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gelangte einzuräumen, für erworbenes Recht einzustehen. Eine Majorität des
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Nr. 34 ernannt. Rückert, gen. Burchardi, Ob. Lt. und Genie - Direktor in das 1. Brandenb. Ulanen ⸗ Regt. (Kaiser von Rußland) Nr. 3
in Luxemburg, wird zum Inst ekt. der 3. Pion. Insp. ernannt. v. Secken⸗ von der Rhein. Art. Brig. Nr. 8, wird unter Stellung
dorff, Ob. Lt. Ala suite dieser Brig, zum Kommandanten von Spandau ernannt, von Kriegsheim, Ob. Lt. à la suite des Stabes des Ing. Corps, und Ad.˖
jutant bei dem zweiten Gen. Inspekt. der Festungen, wird unter Einrangi⸗ rung in den Stab des Ing Corps, zum Inspekt. der 2. Pion. Inspectien
ernannt. v. Ditfurth, Major vom 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11 und
kommandirt als Adjutant bei dem Gen. Kommando VII. Armee ·˖ Corps,
wird unter Stellung à la suite des genannten Regts, zum zweiten Kommandanten von Koblenz und Ehrenbreitstein ernannt Frhr. v. Lan⸗
germann u. Exlenkamp, Major und etatsm. Stabsoffiz. im Pos. Ulan. Regt. Nr. 10, wird mit der Führung des Thür. Ulan. Regts. Nr. 6, unter
Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Lem mers-⸗ Dan forth, Haupm.
und Comp. Chef im Kaiser Franz Garde- Gren. Regt. Nr. 2, wird unter Nr. 37 versetzt. wird in das 4.
Beförderung zum Major in das Westfäl. Füs. Regt. Bering, Pr. Lt. vom 1. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 1, Pomm. Inf. Regt. Nr. 21 versetzt. v. Ost rows ki, Haupt. und Comp. Chef im 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Major, in das 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 5 versetzt. Frhr. v. Buddenbrock
Pr. Lt. vom 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, wild mit einem Patent vom / 19. September 1860 Ee 1, in das 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 27 versetzt. Comp. Chef im 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, wird, unter Beförderung zum Major, in das 3. Thür. Inf. Regt.
v. Stojentin, Hauptm. u.
Nr. II versetzt, v. Bismarck, Major vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, scheidet, Behufs seines Uebertritts zur Marine, bei der Land-Armee
aus und wird zugleich zum Commandeur des See. Bataillons ernannt. Pomm. Inf. Regt.
v. Manteuffel, Pr. Lt. vom 4. unter Beförderung zum Hauptm. und v. Baehr, Hauptm. und Comp. Chef im Brandenburg. Fü. Regt. N. 35, wird zum v. Unruh, Hauptm. und Comp. Ehef im 4. Brandenb.—
v. Stegmann, Hauptm. und Comp. Chef im 3 Nr. 14, wird zum Major befördert. Pomm. Inf. Regt. Nr. 21, wird, Comp. Chef, in das 1. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 22 versetzt.
Major befördert. Inf Regt. Nr. 24. wird, unter Beförderung zum Major, in das 8. Bran— denb. Inf. Negt. Nr. 64 versetzt. v. Sobbe, Pr. Lt. vom 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 7, wird in das 1. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 1 versetzt. Steinfeld, Hauptm. u. Comp. Chef im 1. Thür. Inf. Regt. Nr. Il, wird, unter Versetzung in das Hohenz. Füs. Regt. Nr. 0, mit einem Pa⸗ tent vom 1353. August 858 A, als Adjutant zum Gen. Kommando des VI. Armee⸗Corps kommand. Eskens, Hauptmann und Comp. Ehef im 3. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. 71, wird, unter Beförderung zum Major, in das 3. Brandenburgische Infant. Regiment Nr. 20 versetzt. Protzen v. Schramm, Major u. Eskadr. Chef im Posen. Ulanen⸗-Regt. Nr. 10, wird zum etatsmäßigen Stabsoffizier im Regt. ernannt. v. Zie⸗ mäetzki, Major vom Generalstabe des VI. Armee, Corps, wird in das 2. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 23 versetzt. v. Schack, Üüberzähliger Major im H. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68 und kommandirt als Adjut. bei dem General— Kommdo. des VI. Armee ⸗Corps, wird, unter Entbindung von diesem Kom— mando, als Hter Stabsoffizier in das 2. Pomm. Gren. Regt. (Colberg) Rr. Retz, p. Roth firch⸗Panthen, Major vom Generalstabe der 11. Division, wird zum General Kommdo. des VI. Armee? Corps versetzt. E. Schöning, Major im 4. Riederschles. Inf. Regt. Nr. 51, wird in das 8. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 57 versetz. v. Don at, Hauptm. u. Comp. Chef im 1. Oberschlesischen Inf. Regt. Nr. 22, wird, unter Beförderung zum Major, in das 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68 versetzt. Laube, Pr. Lt. vom 1. Oberschles. Inf. Negt. Kr. 22 und kommanditt als Adjutant bei der 21. Infant. Brig, wird, unter Entbindung von diesem Kommando und unter Beförderung zum Hauptmann und Compagnie ⸗Chef, in das 4. Pom- mersche Infanterie Regiment Nr. 21, und zwar in die disponible Stelle des Hauptmanns v. Wietersheim, mit einem Patent vom 23. Februar 1851 W. versetzt. v. Lieres u. Wil kau, Prem. Lieut. vom 2. Ober⸗ schles. Inf. Regt. Nr. 23, wird als Adjutant zur 21. Inf. Brig. komman— dirt, v. Bün king, Hauptm. vom Generalstabe der 14. Div., wird als Rittm. u. Esk. Chef mit einem Patent vom 13. April 1859 in das Posener Ulanen⸗Regt. Nr. 10 versetzt. v. Hymm en, Rittm. u. Esk. Chef im 2. Westf. Husaren Regt. Nr. 11, wird, unter Versetzung in das Magdeb. Hus. Regt. Nr. 10, als Adjutant zum General-Kommando des VII. Armee - Corps kommandirt. Stoll, Prem-Lieut. vom 1. Rhein. Inf. Regt. Nr. 25. wird als Adjutant bei dem Gouvernement in Eöln fem—à mandirt. v. Dewitz, Hauptm. u. Comp. Chef im Niederrhein. Füs. Rgt. Ur 39 wird mit einem Patent vom J1. Mai 1859 2 , in das 3 Pomm. Inf. Regt, Nr. 14 versetzt. v. Crana ch, Hauptm. und Comp. Ehef im 4. Rhein. Inf. Regt. Nr. 30 und kommand. als Adjut. b. d. Ober-Komm. über die zur Ausführung der Bundes -Execut. in Holstein bestimmte Armee, wird unter Belassung in diesem Kommando und unter Beförderung zum Major, als fünfter Stabsoffiz. in das 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70 ver⸗ setzs. v. Böttcher, Pr. Lt. vom 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, wird, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef in das 4. Rhein. Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Frhr. Roth v. Schreckenstein, Rittm. vom 2. West— fäl. Hus. Regt. Nr. 11 und kommandirt als Adjutant bei der 16. Div., wird, unter Entbindung von diesem Kommando, zum Esk. Chef im Regt. ernannt, v. Colomb, Pr. Lt, von Meinem Hus. Regt. (1. Rhein.) Nr. 7, wird als Adjutant zur 15. Div. kommandirt. v. Radowitz, Hauptm. la zuite des See Bats. und kommanbirt zur Dienstleistung bei dem Ma— rin e. Ministerium, scheidet, Behufs seines Uebertritts zur Land ⸗Armee, bei der Marine Marint aus und wird zugleich als Comp. Chef in das 4te Brandenb. Inf. Regt. Nr. 24 versetzt. Verlin, den g. Januar 18654. gez.) Wihelm.
Personal- Veränderungen in der Armer
Offiziere, Portevee⸗Fähnriche 2c. A. Etnennungen, Beförderungen und Verseßz ungen. Den J. Januar. Gr. v. Hardenberg, Pr, Lt. pom Brandenb— Drag. Regt. Nr. 2,
Nr. 4, wird unter Beförderung zum
ve,Fischer ⸗ Treuen feld, Pr. Lt. vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. Dienstleistung bei der Garde Art. Brig. auf 1 Jahr kommandirt! Den 8. Januar.
v. Hippel, Oberst u. Commdr. Des ꝛũ. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 9
von dem Kommando dieses Regts. entbunden und dem̃ Regt. aggregin Den 9g. Januar. 1
v. Rosenberg-Gruszezynsfl, Oberst und Chef des Generalstabe⸗
des Garde -⸗Corps, der Rang eines Brigade Commandeurs verliehen. z Bei der Landwehr. Den J. Januar.
v. Devivere, Vice ⸗Feldw. von 3. Bat. (Malmedy) 1. Rhein. Regtz
Nr. 25, zum Sec. Lt. 1. Aufg. befördert. 56 3. Abschieds-Bewilligungen ze. Den 8. Januar.
Ilgner, Gen. Major und Kommandant von Minden, Ostwald Oberst und Kommandant von Spandau dieser mit der Unif. der Westfal, Art. Brig. Nr. I beide mit Penf zur Disposition gestellt. ö
Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministerlums. Den 29. Dezember 1863.
Brüll, Zahlm. 14. Klasse vom 2. Bat. 2. Westfälischen Inf. Regts
Nr. 15, mit Pens. verabschiedel Den 2. Januar 1864.
Die überzähligen Intendantur-Secretaire: Westphal vom V. Armee— Corps, Czerlinski vom Garde Corps, Alpert vom III. Armee ⸗-Corpt, Kathe vom Vill. Armee ⸗Corps, Reichelt vom J. Armee ⸗ Corps, sind zu etatsmäßigen Intendantur. Secretairen, die Intendantur · Sekretariats. Assisten. ten: Wude, Loewenhardt vom II. Armee Corps, Lagemann, Schicke, Schulze vom IV. Armee ⸗Corps, zu überzähligen Intendantur— Secretairen ernannt.
. n n .
Zufolge der, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pots— dam vom 1. April 1859 (Stück 13) zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Militair ⸗ Ersatz⸗Instruction vom g. Dezember 1858, werden alle Diejenigen, welche: .
1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1844 geboren sind, 2 dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersatz— Aushebungs⸗Behörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch keine seste Be⸗ stimmung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesetzliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten, Haus und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerks gesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähn— lichen Verhältnisse stehende Militairpflichtige, oder als Studenten, Gym⸗ nasiasten und Zöglinge anderer Lehranstallen sich aufhalten, so weit die— selben nicht zum einjährigen freiwilligen Militairdienste berechtigt, resp. von der persönlichen Gestellung vor die Kreis ⸗Ersatz⸗Kommission in diesem Jahr entbunden sind, hierdurch angewiesen: sich, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom Ulten bis inkl. 26sten d. Mts. bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, so wie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er— gangene Bestin'mungen über ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Für diejenigen, welche im hiesigen Orte gehoren sind, oder hier ihr ge— setzliches Domizil haben, oder hier nach §. 21 1. e, gestellungspflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken.
Wer die eigene oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtiger, zu welcher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach der Strafverordnung des hiesigen Königlichen Polizei Präsidiums vom 29. Februar 1860 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militair— pflichtigen, im Falle ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militairpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige beson⸗ dere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst' geeigne⸗ ten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.
Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier-⸗PolizeiLieutenants eine Bescheinigung er— theilt welche sorgfältig aufzubewahren ist. .
Berlin, den 10. Januar 1864.
Königliche Militair-Kommission.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 16. Januar. Se— Majestät der König nahmen heute die Vorträge Des Kriegs und Marineministers, des Militair - Kabinets und des Eivil - Kabinets entgegen, empfingen Se, Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht (Sohn), den Minister— Präsidenten, und im Beisein des Gouverneurs, General der Infan⸗ terie von Schack, und des Kommandanten, General-Lieutenants von Alvensleben J., die militairischen Meldungen des Obersten von Franckenberg, der Oberst , Lieutenants von Blumenthal und von Schmeling und des Majors von Oltsurth.
— In der heutigen Sitzung des Herrenhauses
zunächst die von Sr. Majestät dem Könige auf die Adresse des
ses ertheilte Antwort zur Mittheilung. Sie lautet:
Hau * dan gh habe die Adresse des Herrenhauses vom 21. Dezember v. J.
empfangen und mit Befriedigung von ihrem Inhalte Kenntniß genommen. Der Zweck der Forderung welche Meine Regierung an die Landes. vertretung gestellt hat, ist, wie die Adresse mit Recht bemerkt, eines theils die
Erfüllung bestimmter bundesrechtlicher Verpflichtungen, zu welchen die Mittel
nicht versagt werden können, anderntheils die Wahrung von Preußens
Machtstellung und Ehre gigen jeden Angriff bei dieser Erfüllung. Daß das Herrenhaus die Lösung der Aufgabe, welche Preußens Po-
litik zur Zeit gestellt ist, mit voller Zuversicht in der Hand seines Königs sieht, daran habe Ich nie gezweifelt, aber der erneute Ausdruck dieses Ver⸗
trauens, ist Mir erfreulich gewesen in einer Zeit, welche ernste und folgen · schwere Entschlüsse von Mir fordert. Ich bin überzeugt, daß das Land, welches Meine Gesinnungen kennt, dieses Vertrauen theilt.
Das Herrenhaus wird von der richtigen Erkenntniß geleitet, daß ange · sichts der drohenden Verwickelungen die Wege der Politik sich nicht im Vor. aus bestimmen lassen und daß Rechtsfragen und völkerrechtliche Beziehungen nicht durch Wünsche und Sympathien, so natürlich dieselben auch sein mö⸗ gen, entschieden werden können, daß aber, wenn jenes Ziel, über welches Alle einig sind, nämlich die Wahrung der Rechte Deutschlands, so wie der Ehre und Macht Preußens, erreicht werden soll, es unumgäng⸗ lich nöthig ist, für alle Fälle gerüstet zu sein.
Ich spreche dem Herrenhause für die Zusage seiner vertrauensvollen Unterstützung Meinen Dank aus und mag der Hoffnung nicht entsagen, daß in beiden Häusern des Landtages sich die Hingebung an des Vater landes Aufgabe kräftig genug erweisen werde, um jede Rücksicht auf schwe— bende Differenzen in den Hintergrund treten zu lassen, und Meiner Regie⸗
—
rung dürch einmüthigen Beschluß die Mittel zur Verfügung zu stellen, welche
für die Lösung jener Aufgabe erforderlich sind. Berlin, den 13. Januar 1864. Wilhelm. von Bismarck. von Bodelschwingh. von Roon. von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg. An das Herrenhaus.
Darauf beschäftigte sich das Haus mit Berathung des Berichts der Geschäftsordnungs-Kommission, Abänderungen mehrerer Para— graphen der Geschäftsordnung des Herrenhauses betreffend, trat so—⸗ dann dem Gesetzentwurfe über die Actien-Gesellschaften, bei welchen der Gegenstand des Unternehmens nicht in Handels-Geschäften besteht, in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung bei und ertheilte schließlich der unterm 20. September o. J. erlassenen Verordnung wegen Abänderung des Zolltarifs seine verfassungsmäßige Zu— stimmung.
Die nächste Sitzung wurde auf Dienstag, den 19. d. Mts. an— beraumt. ;
— In der heutigen (27. Sitzung des Abgeordneten hauses
wurde der Bericht der Budget⸗Kommission über die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats pro 64 nach den Anträgen der Kommission (Ein—⸗ nahmen 141,271,695 Thlr., Ausgaben 137,971,741 Thlr.) angenommen, dann folgte die Berathung des Berichts der Justiz⸗Kommission über den Gesetz Entwurf, betreffend die Rechte der Schiffsmannschaften auf Seeschiffen. Die Abgg. Schulze und v. Carlowitz brachten eine Resolu⸗ tion zur Berathung, in welcher das Abgeordnetenhaus erklärt, daß es sich der Politik der jetzigen Regierung mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegensetzen werde. Sie geht an die Anleihe⸗Kommission. Dann gelangte der Bericht der Justiz-⸗Kommission über die Freilassung des
tes noch fortdauert.
Lübeck, 14. Januar. Dem Vernehmen nach werden am
nächsten Sonntag zwei Bataillone der hier einquartirten preußischen
Infanterie nach Travemünde und Umgegend verlegt werden.
Sachsen. Coburg, 12. Januar. Großherzogthümern Mecklenburg-⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz, so wie den Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg einerseits und China andererseits abgeschlossene Handels- und Schifffahrts⸗ Vertrag veröffentlicht. — Man spricht hier davon, daß Se. Hoheit der Herzog sich in nächster Zeit nach Holstein begeben will; in welcher Absicht, ist uns noch unbekannt. (Leipz. Ztg.)
Frankfurt a. M., 15. Januar.
her verlegt.
Oesterreich. Die ⸗Wiener Abend
Wien, 15. Januar.
post« macht zu der Ablehnung des oͤsterreichisch-preußischen Antrages,
betreffend Schleswig in der gestrigen Bundestagssitzung, solgende Be— merkungen: 1 b
die Mittel- und Kleinstaaten verbreiteten Agitation war solches Er= gebniß vorauszusehen. Wenn dessenungeachten die Großmächte einen Antrag auf Bund gebracht haben, um eine rung dieses Landes zu verhindern, so
vertragswidrige geschah es in der
patriotischen Absicht, dem Gesammtbunde einen Theil an der Ehre
J j1ge 8 j 3⸗ 4 2 8 8 * — 2 1— 21 r Im heutigen Regierungs.; und eines Supplementar- Kapitals von böchstens 135 Millionen.
blatt wird der zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins, den
Der bisher in Brüssel domizilirende Gesandte Schwedens am brüsseler Hofe und am Bundestage, Freiherr von Mansbach, hat seinen Wohnsitz hier—
Nach der anläßlich des deutsch⸗dänischen Streites über
deutschen Besetzung Schleswigs an den Inkorpori⸗-
Bundestags hat diese Theilnahme abgelehnt. Aus den Verhandlun⸗ gen und aus den von anderen deutschen Regierungen gestellten An⸗ trägen geht hervor, daß die Absicht vorherrschte, selbst über die Grenze des Bundesgebietes hinaus die Rechtssphäre der Bundes- befugnisse zu überschreiten. Die beiden Vormächte Deutschlands haben 1851, allerdings zur Wahrung der deutschen Interessen, jene Uebereinkunft mit Dänemark abgeschlossen, auf deren Grundlage allein die unbestrittene Berechtigung beruht, von Dänemark die Zurücknahme der Maßregeln und Gefetze zu verlangen, welche ein außerhalb des Bundesgebletes liegendes Land betreffen. Was der Bund auf dieser einfachen aber auch völkerrechtlich gesicherten Grundlage zu thun sich weigert, werden Oesterreich und Preußen als Kontrahenten der Uebereinkunft von 1851 und als europäische Mächte, im höheren Interesse Deutschlands selbst in die Hand nehmen. Sie sind in beiden Eigenschaften dazu berufen und berechtigt nach dem gestrigen Bundestagsvotum, welches die gewünschte Theilnahme der übrigen Bundesstaaten verweigert; sonst in seiner Eigenschaft als Bundes⸗ mitglied kein anderer döutscher Staat.
Die »Abendpost« sagt: Wir haben wohl gelesen und gehört, daß man mit dem Gedanken umgeht, mit Ausschluß der Großmächte auf eigene Faust einen der Form nach ähnlichen Schritt zu ver⸗ suchen, welcher in Wesenheit dazu dienen soll, Majoritätsbeschlüsse des Bundes contra jus in thesis, selbst auf dem Wege der Erobe⸗ rung fremder Lande durchzuführen. Hort und Beschützer der In⸗ tegrität Deutschlands können Oesterreich und Preußen nicht zugeben, daß der deutsche Bund auf Abwege geführt werde, in denen sie die höchsten Gefahren für Deutschland erkennen. Der Antrag, Schleswig faktisch zu Gunsten des Herzogs von Augustenburg zu besetzen, schließt ein Uebergreifen über die territoriale Begrenzung der Rechtssphäre des Bundes in sich, welcher verfassungsmäßig wesentlich einen defen⸗ siven Charakter bewahren muß. Der deutsche Bund würde durch Mißachtung der Territorialgrenzen den Weg der Agression betreten. Als treue Wächter der Integrität und der höchsten Interessen Deutsch⸗ lands müssen die beiden Großstaaten die Regelung der Verhältnisse Schleswigs zu Dänemark in eigene Hand nehmen—
Belgien, Brüssel, 15. Januar. Der heutige ⸗Moniteur« bestätigt die Nachricht, daß das Rabinet gestern dem Könige seine Entlassung angeboten hat.
Man versichert, daß der König die Entlassung erst nach der Erledigung des Budgets seitens des Parlaments annehmen werde.
Großbritannien und Irland. London, 14. Januar. Laut der letzten Bülletins aus Frog more ist der kleine Prinz voll⸗ ständig wohl und die Besserung in dem Befinden der Prinzessin von Wales macht ununterbrochen Fortschritte. Die Königin hat Frogmore schon wieder verlassen und befindet sich seit gestern wieder in Osborne, doch wird sie gegen Ende der nächsten Woche in Windsor zurückerwartet.
Lord Wodehouse ist gestern wieder in London angekommen.
In Liverpool sind drei Personen vor Gericht geladen worden unter der Anklage, den Bestimmungen der Foreign Enlistment Act zuwider Mannschaften für den Seedienst der konföderirten Staaten angeworben zu haben. Zwei der Vorgeladenen sind Schiffslieferan— ten und der dritte ist als Kommis in ihrem Geschäfte thätig. Die Sache dürfte zu interessanten Enthüllungen über die Art und Weise
Bericht x 2 führen, wie die verschiedenen konföderirten Kaperschiffe bemannt wor— Abg. von Lyskowski zur Berathung, welche bei Schluß unseres Blat—
den sind.
Frankreich. Paris, 14. Januar. Die Anleibe⸗Operation nimmt (wie bereits telegraphisch gemeldet am 18. d. ihren Anfang. Ein Kaiserliches Dekret vom vorgestrigen Tage ermächtigt den Finanz- Minister, eine öffentliche Subscription auf Rentenbriefe zu eröffnen bis zur vollständigen Deckung eines Kapitals von 306 Millionen
Die Rentenbriefe werden zum Cours von 66 Frs. gegeben und vom 1. Januar d. J. an verzinst. ebenfalls im „Moniteur publizirte Verfügung Ministers bestimmt, daß die Subscription am
nen und am Sonntag, den 24. d, Nachmittags 3 werden soll. Die niedrigste ndestens auf Rente, böbere auf 10, 20 u.
Ets. aus-
Kon 5
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5 8 ats - Raten ge- 8
D. 3.
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Frankreich 113,8