1809
1198
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbrief.
Gegen den Schiffer Franz Ludwig Gagap oder Ga ab, in Neu-⸗Ruppin am 165. März 1831 geboren und in Berlin ortsangehörig, ist wegen Diebstahls im Rückfalle die Untersuchung eröffnet und die Haft beschlossen.
Da derselbe seinem Aufenthalte nach unbekannt
ist,
und
so werden alle verehrlichen Behörden des In—
Auslandes ergebenst ersucht, auf den 2c. Gaap
(Gaab) zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und in unser Gefängniß, Lindenstraße
Nr.
5d, gefälligst einführen zu lassen.
Jeder, der von dem Aufenthalte des 2c. Gaap (Gaab) Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon
der
nächsten Gerichts ˖
oder Polizeibehörde sofort
Anzeige zu machen.
as Signalement kann nicht angegeben werden.
Potsdam, den 10. Juni 18853.
1792 betrifft die
Königliches Kreisgericht, Abtheilung J.
Bekanntmachung, Anstellung eines Hülfs—
Arztes bei der Irren-Heil⸗ und Pflege⸗
Anstalt Allenberg.
Wir fordern die praktischen promovirten Aerzte, welche mit einem jährlichen Gehalte von 200 Thlr. bei freier Station (Verpflegung 1. Klasse) als Hülfsärzte bei der Irren Heil- und Pflege ˖ Anstalt in Allenberg angestellt zu werden wünschen und
sich
verbindlich machen, wenigstens 1 Jahr hin⸗
durch bei der Anstalt in dieser Qualität zu fun · giren, hiermit auf, sich innerhalb 6 Wochen unter Einreichung ihrer Approbation bei uns zu melden.
Sie werden bei fonst gleicher Qualification bei
den
Vorschlägen zur Besetzung einer Physikats.
stelle vorzugsweise vor allen Bewerbern von uns berücksichtigt werden.
Königsberg, den 8. Juni 1863.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
N
Muellner.
Offene Requisition.
Die nachstehend genannten Personen:
1
der Baueleve, spätere Seemann, Friedrich
Wilhelm Gabriel Hecker, geboren am 14ten April 1833
2) Julius Georg August Kopp, geboren am
3 9
13 18 19 2
5. Januar 1835
Paul Friedrich Wilhelm Knippelholz, geb.
am 21. Januar 1835
Herrmann Wilhelm Franz Klos, geb. am
d. April 1835
29 elm Albert Koehler, geb. am 31. März
/
Adolph Heinrich Gunther, geb. am 14. Juli
1836
Friedrich Wilhelm Theodor Baade, geb. am
J. November 1837
Johann Friedrich Lebrecht Boemer, geb. am
J. März 1837
Johann Ferdinand Gustav Bonge, geb. am
J. Dezember 1837
Ludwig Gustav Dietrich, geb. am 13. April
1837
Carl Friedrich August Domsch, geb. am
30. Juli 1837
der Schlosser Johann Lebrecht Frehner, geb.
am 26. April 1837 .
der Schlosser Christian Friedrich Freede, geb.
am 15. Februar 1837,
Gustav Julius Hermann Grundt, geb. am
14. Januar 1837 ö
Johann Carl Wilhelm Heintze, geb. am Isten uni 1837 ! arl Friedrich Wilhelm Henkel, geb. am
1. März 1837 .
Friedrich Wilhelm Kolling, geb. am 2. No-
vember 1837
Heinrich Ferdinand Krause, geb. am 21. Juli
1837
Carl Friedrich Kamenski, geb am 25. April
1837
der Commis Ernst Kinnemann, geb am 4ten
Februar 1837
21) Carl Friedrich Albert Lucas, geb. am 22sten Mai 18373;
27) Carl Wilhelm Hermann Lüdicke, geb. am 17. März 1837, .
23) Wilhelm Heinrich August Müller, geb. am 14. September 1837
24) Friedrich Carl Gottfried Martini, geb. am
18. Oktober 1837;
25) der Schuhmacher Carl Friedrich Hermann Noack, geb. am 30. Juni 1837 26) Albert Friedrich Hermann Priebnow, geb. am 19. Oktober 1837 27) Johannes Daniel Winter, geb. am 10. August 1837 j 28) Julius Otto Heinrich Kellner aus Ketzin, geb. am 5. November 1837 zu 20. zu Dobrikow, die übrigen zu Pots— dam geboren und sämmtlich in Potsdam ortsangehörig, ad Nr. 26 katholisch, die übrigen evangelisch, sind durch unser rechtskräftiges Erkenntniß vom 17. April 1863 wegen Entziehung der Militair⸗ Dienstpflicht durch Auswanderung ohne Erlaubniß, ein Jeder zu einer Geldbuße von funfzig Thaler, welcher im Unvermögensfalle eine Gefängnißstrafe von einem Monat substituirt ist, verurtheilt worden.
Die Gerichtsbehörden des Inlandes werden er— sucht, von den Verurtheilten, falls sie sich betreten lassen und zugeführt werden, die Geldbuße einzu— ziehen, im Unvermögensfalle die Gefängnißstrafe an denselben zur Vollstreckung zu bringen, hierher auch Nachricht zu geben.
Alle verehrlichen Civil. und Militair⸗ Behörden werden gleichfalls ersucht, auf die gedachten Per- sonen zu vigiliren und dieselben im Falle der Er greifung der nächsten Gerichtsbehörde zu über— weifen; und eben so wird Jeder, der von dem Aufenthalte eines oder des anderen der Verurtheil⸗ en Kenntniß hat, aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei⸗Behörde sofort Anzeige zu machen.
Potsdam, den 14. Juni 1863.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.
1589 Oeffentliche Vorladung.
Auf Grund der Anklage der Königlichen Staats Anwaltschaft vom 11. dieses Monats und in Ge— mäßheit des §. 10 des Strafgesetzbuches ist gegen folgende Heerespflichtige: .
175 Peter Lindner aus Dryezmin,
Franz Plutowski aus Jungen,
3 Herrmann Lenz aus Gr. Konopath,
Johann Liedtke aus Gr. Konopath,
Johann Haenkowski aus Vorwerk Luszkowo,
Michael Senf aus Montau,
Johann Golinski oder Janiszewski aus Neuen.
burg,
Hugo Gorsch aus Neuenburg,
Jodann Zgodda aus Neuenhurg,
Joseph Kotowski aus Neuenburg,
Fustav Wendehack aus Gr., Plochoezyn,
Jacob Marchlikowski aus Prust,
Beter Born aus Nieder -Sartowitz, Abraham Perlstein aus Schwetz,
Albrecht Kuklinski aus Schwetz,
Johann Matijewski aus Schwetz,
Julius Mianowicz aus Schwetz,
Indreas Przolinski aus Schwetz, Mathias Martin Richlicki aus Schwetz, Johann Joseph Wisniewski aus Schwetz,
Johann Sucharzewicz aus Sullnowo.
22 Peter Nowacki aus Szyroslaweck,
23) August Schulz aus Vorwerk Sans kau, durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 15. Mai d. J. die förmliche Untersuchung fest⸗ gesetzt, weil dieselben ohne Erlaubniß die König⸗ lichen Lande verlassen und sich dadurch dem Ein-
tritt in den Dienst des stehenden Heeres zu ent-
ziehen gesucht haben.
Zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 18. August er., Vormittags 11Uhr, an hiesiger Gerichtsstätte in dem Terminszimmer
Nr. 1 vor der Deputation für Vergehen an— beraumt worden.
Da der jetzige Aufenthaltsort der vorstehend ge. nannten Heerchpflichtigen nach den Attesten der Königlichen Regierung zu Marienwerder nicht zu ermitteln ist, ss werden dieselben hierdurch zu dem obigen Termine öffentlich vorgeladen und auf— gefordert, entweder selbst oder durch gesetzlich zu— läfsige Vertreter zur festgesetzten Stunde, zu er. scheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Sollten die Angeklagten in dem Termine nicht erscheinen, so wird mit der Untersuchung und Ent— scheidung in contumaciam verfahren werden.
Schwetz, den 15. Mai 1863.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1775 Oeffentliche Vorladung.
Es ist gegen den Porzellan. und Glashändler Theodor Friedrich Carl Meyer aus Stral— sund, wegen strafbaren Eigennutzes auf Grund des §. 268 des Strafgesetzbuchs, Anklage erhoben worden.
Zur mündlichen Verhandlung der Sache vor dem Kollegio steht Termin auf
den 18. September d. J, Vormittags
9 Uhr, in unserem Sessionszimmer
an. Der Angeklagte, der in seinem Gewerbe um— herreist und in Stralsund nicht anzutreffen ist, wird aufgefordert, in diesem Termine zur festge— setzten Stunde in Person zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeich, neten Gericht so zeitig vor dem Termine anzu— zeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in eontumaeiam verfahren wer. den wird.
Dramburg, den 3. Junt 1863.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
7605 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Graudenz, den 23. Februar 1863.
Das der Wittwe Siehe und den Geschwistern Minna, Emil, Adolph und Johanna Siehe ge— hörige Grundstück Vorwerk Gehlbude Nr. 1 der Hypothekenbezeichnung, abgeschätzt auf 12.574 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypotheken schein und Bedingungen in der Registratur ein zusehenden Taxe, soll am 8. Oktober 1863, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Ge— richtsstelle subhastirt werden.
Folgende dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, als: die verwittwete Post · Sommissa⸗· rius Schliep, Anna Regine Elisabeth, geb. Dratzig, und der Regierungs ⸗Assessor Schliep oder deren Rechtsnachfolger werden hierzu öffentlich vorge⸗ laden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ tbekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzu= melden.
3927 Nothwendiger Verkauf.
Das im Wongrowiecer Kreise belegene adeliche Gre Stawiany, landschaftlich abgeschätzt auf 1353225 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf. laut der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Bürcau III. A. einzusehenden Tage, soll
am 9. September 1863, Vormittags 11Uhr, an ordentlicher Gerxichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ biger, Kaufmann Eduard Kantorowicz, und die Kinder und Erben der verstorbenen Frau Justina Gabriela Francisca von Kalkstein, gebornen Grä⸗
in von Bninska, und namentlich deren Kinder Isabella und Ignatz, werden hierzu öffentlich vorgeladen,
Bie Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung
1199
aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden. Wongrowiec, den 4. Februar 1863. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
10681 .
Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Kosten. Abtheilung J.
Kosten, den 14. März 1863.
Die zu Jerka belegenen, dem Vorwerksbesitzer Eduard Stiller gehörigen Grundstücke, nämlich die Ackerwirthschaft, Hypotheken Nummer 22,
auf 6618 Thlr. 10 Pf.
p) die Ländereien, Hypotheken⸗Nummer 89, auf
32734 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf.
abgeschätzt, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tage, soll am 19. Oktober 1863, Vormittags Ei Uhr, im neuen Gefängnißgebäude subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä— sestens in diesem Termine zu melden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.
Sprze dat konieezna. Krölewski sad powiatomy w Kosecianie. Wr ene .
Koseian, dnsa 14. Marea 1863.
ECrunta Edwarda Stillera v Jeree pokozone
to jest:
a) gospodarstwo pod numerem hipote erznym
22, na 6tz!8 tal. 10 fen., b) role pod numerem hipotecaznym 89, na 3234 tal. 14 sgr. 2 fen. oszacowane, wedle taxy, ktöra wraz 2 wyka- zem hipoteczanym i warunkami sprzedazy. w registraturre pr erzand byc moze, bedæie 4ü*ia 19. Paz dzierhika 1863. pre d- poludniem o godzinie 11tej w zabudo- waniu nowego wietienia sprzaedane,
Ws ysey niewia domi pretendenei realni νιν waja sie, azehy sie pod uniknieniem prekluzyi 1glosili najpoini w terminie ornaczonym.
Wierr yeiele, ktörzy dla pretensyi realnéj z księgi hipotecznj niewidocunéj. s pienie day kupna zaspokojeni bys che, 28glosie sis po- winni do sadu, gdaie sie subhastacya toezꝶ.
1083 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Rothenburg Oxg., J. Abtheilung.
Die den Erben des Schenkwirths Carl August Mathes zu Dauban gehörige Schenknahrung Nr. 33 zu Dauban, i n auf 6783 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin. gungen in unserem Prozeß Büreau einzusehenden Taxe, soll
am 21. Oktober 1863, Vormittags
11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer, aus dem Hy— pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations Gerichte anzu⸗ melden.
Zu diesem Termine werden hierdurch folgende Realberechtigte: ,
1 di unbekannten Erben der verehelichten
Stellmacher Brade, Christiane Karoline geb. Riemer zu Klitten,
2) das dem Aufenthalte Fräulein Anna Wiedemann vorgeladen. ö
Endlich werden die unbekannten Realpräten. denten aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens bis zum Termine mit ihren Ansprüchen zu melden.
nach unbekannte aus Creba
1099 ; Rothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht Delitzsch Das der verwittweten Zimmermeister Krause, Christiane Caroline geb. Hoölzweißig, gehörige, zu Delitzsch auf dem Steinwege gelegene und im Hypothekenbuche sub Nr. 20 eingetragene, Sub Rr. 278 katastrirte Pfahlhaus mit Hofe, Ein gebäuden und Garten, so wie der dazu geschla⸗ genen, vormals Böttcher'schen wüsten Scheunen stätte und Garten und einen ebenfalls dazu ge⸗ schlagenen Platz von der vormaligen Lommun⸗; scheune, abgeschuͤtzt auf g0M]74 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen in Registratur einzusehenden Taxe, soll - am 31. Oktober d. J/ von Vormittags 11 Uhr ab . an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. I/ subhastirt werden. . z Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung, aus den Kaufgeldern Befriedigung. suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations Gerichte anzu⸗ melden.
unserer
II2] Su bhastations-Patent. Rothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission Altdamm,
a 1 . Die dem Viehhändler Johann Christian Frie. drich Mohl und dessen Ehefrau, Marie Auguste
Wilhelmine, gebornen Schmidt, zugehörigen, in Kyowsthal belegenen Vol. II. Fol. 9 Nr. 16 und Vol. III. Fol. 91 Nr. 44 des Hypotheken⸗ buchs von Kyowsthal verzeichneten Grundstücke⸗ abgeschätzt auf 126506 Thlr, 20 Sgr. und 400 Thlr., zusammen 12906 Thlr. 20 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Bürcau einzufehenden Taxe, soll
am 25. September 1863, Vormittags
1 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsͤstelle hierselbst subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy—⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsrichter anzumelden.
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu⸗ biger, Altsitzer August Schmidt, wird hierdurch öffentlich vorgeladen
1784 Bekanntmachung.
Der am 29. Juli 1862 hier verstorbene Ren tier Hiller Levin Loewenberg hat in dem zu sei— nem Testament vom 26. Februar 1832 errich⸗ teten Kodizill vom 9. August 1857 Folgendes verordnet:
§. 5.
Diejenigen Beträge, welche meine Kinder und resp. Erbnehmer an Kapital sowohl als an be— reits belasteien oder noch zu belastenden Zinsen zur Zeit meines Ablebens an meinen Nachlaß verschulden möchten, sollen erstere gehalten sein, sich von den ihnen zufallenden Erbportionen aus letzteren in Abzug bringen zu lassen, so wie ich Kraft des mir zustehenden Rechts §. 424 Thl. II. Tit. 2 A. S. R. ausdrücklich bestimme;
daß jetzige und künftige Gläubiger meiner Kinder nicht berechtigt sein sollen, Behufs ihrer ganzen oder theilweisen Befriedigung sich an die Substanz des Erbtheils der letz teren oder aus denselben sonst an Geld oder Geldeswerth aus meinem Nachlasse zufließt, mittel oder unmittelbar zu halten oder auch nur mit Arrest zu belegen oder belegen zu lassen, selbst wenn der Nießbrauch von den qu. Erbanfällen den Unterhalt der betref- fenden Erbnehmer übersteigen möchte.
Die hier zuletzt gedachte Bestimmung res. Beschränkung der etwanigen Gläubiger meiner Kinder soll jedoch dann unanwendbar bleiben, wenn letztere als Schuldner mit ersteren als Gläubiger verschwistert oder verschwägert sind.
Von dem unterzeichneten Gericht wird diese Bestimmung in Gemäßheit der Vorschrift des Allgemeinen Landrechts im Paragraphen Titel 2 Theil II. hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht. .
Berlin, den 30. Mai 1863.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Vormundschaftssachen.
(1148) Oeffentliche Vorladun
Der Kaufmann M. Benas hier elbst, Alte Schöͤnhauserstraße Nr. 6 wohnhaft, hat wider den Gerichts ⸗Assesso. H. Seitz aus dem von dem 2c. Gustav Kleist unterm 20. Oltober 1862 ausgestellten, von dem 2c. Paul Stilke aceep- tirten und dem ꝛc. H. Seitz in blanco girirten Wechsel über 150 Thlr. wegen der darin ver⸗ schriebenen Summe von 56 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 20. Januar 1563 2 Thlr. 20 Sgr. Protestkosten und „ pCt. Provision die Wechselklage angestrengt.
Die Klage ist eingeleitet und da der jetzige Aufent haltsort des Verklagten, H. Seitz, unbekannt ist, fo wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren münd⸗· lichen Verhandlung der Sache
auf den 3. ,, . Vormittags
1
vor der unterzeichneten Gerichts? Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr ge⸗ nommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä⸗ gers in eontumaeciam für zugestanden und aner kannt erachtet, und was den Rechten nach dar⸗ aus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Be⸗ klagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 18. April 1863.
Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß · Deputation II.
1811 Konkurs ⸗Ersffnung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Wolff hierselbst ist der kaufmännische Konkurs er. öffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 11. Juni 1863 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann A. W. Conradi senier hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners wer⸗ den aufgefordert, in dem
auf den 25. Juni 1863, Vormittags
10 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1 auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem Kom= missar Herrn Kreisgerichts Rath Scharnweber anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters poder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrfam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 12. Juli 1863 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ibrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein- schuldners haben von den in ihrem Besitz befind⸗ lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Mässe Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert ihre Ansprüche dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 12. Juli 1863 einschlie s li bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden 02 demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, aner halb der gedachten Frist angemeldeten Forde- rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung das definitiven Verwaltungspersonals
auf den 20. Juli 1863. Vermi
9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, J ermins zimmer Rd. . auf dem Hofe links, 1 Treppe =. denn Kommissar Herrn Kreisgerichts- Near Scham des zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung chte eine Abschrift derselben Und err ö fügen.
Jeder Gläubiger werde Amtsbezirke seinen Wehn nd de Anmeldung seiner Fordern Orte wohnhaften oder zur Venmgis dei uns berech tigten auswärtigen Bevellmächgten bestellen und
unrkerem dei der