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S§. 10.
In einzelnen Fällen oder im Allgemeinen, und zwar sowohl bezüglich der Immobiliarversicherung, als der Mobiliarversicherung, Rückversicherungen zu nehmen, bleibt der Direction nach eigenem Er— messen freigestellt.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
Bekanntmachung der Ministerial⸗-Erklärung, be— treffend den mit der Fürstlich waldeckischen Re— gierung vereinbarten gegenseitigen Schutz der Waarenbezeichnungen gegen Mißbrauch und Ver—
fäl schung. Vom 14. Juli 1863.
Gemäß dem 5§. 269 des Preußischen Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 sollen die dort zum Schutze der Waarenbezeichnun— gen festgesetzten Strafen auch dann eintreten, wenn die mit Strafe bedrohte Handlung gegen die Angebörigen eines fremden Staates gerichtet ist, in welchem nach publizirten Verträgen oder Gesetzen die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Nachdem nunmehr die Königlich preußische und die Fürstlich valdeckische Regierung unter sich übereingekommen sind, gegenseitig beiderseitigen Unterthanen in dem gesetzlichen Schutze der en bezeichnungen einander gleichzustellen und zu behandeln, so
ierdurch Seitens des unterzeichneten Königlich preußischen Präsi⸗
s Staatsministeriums, Ministers der auswärtigen Angelegen—
besonders und ausdrücklich erklärt, daß die Bestimmungen des erwähnten Strafgesetzbuches auch zum Schutze der waldeckischen Unterthanen in der gesammten Königlich
Monarchie bis auf Weiteres Anwendung finden sollen. Hierüber ist Königlich preußischer Seits die gegenwärtige
l-Erklärung ausgefertigt und solche mit dem Königlichen zerseben worden.
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er Käniglich preußische Präsident des Staats⸗Ministeriums, und Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
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2
von Bismarck-Schönhausen.
wird, nachdem sie gegen eine entsprechende tlich waldeckischen Regierung ausgewechselt wor— fentlichen Kenntniß gebracht. 14 w 67 *. 1 1863.
aats⸗-Ministeriums, Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Bismarck -Schönhausen.
nachung der Ministerial Erklärung vom 3, betreffend den mit der freien Stadt 1ntfurt vereinbarten gegenseitigen Schutz der Saarenbezetichnungen gegen Mißbrauch und Berfälschung. Bom 15. Juli 1863.
Gerriß em J. 26 bez Preußischen Strafgesetzbuches vom 16. April Jah] sollen bie bort zum Schutze ber Wagrenbezeichnun— gen keügelekwten Virgen auch hann eintreten, wenn dle mit Strafe bebrrßte Hanplung gegen blt Angehtbrsgen einesz fremben Staates serlch!et ü, in welchen nach puhll,srten Merträgen ober Gesetzen die Ge ge useit ig eit verbtirgt it
Rach dent murnenehn ble Könlglich preußlsche Neglerung und der wandel ven krtien wid Frenfsurt unter sich Cbertingekommen sind, Heberer , Helberselttgen Stautzangehbrlgen in hem gesehzlichen Schi . Yam enheveichnungen ing iber gleschustellen unh zu he- Hantel, 1 m, Herturch Gesteng betz unteiseschneten Königlich. prend, fenen, bee Giagfgnisnsstersumtz, Mntsterg ber duc är dwlegem hiten, noch Hhesntzerg uGnh autzhrlcklich erklart, ed, , Mscbnnnenhen, bg F, 26M beg ermwilhtittn Girafdeschbucheä ern, , Hagel n biz auf Mhestereg quch zum bi. der e, bnd, ee, amn, gaht Frantfurt in ben (esanminten fihnsdlich Halden, D nenchl, gnwenhüng sinbden sollen
Erklärung ausgefertigt und solche mit dem Königlichen sehen worden. Berlin, den 18. Juli 1863.
Der Königlich preußische Präsident des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage: (L. S.) von Thile.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 19. Juli 1863.
Der Präsident des Staatsministeriums, Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage: 5
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das 25. Stück der Gesetz- Sammlung, welches heute ausgegeben
wird, enthält unter
Nr. 5738. den Allerhöchsten Erlaß vom 2. Juli 18653, betreffend die Ausdehnung des Geschäftskreises der Rheinischen Provinzial - Feuersoeietät auf Mobiliar -Versicherung, unter die Bekanntmachung der Ministerial- Erklärung, he— treffend den mit der Fürstlich Waldeckischen Regierung vereinbarten gegenseitigen Schutz der Waarenbezeich— nungen gegen Mißbrauch und Verfälschung. Vom 14. Juli. 1863B, unter die Konzessions⸗ und Bestätigungs - Urkunde, betressend die Exweiterung des Unternehmens der Rheinischen Eisenbahn durch Anlage einer Zweigeisenbahn von Osterath über Uerdingen nach Essen, welche bei Rhein— hausen mittelst einer Trajektanstalt den Rhein und un— terhalb Mülheim mittelst Ueberbrückung die Ruhr über— schreiten soll. Vom 16. Juli 1863; unter die Bekanntmachung der Ministerial Erklärung vom 18. Juli 1863, betreffend den mit der freien Stadt Frankfurt vereinbarten gegenseitigen Schutz der Waaren— bezeichnungen gegen Mißbrauch und Verfälschung. Vom 19. Juli 1863; und unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh— migung der unter der Firma »Weseler Actiengesellschaft für Gasbeleuchtung« mit dem Sitze zu Wesel errichte⸗ ten Actiengesellschaft. Vom 23. Juli 1863.
Berlin, den 5. August 1863.
Debits-⸗Comtoir der Gesetzsammlung.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
. Der bisherige Privatdocent Dr. Friedrich Rive in Breslau ist. zum außerordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Königlichen Universität daselbst ernannt.
Universität zu Berlin.
Die hiesige Universität beging am 3. August e. die jährliche Gedächtnißfeier ihres erhabenen Stifters, des Königs Friedrich Wil— helm's III. im großen Saale des Universitäts. Gebäudes.
Se. Excellenz der Herr Finanz -Minister von Bodelschwingh, der Herr Wirkliche Geheime Ober-Regierungs Rath Dr. Johannes Schulze, der Herr Bischof Neander, der Perr Unter-⸗Sfaats.-Secre— talr Dr. Lehnert, mehrere Direktoren und Räthe des Kultus⸗ ministeriums und andere höhere Beamte wohnten der Feier bei. Sie wurde mit dem Vortrage eines Gesangstückes eröffnet, worauf der zeitige Rektor, Geheime Justiz Rath Professor Dr. Beseler die Festrede in deutscher Sprache Über die Gesetz ˖ Revision
unter Könlg Friedrich Wilbelm 1II. hielt.
Hierüber ist Königlich preußischer Seits die gegenwartige Minisienn. Insiegel Vtr⸗ ̃ gangenen aufgaben
der Stud. Erwähnung in der Stud. jur. Stud. jur. Leop old ö ö 3 ö 84 schen Falultät wurde dem
sicher, dem Stud.
Erklärung der freien Stadt Frankfurt ausgewechselt worden, hiermit
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vurden die Urtheile der Fakultäten über die einge—
PY äch 1 j Demne sst vorgetragen und neue Preis-
rei gen ee n oschristen zekannt gemacht. . n, Fakultät gewann einen städtischen Preis beo. Emil Baum bach aus Neu-Ruppin, eine lobende erhielt der Stud. theol. Carl Kayser aus Potsdam; Fakultät gewann einen Königlichen Preis der Hertz aus Berlin und einen städtischen der Eding aus Birnbaum von der philosophi— Stud. phil. Johann Bernhard Lobsens für eine mineralogische Arbeit ein könig phil. Franz Schnorrvon Car olsfe ld aus Dres den für eine philologische Schrift ein städtischer, endlich dem Stud. hij Ferrmann Schwarz aus Hermsdorf für eine mathema— iche Abhandlung gleichfalls ein städtischer Preis zuerkannt. Mit Gesang schloß die Feierlichkeit.
In
der juristischen Heinrich
Kosmann aus
Ge rg nn ti m ag chung,
Das lateinische und das deutsche Verzeichniß der Vaorlesungen
9 — 354 1 ] D n 29 w n m der hiesigen Universität für das Winter ⸗Semester 1863 — 64, welche 1 J ö . . ; 4. un 16. Oktober er. beginnen, ist von heute ab bei dem Ober ⸗PPedell r 3 314 8 ey ln Q Gm . Heßling im Universitkäts - Gebäude, ersteres für 2 Sgr., letzteres für? Sgr. zu haben. . .
Berlin, den 1. August 1863.
Der Rector der Universität.
Beseler.
Prenßische Bank.
Monats- Uebersicht der Preußischen Bank,
5. Oktober 1816.
gemäß §. 99 der Bank ⸗ Ordnung vom e n a.
74150000
A141, 000
70, (20,000 * 7610000 *
I) Geprägtes Geld und Barren... Thlr. Kassen-Anweisungen und Privat-Banknoten Wechsel-⸗Bestände
Loombard-⸗Bestände ..
Staats papiere, verschiedene Forderungen und
9.878 Aktiva 195578000
Pa ssi va. 119,482,000 T
Banknoten im Umlauf. . . 27 374,000 9,
Depositen⸗Kapitalien . Guthaben der Staats-Kassen, Institute und Privat -⸗Personen, mit Einschluß des Giro— Verkehrs . .... 5
Berlin, den 31. Juli 1863.
40M7AM00
Königliches Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
Schmidt. Dechend. Woywod.
v. Lamprecht. Kühnemann.
Abgereist: Se. Excellenz der General- Lieutenant und Direktor der Kriegs · Akademie, von Schlichting, nach Böhmen. ö Se. Excellenz der General -Lieutenant und mne, ene, der 2ten ö . e 9. . ; 7 14 . Artillerie⸗Inspection, von Puttkamer, nach . . Se. Trcellenz der General- Lieutenant. und Direktor der Ober⸗ NMilitair-Examinations-Kommission, von Ho leb en, nach . Der Unter ⸗Staatssecretair im Justiz⸗Ministerium Müller
nach Harzburg.
Berlin, 4. August. Se. Majestät der . haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Ober Regierungs Natk. Mo ser im Ministerium für Handel, Gewerbe und die mr, m, e zur Anlegung des von des Kaisers von Desterreich Majestat . . liehenen Ordens der eisernen Krone zweiter Klasse, und dem Gro * Adolph von Bocholtz-⸗Asseburg zu ,, . Nei *. w nitz zur Anlegung des ihm verliehenen Johanniter ⸗Malteser⸗ Ordens die Erlaubniß zu ertheilen.
(
ueber säicht 9 der Studirenden des Königlichen medizinisch chirurgischen Friedrich. Wilhelms Instituts seit dessen Stiftung am 2. August 1795 bis zum
2. August 1863.
Hiervon sind abge⸗— gangen und zwar:
an⸗
Das Oberperso⸗ nale besteht aus einem Direltor, einem Sub⸗Direltor und (einschließlich der im Königlichen Charité ⸗Kranken⸗ hause fungirenden) aus 9 Stabsärzten und 8 Ober⸗ Aerzten.
Gesammtzahl
nach be⸗
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der Studirenden seit dem
iglichen mili —— * 9
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2 2 —
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Studirenden
2. August 1795.
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zurückge r. gestorbe
2 derweitig ausgeschieden
Gegenwärtiger Bestand der
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Eleven: Volontairs: attachirte Chirurgen:
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1607 11568 V 1
noerhanpit: JX I8. 3 I41. 315. 73. 89. ,
) Hiervon sind später als Aerzte und resp. Chirurgen groͤßtentheils ins Civile des Inlandes, zu cinem lleinern Theile ins Civile oder Militair bes Auslanbes' ober in anderweitige Verhältnisse getreten: A! Eleven, 34 Volontairs und 697 attachirte Unter⸗Aerzte; überhaupt (bor ihrem Abgange durch Pensionirung oder Tod) aus dem militairärztlichen Dienst wieder ausgeschieden: 1195.
ne,, . Studi igliche edizinisch⸗chirurgise Akademie für der Studirenden der Königlichen medizinisch chirurgischen A. das Militair seit deren Stiftung am 2. August 1811 bis zum 2. August 1863.
Hierbon sind abgegangen und zwar:
Gesammt⸗ zahl der
Gegen⸗ als Zög⸗ linge in das medizinisch⸗ chirurgische Friedrich⸗ Wilhelms⸗ Institut aufgenom⸗ men.
a z im Laufe wärtiger
e
Königlichen militair⸗ ärztlichen Dienst ein⸗ getreten
hor been⸗ beter Aus⸗ bilbung
Studirenden der seit dem 2. August
1811
Bestand Studien⸗ . der . zeit entlassen . Studirenden gestorben
6 46 64
iger irsickt sind die hei der Garnison zu Berlin angestellten
n obiger Uebersicht sind die hei der « zu lin an
h nh Tr, welche ihr Studium bei der medizinisch-chirurgischen Akabemie fortsetzen, nicht einbegriffen.
1109. 617. 248.
Se icht amtliches.
Berlin, 4. August. Am 2. d. Mittags 1 ier begingen die militairärztlichen Bildungs ⸗ ,, Sliftungsfest in üblicher Weise, und zwar feierte das Koͤnigli he medizinisch - chirurgische Friedrich⸗ W llhelms-Institut den 3 . He jährigen, die medizinisch⸗ chirurgische Akademie für dat . . den ihres 52jährigen Bestehens. Ihre Excellenzen die Gencral⸗ Lieutenants von Gliscinski und Freiherr von Troschke. der General ⸗-Major von Canstein und mehrere hohe Offer der Unter ⸗Staatssecretair, Wirkliche ; Geheime 8 r = . rungs⸗Rath Dr. Lehnert der Geheime r ⸗Medizinal⸗
und 8 de im Kultusministeriu . usselle, viele D vortragende Rath im Kultusmimsterium D u ꝛ
a, ,, so wie andere
Preußen.
Professoren der Universitat, Militair⸗ und Civil ⸗Aerzte Gönner und Freunde der Anstalten, beehrten Gegenwart. 366 2
Der Direktor, General ⸗— 6 Grim m ersffnet
z z s * 2 1. . x fruit wo abres
Feier mit einer Uebersicht der sei 2. August vor. Jahres ö. . der wir Folgendes en gehabten Veränderungen n. ir Folg nehmen. Es waren die r. Michel,
im Ve 1 7 1.
̃ enagel
Münnich zu Oberärzten ernannt. an z s, ehem ere und Roth machten, die beiden ern d 38 Fer ö Instituts, größere wissenschaftliche Ne ü Die Zabl de
reich und England. — renden der militairärztlichen tentamen physicum bestan men rigorosum 17, zu en dizinischen Staatsprüfungen absolri 3 leren nach beendigtem Studium 38 in den militair ärztin
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