Deputation zur Beschließung des anliegenden la. Statut -⸗Nachtrages
f Hhafts Deputation vermehrt und das Stamm - Actien- Kapital
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gen werd / en vom 1. Januar 1863 ab, einen Actien ⸗Austausch in der Weise, Daß für je 5, Fünf, ẽè3— Wilhelm-Stammactien je 3, Drei, Bergisch . Märkische Stammactien Litt. . und diesem Verhältnisse entsprechend, fuͤr
einzelne Prinz Wilhelm ˖ Stammactien Bons auf *, Fe, Bergisch
Märkische Stammactien Litt. A. gegeben werden. Diese Bons sollen, so weit sie in einer in volle Actien aufgehenden Anzahl präsentirt werden, gleichfalls gegen eine entsprechende Anzahl Bergisch⸗Märkische Actien nebst Dividendenscheinen umgetauscht werden. Für einzelne Bons, so wie für die beim Umtausche der Bons gegen Actien überschießenden Fünftel - Antheile,
wird den Inhabern auf Verlangen eine baare Vergütung gewährt, deren
Höhe dem jederzeitigen billigen Ermessen der Verwaltung der Bergisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft überlassen bleibt, jedoch niemals für jeden Fünftel ⸗Antheil weniger, als 13 Thlr. 10 Sgr., Dreizehn Thaler zehn Silber groschen, betragen soll. Beispielsweise kann also für 2 Bons (8 Bergisch⸗ Märkische Actie, eine Bergisch⸗Märkische Actie, und die Zahlung von min destens 13 Ihlr. 10 Sgr, verlangt werden. Im Uebrigen gewähren jene Bons gegenüber der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn ⸗ Gesellschaft keinerlei Rechte, insbesondere keinen Anspruch auf Dividende.
Die zu diesem Zwecke neu zu emittirenden stempelfreien Stammactien Litt. A. der BergischMärkischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft erhalten mit den bis. ber nach dem Statute vom 12. Juli 1844 und dessen Nachträgen emittirten Privat Stammactien Litt. A. völlig gleiche Rechte und werden ihnen Divi- dendenscheine vom 1. Januar 1863 ab beigefügt. Für jede solchergestalt ausgetauschte Actie bringt die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft von der nach §. 3 zu zahlenden Summe von 520 000 Thlr. den Betrag von 40 Thlr. nebst 4 Prozent Zinsen 5 Januar 1863 ab in Abzug.
58.7 Die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn ⸗Gesellschaft verpflichtet sich, die Zahl der Mitglieder der Deputation, welche nach §. 2 des am 23. August 1850 mit dem Staate abgeschlossenen Vertrages die Interessen der Actionaire wahrzunehmen hat, noch um 1 Mitglied und einen Stellvertreter desselben zu vermehren welche an der Bahnstrecke Vohwinkel. Steele wohnen müssen. Dieser Vertrag ist in duplo gefertigt und hat jede Partei eine Ausfer tzzung erhalten. lberfeld, den 6. Dezember 1862. Die Deputation der Actionaire der BergischMärkischen Bahn. gez. Dl. von der Heydt. Wm. Ham macher. Wm. Ulenberg. Dr. Müser. W. Werle. Ludw. von Papen. F. H. Wülfing. W. Wortmann. Die Deputation der Actionaire der Prinz⸗Wilhelmbahn. gez. Dl. von der Heydt. Wm. Ulenberg. F. H. Wülfing. F. A. Feld hoff. Genehmigt: Elberfeld, den 6. Dezember 1862. Königliche Eisenbahn - Direction. gez. Dan co. Plange. Duddenhausfen. Bene.
Bestätigungs-Urkunde, betreffend einen Statut Nachtrag der BergischMärktischen Eisenbahn— Gesellschaft.
Vom 16. Februar 1863.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ac. Nachdem die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn -Gesellschaft in der Generalversammlung ihrer Actionaire vom 29. November 1862 ihre
a n . hat, wonach insbesondere die Stamm. Actien Eitt. B. der Gesellschaft im 6 der freien Vereinbarung mit den Inhabern gegen Stamm ⸗Acetien Litt. A. umgetauscht, die Mitglieder der Ge⸗
itt, A. der Gesellschaft um die Summe von 1,287,000 Thalern
durch Creirung einer entsprechenden Zahl fernerer Stamm-AUctien Litt. A. der Gesellschaft erhöht werden soll, wollen Wir diesem Statut-⸗Nachtrage die beantragte landesherrliche Genehmigung hier⸗ durch ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetzsammlung bekannt , ele, h
Urkundlich unter Unserer Häöchstei enhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ht ; ih f
Gegeben Berlin, den 16. Februar 1863.
L S.) Wilhelm.
Graf von Itzenplitz. Graf zur Lippe.
2. R a rag
3966 mit den Inhabern gegen Bergisch⸗Märkische Stamm ⸗Actien Litt. A Actse gegen Acktie, umgetauscht 26 .
Die eniglich erwaltEng dei Rrrgich, Märkischen Cisenbehn wh ermächtigt, für jenen Umtausch eine präklusivische Endfrist und bezüglich de
für die einzelnen, zum Umtausche gelangenden Actien festzusetzen. r 9
die dte ing zer Der r giärtische. Achten es A, wt wn Nachtrage festgesetzten Rechte der von ö. eingelösten Actien Litt. B. aus
tation um 2 Mitglieder und 2 Stellvertreter mit der Maßgabe sein V;
schied gewählt werden sollen. Außerdem wird die Deputation um noch 2 Mitglieder und 2 Stell. vertreter vermehrt, welche aus solchen Orten zu wählen sind, welche von der
Bahnstrecke berührt werden.
§. 1 näher bezeichneten Umtausches, so wie der Actien⸗ Ar swechselung, welche im §. 4 des mit der Prinz Wilhelms Eisenbahn-Gesellschaft am 6. Dezem. ber 1862 abgeschlossenen Vertrages vorgesehen ist, und zur Verbesserung der baulichen Anlagen des Unternehmens ihr Stamm ⸗Actien Kapital Litt. A. um die Summe von 1287,900 Thlr. »Einer Million, zweihundert sieben
Bergisch⸗Märkischen Stamm ⸗Actien Litt. A. welche mit den bisher emittir— ten Privat-⸗Stamm ⸗Actien Litt. A. gleiche Rechte genießen sollen, und mit diesen zusammen ein Stamm ⸗AUctien - Kapital von 13 Millionen Thalern repräsentiren.
Die von den Herren Vorstehern der Kaufmannschaft unterm 290. Februar d. J. an den Herrn Minister für Handel und Ge—
der Königlichen Regierung auf den großen Umfang diesseitiger Han—
Polen gefährdet werden, hat der gedachte Herr Minister an mich übermittelt. Ein Gleiches ist mit den Vorstellungen der Aeltesten der Kaufmannschaft zu Danzig und der Handelskammer zu Posen geschehen, in welchen noch insbesondere die Nachtheile hervorgehoben
Regierung entstanden seien, oder zu entstehen drohten. Diese Vor— stellungen bieten mir einen erwünschten Anlaß, deren Verfassern un= mittelbar die Versicherung ertheilen zu können daß Bedeutung und
Umfang jener Interessen der Königlichen Regierung wohl bekannt sind, daß ich dieselben als Gesandter St. Majestät des Königs am Kaiserlich
russischen Hofe kennen und würdigen gelernt habe, und daß schon während der mißlichen Verhältnisse im Königreich Polen in den
vergangenen beiden Jahren der Wahrung eben diefer Interessen in
Warschau wie in Petersburg von der Königlichen Regierung eine besondere Sorgfalt gewidmet worden ist.
Es ist selbstverständlich, daß auch für die jungsten Verhandlun⸗ gen mit Rußland und die anderweiten Vorkehrungen zum Schutze unserer Grenze und zur Sicherung der nachbarlichen Verhältnisse die Interessen des preußischen ed, , ,, wie der preußischen Unterthanen überhaupt maßgebend gewesen sind. Je bedrohlicher die Zustände in Polen durch die insurrectionellen Bewegungen wurden, desto mehr hat die Königliche Regierung an dem Gesichtspunkte fest—⸗ halten müssen, daß die möglichst schnelle und sichere Herstellung
Eigenthum und Rechtsansprüchen der diesseitigen Unterthanen sei.
und ihre Ziele in ein falsches Licht gesetzt worden sind, und wenn dadurch die Aufregung auf beiden Seiten der Grenze und die Ge—
der Ueberzeugung, daß die Interessen des Landes dadurch nach ver⸗ schiedenen Richtungen hin in hohem Grade benachtheiligt wurden, nicht verschließen. Diese Uebertreibungen sind, ohne daß der Regie⸗ rung gesetzliche Mittel zu ihrer Verhinderung zu Gebote ständen, von der Presse angeregt und durch die Verhandlungen des Hauses
der Abgeordneten über die polnische Frage wesentlich gefördert worden.
Berlin, 1. März 1863.
zu dem Statute der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn— , , ,,
. §.41. Die behufs Anlage der Bahn von Dortmund bis Soest auf Grund des durch Allerhöchste Kabinets Ordre vom 6. Juli 1853 genehmigten Statut Nachtrags emittirten 5000 Stück Stamm. Mrtien Litt. B. der Ber⸗
von Bismarck.
An
Zisch-⸗Märtischen Eisenbahn ⸗-Gesellschaft sollen im Wege der freien Vereinba—
die Herren Vorsteher der Kaufmannschaft in Stettin.
Bis sämmtliche Actien Litt. B. zur Umwechselung gelangt sind, ü
umgewechselten Actien Litt B. gegenüber, die im Dortmund Soester Statut.
ö. . Die Bergisch⸗Mai Eisenbahn ⸗Gesellschaft vermehrt zum Zwecke des im
5
.
28. Februar 1863 ein Patent Antheils an der Dividende die speziellen Modalitäten des Umtauschgeschaft .
Auch nach Umwechselung sammtlicher Stamm ⸗Actien Litt. B. behält es bei dem §. 2 des Dortmund-Soester Statut⸗Nachtrages, so wie bei der durch §. 20 desselben eingeführten Vermehrung der Mitglieder der Depu.
wendn, daß dieselben nunmehr durch die Stamm-AUctionairs ohne Unter.
von Witten resp. Dortmund nach Duisburg und Oberhausen führenden
und achtzig. Tausend Thalern« durch Ausgabe von 13,3876 stempelfreien
werbe 2c, gerichtete Vorstellung, welche bezweckte, die Aufmerksamkeit
dels -Interessen zu lenken, die von der Insurrection im Königreich
sind, die in Folge von Verabredungen mit der Kaiserlich russischen
gesetzlicher Zustände und eines geordneten Rechtsschutzes in jenem Königreiche der einzig richtige Weg zur Sicherstellung von Person,
Wenn die Bedeutung unserer jüngsten Verabredungen mit der Kaiserlich russischen Regierung entstellt, ihre Tragweite übertrieben
reiztheit der Aufständischen gegen Preußen und seine Angehörigen unnöthig gesteigert worden ift, so kann bie Königliche Regierung sich
. . .
l. ö
uf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang . preußischen Staates ertheilt worden.
ruar 1863 die Errichtung einer Actien · Gesellschaft unter der n i er Actien⸗Gesellschaft für mechanische . in. dem Sitze zu Bielefeld, so wie deren Statut vom 7. 3 30. 6 nuar 1863 zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Er . dem Statute wird durch das »Amtsblatt« der Königlichen Regie⸗ rung zu Minden bekannt gemacht werden.
Arbeiten. Dem Kaufmann Ludwig Loewe in Berlin ist unter dem
ine Doppelt⸗Buchdruck⸗Schne llpresse in der durch Zeich⸗ ö , , nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu
beschränken
—
Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma »Bielefelder Actien-Gesellschaft für mechanische Weberei« mit dem Sitze zu Bielefeld errichteten Actien-Gesellschaft.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom
in, den 27. Februar 1863. ; r a für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Graf von Itzenplitz.
Cirkular-Verfügung vom 24. Februar 1863 — be treffend Abänderungen des Regu lativs für das Königliche Gewerbe⸗Institut.
tag des Direktors des Königlichen Gewerbe-Instituts und . des Studienraths der Anstalt habe ich be— y, inn der Vorträge über anorganische Chemie aus dem . des Kursus für Chemiker in den Lehrgang der allgemeinen technischen Abtheilung verlegt . ag. 2) der Unterricht in der mathematischen Begründung 9 wi 3. J sten physikalischen Gesetze aus dem Lehrgange der z i ö. technischen Abtheilung in denjenigen der Fach ⸗Abtheilung
iker übergehe; ; 3) . 7 den theoretischen ,, .
unbedingt gegen das Ende eines jeden , ,., sondern ö.
dann abgehalten werden, wenn der betreffende 6 .
Abschluß gediehen ist, der 91 Absatz des §.7 des Regulati
. lauten hat:
a e, . k des Vortrages in den gen fn, Lehrgegenständen werden Repetitionen abgehalten, , ie Ergebnisse derselben, wie die Leistungen bei den pra tischen Uebungen festgestellt;
und
35. ung der Mechaniker zu den Uebungen in den mecha— ! g nnn h mehr von dem Nachweise einer ö gängigen einjährigen praktischen Beschäftigung, oder von de
Eintritt in die Fach⸗Abtheilung abhängig sein soll. an
Die Königliche Regierung veranlasse ich, von den , en
angeordneten Abänderungen des Ihr mittelst Eirkular⸗ . vom 23. August 1860 mitgetheilten Regulativs für das 566 ö Institut die Direktoren der höheren Lehr. Anstalten Ihres . beziehungsweise der Provinzial Gewerbeschulen in Kenntniß zu setzen.
Berlin, den 24. Februar 1863. ,,,
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffent iche Arbeiten. Graf von Itzenplitz.
An sämmtliche Königliche Regierungen.
Ministerin m der geistlichen, Unterrichts- 1nd Medizin al ⸗ Angelegenheiten.
. bei der Königlichen Akademie der Künste hierselb st.
Große akademische Preisbewerbung Königlicher Stiftung ; ö 9 der Architeftur.
Die diesjährige Preisbewerbung Königlicher Stiftung bei der
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Ministerium für Hauzel, Gewerbe und öffentliche
Für die Zulassung bedarf es der Nachweisung der erforderlichen Studt bei ö. gn ig Bau⸗Akademie oder des Zeugniss s eines ordentlichen Mitgliedes der architektonischen Section der Akademie der Künste. Die Meldungen zur Theilnahme müssen bei dem mit den Direktoratsgeschäften der Königlichen Akademie beauftragten Pro⸗ fessor Daege bis zum 6 den 11. April d. J., 12 Uhr ittags, persönlich erfolgt sein. —ẽ . ö . . 13. April, früh 7 Uhr wird den vom akademischen Senat zugelassenen Bewerbern die Prüfungs- Aufgabe und am Mittwoch, den 15. April, die Hauptaufgabe , ö Beurtheilung der entworfenen Skizzen durch den Senat der Akade⸗ mie findet am Donnerstag den 16. April, statt. e,, Zu der Ausführung der gebilligten Skizzen erhalten ie . kurrenten einen Zeitraum von 13 Wochen vom Freitag, 5 17. April, bis Mittwoch, den 15. Juli d. J., wo die fertigen Ar ei bgeliefert werden. . ö , n . des Preises, bestehend in einem Reisestipen⸗ dium von jährlich 750 Thlr. für zwei aufeinander folgende Jahre, erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Königlichen Akademie am 3. Äugust d. J. Ausländer haben blos Anspruch auf einen Ehrenpreis. Benn, den 2. März 1863.
Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Bewerbung um den Preis der Michael-Beerschen Stiftung.
ie diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael ⸗-Beer⸗ schen n, f Maler und 1 jüdischer Religion ist für der Bildhauerei bestimmt. . ᷣ 8 ö . Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen der Konkurrenten überlassen, so wie es denselben auch frei⸗ steht, eine Ausführung in Relief oder in runder Figur oder Gruppe zu wählen; nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine diah, von mindestens 25 Fuß zu einer Breite von etwa 3 Fuß haben, und eine runde Figur oder Gruppe muß wenigstens 9 Fuß hoch sein / auch müssen aus der Arbeit akademische Studien ersichtlich werden; ferner ist Bedingung, daß die Werke ganze Figuren enthalten. . Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz be⸗ stimmten Arbeiten ist auf den 15. Juli d. J. festgesetzt, und ö nach den Bestimmungen des Statuts die Konkurrenten gleichzeitig inzusenden: ; ö . in Relief modellirte Skizze, darstellend den Abschied des Tobias von seinen Eltern, nach Buch Tobiä 5, 227. 23 2), einige Studien nach der Natur, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können. Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten be⸗ ö. , namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗ schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deutschen Kunst⸗ Akademie ist; —̃ 2) daß die eingesandte Arbeit von dem Konkurrenten se bst er⸗ funden, und ohne fremde Beihülse für diese Konkurrenz von ihm ausgeführt worden . 1j ,,, eine ägliche Prüfung nöthig befunden w . gan , , zu dieser Konkurrenz sind nicht erfor⸗ derlich. ö . D reis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 , einer Died ref nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalte i,, Beifügung eigener Arbeiten der Königlichen Akademie halt hr * über feine Studien Bericht erstatte. Die Zuerkennung des . erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Königlichen Akademie der Künste am 3. August d. J. Berlin, den 2. März 1863. . ; Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Kriegs⸗Ministerium.
Bekanntmachung vom 12. Februar 1863 — betref⸗
fend die im Jahre 1862 vorgekommenen Beschwer⸗
den über die Beschaffenheit der an die Truppen ausgegebenen Naturalien.
Nach den Berichten, welche die Koͤniglichen General-Komman -=
Königlichen Akademie der Künste ist für Architekten bestimmt.