prei in Piastern und Cents.
o llsa . sn und Cents.
Benennung Aiesche ge ng
der Waaren.
Rr. Zolleinheit.
cr d ich . fit Rargssa Marpoutsch).
Schmergel von allen
Qualitãaten.
I Schuhe, genannt Bar—
tin yemenissi. Schwämme (Wasch⸗ schwämme.) Seidenwürmereier. Seife. Sepetschi Tschiboue und Körbe für Kinder. Schaffelle, ungefärbt, von Rumelien und Anatolien. Steigbügel. Stiefel, gelbe. Stiefel, rothe schwarze. Stiefeleisen. Stifte. Talg, Butter, Scher- visch. Tassen, genannt Fild- schian, von Cutahis. 9gITeriak (imitirter, Al- tun Basch). Teriak, imitirter, ge— ringer. Thierknochen. Tintenfässer in Mes⸗ sing. Tinte, flüssige. Tinte, trockene. Traubenmuß Paste, genannt Keufter. Uebersch uhevon Holz. Vorhängeschlösser von Philippopel. Wachs, gelbes, Scheiben. Wasserbecken und Kannen von Kupfer. Zarf von Messing (Un tertassen.) Zaum, Zügel, Ge— biß, Schwanzriemen, Sprungriemen und Gurte. Zündschwamm, harter. Zündschwamm, weicher. Zwieback aller Quali- täten. Pro du kte von Egypten, alle zusammen.
ad valorem 15,47
das Paar 14 70
ad valorem 36,0 1092
28,90
4560 Ih, 30
361,30
die Olka der Centner
die Fuhre
OQ25 0,19 1.85
320 5536 235366
das Stück das Paar das Paar und . . ad valorem die Okka h. 50 O52
ö z ad valorem ad valorem
7,88
212
1406 080
98 50 2b 50
1330 100
die Kuffe die Okka
die Okka der Centner
ad valorem 021 079
12ů85 621
102 1341 hol 1558
die Olka die Okka
M0 396
160570 270
1280 18 10 270 1980
der Centner das Paar
die 10 Stück die Okka das Stück
die 10 Stück
in
4420 2.10 0,52
die 10 Stück die Okka die Okka
52550 2630 hy50
ad valorem
ad valorem
n .
Den Bestimmungen des neuen Handelsvertrages zufolge sind alle Waaren, welche, unter Ausschluß der verbotenen Artikel, durch die Kaufleute der Zollvereinsstaaten nach der Türkei eingeführt werden, wie dies schon
oben auseinander gesetzt ist, ebenso die Waaren, welche von jenen Kaufleuten aus der Türkei ausgeführt werden, einer Zollabgabe von acht Prozent unterworfen.
Da die Zollabgaben von dem Werthe der Waaren, welchen sie am Landeplatz haben, erhoben werden sollen, so sind die Abschätzungspreise, welche grundsätzlich auf den Verkaufspreis im Großen basirt sind, und zwar den Medschidis in Gold (Yüzlik) zu hundert Piastern gerechnet, einem Ra⸗ batt von zehn Prozent unterworfen worden um se die Abschätzungspreise auf den Werth der Waaren am Landeplatze zurückzuführen. Demzufolge sind die in dem vorstehenden Tarife verzelchneten Zollabgaben nach dem Nettopreise bereits berechnet und werden so, wie sie verzeichnet sind, auch zur . .
Die Zollabgabe von acht Prozent für die Ausfuhr findet nur im ersten Jahre dieses Tarifes ihre Anwendung, sie wird für 2 zweite Jahr in ein Achtel herabgesetzt und auf sieben Prozent reduzirt; für das dritte Jahr wird sie um ein Siebentel herabgesetzt und auf sechs Prozent reduzirt; d. h. bis zum achten Jahre wird jedes Jahr ein Rabatt von einem Pro— zente gemacht werden und für das achte Jahr, sowie für alle folgenden, wird diese Abgabe nur Ein Prozent betragen, und, den Bestimmungen des Handels vertrages zufolge, zur Deckung der Kosten verwendet werden. Alle Ausfuhrwaaren, welche in dem vorstehenden Tarife nicht aufge⸗ fuhrt, oder welche dort aufgeführt, aber ad valorem gelassen sind, werden vorerst dem oben erwähnten Rabatt von zehn Prozent bon ihrem Verkaufs. preis am Platze svaleur eourante) unterworfen und zahlen die Zollabgabe von dem übrig bleibenden Werthe, außerdem kommt be ihnen der alljähr⸗
Waare, nem Rabatt von zehn Prozent von ihrem Marktpreise, Prozent.
Gold und Silber,
hanc) und der vorstehenden Berechnung.
statt des Medschidis in Gold zu hundert Piastern, Papiergeld (Caimés)
dem Zollamte öffentlich angeschlagen werden. Das Papiergeld (Caim eg des Medschidis in Gold angenommen.
Die Bezahlung des Papiergeldes (Caimé) statt baaren Geldes von guter Währung — den Medschidis Gold zu hundert Piastern gerechnet — ist gegenwärtig nur auf die Hauptstadt beschränkt.
Wenn später das Papiergeld (Caimé) auch in den Provinzen in Um— lauf gesetzt sein wird, so soll es bei den dortigen Zollämtern ebenfalls in der oben für Konstantinopel angegebenen Weise angenommen werden, d. h. unter Berechnung des Coursverhältnisses des Piasters Papier zum Medschidis Gold (Yüzlik) von hundert Piastern. Fall noch nicht eingetreten ist, auf Ungewisses hin, eine Basis für diesen Zahlungsmodus noch nicht festsetzen kann, so ist die Frage wegen des Zah— lens von Papiergeld (Caimé) bei den Zollämtern der Provinzen für den Augenblick noch vorbehalten und sollen erforderlichen Falles späͤter zwischen der Hshen Pforte und der Königlich preußischen Gesandtschaft die durch die Umstände erforderlich gewordenen Maßregeln getroffen werden. Bis dahin aber müssen die Zollabgaben in den Provinzen in der oben angegebenen
Piastern ; seine Unterabtheilungen in Gold und Silber, von guter Wäh— rung, nach diesem Verhältnisse — fünf Medschidis Silber für einen Med. schidie Gold zu hundert Piastern — und endlich die fremden Geldsorten nach der Taxe der Kaiserlichen Münze (Zarb - hané) und der vorstehenden Berechnung.
Wenn die Zollbeamten und die Kaufleute über den Werth einer nicht tarifirten oder ad valorem gelassenen Waare sich nicht verständigen können, so werden die Zollabgaben wie früher in natura entrichtet.
Der vorstehende Tarif wird sowohl bei dem Zollamte in Konstantinopel, als auch bei allen Zollämtern des türkischen Reiches vom 20.8. März 1862 (8. März 1278 der Hidschret)h bis zum 20.8. März 1869 (8. März
1285 der Hidschret) in Kraft sein. Ein Jahr vor Ablauf dieser Zeit, d. h. im Laufe des letzten Jahres, soll, da in dem Werthe der Waaren Veränderungen eintreten können, jede der beiden Parteien das Recht haben, eine Revision und Erneuerung des Tarifs zu verlangen, ist aber jenes letzte Jahr verstrichen, ohne daß eine der Parteien diese Revision verlangt hätte, so wird dieser Tarif weitere sieben Jahre Gültigkeit haben.
Der vorstehende Tarif wurde festgesetzt und unterzeichnet in Folge einer zwischen der Königlich preußischen Gesandtschaft und der Hohen Pforte ge— troffenen Uebereinkunft und eines zu diesem Behufe ergangenen Kaiserlichen
Befehles. 19. Ramazan 1278.
/
liche Rabatt von einem Prozent, wie bei den tarifirten Waaren zur An— wendung. . 6
Da die Zollabgabe von acht Prozent für die in die Türkei eingefüthten
Konstantinopel, den d Ma 1857. Für S. E. Ismail Pascha, Präsident der Kommission: (L. S)) Mehmed Kiani. In seiner persönlichen Eigenschaft: (L. S.) Mehmed Kiani. (L. S. Esseid Mehmed Kiamil. (L. S. Enweri. 8.) Edhem. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten der Hohen Pforte. ö Für getreue Uebersetzung: (L. S.) Sperling, Dolmetsch der Königlich preußischen Gesandtschaft.
L. L. L.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das 14. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 5697. das Gesetz, betreffend die Einführung der Klassensteuer
an Stelle der Mahl- und Schlachtsteuer in der Stadt
Zaborowo. Vom 9. Mai 1863, unter
das Privilegium wegen Ausfertigung einer zweiten Serie von auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Mansfelder Seekreises im Betrage von S5,000 Thalern. Vom 16. März 1863, unter
das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗-Obligationen des Pr. Holländer Kreises, im Betrage von 60000 Thalern, Vom 30. März 1863 unter nin, . den Allerhöchsten Erlaß vom 13. April 1863, betreffend die Verleihung der siskalischen Vorrechte für den Bau
5698.
Exzeugnisse der Zollvereinsstagten unveränderlich ist, so zahlt jede eingeführt S. . sei sie nicht tarifirt oder ad valorem gelassen, nach . . unveränderlich ach
Die Bezahlung der Zollabgaben für Ein und Ausfuhr geschieht baa in gutem Gold und Silbergelde nach der Regierungstaxe; d. h. der Med. schidie in Gold (Yüzlik) zu hundert Piastern, seine Unterabtheilungen, in von guter Währung, nach diesem Verhältnisse — fünf Medschidis Silber füreinen Medschi dis Gold zu hundert Piastern — und endlich die fremden Geldsorten nach der Taxe der Kaiserlichen Münze (Zarb.
Da es den Kaufleuten in Konstantinopel freisteht, nach ihrem Belieben, zum höchsten Börsenkurse zu zahlen, so soll zu diesem Behufe täglich der Börsen. zettel vom vorhergegangenen Tage, aus welchem das Verhältniß des Papier. geldes (Caimés) zum Medschidié in Gold ersichtlich ist, angeschafft und auf
wird dann nach dem höchsten in diesem Börsenzettel vermerkten Kurse statt
Da man aber jetzt schon, da dieser
Weise entrichtet werden, d. h. der Medschidis in Gold (HYüzlik) zu hundert
und die Unterhaltung einer Kreis 6 im Kreise Teltow, des Regierungs-Bezirks Potsdam, von der Berlin⸗Kottbuser Staatssttaße in Mariendorf ab, bei
Marienfelde und Heinersdorf vorbei, über Groß⸗Beeren“
nach dem Bahnhofe daselbst; unter das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- Obligationen des Teltower Kreises im Betrage von 15.000 Thlrn. Vom 13. April 1863, unter den Allerhöchsten Erlaß vom 13. April 1863, betreffend die Errichtung einer Handelskammer für den Kreis Dortmund; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 13. April 1863, betref⸗ fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung des oberen Theiles der Wiedbach⸗Straße von Waldbreitbach über Roßbach nach St. Catharinen bei Lorscheid an der alten Linz⸗ Asbacher Straße im Kreise Neuweid; und unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Bestä—⸗ tigung der von der Vereinigungsgesellschaft für Stein⸗ kohlenbau im Wurmrevier beschlossenen Abänderung ihrer Statuten. Vom 9. Mai 1863.
Berlin, den 21. Mai 1863.
Debits-⸗Comtoir der Gesetzsammlung.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Bekanntmachung.
Am l. Oktober d. J. wird in der Königlichen Central-Turn⸗ Anstalt hierselbst wiederum ein sechsmonatlicher Kursus für Civil— Eleven beginnen.
Zu demselben können außer solchen Schulmännern, welchen der Unterricht in der Gymnastik an Gymnasien, Real- und höheren Bürgerschulen, so wie an Schullehrer⸗Seminarien übertragen werden soll, auch solche Elementarlehrer zugelassen werden, welche dazu geeignet sind, für die Ausbreitung des Turnens in weiteren Kreisen thätig zu sein.
Der gesammte Unterricht in der Anstalt wird unentgeltlich er⸗ theilt, und können in dazu geeigneten Fällen auch einzelnen Eleven Unterstützungen gewährt werden.
Die Anmeldungen zum Eintritt sind an die betreffenden König— lichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegien, resp. Regierungen zu richten und vor dem 15. Juli d. J. einzureichen.
Berlin, den 19. Mai 1863.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.
Tages ⸗ Ordnung.
46ste Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 21. Mai, Vormittags 9 Uhr. Mündlicher Bericht der XXI. Kommission über die An⸗ träge der Abgeordneten Dr. Virchow und Genossen und Dr. Gneist und Genossen, betreffend den Erlaß einer Adresse an Se. Majestät den König. Berichterstatter: Abgeordneter von Unruh.
Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der König haben Aller— znädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An— lltgung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasfe des Herzoglich anhal— tischen Gesammthaus-Ordens Albrecht's des Bären:
dem Oberst-Lieutenant z. D. Erdmann, beauftragt mit der Ver— tretung des Commandeurs des 1. Bataillons (Aachen) 1. Rhei—= nischen Landwehr⸗Regiments Nr. 265, des Ehren⸗Comthurkreuzes vom Großherzoglich olden⸗ burgischen Haus- und Verdienst⸗-Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Seconde Lieutenant Prinzen zu Hsenburg und Bue—⸗ dingen vom westfälischen Ulanen⸗Regiment Nr. 5, des Ritkerkreuzes des Herzoglich braunschweigschen Ordens Heinrich's des Löwen: dem Rittmeister und Escadron-⸗Ehef Freiherrn von Reitz enste in vom Magdeburgischen Husaren⸗Regiment Nr. 10, und des neben dem Herzoglich braunschweigschen Orden Heinrich's des Löwen gestifteten Verdienstkreuzes zweiter Klasse: den Wachtmeistern Rimrott und Bosse, so wie dem Musik— meister Muenter von demselben Regiment.
N icht amt lich es.
Preußen. Berlin, 29. Mai. Se. Majestät der Kön haben im Laufe des vorgestrigen und des gestrigen Gern ne mehrmals an krampfhaften Nierenschmerzen gelitten. Nach einer guten Nacht fühlen Sich Se. Majestät zwar noch angegriffen, doch. ist das Befinden sonst durchaus befriedigend.
Se. Majestät haben in Folge des Unwohlseins gestern und heute keine Vorträge entgegengenommen.
— Das Herrenhaus erklärte in seiner heutigen Sitzung seine Zustimmung zu den Seitens des Hauses der Abgeordneten in dem Gesetzentwurfe über die Rechtsverhältnisse der Seeschiffer bewirkten Abänderungen, mit Ausschluß zweier zu den §§. 14 und 29 gefaß= ten, von welchen, gemäß den Vorschlägen der Kommission, die Aenderung zum S§. 14 abgelehnt, diejenige zum §. 29 dagegen nur in durchaus veränderter Fassung angenommen wurde. Darauf beschästigte das Haus sich mit Berathung des Berichts seiner Finanzkommission über den 13ten Bericht der Staatsschulden⸗Kom⸗ mission, betreffend die Verwaltung des Staatsschulden⸗Wesens im Jahre 1861, und ertheilte, dem Ankrage der Kommission entsprechend, über die Rechnungen der Staatsschulden⸗Verwaltung aus dem Jahre 1861 die Decharge. In Bezug auf die aus der Eisenbahn⸗Abgabe angekauften Eisenbahn - Actien, deren Nominalwerth am Schlusse des Jahres 1862 auf 2,373,600 Thlr. angegeben ist, hatte die Kommission zugleich beantragt, der Staats-Reglerung zur Erwägung zu geben, ob es sich nicht empfehlen möchte, die gedachten Actien zur Bestreitung nothwendiger Staats⸗Bedürfnisse, z.B. des Umbaues der älteren Festungen, oder zum Besten der Marine u. s. w. zu ver⸗ wenden. Dieser Antrag fand die Zustimmung des Hauses.
Der hiernächst zur Berathung gelangende zweite Bericht der Petitions⸗-Kommission referirt unter anderen über zwei Petitionen aus einigen 70 Ortschaften des Großh. Posen, in welchen das Herrenhaus gebeten wird, »sich zum Vermittler des Anerkenntnisses und des Dankes zu machen, welche das Land der Königlichen Staatsregierung den An— griffen des Abgeordnetenhanses gegenüber für die Maßregeln zollt, welche sie zur Sicherung der östlichen Landesgrenze und zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung in den betreffen⸗ den Landestheilen, namentlich in der Provinz Posen, er⸗ griffen hat.. Diese Petitionen, zu welchen die Kommission den An= Frage gestellt hat, solche der Königlichen Staatsregierung zu über⸗ weisen, indem es sich denselben ausdrücklich dahin anschließe, daß es auch seinerseits der Staatsregierung seinen Dank aussprecheé für die entschlossene und feste Haltung, womit sie dem Aufstande im benach— barten Königreich Polen, durch alle Angriffe unbeirrt, gegenüber getreten sei und die preußischen Landestheile zu schützen gewußt habe, veranlaßten eine lebhafte Diskussion, welche am Schlusse unseres Blattes noch fortdauert.
— Nach einer tegraphischen Nachricht des hiesigen General⸗Post— Amts ist die englische Post, aus London früh den 19. d. M., in Cöln heute früh noch rückständig gewesen.
Belgien. Brüssel, 18. Mai. Die Kammer hat heute den jüngst erwähnten Gesetzentwurf auf Gewährung einer Pension von 1500 Frs. an die Wittwe des Herrn Pierre einstimmig in Betracht zu nehmen beschlossen. Herr Pierre, welcher ein Viertel⸗Jahrhundert lang als Provinzialrath und Volksvertreter dem Lande gedient hat, hinterläßt eine Wittwe und fünf Kinder »am Rande des äußersten Elendes« — so spricht die Einleitung zu dem fraglichen Entwurfe aus. Die Regierung hat letzterem sich angeschlossen, und wird der⸗ selbe zweifelsohne einmüthig genehmigt werden. Das Haus ging alsdann zur Berathung der mit Preußen abgeschlossenen Verträge lliterarische Uebereinkunft, Schifffahrts⸗ und Handelsvertrag) über, welche sämmtlich einstimmig genehmigt wurden. Nur in Bezug auf den Tarif der Ledereinfuhr wurden verschiedene Bemerkungen aus⸗ gewechselt, welche damit endeten, daß der Minister Rogier eine freundschaftliche Unterhandlung mit Preußen darüber, keinesweges aber deren Erfolg zusicherte. (Köln. Z.)
Großbritannien und Irland. London, 18. Mai Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Wales hielt vor⸗ gestern im Palaste von St. James im Namen der Königin ein Drawing⸗room, bei welchem an 2000 Personen zugegen waren.
Frankreich. Paris, 18. Mai. Heute heißt es, daß die von Vera⸗Cruz zurückgekehrten Linienschiffe ⸗Turenne«“, ⸗»Tilsit«, Jean Bart« und Wagram « Ordre erhalten haben, Munition, Ambulanzen und Trainzüge an Bord zu nehmen und schleunigst nach Mexiko zu bringen. Drei Stabsoffiziere der Artillerie und vom Genie⸗Corps sollen mitgehen.
Das am 15. Mai auf der Rhede von Cherbourg erschienene russische Kriegsschiff ist die Dampf⸗Fregatte »Groß⸗Admiral⸗, welche von Gibraltar kam und nach Kronstadt geht.
Spanien. Aus Madrid, 16. Mai, wird telegraphirt: »Die Regierung hat die Legung eines unterseeischen Telegraphen zwischen Spanien und England genehmigt.“
Italien. Das »Diritto- vom 16. Mai schreibt: -Die neue Session des Parlaments wird, wie es scheint, nicht am 21, sondern erst am 25. d. M. eröffnet werden