1863 / 135 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berliner B

1164

ore om 10. Juni 1863

2 on- un

4 Geld- Cours.

Hisenhann - Actieh.

Paris Wien, östr. Währ. dito

56 Fl. 150 Fi.

Augsburg südd. W. 109 EI. FrhsF.a. Msüdd. W. 100 FI.

Leipzig in Courant

in 4 Thl. Fuss 100 ThI. 090

Petersburg dito

ald.

36 2256 18 56 22 56 18 99

Fond s-Conrrrse.

Freiwillige Anleihe

Staats Anleihe von 1859. v. 1854, 1855, 1857

von 1859

dito dito dito dito dito

z Kur- und Neumärk.

Pfandbriefe.

do. do.

Ostpreussische...... 1

do. Pommersche

do.

3 bPosensche. ... . . . . ...

do. do.

Schlesische

Vom Staat garantirte Litt. B

Westpreussische .

Rentenbriekfe.

Kur- und Neumärk. Pommersche ... .. . . . Posensche Preussische

Rhein- und Westph. Si chsis che Schlesische

Br.

61d.

i ge 101 1014 Q 885

Cöln - Mindener Magdeb. Ialberst. . .

M Münster-Hammer ... Nie derschles. Märk. .

Thüringer Wilh. (Cosel-Odhg.) do. (Stamm-) Prior.

Stamm- Actien. Aachen - Düsseldorfer Aachen - Mastrichter. Berg. Märk. Lit. A.. Berlin Anhalter

Berl. Potsd. - Magdeb. Berlin - Stettiner Bresl.- Schw. - Freib. . Brieg · Neisse

Magdeb. - Leipziger. Magdeb.-Wittenb. . .

Niederschles. Lweigb.

Obersehl. Lit. A. u. C. do.

Oppeln - Tarnowitz er

Rheinische

do. (Stamm-) Prior.

Rhein- Nahe

Stargard-Posen

do. do. do.

Berlin- Hamburger..

Rhrt. Crf. - Kr. Gladb. 3.

1

Br. 923

Lit. B. 3)

Berlin Hamhurger .. 4

Berlin-Hamb. II. Em. 4 Berl. Potsd. Mgd. Lt. A. 4

do. Liti. B. 4 do. Litt. 6.4 Berlin- Stettiner . do. II. Serie 4 do. III. Serie 4

do. IV. Ser. v. 8St. gar. z BrslI. Schw. Erb. Lt. D. 435

Cöln- Crefelder

Cöln- Mindener .. . . . . do. II. Em. do. do. do. III. Em. do. do. do.

Nie ders chses. Märk. . do. III. Serie do. Nied. Lweigb. Lit. Ober-Schles. Litt. . Litt.

Litt.

Litt.

Litt.

Litt

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y. Em. a- Magdeburg - Halberst. 4 z Maßdeburg. Wittenb. d

IV. Serie 4!

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ö n allen Theilen der Monarchie . preis Erhöhung. 6

staats-—

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den Königlichen Kronen-Orden zweiter

grdens von Hohenzollern,

Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. sür das pierteljehr

Königlich

ohne

Preustischer

., 6 6 36 9 rx . 6 h * ĩ ; t. 5 3 ß 1 J 29297 15. 284 2 * 52 ' 2 Dr. * / D —— 1 * * 2 5 2

Alle Ppost-Anstalten des n= und Auslandes nehmen gSestellung an sür gerlin die Expedition des onigl preußischen Staats-Aujeigers: Wilhelm s⸗Straste No. G64. (nahe der Leipjigerstr.,)

Berlin, Freitag den 12. Juni

·

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Niederländischen General⸗Major a. D. Koenig Klasse, dem Polizei⸗Direktor Ritter des Königlichen Haus— Fuß⸗Gendarmen Lüching in Gerichtsboten und Exekutor

Dem Königlich

das Kreuz der so wie dem der 7. Gendarmerie Brigade und dem

Hofrichter zu Berlin

Tews zu Herford das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

für die gesammte Geldsumme nur eine und dieselbe sein und ˖ 4) Der Artikel 7 erhält am Schluß folgenden Zusatz: Das in einem Wechsel enthaltene Zinsversprechen gilt als nicht geschrieben.« 5) Dem ersten Absatz des Artikels gender Zusatz beigefügt; Eine enigegenstehende Uebereinkunft hat keine wechsel⸗ rechtliche Wirkung.“

18 wird als zweiter Satz sol⸗

6) Der Artikel 29 erhält am Schluß folgenden Zusatz:

„Der Wechsel - Inhaber ist berechtigt, in den Nr. 1 und 2 genannten Fallen auch von dem Acceptanten im Wege des Wechselprozesses Sicherheitsbestellung zu fordern.

Der Artikel 360 erhält am Schluß folgenden Zusatz:

do. PF. Pr. Wilh. (St. V.)III.S. Rheinische do. vom Staat gar. 33

dito ß Staats Schuld-Scheine ĩ Pr. Bk. Anth. Scheine Prim. Anl. v. 18552 100 Thlr.

Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder Deichbau-obligationen. 4 Berliner Stadt- Obligationen. dito dito ; Schuldverschr. d Berl. Kaufm.

Wo vorstehend kein Zinäsafz notirt ist, werden usandcemässig 4 pCt. berechnet.

Berlin, den 11. Juni.

do. III. Em. v. 1858 B60 4 Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist

do. do. von 863d οs nach Dresden abgereist. 7 r ö

do. v. Staat garantirte . 101 * „Ist die Zahlungszeit auf Anfang oder ist sie auf

Rhein- Nahe v. Zt. gar. d 10095 1099) Ende dies Monats gesetzt worden, so ist darunter der erste ao. do. L Em- i Io oo! oder letzte Tag des Monats zu verstehen.

Rhrt. Crf.- Kr. Gladb. d.; ͤ än⸗ 8) Der Artikel 99 erhält am Schluß folgenden Zusatz: do. I. Serie4 Gesetz vom 27. Mai 1863 ,,,, „ei nicht domizilirten eigenen Wechseln bedarf es wr

do. III. Serie d;. zung und Erläuterung der Allgemeinen Deutschen Erhaltun d 86 p g des Wechselrechtes gegen den Aussteller weder 8e . ö Wechsel⸗ Ordnung. der Präfentation am Zahlungstage, noch der Erhebung

do. II. Emission 4 ö go. IH. do. eines Protestes. . Thüringer cony Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen c. Artitel do. II. Serie verordnen, unter FZustimmung beider Haäuser des Landtages, für rtikel 2. do. Ill. Serie eonv. den ganzen Umsang Unserer Monarchie, mit Ausschluß des Jade. §. 1. . = .. grebiels, was folgt: Insoweit nach den bisherlgen Gesetzen die Vollstreckung des Wilh. (E gel 0dbę) ; Wechfelarrestes unzulässig ist gegen die Mitglieder der beiden Häuser , des Landtages, gegen die Personen des Soldatenstandes, gegen den Schiffer, die Schiffsmannschaft, so wie alle übrigen auf einem See— schiff angestellten Personen und gegen diejenigen, über deren Ver⸗ mögen der Konkurs eröffnet ist, oder welche zur Güterabtretung zu⸗ gelassen sind, hat es dabei auch . sein Bewenden.

Die bisherigen Vorschriften über die Unzulässigkeit der Voll⸗ streckung oder der Fortdauer des Wechselarrestes, falls der Schuldner be⸗ reits eine bestimmte Zeit sich im Personalarrest befunden hat, werden auf gehoben. An Stelle dieser Vorschriften treten nachstehende Bestim⸗ mungen:

Hat ein Wechselschuldner fünf Jahre hindurch im Personal⸗· Arrest sich befunden, so kann er wegen der vor Ablauf der fünf Jahre entstandenen Forderungen desjenigen Gläubigers, auf dessen Untrag der Personalarrest vollstreckt worden ist, nicht länger in Haft behalten werden. Eine Verlängerung der Haft über den er⸗ wähnten Zeitraum ist nur dann zulässig, wenn der Gläubiger nachweist, daß dem Schuldner Befriedigungsmittel zu Gebote stehen. Die fünfjährige Dauer des Personalarrestes hat auf das Recht eines anderen Wechselgläubigers, wegen der ihm zustehen den Wechselforderungen die Fortdauer des Personalarrestes zu fordern, feinen Einfluß. Dasselbe gilt von dem Gläubiger, auf dessen An trag der Personalarrest vollstreckt worden ist, wegen der erst nach Beendigung des fünfjährigen Arrestes entstandenen Forderungen.

Eriedrichsd' or

s Gold-Kronen

Andere Goldmünzen 5 men .. ..

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gb rioritäts-Qblig. Anchen- Düsseldorfer do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission Berg. Märkische eonv. do. II. Ser. conv. do. III. S. v. St. 3 gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie ... do. V. Serie ... do. Düsseld. - Elbf. Pr. do. do. II. Ser. do. Dortm. - Soest do. do. II. Ser. Berlin- Anhalter Berlin- Anhalter

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münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze.

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 21 Sgr.

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Artikel 1. . In Folge der zwischen den Regierungen der deutschen Bundes saaten, in welchen die Allgemeine Deutsche Wechsel⸗ Ordnung gilt, zum Zwecke der gemeinsamen Ergänzung und Erläuterung der letz⸗ eren stattgefundenen Berathungen wird die in Unserer Monarchie eingeführte Allgemeine Deutsche Wechsel⸗-Ordnung dahin ergänzt und erläutert: . 1) Dem ersten Absatze des Artikels 2 wird als zweiter Absatz folgender Zusatz beigefügt:

Dem Wechselgläubiger ist tion gegen die Person seines Schuldners Execution in dessen Vermögen zu suchen,

An Stelle des dritten Absatzes des Artikels 2 Bestimmung: ;

„Den Landesgesetzen bleibt vorbehalten, die Voll⸗ streckung des Wechselarrestes auch noch auszuschließen: ö

a) gegen die Mitglieder der Ständeversammlung während der Dauer der letzteren, .

b) gegen Offiziere und Soldaten, Auditeure und Militair= ärzte und sonstige Militairbeamte, so lange sie sich im aktiven Dienst befinden, .

c) gegen Civilstaatsdiener im aktiven Dienste,

q) gegen ordinirte Geistlich, ;

e) gegen den Schiffer, die Schiffsmannschaft. so wie alle übrigen auf dem Schiffe angestellten Personen, wenn das Seeschiff zum Abgehen fertig lsegelfertig) ist,

f) wenn über das Vermögen des Schuldners der Kon kurs eröffnet, oder der Schuldner zur Güterabtretung zugelassen worden ist, wegen der früher entstandenen Forderungen, und ; ;

g) wenn der Schuldarrest wenigstens ein Jahr hindurch vollstreckt worden ist, wegen der früheren Forderungen desjenigen Gläubigers, welcher den Arrest beantragt hat, sofern derselbe nicht nachweist, daß dem Schuldner Befriedigungsmittel zu Gebote stehen.«

Im Artikel 4 Nr. 4 wird nach den Worten

Jeit kann eingeschaltet:

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chtamtsiche Votirungen. 1k Br. Gld.

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If Br. Eld. Oester. n. 100 FI. Loose 80 do. neueste Loose... 5 S935 Italien. Anleihe 5 Russ. Stiegl. 5. Anl.. 5 91 do. do. G. Anl.. . 6 933

. v. Rothschild Lst. Neue 3 Anleihe 3 597 o. 45 —i j do. 5 92 Poln. Schatz- Obl. 4 do. Gert. i. A. 5 do. L. B. 200FI. Poln. Pfandbr. in S. -R. 4 do. Part. 560 FI.... 4 Dessauer Primien- Anl. 3 Hamb. St.- Pram. - Anl. - kKurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr. A- Lübeck. Pr. A

Ausl. Folds.

Braunschweiger Bank. 4 Bremer Ban 4 Coburger Credithank. . 4 Darmstädter Bank. .... 4 Dessauer Credit 4

do. Landesbank. 4 Genfer Creditbank. . .. 4 Geraer Bank 4 Gothaer Privatbank! ...

laländ. Fonds.

Kass. Vereins · BE. Act. 118 Danziger Privatbank. 4 104 Königsberg. Privatbank 4

Magdeburger do. 4 Posener do 4 965 1085

Ausl. Eisenbahn- Stamm Actien.

Amsterdam · auer Ludwigehafen - Bexbach 4 Mr. Lud gh. Lt. A. u. C. 4 Mecklenburger... 44 Nordb. (Frsedr. Wil.) 4 Oester. franz. Staatsbahn s Oest. ad dl. Staatsb. Lomb. 5 152 Ruseische Eisenb. ... z 13 Woesthahn (Böhm.) ... 8 13 72

Ausl. Prioritũts. Actien. ö

gestattet, neben der Execu⸗ gleichzeitig die

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tritt nachstehende

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Berl. Hand. Gesellseh. . 4 Phe? Commandit Anth. 4 1006 992 Schles. Bank- Verein.. 4 101 Pommersch. Rittersch. B. 4 953 Hannoversche Bank... 4 Preuss. Hyp. Vers. ... 4 109 Leipziger Creditbank.. 4 do. do. Certif. 43 10 Luxemhurger Bank... 4 . Meininger Creditbank. .

Norddeutsche Bank... 4 c

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Industrie · Actien.

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Oesterreich. Credit. . ..

Thüring. Bank

Weimar. Bank

Oesterr. Metall. .. . . .. -. do.

Belg. Oblig. J. de Est 4 12 161

do Sam. et Meuse. MHoerder Hüttenwerk. 5 —. Oester. franz. Staatsbahn 3 2765 NMinerva 5 345 33 Gest. frz. Sdb. Lomb.) 3 264 263 Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 102 Noskau-Rjäsan (v. St. g, 5 S8 Fern, r T , e os, gem. Rheinische 101 a 152 a 151 a 152 gem Dessauer Credit 53 etw. 2 5 zem. National- Anleihe 727 a 73 gem. Oesterr neueste Loose 883 a

Kerlim, 10. Juni. Die Börse Var heute durch günstige aus- wärtige Notirungen veranlasst, in etwas besserer Haltung und ziemlich

186111

Nation. Anleihe Dessauer Kont. Gas... 5 135 do. rm. -Anleihe. . 4

1017 gem. Nordbahn (hꝛriedr. Ri öl 2 7 gem. Nesterr. sildl. St. Genfer Creditbank 577 a 585 gem. Oesterr. Credit 865 a 3 gem. S0 gem. Kuss. Neue Engl. 5 prot. Anleihe 9235 a 3 gem.

Ein Gläubiger, welcher im Bezirke des Appellationsgerichtsbofes zu Cöln die Verlängerung des Personalarrestes über die fünfjäbrige Dauer aus dem Grunde verlangt, weil dem Schuldner Befriedigungs⸗ mittel zu Gebote stehen, muß die Erlaubniß zu der Verlängerung unter Bescheinigung der Befriedigungsmittel des Schuldners vorher bei dem Präsidenten des Landgerichts nachsuchen und bei Nichtigkeit der Verhaftung dem Schuldner zustellen lassen, unbeschadet des Rechts des letzteren, im Wege des durch Artikel 805 der Civilprozeß⸗ Ordnung bezeichneten Verfahrens bei dem Gerichte den Nachweis der Befriedigungsmittel und die Entscheidung über seinen Antrag auf Entlassung zu verlangen.

kest, zuch waren einzelne Eisenbahnen in gutem Verkehr; Banken blieben still, mit Ausnahme der Genfer; Fonds blieben fast unverändert.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober. Sofbuchdruckerei (Rudolph Decker).

Rid Sersfage jur Heutigen Rummer dieses Blattes erfolgt. 3) »die Zahlungs⸗

Mo. G6. der Feitschrirt des Ha dnligiici Ereussischen Statistischen Hir ends.