2086 . und 16. Dezember 1862, soweit dieselben nicht bezüglich der Magdeburg Allerhöchster Erlaß vom 28. September 1863 — be⸗
4105 Stück Stamm- Actien ihrer Gesellschaft 2 200 Thlr. und mit allen Stamm ⸗Aetien, den Actionairen der sttenbergeschen Eisenbahn durch die nachstehenden Bestimmungen eine Aen ; ;
ihren Rechten und Pflichten 2 n. an 5 3 3 Halberstãädter 9 hn ⸗Gesellschaft ein al Pari zu amor. . 6. oder Ergänzung erleiden, so wie alle eingegangenen und erworbenen treffend die Genehmigung . Aus deh nung 1. es Be⸗
Eisenbahn. Gesellschaft. tisirend s welches! 3 Prozent. Sinsen tragen verhragsmäßigen Rechte und Verpflichtungen abergehen, auch tritt zie Magde; zirks der Handelskammer für die Bürgermeistereien §. 2. soll. Handels Ministerii vom 4. Män burg · Halberstãdter Eisenbahn ⸗ Gesellschaft in alle Rechte und Pflichten der Essen, Werden und Kettwig auf den noch übrigen
Die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn ˖ Gesellschaft übernimmt zu⸗ 1863 Artikels 215 des Handelsgese;⸗. Megdehurg. Wittenbergeschen Eisenbahngesellschaft ein. Theil des Krei 9 1 di h
vörderst dagegen als Selbstschuldnerin die gesammte Prioritäts · Obligationen. gelassen werde, ob sie ein In Änsehung der Verhältnisse der Gefellschaft als Eigenthümerin der Vher . reises Essen, nämlich auf die Bürger⸗
Schuld — der Magdeburg Wittenbergeschen Eisenbahn ⸗Gesellschaft, — deren ne baare Abfindung vorziehen Na Feburg ˖ Wittenbergeschen Eisenbahn zum Staate bewendet es bei den meistereien Altenessen, Steele und Borbeck.
AUmortisation und Verzinsung — und gewährt ferner als Kaufpreis den emessen werden soll. ift zu den §§. 6 und 24 des Statuts in der Allerhöchsten Kon
n
Actionatren der Magdeburg ; Wittenbergeschen Essenbahn - Gesellschaft für deren Obgleich Kontrah 8 den Bestim d Bestätiguͤngs -Urkunde für die Magdeburg ⸗Wittenbergesche Eisen,⸗ — - ; ; Actionairen der Magdeburg gesch senbahn · Gesellschaf . nn i. Januar 1847 den . . 9 ö Auf den Bericht vom 14. September d. J genehmige Ich die
Nothwendigkeit nich . is i 8. derselben genehmigten Statuts der Magdeburg ⸗ Witten Ausdehnung des Bezirks der Handelskammer für die Bürgermeiste deburg-⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗ sellschaft und den bezüglich der Bildung und Ver— reien Essen, Werden und Ketkwig auf den noch übrigen Theil des ein solches Wahlrecht acceptirt haben d Erneuerungs⸗Fonds, bei den in dem Regulativ Kreises Essen, nämlich auf die Bürgermeistereien Altenessen, Steele . 6 e , 3 n fe, . 5 mi ': und Borbeck. Die Handelskammer, welche ihren Sitz in der Stadt lbgabe en Actien für da alberstädter Eisenbahn - Gesellschaft eine S. 3. Essen behält 6 itali gatzzcih' Einlöfung der jetzt kuell zuzusichernd: Baarzahlung zu treffen . Denjenigen Actien der Magdeburg. Wittenbergeschen Eisenbahn Gesell. 13 , ,,, ge. . kö d Talons nach beiliegen⸗ Beide Direktorien sind darin mit einander einverstanden, daß der wirk. schast, deren Besitzer auf Grund des Vertrages vom 3. Februar 1863 und lieder und Stellve . . dd ö. , l den. liche Werth der Magdeburg ˖ Wittenbergeschen Eisenbahn und des gesammten dees Nachtrags vom 11. März ejd. sich mit der Annahme einer festen, ihnen ) zr theilt. Es . . Kreis Essen . drei 2 Wab ! Vermögens der Gesellschaft bei der fortbestehenden gesetzlichen Nothwendig. von der Magdeburg ˖ Halberstädter Eisenbahn ⸗ Gesellschaft zu gewährenden . ẽ 9 hei . ilden je einen Wahlbezirk: 1 die Bürgermeisterei keit, die Bahn im Betriebe zu erhalten, nur nach der bisherigen Rente er. Rente einderstanden erklärt haben und welche deshalb abgestempelt worden, Essen n 2) die Bürgermeistereien Werden und Kettwig, 3) die Bür⸗ mittelt werden kann. Sie wollen jedoch, obgleich diese nur einen Durch, sind nach Einlösung des Dividendenscheins pro 1868 Talons und Zins— germeistereien Steele, Altenessen und Borbeck. Es sind aus dem schnittssatz zwischen der Dividende von 18 und 2 Prozent erreicht, mit. Loupons nach beiliegenden Schematen A. und B. beizufügen. Die Wus. Wahlbezirke der Bürgermeisterei Essen fünf, Mitglieder, und fünf hin eine Kapitalisirung der Rente nur auf einen Werth der Actien zwi. händigung der Coupons geschieht in der Folge an den Präsentanten des Stellvertreter, aus dem Wahlbezirke der Bürgermeistereien Werden §.3. schen 30 und 40 Proßent führt, den Courssatz derselben, welchen sie wäh. alons, sofern dagegen Seitens, des als folchen legitimirten Inhabers der und Kettwig vier Mitglieder und vier Stellvertreter und aus dem Für die Erfüllung der vorstehend übernommenen Verpflichtungen haftet rend des Laufes des vergangenen Jahres gehabt, mit 45 Prozent als den Actie vorher kein schriftlicher Widerspruch beim Direktorio der Gesellschaft Wahlbezirke der Bürgermeistereien Steele Altenessen und Borbeck drei die Magdeburg Halberstädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft mit ihrem gesammten wirklichen Werth der Actien annehmen und verabreden deshalb, daß, wenn eingegangen ist. ö . Mitglieder und drei Stellvertreter zur rbahlen Zur Theil nahme an Vermögen. 1 die Aufsichtsbehörde bei ihrer Auffassung verbleiben sollte den Actionairen Die von der Gesellschaft durch baare Einlösung erworbenen Actien der Wahl der Mitglied äh St ) n. . ; . . der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbaͤhn die Wahl zwischen der im Kauf, werden nach erfolgter Abstempelung zum Vortheil des Baufonds bestmöglichst 1g . ellvertreter sin sämmtliche Handel⸗ Das gesammte Beamten⸗ und Dienstpersonal der Magdeburg-Witten. vertrage vom 3. Februar d. J. verabredeten Rente und successiven Pari. veräußert. . und b, e , , des Kreises berechtigt, welche in einer der beiden bergeschen Eisenbahn ⸗Gesellschaft geht in den Dienst der Magdeburg ⸗Halber⸗ Amortisation und einer Bactzahlung von 90 Thlr., buchstäblich: Neunzig . . 4. . Gewerbe Steuerklassen A. 1 un II. veranlagt sind. städter Eisenbahn . Gesellschaft über, welche die mit jenem Personal zur Zeit Thaler per Actie à 200 Thlr. gelassen werden soll. 4 Es wird sowohl den Gläubigern, welche auf Grund der Allerhöchsten ö Gewerbesteuer nicht veranlagte Bergwerks ⸗Gesellschaften oder bestehenden Verträge zu erfüllen hat und die Zusicherung giebt, von dem . Diese Verabredung soll den Actionairen der Magdeburg ⸗ Halberstädte Privilegien vom 16. März 1851 wegen Ausgabe von 00000 Thlr. Eisen Gewerkschaften, welche jährlich mindestens 75000 Tonnen fördern, ihr danach zustehenden Kündigungsrecht nicht ohne triftige Gründe Gebrauch Eisenbahn . Gesellschaft zur Genehmigung in der bevorstehenden General -⸗Ver. bahn⸗-Sbligationen und vom 15. April 1861 wegen Ausgabe von 2 Mill. ingleichen zur Gewerbesteuer nicht veranlagte Hütten⸗ Gesellschaften machen zu wollen. sammlung vorgelegt werden. : . . k 50M 000 Thlr. Eisen bahn Hbligationen solche Prioritäts - Obligationen der oder Gewerkschaften, werden hinsichtlich der Wahlfähigkeit und der Die für die Magdeburg ⸗Wittenbergeschen Beamten, deren Wittwen und Zugleich verabredete man in Beziehung auf die Schuldentilgung, daz Magdeburg Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft erworben haben, als auch Wahlberechtigung ihrer Mitglieder, fo wie bel der, nach Vorschrift
Kinder bestehende Penfions. und Unterstü ungs-Kasse bleibt nach den betref. die Ragdeburg Halberftädter Eisen bahn. Gesellschaft es in das Ermessen jedi ner beabsichtigten weiteren Anleihe von 8. Millionen Thalern das ⸗ n, . . 81g ̃ fenden ö, eren, wenn . . der beiderseitigen i nrg e der Magdeburg .Wittenbergeschen bie cn n, Vorzugsrecht, sowohl vor den Actien der Magdeburg Wittenbergeschen 93 . ö , 16 11. Februar 188 über die Errich- Berechtigten eine Vereinigung beider Pensions⸗ und Unferstützungs ⸗ Kassen stellen soll, ob er baare Rückzahlung des eingezahlten Kapitals neh. Eisenbahn . Gesellschaft, deren Inhaber sich mit der Abfindung durch eine ung von Handelskammern , , de . Veranlagung des etats⸗ u Stande kommt. men, oder die Magdeburg ⸗ Halberstädter Eisenbahn - Gesellschaft statt der seste Rente einverstanden erklart und dieses auf den Actien durch Ab- mäßigen Kostenaufwands für die Handelskammer als Handlungs⸗ Gesellschaften angesehen, welche in der Gewerbesteuer⸗ Klasse A. II. zu einem Steuersatze von 13 Thlrn. jährlich veranlagt sind. Im
Die Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahn ⸗-Gesellschaft tritt in alle vom Magdeburg. Wittenbergeschen als Schuldnerin annehmen will, welches leh. stempelung haben vermerken lassen S. 3) als auch vor den, auf Grund des Direktorio den Magdeburg · Witten bergeschen Eisendahn. Gesellschaft im Namen ters durch eine entsprechende Abstempelung auf der betreffenden Eisenbahn Allerhöchsten Privilegici vom 4. März 1850 ausgegebenen Prioritäts-Obli-
11. Februar 1848 Anwendung. Die vorstehenden Bestimmungen
Kasse vom 1. Juli 1857 nebst Nachtrag vom 12. Juli 1861 übernomme— Magdeburg, den 11. März 1863. sprünglich 2000 000 Thlr., in Ansehung der Magdeburg ⸗ Halberstädter, treten mit dem 1. Januar 1864 in Kraft. Von demselben
Das Direktorium der Magdeburg Das Direktorium der Magdeburg Halberstadt · Thaleschen , . n. des ,, 5 a e, 6. . 5. Wittenbergeschen Eisenbahn⸗ Halberstädter Eisenbahn⸗ vereinigten Unternehmens er orderlichen beweglichen Eigenthums der Gesell. Zei ; ; .. ; Gleichzeitig mit der . dieses Vertrages beschließt die Magde. ? scast. Gesellschaft. schaft vorbehalten, wogegen der Prioritäts-Oöligationen . Schuld der Magde . 4 ö. der 3 3 . 28sten burg · Wittenbergesche ice , llc ihre Auflösung. gez. Mett ke. Harte. C. Maquet. gez. Behrens. Aue. Funk, burg. Wittenbergeschen Eisenbahn Gesellschaft ihr Vorzugsrecht in Beziehung ovember 18140 verliehene tatut nebst dem dasselbe ab= 61 . k auf die Magdeburg ⸗ Wittenbergesche Eisenbahn und die zu deren Betriebe k van . 393 36 . gesetzt. Dieser Der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft fallen einerseits 9. 23296 g. m besonders zu bestimmenden beweglichen Zubehörungen verbleibt und den Erlaß ist durch die Hesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu
9 9 ges senbah zu der Actie der Magdeburg ⸗Wittenbergeschen Eisenbahn ⸗Gesellschaft. Gläubigern unbeschadet jenes Vorzugstechfes auch däs gesammte Vermögen bringen.
die sämmtlichen Verwaltungs Unterhaltungs: und Betriebskosten ihrer Rr . 8 ; sam x ö Bahn, mit , . der fuͤr den Erneuerungsfonds und Reservefonds zu Inhaber empfängt gegen diefe der Magdeburg ⸗Halberstädter K verhaftet ist Berlin, den 28. September 1863.
machenden Rücklagen bis zum Schlusse des Jahres 1862 zur Last, wie ihr ) ; egen J ; e, n, die iel tri ee der Bahn bis an Schlusse des Jahres 1867 burg bei unserer . Hesellchaftõtasse Der für die Magdeburg - Wittenbergesche Eisenbahn zurückgelegte und ; währen Vom 1. Jann ar ö Barnist ties Wahn für Fechniing, auf Ge— . , . 1878. nach den inzwischen getroffenen Anordnungen bis zu anderm ter e ffn Wilhelm. — 6 ,, . 8 . ö ,, ,, geh. n gh. . ,. ö gige ö Graf von Itze nplitz. selscheist zugesichertt Rente von 6 Ihle. pro Iletie von 206 Thlr. wird zuerst . ae tempel. er Magde urg n . 15. April 1861 Allerhöchst bestaͤtigten zweiten Nachtrags zum Statute ge— am 2. Januar 1864 pro 1863 zahlbar. 9 Un ierschrift. Unterschrift in , legten und zu legenden Reservefonds fort verwaltet und ausschließlich für An den Minister für Handel, Gewerbe und ö. ö . 11 ; Voifitzender. die Bedürfnisse der Magdeburg ·Wittenbergeschen Bahnstrecke verwendet, auch öffentliche Arbeiten.
Die Vorstände der Magdeburg. Wittenbergeschen Eisenbahn ˖ Gesellschaft . . aus deren Einnahmen allein nach den dafür bestehenden Bestimmungen
führen, unter Voraussetzung des Perfektwerdens dieses Vertrages durch . verstärkt.
bie Veschlüfse der resp. General ⸗Versammlungen und die denselben Ser. JI. . ö §. 6. . a ö / . . der Magdeburg Erster Zins -Coupon Nachdem die Allerhöchste Genehmigung der Auflösung der Magdeburg
des Vermögens ihrer Gesellschaft vesp. aller auf die Actie der Magdeburg Wittenbergeschen Eisenbahn Gesellschaj Wittenbergeschen Eisenbahn - Gesellschaft ausgesprochen sein wird, geht die ö ö. - ö ; lberstädter Gesellschaft verkauften Gegenstände, Nr. 3 Verwaltung des, bis zur Befriedigung oder Sicherstellung ihrer Gläubiger Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Magdeburg. Halberstädter Eisen bahn Hesell Sechs Thaler hat Inhaber dieses vom 2. J getrennt von dein, der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn ⸗ Gesellschaft zu Arbeiten.
Magdeburg. Wittenbergeschen Gefellschaft fort aus unserer Geselsschaftskasse zu erheben. haltenden Vermögens der ersteren, auf die letztere über.
ör als ges— und werthlos, wenn er nicht binnen vier . . . . 4 bergabe der Bahn nebst Zubehör als geschehen . t Dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz in Berlin ist unter dem
ahlung präsentirt wird. ; 8.8 Zah ö den A 0. Oktober 1863 ein Patent
Beide Theile haben die vorstehenden Erklärungen gegenseitig angenom— ö Das Direktorium fängt gegen diesen Talon vom Juli 18. ab in auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiese⸗ men Und diesen doppelt ausgefertigten Vertrag, dessen Kosten inel. etwaiger Trockener Stempel. der Magdeburg Halberstädter nen, in seiner Zusammensetzung als neu und eigenthüm⸗ Stempel die Magdeburg · Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft trägt, vollzogen. Contr. fol.. Eisenbahn ˖ Gesellschaft. . lich erkannten Apparat zur Gewinnung von Zucker aus Rücksichts des Stempels wird bemerkt, daß der Werth des beweglichen Eigen⸗ Unterschrift) (Unterschrift, in faesimile . 18 Melassen, ohne Jemand in der Anwendung bekannter thums der Magdeburg ˖ Wittenbergeschen Eisenbahn ˖ Gesellschaft Vorfitzender. . 8 9. Halberst dter Eifenbahn / Gesellschaft. . Theile zu beschränken, fe. . — Vierter Nachtrag. Trockener Stempeh Unterschrift in faes mile auf fünf Jahre, don jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang betrã räthe an Kohlen, zum Statute der Magdeburg. halberstãdter Eisenbahn · Gesellschatt Contr. fol. ..... Unterschrift. Vorsitzender. des preußsschen Staats ertheilt worden. . 3. Februar 186. ö vom 13. 2 3 betreffend ꝛc. . as Direktorium as Direktorium Wittenber. . shaft in ihn der Magdeburg ⸗Wittenbergeschen der Magdeburg Halberstadter ir, 5 Eier n, ref , . Eisenbahn · Gesellschaft. Eisenbahn / Gesellschaft. w , . d ; 6 Justiz⸗Ministerium. 2 Nett ke. H art?. E. M t . Wer en , Aue, Funt nebst allem Zubehör an die Magdeburg · Halberstädter Eisenbahn / Gesellscht ge. . C. Maquet. gez. Funk. und ihre eigene Auflösunge die letztere Gesellschaft aber in ihrer Genen ; n e, . . ö * . den . . i e en, = bergeschen Eisenbahn ⸗Gesellschaft. Dem Rechtsanwalt Simme l in Thorn ist das Notariat für ein Direktorio der Magdeburg ⸗Wittenbergeschen Eisenbahn ˖ Gesellschaft ergeschen Eisenbahn beschlossen hat wird das dur as er Bei ; i einerseit de fl. Statut vom 13. Schtemmber 181 gegründete und dun Sechs Thaler hat eher dieses vom... ab in Magdeburg aus unse. , n des Appellationsgerichts zu Marienwerder verliehen und den zweiten Allerhöchst unterm 15. April 1861 bestätigten Nut. rer Gesellschafts-Kässe zu erheben. Dieser Coupon wird ungültig und werth⸗. . dem Direktorio der Magdeburg · Halberstädter Eisenbahn Gesellschaft trag dazu auf elne Eisen bahn oon Halberstadt über Qutdlh los, wenn er nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung andererseits burg bis Thale erweiterte Unternehmen auch auf den Erwerb un präsentirt wird. N icht amt lich es ist unterm heutigen Tage folgender Nachtrag zu dem am 3. Februar d. J. Vetrieb der Magdeburg ⸗Wittenbergeschen Eisenbahn durch den Trantpth Magdeburg, den . . abgeschlossenen Kaufvertrage ab ,. von Personen, Waaren und anderen Gegenständen auf derselben für git a,, . der Magdeburg ˖ Halberstädter Eisenbahn ˖ Gesellschaft. Preußen. Eöln, 12. Oktober. Wie die Köln, Ztg. er· In diesem Vertrage welcher seitdem die Genehmigung der General ⸗ nung der Magdeburg ⸗Halberstädter . erweitert. rockener Stempel) fährt, ist an den hiefigen Central Dombau⸗Verein eine telegraphische
Versammlung der Magdeburg · Witten bergeschen Eisenbahn· Gesellschaft erlangt 2 Contr. fol. ...... ... Unterschrift in kaesimile =. hat, ist als Kaufgeld der üleberlassung der Magdeburg: Wittenbergeschen Auf das solchergestalt erweiterte Unternehmen spollen daß Statut un Name. Vorsihender. Depesche vom Königlichen Hofmarschall Amte eingegangen, der zu
Eisenbahn und Zubehör resp. der im Besitze der Gesellschaft befindlichen 13. September 1841, die Nachträge vom 22. August 1848, 15. April
nen Verbindlichkeiten ein.
dleser letzteren Gesellschaft durch Statut der Pensions ! und Unterstüͤtzungs. Obligation vermerkt werden soll. gationen der Magdeburg ⸗Wittenbergeschen Eisenbahn ⸗ Gesellschaft von ur Aebrigen finden die Vorschriften der gedachten Verordnung vom ͤ
anerkannt.