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2038 . J. ö ; servefonds geleisteten Beitrag bei seinem Ausscheiden aus der Sozietät zurück, und Lehrer einer anderen höheren Lehranstalt, und sonstigen geeigne— . sur die ordentlichen Vorträge angenommene Satz nicht überschritten 2) Landwirthschaftliches Seminar, in welchem Vorträge über erstaltet verlangen. Diese Erstattung erfolgt jedoch, sofern nach Ausweis des ten Personen gestatten, Vorträge über hierher gehörige Gegenstuͤnd? werden. wichtige Gegenstände der Landwirthschaft, und zwar mit dem Austritte vorangegangenen r f ü sss der ursprüngliche Bestand zu halten. ö §. 18. Unterstüͤtzung anderer Sachverständigen gehalten werden — des Reservefonds durch . . . a y, . . . Das für den außerordentlichen Unterricht entrichtete Honorar Mittwoch von 6 Uhr an — für studirende Landwirthe un⸗ 1 9 2 9 S . 2 2 enn, n, r . 8e. — ö . , . , e e, n nn, ; Allgemeiner Lehrplan. 2 wird den betreffenden Lehrern am Schlusse des Semesters ausgezahlt. en tga e, ; . Keslund Die Vorlesungen an der Berg-Akademie dauern vom 15. O. S. 19. Lehrsaal noch später zu bestimmen; Anmeldung in der ade tober bis zum 15. August des folgenden Jahres. Stundung, Quãstur. Zu Ostern finden dreiwöchentliche Ferien statt. . In Fällen großer, durch Atteste öffentlicher Behörden nachzu⸗ IV. Professor Dr. Schaum. 8. voeisender Bedürftigkeit kann der Minister für Handel, Gewerbe Landwirthschaftliche Zoologie — Dienstag, Mittwoch, Freitag Allerhöchster Erlaß vom 28. September 1863 — Lehrgegenstände. und öffentliche Arbeiten auf Vorschlag des Direktors Inländern von 9g bis 10 Uhr, privatim; . ; ö ; Der ordentliche Unterricht umfaßt folgende Lehrgegenstände: Stundung der Hälfte des Honorars für den ordentlichen Unterricht Lehrsaal im Universitäts⸗Gebäude, Anmeldung in der betreffend die anderweitigen Vorschriften für die ) Vergbautunde. Ee ngen Dult. Berg⸗Akademie zu Berlin. 23 Salinenkunde. . Eine Stundung der Honorare für außerordentliche Lehrvorträge V. Professor Manger: 3. Allgemeine Hüttenkunde. ßFfndet nicht statt. Ueber Bauanlagen landwirthschaftlicher Gebäude und Fabriken Auf Ihren Bericht vom 15. September d. J. ertheile Ich den H Eisenhüttenkunde. ( s §. M!. — Mittwoch und Sonnabend von 4 bis 6 Uhr privatim; hierbei zurückfolgenden (a.) anderweitigen Vorschriften für die Berg ⸗ 9 Mechanik. Die Bewilligung der Stundung wird von dem Direktor auf Lehrsaal in der Behrenstraße Nr. 28, Anmeldungen Neu⸗ Akademie zu Berlin, unter Aufhebung der unter dem 1. Septem⸗ Maaschinenlehre. dem Anmeldebogen bescheinigt. ; 2 . Cölln am Wasser Nr. 14. ber 1860 bestätigten, hierdurch Meine Genehmigung. Markscheide⸗ und Meßkunst. 1. Durch einen schriftlichen Revers übernimmt der Studirende Hiernach sind die Vorträge in folgender Reihefolge geordnet Berlin, den 28. September 1863. I Zeichnen und Konstruiren, mit Vorträgen über Projections, alsdann die Verpflichtung, die gestundeten Beträge spätestens in z Methoden und Schatten⸗Construktionen. sechs Jahren nach dem Abgange von der Akademie an deren Kasse Stunde Montag Dienstag Mittwoch Don. Freitag Sonn⸗ Wilhelm. Repetitorien und Kolloquien über Mineralogie und Geognost., zu zahlen. nerstag abend Graf von Itzenplitz. Repetitorien und Kolloquien über mathematische Disziplinen.
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Allgemeine chemische Analyse, mit praktischen Arbeiten im Rückerstattung des Honorars.
Uebungen Uebung . . . . ö im . im . An Laboratorium. Rückzahlung des Honorars erfolgt, wenn die Vorlesungen nicht 9— 16 Zoologie Zoologie Zoologie
. ; ᷣ e . ö . se. ö Laborato⸗ Laborato⸗ den Minister für Handel, Gewerbe und Probirkunst auf trockenem und auf nassem Wege, theoretis zu Stande gekommen oder innerhalb der ersten Hälste des Semesters ,. un
öffentliche Arbeiten. und praktisch. brochen, oder auf eine andere als die ane ekuͤndigte Zeit verlegt . f Sas *? ; n. Nerreichniß der Lectioner 8 agg e ñ ͤ . 8 Themische Chemische Chemische Das spezielle Verzeichniß der Lectionen und der dafür zu ent, worden sind. Gran h, Grund *r richtenden Honorare wird halbjährlich bekannt gemacht. Die Beträge müssen jedoch in den ersten vier Monaten des desgl. a n des e, , desgl. . ,, laufenden Semesters bei der Kasse abgehoben werden, widrigenfalls 9 gen agen des P or fchr ift en Aufnahme der Studirenden. der Anspruch auf . , . r Die Erlaubniß zum Besuche der Akademie wird nach Maß für die Königliche Berg⸗Akademie zu Berlin. r . . . . gabe . ; . der Bestimmungen in S8. 10 — 12 auf vorgängige, innerhalb der Zeug ni sse. desgl. Chemie Chemie des gl. Chemie 5.4. ersten vierzehn Tage jedes Semesters unter Ueberreichung der erfor— Die Testate werden am Schlusse jedes Semesters durch Ein⸗ Zweck der Akademie. derlichen Atteste anzubringende Meldung durch den Direktor erthet tragung in die dafür bestimmte Kolumne des Anmeldebogen? ertheilt. Die Königliche Berg⸗Akademie in Berlin hat den Zweck, den! und auf dem Anmeldebogen vermerkt, welchen der Studirende be Auf Verlangen werden den Studirenden Zeugnisse über den jenigen, welche sich im Berg- Hütten- und Salinenwesen ausbilden dem Registratur«⸗ Beamten der Akademie persönlich in Empfang zu Besuch der Berg Akademie durch den Direktor gegen Rückgabe des Schaf⸗ Schaf ⸗ Schaf ⸗ wollen, Gelegenheit zur Erwerbung der erforderlichen Fachkennt⸗ nehmen hat. . Anmeldebogens ausgestellt. zucht zucht zucht nisse zu geben. . . kö . . Berechtigung zum Besuche der Akademie. Leitung und Verwaltung. Zum Besuche der Akademie sind berechtigt. . . . . ö. ; , Acker. Betriebs Bau Betriebs Betriebs⸗ Bau= Der vom Könige ernannte Direktor führt die Leitung der [) diejenigen Berge, Hütten: und Salinen-Beflissenen, welche ich Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche systeme lehre anlagen lehre lehre anlagen Berg Akademie. Dieselbe ist dem Minister für Handel, Gewerbe dem preußischen Staats dienste widmen wollen; Arbeiten. und öffentliche Arbeiten untergeordnet. Die Kassen— und Büreau⸗ 2) die immatrikulirten Studirenden der Königlichen Friedrich— Geschäfte werden von Beamten der Ministerial Abtheilung für bas. Wilhelms⸗Universität hierselbst Das dem Maschinenfabrikanten Ewald Hilger zu Essen unter Berg., Hütten- und Salinenwesen wahrgenommen.
Rückerstattung erlischt. Ackerbaus Ackerbaus Ackerbaus 38. 22
3) die immatrikulirten Studirenden des Königlichen Gewerbe. dem II. Juli 1861 ertheilte Patent Botanik desgl. Botanik desgl.
. Instituts. . auf eine Tuchpreßmaschine, in der durch Zeichnung und
Kuratorium. . . Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusammensetzung, ohne
Das Kuratorium der Akademie besteht aus fünf, von dem J Zulassung von Hospitanten. . Jemand in der Amwendung Fekannter Theile zu beschränken,
Könige ernannten Mitgliedern, Dasselbe hat bei den organischen Außerdem ist der Direktor befugt, anderen Personen den Besuhh jst aufgehoͤben worden. desgl. Seminar desgl. Einrichtungen, bei der Feststellung des Lehrplanes, so wie bei der einzelner Vorträge zu gestatten. ;
Anstellung der Docenten mitzuwirken. Die betreffenden Vorträge werden auf dem Anmeldebogen nam— w 2 //
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§. 4 haft gemacht Zugleich wird darauf hingewiesen, daß den angehenden Land * . . ; / 2 . . — ö . . . . Ir. C 2 .
. e , , a ee , se, e Außer der allgemeinen Leitung der Lehranstalt liegt dem Di Meldung zu den Vorträgen. welche im Winter-Semester 1863/64 bei dem mit fe. a. ar led chin ge fee siehen solle e mee ele
rektor im Besonderen ob: Die nach §§5. 10 und 11 zugelassenen Studirenden zeichnen dit— . , . ; schasft n
) di h Frlaubniß zum Bes ir Akademi ieni ö, . . . , hene, . hören der Universität in Berlin in Beziehung steh enden den kann, und daß unter diesen Vorlesungen besonders die über
1) die Ertheilung der Erlaubniß zum Besuche der Akademie, nach jenigen Vorträge, welche sie während des Semesters zu hören 1 , . ö . 6
Maßgabe der Bestimmungen in S8. 10-12 wünschen, in die dafür bestimmte Kolumne des Anmeldebogens ein landwirthschaftlichen Lehr-Institute stattfinden hot ke,. ogie, ,. — . Ge. 8 urge ß ge er
2) die Ueberwachung des planmäßigen Ganges der Lehrvorträge und legen denselben alsdbann dem Registrator der Akademie zur Sig werden. Eingeweidewürmer 26 ihnen sehr nützlich werden können. zen so
und des Unterrichts; natur vor. muß ihnen die Benutzung der Vorlefungen an der Thierarzneischule . §. 13. I. Dr. Thaer. empfohlen werden. Es wird deshalb auf die Verzeichnisse der Vor-
3) die Kontrolle über die Sammlungen und Lehrmittel, für ö . 8 . ̃ fe, wniversität und der Khi uli B welche zunächst die betheiligten Docenten verantwortlich zu Demnächst, und längstens innerhalb vier Wochen nach Beginn Landwirthschaftliche Betriebslehre — Dienstag, Donnerstag, . an der Universität und an der Thierarzneischule Bezug ge= n .
machen sind, so wie über Instandhaltung der Lokale und des des Semesters erfolgt die Zahlung der Honorare G. 16) an die Kase Freitag von 4 bis 5 Uhr, privatim. . Inventariums; und die Vorlegung des Anmeldebogens (G. 12 und 19), so wie die Schaafzucht und Wollkunde — Dienstag, Donnerstag, Frei⸗ die Aufstellung und Einreichung der Etats⸗Entwürfe; persönliche Meldung der Studirenden bei den Docenten. tag von 3 bis 4 Uhr, privatim. ; die Anschaffung von Utensilien, Mobilien und Lehrmitteln, §. 14. AUeber Ackerbausysteme — Montag von 4 bis 5 Uhr, unent⸗ und die Vollziehung der Zahlungs⸗Anweisungen an die Kasse Kein Docent ist befugt, die Meldung eines Studirenden an. geltlich. . . Q icht amtlich e s. innerhalb der Grenzen des Etats; zunehmen oder den Besuch der Vorträge und des Unterrichts zu Lehrsaal im Universitäts ⸗ Gebäude; Anmeldung in der die Einreichung der Jahres⸗Rechnungen, die Bearbeitung und zulassen, bevor nicht das Honorar gezahlt und darüber von der Kast Quästur. Sachsen. Dresden, 1. Oktober. Ihre Königliche Hoheit Erledigung der Notaten und Monita; auf dem Anmeldebogen quittirt, beziehungsweise die Stundung nach. II. Professor Dr. Eichhorn: die Frau Kr onprinzessin von Sachsen ist gestern Abend von die Erstattung eines Jahresberichts; gewiesen ist. ( Landwirthschaftliche Chemie. — Dienstag, Mittwoch, Freitag Baden-Baden hier eingetroffen. Dr. J) die Berufung der ordentlichen Docenten zu Berathungen über 6 . und Sonnabend von 11 bis 12 Uhr, privatim; ; . . ; ; den Lehrplan und andere den Unterricht betreffende Verhält⸗ Honorar. I) die chemischen Grundlagen des Ackerbaues und der Thier— Oesterreich. Wien, 5. Oktober. In der heutigen Sitzung nisse, fo oft dergleichen erforderlich sind, in der Regel aber Die Vorlesungen und Uebungen werden theils gegen Honor. zucht — Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 11 Uhr, des Abgeordneten hau es heilte der Staal sminister von Schmer⸗ halbjährlich einmal. privatim) theils unentgeltlich spublice) gehalten. privatim; ling folgende Schriftstücke mit: Das Handschreiben, in welchem der §. 5. §. 16. Anleitung zu agrikulturchemischen Untersuchungen mit Uebungen Kaifer den Siebenbürger Landtag auffordert, Abgeordnete zum Reichs- Ordentlicher Unterricht. Für die zum ordentlichen ; öri i sun im Laboratorium — Montag und Donnerstag von 9 bis 12 rathe zu entsenden, und eine Kaiserliche Botschaft an den Reichsrath, Für die Hauptgegenstände des Unterrichts werden ordentliche gen soll das Honorar auf jede wöch'nt * Uhr, privatim; . weiche die Ermächtigung zur sofortigen verfassungsmäßigen Behänd. Docehten mit der Verpflichtung, bestimmte Vorträge zu halten und also beispielsweise bei einem wöchentlich 5stündigen Lehrsaal in der Behrenstraße Rr. 28, Anmeldungen da lung der Finanzvorlagen wie im vorigen Jahre und unter gleichem bestimmten Unterricht zu ertheilen, von dem Minister für Handel, ler — pro Semester nicht übersteigen. selbs. Verbehalt enthält und die Hoffnung ausdrückt, die Jortsetung und Garerbe und öffentliche Arbeiten auf Vorschlag des Direktors und Die Festsetzung der Honorare für den Zeichnen Unterricht um III. Professor Dr. Koch. der Abschluß der Berathungen der Finanzgesetze werde unter Mit. gutachtlichen Bericht des Kuratoriums angestellt. für die Arbeiten im Laboratorium bleibt vorbehalten. Landwirthschaftliche Botanik, verbunden mit der Lehre von wirkung Siebenbürgischer Abgeordneten erfolgen. Der Finanzminister r , k . den Krankheiten der Kulturpflanzen — Montag und Don, legt Gefetzentwürfe über die Rtegelung der Grundsteuer, und über die Außerordentlicher Unterricht. Den Betrag des Honorars für außerordentliche Vorträge setzen nerstag von 5 bis 7 Uhr, privatim. Steuern von Gebäuden, Erwerb und Renten, sowie über die Per Außerdem kann der Direktor mit Zustimmung des Kuratoriums die Docenten im Einverständniß mit dem Kuratorium fest, worübe Lehrsaal im Universitäts⸗ Gebäude, Anmeldung in der sonal , die Luzus⸗ die Klassensteuer, über eine Aenderung jedem ordentlichen Docenten der Berg - Akademie, jedem Professor der Kasse Nachricht zu geben ist. Hierbei soll im Allgemeinen de Quãstur. Stempelgesetzes und über das Pensionirungswesen vor.
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