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i, n, e fön Teseuschoß behufs der bestimmungd˖ 2 §. 12. Nilitair Effekten und sonstigen Armee ⸗ Bedürfnissen auf der Zweigbahn Vorstehender Vertrag wird in allen seinen Punkten hiermit genehmigt. . zie von diesems din Stan. ke gr s. Me, Hinte e mn n . in ,, des Staats hört auf, nachdem die Zweigbahn zehn fn i. nach dem Reglement vom 1. Mai 1861 für die Staats ne, Magdeburg 3 25. Juni 1862. . .
r n, bis Keossel gesichert sein wird (5. 2, mit denselben Prozent. forderlichen , B ir , ,. neh nn er ., i e n, een i een, ö i, ö e ,,
a. 9 6 . Jö . . 37 n Derechtiqunz er lache an e . ie l n l enn. e . Staatsvertrages Anwendung. ge3. Schieß. Berndt. Zu cschwerdt. F. A. Reu bauer.
gaben, zur Unterhaltung der Jweigbahn n nelhalb dez Preußischen Stgatz. . gen n n, n an, . (6. 11) bleibt jedoch auch . Dieckmann. M. Lindau. F. Din gel. F. Ever th. . ö . Jö ö Der Tarif für die Zibeigbahn unterliegt der Genchmigung der König. E. Mor genstern. E. Prevs t. Den eke. Schoch sen. Ruth.
2 Sollte wider Erwarten die Durchfü ö. 4 6 C Halle ˖ Leipziger . ö ; urchfi Zwei ; n Staatsregierung. Die Magdeburg ⸗Cöthen ˖ Halle Leipzig , , e
̃ n. ö . en Geh „ sichern sein, auch die Magdeburg -⸗Cöthen Leipziger Eise j inzurichten, so weit nach dem Ermessen des Königlichen Ministerium . eiten der Magdeburg - Cöihen-Halle, Leipziger Eisenbahn zu Halle, so weit in anderweiten lan ech , , . . . ö w erh und öffentliche Arbeiten ein Bedürfniß dazu vor— Konzessions-. und Bestätigungs⸗ Urkunde, betref⸗
olche lediglich d ie Einfübr ; * , 14 ! . den , , e, 3 . . i n . i en stadt nach Göttingen oder Hannoversch-Münden einen r n rn, handen ist. fend die Anlage einer Eis enbahn von Halle über Transportmittel dieser Bahn nöͤthige Kapital, und' der 1 een , dafür nicht erkennen, so soll der Staat auf das innerhalb der ersten ej 18 d n nach Heiligenstadt und von da nach waͤhrend ber Var cht 6 3 3 e hn, JJ n.. vollen Betriebsjahre der Strecke Halle⸗Heiligenstadt Seitens der Gesellschast ie Fahrpläne für die neue inn bahn untetliegen der Genehmigung Nordhause . ) ö. Es then Hatt Seip, Ermittelungen entsprechend, auf funszehn Millionen Thaler an 6 zu ö , . Verlangen verpflichtet sein, die Zweigbahn gegen Erstattung der e et a gen Ministerlums für Handel, Gewerbe und offent⸗ Kassel durch die Magdeburg - en⸗ L
ist, wird durch neue, mit Vier Thaler vom Hundert sabrlich zu 3 insende . / tel nit Cem altiänf e Kaenderjah es in mzichem die Gesel. . . . die Magdeburg Cöthen. Halle Leipziger Eisenbahn⸗= ziger Eisenbahn Gesellschaft. Stamm - Aletien Hittr. B. der Magdeburg. Cölhen. Halle Leipziqhr . e . ö ö ., ö machen zu wollen erklärt hat, eigen. . . ie g die In n nicht mehr als fünf Prozent des AÄn— Vom 19. Januar 1863. Gesellschaft beschafft, auf deren Zeichnung zum Pari-Course, mit Ausnahme tẽist Aeste! trwerhen. In diesem Falle werden die Actien Littr. B. mit. er run abwirft, vorbehaltlich anderweiter Festsetzungen des Staats ;
von 810 000 Thaler, welche aus dem Allerhöchssen Vermächkmmiß ; ; mpelung in ein mit vier Prozent verzinsliches Staatsschuldpapi arsfli ; ; i alten werden . ghheichnet nn. den,. ben len der . . . . bee nn er üs allt aer De , ö. ö . . zwei durch Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. Magdeburg Eöthen Halle Lestziger Eisenbahn. CGeselischaft das Vorzugsrecht und Laer for . . k . rain Personenzüge, von denen einer Schnellzug sein kann, auf der Nachdem die Magdeburg-⸗Cöthen-Halle⸗Leipziger Eisenbahn · Ge⸗ ö . , . ausznreichenden Dividendenscheine des Bahnhofes Halle (8. ) e . k 36. Benutzung H bahn in jeder Richtung derselben zum Anschluß an die Züge der sellschaft in der General Versammlung ihrer Actionaire n, . ro . des Staats versehen. 5. wird alsdann durch ein besonderes e,, n n nn gachbarbahnen abzulassen. vember 1862 beschlossen pat/ 3 e, . i. n So bald, die Baurechnung für die Zweigbahn en , meg, mit ie Verzinsung des Anlage - Kapitals aus dem Baufonds hört indeß §. 19. ö. Gesetze vom 12. Januar ((. beigerüg öh. n , . zie wer das Kapital, welch es sich ö. l ; it dem auf die Betriebseröffnüng der Strecke Halle-Heiligenstadt folgenden Sollte fünf Betriebs- Kalenderjahre hinter einander ein Zuschuß oder 1863 auf den Bau und Betrieb einer Eisen . enen 1) für den Bau der Zweigbahn nebst allem Zubehör Januar auf (8. 8 Nr. 4 wenn der Fortbau bis Kassel inzwischen nicht nach Verlauf der fünf ersten vollen Betriebs Kalenderjahre in einem Jahre Nordhausen nach Heiligenstadt und von da nach Kasse aus zu ten, 2 für Anschaffung der Transportmittel, ; , . . der gesammle Zuschuß von drei und einem halben Prozent Au den Zinsen wollen Wir der gedachten Gesellschaft hierzu, bezie hun gsweise zum 3) für die Bestreitung derjenigen Generalkosten, welche sich nicht abge⸗ Hinsichtlich der Betu 5. 14, der neuen Stamm-Actien Littr. B. der Magdeburg / Eöthen / Halle. Leipzige⸗ Baue und Betriebe dieser Eisenbahn bis zur Landesgrenze in Ge⸗ söndert verrechnen und diccit aus dem Vaufonds verdusgaben lassmn, bestin nnr ö. 4 Betriebsrcbnüng, für die Zweigbahn wird Folgendes Kfenßahn Weselsschaft aus der Staatätaff: geleistz., meerden mässen bal it mäßheit des vorerwähnten, von Uns bestätigten Vertrages hierdurch und die mit einem Viertel Prozent der Ausgabe zu s.' der Made! zt . ; . Dweigbahn Halle Kassel participirt an sämmtlichen Bekriebs. der Staat berechtigt, die Verwaltung und den Betrieb der Zweigbahn ö. Unfere landesherrliche Konzession ertheilen, auch den anliegenden (a), burg Eöthen Halle Leipziger Eisenbahn -Gesellschaft zu erstatten sind, und . 's Stanun, und Zweigbahn Unternehmens in folgender Wesse: übernehmen. Im Fall der Geltendmachung dieser Befugniß ist der Stag der Eingangs bezeichneten General -Versammlung beschlossenen 4 . ö. mit Vier Prczent der wahrend der Bauzeit, d. h u sen , ; w , , , ,, sänerie Besber nungen en e ten ne err gf n e n m, ,, Ee Gta tut der Magdeburg, Cöthen alle Ceip. is zu dem auf die Betriebserößs nung der Strecke von Halle bis nde der sn eigbahn zu derjenigen der übrigen Bahnstrecken ist er verpflichtet, vollständige Rechnung zu Legen, ans, ‚i g rer, sfenk jermit besiätigen, indem Wir zugleich Heiligenstadt (. 13) resp. bis Kassel (8. 4 in finc) folgenden 1. 3 der Magdeburg. Cöthen - Halle Lespziger Eisenbahn-Geselschaft;, ü di r f welche hach §. 10 von ihm zu leisten sind, ziger Eisenbahn - Gesellschaft hiermit besickttigen, inden em, . genden 1. Ja⸗ 2) die Kosten der Bat e 8 . Reinerttag! resz die . ar die di inistration der Ge⸗ wa äherer Maßgabe des vorbezeichneten Vertrages nuar, — auf die nicht aus dem ÄAllerhöchsten Vermächtni osten der Bahnverwaltung tragen die Hauptbahn und Zweig— estimm̃ungeu, welche für die eigene Administration bestimmen, daß nach nähere aßg ** ; glb os Thaler gezeichneten . . 3 , , . ihrer wirklichen Ausgaben n n, , ü,. ir e , n nn, Jätt. B. zukommen zu lassen. Die Magde. die in dem Gesetze über die Eisenbahn⸗ Unternehmungen vom 3. . als nothwendig ergiebt, unter Mitwirkunʒ , . an, bes Könia. ) die Kosten für die Transportverwaltung werden nach Verhältniß der buig· ECöchen. Halle. Leipziger Eifen bahn Gesellschaft soll die Rückgewähr der vember 1838 ergangenen Vorschriften, insbesondere . für die Stre e ge rieren fun Handel, Grnmerhe unn affen ne gerät . ,,,, und Wagenachsmeilen unter die Stamm⸗ Verwaltung und des Betriebes zu . , 6 . r i. von Halle bis zur Landesgrenze — n, 3. . i m estgestellt. ö , 5 n, , ö inter einander ein Zinszuschuß aus der Staatskasse ni d echt zur vorübergehenden Benutzung fremder un Sollte für die Vollendung des Neubaues und die Ausrüstung der in h guß ei den auß zu berechnenden Kosten wird in Betreff der fär die . ist. Es . dabei von selbst, daß die ,, , n . . 26. . e n Unternehmen Anwendung finden Rede stehenden Zweigbahn, so wie die Beschaffung der erforderlichen? Trans! ,, . 3 ö. der Stamm und Zweigbahn, soweit Halle⸗ Leipziger Eisen bahn ⸗Gesellschaft auch während der , . . a 9 porimittel ein größeres Kapital als funfzehn Millionen Thaler nöthig sein 2) saͤ ö. ö ef , den,. berechnenden Vergütung festgefetzt: flon der Bahn den achten Theil des vom Staate zu zahlen ne ; gls ten s 8 enwärtige Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗ Urkunde ist so soll der Mehrbetrag in gleicker Art m nd unter e, , , e. sämmtliche Lokomotiven nebst Tendern, sowie sämmtliche Personen⸗˖ ses fort zu entrichten hat, wogegen von ihr alsdann zu den Betrie Die geg J ö Statut durch bie escz. Sammlung des näcks, ngengznment Gargntis zinlage- Kapital (6. ) durch weitere ö. Güterwagen der Magdeburg, Cöthen. Halle. Leipziger Eisenbahn. ein Zuschuß nicht zu leisten ist. nebst dem Nachtrage zu dem Statut dur Ausgabe mit Vier Thaler vom Hundert zu verzinsende garantirte Stamm— Aelschaft toͤnnen ohne Räcksicht darauf, für Rechnung welches 8 66 binn, . r Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und ͤ 20. ;
Actien Littr. B. der Magdeburg-⸗Cöthen-Halle⸗-Leipziger Ei Gef Fonds sie angeschafft worden, für alle Theile des Gesammt. Unter 8 . . ; Urkundlich un z pziger Eijen ahn ⸗Gesellschaft nehmens gemeinschaftlich benutzt werden . ö. Das Strecken. Beamten - Personal mit Ausnahme des einer 3 beigedrucktem Königlichen Iysiege
beschafft werden. Die Festsetzung des Mehrbedarfs erfol 8 Köni i j ĩ inisteri ür Handes, m erfolgt durch das König. in diesem F ar j leb ahz ; ärftigen, zuasweise aus qualifizirten versorgungsberech= 8 , , e, n, n ,. össentliche Arbeiten mit Vor⸗ , , w, a e e n n , . n, ,. welche daß Zoste Gegeben Berlin, den 19. Januar 1863.
. §. 9. 9 ki 6 i. i gt des gesammten Heidtetragts, 6 fur Lebensjahr noch ,, . K . e fie, ,,. (L. S Wilhelm.
er Reinertrag der Zwei ie Beschaffung (nicht auch für die E ; al im Kurfürstlich hessischen Staatsgebi J . . . . . ! gesammten . dergestal berechnet, daß von den Betriebsmittel wirklich n e b. vorne ; , . ö mit der Kurfürstlich hessischen Staats- Regierung bestimmt Graf von Itz enplitz. Graf zur Lippe. a) . . dera us gabten Verwaltungs - Unterhaltungs-. und ö , , m. der E en , meien und bei den werden möchte. j , e ,. einschließlich der Kosten für die allgemeine Ver meilen auf jede der en, 23 . ,, 5 29 6 Konzessions Va e f n N a chtrag . 3 Dee 3 286 . ; Leipziger Eisenbahn Unter nhnr en * t , , . Im Uebrigen finden die Bestimmungen der er n , d 9 . il. zum er z . erve· . Erneuerungs⸗Fonds fließende Betrag nach dann 5 sem r de n, ) repartirt werden, und daß als— und Vestätigungs ⸗ Urkunde vom 13. November 1837, so wie die ö. ; Stsrm. ga ite Celpziger Eisenb ahn- zähen, von dene Hesellschefts orstãnden aufzkstell nden, der Ge Cothen. Halle. Cemp⸗ ** e, , , , , d,, höchst bestätigten Statuten der Magdeburg · Cöthen · Halle Leipziger Eisenbahn.! Statute der Magdeburg-⸗Eö⸗ 9j ch 9st , ,, , Min steriit für Handel, Gewerbe und bahn 3 . J. oder für die Halle ⸗Kasseler Zweig⸗ He schhst. namentlich alle hiernach und nach dem Gesetze vom 7 . Gesells 3 .
Den ö, 6 n. unterliegenden Regulngtive abgezogen werden. ihren Ces. Fonds . e e, ö. vier Prozent von den aus ber 1838 dem Staate zustehenden Rechte und Befugnisse auf das . . 91 Leipziger * ö. Pri ritter Kbligatisnen der Magdekurg,Cöthen. Halle, Betriebe . der Rei ö 3 r, , , ., e . nehmen des Baues und. des. Betriebes der . 2 8 der Magdeburg. Cöthen- Halle, Leipziger Eisenbahn— . isenbahn - Gesellschaft ist die Zweigbahn selbstocistandlich nicht des Anale Kapit i ö lch do lfftändi fn wegung der Zinzen sind, insoweit nicht durch diesen Vertrag, bez chungs wei durch 36. . ! ,,, 66 . den künftigen Beirleb der Zweig
, mrllich genchmigten Statuten Kachttaß zn Tndzzremn etz bt, ein l' e fe , , die Magdeburg, Töthen - Halle; Leipziger
sieben Achtel derselben v Betriebsfonds 6 tatur a ,,. ⸗. , chluß an die — ö 9 , n de HMinptbahn stimmungen der Gesellschafts. Statuten für die Verwaltung . an bon alen i e f Heiligenstadt und von da nach Kassel nach
S. 10. kreditirt und beziehungswei iti ; ü f in . . . gsweise debitirt werden; au- und Betriebs hn über Nordhausen nach 2. D ; G R m
he , e, . . 8 ieses Vertrages erwähnten Aller⸗ ommt und gezahlt wird, beziehungsweise die Diff 3j Rechnungen vo 2 ĩ ĩ abe jedoch, daß . its und der Magdeburg ⸗Cöthen Halle -Leißziger Eisenbagn. ! ast, . ie 6 ö wren . . sistgese hte anlage apitel sz. 8 dieseß Einnahme ind. Ausgabe 6. . seee Il ee e ie, , n wi, erw e gef len, e, e a hurch . durch deren Direktorium, andererseits abgeschlossenen Vertrages vom ben e er nf nn inn oi ian hh, 6 3 1h verpflichtet, die . (iber i, ehh giger Eisenbahn und die neue , , J Rerum unterliegen. 35. Juni 1862 ausgedehnt. ;
. . ; Höh Vier Prozent zu gewähren. Zweigbahn nach Verhältniß der Wa. : r einen Kommi S . S. 2. ; .
, , , rt dem nach unbedingt einen Zinsengenuß von Vier Sollten auch für die . von . ,, 8 27. Das zur Ausführung des neuen Unternehmens erforderliche Anlage lichen gen. ö. , . in. 6 . 36 erforder· en n n, m ö., e g oder Ausgabe kommen, so participiren J 2 des Gesetzes vom 3. November 1838 Kapital wird auf Funszehn Hihliongh . inn ; , d ; ger l hen e, dem Tirettorium der Magdeburg daran beide heile des Gesammt-Unternehmens, j Iltniß ni ᷣ Erwerbung des untern ͤ „Kapitals bleibt in Gemäßheit des §. 8 des Vertre Estten Halle Leipziger Eisenbal n; Gese schaft auf dessen Antrag bei 9 der Wagenachsmeilen, sondern der , ,. n g n nr ,,, z : . ö 254 . e ie. .
Königlichen Regierungs- Haupt-Kasse zu Magd bur ,, ; . . Magdeburg. · Cöᷣlhen. Halle Leipziger kr n , n, zur Wieposition. Die ö ; §. 15. Lisenbahn-Unternehmens S 35 r a j ö 6 ; ahn- ejellschaft verpflichtet sich da—= .Die im §. 36 des Gesetzes dom 3. November 183 r Eisenbahn ⸗Unterneh . ie Beschaffung der Funfzehn Millionen Thaler erfolgt mit Genehmi— H ,, e, n m, nr , 2 9. ce, w. in. Anlage Kapitals der . ö ä i r, e . von en, e, weg ö. , . , . . . von . ,, 3 den 2 , zählen haben soßte, von diesem Zuschusse degreift zugleich die unentgeltliche Mitbeförderung der beglei Post⸗ isenbahn ⸗ Unter Staat über er Magdeburg. Cöthen ⸗ Halle Leipziger, Eisen bahn ⸗Gesellschaft in boinn', ge . Reinertrage der Magdeburg -Cöthen« , . . des 'gpedirenden Personals in n e n, , . . gi , , , gn e, des o 3 Fer ine ern, unter . des ö,. ,, . 0 . ĩ er 3 je nh . — , ; 2 . 3 x ö ö * ; ; ö 5 862. Me z d ostverwaltung und der Eisenbahn - Gesellschaft rücksichtlich der rd von der für die Zweigbahn Stück derselben in Gemäßheit des , , . ö e, üirt cn
Postbeförderun 8 ĩ 3 . n diesem Falle wi 2 9 achten n . . ar Postbef ing auf der Stammbahn abgeschlossenen Verträge finden auf der . ju gewährenden Enischädigung 8. 42. 3. , nen, etwaige Mehrbedarf wird gemäß S. 8 diese⸗ angenommene vorbezgeichnete
. §. 11. di z R 75 ö . . . ; , . ö. — , w en d eke cntnrde * . ͤ . öchsten Vermächtniß gezeichneten leichen Bedingungen, wie das zunächst ̃ I Zweigbahn (8. 3. a , ,,, Reinertrag der res ausdisncuch vereinbart werden möchte. ig, so weit nicht ein Ande Gesetzes) , aus dem Allerhöchst — ,, . . censo die Kosten tines ei waigen n eiten. Hellsse 2) aus demselben die, vom Stas te ichst: Die Eisenbahn - Gesellschaft ist verpflichtet, die Anlage eines elektro— 2 e gen, doppelt ausgefertigt, genehmigt und unterschrieben. sofern deren Beschaffung in die nach §. 12 des Verträges vom 25. Juni . . S6 2 festgestellte Garantiezeit fällt.
: oder der Gesellschaft etwa zu den magnctischen Staats. T 83 . Betriebskosten oder zu den Zinsen des Anlage Kapitals geleisteten statten. schen Ste Telegraphen auf der Zweigbahn unentgeltlich zu ge⸗ . , 36 n, . der neuen Stamm - Actien erfolgt nach Maßgabe der
25. Juni 1862. Die näheren Bedin ·
.
Zuschůsse Verhaltuls der . ; 2 .
an n, nnn der be derseits aufgewendeten Summen f 3 Wag urge Soötben Halle Leih iiger Eisen bahn ⸗Gesellschaft übernimmt 8 Die Zeichnung
⸗ h. —. 8 . . . erner die Beförderur Privat⸗ S . . ] ; ö. 89
ö. . neuen Stamme zletien ein Prozent (bas fünfte) gewahrt graphen der bee n e ern n . , * . Ie, Magdeb . * ie, don rãcia ff Termins, bis zu r .
ö 2 66 ö — ) . dr 18 . ö j j x agdeburg⸗ gung / w ; . 1 976 X ANcti der Mag⸗
c) 9 tf Ueberschuß über fünf Prozent zu e nem Drittheil dem in, gez fo gin in zren hh g n g und Ergänzungen desselben. Das 4 . . ö. Recht der Selce , e s r. e f ie e , Staate, zu einem Dittheil den StammActien des alten Unter Di ; 8: 19. Kommissariat. * deburg · Cöthen - Halle Leipziger Ei ahn- G t Wag ess
hme ine b ess N j e all r ᷣ ; Gesellschaft. 26 ie zr ichkei 6 zu geschehen hat, bestimmt
nehmens und zu einem Drittheil den Actlen für das neue Unter— Eisenbahnen ,,, , ,, . in Betreff der Jienutzung der gez von Maaßen. ö . Hartung. sein muß, und die en ,. ,,
nehmen zufließen soll. finden auf die , er ( , ,. für 1843 Seite 373) gez. Garcke. Falckenberg. das Direktorium der Gesellschaft un d gb. wendung. Für die Beförderung von Trup— ;