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4.
Nachtrag . zu dem Statut der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn— ö
Die BergischMärlische Eisenbahn ⸗Gesellschaft übernimmt Behufs Her— stellung einer direkten Verbindung ihrer Dortmund. Soester Bahnstrecke mit der Station Hamm der Win she und Cöln-⸗Mindener Eisenbahn, den Bau einer Bahn von Unna nach ehm,
Der Bau und Betrieb dieser Verbindungsbahn, welche einen integri—⸗ renden Theil des gesammten Bergisch Märkischen Eisenbahn Unternehmens bilden soll, erfolgt für Rechnung . w Litt A.
Auf das neue Unternehmen finden die Statuten der Bergisch -Märki— schen Eisenbahn - Gesellschaft, insbesondere der §. 8 des mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 21. Juni 1858 bestätigten Statut -⸗Nachtrages uneinge⸗ schränkte Anwendung.
—
Privilegium wegen Emission von 4,000,000 Tha— lern vier und ein halbprozentiger Prioritäts-Obli— gationen V. Serie der Bergisch⸗Märkischen Eisen« bahn -Gesellschaft. Vom 24. März 1863.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn-Gesellschaft darauf angetragen hat, ihr zur Beschaffung derjenigen Geldmittel, welche zu der ihr obliegenden Einlösung der noch nicht amortisirten Obliga— tionen der Prinz-⸗Wilhelm-Eisenbahn-Gesellschaft, so wie zum weiteren Ausbau der Prinz⸗Wilhelm und Dortmund Soester Eisenbahn, und zum Bau einer Verbindungsbahn zwischen Hengstey und Holzwickede erforderlich sind, die Ausgabe von Prioritäts⸗Obligationen V. Serie im Betrage von 4000, 0060 zu gestatten, so wollen Wir in Gemäß— heit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗ Sammlung für 1833 Seite 75 ff) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der erwähnten Obliga⸗ tionen unter nachstehenden Bedingungen ertheilen:
1
Die auf Höhe von 4000000 Thlr. zu emittirenden Obligationen wer— den unter der Bezeichnung: Prioritäts. Obligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn ⸗Gesell⸗ schaft V. Serie« nach dem anliegenden Schema A, in Appoints von 500, 200 und 100 Tha— lern unter fortlaufenden Nummern, und zwar: in Appoints à 500 Thlr. unter Nr. 1 bis 2000 zum Betrage von 1 Million Thalern,
in Appoints à 200 Thlr. unter Nr. 2001 bis 12000
von 2 Millionen Thalern,
in Appoints 2 100 Thlr. unter Nr. 12001 bis 22000 zum Betrage
von 1 Million Thalern, stempelfrei ausgefertigt und mit Zins- Coupons nach dem Schema B, so wie mit Empfangs-Anweisung (Talon) versehen.
Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt, dieselben werden von der Königlichen Eisenbahn - Direction unterschrieben und von dem Rendanten der Leßteren contrasignirt.
Die Zins- Coupons werden mit dem Facsimile der Direction versehen und von einem Beamten derselben ausgefertigt. Die erste Serie der Zins⸗ Coupons für zehn Jahre nebst Talons wird den Obligationen beigegeben. Beim Ablaufe dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung für anderwelte zehn Jahre neue Zins- Coupons ausgereicht. Die Ausreichung erfolgt an den Präsentanten des Talons, durch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Cou- Pons quittirt wird, sofern nicht dagegen von dem Inhaber der Obligation bei der Königlichen Eisenbahn - Direction schriftlich Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an den In— haber der Obligation. Diese Bestimmung wird auf dem Talon besonders vermerkt.
Syn
Die Prioritäts - Obligationen werden mit 4 pCt, „Vier und einem Halben Prozent« jährlich derzinset und die Zinsen in , , Raten Kastnumerando am 1. Juli und 2. Januar von der Königlichen Eisenbahn—« Hauptkasse in Elberfeld, so wie von den durch die Königliche Eisenbahn— Direction in öffentlichen Blättern namhaft zu machenden Bankiers oder Kassen ausbezahlt.
DZinsen von Prioritäts Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von den in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungs Ter⸗ minen an gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Ge— sellschaft.
§8.3
Die Prioritäts . Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem Jahre 1869 beginnt und wozu alljährlich der Betrag von 20000 Thalern unter Zuschlag der Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet wird. Die Amortisatlon wird durch Ausloosung bewirkt.
Die Ausloosung findet jedesmal im Monat Juli statt und die Aus— zahlung des Nominalbetrages der hiernach zur Amortifation gelangenden Prioritäts Obligationen erfolgt am 2. Januar des nächstfolgenden Jahres.
Der Verwaltung der BergischMäckischen Eisenbahn bleibt das Recht
zum Betrage
vorbehalten, sowohl den Amortisationsfonds bis zum Vierfachen zu veisthn ö
r zu beschleunigen. als auch sämmtliche Prioritäts-Obligationen durch die zm cls 6. .
Za h lung dez
ken und dadurch die Tilgung der Prioritäts-Obligationen
jederzeit mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Nennwerthes einzulösen. §. 4.
Angeblich verlorene oder vernichtete Prioritäts Obligationen werden na dem im §. 30 des Statuts der Bergisch⸗Märkischen Eisen bahn. Ge shseen vorgeschriebenen Verfahren für nichtig erklärt und demnächst ersetzt. 9 Mortifizirung verlorener oder eiche Zins ⸗ Coupons ist nicht statthaf
Die Inhaber der Prioritäts Obligationen sind auf Höhe der darin ver. schriebenen Betrage nebst den fälligen Zinsen Gläubiger der Bergisch⸗ Mar. kischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft und haben als solche — unbeschadet des Vor. zugörechts, welches den durch die Privilegien vom 2. Oktober 1838 Gesetz Sammlung für 1818, Seite 315 ff), 28. Juli 1849 Gesetz . Sammlung ö 1849 Seite 339 ff.), 11. März 1850 (Gesetz Sammlung für 1850, Seite 2M ff.), 5. September 1855 (Gesetz- Sammlung für 1855, Seite 621 ff 20, Oktober 1856 (Gesetz Sammlung für 1855, Seite 871 ff. 30. Janu g 1860 (GesetzSammlung für 1860, Seite 66 ff) 28. Mai 1862 Gesez. Sammlung für 1862, Seite 173) und 25. August 1862 (Geseh · Sammlun fir is Sein Hi frerrten jsioh oh hir, zd h m, e, , n Thaler und 2,000,009 Thlr. Prioritäts- Obligationen L, II, III. und Iv. Serie, beziehungsweise den ehemals Düsseldorf · Elberfelder Prioritäts An. leihen von 1000000 Thlrn. zufolge Privilegiums vom 28. April 1842 und von 400000 Thlrn. zufolge Privileglums vom 11. September 1850, so wie den Dortmund-⸗Soester Prioritäts⸗Obligationen von 1,350, 000 Thlrn. zufolge Privileglums vom 6 Juli 1853 (Gesetz Sammlung für 1853, Seite 485 ff) und von 1,270 000 Thlrn. zufolge Privilegiums vom 23. März 1857 Gesetz Sammlung für 1857, Seite 171 ff. zusteht an dem Netto Ertrage der zum Bergisch-⸗Märkischen Eisenbahn. Unternehmen gehörigen Bahnstrecken ein Vorzugsrecht vor den In. habern der Stamm Actien und der zu denselben gehörigen Dwi— dendenscheine. 1
Den gekündigten älteren Prioritäts-Obligationen der Prinz ˖ Wilhelm. Eisenbahn wird bis zur Einlösung resp. Deponirung des Betrages derselben ebenfalls die ihnen durch die bezüglichen Privilegien gesicherte Priorität vor den Obligationen V. Serie vorbehalten.
Der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft bleibt vorbehalten, Be— hufs weiterer Vervollständigung ihrer Anlagen und Betriebsmittel mit Ge nehmigung des Staats eine weitere Prioritäts Anleihe, jedoch nur bis zum Betrage von Vier Millionen Thalern mit gleichem Vorzugsrechte, insbe— sondere auch hinsichtlich des im 5. 9 erwähnten Pfandrechtes zu machen.
9. 6
Die Inhaber der Prioritäts. Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der im §. 3 enthaltenen AmortisationsBestimmungen zu fordern, ausgenommen:
a) wenn die Zinszahlung für verfallene und vorschriftsmäßig präsentirte Zins -Coupons länger als drei Monate unberichtigt bleibt,
b) wenn der Transportbetrieb auf den zum Unternehmen der Bergisch— Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft gehörigen Bahnen aus Verschulden der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört
c) wenn die im §. 3 fest ec seste Amortisation nicht inne gehalten wird.
In den Fällen ad a. und p. bedarf es einer Kündigung nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden und zwar zu a. bis zur Einlösung des betreffenden Zins Coupons, zu hb. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Trans portbetriebes.
In dem sub e. bezeichneten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kun digungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts ˖ Obliga⸗ tion von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations⸗Quantums hätte stattfinden sollen. In allen Fällen des vorstehenden Paragraphen ist eine gesetzliche Inverzugseßung nöthig, um die an den Verzug geknüpften Folgen eintreten zu lassen. ;
J
Die Ausloosung der alljährlich zu amortisirenden Prioritäts. Obligatio- nen geschieht in Gegenwart eines Mitgliedes der Königlichen Eisenbahn— Direction und eines protokollirenden Notars in einem vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt gestattet ist.
3. 8
Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen werden binnen vierzehn Tagen nach Abhaltung des im 5§. 7 gedachten Termins bekannt gemacht, die Auszahlung derselben erfolgt bei der Königlichen Eisenbahn⸗ Hauptkasse in Elberfeld und denjenigen Banquiers, welche die Königliche Eisenbahn Direction in öffentlichen Blattern namhaft machen wird, an die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts. Obligationen gegen Auslieferung der⸗ selben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zins Coupons und der Talons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Cou- pons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt werden.
Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder Prioritäts . Obligation mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, in ö ausgeloost und, daß dies geschehen, öffentlich bekannt ge⸗ macht ist.
Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts ⸗Obligationen wer⸗ den in Gegenwart eines Mitgliedes der Königlichen Eisenbahn ⸗Direction und eines protokollirenden Notars verbrannt und es wird eine Anzeige darüber durch öffentliche Blätter bekannt gemacht.
§. 9.
Zur Sicherung des in den ö 6 und ff. erwähnten Rechts der Rück forderung wird den Prioritäts - Gläubigern der Bahnkörper der bisherigen Prinz Wilhelm, so wie der von Dortmund resp. Witten nach Duisburg und Oberhausen führenden Bahn nebst den für den Eisenbahnbetrieb darauf
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r ebäuden und Anlagen und den für dem Betrieb dieser Strecken 1 . Zeuge, Geräthschaften, Materialien und Mobilien, spe=
ziell verpfändet. §. 10.
jejenigen Prioritäts - Obligationen, welche ausgelooset und gekündigt
d . ungeachtet der Bekanntmachung in öffentlichen Blättern
9 rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten zehn
chte von der Königlichen Eisenbahn - Direction alljährlich einmal öffentlich aufgerufen. ö ; .
Hehen sie dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem e ile , , zur Realisation ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschafts Vermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von der Direction öffent- lich bekannt gemacht wird. Obgleich also aus dergleichen Prioritäts Obli⸗ ationen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abge— 6 werden können, so steht doch der General Versammlung frei, die gänz⸗ liche oder theilweise Realisirung derselben aus Billigkeitsrücksichten zu be—
schließen. 5.1.
Die in vorstehenden Paragraphen vorgeschriebenen öffentlichen Belannt⸗· machungen erfolgen durch den Staats -Anzeiger, eine Berliner, eine Cölner
ine Elberfelder Zeitung. und eine fe 3 g gig
en Inhabern von Prioritäts- Obligationen steht der Zutritt zu den
aer n nn, offen, jedoch haben sie als solche nicht das Recht, sich an den Verhandlungen oder Abstimmungen zu betheiligen. e
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchst eigenhändig. vollzogen und unter dem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Qbligationen in Ansehung ihrer Be—⸗ frledigung eine n , von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. ö die m, Berlin, den 24. März 1863.
L. S. Wilhelm.
von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz.
Schema A.
Stamm ⸗ Ende. r ,,. V. Serie Bergisch˖Märkische Prioritäts Obligation Serie V. ,,
über Thaler Preußisch Courant.
Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil f . oe nt 9k dem in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten Privile⸗ giums emittirten Kapitale in Prioritäts - Obli- gationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn— Gesellschaft V. Serie.
Elberfeld, den ten 18.
Königliche Eisenbahn Direction.
Unterzeichnet von Herrn
Beigegeben:
20 Zins-⸗Coupons der Serie I.
für die Jahre 18..
bis 18 Dieser Obligation sind beigegeben worden; 6 186.
20 Zintz Coupons der Serie J. für die Jahre 18. bis 18..
Bergiseh-Märkiseche Eisenbahn.
Schema ß.
Bergisch⸗Märkische Eisen bahn Gesellschaft.
Tal on . zu der Prioritäts - Obligation V. Serie M ..... gehörig.
3 er empfängt gegen Rückgabe dieses Talons an den durch öf⸗ ati b df n r nnn, Stellen die zweite Serie ee zwanzig Stück Zins⸗Coupons zur vorbezeichneten Prioritäts - Obligation, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese n geg protestirt worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfelgt die Ausreichung der neuen Coupons an . Inhaber der Obligation. Elberfeld, den ten ,, önigli isenbahn⸗Direction. nie s fiene Ausgefertigt:
Bergisch. Märkische Eisen bahn - Gesellschaft. Zins ⸗ Coupon . . zu der Prioritäts-Obligation V. Serie MH. .....
nhaber empfängt am ten 18. gegen diesen Coupon an 3 [n. . Bekanntmachung bezeichneten Stellen 9h. Sgr. .. Pf. Preußisch Courant Zinsen vom ten 1 bis ten . .
Elberfeld, den en . Königli isenbahn ˖ Direction. nig tze Cithfah Ausgefertigt:
Zi ioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerha lb vier
Jae, ö dem rn Coupon bestimmten Zah lungs⸗
Termine an gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der
Serie I.
Mꝛinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche mann; Arbeiten. en n Bekanntmachung. Post⸗Dampfschiffs-Verbindung zwischen Preußen und Schweden.
Zwischen Stettin und Stockholm, so wie zwischen Stral⸗
sund und hstadt werden auch in diesem Jahre wieder regelmäßige
ost⸗Dampfschifssfahrten unterhalten. 3 . ö en , ,,,, Linie haben die Fahrten
von Stockholm aus am Dienstag, den 7. d. M., begonnen, und werden . Stettin aus am Dienstag, den 14. 8. M., ihren An— fang nehmen. Dieselben werden im Frühjahre und Herbste wöchent⸗ lich einmal, während der Sommerszeit aber jeden fünften Tag stattfinden. . Die Abfertigung der zu dieser Verbindung benutzten schwedi⸗ schen Post⸗Dampfschiffe »Drottning Lovisa. (Königin Louise) und „Skane« (Schoonen) wird in nachstehender Weise erfolgen:
Von Stettin: Von Stockholm:
um 12 Uhr Mittags, nach Ankunft um 8 Uhr Morgens.
des von Berlin des Morgens ab—
gehenden Eisenbahnzuges.
Skane .. Drottning
Lovisa «„. , . 6. ,, . . dai 12. 23. ai 5. . n. 3. 13. 23. Juni 8. 18. 28. Juni 8. 18. 28. Juni 3. 13. 23. Juli 3. 13. 23. Juli S. 18. 28. Juli 8. 18. 28. Juli 3. 13. 23. August 3. 13.23. August 8. 18. 25. August 8. 18. 28. Äugust 3. 13. 23. Sept. 3. 15. 29. Sept. 8. 22. Sept. 8. 22. Sept. 3. 15. 29. Oktober 13. 27. Oktober 6. 20). Oktober 6. 20. Oktober 13. 77. Novbr. 10. 24. Novbr. 3. 17. Novbr. 3. 17. Novbr. 16. Unter gewöhnlichen Witterungsverhältnissen wird die Ueberfahrt von Stettin nach Stockholm] oder zurück in 36 bis 18 Stunden zurückgelegt. Die Schiffe werden auf ihren Fahrten in beiden Rich tungen, sowohl in Swinemünde als auch in Calmar anlegen, um daselbst die Post, so wie Reisende und Güter abzusetzen und auf gn , der Strals und⸗stadter Linie werden die Fahrten in der Weise beginnen, daß die erste Abfertigung des ost⸗ Dampf⸗ schiffes Eugenia« von Istadt am Sonnabend den 11. April und von Stralsund am Sonntag * 12. April erfolgt. Demnaãͤchst i as Schiff bis auf Weitere ᷣ = 6 ö . ,,, und Sonntag Mittags, und ystadt jeden Dienstag und Sonnabend Morgens abgefertigt werden. Die Ueberfahrt wird unter gewöhnlichen Ver⸗ hältnissen in 7— 8 ern. der,, , ,, auf den genann n,, t 3 Platz. II. Platz. Deckplatz. Thlr. pr. Ert. Thlr. pr. Ert. Thlr. pr. Ert. Von Stettin nach Stockholm
oder zurück 18 12 5, er ** 10 7 3* Swine⸗ münde. Swinemünde nach Stock ⸗˖ holm .. 5 r nach Calmar 3. Stockholm nach Calmar 23
lsund na stadt. ; ᷣ 964 16. . , sind die Kosten für die Bewirthung der
ͤ ord der Schiffe nicht einbegriffen. Dieselben werden e n Due der Ic ge er e besonders erhoben. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte des Passagegeldes. Auf der Stettin⸗Stockholmer Linie kann jeder Reisende 100 Pfd. Gepäck frei mit sich führen. Auf der Stralsund - Ystadter Linie haben die Reisenden des ersten Platzes ebenfalls 100 Pfund Gepäck i die des zweiten Platzes dagegen nur 50 Pfund“ und . platzes nur 30 Pfund. Für das Mehrgewicht ist eine billig⸗ e 2. frachtgebühr zu entrichten. Kinder, welche die Hälfte *. Fassg⸗ geldes zahlen, haben an Reisegut auch nur die Hälfte der obigen
len frei. ,,, allet Art, so wie Wagen und Pferde c, er.
äßi 6 ; ttarife en gegen mäßige Fracht Beförderung. Die speziellen Frach , 4 einer 6 preußischen Post · Anstalt eingesehen . Das Einschreiben der Personen, so wie die . . ter, imgleichen die Annahme der Wagen Pferde 2c. ier, . 1 tin bei der dortigen Königlichen Pet Dam hi , , , ? Stralsund und Swinemünde bei den Orts⸗Post⸗Anstalten daselbst. Berlin, den g. April 1863.
General ⸗Post Amt.
Drottning Lovisa⸗ April 14. 28. Mai 5. 19. 28. Mai 12. 23.
Skane⸗. April 7. 21.
2 PD
D 2
—
Gesellschaft.
Philipsborn.