brandenb. Gren. Regts. Nr. 17 Prinz Karl von Preußen, ernannt.

Ob. Lt. v. Pape vom Garde⸗Füs. Regt., wird zum Commdr. des Ostpr. Füuͤs. Regts. Nr. 33 ernannt.

Ob. Lt. v. Dorpowski vom 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 Prinz Karl von Preußen), wird zum Commdr. des 7. Westf. Inf. Regts. Nr. 56 ernannt. ,

Oberst Prinz Albrecht von Preußen Königl. Hoheit, à la suite des lsten Garde. Drag. Regts. und mit der Führung desselben beauftragt, wird zum Commdr. dieses Regts. ernannt.

Major Frhr. v. Barnekow vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), wird mit der Führung des Thür. Hus. Regts. Nr. 12, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt.

Major Frhr. v. Stenglin vom Thür. Ulan. Regt. Nr. 6, wird mit der Führung des Garde-Kür. Regts, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt.

Berlin, den 29. Januar 1863.

Wilhelm.

N icht amtliches.

Preußen. Berlin, 7. Februar. Seine Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegs-Ministers, des Ge—

neral⸗»Lieutenants General-Adjutanten Freiherrn von Manteuffel, des

Gen. Maj. v. Zastrow, Commandr, der 19. Inf. Brig, wird, unter Be. Wirklichen Geheimen Raths Geheimen Kabinets-Raths Illaire und

die Meldungen des General-⸗Majors von Etzel und des mit der Füh⸗—

rung des Garde ⸗Kürassier⸗Regiments beauftragten Major v. Stenglin entgegen.

Die von Sr. Majestät dem K önige auf die Adresse des Abgeordnetenhauses ertheilte Antwort, welche in der gestrigen Sitzung des Hauses verlesen wurde, hat folgenden Wortlaut:

Ich habe die Adresse, welche das Haus der Abgeordneten unter

dem 2gsten v. M. an Mich zu richten beschlossen hat, empfangen.

Ihr Inhalt sowohl, als der Weg, auf welchem dieselbe Mir zuge⸗

gangen ist, lassen Mich glauben, daß es dem Hause darum zu thun

ist, Meine persönliche Anschauung und Willensmeinung kennen zu

lernen. Deshalb richte Ich, ohne Vermittelung Meiner Minister,

Mein Königliches Wort an' das Haus der Abgeordneten.

Die Adresse bekundet einen tiefgreifenden Gegensatz in der Stellung des Hauses zu Meiner Regierung. Es wird die Anschul⸗ digung gegen Meine Minister erhoben, daß sie nach dem Schluß der letzten Sitzungsperiode des Landtages verfassungswidrig die Ver— waltung ohne gesetzlichen Etat fortgeführt, daß sie auch solche Aus⸗ gaben, welche durch Beschlüsse des Hauses ausdrücklich abgelehnt worden seien, verfügt und sich dadurch einer Verletzung des Art. 99) der Verfassungs-Urkunde schuldig gemacht hätten. Zwar hat das Haus der Abgeordneten mit Recht jeden Zweifel an Meinem ernsten und gewissenstreuen Willen, die Verfassung des Landes aufrecht zu erhalten, ausgeschlossen, dasselbe hat aber Anordnungen Meiner Regierung, welche mit Meiner Genehmigung getroffen worden, als Thatsachen zur Begründung der Beschwerde über Verfassungs⸗Ver⸗ letzung angeführt.

Ich würde jene Anordnungen nicht zugelassen haben, wenn Ich darin eine Verfassungs-Verletzung hätte erkennen können, und muß die gegen Meine Regierung erhobene Beschuldigung als unbegründet aus voller Ueberzeugung zurückweisen.

Das Haus der Abgeordneten hatte von seinem verfassungs— mäßigen Rechte der Mitwirkung bei Feststellung des Staatshaus— halts in einer Weise Gebrauch gemacht, daß es Meiner Regierung, wie dieselbe dies ohne Rückhalt wiederholt ausgesprochen hatte, un—⸗ möglich war, den unausführbaren Beschlüssen des Hauses ihre Zu⸗ stimmung zu ertheilen. Sein gleichfalls verfassungsmäßiges Recht ausübend, hatte das Herrenhaus den! vom Hause der Abgeordneten bis zur Unausführbarkest abgeänderten Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1862 abgelehnt.

Da nun die Festsetzung dieses Etats nach der Vorschrift der Verfassung für die vorjährige Sitzungsperiode des Landtages un⸗ möglich geworden war, und da bie Verfassung für einen solchen Fall keine Bestimmungen enthält, so ist es unverständlich, wenn das Haus der Abgeordneten eine Verfassungsverletzung darin erkennen will, daß Meine Regierung die Verwaltung ohne gesetzlich festgestellten Etat fortgeführt hat. Ich muß es vielmehr als eine Ueberschreitung der verfassungsmäßigen Befugnisse des Hauses der Abgeordneten be⸗ zeichnen, wenn das Haus seine einseitigen Beschlüsse über Bewilligung oder Verweigerung von Staats-Ausgaben als definitiv maßgebend für Meine Regierung betrachten will. Die Adresse bezeichnet das Recht der Ausgabe-Bewilligung als das oberste Recht der Volks⸗ vertretung. Auch Ich erkenne dies Recht an und werde es achten und wahren, so west es in der Verfassung seine Begründung findet.

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Ich muß aber das Haus darauf aufmerksam machen, daß nach der Verfassung die Mitglieder beider Häuser des Landtages das ganze Volk vertreten und der Staatshaushalts-Etat nur durch Gesetz, näm⸗ lich durch einen von Mir genehmigten, übereinstimmenden Beschluß beider Häuser des Landtages der Monarchie festgestellt werden kann. War eine solche Uebereinstimmung nicht zu erreichen, so war es die Pflicht der Regierung, bis zur Herbeiführung derselben die Verwal— tung ohne Störung fortzuführen. Sie hätte unverantwortlich ge⸗ handelt, hätte sie dies nicht gethan.

Wenn die Adresse aber ausführt, »daß die neue Session begon— nen habe, ohne daß Meine Regierung durch thatsächliches Entgegen⸗ kommen auch nur die Aussicht eröffnet habe, zu einer geregelten Handhabung der Finanzen zurückzukehren und die Heereseinrichtungen auf gesetzliche Grundlagen zu stützen , so muß Mich das im höchsten Grade befremden. Denn es ist dabei gänzlich mit Stillschweigen übergangen, daß in der Ersffnungsrede des allgemeinen Landtages der Monarchie die Vorlage des Budgets pro 1863 und 1864, die Vorlage einer Ergänzung zum Gesetze vom 3. September 1814 über die Verpflich⸗ ung zum Kriegsdienst angekündigt worden und außerdem behufs nachträglicher Genehmigung durch das Haus der Abgeordneten, die Vorlegung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben pro 1862 zugesagt worden ist, welche zu dem von Meinem Finanz- Minister angegebenen Zeitpunkte erfolgen wird. Wie kann das Haus der Abgeordneten sich darnach der Einsicht verschließen, daß Meine Regierung es sich dringend angelegen sein läßt, die Finanz Verwaltung des Staats sobald als möglich wieder auf eine gesetz— liche Basis zu stellen?

Wenn in Veranlassung des eingetretenen Konflikts von mehre— ren ständischen Corporationen und aus der Mitte der Bewohner vieler Kreise des Landes Mir zahlreiche Adressen überreicht worden sind, in denen die Unterzeichner Mir ihre persönliche Ergebenheit und ihre Zustimmung zu den Anordnungen Meiner Regierung ausge— drückt haben, so bat es Mich unangenehm berührt, dieselben in der Adresse des Hauses der Abgeordneten als eine kleine, der Nation seit lange entfremdete Minderheit bezeichnet zu sehen. Ich habe diese Kundgebungen aus allen Ständen und Klassen Meiner getreuen Unterthanen mit Befriedigung empfangen und muß den Vorwurf, daß die Theilnehmer in Treue und Hingebung für ihr preußisches Vaterland gegen Andere zurückstehen, als ungerechtfertigt um so mehr zurückweisen, als dem Hause der Abgeordneten nicht unbekannt ge— blieben sein kann, was Ich auf jene Adressen geantwortet und wie Ich Meinen Dank persönlich ausgesprochen habe.

Das Haus der Abgeordneten hat ferner eine Beschwerde über Mißbrauch der Regierungsgewalt vorgetragen und zur Begründung derselben auf die Maßregeln Meiner Regierung gegen einzelne Be— amte und Landwehrmänner und gegen die Presse Bezug genommen. Da hiebei jedoch, wie auch nicht behauptet worden, die gesetzlichen Befugnisse der Behörden in Ausübung der Disziplin nicht über— schritten worden sind und da über die vorgekommenen Ausschreitun—⸗ gen der Presse lediglich Unsere Gerichte zu erkennen haben, so war der Landesvertretung keine hinreichende Veranlassung gegeben, sich mit den berührten Vorgängen zu beschäftigen und sie zum Gegen— stande ihrer Beschwerde zu machen.

Das Haus der Abgeordneten wird die in der Verfassung den verschiedenen Gewalten gesetzten Schranken anzuerkennen haben; denn nur auf dieser Grundlage ist eine Verständigung hinsichtlich derjeni— gen Gebiete möglich, auf welchen ein Zusammenwirken Meiner Re— gierung mit der Landesvertretung erforderlich ist. Ich beklage tief den Widerstreit der Ansichten, der in Betreff der Fetzsetzung des Staatshaushalts Etats sich entwickelt hat. Es kann aber eine Verein— barung über den Etat nicht durch Preisgebung der verfassungs— mäßigen Rechte der Krone und des Herrenhauses erwirkt, es kann nicht, der Verfassung entgegen, das Recht der Bewilligung und Ver— weigerung der Staats- Ausgaben ausschließlich auf das Haus der Abgeordneten übertragen werden. Es ist Meine landesherrliche Pflicht, die auf Mich vererbten und verfassungsmäßigen Machtbefugnisse der Krone ungeschmälert zu bewahren, weil Ich darin eine nothwendige Be⸗ dingung für die Erhaltung des inneren Friedens, für die Wohlfahrt des Landes und für das Ansehen Preußens in seiner Europäischen Stellung erkenne.

Nachdem Ich seit einem Jahre durch verminderte Anforderungen an die Leistungen des Volkes, von nahezu vier Millionen, so wie durch bereitwilliges Eingehen auf die ausführbaren Wünsche der Ver— tretung desselben bewiesen habe, daß es Mir wahrhaft darum zu thun ist, eine Ausgleichung des Widerspruchs herbeizuführen, den Meine Regierungsmaßregeln im Großen wie im Kleinen gefunden haben, erwarte Ich, daß das Haus der Abgeordneten diese Beweise des Entgegenkommens nicht ferner unbeachtet lassen wird und fordere dasselbe nunmehr auf, seinerseits Meinen Landesväterlichen Absichten sein Entgegenkommen in einer Art zu beweisen, daß das Werk der Verständigung ermöglicht wird, welches Meinem Herzen ein Bedürf— niß ist, Meinem Herzen, dessen einziges Verlangen darauf gerichtet ist, das Wohl des preußischen Volkes zu fördern, und dem Lande

die Stellung zu erhalten, die eine glorreiche Geschichte durch treues Zusammengehen von König und Volt, demselben angewiesen hat. Berlin, den 3. Februar 1863. gez. Wilhelm.

An das Haus der Abgeordneten.

Mecklenburg. Schwerin, 6. Februar. Se. Hoheit der Herzog von Sachfen-Altenb urg ist gestern Abend 6 Uhr in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs hier eingetroffen. Wie verlautet, wird der hohe Gast bis zum Sonntag hier verweilen. (Mecklenb. Z.)

Frankfurt a. M., 5. Februar. In der gestrigen Bun⸗ destagssitzung kamen fast nur laufende Geschäfte von untergeord⸗ neter Bedeutung vor. Das Wichtigste war (die bereits erwähnte) Erklärung von Bayern, worin es nachträglich seine Zustimmung zu der nach der Schlußziehung über die Delegirtensache in der Sitzung vom 22. v. M. Seitens Oesterreichs abgegebenen Ertlärung aus. sprach. Zur Anzeige lam, daß die Stimmführung in der 16. Curie von Hessen-⸗Homburg auf Liechtenstein übergeht. Mehrere Staaten, darunter Oesterreich, Bayern, Sachsen, beide Hessen, übergeben Stan? deslisten. Preußen zeigte die Beförderung des bisherigen Kom— mandanten von Luzemburg, General⸗Major v. Voigts Rheetz, zum Commandeur der 7. Diviston an. (Fr. Bl.)

Groäbritannien und Irland. London, 5. Februar. Die Vermählung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales ist auf Dienstag, den 10. März, festgesetz. Die Ceremonie wird in der St. Georgs Kapelle im Schloß Windsor vor sich gehen, und die Königin privatim dabei anwesend sein.

Am 25. dieses wird der Prinz von Wales im Namen der Königin ein Lever im St. James⸗Palaste abhalten.

Die Prinzessin Alexandra wird am 7. März in England ankommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. Februar. Nach den Mittheilungen des Russ. Inv. enthalten die Aussagen der in der Insurrection gemachten Gefangenen wichtige Nachrichten. Einer von ihnen sagte aus, daß der Geistliche seines Kirchspiels schon seit langer Zeit die Rebellion gepredigt habe; daß Ende Dezember aus Warschau ein Herr gekommen sei, welcher Jedem, der nicht zu den Empörern stehen würde, mit dem Tode gedroht habe; daß in allen benachbarten Kirchspielen die Geistlichen Geldsammlungen ge⸗ macht und Listen über diejenigen geführt haben, welche eingewilligt, an dem Aufstande Theil zu nehmen, und daß er selbst sich nur in Folge der Drohungen und Versprechungen an dem Aufstande be⸗ theiligt habe.

Ein anderer Bauer aus dem Dorfe Danilowo erklärte, das am 27. Januar eine Bande in dem genannten Dorfe erschienen sei und ihn mit allen kampffähigen Bauern mit Gewalt fortgeführt habe, um die Russen zu tödten, daß er aber bei der ersten günstigen Gelegenheit nach seinem Dorfe zurückgegangen sei.

Ein Bürger aus Grandow, welcher mit den Anderen ergriffen worden war, sagte aus, daß bei der Bande, bei welcher er sich be⸗ funden, zwei Geistliche seien, welche Listen über die Theilnehmer führen, Steuern erheben, Messe lesen und vorher Absolution für die Ermordung der Russen ertheilen. Bei derselben Bande seien auck einige Edelleute, welche auf den Dörfern umherziehen und die Bauern, welche sich nicht am Aufstande betheiligen wollen, mit furchtbaren Drohungen schrecken.

Aus Polen, 2. Februar, erhält die Pos. Ztg. folgende Mit- theilung: Einschließlich der zwei Regimenter Kavallerie, welche am 30. Januar von Petersburg in Polen eingetroffen, steben wärtig 120,000 Mann Kerntruppen in Polen, wonach die S . niß wegen unausreichender Macht der Regierung wobl sich von selbi behoben sehen mag. Mit der Rekrutirung ist man grõßᷣtentheil⸗ fertig und werden die ausgehobenen Leute aus zñtã allmälig nach Warschau befördert. Aus Konin soll de zum 4. d. geschehen. Das Gerücht, welches die revolunenaire Partei verbreitet, daß man die Rekruten wieder gänzlich ent- lassen werde, entbehrt jeder Wahrscheinlich keit nur um ihre Anhänger zu ermutbigen, bat die auff Partei das Gerücht ausgesprengt, daß am 1sten einige Tausend In surgenten aus Posen, wo die Revolution im vollen Gange sei Slupce hier einrücken und mit einer Abtbeilung biesger Annan diger im Walde von Kazmierz zusammentreffen sollte, um Kerin zu überrumpeln. Daß nicht allein von polniser Seite dies ge glaubt wurde, sondern daß auch die Behörden Bedacht derer nommen, dürfte daraus zu entnebmen sein, das arm ) und nuar Verstärkungen in Konin einrückten und man aue

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Detachement gegen Slupee vorscheb. Die;

Zöglinge der Warschauer Hochschule einstimmig faßt, sich nicht an der Bewegung betbeiligen zu weer Tbeil bestätigt; aus anderen Schulen Pollen dagegen dark ͤ Leute entwichen sein, und das Kalischer Gommannnn darte wn Vnnmnt liche Schüler der beiden oberen Klassen verleten dee ded de wre sten dieser jungen Vaterlandsvertbeidiger dereits needer zarz

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Unter dem 3. d. wird ferner gemeldet Die *

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