1863 / 92 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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im Auftrage des Justiz⸗Ministers von dem Geheimen Ober-Justiz= rath Schering bearbeitete Ausgabe des Landrechts erschienen, in wel⸗ cher die aufgehobenen Paragraphen, um sie dem Auge sogleich er— kennbar zu machen, mit kateinischer Schrift gedruckt, und die gesetzlichen Vorschriften, durch welche Bestimmungen des Landrechts ergänzt, erläutert oder abgeändert worden, in Anmerkungen allegirt worden sind. Diese ergänzenden und abändernden Bestimmungen sind demnächst in einem Nachtrage, welcher mit der Joachimica (1527) beginnt und sich bis auf die neueste Zeit erstreckt, vollständig abgedruckt und ebenfalls mit Anmerkungen begleitet. Der Preis dieser Ausgabe des Allgemeinen Landrechts ist auf 3 Thaler 20 Silbergroschen und der Preis des Nachtrags, welcher zwei starke Oktavbände von 104 Bogen) umfaßt, auf 5 Thaler 19 Silber- groschen, Tezt und Nachtrag zusammen auf 8 Thaler, festgesetzt worden. Berlin, den 13. April 1863.

Der Justiz⸗Minister Graf zur Lippe.

Kriegs ⸗Ministerium.

Die bei der Militair⸗Wittwen⸗Kasse unter den Nummern: 10,827. 10,869. 12,275. 13,317. 13,429. 13.663. 14421. 155653. 15,818. 16,192. 16691. 16747.

16,994. 5 . TI 3 X. 17,346. 17,364. 17/672. 18,444. 18546. 20 213.

18,984. 5

3 21,559.

21173. 22 086. 22,367. 22,628. 23. 582. 24,348. 24,706. 25,213. 26, 142, 26, 394. 26, 898. aufgenommenen Interessenten werden hierdurch aufgefordert, ihre rückständigen Beiträge und Wechselzinsen ungesäumt an die genannte Kasse abzuführen, widrigenfalls dieselben ihre Ausschließung als Interessenten der Anstalt zu gewärtigen haben. Berlin, den 13. April 1863.

Militair⸗Oekonomie⸗Departement. Abtheilung für das Etats⸗ und Kassenwesen.

13, 8. 16,9386.

18,579.

19,130. 19927. 20,035. 216001. 2105.

2l, 456.

22,328. 335 861. 35 252

21,467.

22,353. II G47 26,1536.

21,510. 21 i699.

22638. I5 . 177 36 609.

21/995.

23, 100. 35 26. 26 655.

Finanz ⸗Ministerium.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 127. König— licher Klassen⸗Lotterie fiel der 1ste Hauptgewinn von 150,000 Thlrn. auf Nr. 18,704. 1 Hauptgewinn von 10,000 Thlrn. auf Nr. S6, 526. 5 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 17,765. 22.085. 32,560. 34,619 und 62,6306.

44 Gewinne zu 10900 Thlr. auf Nr. 2359. 10, 948. 11, 170. 11,525. 155081. 16,0933. 17,379. 29,051. 21,419. 22,759. 23,544. 241430. 25.998. 275798. 27,855. 29808. 30,213. 30,930. 33,367. 355490. 40659. 445458. 53,302. 55,839. 53,977. 55,0932. 56, 837. 56,879. 59 221. 60151. 63,875. 64,065. 65,B 802. 675720. 68,313. 71,201. 72,334. 75/006. 79,045. S0 021. 80,330. S5, 928. 89,577 und 925566.

53 Gewinne zu 500 Thlr. fielen auf Nr. 1433. 1521. 5152. 6370. 7116. 10040. 104118. 11295. 11,508. 12,582. 15,415. 16,140. 17,548. 25,242. 27,689. 27,834. 27,911. 28,146. 28400. 28, 884. 30,757. 32/994. 38223. 38882. 40296. 40399. 43,923. 46,471. 48,887. 50,277. 50949. 51,287. 54,108. 54306. 61,259. 655787. 66,124. 68.769. 69, 890. 70,585. 72,964. 76,871. 79,649. 79,811. S0, 460. S0, 988. 4,166. S5, 149. S6,728. 88-577. 88,976. 91,782 und 94,014.

78 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 583. 863. 2398. 3660. 4301. 7477. 125797. 13683. 14,177. 14,663. 145743. 14,852. 16,045. 19,136. 19.614. 21,749. 23,9714. 25,390. 25,513. 26,191. 28,786. 29004. 29,876. 30,574. 30,838. 31,594. 32, 368. 32,632. 34917. 375656. 37732. 41,158. 41,462. A1,718. 41,933. 42,634. 455795. 46,053. 48 800. 49,836. 49.973. 51, 107. 51,305. 52, 146. 53,756. 54,3838. 57691. 57,895. 58288. 58410. 60,048. 60, 323. 60,366. 60,941. 61,980. 70,446. 71,887. 73,307. 753,875. 75,752. I6,0951. 76,80 8. 789634. 78678. 79,363. 80,232. S0, S3. S2, 632. S3, 361. S4, 104. Sd, 133. Sd, 204. S, 239. 84,892. 86,315. S9, 415. 92,962 und 93,829.

Berlin, den 18. April 1863.

Königliche General -⸗Lotterie⸗Direction.

Vrtinisterium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Bekanntm achung.

Nachdem die betheiligten Ministerien die Bestimmungen wege Begünstigung der für die bevorstehende internationale land en schaftliche Ausstellung in Hamburg bestimmten Schaugegenstan vollständig getroffen haben, ist es im Interesse des betheiligten Publi. kums, dem nur noch die Zeit bis zum 1. Maid. J. zur Anmeldung frei bleibt, angemessen, die durch drei derschie dene Eirkular -⸗-Verfügungen den Vorständen der landwirth⸗ schaftlichen Central und Haupt-Vereine nach und nach mitgetheil⸗ ten und in den Annalen der Landwirthschaft in den Koͤniglich preußischen Staaten publizirten bezüglichen Anordnungen, übersicht. lich zusammengestellt, unmittelbar zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. . J. Für den Eisenbahn-Transport getroffene

Bestimmungen.

A. Im Allgemeinen (für Staats⸗ und Privat⸗Bahnen)

Es ist Vorsorge getroffen, daß alle Schauthiere nur in gehörig desinficirten Viehtransport-Wagen befördert werden.

. B. Auf den Staats-Eisenbahnen.

1) Es werden für Maschinen, Geräthe und Werkzeuge, so wie Pferde und Vieh dieselben Ermäßigungen eintreten, welche für Sendungen zu derartigen inländischen Ausstellun— gen eingeführt worden sind, mithin:

a) für Maschinen, Geräthe und Werkzeuge für den Hin wie Rück- Transport nur der halbe tarifmäßige Frachtsatz, jedoch nicht unter 3 Pf. pro Centner und Meile, zur Erhebung kommen, gleichviel ob diese Gegen— fe r in vollen Wagenladungen aufgegeben werden oder nicht; für Pferde und Vieh zwei Drittel des tarifmäßi— gen Frachtsatzes (nicht wie zu à die Hälfte, weil der in Rede stehende Frachtsatz im Vergleiche zu den ent— sprechenden Sätzen der Privatbahnen schon an und für sich erheblich niedriger ist);, während gleichzeitig den Beglei⸗ tern des Viehs die Benutzung der 3. Wagenklasse, resp. der Viehwagen gegen Lösung eines Billets

zur 4. Wagenklasse gestattet ist.

Für Getreidearten, Sämereien und sonstige Pro—

dukte der Landwirthschaft und Thierzucht wird der

Frachtsatz der niedrigsten Wagenladungs-⸗Klasse

des Lofal ⸗Tarifs erhoben.

f Auch ad 1b. und ad 2 macht es keinen Unterschied, ob

solche Gegenstände in vollen Wagenladungen aufgegeben werden oder nicht.

Behufs der Kontrole zur Verhütung mißbräuchlicher Be— nutzung dieser Vergünstigungen ist unter Anderem die volle tarifmäßige Fracht für den Hintransport zu entrichten, wogegen bei dem Rücktransporte die Versender gegen eine Bescheinigung des Ausstellungs -Comité's, durch welche nachgewiesen wird, daß die Gegenstände wirklich zur Schau ge— stellt gewesen sind, nur 3z des Tarifsatzes für die Rückfahrt zu bezah— len, resp. freien Rücktransport oder die sonst entsprechende rechnungs— mäßige Ausgleichung zu gewärtigen haben.

Rücksichtlich der Rhein -Nahe⸗ Bahn darf vorausgesetzt wer⸗ den, daß der Verwaltungs-Ausschuß sich mit den entsprechenden Frachtermäßigungen einverstanden erklären wird.

C. Auf den unter Staatsverwaltung stehenden

Privatbahnen.

An die Königlichen Directionen derselben ist in gleichem Sinne wie zu B an die der Staats-Eisenbahnen die Zustimmung der Gesellschafts-Deputationen vorausgesetzt verfügt worden.

. D. Auf den Privat⸗Bahnen.

Hier soll, so viel verlautet, überall der freie Rücktransport bewilligt sein, übrigens ist den Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariaten für alle Fälle aufgegeben, auf die Einführung ähnlicher Vergünsti⸗ gungen wie bei den Staatseisenbahnen hinzuwirken.

. E. Die Controle wird abgesehen von dem zu B. Bemerkten auf denjenigen Bahnen, wo der Rücktransport frei ist, der Regel nach auf Grund der bloßen Bescheinigung des Ausstellungs⸗Comité's erfolgen; dagegen müssen auf denjenigen Bahnen, auf welchen Hin- und Rücktransporte zu ermäßigten Sätzen stattfinden, die Ausstellungs-Gegenstände für den Hintransport als solche im Frachtbriefe bezeichnet und an das Ausstellungs-Comité adressirt, für den Rücktransport durch eine Bescheinigung des Comitès und durch Production des Fracht⸗ briefes, der zum Hintransport diente, legitimirt sein.

F. Hinsichtlich der gewünschten fofortigen Rücksendung der Schauthiere nach dem Schlusse der Ausstellung wird den Ausstellern überlassen bleiben müssen, sich frühzeitig mit den einzelnen Bahnverwaltungen wegen rechtzeitiger Heranschaffung der für bestimmte Tage und Transporte zu bestellenden Betriebs—⸗

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mittel in Verbindung zu setzen, da mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des regelmäßigen Verkehrs und die bestmögliche Ausnutzung der Betriebsmittel es nicht angänglich erscheint, im Voraus für der Zeit nach nicht näher bestimmte Transporte Betriebsmittel in Bereitschaft zu halten. Indessen soll dafür gesorgt werden, daß sich die einzelnen Bahnverwaltungen in Gestellung der nöthigen Betriebsmittel unter⸗ stützen.

ut Für die Zollabfertigung getroffene Bestimmungen.

A. Der zollfreie Wiedereingang

für alle von der Ausstellung zurückkehrende Gegenstände soll zwar prinzipiell davon abhängig sein, daß die Identität der Gegenstände von dem Hauptamte des Versendungsortes durch spezielle Re— pvision und Verzeichnung und, so weit thunlich, durch Anlegung von Bleien oder Siegeln festgehalten worden ist, um jedoch die Betheili⸗ gung an der Ausstellung zu erleichtern, soll von der amtlichen Be⸗ zeichnung der zu versendenden Gegenstände unter nachstehenden Maß⸗ gaben Abstand genommen werden:

Der Versender hat dem Hauptamte des Versendungsortes oder, wenn er es vorzieht, dem Ausgangszollamte eine Dekla⸗ ration über die zu versendenden Gegenstände, in welcher diese nach Art und Beschaffenheit speziell bezeichnet, die Thiere genau be— schrieben sind, unter gleichzeitiger Gestellung der Gegenstände, in duplo vorzulegen. Der Declaration ist das von dem Comité für die Hamburger Ausstellung ausgefertigte Certifikat beizufügen. Die Gegenstände werden demnächst von dem betreffenden Amte so weit repidirt, als erforderlich ist, um von der Richtigkeit der Anmeldung Ueberzeugung zu nehmen. Die Netto⸗Verwiegung der Ma⸗ schinen und Geräthe kann unterbleiben. Die Ueberein—⸗ stimmung des Befundes mit der Declaration wird auf beiden Exem⸗ plaren der letzteren bescheinigt. Ein Exemplar bleibt bei dem be— treffenden Amte, das zweite erhält der Aussteller nebst dem Zu⸗ lassungs⸗Certificate zurück. Findet die Revision beim Haupt⸗ amte des Versendungsortes Statt, so fertigt dieses die Gegen⸗ stände vorschriftsmäßig zum Ausgange ab. Geschieht die Revision beim Ausgangszollamte, so wird die Ausfuhr von diesem kontrolirt. Der Wiedereingang muß über dasselbe Amt erfolgen, bei welchem die Revision zur Ausfuhr stattgefun— den hat. Es ist dabei eine Bescheinigung des Ausstel⸗ lungs-⸗-Comité's oder des Bevollmächtigten desselben dahin vorzulegen, daß die Gegenstände unverkauft von der Hamburger Ausstellung zurückkommen. Ergeben sich bei der Vergleichung mit der Ausfuhr-Anmeldung keine begründeten Zweifel gegen die Identität, so werden die Gegenstände zollfrei ab⸗

elassen. ĩ 163 Zulässigkeit der Abfertigung in der oben angedeuteten Weise bei dem Ausgangszollamte beschränkt sich für jetzt auf die fseitige Aemter und wird eine weitere Bekanntmachung ergehen, wenn diese Abfertigung auch bei dem Königlich hannöverschen Haupt— zollamte in Harburg sollte stattfinden können.

Landwirthschaftliche Produkte, welche, wie Sämereien, einem ganz geringen Eingangszolle unterliegen und die Festhaltung der Identität nicht zulassen, sind von der Begünstigung eines zoll⸗ freien Wiedereinganges überhaupt ausgeschlossen.

B. Ausgangszollpflichtige Gegenstände werden zollfrei zum Ausgange verstattet, ohne daß dabei die Wieder⸗ einfuhr zur Bedingung gemacht wird, sofern ihre Bestimmung für die Ausstellung glaubhaft nachgewiesen wird.

Bei allen diesen Abfertigungen, sowohl beim Aus- als beim Wiedereingange tritt jede noch sonst zulässige Erleichterung ein.

Berlin, den 15. April 1863.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

von Selchow.

Preußische Bank.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 112 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846 ist von mir die Errichtung einer Kommandite der Preußischen Bank in Aachen beschlossen worden. Ueber den Geschäftsumfang und die Eröffnung derselben wird das Haupt-Bank-Direktorium das Nähere bekannt machen.

Berlin, den 16. April 1863. . .

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Chef der Preußischen Bank. w von Itzenplitz.

Se. Majestät der König haben Allergnä⸗— dem Major von Cohausen, aggregirt dem Stabe des Ingenieur-Corps und kommandirt bei der Bundes -Militair- Commifssion, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers der BFranzosen Majestät ibm verliehenen Ritterkreuzes der Ehren-Legion dLdu ertheilen.

Berlin, 18. April. digst geruht:

Per sonal-Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portevee⸗Fähnriche ꝛc.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 7. April.

v. Seydlitz, Oberst und Commdr. des 4. Brandenburg. Inf. Regts.= Nr. 24, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 20. Inf. Brig, v. Stahr, Oberst und Commdr, des 1. Ostpreuß. Gren. Regts. Rr. 1, unter Stellung à la snite dieses Regts., zum Commdr. der 5. Inf. Brig, v. Sch mid, Sberst und Commdr. des 1. Pos. Inf. Regts. Nr. 18, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Commdr. der 25. Inf. Brig. ernannt. Gr. v. Hacke, Oberst u. Commdr. des Schles. Füs. Regts. Nr. 38, in gleicher Eigenschaft zum 4. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 24 versetzt. von Beeren, Ob. Lt. vom 2. Thür. Inf. Regt. Nr. ., mit der Führung des 1. Ostpreuß. Gren. Regts. Nr. 1, unter Stellung à la suite desselben, v. Kettler, Oberst⸗Lieut. vom 5. Westfälischen Infant. Regt. Nr. 53, mit der Führung des 1. Pos. Inf. Regts. Nr. 18, unter Stellung à la suite desselben, v. Witzleben, Oberst - Lieut. vom 4. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 17, mit der Führung des Schles. Füs. Regts. Nr. 38, unter Stellung la suite desselben, beauftragt. v. Hontheim, Major vom Garde⸗Kür. Regt, zum Commdr. des Magdeburg. Kür. Regts. Nr. 7 ernannt. von Doering, Ob. Lt. à la suite des Generalst bes der Armee und Direktor der Kriegsschule in Potsdam, in das 5. Westfälische Infanterie⸗Regiment Nr. 53, Dallmer, Major vom 8. Westfälischen Infanterie Re⸗ giment Nr. 5“, in das 4. Westfälische Infanterie Regiment Nr. 17, Grolman, Major vom 4. Westf. Inf. Regt. Nr. 17, als Commdr. des Füs. Bats. in das 8. Westf. Inf. Regt. Nr. 57 versetzt. v. Franken⸗ berg⸗-Ludwigsdorff, Major vom 4. Westf. Inf. Regt. Nr. 17 und kommandirt zur Dienstl. bei dem 4. Rhein. Inf. Regt. Nr. 30, diesem Regt. aggr. v. Qu oß, Hauptm. u. Comp. Chef vom 1. Ostpr. Jäger⸗Bat. Nr. 1, unter Beförderung zum Major in das 4. Westf. Inf. Regt. Nr. 17 versetzt. v. Studnitz, Oberst vom 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, dem Regt. aggr. v. Mielegki, Hauptm. und Komp. Chef vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, unter Beförderung zum Major, in das 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, v. Borries, Ob. Lt. vom Generalstabe der 15. Div., in das Westfälische Füsilier Regiment. Nr. 37 versetzt. Heineccius, Haupt— mann von der Garde Artillerie Brig, zum Kompagnie resp. Batterie- Chef ernannt. Grell, von Sametz ki, Pr. Lts. von ders. Brig, zu Hauptl., Einbeck, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. Munther, Sec. Lt. à la suite der Garde-Art. Brig. und von der e,, unter Beförderung zum Pr. Lt., in die Garde ⸗Art. Brig. v. Merkatz Il, Sec. Lt. von der Garde Art. Brig. unter Stellung à la suite derselben, zur Feuerwerks ⸗Abth. versetzt. v. Dewitz, Hauptm. von der Pomm, Art. Brig. Nr. 2, zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Herr fahrdt, Pr. Lt. von? ders. Brig. zum Hauptm., Sonnenberg, Sec. Lt. von ders. Brig, Knobbe, Sec. Lt. von der Brandenb. Art. Brig. Nr. 3, zu Pr. Lts. be=

fördert. Den 8. April. . ; Reußner, Sec. Lt. von der 2. Ing. Insp.,, zum Pr. Lt. befördert. Den 10. April. Tücksen, Sachsenröder, Richter, Koch, Freiherr von Do— ben eck, Feldjäger vom reitenden Feldjäger Corps, der Charakter als Sec. Lt. verliehen. Sppermann, Port. Fähnr. vom Pomm. Jäger-Bataillon Nr. 2, zum Sec. Lt. befördert und zum Brandenb. Jäger-Bat. Nr. 3 ver · setzt. v. Prittwitz u. Gaffron, Pr. Lt. vom 1. Garde - Regt. z. F. zum Hauptm. u. Comp. Chef, v. Weiher, Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., v. Wolffradt, Unteroff. vom 4. Garde⸗Regt z. F/ zum Port. Fähnr.,

Gr. v. Kanitz, v. Mirbach, Prt. Fhnrs. v. 1. Garde ⸗Drag. Rgt / zu Sec. Lts. bef.

v. Sanden, Port. Fähnr. vom Saisr Alexander Garde⸗Gren Regt. Nr. 1, zum 1. Magdeb. Inf. Negt. Nr. h versetzt. Springer, Gefreiter vom; 1. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 1, zum Port, Fähnr. v. Schack, Ser. Lt. vom 5. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 41 zum Pr. Lt., Qu assows ki, Port. Faͤhnt. vom 3. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 4, zum Ser. Lt., v. d. Mülb e, Pr. Ct. vom 4. Osipr. Gren. Regt. Nr. 5, zum Hauptmann und Comp. Chef, Halbach, Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt. befördert. Sternberg, Unteroff. vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr 42, zum Port. Fühnr, Petersen, Pr. Lt. vom 2. Pomm. Gren. Regt. (Colberg) Nr. 9, zum Hauptm. und Komp. Chef, Hoffmüller, Pr. Lt. vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, unter Versetzung zum 2 Westf. Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich a. Niederlande), zum Hauptm. und Komp. Chef, Frhr. v. Bonigk, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Chagnian, Pr. Lt. vom J. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Stöpha ius, Ze(c. Lt, von dems. Regt, zum Pr. Lt., v. Pape, Port. Fähnr, von dems. Regt., zum Sec. Lt. befördert. v. Haas, Major vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, in das 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 61 versetzt v. Delitz, Hauptm. und Comp. Chef vom . Pomm. Inf. Regt. Nr. 21, unter Versetzung zum 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49), zum Masor befördert. v. Wolff, Hauptm. u. Comp. Chef vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 5 / in das 4. Pomm. Inf. Regt. Nr 21 versetzt. Bar. v. Tscham mer Pr. Lt. vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 66, zum Hauptm. u. Lom, Ehef / Gerhard, Sec. Lt. von dems. Regt, v. Münchow Sec. Lt. vom Kür. Regt. Königin (Pomm) Nr. 2, zu Pr. Lts,, v. Enchevort, Port. Fähnr. vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, zum Sec. Lt. befördert. v. Roz y 36. Manger, Sec. Lt. vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42, in das 3. en Inf. Regt. Nr. 29 versetzt. v. Klinguth, v. Leithold Ser Lt. vom Teib, Gren. Regt. (1. Brandenb) Nr. 8, zu Pr. Lts . * . Fähnr. vom 5. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 20, v. Hake⸗ Wart, Hähne. vom 8. Brandenb. Infant. Regiment Nr. 64, zu Secondg . Lieutenant, v. Köller, Seconde Lieutenant vom Brandenburg, Kürassier Res m nn Kaiser Nikolaus J. von Rußland) Nr. 6, zum. Pr. Tt. befo dert * ö janowsky, Rittmeister vom Brandenburg. Hus. Regt. ,.

Nr. 3, zum Escadr. Chef ernannt. v, Neum an n, ÜUnteroff. vom ran. denburg. Drag. Regt. Nr. 2, zum Port. Fähnr., Gr. v. Harden berg,