Oeffentl
Steckbrief.
den unten näher bezeichneten Schiffs- knecht Wilhelm Ritter ist die gerichtliche Haft wegen schweren Diebstahls beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden kön= nen, weil derselbe hier nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des 2. Ritter Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts ⸗ oder Polizei Behörde Anzeige zu machen.
Gleichzeitig werden alle Civil und Militair= Behörden des Inn und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ingeschuldigten zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel dern mittelst Transports an die Königliche Stadt⸗ voigtei Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehr— lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechts- willfährigkeit versichert.
Berlin, den 25. September 1863.
Königliches Stadtgericht,
Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommission II. für Voruntersuchungen. Signalem ent.
Der ꝛc. Wilhelm Ritter ist 35 Jahre alt
und in Vehlefanz geboren.
2838 Steckbriefs⸗Erledigung.
Der hinter den Schreiber Otto Wilhelm Dobermann unterm 25. September 1862 er⸗ lassene Steckbrief ist erledigt.
Berlin, den 25. September 1863.
Königliche Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.
2837] Gegen
28351 Steckbriefs⸗ Erledigung.
Der hinter den Gutsbesitzer Franz von Mieros laws ki auf Proszysk Kreis Inowraclaw, vom Königl. Kreisgerichte zu Inowraclaw un- term 24. Zuni er, so wie dieffeits unterm Sten August ers erlassene Steckbrief ist erledigt.
Berlin, den 23. September 1863.
Der Königliches Staatsgerichtshof. Der UÜntersuchungsrichter.
2841 Bekanntmachung.
Die im Kreise Olettko belegene Domaine See— dranken soll von Johannis 1864 ab auf 18 nach einanderfolgende Jahre, also bis Johannis 1882 anderweit meistbietend verpachtet werden.
Der Bietungs⸗Termin dazu ist auf
Freitag, den 6. Ropember er.), Vor⸗
mittags 11 Uhr, im Konferenz Saale des hiesigen Regierungs⸗ Gebäudes vor dem Domainen⸗-Departements ⸗Rathe, Herrn Regierungsrath Balcke, angesetzt, zu welchem geeignete Pachtbewrrber hierdurch eingeladen werden.
Die speziellen Verpachtungs⸗Bedingungen, sowie die in Anwendung zu bringenden Regeln der Licitation können hier zur Stelle in dem Büreau Nr. 67 des Regierungs- Gebäudes und bei der Domainen ˖ Polizei Verwaltung zu Marggrabowa zu jeder Zeit während der Diensistunden einge sehen werden.
Die Domaine Seedranken liegt eine halbe Meile von der Kreisstadt Marggrabowa unmittelbar an der von letzterem Orte Über Goldapp nach Inster· burg führenden Chaussee und 12 Meilen von dem dorligen, 97 Meilen von dem hiesigen Eisenbahn⸗ hofe entfernt und umfaßt an
Hof und Baustellen. 12 Mg. 108 MRth.
.
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Hütung . ö Gewãsser ö , Unland .
insgesammt also ein Areal
Königliche Regierung
Steuern, D
1994 i cher Anzeiger.
[2338] Oeffentliche Vorladung.
Gegen den Landwehrmann und Buchhändler Lorenz Eduard Klingebeil zu Neuchatel, welcher von der hiesigen Staats Anwaltschaft angeklagt worden ist, seit dem Jahre 1859 als beurlaubter Landwehrmann ohne Erlaubniß aus den König— lich Preußischen Landen ausgewandert zu sein, ist gestellten oder vorläufig zugelassenen Fordern durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom gen der Kenkursgläubiger, so weit für die eln heutigen Tage auf Grund §. 110 des Strafgesetz weder ein Vorrecht, noch ein Hypotheke cen buches und 5§§. 10 und 11 des Gesetzes vom Pfandrecht oder anderes Absonderungörecht n 10. März 1856 die Untersuchung wegen unerlaub. Anspruch genommen wird, zur Theilnahme ö ter Auswanderung eröffnet worden. der Beschlußfassung über den Akkord derechtĩ en
Zur mündlichen Verhandlung der Sache steht Potsdam, den 33. September 1863. .
am 2. Rovember e, Vorm. 12 1 hr, Königliches Kreisgericht. im Sitzungszimmer Nr. 7 an hiesiger Gerichts- Der Kommissar des Konkurses. stelle Audienz⸗Termin an. gez) Gerlach.
Der ꝛc. Klingebeil wird zu diesem Termine mit ; der Aufforderung hierdurch öffentlich vorgeladen, zur festgesetzten Stunde in demselben zu erschei⸗ nen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Richter so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können, auch bei Benennung von Zeugen bestimmt anzugeben, welche Thatsachen Fon denselben bekundet werden sollen.
Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Umersuchung und Entscheidung der Sache gegen den Angeklagten in contumaciam verfahren werden.
Lübben, den 1. Juli 1863.
Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung.
den 23. Oktober 1863, Vormittags 101Uhr, x in unserem Gerichtslokal, Termins-Zimmer Nr. vor dem unterzeichneten Kommissar anberaum! worden. dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle fest.
2843 Bekanntmachung.
In der Konkurssache des Kaufmanns Adolph Moͤses aus Wollin ist durch Beschluß vom 2osten September 1863 das Akkordverfahren aufgehoben, und dem Konkursverfahren weiterer Fortgang gegeben worden.
Cammin, den 25. September 1863.
Das Konkurs⸗Gericht.
2834
Zur Beschaffung des Bedarfs an Leder, Hanf, Lein enwaaren und Leinöl pro 186 haben wir einen öffentlichen Submissions— Termin auf Donnerstag, den 15. Okto— ber e., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Dorotheenstraße Rr. 59,
1957] Subhastations⸗ Patent. Nothwendiger Verkauf.
Die den Erben des verstorbenen Ritterkrügers Technero gehörigen, hierselbst belegenen Grund⸗ stücke, nämlich der sub Rr. 2 des Hypotheken- buchs verzeichnete Ritterkrug nebst den Amts ⸗ vorwerksgrundstücken Nr. 6 und 7, die Häuser Rr. J9 und Nr. 244 des hiesigen Hypotheken- buchs, so wie die im Hypothekenbuch der Lan⸗ dungen sub Nr. 89. 166. 186 und 225 verzeich⸗ neten Landungen, welche nach der nebst dem Hypothekenschein in unserem Büreau einzusehenden gerichtlichen Taxe einen Gesammtwerth von 14,273 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf. haben, sollen .
am 20. Januar 1864, Vormittags
10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzu— melden.
Die der Person und dem Aufenthalt nach un⸗ bekannten Saluskeschen Erben werden hierdurch öffentlich vorgeladen bei Vermeidung der Prä⸗ klusion mit dem für sie bei der Landung Nr. 186 eingetragenen Wiederkaufsrechte.
Törlin, den 22. Juni 1863.
Königl. Krelsgerichts - Kommission.
Lieferungsbedingungen daselbst einzusehen und ihre Gebote schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „»Submission« an uns einzureichen. Mündliches Abgebot findet nicht statt. Berlin, den 30. September 1863 Königliche Direction der Artillerie⸗Werkstatt. von Malinowski. Schulze.
2836 Bekanntmachung.
Depot während der 3 Jahre vom 1. Januar
Güter soll im Wege der öffentlichen Submisson verdungen werden.
dition betreffend« bis zum 13. Oktober d. J, Vormittags 10 Uhr,
gesehen werden. Berlin, den 25. September 1863. Königliches Haupt⸗Montirungs ⸗Depot.
2833 Verkauf von Artillerie ⸗Pferden
2839 Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Ulbrich zu Potsdam ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf
mittags 10 Uhr, Kaserne am Kupfergraben mehrere entbehrliche Bezahlung verkauft werden,
Königliche Garde ⸗Artillerie⸗Brigade.
L832! . Verordnung, die Leuchtthurm-Gebühren des ottomanischen Kaiserreiches betreffend.
Art.
Die für die in dem ottomanischen Kaiserreiche errichteten Leuchtthürme zu erhebenden Gebühren
sind nach dem Tonnenmaaße der Schiffe basirt.
. Da nach den verschiedenen Ländern das Maaß der Seetonnen verschieden ist, wurde als Basib die ottomanische Tonne genommen / sieben hundert zwei und neunzig (192) Ockas wiegend. Zu diesem Zweck verfaßten und den gehörigen Stellen zugestellten Tabellen zeigen, den Verträgen gemäß, die nach n der Tonnen jedes fremden Schiffes, auf die Türkische Tonne deducirl, die zu zahlenden
Hebühren.
Die Capitaine werden / nach den genannten Tabellen, die Leuchtthurm - Gebühren, je nach dem Tonnenmaaße ihrer Schiffe zu entrichten haben.
. ö. Art. II.
Die Capitaine aller Seeschiffe, welche in die Häfen der ottomanischen Küste einlaufen, müssen. vor ihrer Abreise, vor dem Leuchtthurm -Gebühren - Bureau erscheinen, ihre Nationalität papiere vorzeigen, den Ort ihrer Herkunft, sowie auch den ihrer Bestimmung erklären und nach dem Tarif die Leuchtthurm-⸗Gebühren entrichten.
Art. III.
Die Capitaine der Schiffe, welche von einem ottomanischen Hafen zu einem anderen ottoman ⸗
auf
Die Betheiligten werden hiervon mit
. en — f Flagge dieses Schiffes erfahren,
anberaumt und fordern die Unternehmer auf, die
Die Beförderung der von dem unterzeichneten 1864 bis ult. Dezember 1866 zu versendenden
ꝛ e ö Unternehmungslustige wollen ihre versiegelten Offerten mit der Aufschrift ? Spe
im Bureau, Stallstraße Nr. 4, abgeben. Die Submissionsbedingungen können an den Wochen · tagen in den Stunden von 8 — 12 Uhr hier ein.
Sonnabend, den 3. Oktober d. , Vor ⸗ sollen auf dem Hofe der
Artillerie Pferde meistbietend gegen gleich bare
1995
üss ni e Geb Büreau des Ortes en, müssen bei ihrer Ankunft sich nach dem Leuchtthurm Gebühren
. r , entrichteten Gebühren, in dessen Besitz sie sind, vorzeigen Der tthurm · Agent wird von diesem Schein den Coupon abzunehmen haben, welcher in dem Büreau wahrt werden muß. ( 5
5 i n einem Hafen zu anderen sich begebenden Capitaine in en Besi , ö befinden, so werden sie als in Uebertretung seiende fache Gebühr entrichten, was auch von dem Leuchtthurm Agenten in dem von
e aufgezeichnet wird. e, g r,
in Schi Gebühren zu entrichten, auslaufen, Sollte ein Schiff, ohne die Leuchtthurm Hren z im ⸗ nicht unterwerfen wollen so werden diese letzteren der Leuchtthurm Agenten nich entralbũreau ihres . zu benach. ti 21 5 in Uebertretung seiende Schiff unter ottomanischer Flagge sein, so muß die ,,, . den Liman-reis geschehen ; bei fremden Schiffen wird man sich ie ech csach der Gebühren durch den am Orte ressdirenden Konsul entrichten lassen.
tz des Leuchtthurm· angesehen und ihm gegebenen
und sich den Auffor— eren den Namen
um schleunigst das
14 U in Kons tha ei sich dort befindende dem Im Falle, daß in diesem Orte kein Konsul vorhanden sein, oder er n ei ghet gerlaͤngen der Agenten nicht nachkommen . so wird ohne Verzug nach Kon . htet. ö ; J .
rar die arößer ichkeit der Handelsschiffe
Für die größere Bequemlichkeit der erden di 25 i . Orts Lazareth und in Ermangelung eines solchen in dem
fate gebaut. Art. VI. . , Die ottomanischen Hafen ˖ Capitaine und die Konsuln oder Kanzler der fremden. Macht. weren
werden die Wohnungen der Leuchtthurm⸗ geeignetsten Orte der
ti e eue ü flichti ischen Häfen hin— RJ Erveditionen der nach den der Leuchtthurmgebühr pflichtigen ottomani zen Ha
n see n hie nicht geben können, ohne die Vorlegung des Empfangscheines der ge— 1 ! ̃
nannten Gebühren. . . ö . Die Capitaine und Schiffsherren der Schiffe oder der Kähne, welche ,,, Gtapelplätzen, wo keine Leuchtthurm⸗ Agenten vorhanden nd mn. , . 5 3 ölen ö o J. in einem Hafen ankommen“, wo ein Agent ist, sich ihm wer,, m. um die Zahl der g hten F en anzugeben und die für jede Fahrt nöthige Gebühr zu en richten. ,, . diese Decla tion unterlassen und die Zahl ihrer Fahrten ih
Soliten sie ra r . , , e ,, . ö F a h n werden, so werden sie eine dreifache Gebühr für jede Fahrt entrichten müssen und 66 2
eine Sechsfache im Wiederübertretungsfalle. , v. : Betrachtung des Prozent herab⸗
Dampfschiffe, in
53 zestimmt worden, daß das Tonnenmaaß aller Es war vorher bestit ll. um 40
Raumes, welchen die Maschinen, Kammern und Kohlen ⸗Magazine einnehmen, s. erd e 5 6 9 3 17 i,, ätsakte stattgefunden haben, so findet eine weitere
6 sn 13n Ff in i ionalit f Sollte diese Reduction schon in ihrem Nationa J. . v ö ö, statt. Diese Nationalitätsakte werden daher zu diesem Zweck untersucht und geprüft,
wenigstens einmal. . ö! welche nicht an bestimmten
J f. ¶ setz stdienst haben Die Schiffe, Tagen abfahren und den fortgesetzten Postdienst haben,
6 3 z Fine 1 s; 8 M J die müssen die Leuchtthurm, Gebühren gänzlich . Eine i n gen ,,, Hö ü fr aea'ben denjenigen Schiffen, welche, wie diejenigen d ) genannten Gebühren ist gegeben denjenig ziffer ; n . weh. fan d und der Lloyd, verpflichtet sind, im Winter wie im Sommer an bestimmten Tagen abzu fahren und den Postdienst haben. . . der außer der sogenannten Dardanellen Schwarzen. Meer Linie auf den Kaiserlich ottomanischen Leuchtthurmlinien zu erhebenden Leuchtthurm⸗ gebühren. DSuüantitat in Paras für die Türkische Tonne n; a für jede z * is vr & Tonne über 800
Tonnen , .
Faras Paras . 5 29
. der von den preußischen Kauffahrteischiffen in den Kaiserlich ottomanischen Handelshäfen zu erheben. den Leuchtthurmgebühren, welche in dem Tarif vom J. September 1856 nicht einbegriffen sind.
Preu ßische Schiffe die Last — 1460 Ockas
tt * n
15 Paras 410 Paras 8 Paras
onnen
288 5 —
Smyrna 1
Mytilini . . — * .
Chio w — 615 Salonofs und Volo 443
Samos und Cos ö
Rhodos .
FRaramansen und Syrien Candia
Tripoli und Barbarie
Unatosssche Küste
von Kili an
ö
14991 schrift p. R tge von einem Prozent der emittirten Genossenschaftẽ⸗ Obligationen ist das Loos auf die Obligationen Nr. 95. 236.
So5 und 49 Lit. A. über 100 die Nr. 4. 10. 64. 133. 192.
584. 619. 757 und 1018 Lit. gefallen,
an der pfang genommen werden können.
Bekanntmachung.
Bei der in Gemäßheit der bezüglichen Vor⸗ des Allerhöchsten Privilegii vom J. OUlktober (GS. S. 362 stattgehabten Ausloosung
729. 7134. 786. 900. Thlr. und auf 246. 328. 376. B. über 50 Thlr. deren Beträge vom 2. Januar 1861 ab Genossenschafts ⸗ Kasse zu Viersen in Em⸗
415.
Gladbach, den 109. Mai 1863.
Der Direktor der Genossenschaft für die Meliora⸗
tion der Niers und Nordkanal⸗Niederung: Schu barth, Königlicher Landrath.
2819
Königliche Niederschlesisch⸗ Märkische Eisenbahn. Es soll die Lieferung von 40,000 Centnern gute Lokomotiv- Kokes im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf Donnerstag, den 15. Oktober d. J. Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahnhofe anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: Submission auf Lieferung von Lokomo⸗ tiv⸗Kokes« eingereicht sein müssen. . . . Die Submissions - Bedingungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften dieser Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien in Empfang genommen werden. Berlin, den 24. September 1863. Königliche Direction der Niederschlesssch⸗Märkischen Eisenbahn.
4 227
Retour ⸗Billets. ö Vom 15. dieses Monats ab werden versuchs⸗ weise Retour⸗Billets J. II. und III. Wagen klasse zu ermäßigten Preisen in weiterm Umfange auf der ganzen Strecke von Binger. Brück bis Trier nach folgenden Grundsätzen ausgegeben: . . 1) von allen großen Städten nach allen gro—⸗ ßen Städten; ; . don allen großen Städten nach kleineren Stationen der Nachbarschaft, wohin Ge- schäfts , resb. Vergnügungs ⸗ Beziehungen be⸗ stehen, ⸗ von kleinen Stationen nach den großen Städten der Nachbarschaft, . der Fahrpreis ist für Hin: und Rückfahrt nur der 11fache gewöhnliche Tarifsatz⸗ auf jedes Retour- Billet werden 50 Pfd. Frei ewicht gewährt, ö . der Gültigkeit ist 3 Tage innerhalb des Rayons einer Bahn der Rhein⸗Nahe Bahn oder Saarbrücken · Trierer
allein), dagegen 5 Tage, von Abstempe⸗
Rumelische Küste vonKaraburun an
Ubansen, Mdrsatisches Meer
Meer
nm 66 Wb os ö n, .
WCG 836 J ö. Anmer — Gd Tirfssche Tonnen gleichen Immer ant 331 Preußischen Lasten.
ÄWUremecsne Bemerkungen; , Die Gebühren müssen jedes Mal, so oft das Schiff in einem ottomanischen Hafen Anker wirft, entrichtet werden. Dieselben sind sowohl bei der Ankunft, als auch bei der Abfahrt obligatorisch; die in der Tabelle angegebenen Quantitäten sind nur für ein Mal. Die Schiffe unter 5 Tonnen sind von der Gebühr befreit.
lung des Billets zur Hinreise bis zum An trint der Rückreise gerechnet sobald jene beiden Babnen oder zugleich eine fremde Nachbarbahn berübrt wird.
6) Erneuerte Abstempelung zur nicht erforderlich,
Y das weitere Detail zu erfragen 2 Saarbrücken, den 6. August 1863.
Königliche Eisenbabn⸗ Direction.
— —
Rüͤckteise ist
ist auf allen Stationen
r. kö. Schubiner 41prozent. Kreis= Obligationen.
Wir sind beauftragt, die am * Oktober a. c. fälligen Coupons und verloosten Obligationen in
der Zeit vom 1 15. . einzulösen.
Eohn C Tietze, 64. Unter den Linden.