Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bekanntmachung. Die Königlichen wissenschaftlichen Prüfungs-Kommissionen sind auf das Jahr 1864 wie folgt zusammengesetzt:
1) Für die Provinz Preußen, in Königsberg. Direktor: Dr. Schrader, Provinzial⸗Schulrath, zugleich Mitglied der Kommission. Mitglieder: Dr. Rosenkranz, Rath erster Klasse und Professor, Dr. Richel ot, Professor,
Dr. Erdmann, ö Dr. Zaddach, r Dr. Nitzsch, ; Dr. Thiel, * Dr. H erb st, Privat⸗Dozent.
27) Für die Provinz Brandenburg, in Berlin.
Direktor: Dr. Tzschir ner, Provinzial⸗Schulrath, zugleich Mitglied der Kommission. Mitglieder: Trendelenburg, Professor, Ehrenberg, Geheimer Medizinal⸗Rath und Professor, . Schellb ach, Professor, Droysen, HSerrig ie. Meßner, . Schneider, Kirchhoff,
3) Für die Provinz Pommern, in Greifswald. Direktor: Dr. Schömann, Geheimer Regierungs⸗Rath und Professor, zu—⸗ gleich Mitglied der Kommission.
Mitglieder: Dr. Grunert, Professor, Dr. Höfer, * Dr. Münter, ö Dr. Reuter, ö Dr. Schäfer, D Dr. George, ö
c Für die Provinzen Schlesien und Posen, in Breslau. Direktor: Dr. Semisch, Professor, zugleich Mitglied der Kommission. Mitglieder: Dr. Elvenich, Professor, Dr. Friedlieb, r Dr. Schmölders, Dr. Schröter, Dr. Grube, Dr. Cybulski, Dr. Hertz, Dr. Junkmann,
5) Für die Provinz Sachsen, in Halle a. S. Direktor: Dr. Kram er, Direktor der Frankeschen Stiftungen und Professor, zugleich Mitglied der Kommission. Mitglieder: Dr. Bergk, Professor, Dr. Heine, . Dr. Schaller, Dr. Beyschlag, Dr. Girard, Dr. Ulriei, Dr. Dümmler,
6) für die Provinz Westfalen, in Münster:
Direktor: Dr. Savels, Regierungs- und Schulrath, zugleich Mitglied der Kommission. Mitglieder: Dr. Suff rian, Provinzial⸗Schulrath, ammerschmidt, Konsistorial⸗Rath, r. Win iews ki, Professor, Dr. H ei 8 . * Dr. Bisping, Dr. Rospatt, . 6 D 9 y cks,
7) für die Rheinprovinz und die Hohenzollernschen Lande, in Bonn: Direktor: Dr. Hilgers, Professor, zugleich Mitglied der Kommission. Mitglieder: Dr. Ritschl, Geheimer Regierungs⸗Rath und Professor, Dr. Lange, Konsistorial⸗Rath und Professor, Dr. Plücker, Professor, Dr. von Sybel, Dr. Knoodt, ö Dr. Mon nard, J Dr. Delius, — Dr. Landolt, r Berlin, den 24. Dezember 1863.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal—⸗ Angelegenheiten. von Mühler.
Besuch⸗Oronung für die Königlichen Museen.
1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde⸗Galerie, die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium
im vn
die Sammlung der die historische Sammjratz der neueren Zeit und der Modelle von
Bauwerken, Den aälern u. s. w., die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der
neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer
im neuen Museengebäude,
sind für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr;
Sonntags von 12 bis 2 Uhr. 2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt⸗ Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Per⸗ sonen zugelassen.
3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Be— such der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Einheimi⸗ schen und Fremden vorbehalten, welche dieselben u Studien irgend iner Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 17 angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir⸗Karten oder ve eangige Eintragung in das am Eingange aus gelegte Buch gestatt— er Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des ne Mu seums unter dem Uebergangsbau statt.
4) Die San ng der Handzeichnungen, Minia—⸗ turen und Kunstvrucke im neuen Museen⸗Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vor⸗ behalten, welche dieselbe zu Studien benutzen wollen.
5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmel⸗ fahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.
6) Den Galerie⸗ Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 1. Oktober 1863.
Der General Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende General des II. Armee ⸗Corps, von Steinmeßt,
von Stettin.
Berlin, 31. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Kammerherrn Freiherrn Raitz von Frentz auf Garrath die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Zähringer Löwen Ordens mit Eichenlaub zu er⸗
Dr. Stöckl . Stord,
theilen.
Achtung zu bewahren, welche das Völkerrecht fordert.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 31. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute den Vortrag des Minister-Präsidenten, so wie des Kriegs und Marine -Ministers und des Militair - Kabinets entgegen, und empfingen den kommandirenden General des zweiten Armee⸗Corps, General-Lieutenant von Steinmetz.
Se. Majestät der König werden aus Gesundheits⸗Rücksichten morgen die sonst gebräuchlichen offiziellen Beglückwünschungen nicht entgegennehmen, sondern außer den Gratulationen der Königlichen Familie und des Königliches Hofes, nur den General-Feldmarschall Freiherrn von Wrangel, den hier anwesenden Oberbefehlshaber, General der Infanterie von Werder, den Gouverneur, General der Infanterie von Schack und das Königliche Staats-Ministerium in Privat⸗Audienz empfangen.
— Ihre Majestät die Königin hat den zoologischen und den botanischen Garten besichtigt. — Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät übernehmen vom J. bis 15. Januar 1864 die Königlichen Kammerherren Freiherr von Gersdorf und Graf Keller.
— In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses ge— langte die von Sr. Majestät dem Könige ertheilte Antwort auf die Adresse des Hauses zur Mittheilung. Sie lautet wie folgt:
Ich habe den Inhalt der Adresse, welche das Haus der Ab— geordneten in Betreff der dänischen Angelegenheit an Mich gerichtet hat, mit der Sorgfalt erwogen, welche Ich bereitwillig den Wünschen und Ansichten des Hauses zuwende. 3
Wenn an die Spitze dieser Adresse mets Hatz gestellt worden ist, daß das Haus der Abgeordneten bereits. Richtung bezeichnet habe, welche einzuhalten Deutschlands Ehre uns Interessen gebieten, so will Ich annehmen, daß damit der Men nach der Verfassung und den Gesetzen des Landes zustehenden Entscheidung über die Be— ziehungen der Monarchie zum Auslande nicht hat vorgegriffen wer⸗ den sollen.
Mit diesem Meinem Rechte ist die Königliche Pflicht untrenn— bar verbunden, die Ehre und die Interessen Preußens dem Aus⸗ lande gegenüber zu vertreten und zu schützen, und Ich weiß, daß Ich Mich in der Ausübung dieser Pflicht auf die bewährte Hin— gebung Meines Volkes stützen kann; Ich weiß aber auch, daß Ich die Frage, wann Ich dieses Volk zum Kampfe aufzurufen und
Gut und Blut von seiner Opferbereitschaft zu fordern habe, mit
landesväterlicher Sorgfalt erwägen muß. Ich würde es mit der Gewissenhaftigkeit in Erfüllung Meines Königlichen Berufs nicht vereinbar finden, wenn Ich den höchsten
Aufgaben, welche Recht und Verfassung dem Könige stellen, nicht
Meine vollen und leitende Thätigkeit widmen wollte. Das Haus der Abgeordneten kann daher überzeugt sein, daß die Richtung, in welcher Meine Regierung die auswärtige Politik bisher geführt hat, das Ergebniß Meiner reiflich erwogenen Entschließungen ist. Ich habe die letzteren gefaßt mit Rücksicht auf die von Preußen geschlossenen Verträge, auf die Gesammtlage Europa's und auf unsere Ste ung in derselben, aber zugleich mit dem festen Willen, das den Recht in den Herzog— thümern zu wahren und für die berechtie uc ele, welche Preußen zu erstreben hat, erforderlichen Falls mift n! Waffen in der Hand einzustehen. In welcher Form und zun Jem Zeitpunkte jedes einzelne zur Erreichung dieser Ziele führende Mittel zur Anwendung zu bringen sein wird, darüber kann die Mir verfassungsmäßig zu⸗ stehende Entscheidung nur von Mir Selbst getroffen werden. Bei derselben werde Ich Mich von dem unwandelbaren Entschlusse leiten lassen, die Sache der Herzogthümer so zu führen, wie es Preußens und Deutschlands würdig ist, gleichzeitig aber den Verträgen die
Das Haus der Abgeordneten kann nicht von Mir erwarten, daß Ich willkühr⸗— lich und ohne Beachtung der internationalen Beziehungen Preußens von den 1852 geschlossenen europäischen Verträgen zurücktrete. Die Successionsfrage wird durch den deutschen Bund unter Meiner Mit— wirkung geprüft werden, und dem Ergebniß dieser Prüsung kann Ich nicht vorgreifen. Bevor dasselbe feststeht, handelt es sich um die
Beschaffung der Mittel für die vom deutschen Bunde beschlossenen,
Exzecutionsmaßregeln und für die im Gefolge derselben etwa nöthig
werdenden Vertheidigungsanstalten. Die Vollziehung des Bundesbeschlusses ist eine dem Staate
rechtlich und vertragsmäßig obliegende Pflicht, und die Gefahren,
welche sich aus derselben leicht und schnell entwickeln können, dürfen das Land nicht unvorbereitet treffen. Unter diesen Umständen kann das Haus die schwere Verantwortlichkeit nicht auf sich nehmen wollen, diese ganz unentbehrlichen Mittel zu versagen, oder ihre Bewilligung an Bedingungen zu knüpfen, welche in die zweifellosen Rechte Meiner Krone eingreifen. Ich würde es nicht verstehen, wenn dasselbe Haus, welches Meine Regierung so lebhaft zur Action drängt, in dem Augenblicke und auf dem Felde, wo diese Aetion eintreten kann und muß, die Mittel zu derselben versagte. Ich würde es um so weniger verstehen, als Meine Gesinnung und Mein Wort dafür
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bürgen, daß die Mittel, welche Ich zum Schutze des Rechts und der Ehre des Landes fordere, auch diesem en, an,. werden verwandt werden. Jeder Zweifel daran wider spricht dem Vertrauen, welches das preußische Volk in das Wort seiner Könige zu setzen gewohnt i t.
Ich muß das Haus unter mahnender Hinweisung auf den Ernst des Momentes und auf die Wichtigkeit der Entscheidung für die Zu⸗ kunft des Vaterlandes, zu vertrauensvoller Berathung der Vorlage vom 8. d. M. und im Hinblick auf die unaufhaltsame Entwickelung der Thatsachen, zu beschleunigter Bewilligung der für die Erfüllung der Bundespflichten und für die Sicherstellung der Landes verthei⸗ digung unabweislich nothwendigen Anleihe auffordern.
Aachen, 29. Dezember. Heute ist hier die Allerhöchste
eingegangen, mittelst welcher 29 Majestät der . 4 7 Aachen zum Sitze der in der Rheinprovinz zu begründenden poly⸗ technischen Schule bestimmt haben. Die Bedingungen, unter welchen diese Bestimmung erfolgt ist, lauten dahin, daß die Anstalt eine höhere gewerbliche Fachschule werden und der Unterricht an derselben sich auf die sogenannten realen Wissenschaften erstrecken soll, ohne jedoch lebende Sprachen und Geographie auszuschließen. Sie soll eine Staats, Anstalt sein und die Bezeichnung: Königlich Rheinisch⸗ Westfälische polytechnische Schule in Aachen führen. Die Organisation und die Leitung, insbesondere die Anstellung des Direktors und der Lehrer, die Feststellung des Lehrplans und des Etats u. s. w. steht den Staatsbehörden zu. Ein aus dem Direktor, zweien vom Staat und zweien von den städtischen Behörden zu ernennenden Mitglie⸗ dern bestehendes Kuratorium soll indeß in allen wichtigen äußern Angelegenheiten der Anstalt mit seinem Gutachten gehört werden. Die übrigen Bedingungen betreffen die nähere Regulirung der von der Aachener und Münchener Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft, dem Verein zur Beförderung der Arbeitsamkeit und der Stadt Aachen für die Unterhaltung resp. den Bau der Anstalt gemachten Offerten.
(Aach. Ztg.)
Danzig, 30. Dezember. Das unter Kommando des Capt. z. See Kuhn gestellte Geschwader, bestehend aus den Schiffen Arcona«, »Niobern, »Loreley. und »Rover« hat heute Morgens 9 Uhr unsere Rhede verlassen und ist nach Swinemünde abgegan⸗ gen, wobei die Dampfer die Segelschiffe ins Schlepptau nahmen. (D. D.)
Holstein. Altona, 30. Dezember. Die Executionstruppen haben heute das Hauptquartier nach Jevenstedt verlegt; morgen Vormittag 11 Uhr trifft das General⸗Kommando in Rendsburg ein, ö. i aus ein Truppentheil nach Friedrichsstadt detachirt wer— en soll.
. Aus dem Herzogthum Schleswig, 29. Dezember. So eben ist, folgende Bekanntmachung des schleswigschen Ministeriums er— schienen: »Es wird hierdurch untersagt, die in dem Herzogthum Holstein erscheinenden Zeitungen »Altonager Mercur« und Itzehoer Nachrichten« in dem Herzogthum Schleswig zu halten oder zu ver⸗ breiten. Vorstehendes wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung für Alle und Jede zur öffentlichen Kunde gebracht. Königliches Ministerium für das Herzogthum Schleswig. Kopenhagen, den 23. Dezember 1863. Wolfhagen. Benzon.«
Sachsen. Koburg, 29. Dezember. Der bereits gemeldete Durchzug des österreichischen Executions- Corps auf der Werrabahn erleidet einen Aufschub. Als Grund desselben nennt man die noch immer nicht zu Stande gekommene Vereinbarung zwischen dem österreichischen Regierungs- Kommissar und den Directionen der verQ schiedenen Eisenbahnen, auf welchen der Transport der Truppen er= folgen soll. Man hofft aber zu einer endlichen Regulirung der Sache auf einer Konferenz zwischen dem Kommissar und den SEisen— bahn-Directionen zu gelangen, welche morgen hier stattfinden wird.
Leipz. Ztg.)
Sessen. Ka ssel, 30. Dezember. Se. Königliche Hobeit der Kur fürst empfingen gestern die Deputation der Ständeversamm lung, welche die Adresse auf die Eröffnungsrede zu überreichen hatte.
Die Adresse lautet wie folgt: Allerdurchlauchtigster Kurfürst! Allergnädigster Kurfürst und Herr!
Das Land, welches auf den Ruf Ew. Königlichen Hobeit uns als seine verfassungsmäßigen Vertreter gesandt hat, heischt es von uns als erste und drin. gendste Pflicht, Zeugniß abzulegen von der einmüthigen Begeisterung, mit der es einstehen will für das Recht Deutschlands, für das Recht Schleswig ˖ Holsteins und seines legitimen Fürsten. Die Bewegung, welche das ganze deutsche Volk erfaßt hat, die Spannung, mit der man allüberall der Ent. scheidung der deutschen Fürsten harrt, daß sie die Nation führen wollen in dem Kampfe um ein Stück deutscher Erde, sie durchdringt und beseelt die Herzen aller Unterthanen Ew. Königl. Hoheit, und wir där. fen es mit Stolz sagen, kein Stand, kein Alter, kein Berufskreis dat ich davon ausgeschlossen. Mit freudigem Einverständniß haben wir es ver.