gerichtlichen Kaufvertrags vom 19. März 1850 und annectirten Hypothekenschein de eodem, zufolge notariellen Attestes vom 20. Januar 1853, mit einer Ausfertigung der notariellen Cession vom 13. Januar 1855, als Zweigdokument für den Schuhmacher— meister Gottlob Wildekopf, ausgefertigt über 15 Thlr. noch wachender Rest der auf dem ad Za. gedachten Wohnhause rubr. III. Nr. 6b. für den Tuchmachergesellen Carl Heinrich Wildekopf zu Forst ex deereto vom 19. März 1850 eingetragen gewesenen 350 Thlr.
5) Beglaubte Abschrift einer Ausfertigung der gerichtlichen Vertrags Verhandlungen vom 11. November, 5. und 13. Dezember 1853, der Ausfertigung der notariellen Verhand- lungen vom 10 März, 7, 10. und 31. Juli 1854, und Hypothekenbuchs⸗Auszug vom 23. September 1854, gefertigt als Zweig
Dokument über 3633 Thlr. 10 Sgr. und subingrossirt zufolge Verfügung vom 23, am
27. September 1854, für den Kaufmann Daniel August Ferdinand Vogt zu Berlin, abgezweigt von den auf dem zu Forst sub Nr. 1004. belegenen, im Hypothekenbuche des Amtsbezirks Forst Vol. III. Fol. 305 Nr. 165 verzeichneten, dem Tuchfabrikanten August Eduard Richter gehörigen Fabrikgrundstücke rubr. III. Nr. 2 eingetragen gewesenen 14/000 Thlr. 6) Duplicat Ausfertigung des gerichtlichen Kauf- ĩvertrages vom 22. März 1862 und annectirten Hypothekenbuchs ⸗Auszugs vom 5. April 1862 über 1100 Thlr. Rechtskaufgelder, eingetragen für den Torfmeister Johann Gottlieb August Hentschke in Berge, auf dem dem Tischler meister Carl Christian Stephan gehörigen zu Forst sub Nr. 188 belegenen, im Hypo⸗ thekenbuche vom Amtsbezirk zu Forst Vol. II. Fol. 128, Nr. S0 verzeichneten Wohnhause rubr. III, Nr. 11, zufolge Verfügung vom 5. April 1862.
Alle Diejenigen, welche an diese Dokumente und Hypotheken -Posten als Eigenthümer, Cessionarien, Erben, Pfand ⸗ oder sonstige Briefsinhaber, oder aus anderen Gründen Ansprüche zu haben ver— meinen, werden aufgefordert, dieselben innerhalb dreier Monate, spätestens in dem auf den 7. Juli 1863, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungszimmer des hiesigen Gerichts anbe— raumten Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie die Präklusion ihrer Ansprüche auf vorstehend bezeichnete Dokumente und Forde- rungen, Amortisation der betreffenden Dokumente und Löschung der Posten im Hypothekenbuche zu gewärtigen haben.
In Betreff der vorstehend unter Nr. 3 aufge— führten Post wird der seinem Aufenthalte nach unbekannte Zimmergeselle Johann Martin Wilde— kopf resp. dessen Rechtsnachfolger Behufs Wahr— nehmung seiner Rechte zu dem anberaumten Ter- mine hierdurch unter der Warnung öffentlich vor— geladen, daß derselbe bei seinem Ausbleiben mit seinen Ansprüchen auf die Post präkludirt und dieselbe im Hypothekenbuche gelöscht werden wird.
Forst, den 30. Januar 1863.
Königliche Kreisgerichts. Deputation.
1486] Oeffentliche Bekanntmachung.
In dem von der Königlichen Regierung zu PVotsdam bestätigten Tarife, betreffend das Stätte⸗ eld in Berlin, ist ad 4 die Bestimmung ausge— prochen: ,
»Stättegeld wird nicht erhoben:
f) von den Bewohnern des platten Landes oder der ackerbautreibenden Städte, wenn sie von auswärts ihre eigenen Erzeugnisse an Ge— treide, Viktualien, Viehfutter oder andere tohe Produkte und Bedürfnisse für Men— schen, als: Holz, Kiehn, Besen, Tabak, Koh— len, Flachs, Hanf u. dgl., zum Verkaufe bringen und sich durch ein für das laufende Jahr ausgestelltes Zeugniß ihrer Ortsbehörde darüber ausweisen daß sie nicht aufge— kaufte Gegenstände zu Markte brin— gen. Wer ein solches Attest nicht vorzeigen kann, ist zur Zahlung des tarifmaͤßigen Stättegeldes verpflichtet und kann solches durch Nachbringung des Attestes nicht zu— rüdverlangen.
Da ungeachtet unserer Bekanntmachung vom 26. September v. J. sich noch fortdauernd Miß bräucht herautzstellen, so sind wir veranlaßt, das betreffende Publikum nochmals auf die obigen Bestimmungen aufmerksani zu machen und das—
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selbe aufzufordern, sich mit solchen Attesten zu versehen, welche den Bestimmungen vollkommen entsprechen, namentlich aber ausdrücklich erwähnen, daß der Inhaber nur eigene und nicht aufgekaufte Erzeugnisse zu Markte bringt; da vom 1. April d. J. ab streng hierauf geachtet und im nicht genügenden Falle das Stättegeld unweigerlich gezahlt wer den muß.
Berlin, den 13. Februar 1863.
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt. und Residenzstadt.
760 Bekanntmachung.
Das Königliche große Militair , Waisenhaus
braucht für 1864 »350 Klafter kienen Klobenholz«.
Versiegelte Anerbietungen zur Lieferung mit der Aufschrift: »Submission auf Brennholz« werden bis zum
9. April er, Mittags 12 Uhr, im Büreau entgegengenommen.
Daselbst sind auch die Bedingungen einzu— sehen, welche jeder Bietende zu unterschreiben, oder in seiner Submission als maßgebend anzu— erkennen hat.
Auch auf kleinere Theile von 50 bis 100 Klaf— tern werden Gebote angenommen.
Potsdam, den 18. März 1863.
Königliches großes Militair-⸗Waisenhaus.
7251 Bekanntmachung.
In Folge höherer Verfügung sollen
am 10. April er,, Vormittags 9 Uhr, auf der hiesigen Königlichen Werft 178 Etr. 46 Pfd. alte Kupferhaut gegen sofortige Be— zahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. ͤ
Danzig, den 12. März 1863.
Materialien ⸗Magazin⸗Verwaltung der Königlichen Werft.
724 Bekanntmachung.
Es wird die Beschaffung von 614 Ctr. Band-
eisen und zwar:
15 Ctr. 1“ breit 4“ stark
ö ,
19 14“
10 7 121
1 14
13 10 M 9 im Wege der Submission beabsichtigt, und ist zur Entgegennahme von Geboten ein Termin auf den 15. April er, Mittags 12 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Behörde anberaumt.
Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Of— ferten mit der Aufschrift »Submission auf die Lieferung von Bandeisen« bis dahin portofrei hierher einzureichen.
Die Lieferungs-Bedingungen liegen im diesseiti= gen Büreau zur Einsicht aus und werden auf portofreie Anträge gegen Einziehung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt.
Danzig, den 12. März 1863.
Königliche Werft.
797 S ubmissi on. Die Lieferung von . 120 Last New ⸗Castler Kohlen à 6000 Zollpfund, soll an den Mindestfordernden verdungen werden.
Die Lieferung erfolgt franco in die resp. Ma— gazine des unterzeichneten Depots auf dem Dän— holm, woselbst die Lieferungsbedingungen zur Ein sicht ausliegen.
Lieferungslustige wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift:
»Submission auf New ⸗-Castler Kohlen für das Marine⸗Depot zu Stralsund« bis zum 10. April er., Vormittags 10 Uhr, hierher einsenden.
Stralsund, den 20. März 1863.
Königliches Marine⸗Depot.
188 Pferde Auction. Mittwoch, den 15. April e,, Vormittags von 117 Uhr ab, sollen zu Berlin in dem Königlichen Ober⸗Mar— stall⸗Gebäude, Dorotheenstraße Nr. 97, eine An— zahl 4jähriger Hengste und Stuten des König— lichen pi g. L ns w t fn öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung in
Frd'or — für welche auch 53 Thlr. Cour. einge zahlt werden können — verkauft werden.
Diese Pferde, welche sämmtlich mehr oder we— niger rittig sind und unter denen sich mehrere, zum Theil auch im Training gewesene Vollblut. pferde befinden, können Tages zuvor, am 14ten April e, an dem bezeichneten Orte von den Kauf— liebhabern besichtigt werden und wird das Nähere über deren Abstammung aus den vom 10 ten April e. ab im Königlichen Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, wie auf dem Königlichen Ober⸗Marstall⸗Amte zu Berlin und im diesseitigen Kassen Lokale zur Empfangnahme bereit liegenden Listen zu ersehen sein.
Friedrich⸗Wilhelms ⸗Gestüt, den 16. März 1863.
Die Königliche Gestüt⸗ Direction.
828 Bekanntmachung. «
Am Dienstag, den 31. März 1863, Vormittag 11 Uhr, im Dienstlokale des Un= terzeichneten, wird eine in der Nähe der Joachims— thaler Mühle belegene, zum Areal des Forstreviers Grimnitz gehörige Landparzelle von ca. 5 Mor— gen, zum Ausbeuten von Steinen auf 4 bis 6 3. öffentlich und meistbietend zur Verpachtung gestellt.
Die Pachtbedingungen sollen im Verpachtungs— Termine selbst bekannt gemacht werden.
Grimnitz, den 22. März 1863.
Der Oberförster Schmidt.
822 Eichen Rinden ⸗Verkauf. Königliche Oberförsterei Tschiefer bei Neu salziaa. / O.
Zum öffentlichen und meistbietenden Verkauf der Eichen ⸗Spiegel⸗Rinde auf einer eirea 70 Mor— gen großen mit 20 25 jährigen Eichen bestandenen lc, ist ein Termin auf Mittwoch, den
April er., von Morgens 11 Uhr ab,
im Grindlerschen Hötel zu Neusalz anberaumt.
Der zu schälende Eichenbestand wird vor dem Termine von dem Forst⸗Aufseher Kluge zu Husser vorgezeigt. Bemerkt wird, daß die Fläche un— mittelbar an der Oder liegt, das- Gebot pro Ctr. erfolgt, daß Käufer das Schälen selbst übernimmt und 5 der muthmaßlichen Kaufsumme (150 Thlr.) als Caution sofort an die Forstkasse einzahlt.
Ischiefer am 17. März 1863.
Der Oberförster.
1823 Bekanntmachung.
Es soll am Mittwoch, den 1. April d. J., im Gasthofe zum schwarzen Adler zu Triebel nachstehendes Holz aus dem König— lichen Sorauer Revier, und zwar
aus dem Unterforst Triebel a) Abtheilung Taunicht 15 Stück Kiefern Bauholz, 8, Klftr. dergl. Stockholz, 183 Klftr. dergl. Reiser. b) Abtheilung Schloßberge 100 Stück Kiefern Bau- und Nutzholz, 107 Klftr. dergl. Stockholz, 185 Klftr. dergl. Reiser, das Bauholz zur allgemeinen Concur- renz, das Brennholz aber zum Lokal- bedarf, im Wege der Licitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf Ort und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit eingeladen werden. Sorau, den 23. März 1863. Der Ober⸗Förster W. Fischer.
743 Bekanntmachung.
Kapital und Zinsen der Behufs der Amortisa— tion ausgeloosten mit den Nummern 331. 352. 436. 47 570. 6 l , 8h. Get, pen sehenen Schuldverschreibungen der hiesigen Kauf⸗— mannschaft (Schauspielhaus-Obligationen) werden gegen Auslieferung derselben und der dazu gehöri⸗— gen Zinscoupons am 1. Juli d. J., mit welchem Tage die fernere Verzinsung der ausgeloosten Ka— pitalien aufhört, bei unserer Kasse in der Börse bezahlt.
Stettin, den 12. März 1863.
Die Vorsteher der Kaufmannschaft.
Beilage
577
Beilage zum Königlich Preußischen Staats-AUnzeiger.
M 72.
1 ö. Königliche Niederschlesisch— Märkische Eisenbahn.
Die Ausführung der Maurerarbeiten zu dem Neubau eines Güterschuppens und zum Abbruch und Wiederaufbau eines Familienhauses nebst Stallung auf dem Bahnhofe zu Fürstenwalde soll im Wege der Submission vergeben werden.
Der Submissions⸗ Termin wird Montag, den 30. d. M., Vormittags 11 Uhr, im Büreau der J. Bau⸗-Abtheilung, Fruchtstraße Nr. 12113 hier⸗ selbst, abgehalten, bis wohin daselbst die Offerten verstegelt und portofrei, mit der Aufschrift Offerte zu den Maurerarbeiten in Fürstenwalde« versehen, eingegangen sein müssen.
Zeichnungen, Vedingungen und Offerten-For⸗ mulare liegen im vorerwähnten Büreau und in dem Stations ⸗Büreau zu Fürstenwalde zur Ein— sicht aus, woselbst auch die Offerten⸗Formulare gegen Erstattung der Schreibegebühren zu haben sind.
Berlin, den 20. März 1863.
Der Eisenbahn⸗Baumeister Römer.
821 2 Bekanntmachung. Königliche Ostbahn.
und Reservestücken entweder im Ganzen oder in
einzelnen Loosen im Wege der öffentlichen Sub— mission vetdungen werden.
Unternehmungslustige wollen ihre Offerten portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:
»Submission auf Lieferung von Güterzugs— Lokomotiven nebst Tendern« versehen, bis zu dem auf Sonnabend, den 18. April d. J., Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine an die unterzeichnete Di⸗ rection einreichen.
Die Oeffnung der eingehenden Offerten erfolgt am Terminstage zur bezeichneten Stunde in un⸗ serem Central ⸗Büreau auf dem Bahnhofe hier⸗ selbst in Gegenwart der etwa persönlich erschei⸗ nenden Submittenten.
Die Submissions⸗Bedingungen nebst Zeichnun— gen liegen in unserem Central-Büreau zur Einsicht offen und werden auf portofreie, an unsern Ober- Maschinenmeister Rohrbeck hierselbst zu richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt. Letzterer wird auch auf etwaige sonstige Anfragen in Bezug auf die qu. Lieferung Auskunft ertheilen.
Bromberg, den 20. März 1863.
Königliche Diree ion der Ostbahn.
15)
Oberschlesis Dividendenzahlung.
Die Dividende auf die Stamm—⸗Actien Litt. A. B. und C. der Oberschlesischen Eisenbahn ˖ Gesell⸗ schaft für das Jahr 1862 ist mit höherer Geneh— migung auf 10 *. pCt., somit auf
. 10 Thlr. 26 Sgr. pro Actie festgestellt worden. Dieselbe kann unter Anrechnung der bereits darauf gezahlten 35 pCt. Zinsen mit noch
1 r.
in Worten Sieben Thaler Eilf Silbergroschen gegen Abgabe des Dividendenscheines pro 1862 und eines nummerisch geordneten mit dem Namen und Wohnort des Inhabers versehenen Verzeich— nisses vom 19. d. M. ab, täglich bei unse⸗ rer Hauptkasse hierselbst, bis zum 15ten
Mittwoch den 25. März
konto⸗Gesellschaft in Berlin, sowie bei
den Bankhäusern E. Hirzel et Eo. in
Leipzig, und Moritz et Hartwig Mam—
roth in Posen, in den Vormittagsstunden von
bis 12 Uhr — ausschließlich der Sonn und Festtage — erhoben werden.
Breslau, den 16. März 1863. Königl. Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.
Prinz⸗Wilhelms Eisen⸗
J. und der demnach
; Dezember v. J., wonach
und Passiv-Vermögen an die Bergisch⸗Märki= indung abgetreten hat, haben durch den Aller—
Ueberschießende einzelne Fünftel-⸗Antheile werden nach Maßgabe des Vertrages in Baar einge— wechselt, und zwar mit 20 Thlrn. für jedes Fünftheil, so lange der Cours der Bergisch⸗Märkischen
Actien nach der Berliner Börsen-Notiz nicht unter Pari herunter geht.
wird besondere Bekanntmachung erfolgen. zugs⸗Recht auf den Ertrag
Elberfeld, den 20. März 1863.
Behufs der Empfangnahme der an die Inhaber der Prinz Wilhelms Actien, ohne weitere Prü— fung der Legitimation, zu leistenden Baar oder der Aetien⸗Abfindung, sind die Prinz⸗Wilhelms Actien mit einem Nummern Verzeichniß und von auswärts wohnenden Inhabern mit einer deutlichen und vollständigen Bezeichnung des Namens und des Wohnortes, so wie mit der Erklärung über den ge— wählten Abfindungs-Modus und falls statt der Bons die Abfindung in Baar gewünscht wird, mit der Erklärung auch hierüber, an unsere Hauptkasse hierselbst portofrei einzureichen.
Die, Herren H. F. Fetschow C Sohn in Berlin werden bereit sein, in den Monaten April und Mai dieses Jahres den Umtausch der Actien gegen eine billige Vergütung zu vermitteln.
Formulare zu den NRummern-erzeichnissen und Erklärungen werden bei unserer Hauptkasse und bei den Herren H. F. Fetschow & Sohn verabfolgt.
Wegen der im Vertrage stipulirten Kündigung und Rückzahlung der Prinz Wilhelms-Obligationen ͤ Bis dahin bleibt den Inhabern der Obligationen ihr Vor— und das Vermögen der Prinz-Wilhelms-Bahn neben dem Anspruch gegen die Bergisch-Märkische Gesellschaft als Rechts-⸗Nachfolgerin der aufgelösten Gesellschaft unverkürzt.
Königliche Eisenbahn-Direction.
neuer Stamm-⸗Actien zu emaniren.
naire aufgefordert.
Actionaire richten wollen.
nuar 1863 ab Theil.
April d. J. auch bei der Kasse der Dis
Warschau, den 5. (17) März 1863.
sts Warschau-Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Der Verwaltungsrath hat beschlossen, eine dritte Serie des Gesellschafts-Kapitals, 12,500 Stück
Mit Bezugnahme auf die am 4. (16 März d. J. in der außer- ordentlichen General-Versammlung der Actionaire stattgefundenen Verhandlungen, deren gedrucktes Protokoll beim Schlesischen Bank⸗Verein in Breslau einzusehen und in Empfang zu nehmen ist, wer den hiermit die laut 5. 8 der Statuten zur Uebernahme dieser Actien berechtigten Gründer und Actio—
Ihre Ansprüche an die neu zu emanirenden Actien vom Datum der heutigen Bekanntmachung an, bis zum 13. (25.) April d. J. bei der Hauptkasse der Eisenbahnen zu Warschau oder bei dem Schlesischen Bank-Verein in Breslau schriftlich anzumelden, desgleichen die Einzahlung auf die bean- spruchten Actien mit RS. 65 (Fünf und Sechszig Rubel Silber) pr. Stück innerhalb dieser Frist zu leisten, widrigenfalls die Säumigen ihrer Rechte verlustig gehen.
Der von der neu zu emantrenden Serie auf die Besitzer der alten Actien fallende Antheil beträgt 4166 Stück; der Besitzer von je 12 Stück Actien 1. und 2. Serie resp. Genuß⸗Scheinen hat also An- spruch auf eine neue Actie der 3. Serie; — die Anmeldungen hierauf können somit nur in sofern berücksichtigt werden, als die angemeldete Zahl der Actien mit 12 theilbar ist, wonach sich die Herren
Behufs Legitimation über den Besitz von alten Actien haben die Herren Berechtigten, die ihre Ansprüche geltend machen wollen, ibre Actien innerhalb der vorgezeichneten Frist entweder bei unserer Hauptkasse in Warschau, oder bei dem Schlesischen Bank⸗Verein in Breslau, unter Beifügung eines doppelten Nummern⸗Verzeichnisses zu deponiren und die Anmeldungen auf die neuen Actien durch eines der mit dem Depositalvermerk versehenen Verzeichnisse zu belegen.
Die Einzahlung auf die Actien ist unbedingt innerhalb der anberaumten Frist gegen interimi⸗ stische Empfangsbescheinigungen, entweder bei der Hauptkasse der Eisenbahnen in Warschau, oder bei dem Schlesischen Bank⸗Verein in Breslau zu leisten, und werden nach Ablauf dieser Frist sowohl die deponirten, als auch die neuen Actien, gegen Rückgabe der Deposit⸗, und Interims-Quittung, den Herren Berechtigten in Warschau resp. in Breslau ausgehändigt.
Die Actien gegenwärtiger Emission nehmen an der Dividende des ganzen Jahres vom 1 Ja