Geldbetrag.
ar Frido agun deizsurechnen. Ni die Revision durch den Ober. Geometer ausge führt, so sind die Revisionskosten jedenfalls auf die Kosten der Grundsteuerveranlagung zu über⸗ nehmen. Die Entschädigung der gedachten Ver— messungs ⸗Revisoren erfolgt nach den Sätzen unter Nr. 10 dieses Tarifs, mit der Maß— abe, daß die Revisoren an Tagegeldern 3 Thaler, dagegen die unter Nr. 10 zu b. a. a. O. aufgeführte Feldzulage von 15 Sgr. täglich nicht beziehen. Für Arbeiten, welche als unbrauchbar er⸗ kannt werden, wird keine Entschädigung gewährt. Für theilweis brauchbare oder für unvollendete Arbeiten wird nur derjenige Theil der Gebüh⸗ ren, Tagegelder u. s. w. gezahlt, welcher nach Abzug der Kosten für die Brauchbarmachung, beziehungsweise Vollendung der Arbeiten übrig bleibt.
Wenn der Feldmesser im Laufe seiner Be—⸗ schäftigung in einen anderen Kreis versetzt wird, so hat er für die diesfällige Reise persönliche. Tagegelder und Reisekosten nach den Sätzen des Feldmesser⸗ Reglements vom 1. Dezember 1857 Gesetz⸗Samml. für 1858 S. 233) zu beziehen.
Die selbstständig beschäftigten Feldmesser gehülfen werden in Ansehung der für ihre Ar— beiten zu gewährenden Entschädigung den ge— prüften Feldmessern gleichgestellt, mit der Maß- gabe jedoch, daß sie nur der Gebühren nach den Sätzen unter Rr. 1 bis 9 dieses Tarifs erhalten.
In gleicher Weise ist bei denjenigen aus⸗ ländischen Feldmessern zu verfahren, welche sich in Betreff der Brauchbarkeit ihrer Arbeiten noch nicht bewährt haben und daher den Feldmessern nicht gleichgestellt werden können.
Von sämmtlichen zur Anweisung gelan⸗ genden Gebühren (Nr. 1 his 9 dieses Tarifs) werden fünf vom Hundert zurückbehalten und dem Feldmesser erst nach Beendigung des Re— clamationsverfahrens (Abschnitt IV. zu D. der Anweisung für das Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften u. s. w. vom 21. Mai 1861) und nach Abzug der durch die Berichtigung etwaiger, in den Arbeiten vorge—⸗ fundenen, durch die Schuld des Feldmessers entstandenen Unrichtigkeiten verursachten Kosten ausgezahlt. Für Mehrkosten bleibt der Feld⸗ messer außerdem verhaftet
Die den Ober ⸗Geometern zur Unterstützung in Erfüllung der ihnen obliegenden Dienstpflich⸗ ten, so wie den Veranlagungs⸗Kommissarien als technische Beiräthe beigegebenen Feldmesser u. s. w. sind nach dem Umfang ihrer Wirksam⸗ keit beziehungsweise ihrer Leistungen durch Be— willigung diätarischer oder einmaliger Remune— rationen entsprechend zu entschädigen.
Anlage B. Best i mm un gen wegen zahlung der Behufs Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer, in den Provinzen Rheinland und Westfalen vorzunehmenden geometrischen Arbeiten.
Geldbetrag.
A. Gebühren.
Für die Vorbereitung, die vollständige Auf stellung und Abschließung der Einschätzungs⸗ register und die Anfertigung der Klassenzusam⸗ menstellungen können je nach Maßgabe der mit den diesfälligen Arbeiten verbundenen Schwie— rigkeiten nach näherer Festsetzung des Finanz- ministers im Durchschnitt je eines Regierungs—⸗ ö. für je 1000 Parzellen gezahlt werden is zu
Die etwa auszuführenden Vermessungen, Kartenkopirungen u. dgl. m. sind nach den bei der Katasterverwaltung für dergleichen Arbeiten üblichen Bezahlungssähen zu entschaͤdigen.
B. Tagegelder.
Tagegelder werden, so weit als thunlich, nur bei Einschätzungsarbeiten und den hiermit in unmittelbarem Zusammenhange stehenden Arbeiten gewährt.
15 Thaler.
von mindestens achtstündiger Arbeit an Tage—
Den Feldmessern sind fuͤr jeden auf die Einschätzungsarbeiten verwendeten Kalendertag
geldern zu zahlen
Sofern sich die Feldmesser mit Genehmi⸗
gung des Bezirkskommissars der Mitwirkung
von Privatgehülfen bedienen, sind den Ersteren
zu gewähren für die von dem Privatgehülfen
a) zur Begleitung der Einschätzungsdeputirten
verwendeten Tage
b) zu häuslichen Arbeiten — z. B. auf die
schließliche Auszeichnung der Einschätzungs .
resultate in den Karten, soweit dieselbe
an den zur Einschätzung selbst verwende
ten Tagen, oder an denjenigen Liegetagen,
für welche ein Reisekostenfixum gewährt
wird (s. Nr. 9 nachstehend) nicht bewirkt
werden konnte — verwendeten beson⸗
deren Tage
Den nicht geprüften, aber selbstständig
beschäftigten Vermessungsgehülfen sind je
nach ihren Leistungen und nach den sonst in
Betracht kommenden Verhältnissen an Tage— geldern zu zahlen
C. Feldzu lage.
Für diejenigen zur Begleitung der Ein—
schätzungsdeputirten verwendeten Tage, auf
welche eine außerhalb des Wohnortes zugebrachte
Nacht folgt (einschließlich der Sonntage und
Feldmesser sich im Interesse des Einschätzungs. geschäfts außerhalb seines Wohnortes hat auf halten müssen), ist eine Feldzulage zu gewäh— ren, welche
a) für den Feldmesser
b) für den felbstständig beschäftigten Ver—
messungsgehülfen
täglich beträgt.
Sofern es im Interesse der Geschäfte noth— wendig erscheint, kann nach näherer Bestim— mung des Finanzministers die Feldzulage auch für solche zur Begleitung der Einschätzungs ⸗De— putirten verwendeten Tage bewilligt werden, auf welche keine außerhalb des Wohnorts zu— gebrachte Nacht folgt.
Für Tage, für welche ein Reisekostenfixum leonf. Nr. 9 nachstehend) nicht liquidirt wer— den kann, ist auch die Feldzulage nicht zu be— willigen.
Ebenso wird für Privatgehülfen der Feld messer (f. Nr. 5 zu a. vorstehend) eine Feld zulage nicht gezahlt.
Funcetionszulage. Denjenigen Einschätzungsdeputirten, welche gleichzeitig die Functionen des geodätischen Tech nikers bei der Einschätzung ausüben, ist für die hiermit verbundenen Mehrarbeiten eine Functions - zulage von täglich
zu gewähren. E. Reiseko ten. Als Entschädigung für sämmtliche mit den Einschätzungs⸗Arbeiten verbundene Reisen wird ein tägliches Reisekostenfixum, und zwar a) den Feldmessern von b) für deren Privatgehülfen von e) den selbstständig beschäftigten Vermessungs-⸗ gehülfen von gezahlt. Für diejenigen beson deren Tage, welche etwa auf die zu den Einschätzungs . Arbeiten ge⸗
etwaigen Regentage u. s. w., an welchen der
.
.
15 Thaler.
15 — 2 Thaltr.
15 Silbergroschen 10—15
1 Thaler, 173 Silbergroschen,
20 Sgr. — 1 Ilt.
hörigen Stubenarbeiten, wie auf die schließliche Auszeichnung der Einschätzungsresultate in den Karten — soweit dies an den zur Einschätzung selbst verwendeten Tagen, für welche das Reise⸗ kostenfixum gewährt wird, nicht bewirkt werden kann — verwendet sind, ist das Reisekostenfixum nicht zu zahlen.
F. Auslagen. Die Auslagen für die bei der Einschätzung erforderlichen Arbeiter u. s. w. zum Graben der Löcher Behufs der Bodenuntersuchung, zur Be— sorgung von Botengängen, zum Tragen der Geräthschaften u. s. w. sind dem geodätischen Techniker zu erstatten. Die erforderlichen Druckformulare sind, so⸗ weit dies überhaupt allgemein geschieht, unent— geltlich zu liefern. Für die erforderlichen Schreib. und Zeichnen Materialien, so wie für Instrumente und die etwa erforderlichen Geräthschaften u. s. w. ist
eine besondere Entschädigung nicht zu gewähren.
Ninisterium für Ha
liehen worden.
tair⸗Wochenblatt Nr. 20) macht das Kriegs-Ministerium hiermit be⸗
1683
udel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Baumeister Clemens Guinbert zu Borbeck ist zum
igli Landbaumeister ernannt und demselben die technische e e hei bei der Königlichen Regierung zu Düsseldorf ver—
Kriegs⸗Ministerium.
Bekanntmachung vom 5. August 1863 — betreffend
die in der Voss'schen Buchhandlung hier selb st er
schienene Rang-, Quartier⸗ und Aneiennetäts-⸗Liste der Königlichen Armee pro 1863.
Unter Bezugnahme auf seine Erklärung vom 14. Mai c. (Mili⸗
u der in der Voss'schen Buchhandlung vor Kurzem er— . . 6. eigenen Angabe gemäß nach authentischen Quellen bearbeiteten ⸗Rang⸗ . Quartier- und Aneiennetäts⸗ Liste der König lichen Armee und Marine für 1863. amtliche Nachrichten weder gelsefert worden sind, noch geliefert werden durften.
Berlin, den 5. August 1863. Kriegs ⸗Ministerium.
J. V
—
v. Glisczinski.
Marine⸗Ministerium.
Zufolge einer Meldung des Kommando's S. M. 8 Ga⸗ zelle vom 30. Juni er. hat dasselbe den darauf folgenden Tag von Singapore nach Hongkong abgehen wollen.
Berlin, den 14. August 1863.
Von Seiten des Ober⸗-Kommando's der Marine. Heldt, Capitain zur See.
—— — —
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspec;⸗ teur der technischen Institute der Artillerie, von Kunowski, nach Danzig.
Berlin, 15. August. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Legations⸗Seeretair bei der Gesandtschaft in Brüssel, Legations ⸗Rath Prinzen Georg von Croy-Dülmen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Offizierkreuzes des Leopold-Ordens zu ertheilen.
Per sonal -Veränderungen. I. In der Armee.
Ofñiziere, Portevee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 1. August.
v. Zychlinski, Sec. Lt. vom Garde⸗Jäger-Bat. / von dem Kommando zur Dienstleistung bei der Unteroff. Schule in Jülich entbunden. Frhr. v. Gleichen -Rußwurm, Sec. Lt, vom 2. Garde⸗Regt. z. JM zur Dienst˖ leitung bei der Unteroff. Schule in Jülich kommandirt. Müller, Sec. Ut, vom 2. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 5 (Prinz Friedrich der Niederlande) jum 1. Oktober c. von dem Kommando zur Dienstleistung bei der Unteroff. Schule in Jülich entbunden. v. Helldorf, Sec, Lt. vom 3. Garde- Gren. Regt. Königin Elisabeth, zum 1. Oktober e. zur Dienstleistung bei der Un- leroff. Schule in Jülich kommandirt.
Den 4. August.
Ackermann, Zeug Lt. und Rechnungsführer bei der Art. Werkstatt in Danzig und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Art. Depot in Cöln, su diefem Art. Depot versetzz Ballenb erg, Zeug ⸗Feldw. vom Art. De⸗ pot in Coblenz, Brunner, Zeug -Feldw. vom Art. Depot in Magdeburg, ITschinkel, Zeug ⸗Feldw. von der Direction der Art. Werkstatt in Danzig, u Zeug-Lts. bei den betreffenden Art. Depots resp. bei der Direction der Art. Werkstatt in Danzig befördert. v. Lilienthal, Major und Platz Major in Colberg, in gleicher Eigenschaft nach Danzig, v. Sanden, Fauptm, und Führer des Hafen ⸗ Gendarmerie ⸗Kommando's in Memel, als
latmajor nach Colberg versetzt.
B. Abschiedsbewilligun gen ze. Den 6. August. Hamann, Hauptm. 4. D., zuletzt Comp. Chef im 4. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 24, die Aussicht auf Civilversorgung ertheilt. Nach weisung der beim militairärztlichen Personal im Laufe des Monats Juli d. J. eingetretenen Veränderungen und zwar: k Durch Verfügung des Herrn Kriegs- und Marine— Ministers Excellenz. Den 27. Juli.
Alexander Garde Gren. Regts. Nr. 1 zum 3. Bat, des Brandenhurg. Füs. Regts. Rr. 35, Dr. Kon von letzterem Bat. und Regt zum erstgenann ten Bat. und Regt. versetzt. II. Durch Verfügung des Chefs des Milita ir ⸗Med izinal · Wesens. A. Stehendes Heer.
Den 10. Juli. Dr. Landsberg, Assistenzarzt des 3. Pos. Inf. Regts. Nr. 58, ent⸗
lassen. Den 16. Juli. Dr. Thomas, Assistenzarzt vom 4. Garde- Regt. z. F unter Atta⸗ chirung beim Medicinal-Stabe der Armee, zum herzoglich coburg⸗gothaischen
Den 20. Juli. . Dr. Hoppe, Unterarzt vom 2. Garde Regt. z. F, zum 6. Westfãl. Inf. Regt. Nr. 55 versetzt.
CTontingent kommandirt.
Ben 71. Jult.
Dr. Israel, zeitheriger freiwilliger Arzt, als Unterarzt beim 6. West ; fäl. Inf. Regt. Nr. 55 angestellt.
Be 25. Jul
Dr. Hünefeld, zeitheriger freiwilliger Arzt, als Unterarzt bei der Rhein. Art. Brig. Nr. 8 angestellt.
Den 27. Juli.
Die Unterärzte: Dr. Kaddatz vom 2. Garde ⸗ Regt. z. F. zum Sten Brandenb. Inf. Regt. Nr. 6l, Dr. Bluhm vom Kaiser Franz Garde · Gren. Regt. Nr. 2 zum 4. Garde ⸗-Regt. z. F. versetzt.
H 8anul ne Den 4. Juli. .
Die Assistenzärzte: Dr. Remacly vom 3. Bat. 2. Rhein. Regts. Nr. 28, zum 1. Bat. 4. Pomm. Regts. Nr. 21, Dr. Vogel vom 1sten Bat. 3. Brandenb. Regts. Nr. 20 zum 2. Magdeb. Regts. Nr. A versetzt. Dr. Küderling vom Bat. Essen Ni. 36 entlassen.
Sen g, n. Dr. Ohm, Assistenzarzt vom 2. Bat. 3. Brandenb. Regt. Nr. 20
zum 1. Bat. 4. Pomm. Regts. Nr. 21 versetzt Den 23. Juli. Dr. Berger, Assistenzarzt des 1. Bats. 1. Brandenb. Regts. Nr. 8, entlassen. Den 25. Juli. ; Dr. Wahren, Assistenzurzt des 3. Bats. 3. Osipreuß. Regts. Nr. 4, entlassen. III. Durch Erkenntniß des Königlichen Disziplin arhofes. Die Assistenzärzte: Dr. Oppert, Dr. Schreiber des 3. Bats. 3. Brandenb. Regts. Rr. 20 aus dem Dienst entlassen. I9IJMVRÜ Ro de gf e.
Den 12. Juli. Dr. Ifé, Ober Stabs. u. Regts. Arzt des 5. Brandenb. Inf. Regts.
Nr. 48, Den 16. Juli. ; Pr. Breithaupt, Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des Westfäl. Drag.
Regts. Rr. T, Den 22. Juli, Dr. Zeidler, Assistenzarzt des 3. Rhein. Inf. Regts. Nr. 29, — Den 24. Juli. Schneider, Assistenzarzt des J. Pomm. Inf. Regts. Nr. 54, Den 31. Juli. Prätorius, Unterarzt des Magdeb. Pion. Bats. Nr. 4 verstorben.
EI. In der Marine. Offiziere ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 1. August. Heldt, Korvetten = Capitain, zum Capitain zur See, Hassenstein,
Lt. zur See 1. Kl., zum Korvetten - Capitain, Krausnick, Livonius, Lts. zur See 2. Kl., zu Lts. zur See 1. Kl. befördert. 3 Den 6. August.
Gr. Schack. v. Witten au⸗Dankelmann, v. Eisendecher, Zembsch, Ditmar, Rohr v. Hallerstein, Werner, Schlenther, Seinhard, v. Rabenau, v. Kyckbusch, Fähnrs. zur See A la suite, unter definitiver Beförderung zu dieser Charge, in den Etat des See-Offi= zier ⸗ Corps einrangirt.
B. Abschieds⸗Bewilligungen 2c.
Den 4. Au gu st. Sundewall, Capitain zur See, als Contre-Admiral mit der Erlaub= niß zum Tragen der bezüglichen Uniform und Pension der Abschied be⸗
willigt.
M ichtamtlich es.
Preußen. Berlin, 15. August. Se, Majestät der König haben heute (Sonnabend) früh 7 Uhr Bad Gastein verlassen, um sich über Salzburg und München nach Baden ⸗Baden zu begeben.
Oldenburg, 13. August. Der Großherzog wird am Sonnabend in Frankfurt a. M. eintreffen. Von den Ministern ist der Vorsitzende des Staatsministeriums! der Minister des auswãärti⸗ gen Departements, Kammerherr v. Rössing, hinbeschieden und bereits heute Mittag dahin abgereist. Unser Hof wird am nächsten Sonn ·
Die Stabs. und Bats. Aerzte; Dr. Spit ta vom Füs. Bat. des Kaiser
abend von Eutin in dem eine Meile von hier belegenen i , zu Rastede, dem gewöhnlichen Sommeraufenthalte der Großherzog ⸗