1863 / 255 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gebaut werden können.

Zahl der Schafe im ganzen preussischen Staate im Jahre 1816.

252

halts nach J Meilen und nach Morgen und in Hinsicht auf die Veredlung dieses Wirthschaftzweiges oben ansteht. Auf diese folgt in beiden Beziehungen Schlesien und dann Brandenburg.

Merinos

Halb- und ganz a, ,. veredelte

Schafe Schafe

Unver- edelte Land-

schafe

Provinzen.

Schafe über-

haupt

Was das Verhältniss der Schafzahl zu der Zahl der vorhan- denen Menschen betrifft, so steht zwar Pommern obenan; die Provinz ist aber überhaupt schwach bevölkert, und sie folgt, wenn der Zustand der Schafzucht im Allgemeinen in Betrach- tung kommt, erst der Provinz Brandenburg, und dann folgen

Ostpreussen ..... .. Westpreussen ..... . .. Pommern.. Brandenburg ... . .. Schlesien ...... ... Seht .. Westfalen ...... .... Rheinland .... ......

15 085 12187 32 456 39618 138 211 178 780 277 859 17945 6369

42 000 31913 127 219 134 809 560 226 897 716 514 866 29 378 19349

331 838 349 318 635 995 817 865

298 032 453 028

388 923 393 418 795 670 992 292 922 79311. 621 230 665 3171. 741 813 642 77211. 435 497 345355 478 746

in absteigendem Verhältniss Posen, Rheinland, Westfalen und Westpreussen. Ostpreussen ist die in dieser Beziehung am weitesten zurückstehende Provinz, obgleich das Verhältniss der Schafzahl zu der Menschenmenge dort noch stärker ist,

als in den dichter bewohnten Provinzen am Rhein und jens eit der Weser.

Zu einer Vergleichung, gegen frühere Zeit ist bei dem Schafstande der Lermin eines Jahres zu kurz, indem hier manche zufälligen Umstände zu Fehlschlüssen und falschen Er- gebnissen Veranlassung werden können, die nicht die Wahr—

718 510

Summe . . ...

Verhältniss des Schafstandes gegen den Flächeninhalt der

Provinzen nach ] Meilen und nach dem Zustande der

Veredlung im Jahre 1816.

2. 357 4765. 116 9588. 192 944

heit treffen. Ueberhaupt lehrt die Erfahrung und ergiebt die Natur des Gegenstandes, dass bei der Aufnahme von Zahlen- verhältnissen, welche durch viele einzelne, oft nicht mit den nöthigen Erfordernissen versehene Unterbeamten veranstaltet werden müssen, vorzüglich bei dem Viehstande und nament- lich bei dem Schafstande, Irrthümer und unrichtige Angaben unvermeidlich sind, die sich nur allmälig durch Jahre lang fortgesetzte Aufmerksamkeit verlieren. Wenn auch im preussi- schen Staate bei der Verfassung seiner inneren Verwaltungs-

Auf e iner Meile waren also Schafe

Flächen- inhalt

Provinzen. m

Unter 1 000 vor-

gehörten zur

handenen Schafen

geogra- phischen Mln.

ver- edelte

unver- über- 1. 2 3. edelte haupt

Ostpreussen. Westpreussen Posen Pommern ... Brandenburg. Schlesien. . . .. Sachsen ..... Wiestfalen . ..

Rheinland ...

702,77 81 465,95 95 538, 44 296 567,100 308 739,48 944 727, 3 1 481 455, 33 1741 364,31 130 480, 32 75

472 750

553 39 108 844 31 81 1183 1478 40 160 1442 1750 40 136 1248 2192 85 346

915 2 396 103 515 1412 31531 193 359

818 948 52 85 10401115 14 54

S53 888 800 824 569 382 448 863 932

Im Ganzen 5 040, 73 612 1 025 1 637 87 287

Verhältniss des Schafstandes gegen die vorhandene Menschen-

zahl und gegen die Bodenfläche nach preussischen Morgen

im Jahre 1816.

Auf 100 vorhan-

dene Menschen kamen

Schafe

S87 802 44 566 701 69 827 388 96 681 631 146 1.274 436 127 1.946 013 90 1.199 093 111 1.074 855 32 1.879 583 25

Auf ein Schaf kamen also preuss. Morgen

Menschen-

zahl mit Militũr im Jahre 1816

Die Provinz enthielt an preuss. Morgen

Provinzen.

Ostpreussen ..

Westpreussen. Posen

Pommern . . ... Brandenburg. Schlesien ..... Sachsen.. Westfalen. . . ..

Rheinland. . ...

15.072 669 10.013 382 11.571 609 12.187 120 I5.891 610 5.624 054 9.785 155 7.829 113 10.322 077

Im Ganzen 10.337 502 80

108. 296 789

Zur Vergleichung dieser Angaben mit früheren Zeiten sind nur die Zahlen für Ostpreussen brauchbar, da diese Provinz nur eine sehr unbedeutende Veränderung in ihrer äusseren Begren- zung erlitten hat, die hier nicht in Anschlag kommt. Für alle übrigen Provinzen machen die hier mitgetheilten Angaben die Grundlage, auf welche für die folgenden Jahre Vergleichungen

Aus den Uebersichten für das Jahr 1816 geht hervor, dass unter allen Provinzen des preussischen Staats in seiner jetzigen Ausdehnung die Provinz Sachsen in Hinsicht auf die

Classe Classe Classe

behörden dergleichen Irrthümer nur gering sein können und sich auch in einem grossen Lande in der Regel gegenseitig aus- gleichen, so sind sie doch nicht ganz zu vermeiden.

Bei der fortwährenden und sich stets erneuernden Auf— merksamkeit der oberen Provinzialbehörden auf die Einsamm— lung und Zusammenstellung der aufzunehmenden statistischen Nachrichten, wovon die in jedem Regierungsbezirk regelmãssig erscheinenden Amtsblätter überall die genügendsten Beweisè liefern, und bei der auch in dieser Hinsicht allmälig zunehmen- den Bildung der Unterbeamten und der mit dem speciellen Aufnehmen beauftragten Personen vermehrt sich die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Angaben mit jedem Jahre.

Die Veränderung in dem Schafstande einer Provinz in einem Zeitraume von 3 Jahren kann durch Veranlassungen, die von aussen durch den Gang des grossen Welthandels, ver— mindertes oder vermehrtes Bedürfniss der Wolle oder gewisser aus diesem Material zu schaffenden Fabrikate, oder aus dem Lande selbst kommen, sehr bedeutend sein. Es schien daher zweckmässig, die Verhältnissberechnungen und Ver— gleichungen nur in Zeiträumen von 3 zu 3 Jahren speciell zu geben und von den dazwischen liegenden Jahren die Summen nur im Allgemeinen mitzutheilen, damit das Auge nicht durch zu viele und nur geringe Veränderungen anzeigende Zahlen— reihen ermüdet und die Aufmerksamkeit auf bedeutende Ver— nderungen rege erhalten werde. Es folgen daher die Anga- ben aus den Jahren 1819, 22 und 25 mit den speciellen Be-

rechnungen und die dazwischen liegenden Jahre tsl7, 18, 20

und 21 nur im Allgemeinen. In den Jahren 1823 und 24 sind

diese Zahlen durch das statistische Bureau nicht. aufgenommen

worden, da es rathsam gefunden wurde, sie vom Jahre 1822

an nur von 3 zu 3 Jahren zu erfordern.

Zahl der Schafe im ganzen preussischen Staate 18171819. ᷣ· C ⏑ue:« . ··¶CUuoR—Sͥ¶ eee, Halb veredelte

Schafe

Merinos und ganz veredelte Schafe

Unver- delte Land-

schafe

Schafe

Provinzen. über-

ha upt

Im Jahre 1817.

Ostpreussen. . . . .... Westpreussen . .. . .. w d Brandenburg . . . . . . . ö ö . nme, .

17940 15 260 31787 53 023 137 943 168 063 256 318 13 463 4439

43 246 38711 138 027 149 449 581 374 964 291 532 940 29 792 27 837

331 726 355 020 649 447 819 261 787 047 989 519 S90 12511. 609 442 632 2861. 764 640 614 1651. 403 423 284 461 327716 493 216 525 492

392 912 408 991

Menge der vorhandenen Schafe, in Vergleich des Flächenin-

Summe. ....

b98 236 2.505 6675. 037 4938. 241 396

243

q i nechten« gehörte, Schulzen, Bauern, Schäfern, Hirten und K g e. streng gehalten wurd Wahrscheinlich beruhten diese Aeusserungen 2. . eigenen Angaben der Interessenten, ö * e, wn che einen Vortheil da en, Veranlassung gaben, und we : die e mfr als unbedeutend ee, ,n, ee, ,, .; ie Hilfsmittel, die sie Je ; hatte damals noch nicht d sie . die Wahrheit solcher Angaben . neee ,, , ,, ständig zu beurtheilen und * . Jer Gewerbe vollständig ,, ,,, i q handenen Schafe findet sich 8 Von einer Zählung der vor . en, i en zur Verwaltung der Lan i pur e wenigen zur Verwaltu : keine Spur, auch waren di 8 , ,, ,. i ges im Stande, eine e stellten Beamten nicht im? desangelegenheiten ang w ztändige ersi on den Gewerbeverhältnis— u er. vollstndige Uebersicht v ; we , x ierung mitzutheilen. ie halten und der Regierung . pflichten der Landeshoheit ,. 6 ,, . 5 . . Les bildeten sich nur allm- klar und anerkannt, und es K . ichte er Grundherrschaft über die Rechten und Pflichten der 6 d J . Yamili Frenden Güter zugleich die schenden Familie gehörenden Gi , n Pflichten der Schutzherrschaft über die den ö ö 24 er 1 2 2 . herren gegenüber stehenden Städte und bürgerlic treibenden aus. . . Aus einem Patent vom 8. November . . n, ipzi er ndere fre i ; ipziger, Hamburger und sieht man, dass Leipziger, ir ,, Wollhändler Factoren ins Land n . ö 6 . ä rk te aufzußkaufen. Die Luchhä ahrmärkten Wolle aufer l 3 ö a 5 hatten dies übel aufgenommen und e, ,. . ( 1 1 ö ) ö ; . ; 7 ; ? . über diesen Eingriff in das ihnen . ; ies (e bührliche * : das Patent verbot also dies unge 1e A recht; das Paten . J FEr ; sebrigens konnte sich das gium der Fremden. 8 e ö , rank furter indler wohl nicht weit und ? ig Frankfurter Tuchhändler ö 3. . ꝛ; 3 e cken, indel über di undherren und Domänenpächter erstre ;. em über die Grundherren . iese ihre Freiheit einem solchen Zwange g diese auf ihre Freiheit von , hi s schei r überhaupt, dass der Landes bielten. Es scheint aber ü ,,, ich ivilegie abeschadet der Rechte der ͤ gleichen Privilegien unbes ö ö ilt . denn es wurde nach dem Edict schaften ertheilt habe; den 8 ; 3 n, , 4 Mai 1671 (C. CO. M.) der Handel mit Wolle in der Mark * * 4 6 242 * 41

i der bei Verlust des Zeugs und Bestrafung . und Färber: „weil die Tuchmacher grosse Beschwerde darüber geführt haben, dass die Verwalter, Rriester '. . und Bauern die beste Wolle, ehe sie die übrige verkauften, jedesmal . zum Theil selbst färbten und damit nicht allein sich

d die Ihrigen kleideten, : ; dn, , , e. und es dahin gekommen sei, dass die Tuch macher verkauften. Landleuten nicht verboten werden, nene Wolle an Niemand anders als

2 2 ö ö 11 2112 bt. Jen 50 in der Provinz concessionirten Judenfamilien ö 3. k d der unter Ein- ö . . . Aus weichungen ö Eesetzten Wolle Veranlassung z ͤ ing schränkung gesetzten W . . des Zwangs und zur Umgehung der J 2 3. desherrn gab, lag wohl in der Natur der Sache, mie . 2 . . ü 2 . * 2 !. Wolle nicht angesehen werden konnte, ob sie ö 3 2967 * ö. 0 , freien Schafen herrührte. Ein Edict vom 2. . klä ; las ach Anzeige der Tuchmacher C. C. M.) erklärt, dass n; e , , , , Ache ö. Adel die Wolle solcher Personen an sich . . X ; 9 2 20 4 2 s nicht zur Ausfuhr berechtigt wären, k ,. . t . 39 ie in kle ĩ z n n. erumreiseten, die olle n . remden Landen herum . . ; 9. . h. von Kleinen Leuten) aut kauften und . . ohne gegebenen Zoll aus dem . ,,, ö mit falschem Gewicht betrügen. ue ss sie die Verkäufer mit talsc : . auch dass se dis lich in das Edict aufgenommene Klage Die wahrscheinlich wörtlich in . ö 6. 8 , , , P her s wohl nur den Schaden and escas? der Tuchmacher schob w . . n und der Wollverkäufer vor, der ihnen k K am Herzen lag, da sie nur ihren eigenen V orthei . ö sich von Wollkäufern befreien wollten, die 2 . . Sie bewirkten aber dadurch ein k 36. . ,. ster 50 he an die kurfürstliche Casse, eben s treter 50 Me an die kur i, leckt werde, und Orts 0 fraudation entdeckt * 2 Obrigkeit des Orts, wo Deff Uebrigens 5 = achergewerk bezahlen solle. Uebrigens 25 Ihe * as Tuchmachergewerk ; ; . w 25 Au an 6 . r Wolle nach der Acciseordnung der betrug der Ausfuhrzoll der Wolle ee, r (, n Grächen 7 27 . . 2 * 1 8* Mark Brandenburg vom 2 Mai ĩ für den leichten Stein. 2 4 . sgeführt wurde, Dass damals schon . , , . ö ; m if für Hinterpo 96. scheint aus dem Accisetari 1 . , ; z5 (p. G3 hervorzugehen; es ist nämlich darin festg , 2 . 6 41 Wolle, die zur See aus- 82 2 4 ? —10n 241 ) 3 —22 setzt, dass der Kaufinann 9. ,, en, dn, ., geführt wird, die schon bezahlte Accise wieder . . D ö ö 2 . 16— Die Landbewohner und Wollerzeuger, . 0 [. setze in dem Verkauf ihres Erzeugnisses ge. p. , 3 sogar auf einzelne Tuchmacher- Innungen und . f . mae, n. dessleute ausschliesslich angewiesen . . ee, da, Spanten . fillkür dieser Käufer zu entziehen, SP: um sich der Willkür dieser K . 3 ihre gewonnene Wolle selbst oder liessen sie k an sie selbst Wählten . sich rn n. bei einem Tuchmacher, den sie Selbst 3 . 3 bei einem anderen Weber Zeug davon , u 6 e. C 8 ö z 2 ꝛ‚ 8 z 1 e scheint. Kess is dnn erm lden lee, die n gem ; rlic Irlaubniss erhalten 2. ; liche landesherrliche Exrlau e g en, um Wige meinen Geset vom 4. November 1699 (. GQ. Ba. Tuchmwacher und führt wird. Aber die bevorrechteten Luc ; , n , n,. h diese Hilfe abzusehneiden Wollhändler suchten ihnen auch disse, Huh! kten ein Gesetz oder wenigstens lästig zu machen, und sie a ö m g aus (vom 30. März [687 C. C. M.), wodurch hne, . 1 2 9. L wurde, aus reiner und ungemengter e n 2 er, 2. zu eigener Bekleidung anfertigen, walken ode

. .

Leinweber, Schãfer

ausschössen, sie selbst spännen und 1 n. daraus Tücher machen, sie walken und färben liessen,

sondern auch an ihre Nachbarn

auf den Jahrmärkten an den Landmann fast gar e, e, Das Spinnen der Wolle solle nun zwar de aber sie sollen die gespon- an Wollweber und Zeug- macher verkaufen. Dasselbe Geset- erklärte, n,, . weber jetzt in schlechtem V ermõgenszustande une 1 da. Stande wären, ihre Nothdurft an Wolle ,, Le und es erlaubt daher den Kaufleuten, welche sic - e mn, e. Verlag der armen L uchmacher erklärt und anheise . 1 haben: solche unter der Sperre lietzende Wolle ö run J und Amtspächter sind wieder namemlich n, m, ,. . den öffentlichen Wollmärkten, jedoch nur nach r ittags, einzukaufen. ö 2 der neu entstandenen Wollfabrikation der e, e. hatten die Färber wahrscheinlich manchen Erwerb 8e abt, = . ihnen durch dieses Verbot, dass die Landleute kein 89 6. . selbst weben und färben lassen sollten, geschmãlert ß sie wirkten daher eine Verordnung ,, 1690 (C. C. M.) aus, worin gesagt wird: ö . . Altmark und Priegnitz hätten berichtet, dass die 6 . sich unterstünden, den märkischen ,,,, . . burgschen Unterthanen) die wollnen Zeuge und 53 3. sie hieher zu färben brächten, wegzunehmen, . , das Gesetz von 1687. Man declarire also das 6 . dass den Bauern zugelassen sein solle, ihren e, 3. . an Wolle, so wie derselbe fällt und nicht 3a, . w sich und die Ihrigen spinnen, wirken, Zeuge . J und diese färben zu lassen; jedoch sollen sie davon tür nichts an Andere verkaufen. . Diese Beschränkungen und die häufigen , den Bestimmungen wegen des Wollhandels ker ,. a. alle damals zum 6 e ,, ,,, 3 h . ie magdeburgische Regierung ; 87 ; 26m! 66. der n,, ö. ka. . der Grafschaft Mansfeld nach wie vor? . solle, weil in deren Städten noch zur Zei . in geringem Flor sind; aber im . Luckenwaldeschen Kreise soll es wie in * en., . werden, weil diese näher an und zum ei den märkischen Provinzen liegen. ; k Aus einer Verordnung vom ien, , ö , e. . [. . . 6 me . sie im Magdeburgischen ihre Wolle ausser . ren, ö,, wollten, verkaufen dürften; für andere 9p w Ausfuhr ebenfalls verboten, und sie wurden. ange wien 3 w die Städte zu bringen, wo sie . , 12 Uhr nur an Tuch- und Zeugmacher, nachher, abe

leute verhandeln sollen. In Hinterpommern und Kammin wurde

durch ein Patent aus Potsdam vom 12. April e, ,,. ö

foblen: dass die Priester, . . . enn lle in die Städte bringen und sie - ben

3. einer gewissen Geldstrafe an die Tuch- und Raschmacher

und an andere Wollarbeiter verkaufen sollen.

Duarch ein Edict vom 3. 4 . ,, ne. . ; qrti eute die ö hielten fremde und auswärtige Kau , ollmärkten zu kaufen, jedoch nur adlig . . . es soll aber kein zu diesem Handel berechtigter . mon ae gekaufte Wolle sortiren und die bessere e ee, ö. Sonders verhandeln; sondern er soll sie in der Art, ö eingekauft hat, und ungeschossen mit einem erträgh Gewinn wieder verkaufen. ö 4 i ptember Aus dem Wolledict vom 11. Sep . leuchtet wieder das Bestreben hervor, den der ne a . für die landesherrliche Casse einträglich zu 2. e. w. wurde, jedoch mit Vorbehalt der Rechte des Adels

(C. 0. M)

i : ivilegium PDomänenpächter, bestimmt: dass ein Jeder, der das Privileg

zum Wollhandel erlangen will, zuerst 2 e,, e, . i j ö t einem Ei 5 an die Rentei zahlen und dann mit e , dr i t fremdem Gelde tre z dass er den Wollhandel nicht mi ; . it kei ; lle (der kleinen Leu e) auch mit keiner verbotenen Wo Sen, r, de,. de. Es wurde auch ein als Schon geb k dass die Landreiter gleich nach e, . Wollschur von Dorf zu Dorf visitiren sollen, e, n, r. ö diger, Bauern und Schäfer ihre Wolle 2 t . 1 ein dabei entdeckter Unterschleif solle exemplarise

.