1863 / 201 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

24 Sgr., steht zum ein Termin auf

an auf 20 795 Thlr. Vormittags

weck der Auseinandersetzung den 29. September e. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle an. Taxe und Hy— potheken ˖ Schein können in unserm Prozeß · Büreau eingesehen werden. .

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ potheken · Buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden.

Die unbekannten Real ⸗Prätendenten haben ich, zur Vermeidung der Präklusion, spätestens in bem Termine zu melden.

Glatz, den 26. Februar 18635. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

2305] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann J. L. M. Offenbacher zu Fürth hat gegen den Möbelhändler August Meyer, zuletzw hier, Jüdenstraße 15 wohnhaft, aus den beiden Wechseln vom 19. Rovember 1867 wegen der darin verschriebenen Beträge von 126 Thlrn. nebst 6 pCt. Zinsen seit 6. Mai 1863, 4 Thlr. 15 Sgr. Protestkosten und 4 mal fremde Pro⸗ visionen mit pCt. zum Betrage, von 1 Thlr. 20 Sgr., von 100 Thlrn., nebst 6 pEt, Zinsen seit 15. April 1863, 4 Thlr. 5 Sgr. Protestkosten

und 3 mal 5 pCt. fremde Provision mit 1 Thlr.,

Klage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Möbelhändlers August, Meyer unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weileren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 30. Oktober 1863, Vormittags

10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation, im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Originale einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genom— men werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä⸗ gers jn eontumaciam für zugestanden und aner— annt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten auögesprochen werden.

Berlin, den 25. Juli 1863.

Königl. , Abtheilung für Civilsachen II. Prozeß ⸗Deputation.

[2310 Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann F. Krüger lin Firma Kollrepp Nachfolger) hat gegen den Holz, und Kohlenhänd⸗ ler H. Bunzel, zuletzt hier Wallstr. 65 wohnhaft, aus dem Wechsel vom 4. November 1861, wegen des darin verschriebenen Betrages von 46 Thlr. 10 Sgr. nebst 6 pCt. Zinsen seit 4. Januar 1862, aus dem Wechsel vom 21. November 1861 wegen des darin verschriebenen Betrages von 35 Thlr. 15 Sgr. nebst 6 pCt. Zinsen seit 21. Ja⸗ nuar 1862, aus dem Wechsel vom 9. November 1861 wegen des darin verschriebenen Betrages von 18 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit 9. Januar 1862 Klage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet und da der jetzige Aufenthalt des Holz. und Kohlenhändlers H. Bunzel unbekannt ist, so wird dieser hier⸗ durch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage ˖ beantwortung und weitern mündlichen Verhand⸗ lüng der Sache auf

den 9. . ö. Vormittags

Ihr, vor der unterzeichneten Gerichts Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstr. Nr. 59, Zim- mer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und. Urkun— den im Original einzureichen, indem auf spätere

Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine

Rücksicht genommen werden kann,

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatfachen und Urkunden auf den Antrag des Klä⸗— gers in contumaciam für zugestanden und aner— kannt erachtet, und was den Rechten nach dar—

aus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Be— klagten ausgesprochen werden. Berlin, den 25. Juli 1863.

Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Eivilsachen,

Prozeß · Deputation II.

2012

Das von Swinarski zu Kruszewo ist auf Grund des §. 73 des Strafgesetzbuches mit Beschlag belegt worden.

Es werden daher alle, welche ihm gehörige Ver— mögensstücke hinter sich oder Zahlungen an ihn zu leisten haben, aufgefordert, bei eigener Vertre— tung resp. nochmaliger Zahlung nichts an den Ernst von Swinarski, sondern an unser Deposi— torium zu leisten und zu zahlen.

Schoenlanke, den 29. Juni 1863.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. gez. Klotzsch.

Bekanntmachung.

2525 Bekanntmachung.

In unserm Depositorio befinden sich folgende Testamente:

I) des Grenadier und Garnweber Christian

Ziegler zu Vetschau vom 11. Dezember

1805

2) der Wittwe Lehmann, Marie Christiane

gebornen Behnisch zu Lübben vom 9. Ok— tober 1806

3) des Burger Johann Christiag Wehland

und dessen Ehefrau, Johanne Elisabeth gebornen Lehmann zu Vetschau vom 9ten Juni 180,

deren Niederlegung vor länger als 56 Jahren

erfolgt ist, weshalb die Interessenten hierdurch aufgefordert werden, die Publication derselben

nachzusuchen.

Luͤbben, den 14. August 1863. Königl. Kreisgericht, II. Abtheilung.

2434 Konkurs-⸗-Eröffnung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Abraham

Moses (auch Adolph genannt) Rosenbaum zu Angermünde ist am 11. August 1863, Vormittags 12 Uhr, der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗-Einstellung auf den 11ten August 1863 festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Seiler, zu Angermünde wohn— haft, bestellt. .

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 24. August 1863, Vormittags

10 Uhr, ; in unserem Gerichtslokal, Termins -⸗Zimmer Nr. 12, vor dem Kommissar Kreisgerichts-Direktor Kons— bruch anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwal—

ters odei die Bestellung eines anderen einstweili—

gen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrfam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 235. August 1863 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanlgen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den- selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein— schuldners haben von den in ihrem Besitz befind- lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Mässe Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 15. September 1863

einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und

demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner-

halb der gedachten Frist angemeldeten Forde-

rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des

definitiven Verwaltungspersonals

am 28. September 1863, Vormittags

9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Vermögen des Rittergutsbesitzers Ernest

2489

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht eine Abschri 1. . schrift derselben und ihrer Anlagen beiju.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in Amtsbezirke wohnt, muß bei der , seiner Forderung einen am hiesigen Orte a haften oder zur Prazis bei uns berechtigten a ‚. wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu . Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier ö Bekanntschaft fehlt, wird der Rechtsanwalt *in ben in Angermünde zum Sachwalter vorgeschla ö

Angermünde, den 11. August 1863. 36

Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

17651 Ediktalladung. Nachdem auf erfolgte Insolvenzanzeige zu d Vermögen 3 . des Schmiedemeisters und Eisenhändler Julius Robert 2 in Leisnig, des Fleischermeisters Carl Gotzsch daselbst der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger Otto und Gotzsches so wie diejenigen, welche au irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dieselbe zu haben glauben, hiermit geladen, zu 1. den 3. September d. J., zu 2. den 4. September d. J. welcher zum Liquidat io nstermine anberaumt worden ist, bei Strafe der Ausschließung von dem betreffenden Creditwesen und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vori= gen Stand, persönlich, oder durch gehörig legiti— mirte, so viel Ausländer anlangt mit gerichtlih recognoscirter Vollmacht versehene, Bevollmãchtigte an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen, ihr Forderungen und Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Konkursvertreter, Heri Adv. Dr. Mirus jun. in Leisnig, über die Rich. tigkeit der angemeldeten Forderungen und nach Befinden wegen der Priorität unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, sodann zu 1. den 29. Oktober d. J. ; zu 2. den 30. Oktober d. J. der Bekanntmachung eines Präclusivbeschei— des gewärtig zu sein, hiernächst in dem auf zu 1. den 12. November d. J., zu 2. den 13. November d. J. anberaumten Verhörstermine, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsamtsstelle allhier zu erscheinen, mit einander die Güte zu pflegen und wo möglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung,

Friedrich

daß diejenigen, welche nicht erscheinen, oder zwar

erscheinen, jedoch über Annahme des vorgeschla— genen Vergleichs sich nicht bestimmt erklären, als dem Beschluß der Mehrheit zustimmend werden erachtet werden, endlich, falls ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, zu 1. den 18. November d. J. zu 2. den 19. November d. J. der Inrotulation der Akten und dann zu 1. den 29. Dezember d. J. zu 2. den 30. Dezember d. J. der Bekanntmachung eines Location surthels gewärtig zu sein. Auswärtige Betheiligte haben bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu Annahme künftiger Ladungen und Ver— fügungen zu bestellen. Königl. Sächsisches Gerichtsamt Leisnig, den 4. Jun! 1863. Eißenbeiß.

Bekanntmachung.

Im Auftrage der Königlichen Regierung hier selbst wird das unterzeichnete Haupt- Amt in ser nem Geschãftslokale die auf der Berlin - Stettin= Danziger Kunststraße belegene Chausseegeld ⸗Hebe— stelle zu Blumberg

am Montag, den 21. September er.,

Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum Ästen Januar k. J. in Pacht ausbieten.

Nur als Dispositionsfähig sich ausweisende Per, sonen, welche vorher mindestens 150 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedin. gungen sind von heute ab während der Dienst stunden in unserer Registratur einzusehen.

Potsdam, den 19. . 1863.

Königliches Haupt-⸗Steuer ⸗Amt.

2900

Bekanntmachung . Im Auftrage der Königlichen Regierung hier . , ward das unterzeichnete Haupt ⸗Amt in sei⸗ s 2. Geschäftõlokale die auf der Berlin - Magde . Kunfistraße belegene Chausseegeld · Hebestelle

zu Illt · Geltow

m Donn erst ag / den 24. September d. J.

Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1sten Janmmr k. J. in Pacht ausbieten. ö Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Per- welche vorher mindestens 150 Thlr. baar annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Gebotes w 5 wer · cru Bieten zugelassen. Die Pachtbedingun. g. an . . 2 hh der Dienststunden 9 unserer Registratur einzusehen. Potsdam, den 19. August 1863. Königliches Haupt ˖ Steuer Amt.

sonen, oder in annehm Sicherung ihres

2530 Bekanntmachung. Die Herren Mitglieder des Stiftungs- Vereins der Klein · Glienicker f die Pro- nz Brandenburg werden zu de nr m, gen ez''Oktober d. J Nach= W im hiesigen Civilwaisenhause, Neue Königstraße Nr. 61, anberaumten statutenmäßigen Haupt⸗Ver⸗ sammlung hierdurch eingeladen. Potsdam, den 21. August 1863. Das Waisen⸗Amt . der Klein ˖ Glienicker Waisen⸗Anstalt für die Provinz Brandenburg.

2532 Bekannt machung.

Die hinter dem Schloß ⸗Wachtgebäude zu Char- lottenburg belegene alte bedeckte Reitbahn und das Latrinen Häuschen daselbst sollen auf den Abbruch meistbietend verkauft werden.

Es ist hierzu ein Licitation s⸗Termin

auf Freitag den 4. September e.,

Vormittags 10 Uhr,

in der Kaserne der J. Compagnie des Gardes du Corps - Regiments zu Charlottenburg angesetzt, wozu Kauflustige mit dem Ersuchen eingeladen werden, jedenfalls vorher die in unserem Geschäfts= lokal in Berlin, Klosterstraße, Nr. 76, und auch bei dem Kasernen. Wärter Fröhlich in der Kaserne zu Charlottenburg ausliegenden Verkaufsbedin⸗ gungen einzusehen. ö

Berlin, den 26. August 1863.

Königliche Garnison Verwaltung.

2510 Bekanntmachung. Circa 700 Stück ausrangirte wollene sollen in öffentlicher Auction ; am 3. September e., von Morgens 9 Uhr ab, auf dem Hofe der Artillerie— Kaserne am Kupfergraben, am 4. September e., von 9 Uhr ab, auf dem Hofe Lindenstraße 36 2. gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Berlin, den 217. August 1863. Königl. Garnison⸗Verwaltung.

Decken

Morgens der Kaserne

2488 Bekanntmachung.

Die Lieferung von: .

302 eisernen Bettstellen . für das Kriegs ⸗Lazareth zu Saarlouis soll im Wege der unbeschränkten Submission sicher ge— stellt werden und haben wir dazu auf: ;

Freitag, den 4, September e. früh

9 U hr⸗ einen diesfälligen Termin in unserem Bureau an- geordnet, zu welchem die Unternehmer ihre Offer ten, die versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission zur Lieferung eiserner Bettstellen« versehen, die Forderung deutlich in Zahlen und Buchstaben enthalten müssen, recht zeilig an uns einzureichen haben.

Die Lieferungs-Bedingungen sind im vorbe zeichneten Lokale ausgelegt und müssen zum Zei⸗ chen der Anerkenntniß von jedem der Submit tenten unterschri ben werden.

Koblenz, den 18. August 1863.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

2534 Bekanntmachung g, Um den Inhabern von 32 4 und 43prozen. tigen Kön sgSberger Stadt -⸗ Obligationen

kauft werden.

1763

die Realisirung der Zins -Coupons zu erleichtern, haben wir dem Banguierhause Robert Warschauer u. Comp. in Berlin die Einlösung der dort prä sentirten Coupons übertragen und bringen die⸗ ses hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten. Königsberg, den 19. August 1863. Magistrat Königl. Haupt und Residenzstadt.

2537 Guts-⸗Verkauf. )

Das nahe der Stadt Braunsberg in Osipreu⸗ ßen gelegene adlige Gut Klenau von M5 Mor- gen preußisch, wovon die Hälfte zweischnittige Wiesen mit einem reichlichen Heuertrage sind, dessen Aecker in höchster Kultur sich bedeutender Milcherei und Pferdezucht und dem erforderlichen Brenn und Bauholze, soll mit vol⸗ lem Einschnitt, Inventarium und Super ⸗Inven tarium im Auftrage der Besitzer meistbietend ver- Dazu steht ein Termin

am 14. Oktober d. J. hierselbst im

Büreau des Unterzeichneten an, wo auch die Bedingungen eingesehen, auch Anweisungen zur Besichtigung des Gutes ertheilt werden können. Wierzbowski, Justizrath und Notar zu Braunsberg.

Eisenbghn,. Einladung zur Actienzeichnung.

befinden, mit

J .

Die General⸗Versammlung der Actionaire der

Magdeburg Cöthen ˖ Halle Leipziger Eisenbahn⸗Ge—⸗

sellschaft hat unterm 20. Rovember pr. beschlossen, den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von. Halle über Nordhausen nach Heiligenstadt und resp. von da nach Kassel, nach Maßgabe des zwischen der Königlichen Staats Regierung und den Gesell⸗ schafts ⸗Vorständen verabredeten Vertrages vom 25. Juni pr., zu übernehmen.

Das auf Fünfzehn Millionen Thaler angenom— mene Anlage⸗Kapital soll durch Ausgabe neuer Stamm ⸗Acklen Litt. B. der Magdeburg. Cöthen— Halle⸗Leipziger Eisenbahn ˖ Gesellschaft in Apoints von 100 Thlr. Rominalwerth beschafft werden. Diesen Actilen ist nach Inhalt des gedachten Ver trages vom Staate ein Zinsgenuß von Prozent garantirt. Die sonstigen Rechte und Pflichten der Actionaire Litt. B. gehen gleichfalls aus mehrerwähntem Vertrage und dem von der General⸗Versammlung genehmigten vierten Nach⸗ trage zum Statute unserer Gesellschaft hervor. Beide Dokumente sind in der Gesetz Sammlung von 1863 Seite 109 ff. publizirt.

Die Besitzer der bereits vorhandenen Stam m. Actten der Mag deb urg; then; Halle Leipziger Eifenbahn-Geselllchaft haben das Vorzugörecht auf die Zeich⸗ nung vorgenannter Actien, und har so, daß sie nach Verhältniß ihres Be⸗ sitzes neue Actien gegen Zahlung von 160 Thaler pre Stück zu verlangen be- fügt ink. Sit bon den alten Actio⸗ nuarren ict, ent die nn den sel ben uber das Verhältniß ihres Besitzes an alten Actien hinaus gezeichneten nenn Actien gehen in di e allgemeine Zeich⸗ nung über, so daß alte Actiongire ein aus schließ liches Recht da rau nicht haben.

Wir laden nunmehr bei Festhaltung die⸗ ser Grundzüge zur Zeichnung unter fol · genden speziellen Bedingungen ein:

1) Der jetzt zu zeichnende Betrag ist auf Sieben

Millionen Thaler bestimmt. 36

27) Die Zeichner sind nach Maßgabe der gesetz⸗

lichen Vorschriften und der §8. 2 13 un⸗

von ihnen gezeichneten Betrag verhaftet.

Bei einer etwaigen Mehrzeichnung als Sieben Millionen Thaler tritt eine ent · sprechende Reduction ein, von der sobald als möglich durch eine bffentliche Bekanntmachung Kenntniß gegeben wird. Dasselbe tritt ein, wenn in Folge der bevorrechteten Betheili⸗ gung der alten Stamm - Aetionaire Cr. 7) den neuen Zeichnern die gewünschte Summe nicht zugetheilt werden könnte.

3) Die Zeichnungen werden von jetzt ab

seres Gesellschafts ˖ Statuts für den vollen

bis

Vier

zum 15. September d. Is / Mittags 12 Uhr,

an nachbenannten Stellen angenommen;

1) in Magdeburg bei unserzr Haupt Kasse / 2) in Leipzig bei der Leipfiger Bank, bei der Allgemeinen deut ˖ schen Kredit ⸗Anstalt, bei Herrn H. C. Plaut, bei Herrn Michael

Kaskel,

bei der Direction der

Diskonto⸗Gesellschaft,

bei der Berliner Handels

Gesellschaft,

bei Herrn H. C. Plaut,

in Darmstadt bei der Darmstädter

Bank,

M. bei Herrn A. Nie⸗

derhofheim,

bei Herrn R. H. Gold

schmidt sel. Sohn in Hannover bei der Hannoverschen Bank ;

in Halle bei Herrn W. Barnitson u. Sohn,

bei Herrn Carl Rummel;

in Eisleben bei der Eisleber Disconto— Gesellschaft;

11) in Nordhausen bei Herrn N. M. Cohn, bei Herrn L. Frenkel, bei Herrn H. Bach.

4) Jeder Zeichner hat sich, wenn seine Zeichnung Überhaupt Beachtung finden soll, dazu eines gedruckten, von uns gestempelten Formulars, Das bei den obengenannten Stellen zu er— halten ist, zu bedienen muß dasselbe gehörig und die zu zeichnende Actienzahl und Summe mit Buchstaben ausfüllen, auch eigenhändig mit Angabe seines vollständigen Namens oder seiner Firma, seines Standes oder Ge⸗ werbes und seiner Wohnung vollziehen.

Zeichnungen, die den vorstehenden Erfordernissen nicht in jeder Be⸗ ziehung vollständig entsprechen, kön⸗ nen nach Ermessen unberücksichtigt bleib en. ,

5) Bei der Uebergabe der Zeichnungen sind zwei Prozent des Betrages derselben baar nieder- zulegen.

6) Diese eingegangenen Gelder bleiben bis zum Eingange der ersten auszuschreibenden Ein- zahlung cautionsweise deponirt und werden bis dahin nicht verzinst.

Quittung ertheilt die Zeichnungsstelle. Diejenigen, welche vorzugsweise Berücksichtigung ihrer Zeichnungen auf Grund des Besitzes alter Stamm⸗ Actien der Magdeburg Cöthen Halle-Leipziger Eisenbahn⸗ Gesell⸗ schaft beanspruchen, haben die be⸗ züglichen Actien mit, nach der laufenden Nummer geordneten De⸗ signationen der Zeichnung bei zu · fügen und erhalten dieselben bald moglich st abgestempelt zurück. Auf jede alte Actie können zur Zeit zwei oder nach Belieben auch eine neue verlangt werden. Nur die Besitzer derjenigen Actien, auf die von dem Rechte auf eine oder zwei neue spär testens bis zum Sch lusse der Zeich⸗ nung Gebrauch gemacht ist erhal⸗

ten fich die Befugniß, bei späteren

Kapitalsausfchrelbungen bevorzugte

Berücksichtigung in dem jetzt bean⸗

spruchten

in Dresden

in Berlin

in Frankfurt a.

in Cassel

10

Maßstabe zu fordern, wes⸗ halb derselbe in dem aufzusetzenden Stempel ausgedrückt wird. Niemand kann die Abstempelung mehrerer alter Actien verlangen, als zur G eltendmachung des von ihm zur Zeit angesprochenen Zeichnungs⸗ rechtes anzumelden nothwendig ist. Actien, die bis zum gedackten Zeit⸗ punkte zum Zwecke der Zeichnung gar nicht präsentirt sind, haben das Vorzugsrecht ganz und für immer verloren. . In etwa 8 Wochen nach dem Schlusse der Zeichnungen wird die erste Einzahlung von 10 pCt. des Nominal Betrages Ju leisten sein, wir werden dabei aber auch Zahlungen des vollen Nominalbetrages zulassen. Magdeburg, den 20. August 1863. . Direktorium der Magdeburg. Cöthen · Halle eipziger Eisenbahn ⸗Gesellschaft.