1863 / 69 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Militair-Invaliden und die Verstärkung der Unter— stützungsfonds für hülfsbedürftige Veteranen aus den Feldzügen von 1813 bis 1815. Vom 10. März 1863 unter

„bß68. das Gesetz, betreffend die Versorgung der Militär- In— validen vom Oberfeuerwerker, Feldwebel und Wacht— meister abwärts aus den Feldzügen von 1806/1807 und 1812. Vom 10. März 1863; unter

5669. die Urkunde, betreffend die Stiftung einer Erinnerungs— Kriegsdenkmünze. Vom 17. März 1863; unter

das Gesetz wegen Bestimmung des Tarasatzes für Ta— backsblätter in Kisten. Vom 16. März 1863; unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Februar 1863, be— treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗Chaussee von Siegburg im Siegkreise des Regierungsbezirks Cöln über Zeitz, Much und Drabenderhöhe nach der Cöln⸗Olper Staatsstraße bei Engelskirchen einerseits, wie über Forst nach der Wiehlmünden⸗Rother Bezirksstraße andererseits; unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Februar 1883, be— treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte sür den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde⸗Chaussee von der Grenze des Fürstenthums Birkenfeld vor Rhaunen über Rhaunen, Gösenroth, Laufersweiler und Niederweiler nach der Aachen⸗Mainzer Staatsstraße in Büchenbeuern; und unter

5670.

5671.

die Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Erweiterung des Unternehmens der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft durch Anlage einer Zweig -Eisen bahn von Cleve über Griethausen mit einer Trajekt⸗ Anstalt über den Rhein bei Spieker Fähre zum An— schlusse an die Niederländische Rhein⸗Eisenbahn, unweit Zevenar. Vom 23. Februar 1863.

Berlin, den 21. März 1863.

Ministerinimn der geisttichen, Unterrichts 1nd 12 2 2 en, 1. ö . * ** in LE rxricryzd6 * .

253 , P . Dt e diziual⸗Augelegenheiten.

2.

5 *

Akademie der Künste.

. der Vorlesungen und praktischen Uebungen bei der Königlichen Akademie der Künste im Sommer- Semester vom 1. April bis Ende September d. 2.

A. Fächer der bildenden Künste.

1) Zeichnen, Malen und Modelliren nach ; id M h dem lebenden Modell geleitet von den Mitgliedern des Senats der Akademie unte 2 , des Professors Jo h. Wolff. nterr : r siti . e . 1 n Composition und Gewandung: Professor nterricht im Malen (höhere Abtheilung): Professor Schrader 4) Zeichnen und Malen im . n er . in 6 Akademie: interimistisch Professor Schrader. 2 Zeichnen nach Gypsabgüssen ( Antike): Professor Daege. WModelliren nach Gypsabgüssen: Professor Aug. Fischer.

I Vorbereitungsklasse: Professor Holbein. 3 ö Professor Schirmer. nen der Thiere, besonders d Profes 1, ,, Dr. mal. . J

eichnen nach anatomischen Vorbildern und Proporti 49 k Körpers: Professor Domschke. , Die Projection, Schatten⸗Construction, Perspektive, verbunden

mit Aufgaben aus d istori . fessor Psshlke. en historisch wichtigen Bauwerken: Pro—

Kupferstechen: Professor Mandel.

Schwarzkunst auf Stahl: Professor Lüderitz.

5 . ee, , . Professor Gu bitz.

Wetallgraviren und Steinschneiden: Professor K. Fi Schrift⸗ und Kartenstechen: Lehrer zn 63 ö Bronzegießen: Lehrer Heinr. Fischer—

Mythologie: Professor Dr. Geppert.

J Geschichte des Kostüms: Professor W eiß.

Kunstgeschichte: Dr. Eggers. B. Baufächer.

) Entwerfen der Gebäude: Hof-Baurath Professor Strack. Zeichnung und Composition architektonischer Decorationen: Professor Bötticher.

Modelliren architektonischer Verzierungen und Glieder: Pro— fessor Aug Fischer. C. Musik. ) Lehre der Harmonie: Musik-⸗Direktor Professor Bach. Doppelter Contrapunkt: Derselbe. Choral- und Figuralstyl: Derselbe. Freie Vocal-Composition Die Musik Direktoren Professor Bach und Professor Grell. J D. Beisder mit der Akademie verbundenen allgemei— nen Zeichenschule

in zwei Parallelklassen. 29) Klasse A. freies Handzeichnen unter Leitung des Prosessors Lengerich und des Lehrers Gosch; Klasse B. freies Hand zeichnen: unter Leitung des Professors Kaselowsky.

E. Bei der mit der Akademie verbundenen Kunst- und Gewerkschule. 30) Freies Handzeichnen: die Professoren Lengerich, Holbein, Domschke und Schütze. 31) Modelliren nach Gypsabgüssen: Professor Aug. Fisch er. 327) Geometrisches und Maschinen Zeichnen in mehreren Abtheilun⸗ gen: Professor Stoevesandt. 33) Architektonisches Zeichnen: Baumeister Spielberg.

Für die Unterrichts -⸗Abtheilungen von Nr. 1 bis 29 hat man sich zu melden vom Mittwoch den 25. März bis incl. Mittwoch den J. April von 9 bis 11 Uhr und desgleichen sür die Nr. 30 bis 33 Sonntag den 22. März, Sonntag den 29. März und Sonntag den 12. April, Vormittags von 8 bis 9 Uhr im Anmeldezimmer der Königlichen Akademie, Universitätsstraße 6.

Diejenigen, welche sich für eins der Kunstfächer anmelden, müs— sen ihre Schulzeugnisse vorlegen, und in Betreff ihrer Befähigung zur Kunst sich einer Prüfung unterwerfen.

.

* CI DST. S- C- =* 10909.

Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage:

Ed. Daege. O. F. Gruppe.

FTinanz⸗Bẽ*inisterinum.

Bei der heute beendigten Ziehung der 3. Klasse 127. König⸗ icher Klassen Lotterie fiel der Hauptgewinn von 15,000 Thlrn. auf Nr. 155. 1 Gewinn von 29600 Thlr. auf Nr. 393563. 1 Gewinn von 600 Thlr. auf Nr. 44859. 2 Gewinne zu 300 Thlr. fielen 39 . . . ,. und 9 Gewinne zu 100 Thlr. auf * ö. 1 283 88. 2 8 12 . 2 12 98 366 7 . ö

ö 998. 42,417. 42,982. 51,286. 79,510. 90 611

Berlin, den 20. März 1863.

Königliche General⸗Lotterie-Direction.

Tages⸗ Ordnung.

26ste Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Montag, den 23. März, Vormittags 10 Uhr.

1) Bericht der XIV. Kommission über den Gesetz-Entwurf, be— treffend die Abänderung des §. 13 des . über ä Be⸗ steuerung der Bergwerke vom 12. Mai 1851.

2) Bericht der Kommission für das Unterrichtswesen über Petitionen,

welche sich auf das im Artikel 26 der ; Unterrichtsgesez beziehen. er Verfassung verheißene

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Zu der von des Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen König⸗

ren ins

Demonstrationen der polnischen Bevölkerung

licher Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes zweiter Klafse des Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens an ih. gr gn. der Fürstlich Hohenzollernschen Besitzungen im Königreich der Rieder— lande, Baron L. E. J. von Nispen, Allerhöchstihre Genehmigung

zu ertheilen.

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 20. März. Bei der gestrigen musika— lischen Soirée im Königlichen Palais wirkten unter Leitung des Heneral⸗Musikdirektors Meyerbeer die Künstler Camillo Sivori, Salomon und Woworsky, so wie die Damen Lucca und Artoöt, seztere in Begleitung des Domchores, mit. Ihre Majestät die Königin besuchte heute den Prinzen Friedrich Carl, um ihm zu seinem Geburtstage Glück zu wünschen. Das Familien-Diner findet bei ihm statt.

Dienstag, den 24. d. M., Abends um 9 Uhr, werden der hiesige Kaiserlich französische Botschafter und dessen Gemahlin zum

ersten Male ihre Salons exöffuen, und ist denselben nunmehr in Gemäßbeit der unter dem 17. Januar 1863 erlassenen Allerhöchsten Vorschrist von sämmtlichen zum Königlichen Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Damen und Herren der offizielle Besuch persönlich abzustatten.

. Die von dem Pariser Moniteur« veröffentlichten französi⸗ schen Aktenstücke über die polnische Frage werden, so weit sie sich

auf Preußen beziehen, von der diesseitigen Oppositionspresse fast

durchweg als solche behandelt, welche seiner Zeit zur Kennt⸗—

niß der Königlichen Regierung gebracht worden seien.

Es geschieht dies zu dem Zwecke, um die Erklärungen der König— lichen Regierung im Widerspruch mit der thatsächlichen Sachlage

erscheinen zu lassen oder sonst ein unrichtiges Licht auf dieselben zu werfen.

Wir haben wiederholt auf die Natur und die Tragweite der Mittheilungen hingewiesen, welche der Königlichen Regierung von dem französischen Kabinet gemacht worden sind. Aber auch ohne

diese Andeutungen wird kein unbefangenes Urtheil im Zweifel dar— über sein, daß die von dem französischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten an den hiesigen Kaiserlichen Botschafter gerichtete Depesche vom 17. Februar, welche unter andern die »Berliner All—

gemeine Zeitung« als eine Note bezeichnet, die der Herr Minister—

Präsident erhalten habe, nicht zur Mittheilung an eine befreundete Regierung bestimmt sein konnte. stark dagegen; und zum Ueberfluß giebt die gleichzeitig veröffentlichte . , . den k in London vom 2!lsten F é demjenigen, der nicht Ahsichtlich Alnrichtiakei erbrei

vin, die Bend ng der erstgedachten O paß gt iah eit uk beiten Es heißt in der Depesche vom

Baron von Talleyrand den Gedankengang angegeben, inner— halb dessen er zum Berliner Kabinet Stellung nehmen soll.«

Inhalt und Form sprechen gleich

31. Februar: »Ich habe dem Herrn

Die diesseitige Oppositionspresse adoptirt mit bemerkenswerther

Genugthuung die Urtheile, welche in der französischen Depesche vom 18. Februar über die Stellung Preußens zu füäͤllt werden. s rung die polnische Frage erst wieder in's Leben Insur rection des lo kalen Eharakters entkleidet; die Idee der Solidarität

der polnischen Frage ge—⸗ der Königlichen Regie

hätten die Entschlüsse n ; gerufen; die Insur⸗

Danach

zwischen den verschiedenen Bevölkerungen des alten Polens geweckt und letztere zu einer National⸗Erhebung gleichsam eingeladen. Dies Alles sei bei dem harmlosen Zustande, in welchem sich die polnische Bevölkerung der preußischen Grenz-Provinzen befände, ohne Noth⸗ wendigkeit geschehen.

Urtheile, wie die vorerwähnten, lassen sich wenn man von den politischen Motiven absieht, nur auf Voraussetzungen stützen über deren Unhaltbarkeit auch die diesseitige Oppositionspresse nicht wird in Zweifel sein. Sie kann ebensowenig wie die Königliche Reglerung ignoriren, daß die polnische Frage in. ciner für Preußen sehr fühlbaren Weise bereits seit zwei Jah⸗ Leben getreten ist. Daß während dieser Zeit die Auflehnung im Königreich Polen in einzelnen Zwischenräumen neben ihren kirchlichen und Straßen⸗Demonstrationen auch wiederholte politische Mordversuche aufzuweisen hatte, und daß die Rückwir⸗ kung solcher Zustände die preußischen Grenzpropinzen. längst vor? dem Ausbruche der bewaffneten Insurrection in eine dauernde Mitleidenschaft versetzen mußte. Die Königliche Regierung war oft in der Lage, gegen analoge nationale in ihrem Lande ein— schreiten zu müssen, und es sind bekanntlich in dieser Beziehung außer nothwendigen Präventiv⸗Maßregeln auch zahlreiche gericht⸗ liche Verurtheilungen verhängt worden. Uebrigens haben die

jüngsten Ereignisse den Zusammenhang und die Solidarität der pol⸗

nischen Bewegung in allen ehemals polnischen Gebietstheilen hand⸗ greiflich vor Augen gestellt.

Für die weiteren Beschlüsse, welche beim Ausbruche der bewaff⸗ neten Insurrection in Polen von der Königlichen Regierung zu fassen waren, dürfte dieselbe selbstverständlich nur die eigenen

*

Interessen zu Rathe ziehen. Sie erheischten unabweislich auch die— jenigen Maßregeln, welche die Königliche Regierung in der Verstän⸗ digung mit der Kaiserlich russischen Regierung zum Schutze der diesseitigen Grenzen eingeleitet hat, und in welchen sie für einen fremden Einspruch keinen berechtigten Anlaß zu erkennen vermag.

Wenn die einheimische Oppositionspresse die von ihr vertretenen Ansichten durch Anlehnung an die Kundgebungen des Auslandes zu stützen sucht, so darf man annehmen, daß eine solche Haltung im Lande richtig gewürdigt werden und nicht verfehlen wird, dem unbe— fangenen und die Thatsachen mehr als das Partei⸗Interesse in Be⸗ tracht ziehenden Urtheile schließlich allgemeine Geltung zu ver⸗ schaffen.

Eine Denkschrift des Abgeordneten Baron von Vaerst, in welcher die Organisation der Armee, wie solche die Staats⸗Regierung anstrebt, einer unzutreffenden Beurtheilung unterworfen wird, ist in der XIII. Kommission des Abgeordnetenhauses vertheilt und dem⸗ nächst in die Oeffentlichkeit übernommen worden.

Sie enthält mehrere unrichtige und ungenaue numerische An⸗ gaben, und gelangt dadurch zu vielen unzutreffenden Behauptungen und wenig begründeten Folgerungen. Jene Angaben zu berichtigen ist der Zweck des nachfolgenden Aufsatzes, dessen Verbreitung durch das Interesse für den hochwichtigen Gegenstand, der zu vertreten ist, geboten erscheint., Selbst den Gegnern der Reorganisation muß es erwünscht sein, die Thatsachen im richtigen Lichte zu sehen, deren sie zur Begründung ihrer Organisations⸗-Projekte bedürfen.

. A. Infanterie. In der Denkschrift ist jeder der 4 Jahrgänge der Infanterie⸗ Reserve mit 155 Köpfen veranschlagt. Daraus ergeben sich viele andere irrthümliche Folgerungen.

ö Erima plana der Denkschrifst umfaßt, wenn man darunter die 52 Unteroffiziere und 16 Handwerker eines Bataillons versteht, allerdings 68 Köpfe. Die Unteroffiziere sind aber keineswegs sämmt⸗ lich Kapitulanten. In diese Kategorie gehören durchschnittlich höch= stens 35 40. Erfahrungsmäßig gelangen daher alle Jahre, abge⸗— fehen von der nicht unbeträchtlichen Zahl außerterminlicher Ent— lassungen, durchschnittlich 160 ausgediente Leute zur Entlassung, deren Zahl noch durch Dispositions-Beurlaubte von kürzerer Dienstzeit um 29 per Bataillon erhöht wird. Es muß daher die Stärke jedes Jahrganges der Infanterie-Reserve auf 180 Köpfe angenommen werden. Bei Festhaltung des sehr auskömmlich gegriffenen Abzugs von 127 pCt. Ausfall sind demnach für jedes Bataillon unter Zu⸗ rechnuna der, Friedensstärke nicht 1076: Mann, sondern 180 x 4

Demgemäß bleiben 1161 1002 162 3 486 Reserven für jedes der zu errichtenden Ersatz⸗ Bataillone verwendbar. Daß bei eintretender Mobilmachung während der Ausbildungs⸗ Periode der Rekruten, also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. Januar des folgenden Jahres, bedeutende Schwierigkeiten, rücksichtlich Komple⸗ tirung der Feld ⸗Bataillone durch Reserven auf die volle Kriegsstärke entstehen könnten, ist hiernach kaum zuzugeben. So unerheblich aber diese allein in den drei für einen Kriegsausbruch nicht geeigneten Herbst und Winter⸗Monaten möglichen Schwierigkeiten auch er⸗ scheinen, so sind sie doch der Staats⸗Regierung keinesweges entgan⸗ gen. Dieselbe wird sie eintretenden Falls zu beseitigen wiffen. Es ist daher ein bedenklicher Irrthum, daß, wie die Denkschrift folgert, die gesammte dienstfähige Mannschaft bis zum 29sten Lebens⸗ jahre inklusive zur Kompletirung der Linien-Infanterie erforderlich werden wird, sondern vielmehr unverkennbar, daß zur Kompleti⸗ rung der Linie auf die Kriegsstärke, in Uebereinstimmung mit den Intentionen der Königlichen Regierung, 7 Jahrgänge ausreichend sind.

Eben so unzutreffend wie die von der Denkschrift aufgestellte Berechnung der Reserve⸗Mannschaften ist naturgemäß auch die der Landwehr 1sten Aufgebots. !

Es sind per Landwehr-Bataillon nicht, wie angegeben worden, nur 965 Mann vorhanden, sondern 180 4 2 1440 25 pCt. = 1060 Mann. Demnoch ist unzweifelhaft, daß die sämmt⸗ lichen 116 Landwehr-Bataillone, wenn es nöthig, in der vollen vor⸗ gefehenen Kriegsstärke von 1000 Köpfen per Bataillon aufgestellt werden können. . ; a.

Rücksichtlich der Landwehr -Infanterie 2. Aufgebots weist die Denkschrift per Bataillon sogar nur einen Bestand von 519 Mann nach. Hier ist offenbar übersehen, daß jedem Landwehr⸗ Bataillon 2. Aufgebots, ebenso wie dies beim 1. Aufgebot stattfindet, ig et. lassenen zweier Linien Bataillone zufließen. Demzufolge sind per Landwehr-Bataillon 2. Aufgebots vorhanden:

180 x 5X2 = 1800 35 1170. ö

Die Stärke dieser Kategorie ist daher nicht, wie die Denkschrist ausführt. 116 * 519 60'204 Mann, sondern 116 x 1170 1357720 Mann.

Wenn die mehrberegte Denkschrift serner die Stärke ⸗Verhält⸗ nisse der Infanterie bei einer allgemeinen Mobilmachung, wie folgt,

Landes- ( angiebt: