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nisse, über die Tiefe der wissenschaftlichen Auffassung, Tüchtigkeit und Schärfe der Beurtheilung, sondern auch darüber auslassen, inwiefern die Arbeit von der Fähigkeit des Verfassers zeugt, im schriftlichen Vortrage, unbeschadet der erforderlichen Gründlichkeit, die Gegenstände ohne Weitschweifigkeit und Wiederholungen mit Klarheit und mit Bestimmtheit grammatisch und logisch richtig in fließendem und gefälligem Styl darzustellen. kö
Ward mehr als eine der Probearbeiten nach dem übereinstimmenden Urtheile der Examinatoren oder nach der Stimmenmehrhrit in der Kom— mission ungenügend befunden, so ist solches dem Minister für Handel ꝛc. zu berichten, welcher den Kandidaten über den ungenügenden Ausfall der
schriftlichen Prüfung bescheidet, und die Frist bestimmt, nach deren Ablauf
ich erstreckender schriftlicher Aufgaben beantragen kann. 3 . . 6 die schriftliche Prüfung nochmals ungünstig aus, so ist die fer— nere Wiederholung nicht zulässig. .
Sind dagegen die Arbeiten nach der übereinstimmenden Meinung oder doch nach Stimmenmehrheit in der Kommission genügend befunden worden,
der Examinand die Ertheilung neuer, über sämmtliche Prüfungsgegenstände
so ist der Kandidat zu einem Termin behufs der mündlichen Prüfung ein- Vor diesem Termine müssen die Personal - Dienstakten des zu
zu laden. di ö. Prüfenden bei den Mitgliedern der Kommission zur Einsicht umlaufen.
ö , I
Die mündliche Prüfung soll nicht sowohl in dem Gebiete der reinen
Wissenschaften, in denen der Kandidat schon bei der ersten Prüfung seine Kenntnisse dargethan haben muß, sich bewegen, als vielmehr dahin gerichtet sein, möglichst vollständig zu erforschen, ob und inwieweit derselbe sich die Fähigkeit angeeignet hat, die Lehren der Wissenschaft in den Zweigen des Dienstes praktisch anzuwenden, ob er die amtlichen Verrichtungen nicht blos empirisch erlernt, sondern in ihrer rationellen Grundlage und Tendenz nach den gesetzlichen Bestimmungen richtig aufgefaßt, sich den innneren Zusammen—⸗ hang derselben unter sich und mit anderen Dienstzweigen der Staats verwal⸗ tung klar gemacht, und dadurch eine gründliche Einsicht in die Zwecke des öffentlichen Dienstes erworben hat. Nach diesem Gesichtspunkte sind für die
mündliche Prüfung aus dem Bereiche der Berg⸗, Hütten und Salinen
Verwaltung einzelne Geschäftszweige auszuwählen, und zwar: A. Im Allgemeinen: K Organische Einrichtungen der Behörden, Ressort ⸗Verhältnisse, Dienstkreise der Beamten, Disziplinar ⸗Vorschriften 2c, Etats und Oekonsmiepläne, Kassen· und Rechnungswesen, Abnahme, Revision und Dechargirung der Rechnungen, Deposital Ver- waltung ꝛe. . „In Beziehung auf die Ausübung des Bergregals und der darin enthaltenen Nutzungs- und Hoheitsrechte: Erwerbung des Berg ⸗Eigenthums, Schürf⸗, Muth, Verleihungs— und Konzessions ⸗Angelegenheiten ꝛc. . Verhältnisse der Berg - Eigenthümer, der Gewerkschaften, Actien⸗ vereine ꝛc. Führung der Berggegen⸗ und Hypothekenbücher 2c. . staatliche Aufsicht über den Betrieb, über die Wahrung der öffent⸗ lichen Interessen, über Bergpolizei 3, Bergwerksbesteuerung; Arbeiterverhältnisse, Knappschafts⸗Institute 2c. „In Beziehung auf den Betrieb der Berg-, Hütten- und Salinen werke des Staats: ( Allgemeine Verhältnisse in der Einrichtung und Verwaltung solcher Werke / Betricbslcitung, Haushaltsführung 2c, Verwerthung der Produkte⸗ Kassen⸗ und Buchführung auf den Werken, und Kontrole durch die betreffenden Behörden; Vermögens, Ertrags. und Selbstkosten Berechnungen; Zwecke und Ergebnisse solcher Betriebe. l S Ferner kommt es bei der mündlichen Prüfung darauf an, neben dem Umfang der Kenntnisse des Kandidaten auch seine natürlichen Anlagen, den Grad seiner Urtheilsfähigkeit und seine praktische Gewandtheit kennen zu lernen.
Um der Kommission die Ueberzeugung zu verschaffen, ob der Kandidat im Stande ist, einen wohlgeordneten, gründlichen und klaren mündlichen Vortrag zu halten, ist demselben zwei Tage vor der Prüfung eine geeignete Sache (Aktenstüch zuzustellen oder auch eine seiner schriftlichen Probearbeiten zum mündlichen Vortrage zu .
Ueber die Prüfung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vor⸗ fitzenden und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnen. Im Uebri⸗ gen finden hierauf die im §. 29 gegebenen Bestimmungen Anwendung.
Das Protokoll, beziehungsweise der Protokoll ⸗Auszug ist mit einem, von sämmtlichen Mitgliedern der Kommission zu vollzichenden Berichte, in welchem ihr Urtheil auch über die schriftlichen Probearbeiten des Kandidaten ausgesprochen sein muß, dem Minister für Handel ꝛc. zur weiteren Veran— assung zu überreichen.
Ernennung n sr mf seiftr
Ist, der Kandidat in der schriftlichen und mündlichen Prüfung vor⸗ schriftsmäßig bestanden, so wird derselbe von dem Minister zum Berg Assessor ernannt.
Denjenigen, deren schriftliche Arbeiten probemäßig befunden worden sind die jedoch in der mündlichen Prüfung nicht bestanden sind, kann die Wiederholung dieser Prüfung nach Ablauf eines halben Jahres gestat · tet werden. .
Eine nochmalige Wiederholung der mündlichen Prüfung soll aber nicht stattfinden.
Für die nicht bestandenen Kandidaten bleibt nur die Aussicht auf die Anstellung bei den Staatswerken, insofern sie sich hierzu durch die praktische Befähigung eignen.
Ein Gleiches gilt von denjenigen Referendarien, welche die in den §§5. 37 und 38 bestimmten Fristen haben verstreichen lassen.
und vom 2.
Prüfungs⸗ Gebühren. 44
Die Kandidaten, welche sich zur Eleven. (§. 11), Referendariats. . 49 oder Assessor- (5. 36 Prüfung melden, entrichten für jede dieser Prüfungen eine Gebühr von Zehn Thalern.
Auch bei der Wiederholung einer dieser Prüfungen ist die Gebühr noch. mals zu zahlen. ,
Transitorische Festimmungen. 4
Die gegenwärtigen Vorschriften treten an die Stelle derjenigen über die Befähigung zu den technischen Aemtern der Berg., Hütten- und Salinen. Verwaltung vom 3. Marz 1856, der Nachträge vom g. November 185ñ Februar 1861, und aller sonstigen Vorschriften in den bezůg. lichen deklaratorischen Ministerial -Erlassen.
Dieselben finden bei ihrem Erscheinen auf sämmliche noch in der Aus. bildung begriffene, so wie auf die, nach den Vorschriften vom 3. Mätz
1856 bereits geprüften Referendarien und Eleven mit folgenden Maßgaben
Anwendung. §. 46. Wer noch in der Ausbildung auf der Universität begriffen ist, soll, selbst wenn er nur diejenige Schulbildung nachzuweisen vermag, die nach dem Reglement vom 35. März 1856 für die Eleven - Prüfung genügt, zu
den Prüfungen (§8. 11, 19 und 36) unter der Bedingung zugelassen wer.
den, daß er die in §§. 8 und g bestimmte Studienzeit verwendet. 8.
Auf diejenigen Exspektanten, welche die Universitätsstudien bereits be— endigt haben, finden die Bestimmungen hinsichtlich der Ausbildungszeit
*
GS. 8, 16 und 17) ohne Weiteres, hingegen die in den §§. 11 bis 14 nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich von ihnen beantragt wird. Andern. falls geschieht die Prüfung in den wissenschaftlichen und theoretischen Kennt.
nissen bei der Referendariats-⸗Prüfung.
In Ansehung des Ausfalles der Prüfung sind jedoch die Bestimmun.
gen der §8§. 30 bis 33 maßgebend. §. 48. Exspektanten, welche in der Ablegung der durch die §§. 5, 14, 16 und
18 der Vorschriften vom 3. März 1856 vorgesehenen Eleven ⸗Prüfung für
das Bergfach begriffen sind, sollen, falls sie dieselbe — zum ersten Male
oder bei nochmaliger Wiederholung — bestehen, und die Qualification zut
Anstellung als Revier Bergbeamte zu erwerben wünschen, zu der dritten
Prüfung zugelassen werden, insofern sie den Bestimmungen in den §8. 33
und 6 nachkommen. ö. w Auch diejenigen Berg ⸗Eleven und Referendarien, deren Ernennung nach
den Vorschriften vom 3. März 1856 noch nicht zwei Jahre zurückdatirt,
haben, um die Qualification zu den Stellen der Revier⸗Bergbeamten zu er— langen, die dritte Prüfung abzulegen.
der Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit ihrer Ernennung erfüllt ist 50
S. 50. Melden sich die in §8. 48 und 49 bezeichneten Personen nicht inner.
halb eines Zeitraums von drei Jahren zu der dritten Prüfung, oder bestehen
sie dieselbe nicht, so bleiben sie auf die Anstellung bei den Staatswerken
beschränkt. 5 1
Denjenigen Eleven und Referendarien, seit deren Ernennung ein Zeit / raum von mehr als zwei Jahren verflossen ist, verbleibt die ihnen durch die Vorschriften vom 3. März 1856 beigelegte Anwartschaft auf Anstellung.
Berlin, den 21. Dezember 1863. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Itzenplitz.
NVẽ in iste rium: der geistlichen, Unterrichts- und Me dizinal⸗ Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer Dr. A. Krönig an der Königlichen Real⸗
schule hierselbst ist der Professortitel verliehen worden.
Angekommen: Se. Excellenz der General- Lieutenant und
Commandeur der 14. Division, Graf von Monts, von Düsseldorf. Der General⸗Major und Commandeur der 2. Garde⸗ Infanterie ⸗
Brigade, von Claufewitz, von Posen.
Abgereist: Se. Excellenz der General- Lieutenant, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Königs und Gouverneur von Cöln, von Kleist, nach Cöln.
Der General⸗Major und Inspecteur der 3. Artillerie ⸗Inspection, von Jacobi, nach Breslau.
Der General⸗Major und
Kommandant von Stettin, von Böhn, nach Stettin.
1
Seine Majestät der König haben zu der von des Fürsten zu Hohenzollern - Hechingen Hoheit beschlossenen Verleihung von Ehrenkreuzen, resp. Medaillen des Fürstlich Hohenzollernschen Haus⸗ Ordens an die nachstehenden Personen Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen geruht. Es haben erhalten:
das Ehrenkreuz erster Klasse: der Herzog von Sagan-Valengay,
. Dieselben sind bei einem Ober. Berg. amte (9. 34) vor der Meldung zur Prüfung so lange zu beschäftigen, bis .
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das Ehrenkreuz dritter Klasse: der Oberst - Lieutenant von Eckartsberg, Bataillons Comman= deur im 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 47, der Major z. D. von Nassau, beauftragt mit der Vertretung des Commandeurs des 3. Bataillons (Löwenberg) des 2. Nie- derschlesischen Landwehr ⸗Regiments Nr. 7, der Hauptmann von Tschirschky, Compagnie-Chef im 2. Nie— derschlesischen Infanterie ⸗Regiment Nr. 47, der Hauptmann von Loefen, Compagnie · Chef in demselben Regiment, der Rittmeister C. Baur im Kaiserlich österreichischen 8. Husaren⸗ Regiment, Kurfürst von Hessen, der Kaiserlich russische Kammermusikus, Musik-Direktor C. F. Weitz mann in Berlin, die silberne Verdienst-Medaille— der Kammerdiener Sr. Hoheit des Fürsten, J. Schuler, der Vice Feldwebel Thamm im 2. Bataillon (Hirschberg) des 2. Niederschlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 7.
Per sonal - Deränderungen. . In der Armee. Offiziere, Portevee⸗Fähnriche ꝛc.
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzunggen.
Den 9g. Januar.
v. Thüm mel, Pr. Lt. vom 3. Garde Gren. Regt. (Königin Elisabeth), zum Hauptm. u. Comp. Chef, v. Helldorff, Sec. Lr, von demselben Regt. . zum Pr. Lt, v. Colomb, Frhr v. Budden brock · Hettersdorff, char Port. Fähnrs. von demselben Regt, zu Port. Fähnrichs, Gr. v. Gers. dorff, Port. Fähnr. vom Garde ⸗Husaren Regt, zum Sec. Lt. be— fördert v. Besser II., Sec. Lt. vom Kaiser Franz - Garde - Grena. dier Regiment Nr. 2, in das Ostpreuß. Ulanen Regiment Nr. 8, Gr. v. Wartensleben, Sec. Lt. vom Schles. Ulanen⸗Regt. Nr. 2, in das Garde Hus. Regt. versetzt. v. Bünau, Oberjäger vom Magdeb. Jäger⸗ Bat. Nr. 4, Jarke, Füs. vom 5. Ostpreußischen Inf. Regt. Nr. 41, Sa⸗ ows ki, Unteroff. vom 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, zu Port. Fähnrs., Dreyer, Port. Fähnr. vom 6. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 43, Oe hlmann, Port. Fähnr. vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), zu Sec. Lts, v. Stojen tin, v. Scheffer, char. Port. Fähnrs von demf. Regt. Gamp, Dragoner von dems. Regt, Gr. v. Klin kowström, Unteroff. vom QOstpr. Kür. Regt. Nr. 3, v. Mem erty, Füsilier vom JT. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 41, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Oppeln-Bronikowski, Sec. Lt. vom 1. Leib- Hus. Regt. Nr. 1, zum Litth. Drag. Regt. Nr. J Prinz Albrecht von Preußen) versetzt. v. Blomberg, Port Fähnr. vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, zum Sec. Lt, v. Lilienthal, v. Mel lenthin, char. Port. Fähnrs. vom 7. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, Neh⸗ ring, Kohlhoff, Unteroff. von dems. Regt, v. Manstein, char. Port. Fähnrich vom 4. Pommerschen Infant. Regt. Nr. Al, zu Port. Fähn⸗ richs, Janke, Port. Fähnrich vom 8. Pommerschen Infanterie Regiment Nr. 6l, zum Sec. Lt., v. Leipziger, char. Port. Fähnr. von demselben Regt, zum Port. Fähnr. befördert. Haacke, Unteroff. vom 7. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 60, zum Port. Fähnr. befördert. Gr. Finck v. Fincken«
stein, Major vom 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, in das 1. Magdeb.
Inf. Regt. Nr. 26, v. Karger, Hauptm. und Comp. Chef, vom 1 sten Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, unter Beförderung zum Major in das 6te
Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, May, Hauptm. und Comp. Chef vom
3. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 66, in das 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, Johannes, Pr. Lt. vom 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, unter Beförderung
zum Hauptm. und Comp. Chef, in das 4. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 67,
v. Mechow, Pr. Lt. vom 4. Magdeb. Inf. Regt. Nr. H, in das 1. Westpr. Gren. Negt. Nr 6, Bar. v. CTollas, Pr. Ct. vom 1J. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. der J. Inf. Brig, in das 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26 versetzt, v. Klitzing, char. Port. Fähnr. vom 3. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 66, Frhr. v. Diepen broick⸗ Grüter, Unteroff. von dems. Regt, v. Zam orh, Unteroff vom Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, zu Port. Fähnrs, v. Plötz, Port. Fähnr. vom 4. Thüring. Inf. Regt. Rr. J2, zum Sec. Lt, v. Schrader, char. Port. Fähnr. von dems. Regt, zum Port. Fähnr, Jouanne, Sec. Lt. vom Thüring. Ulanen⸗Regiment Nr. 6, zum Prem. Lieutenant befördert. Graf v. Gneisenau, Sec -Lteutenant à la suite des Westfälischen Dra · goner ⸗Regiments Nr. 7, in den Etnt des Regiments einrangirt. Stieler, v. Heydekampff, char. Port. Fähnr. vom Schles. Fůsilier· Regt. Nr. 38, zum Port. Fähnrich, Frhr. v. d. Horst, Pr. Lt. vom 3. Pos. Inf. Regt. Nr. 58, zum Hauptm. u. Comp. Chef, Kalau von Hoven, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt, Lehmann, Pr. Lt. vom 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 2 (Prinz Carl von Preußen), zum Haupt — mann u. Comp. Chef, Bönke, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt. be— fördert. v. Oertzen, Sec. Lt. vom 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, zum Pr. Lt, v. Schack, Port. Fähnr. vom 2. Schles. Drag. Regt. Nr. 8, zum Sec. Lt, v. Werner, Gefreiter von dems. Regt, zum Port. Fähnrich, v. Lieres- u. Wil kau I., Sec Lt, vom 1. Schles. Hus. Regt. Nr. 4, zum Pr. Lt, Sembach, Port. Fähnr. vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Reymann, Port. Fähnr. vom 2. Oberschl. Inf. Regt. Nr. 23/ zu Ser. Lts, befördert. v. d. Schulenburg, Pr. Lt. vom 2. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande)], zum Hauptm. und Comp. Chef Bene, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt, Scheringer, char. Pott. Fähnr. vom 6. Westpr. Inf. Regt. Nr. 55, zum Port. Fähnr., Scholten, Sec. Lt. vom 3. Westpr. Inf. Regt. Nr. 16, zum Prem. Lt., Wachtel, Pr. Lt. vom 8. Westfäl. Inf. Regi. Nr. 57, zum Hauptm. u.
Comp. Chef, v. Bernewitz, Tuebben, Sec. Lts. von dems. Regt, zu Pr. Lts,, v. Stojentin, char. Port. Fähnr. von dems. Regt, zum Port. Fähnr.,, Wolter, Pr. Lt. vom 1. Westfäl. Husaren Regt. Rr. 8, zum Rittm. und Es. Chef, Frhr. zu Inn u. Knyphausen, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Frhr. v. Brencken, v. d. Schulenburg, Port. Fähnrs. vom Westfäl. Ulanen-Regt. Nr. 5, zu Sec. Lts. befördert. v. Ru dorff, Sec. Lt. vom 7. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 56, in das Pomm. Hus. Regt. (Blüchersche Husaren) Rr. 5 versetzt. v. Trotha, Unteroff, vom L, Rhein. Inf. Regt. Nr. 25, v. Rohrscheidt, v. Bismarck, char. Port. FJähnrs. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, zu Port. Fähnrs., Hahn ⸗ von Dorsche, Hauptm. u. Comp. Chef vom Ostpr. Füs. Regt. Nr. 33, zum Major, Karitzky, Pr. Lt. von demselben Regt,, zum Hauptm. und Eomp. Chef, Maier, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., v. Mirbach, Gefr. vom
3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, Beck, Unteroff. vom Hohenzoll. Füf. Regt.
Nr. 40, v. Lichtenstern, v. Mauderode, char. Port. Fähnrs. vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, v. Buggenhagen, Unteroff. vom Rhein. Ulanen Regt. Nr. 7, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Tiedemann, Sec. Lt. vom Niederrhein. Fü Regt. Nr. 39, als Adjut. zur 32. Inf. Brig. kommandirt. Clausius, Oberst u. Insp. der 1. Pion. Insp., don seinem Kommando bei dem komb. Armee⸗ Corps entbunden. v. Kriegs heim, Oberst⸗ Lt. und Inspect. der 2. Pionier -⸗Inspect, zu dem Stabe des General ⸗ Kommandos des kombin. Armee! Corps kommandirt. ᷣ Deen 12. Januar.
v. Wiedebach, Sec. Lt. vom Frain-Bat. des IIl. Armee ˖ Corps, in das 2. Leib. Hus. Regt. Nr. versetzt, derselbe bleibt jedoch bis auf Weiteres in seiner bisberigen Stelle bei dem mobilen Train-Bat. des III. Armee— Corps zur Dienstleistung kommandirt. M ann, Pr. Lt. von der Magdeb. Art. Brig. Rr. 4, von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Train- Bat. des JV. Armee⸗Corps entbunden. Fiedler, Pr. Lt. von der Magdeb.
Art. Brig. Nr. 4, zur Dienstleistung bei dem Train-Bat. des TV. Armee-
Corps kommandirt. Meißner, Hauptm. von der Brandenb. Art. Brig.
Nr. 3, und kommandirt als Adjut. bei der Gen. Insp. der Artillerie, zum
überzähligen Major befördert. Herhudt v. Roh den, Hauptmann und
TCLomp. Ehef von der Ostpr. Art' Brig. Nr. 1, zum Art. Offiz. vom Platz
in Swinemünde, Matthiass II., Hauptm. von ders. Brig, zum Comp. resp. Battr. 83 ernannt. Schmidtke J., Pr. Lt. von ders. Brig, zum Hauptm,., Noll au, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. v. Seydlitz⸗Kurzbach, Major und Battr. Chef von der Pomm. Art. Brig. Nr, 2 zum Abtheil. Commandeur, Rautenberg, Hauptm. von derf. Brig, zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Roehl, Pr. Lt. von derf. Brig, zum Haupm., v. d. Dollen, Sec. Lt. von ders. Brig. zum Pr. Lt. befördert. Le Bauld de Nans, Hauptm. von der Schles. Art. Brig. Nr. 6, zum Comp. resp. Battr. Chef. ernannt. Rechenberg, Pr. Lt. von der See - Artillerie, Behufs seines Rücktritts zur Land ⸗ Armee bei der Marine ausgeschieden und, unter Beförderung zum Haupt mann, in die Schlesische Artillerie Brigade Nr. 6 wieder einrangirt. Zirzow, Pr. Lt. von der Schles. Art Brig. Nr. 6, Behufs seines Ueber tritts zur Marine, ausgeschieden und bei den See ⸗Artillerie ˖ Sompagnien an gestellt. L oose, Sec. Et. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. von Held, Major und Battr. Chef von der Westf. Art. Brig. Nr. 7, als Com- mandeur der mobilen 2. Fuß- Abtheilung in die Brandenburgische Art. Brig. Nr. 3 versetzt. Gleim, Major und Battr. Chef von der Rheinischen Artillerie- Brigade Nr. 8, zum Abtheilungs ⸗ Commandeur ernannt. Thiel, Prem. Lieutenant vom Schlesischen Füs. Regiment Nr. 38, von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam ent- bunden, Kosack, Pr. Lt. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, zur Dienst⸗ leistung als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam kommandirt. Dieckhoff, Pr. Lt. vom 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50, zur Dienst leistung als Insp. Offizier und Lehrer bei der Kriegsschule in Reisse kom— mandirt. Den 13. Januar.
Stoltz, Major und Commandeur des Schlesischen Pionier Ba taillons Nr 6, zum Genie -Direktor der Bundes ⸗Festung Luxemburg, Dieterich, Major vom Kriegs-⸗Ministerium, unter Versetzung zum Stabe des Ingenieur ⸗Corps, zum Commandeur des Schles. Pionier Bat. Nr. 6 ernannt. Crüger, Hauptm. von der 1. Ing. Insp., zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium kommandirt. Sandkuhl, Hauptm. von der 1. Ing. Insp., unter Stellung à la suite dieser Inspection, zum Adjut. bei dem 2 Gen. Inspecteur der Festungen ernannt. Pitsch, Haupt. mann 2. Klasse von der 1. Ing. Insp.,, zum Hauptmann 1. Klasse, v. d. Gro eben, Pr. Lt. von Derselben Insp., zum Hauptm. 2. Klaffe, Scholl, Sec. Lieut. von der 2. Ing. Insp., zum Pr. Lieut. befördert. v. Braunschweig, Buchardi, Pr. is. von der 1. Ing. Insp., zur 2. Ing. Insp. versetzt. Brüllow, v. Wangenheim, Quassowsky, Unteroff. vom Garde Pionier Bataillon, v. Müllenheim, Müller, Scholtz, Unteroffiziere vom Ostpreußischen Pionier Bataillon Rr. 1, Bachmann, Mannkopf, Unteroffiziere vom Pomm. Pion. Bataillon Nr. 2, Kade, char. Port. Fähnr. vom Brandenb. Pionier · Bat. Nr. 3, Maiß, Uhse, Betz hold, Unteroff. von dems. Bat, Scholl, Grieben, Pabst, Unteroff. vom Magdeb. Pion. Bat. Nr. 4, Stöckel, Stein hauer, Unteroff. vom Niederschles. Pion. Bat. Nr 5, Vorwerg, Mache, Schmidt, Senftleben, Unteroff. vom Schles. Pion. Bat. Nr. 6, Tau⸗= wel, Mayer, Unteroff. vom Westfäl. Pion. Bat. Rr. 7, Fonck, Rothen ⸗ berger, Pagenstecher, Unteroff. vom Rhein. Pion? Bat. Nr. 8, zu Port. Fähnrs. befördert.
Bei der Sand wen n. Den 9. Januar.
v. Müller, Hauptm. a. D. und stellvertret. 2. Commandeur des 2. Bats, (Breslau) J. Garde⸗Gren. Landw. Regts., unter Belassung in diesem Verhältniß und Verleihung der Charge als Major, mit seiner Fenn zur Disposition gestellt. Bar. v. Us lar-Gleich en, Major z. D. und stell⸗ vertr. 2. Commandeur des 3. Bats. (Poln. Lissa 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., die Genehmiguug zum Tragen der Unif. dieses Regts. ertheilt. Becker, Unteroffizier vom 2. Bat. (Wehlau) 1. Ostpreußischen Regts. Nr. 1. Petersen, Vice Feldwebel vom 3. Bat. (Graudenz) 3. Ostpr. Regts.