1864 / 15 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

der saͤmmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

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t e . bis zum 10. Februar 1864 einsch ließ lich . bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung

auf den 1. März 1864, Vormittags 10 Uhr,

im hiesigen Gerichtsgebäude vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. (

Rach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand—⸗

über den Akkord verfahren werden. . ö . k k schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

Anlagen beizufügen. K . 5 2 id eng n g, nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die hiesigen Rechtsanwälte Juncker, Pauli und Pohst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Ruppin, den 11. Januar 1864. ö 4 ger igi ed Kreisgericht. J. Abtheilung

k dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Eduard Feick hieselbst

eden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger ae rn, , aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 8. Februar er einschließlich . bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnãchst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 8. März u , ö 4 , wwe. n Kommissar, Herrn Ra erendt, ir dli r 3a Fi, n, , n l zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 8. April er. ein schließlich . festgesetzt, und zur Pruͤfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den J0. Mah er., Vormittags 11 Uhr, ; vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden alle i m nn , . welche ö innerhalb einer der Fristen anmelden werden. . . . it e de fi lid einreicht, hat eine Abschrift derselben i nlagen beizufügen. R . . s 6 nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohn. sitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß 6 dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den— jenigen, welchen es hier an Bekanntfchaft fehlt, werden die Rechtsanwalte

ustiz⸗Räthe Scheller und Schüler und Rechtsanwalt von Forckenbeck zu , vorgeschlagen. Elbing, den J. Januar 1864. —̃ Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

. dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns A. Buchholz hier ˖ selbst werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Kon · kursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die . selben mögen bereits rechtöhängig sein oder nicht, mit dem dafür ver langten Vorrecht bis zum 9. Febuar er. einschließlich bei uns schrift· lich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmt lichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Vestellung des definitiven Verwaltungs Personals auf den 27. Februar er,, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Rath Heßner im Verhandlungszimmer Nr. 19 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 15ten April er. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 7. Mai er., Vormittags 11 Ühr vor dem genannten Kommissar an⸗ beraumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden alle diejenigen Gläu biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an— melden werden. . ö .

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. . ; i, erde kf. nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, müß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am. hiesigen Orte wohn haften oder zur Prazis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekannischaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Schüler, Dickmann und Rechtsanwalt v. Forckenbeck zu Sachwaltern vorge⸗ schlagen. Elbing, den 9. Januar 1864. ö Königliches Kreisgericht.

Erste Abtheilung.

131 . ; 16 14 Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Adolph Moses in

Wollsn ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Ter—

in au ö w lf den 28. Januar e. Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 1 anberaumt

esetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der i erf nr, en für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo—= thekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Cammin, den 13. Januar 1864. . Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

130 : ha dem Konkurse über das Handlungs- und Privatvermögen des Kaufmanns R. Weigelt, Inhabers der Handlung R. Weigelt hier, ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 5. Februar d. J einschließlich . festgesetzh worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht ange- meldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. . Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 16. Dezember 1863 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 24. Februar d. J Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommisscir, Herrn Kreisgerichts Rath Stecher, im Kreis gerichts Gebäude, Terminszimmer Nr. 16 anberaumt, und werden zum Erscheinen in demselben die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. .

ö. Clare ger⸗ . nicht in unserem Amtsbezirke seine Wohnung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Wilke, Riemer, Fritsch, Goedecke, Schede, Fiebiger, von Bieren, Seeligmüller, Glöckner, v. Radecke zu Sach waltern vorgeschlagen.

Halle a. d. Saale, am 8. Januar 1864. ö.

Königl. Preuß. Kreisgericht, 1. Abtheilung.

3863 eee den Nachlaß des am 25. September 1863 zu Ershausen verstor benen Apothekers Arnold Friedrich Ludwig Hermann ist auf den Antrag seiner Mutter, der Wittwe des Rentmeisters Karl Herrmann geb. Düring, zu Oppeln als einzige Benefizialerbin das erhschaftliche Liquidations - Verfah ren eroͤffnet worden. Es werden daher die sämmtlichen Erbschaftsgläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, bis ö zum 15. Februar 1864 einschließlich.

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. ö.

Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer Be⸗ friedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständiger Be- richtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nutzun ˖ gen, übrig bleibt. . .

Die Abfassung des Präklusions Erkenntnisses findet nach Verhandlung der Sache in der .

auf den 1. März k. J. Vormittags 41 Uhr, .

in unserem Audienzzimmer Nr. 13. anberaumten öffentlichen Sitzung statt.

Heiligenstadt, den 5. Dezember 1863.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

3309 Nothwen diger Verkauf. ö

Die dem Bäckermeister Franz Sczasny zu Cosel gehörige Besitzung Sub Nr. 185 des Hypothekenbuchs von Gogolin nebst dem darauf erbauten Kalkofen und unvollendetem Wohngebäude, abgeschätzt auf 10090 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein im Bureau II. einzusehenden Taxe, soll im Wege der Execution

; . . Juni 1864, Vormittags 11 Uhr, .

vor dem Herrn Kreisrichter ö an ordentlicher Gerichtsstelle in dem Terminzimmer Nr. 2 subhastirt werden.

. , . wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Groß Strehlitz, den 26. Oktober 1863.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

128 8 .

Nachdem der Kammerherr David von Voß, früher auf Schwandt, demnächst längere Zeit in Frankfurt a. M. wohnhaft, zuletzt in Görlitz sich aufhaltend und unter der cura des Kammerherrn von Voß auf Luplow stehend, am 28. November 1863 in Görlitz ohne Hinterlassung von. Des cendenz mit Tode abgegangen, und die nachbenannten Kinder vollbürtiger Geschwister des dekunctus, nämlich . /

1) die Stiftsdame Wilhelmine von Voß zu Mirow, ;

2) der Ober-Jägermeister Fritz von Voß auf Ahrensberg zu Neustrelitz,

ZI der Kammerherr Carl von Voß auf Luplow,

4) der Rittmeister a. D. Hartwig von Voß zu Neubrandenburg,

5 die Wittwe des Kreis-Oberforstmeisters von Feilitzsch, Julie geborne

Freiin von Reitzenstein zu Dresden, , 5

6) der General⸗Major z. D. Carl Freiherr von Reitzenstein zu Görlitz, als die nächsten Intestaterben, unter der Erklärung daß sie die ihnen defe⸗ rirte Erbschaft s‚b beneficio legis et inventarii antreten wollten, zu den

worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß

Akten sich angemeldet haben, und auf deren nunmehrigen Antrag zur An-

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meldung und Darlegung näherer oder gleich naher Erbrechte als dasjenige der Antragsteller, ingleichen sonstiger civilrechtlicher Ansprüche und Forde— rungen an den Nachlaß des genannten Verstorbenen vor hiesiger Großher— zoglicher Justiz⸗Kanzlei ein Termin auf Mittwochen, den 6. April d. J., Morgens 12 Uhr, angesetzt, und die desfallsige präͤklusivische Ladung in extenso sowohl den Mecklenburg-⸗Schwerinschen Landesanzeigen inserirt, als auch ad tabulas caneellariae affigirt worden ist, wird solches fernerweitig hierdurch bekannt gemacht. Gegeben Güstrow, am 12. Januar 1861. Großherzoglich Mecklenburg ⸗Schwerinsche Justiz ⸗Kanzlei.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissisnen re.

122 Bekanntmachung. Am Donnerstag, den 28. d. M., Morgens 10 Uhr, sollen im Lokale des Königl. Rentamts zu Neuzelle aus dem diesjährigen Einschlag der ö Siehdichum, Schutzbezirk Fünfeichen, folgende Bau - und Nutz- ölzer: im Jagen 42: 263 Stück Kiefern Bau und Schneideholz, 1 Eichen Nutzende, im Jagen 32: 296 » Kiefern Bau und Schneideholz, Schock Kiefern Rückstangen, y Hopfstangen, 7 Klftr. Y Nutzholz, im Jagen 39: 530 Stück Kiefern Bau. und Schneideholz bei freier Konkurrenz unter den gewöhnlichen Bedingungen öffentlich ver— steigert werden.

Kauflustige werden zu diesem Termine hierdurch mit dem Bemerken eingeladen, daß mindestens der vierte Theil des Meistgebots im Termine als Angeld deponirt werden muß, und daß die zum Verkauf kommenden Hölzer täglich besehen werden können.

Forsthaus Siehdichum, den 16. Januar 1864.

Der Oberförster ö Wadzeck.

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Verloössung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 119 bB. Aufkündigung der Großherzoglich Posenschen 4prozentigen Pfandbriefe.

Die Inhaber Großherzoglich Posenscher 4prozentiger Pfandbriefe wer— den hiermit in Kenntniß gesetzt, daß wir ein Aufgebot der in termino Weihnachten 1863 einzuliefernden verlooseten 4prozentigen Pfandbriefe heute erlassen haben, und daß die diesfällige Bekanntmachung, in welcher die erwähnten Pfandbriefe speziell angegeben sind, bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den beiden hiesigen Zeitungen und in den össentlichen Anzeigern der Königlichen Regierungs⸗Amtsblätter in Posen und Bromberg, so wie in der Berliner Haude und Spenerschen und der Breslauer Zeitung nächstens eingerückt werden sollen.

Diese Pfandbriefe müssen nebst den dazu gehörigen Zinscoupons von Johannis 1864 ab schon in dem pro Weihnachten 1863 bevorstehen⸗ den Zinsenauszahlungs⸗-Termine, namentlich in der Zeit vom 21. Januar bis 4. Februar 1864, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, bei Ver—= meidung eines auf Kosten der Inhaber zu erlassenden öffentlichen Aufgebots an unsere Kasse in kursfähigem Zustande eingeliefert und dagegen die dafür auszureichenden Recognitionen, deren Einlßsung am 2. Juli 1864 erfolgen wird, in Empfang genommen werden.

Posen, den 22. Dezember 1863.

General ˖ Landschafts ˖ Direction.

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Warschau⸗Bromberger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Der Verwaltungsrath giebt hiermit den Inhabern der Gesellschafts— Actien bekannt, daß die Einlösung der Zins-Coupons für das zweite Halb— jahr 1863 in Warschau bei der Hauptkasse der Gesellschaft, und vom 8/20. Januar bis zum 8 s(20. Februar d. J. in Breslau beim Schlesischen Bankverein, in Amsterdam bei den Herren Lippmann, Rosenthal u. Comp., in Petersburg bei den Herren Gustav Sterky und Sohn stattfindet.

Warschau, den 113. Januar 1864.

Der Verwaltungsrath der Warschau ⸗‚Bromberger Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

132 Bekanntm achung.

Die im Weihnachts -Termin 1863 fällig gewordenen Zinsen sowohl der 4prozentigen als auch der Zuprozentigen Großherzoglich Posenschen Pfandbriefe werden gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Specificationen vom 1. bis 16. Februar d. J., die Sonntage ausgenom- men, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, hier durch den unter zeichneten Agenten (bei dem auch die Schemata zu den Coupons - Specifica—= tionen unentgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den Schlesischen Bankverein ausgezahlt.

Nach dem 16. Februar wird die Zinsenzahlung geschlossen, und können die nicht erhobenen Zinsen erst im Johannis⸗Termin d. J. gezahlt werden.

Berlin, den 16. Januar 1864.

F. Mart. Magnus, Behrenstraße Nr. 46.

182 Aachen ⸗Mastrichter Eisen bahn ⸗Gesellschaft. Die Inhaber von Talons der Aachen ⸗Mastrichter Stamm - Actien wer—

die neuen Dividendenscheine vom 20. d. M. ab nach ihrer Wahl entweder

per Post rekommandirt zugeschickt zu erhalten, od I 53 ; pfang zu nehmen. geschict⸗ h oder solche persönlich in Em

Aachen, den J. Januar 1864. Die Direction.

Aachen -Mastrichter Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Inhaber von Talons der Aachen ⸗Mastrichter 43prozentigen Prio- ritäts · Obligationen werden hiermit ersucht, diese Talons mit einem numme— risch geordneten, aufsummirten und unterschriebenen Verzeichnisse uns einzu⸗ senden, um dagegen die neuen Zins Coupons vom 20. d. M. ab nach ihrer Wahl entweder per Post rekommandirt zugeschickt zu erhalten, oder solche persönlich in Empfang zu nehmen.

Aachen, den 7. Januar 1864. Die Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreis⸗Wundarztstelle des Rummelsburger Kreises, mit welcher ein Gehalt von jährlich 100 Thlr, verbunden, ist erledigt und werden qualistzirte Medizinal. Personen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, aufgefor 4. sich binnen 6 Wochen unter Einreichung ihrer Zeitgnisse bei uns zu melden.

Coeslin, den 11. Januar 1861.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

123] . Bekanntmachung.

Die wissenschaftliche Hülfslehrerstelle am hiesigen Gymnasium, mit welcher eine jährliche Remuneration von 500 Thir- verbunden ist, wird zum J. April d. J. vacant. Es werden daher Kandidaten der Philologie

hierdurch ersucht, sich unter Einreichung der erforderlichen i ögli bald bel uns zu 1nelden. g der erforderlichen Zeugnisse möglicht

Cottbus, den 8 Januar 1861. Der Magistrat.

118 Bank des Berliner Kassen Vereins. Die Herren Actionaire der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins werden in Gemäßheit des §. 47 der Statuten zu der auf Mittwoch, den 17. Februar er. Nachmittags 53 Uhr, Platz an der Bau ⸗Akademie Rr. 3, 1 Treppe hoch, anberaumten General-⸗Versammlung hierdurch eingeladen. Berlin, den 14. Januar 1864. Der Verwaltungsrath der Bank des Berliner Kassen ⸗Vereins. Berend, Vorsitz ender.

1125 Königliche NiederschlesischMärkische Eisenbahn.

Die Berechnung des für die höhere Werths-Declaration hei Güter ⸗Sen— dungen in Gemäßheit des §. 23 Alin. 3 des Betriebs- Reglements für die Staats⸗ und unter Staats. Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 17. Fe= bruar 1862 zu erhebenden Frachtzuschlages erfolgt bei der diesseitigen Eisen⸗ bahn vom 1. Februar d. J. ab von dem ganzen Betrage des deklarirten Werthes in der Art, daß für jede, wenn auch nur angefangenen 20 Meilen ü, pro Mille erhoben wird. Als Minimal -Zuschlag kommt 1 Sgr. zur Be—= rechnung. Erreicht der deklarirte Werth den im §. 23 Alin. 2 des Betriebs- Reglements ausgeworfenen Normal-⸗Entschädigungssatz (20 Thaler pro Cent- ner) nicht, so wird kein Frachtzuschlag erhoben. J

Der S§. 19 unseres Güter ⸗Tarifes vom 1. März 1862 wird hierdurch modifizirt.

Berlin, den 14. Januar 1864.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

129 Oberschlesische, Breslau ⸗Posen Glogauer, Stargard · Posener Eisenbahn.

Vom 1. Februar d. J. ab tritt an Stelle des §. 16 sub J. des Tarifs vom 1. April 1862 resp. dessen zweiter Auflage vom 1. Juli 1863 nach— stehende Bestimmung in Kraft:

»Die Vergütung, welche bei Declaration eines, den Betrag von 20 Thlr. für den Centner übersteigenden gemeinen Handelswerths, bezie- hungsweise gemeinen Werths von Frachtguͤtern zu entrichten ist (§. 23 des Betriebs Reglements), beträgt 1 tel pro Mille der ganzen deklarirten Summe für jede angefangene 20 Meilen, welche das Gut zu durchlaufen hat, mit einem Minimalbetrage von 1 Sgr. und unter Abrundung des zu erhebenden Betrages auf ganze Silbergroschen.«

Breslau, den 15. Januar 1864. Königliche Direction der Obrschlesischen Eisenbahn.

120 Bekanntmachung.

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Da seit Anfang dieses Monats Frachtbriefformulare zur Verausgabung gelangen, die eine schwarz eingerahmte Rubrik für Declaration des Interesses der rechtzeitigen Lieferung enthalten, tritt die Zusatzbestimmung zu 8§. 25 des Betriebs-Reglements, wonach die Angabe eines bestimmten Betrages als des Interesses der rechtzeitigen Ablieferung des Guts durch eine dem Frachtbriefe beizugebende besendere in duplo auszufertigende Erklärung zu geschehen hatte, mit dem 1. Februar d. J. außer Kraft.

den hiermit ersucht, diese Talons mit einem nummerisch geordneten, auf—

summirten und unterschriebenen Verzeichnisse uns einzusenden, um dagegen

Ratibor, den ꝛũ. Januar 1864. Königliche Direction der Wilhelmsbahn.