1863 / 300 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dle medizinische Fakultät zählt: denn , H ;

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Die Bestimmungen des neuen Vertrages kommen vom 1. Ja⸗ nuar 1861 zugleich für den Postverkehr zwischen dem gesammten Gebiet des Deutschen Post-Vereins und den Niederlanden, soweit dieser Verkehr durch Preußische Post-Anstalten vermittelt wird, in Anwendung.

Berlin, den 11. Dezember 1863.

General Post Amt. Philipsborn.

Das 43. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus

gegeben wird, enthält unter Rr. 5792. den Freundschafts-, Handels und Schifffahrtsvertrag zwischen Preußen und den übrigen Staaten des deut:

schen Zollvereins einerseits und der Republik Chili

andererseits. Vom 1. Februar 1862 unter

5793. den Allerhöchsten Erlaß vom 16. November 1863, be—⸗

treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für

den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde ˖ Chaussee von Altenkirchen nach Schürdt bei Flammersfeld an der Rbeinstraße, im Regierungs-Bezirke Coblenz, an die

betreffenden Gemeinden; unter 2 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. November 1863, be⸗

treffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung eines Chausseegeldes auf der Strecke von Tönnisstein bis? Oberzissen als Fortsetzung der Brohl ⸗Tönnissteiner

Chaussee, an die Gemeinden Burgbrohl, Nieder- und Oberweiler und Nieder- und Oberzissen; unter

treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den

Bau und die Unterhaltung einer Zweig-Chaussee von Emden bis zur Alvensleben ⸗-Brumbyer Chaussee, im

Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Magdeburg,

an die Unternehmer, den Besitzer des Ritterguts Emden

und die Gemeinde Emden; unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 309. November 1863, be⸗ treffend die Aufhebung des in der Polizei⸗Ordnung für den Hafen und die Binnengewässer von Danzig vom 30. Januar 1821 enthaltenen Verbots des Feuer anmachens auf den Schiffen und des Kochens außer⸗

halb der Privathäuser und der Kochhäuser; unter 5797. den Allerböchsten Erlaß vom 30. November 1863, be⸗ treffend die Einrichtung einer Handelskammer für die

Stadt Swinemünde einschließlich des fiskalischen Hafen

grundes im Kreise Usedom⸗Wollin des Regierungs ˖ Be⸗ zirks Stettin; unter

die Bekanntmachung, betreffend die Allerboͤchste Ge nehmigung der Abänderung des Statuts des Mär⸗

kisch⸗Westfälischen Bergwerksvereins zu Iserlohn vom 5. Juli 4. August 5799 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh⸗ migung der unter der Firma Aachen Höngener Berg⸗

werks - Actiengesellschaft mit dem Sitze zu Aachen er⸗

richteten Actiengesellschaft. Vom 10. Dezember 1863. Berlin, den 22. Dezember 1663 Debits ⸗Comtoir der Gesetzsammlung.

Berlin, 22. Dezember. Se. Majestät der König baben Aller— gnädigst geruht, den berittenen Gendarmen Kirchheim und Hoff

mann TV. von der 5. Gendarmerie⸗Brigade die Erlaubniß zur An⸗

legung des von des Kaisers von Rußland Maiestät ihnen verliehe⸗ nen Ehrenzeichens vierter Klasse des Kriegs-Ordens von St. Georg für Soldaten (bisher St. Georgen Orden fünfter Klasse genannt) zu ertheilen.

Summarische Uebersicht der immatrikulfrten Stu⸗ diren den auf der Friedrich-⸗Wilhelms-⸗UQtversität zu Berlin von Michaelis 1863 bis

Von Ostern bis Michaelis 1883 find gewesen Davon sind abgegangen

Es sind demnach geblieben Dazu find in diesem Semester angekommen Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daber

Inländer 329

Die theologische Fakultät zählt: .

Inländer Aus lander

bie juriftische Fakultät zählt:

——

1854 Vom 3. Dezember 1863; und unter

a) Inländer mit dein Zeugniß der Reife * 455 b) Inländer mit dem? eugniß der Nichtreife (nach J. I5 des Präf-NRNegl. dom 4. Juni 1834)

e) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach 8. 36

des Reglem. vom 4. Juni 1831 56 4) Ausländer. . ...... ...... ;

*

die e, 7274 zählt:

versitaͤt, als zum Hören der Vorlesungen berechtigt:

1) nicht immatrikulirte Pharmaceuten

2) nicht immatrikulirte, der Zahnheilkunde Beflissene

33 Eleven des Friedrich⸗Wilhelms Instituts

4 Eleven der medizinisch⸗chirurgischen Akademie für das Militair

und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee.

Eleven der Bauakademie Berg⸗CEleven.. . 6: Remunerirte Schüler der Akademie der Künste '.!

3 Von dem Hrn. Rektor ohne Immatriculation zugelassen. Die Gesammtzabl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist ..

Es haben folglich an den Vorlesungen Theil genommen im Ganzen

Nichtamtliches.

entschieden fort.

Se. Majestät nahmen kurze Vorträge des Minister⸗Präsidenten

den Allerhöchsten Erlaß vom 16. November 1863, be⸗ und des Militair-Kabinets entgegen und empfingen den General

der Infanterie von Schack.

Adresse lautet: »Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

knüpfen, in ersterem Falle aber dem ehrerbietigst unterzeichneten Herrenhause keine Gelegenheit gegeben werde, sich über seinen Standpunkt zu dieser For— derung auszusprechen und den Gesinnungen Ausdruck zu geben, welche das⸗

selbe in dieser Frage hegt.

Königlichen Majestät ehrerbietigst darzulegen.

zug auf ihre Verfassung ist.

offene betrachtet.

In der Verfassungsfrage aber schreitet der Bund durch seinen Beschluß

vom 7. Dezember d. J., dem Vertragsbruch Dänemarks gegenüber, nach

vieljährigen Verhandlungen zur That.

Diese Maßregel soll und darf der Frage: wer nunmehr der rechtmäßige Herrscher der Herzogthümer sei? in keiner Weise präjudiciren. Niemand aber sich um Lösung jener Frage, und, falls Preußens Interesse dies rechtfertigt, um Durchführung derselben mit der Gewalt der Waffen handelt, Vreußens Stellung günstiger sei: wenn Holstein von deu tschen Truppen, als wenn es von dänischen Truppen

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fann bestreiten, daß, wenn es

besetzt ist.

Ew. Königliche Majestät fordern zu jener Maßregel als Bundesglied

von der Landesvertretung die Mittel, welche nöthig sind, um einestbeils Preußens Verpflichtungen in dieser Beziehung zu erfüllen, und andern— theils Preußens Machtstellung und Ehre gegen jeden Angriff bei dieser Er⸗

füllung zu wahren.

Sas Herrenhaus geht von dem Grundsatze aus, daß, so wenig der Landes ⸗Vertretung das Recht bestritten werden kann: auch in den Fragen der äußeren Politit᷑ ihre Wünsche und Ansichten der Krone gegenüber aus · zusprechen, dies nicht dabin führen darf, diese Wünsche und Änsichten höher zu stellen, als die Pflicht: der Krone die verfassungsmäßige Mitwirkung

zur Beschaffung der zu jenen Zwecken nöthigen Mittel zu gewähren. Das Herrenhaus ist sich aber auch bewußt, daß dem Rechte der Lan.

*

des -Vertretung: ihre Wünsche und Ansichten in Fragen der äußeren Politik

auszusprechen, und denselben innerhalb ihrer Kompetenz Geltung zu verschaf · fen, das ältere Recht der preußischen Könige, welches der Artikel 48 der Verfassung aufs Neue bestätigt, gegenübersteht: in Fragen der äußeren Poli- tit, welche in der Regel die Frage äber Krieg oder Frieden in ihrem Schooße

tragen, selbstständig und endgültig zu entscheiden.

Auch das Herrenhaus würde mit Freuden einen Deutschen Fürsten als Auch wir würden, wenn Em. Königliche Majestät nach Prüfung des Nechts und der europä ischen Verhält- nisse es für gerechtfertigt erachten sollten, jenem Wunsche des deutschen Volkes durch die preußischen Waffen Nachdruck zu geben, freudig die hierzu

Herrscher jener Deutschen Länder begrüßen.

nöthigen Mittel gewähren.

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Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Uni⸗

Preußen. Berlin, 22. Dezember. Se. Majestät der König haben eine gute Nacht gehabt und schreitet die Besserung

K Herrenhaus nahm in seiner gestrigen Sitzung die Adresse an des Königs Majestät in der von der Kommission vor— geschlagenen, nachstehenden Fassung mit großer Majorität an und

beauftragte die drei Präsidenten mit deren Ueberreichung. Die

Nach dem Inhalte der Adresse, welche das Abgeordnetenhaus in Folge der Vorlage Ew. Königl. Majestät Regierung, betreffend den aüßerordentlichen Geldbedarf zu den durch die Streitfragen zwischen Deutschland und Däne— mark erforderlichen militairischen Maßregeln, an Ew. Königliche Majestãt gerichtet hat, liegt die Besorgniß nahe, daß das Abgeordnetenhaus diese For— derung der Staatsregierung verweigern, oder an unzulässige Bedingungen

Diese Besorgniß rechtfertigt den Entschluß, dieselben schon jetzt Ew.

Wenn auch die Ansichten darüber verschieden sein mögen, wer nach dem

Ableben des Königs Friedrich VII. zur Regierung der Herzogthümer Schles. wig und Holstein oder zu welchen Tbeilen derselben berechtigt sei, darin sind alle Parteien einig, daß das Ziel und die viel ältere Aufgabe der deutschen Regierungen die Sicherung der Rechte dieser Landestheile in Be—

Die Successionsfrage wird vom Deutschen Bunde zur Zeit als eine

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Aber dies kann kein Grund sein, die Mittel zu versagen, welche zu— nächst zur Pflichterfüllung, gegenüber dem Deutschen Sand? und 3 falls zur Vertheidigung Preußens, auf dem Wege einer energischen Forde- rung der Verfassungsrechte der deutschen Herzogthümer, erforderlich sind.

Wenn aber überdies, wie in dem vorliegenden Falle, ein Theil der Landesvertretung von der Krone die rücksichtslose Verfolgung dessen, was

derselbe in diesem Streite nach seiner Auffassung für das Recht erkennt, als

Anz Ebrenpfüchl Preussens verlangt, so können wir darin nur eiñe Auf. danten Generals von Hake an der Börse angeschlagen:. Die Mi 2 2

forderung mehr finden, der Krone auch die Mittel zu dem von ihr zunächst beschlossenen Schritte zu gewähren. Denn nicht das Interesse für das Recht eines oder des anderen Prätendenten, sondern für das Recht deutscher Län- der und deutscher Stämme kann senem Verlangen zum Grunde liegen. Zur Sicherung desselben auch in Bezug auf die Successions ˖ Frage können aber die von Ew. Königlichen Majestät im Einverständniß mit dem Be schlusse des Bundes beabsichtigten militairischen Maßregeln nur sörder⸗ lich sein.

Wer die Krone durch Versagung der hierzu erforderlichen Mittel zu anderen Wegen nsthigen will, der greift in die Rechte der Krone ein; denn

er stellt seinen Willen in Bezug auf die Wahl der Mittel über den

ihrigen.

lich nie verläugnen: daß, wo es sich um Wahrung von Preußens Ehre und

Unabhängigkeit handelt, die Mittel dazu von der preußischen Landesvertre. tung niemals deshalb versagt werden dürfen, weil dieselbe, oder ein Theil

derselben, mit dem System der Staatsregierung im Innern nicht einverstan· Kill age 4 ] h jestät unserm geliebten König für seinen hochherzigen Entschluß in

den ist, oder zu den Leitern der Staatsgeschäfte kein Vertrauen hegt.

Denn es ist die erste Pflicht eines selbstlosen Patriotismus, alles dazu

zu thun, damit nie und nimmermehr Zerwürfnisse im Innern zu einer Schwächung des Ansehens und der Kraft nach außen führen.

Aus allen diesen Gründen fühlt das Herrenhaus sich gedrungen: Ew. Königlichen Majestät ehrerbietigst zu erklären,

daß es die unbedingte Gewährung des Geldbedarfs, welcher von der

Krone für die militairischen Maßregeln in Folge der zwischen Deutschland * 33 amn schi s. in ni ; 8 Se. Majestät am Fenster erschien, erscholl ein nimmerendenwollender

und Dänemark schwebenden Streitfragen für erforderlich erachtet wird, seinerseits als eine unabweisliche Pflicht erkennt,

daß es aber, auch wenn, wider Verhoffen, dieselbe die Mitwirkung des anderen Hauses nicht finden sollte, von der Zuversicht erfüllt ist, daß

die Opferbereitschaft des preußischen Volkes, wo es sich um die Ehre und die Pflicht Preußens, wie um den Schutz eines Deutschen Bundeslandes gegen Vergewaltigung Seitens Dänemarks handelt, jene Mittel gewäh⸗· ren werde. In tiefster Ehrfurcht ersterben wir Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste, treugehorsamste, . das Herrenhaus.“ Hannover. Harburg, 21. Dezember. Vom Ober Com- mandeur der Executionstruppen, dem sächsischen General von Hake, ist an den General Gebser die Ordre eingelausen, daß die han— növersche Brigade, die zwischen hier und Lüneburg liegt, bei Har— burg über die Elbe gehe, im hamburgischen Gebiete Quartiere be— ziehe und am 24. in das Holsteinische einrücke. Es sind daher vor—⸗ gestern und gestern durch den hannöverschen Gesandten in Hamburg und Stabsoffiziere die erforderlichen Verhandlungen mit dem Senate gepflogen worden; die Hannoveraner werden am 23. und 24. über die Elbe setzen, theils über Wilhelmsburg, theils durch den Köhl⸗ brand, der übergesetzte Theil vom 23. auf den 24. im Hamburgi— schen kantonniren und das Ganze am 24. in Holstein einrücken. Das vereinigte sächsisch⸗hannöversche Corps soll in der Richtung auf Oldesloe marschiren. (S. B. H.)

hier angekommen. Meckl. Z.) . Holstein. Altona 19. Dezember. Der »Nord. Courier-

schreibt: Es ist von verschiedenen Seiten die Befürchtung geäußert worden, daß es bei dem hier demnächst bevorstehenden Truppen⸗ wechsel zu tumultuarischen Auftritten kommen könne. Zur Be— sprechung über die geeignetsten Mittel solche Exzesse zu verhüten, wird eine größere Anzahl hiesiger Bürger und Einwohner heute Abend zusammentreten; auch ist dem Vernehmen nach heute Vor⸗ mittag in einer gemeinschaftlichen Sitzung unserer städtischen Kolle⸗ gien derselbe Gegenstand einer längeren Diskussion unterzogen. Poli⸗ zeiliche Gewalt hat sich bekanntlich bei solchen Gelegenheiten häufig als nachtheilig oder doch unzulänglich erwiesen und namentlich möchte für die nächsten Tage die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung weniger von dieser als von der Bürgerschaft selbst zu er⸗ warten sein. Möge daher Jeder in seinem Kreise auf eine ruhige und besonnene Haltung der ganzen Bevölkerung hinwirken, denn das Gegentheil könnte unabsehbares Unglück über unsere Vaterstadt her⸗

beiführen. (Eine ähnliche Warnung enthält der Altonger Merk-)

Lübec⁊ꝶ, 19. Dezember. In der heutigen Sitzung des Bürger— ausschusses ward y. ,,,, wie die deutsche Bundes versammlung beschlossen habe, daß zum Zwecke vorschußweiser Be⸗ streitung der Kosten des in Holstein und Lauenburg angeordneten Executionsverfahrens eine Matrikularumlage von 17 Millionen Fl. auszuschreiben, wovon zunächst 5 Mill. Fl. binnen 14 Tagen aus⸗ zuzahlen seien. Es ward sodann beantragt und vom ee, wee schusfe befürwortet, daß der von Lübeck zu solcher Umlage zu leistende Beitrag von 22,016 Fl. (33000 Mt) und zunächst der diesseitige

vorläufige Beitrag von 6740 Fl. 10,900 Mk.), mit Nücksicht auf den zu erwartenden Ersatz, vorschußweise aus der Reservekasse zu entnehmen sei. (Lüb. Ztg.)

Hamburg, 21. Dezember. Gestern ist den hiesigen Behör⸗ den Einquartirung der hannöverschen Brigade angesagt worden. Heute ist nachstehender Armeebefehl des sächsischen Oberkomman

schen Harburg und Lauenburg kantonnirende hannöversche Brigade geht am 23. und 24. über die Elbe und rückt im Verein mit den sächsischen Truppen über Oldesloe in Holstein ein.

Sachsen. Dresden, 21. Dezember. Das Dresdner Journal“ meldet die gestern erfolgte Abreise des sächsischen Civil⸗ Rommissars für Holstein mit dem Hinzufügen, die dänische Regie rung habe die Räumung Holsteins angekündigt.

Der Bundeskommissar für die Herzogthümer Holstein und Lauen · burg, Wirkl. Geh. Rath von Könneritz, ist mit dem ihm beigegebenen

Das Herrenhaus hält endlich den Grundsatz fest, und wird ihn hoffent— Perfonal gestern nach Boitzenburg abgegangen. (Or. I)

Bayern. München, 20. Dezember. Der Ausschuß des Vereins für Schleswig-Holstein erließ heute in frühester Morgen⸗ stunde durch Maueranschläge folgende Aufforderung: »Um Sr. Ma⸗ der Sache der deutschen Herzogthümer Schleswig ⸗Holstein eine Hul⸗ digung darzubringen, wird die Bevölkerung Münchens eingela⸗

den, um 11 Uhr Mittag vor der Königlichen Residenz zu erscheinen, um Sr. Majestät ein begeistertes Hoch auszubrin

gen.. Schon um 19 Uhr war der Platz vor der Residenz mit Personen aus allen Ständen angefüllt. Als um 11 Uhr

Jubel. Se. Majestät dankte die Hand aufs Herz gelegt, aufs huld⸗ feichste nach allen Seiten. Als Se. Majestät zum zweiten Male

sich zeigte, hielt Dr. Ringseis eine kurze Anrede, worauf wiederholt ein unendlicher Jubel losbrach. N. C.)

Der Erbprinz Friedrich von Augustenburg, Höchstwelcher gestern eine Einladung zur königlichen Tafel erhalten hatte, hat nach derselben mit dem Eilzuge der Eisenbahn unsere Hauptstadt wieder verlassen. Der königl. Ministerialrath v. Meixner ist aus Berlin hier eingetroffen. Bayr. Ztg.)

Frankreich. Paris, 20. Dezember. Gouin ist von der Kommission zur Prüfung des Anleihe—⸗ Gesetzentwurfs zum Bericht erstatter ernannt und wird morgen in der Legislative seinen Bericht vortragen.

Die Akademie der Inschriften hat vorgestern Auguste Mariette zur Zeit in Aegypten) und Westergaard in Kopenhagen zu ihren Korrespondenten erwählt.

Heute fand in den Tuilerieen Ministerrath unter Vorsitz des Kaisers statt.

Laut Nachrichten aus Japan vom 20. Oktober waren zwei von den Mördern des Lieutenants Camus bereits ermittelt und ver⸗ haftet.

Spanien. Der »Correspondeneia · zufolge würde kraft des

Henneberg, S ärmtkin, 21. Dezember, Se. Königlich neuen Preßgefetess die Canon politischer Blatter auf 60 ()) Realen

Hoheit der Großherzog ist gestern Mittag 12 Uhr von Darm⸗ stadt zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der verwittweten Frau Erbgroßherzogin in Ludwigslust eingetroffen, und ist Nachmittags

herabgesetzt werden.

Griechenland. Athen, 11. Dezember. In der National ; Versammlung ist folgendes Dekret verlesen und sofort votirt worden: Die Korrespondenz des vorigen Königs, die Denkschriften und die

Schriftstücke im Allgemeinen, welche durch Beschluß der Versamm⸗ lung vom 13. April mit Beschlag belegt worden waren, werden Sr.

Majestät dem Könige der Hellenen übergeben werden, da die Ver= sammlung die Ueberzeugung hegt, daß diejenigen dieser Schriftstücke, welche den Staatsdienst, die Angelegenheiten und Interessen des Staates und im Allgemeinen das Innere betreffen, im Palaste aufbewahrt werden und einen Theil der Königlichen Archive bilden werden.

Rußland und Polen. Von der polnischen Grenze, 20. Dezember, berichtet die »Osts. Ztg. Im Kreise Wloclawek zir⸗ kuliren in den Städten wie auf dem Lande Loyalitäts ⸗Adressen an den Kaiser, die zahlreiche Unterzeichner sinden. Die Loyalitäts Adresse der Stadt Nieszawa ist bereits an den Kaiser abgeschickt. In der Kreisstadt Wielun wurde am gten d. der Gutsbesitzer von Szucherski auf Ciecustowo wegen revolutionairer Propaganda und unmittelbarer Betheiligung am Aufstande gehängt. Derartige Executionen kommen seit einiger Zeit viel häufiger vor, als früher Es giebt fast keine Kreisstadt in Polen, wo nicht wöchentlich einer oder mehrere Insurgentenführer kriegsrechtlich hingerichtet werden

Aus Warschau, 18. Dezember, theilt die -Osts-Ztg. mit: Zufolge einer gestern verössentlichten Verordnung des Ober -Polizei- meisters müssen auf Befehl des Grafen Berg alle Gutsbesitzer, Pächter und Gutsverwalter und deren Familien, welche nur einst· weilen in Warschau wohnen, innerhalb 7. Tagen, entweder nach ihren gewöhnlichen Wohnsitzen oder den Kreisstädten ihrer respektiven