Ausfuhr.
Candarin.
Desgl. · Blech, altes. Kupfer. und Zinnwagren Kuriositäten und Antiquitäten
Lederwaaren, wie Taschen, Beutel, Börsen. ...
Tichees (getrocknete Früchte)
Lilienblumen, getrocknkte··
Liliensamen oder Lotodnũsse .. (getrocknete Früchte) ohne den Stein...
Matten aller A Mattenbelag, fortla
Melonensamen.
Metallknöpfe ...... w . Metallfolie
Metallwaaren.
Metalldraht
Moschus ...
Ranking und inländische Baumwollenzeuge .
Nudeln, lange (Vermicellih =...
Oel, wie Bohnen, Thee, Holz / Baumwollen .
und Hanfsamen Del Oelpapier .... Olivensaamen Palampore, gesteppte
Papier, 1. Qualität!. J
desgl 2. Qualität Perlen, unechte... ö Perlemutterwaaren Pfeffermünzblãätter desgl, Del. Porzellan, feines desgl., ordinaires
Reis oder Paddie, Weizen, Hirse und andere
Körnerfrüchte .. Rhabarber Rohrstöcke e Rotang, gespaltener
desgl. Waaren. Samshoo. ...... Sandelholz · Waaren Schaalen, Orange
desgl., Pumelo //
desgl., desgl. Schildpatt · Waaren . ö Schinken... Schnupftabackc⸗·· . . Schuhe und Stiefel von Leder
desgl von Stroh. Schwärmer und Feuerwerk.. Schwamm oder Agaric Schwefel · Quecksilber,
Seegras (Algen, Tang) ⸗ .. k
Seide: rohe oder gezwirnte gelbe von Szechuen gebaspelte von Dupions ....
finde Rah⸗e···· .
Kokons ···. . Floret · von Kanton
desgl. von andern Provinzen....
Bäãänder und Zwirn... Seiden · Waaren:
Pongens, Sbawls, Schãrpen searfs), Krepp, Atlas, Gaze, Sammete und
brodirte Stoffe Sammete von Szechuen und S Quasten ( Troddeln) . Mützen ; .
Mit Baumwolle gemischte
chang
2
Sesamsaamen .
Silber und Goldwaaren ... Soya Strohgeflecht . Stecke ben ( Turnipsè) gesalzene. Steinkohlen⸗.
Taback, zubereiteter
desgl . Blãtter Talg, animalisch desgl.⸗/ vegetabilischer Teppiche und Droguets.⸗·. .
w . .
Töpfer und Irdene Waaren
GO Catties
ad valorem
100 Catties
100 Stück die Rolle v. 40 Yards 100 Catties
das Cattie Catties
das Hundert 100 Catties
das Cattie Catties
das Tausend 100 Catties
das Cattie 100 Catties
das Cattie 100 Catties 100 Paar V
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Ausfnhr.
Candarin.
Mace.
Wachs, weißes oder Insekten ...... 2
Wolle . Zinnfolie
k ucker, brauner
desgl., weißer desgl., Kandis
Er ste Bestimmung.
2 Nicht aufgeführte Artikel, welche in dem Ausfuhrtarif nicht ange
dem Einfuhrtarif aufgezählt finden, so ĩ selben Zölle zahlen welche ihnen durch In gleicher Weise sollen die im Einfuhrtari welche sich im Ausfuhrtarif verzei dieselben Zölle zahlen, die in dem Artikel, welche sich weder in beiden Tarife verzeichnet finden, und
aufgeführt sind, s
Fremde Münzen.
Mehl, Maismehl Sago Biskuit. Präservirtes Fleisch, präservirte Gemüse.
Käse, Butter, Zuckerwaaren. Fremde Kleidungsdstücke. Gold und Juwelierwaaren.
Silber und plattirte Waaren
Parfümerien. Seife aller Art. Holzkohlen. Brennholz. Fremde Kerzen. Fremder Tabak. Fremde Cigarren.
Wein, Bier und Spirituosen.
Hausgeräth. Haus- und Schiffs vorräthe.
Gepãck zum persoöͤnlichen Gebrauche. Papier und Schreibmaterialien.
Tapisseriewaaren. Nesserschmiedewaaren. Freinde Medikamente. Glas. und Krystallwaaren.
Die hier aufgeführten Artikel sollen we zahlen. Mit Ausnahme von Gepäck zum persõ Silber in Barren und fremden Innern von China dalben (29 Prozent
; Ein Fabrzeug, welches ganz ode päck zum persoͤnlichen Gebrauch, Geldmünzen ausgenommen befrachtet ist,
J
geldern verbunden sein, selbst wenn haben sollte. Dritte Bestim mung. Verbotene Waaxren. 14 Die Einfuhr sowohl als die Ausfuhr fol oten:
Schießpulver.
Kugeln.
Kanonen, groß und klein. Gewehre von jedem Kaliber.
Waffen, Munition und Kriegsgerã
Salz.
Vie rte Bestimmung. Maaße und Gewicht die Annahme zum
tti gleich Quent a
Den Tarifberechnungen liegt
wicht eines (1) Pikul von 120) Zollpfund fiebenundzwanzig oder sechszig (60) Kilogramm vierhun daß die Länge eines (1) Tschang von elf (11) Fuß drei 3) Zoll neun fũůnfundfunfzig 555 Centimeter. gleich dreizehn (13) Zoll sieben 7 355 Millimeter. Fünfte B Artikel, die frühe Die Beschränkung des Handels Hülsenftüchten, Schwefel, Salpeter un Spelter bekannten Zinkart, sind un 1) Opium soll von jetzt an dreißig Pikul zahlen. Der Importeur so nen, und in das gane. Chinas *
und als chinesisches
100 Catties
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Waaren.
führt sind, sich aber in 1sgeführt werden, die auferlegt sind.
f nicht aufgezählten e importirt werden,
llen, wenn sie ar den Einfuhrtarif
chnet finden, wenn si Ausfuhrtarif ihnen auferlegt s dem einen noch in dem an auch unter den zollfreien Waaren nicht Prozent ad valorem zahlen,
deren dieser
ollen einen Zoll v
wobei der Marktpreis zum Grunde gelegt werd
Zweite Bestimmung.
! Zollfreie Waaren: ; Gold und Silber in Barren.
on fünf (65)
der Einfuhr noch Ausfuhrzoll nlichen Gebrauch, Gold und enn sie nach dem ei und einem
Münzen sollen sie aber, w geführt werden, einem Transitzoll von zw ad valorem unterliegen.
llfreien Artikeln (Ge Barren und fremde n Tonnen g an Bord
lweise mit zo ld und Silber in soll zur Entrichtung vo keine andere Ladun
Gegenstände ist ver⸗
thschaften aller Art.
Grunde, daß das Er ist hundertzwanz ; cht (8) Cent? 453) Gramm; ur
i wird angenommen hundertfünfundfunft
estimmung. r verboten waren,. it Opium, d der unter
Cerealien n Benennung aufgehoben Szoll für dar afen verkaufen nur von Chinesen Dem deutschen Der achte gedehnt wer bühren ar!
Kupfermünze, der Englische den Bedingungen 30) Tals l es nur i
ter folgen
igenthum verfũhrt werden dürfen. Kaufmann soll nicht erlaubt sein, ihn Artikel des Vertrages darf also auf diesen
ken. Ehenso finden die Bestimmungen über Transitge
1179
Opium keine Anwendung / sondern die chinesische Regierung darf diese Waare nach Gutdünken mit Transitzöllen belegen. 2 Kupfermünze;: ᷣ ie Ausfuhr chinesischer Kupfer mden Hafen die Unterthanen de en Staaten den Be der offenen Häfen Ch ; Der Verschiffer rmünze, welche er ein.; zuschiffen beabsichtigt, lchem dieselbe bestimmt ist, angeben. Er muß Personen als Bürgen,
*
oder irgend eine andere vom or genügend erachtete Kaution dafür stellen, daß er innerh. Monaten, vom Zeitpunkte der Klarirung ab, dem Zollein Hafen der Verschiffung das von demselben ausgestellte Certifikat zur ill, und zwar mit einer darauf enthaltenen, unter Siegel ausgefertigten Bescheinigung des Zolleinnehmers im Hafen der Bestimmung / daß die Kupfermünze daselbst angekommen ist. Bringt der Verschiffer dies Certifikat nicht bei, so verfällt er in eine dem Betrage der verschifften Kupfermünze gleiche Geldstrafe. Die Kupfermünze soll keinen Zoll zahlen, aber eine vollständige oder theilweise Ladung dieser Münze soll das Fahr⸗ zeug auf dem sie sich befindet, zur Zahlung von Tonnengeldern ver · pflichten, selbst wenn es keine andere Frachten an Bord hätte.
Die Ausfuhr nach einem fremden Hafen von Reis und allen anderen einheimischen oder fremden Cerealien, wo sie auch erzeugt / oder von wo' sie eingeführt sein mögen, ist verboten. Aber diese Produkte dür⸗ fen von deutschen Kaufleuten aus einem offenen Hafen China d nach dem anderen geführt werden, unter denselben Bürgschafts · Bedingun. gen, wie bei Kupfermünze, und gegen Zahlung der im Tarif bezeich Reten Zölle im Hafen der Einschiffung. .
Kein Einfuhrzoll soll von Reis und Cerealien erhoben werden, aber eine ganze oder theilweise Ladung von Reis und Cerealien soll, wenn sich auch keine andere Ladung an Bord befindet, das Fahrzeug, das damit befrachtet ist, der Zahlung der Tonnengelder unterwerfen. Hülsenfrüchte und Bohnenkuchen können aus den Häfen von Tongt- schau und Rjutschwang unter der Flagge eines der kontrahirenden deutschen Staaten nicht exportirt werden, doch soll diese Ausfuhr aus den anderen offenen Häfen gegen Zahlung der im Tarif verzeichneten Zölle erlaubt sein, möge die Jusführ nach anderen Häfen von China Der nach fremden Ländern stattfinden. . Salpeter, Schwefel und die unter dem Namen Spelter bekannte Zink art werden als Kriegsmunition angesehen und dürfen durch deutsche Kaufleute nicht eingefüh d es sei denn auf Verlangen der chinesischen Regierung oder. kauf an chinesische Unterthanen / die vorschriftsmäßig autorisixt solche zu kaufen. Kein Erlaubniß⸗ schein zum Landen solcher Gegenstände wird ertheilt werden ehe das Zollamt sich versichert hat, daß der Käufer die nöthige Autorisation sthalten hat. Es soll deutschen Unterthanen nicht erlaubt sein, diese Artikel den Jangtsekiang hinauf oder in andere als die an der Ser küste China's eröffneten Häfen einzuführen auch dürfen sie dieselben nicht für Rechnung von Chinesen in das Innere des Landes begleiten.
Diese Artikel sollen nur in den Häfen verkauft werden, und an allen anderen Orten sollen sie als chinesisches Eigenthum angesehen J 5 . ;
wum iderhandlanz gegen die hier festgeseßten Bedingungen / unter denen der Sandel mit Opium, Kupfermünze Cerealien, Hůlsenfrüchten. Sal eter, Schwefel und dem unter dem Namen Spelter bekannten Zink. erlaubt ist, soll mit Confiscation aller in Rede stehenden Artikel bestraft werden. Sechste Bestim mung. ;, ; Formalitäten, welche von den Schiffen bei ihrer Ankunft im Hafen zu beobachten sind. ⸗
Um jedes Mißverstandniß zu verhüten, ist man übereingekommen daß der Zeitraum von vierundzwanzig 24 Stunden, binnen dessen jeder 2 tain laut Artikel 13 des Vertrages seine Papiere dem Konsul übergeben muß, von dem Augenblick . laufen anfangen soll, wo das Schiff inner⸗
'r Hafengrenzen ange ommen ist. . ah 1 die Frist . achtund vierzig 48) Stunden, gerechnet , welche der Artikel 20 dieses k ae, . Schiffen im Hafen zu ei ·
Slläpne Tonnengelder zu bezahlen; . ⸗ 21 . rer ben den Zollbehörden den Dr ur en . Handelsstandes gemäß bestimmt 3 —ͤ soweit dieselben mit ge uüͤhrender Wahr der Zolleinkünfte vereinbar sind. . 6 v elõ⸗ Weise ke die Orte bestimmt werden, wo 66. 1 Hafen gestattet sein wird, Güter ein und auszuladen und ö. r . den Konsuln bekannt gemacht werden, damit sie dem Publikum davo:
Kenntniß geben.
8
Siebente Bestimmung. dr r fe dea gr Abgabe, von welcher im
an ist übereingekommen daß die Transit gabe, on welcher . les . die Rede ist, die Hälfte der im Tarife festgesetzten
Zö s. nmen für ölle betragen soll, ausgenommen d ; un wähnten rufleien Waaren, die eine Transit⸗Abgabe von zwei ö. halben (25 Prozent ad valorem zahlen sollen. Kaufmannsgüter haben die Transitzõlle berichtigt, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt haben; J.
Bei der Einfuhr: Dem Vorstande des Zollamtes in dem Hafen, vo
: s d von der welchem aus die Waaren nach dem Innern persendet werden, soll
Art und Anzahl dieser Waaren, von dem Ramen des Schiffes, , selben ausgeladen hat, und von den Namen der Ort / wohin ö. . sind, Anzeige gemacht werden. Der Vorstand des Zoliamtes eithena h 3. er sich von der Wahrheit dieser Angabe überzeugt ö. en *. . Transitabgaben empfangen hat, dem Importeur der 6 *. . abgaben · Certifikat aushändigen, welches bei allen Hebeste 2 6 . vistrt werden muß. Keine andere Abgabe irgend einer Art kann, nach
chem Theile des Reichs diese Waaren auch gebracht werden mögen, davon
erhoben werden. . z r Für die Ausfuhr: Die im Innern von China von einem Unterthanen
die in der zweiten Handelsbestimmunzg
der kontrahirend en Staaten gekauften Erzeugn: isfe sollen an der ersten Hebestelle, ihrem Wege nach dem Ein c if un ast passiren, untersucht erd Die Person oder dier Vrriernen welche den Transpor a ei ihnen untere Ertli⸗⸗ rung über die Quantität der gnisse in welchen e eim geschifft werden sollen. übergeben. Sie 5 das bei jeder Hebestelle auf dem funzt 5e Jaa zeigt und visirt werden muß. Bei ( an der dea der zunächst gelegenen Hebestelle wird dem Zo 2 zeige gemacht werden, und die Waaren können, , Dürchfuhrzoll entrichtet Bei der
Tarif festgesetzten Zö .
Jeder Versuch, den big en Ben m mungen entgegen, durchzuschmugge J haben, daß dis t Wan ren der Confiscation unterliegen. ö )
Waaren, welche auf die angegebene Weise als Transitn ant 23 einem Hafen deklarirt worden sind, dürfen konfiszirt werden, wenn r eme Erlaubniß während des Transits verkauft werden. . u.
Jeder Versuch, mehr Waaren durchzuführen, als in dem Certỹꝰ lt angegeben sind, läßt alle in dem Certifikat aufgeführten BDaaren derseirn Benennung der Confiscation anheimfallen.
Der Vorstand des Zollamtes soll das Recht haben nic von Waaren zu verhindern, von denen die Zahlung der ara nf haften mem, Transitabgabe nicht nachgewiesen werden kann, und das so l Abgaben entrichtet sind.
Achte Bestimmung
Fremder Handel im Innern; auf Srund
Man ist übereingekommen, daß der Artikel 8 8 verstanden werden soll, als erlaube er Unterthanen den Staaten, nach der Hauptstadt von China zu kommen zu treiben.
Aufhebung der Abgaben, die Münzen erhoben
Man ist übereingekommen, daß di . trahirenden Staaten zur Entrichtung von einem . welche früher von der chinesischen Regierung außer den gewichen 3 gefordert wurden, um die Kosten der Einscmeliung umnẽ Ua üs ü decken, nicht verbunden sein sollen.
Zehnte n Entrichtung der Zölle i n Sf en. 36 der Kaiserlichen Regierung zum Ober · Au e c Des fremnen Beamte wird den it za Zeit enden . ten Häfen beñchtigen, da emen De- Urterthnen Mer hirenden Staaten ch geri gurt hãht. cus sumäihlen altung der Zo bern, dern Sthmuggelhemme die Hafengrenzen zu bestimmen, dir amt iner mne Dcffen Capitains zu versehen und Leuchttbürme, Se dtn m ar suftellen, M deren Unterhaltung ihm die Tonnengelder die Mint lr Zusatz · Be stimm: Revision des Ta Die Hohen kontrahirenden Theile sind gegenwärtige Tarif von zehn (10 zu zet n unterworfen werden können, um mit den wn. eit herbeigeführten Werthveränderungen der Boden und Indufttit Erzrugnise der heiben Reime in Einklang gebracht zu werden. . Gr Eulendi C.. S
—
n eil Jahren renn Fenn
—
Berlin, 12. Juni. Majestãt der bras tiber Aller. gnädigst geruht: zu der von des Fürsten a8 xn zo ern Heth inger Hoheit beschlossenen Verleibung de Edrenktreazes dritten Rmluste der Fürstlich Hohenzollernschen Saus orden? an der Soreprnisster- d Berlioz, Mitglied des Kaiserlich franzs niehr n= urs, Mllerychir
ihre Genehmigung zu ertbeilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Babelsberg, 12. Jun Seür der König nabmen vorgestern den Vortrenß des Miniite ; sidenten von Bismarck entgegen und denchti nden am nenen Pala: das Lehr- Infanterie Bataillon Gestern erringt Seine Maje fa den Oberst-Lieutenant Von Kessel, Cemmandern Der Garde Reg: ments zu Fuß, den Obersten Freiderrn do! Ay n cker nimanden der Gade ⸗ Artillerie · Brigade und den Obersten vol Bülgingskörnen Kommandanten von Wesel. V a, dns Milstatr⸗Kabinke
2
und der Kriegsminister.
—— —
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Danzig, 11. Juni. Die Kandnenbost Balis. um welche bisher ibre Probefahrten zbbiesten, werdeh den Dampsb.« zufolge, beute unter goöommando de Kientengnt Schau und MacLean desinitidnnn Dienst gestell nd meinschaft mit dem Kriegddammfer Ndlere Tine Men Mittelländischen Meere machen. Der Bordin den Moolen gelegt, mm unter Dablmeister Stralsund zu bringen.
. * 8 ; . * X .