1864 / 21 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

m sscker Vechees-

196 Berliner Börse vom 23. Januar 1864.

Fonds- und Geld - Cours.

hischhahRh -Actien.

u

W eechsel-Conmrse. Amsterdam . . ... 250 FI.

F 300 Fr. Wien, östr. Währ. 150 kl. dito * 6 * Augsburg südd. W. 1 J i d H. 100 F. Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss 100 ThI. Petersburg dito Warschau Bremen

EF on el s- Conse.

Freiwillige Anleihe Staats Anleihe von 1859.. dito v. 1854, 1855, 1857 dito dito dito dito dito Staats- Schuld- Scheine Prim. Anl. v. 18552 100 Thlę- Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deiehbau- Obligationen. Berliner Stadt - Obligationen. dito dito Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.

von 1850, 1852 von 1853

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3 k

.

do. do. U o. PFommersehe

do.

Posens che

do.

do.

Litt. B

Rentenbriefe.

Posensche Preussische. Rhein- und Westp Sãchsis ehe Schlesische

Friedrichsd' or Gold- Kronen

.

Kur- und Neumärk.

Ostpreussisehe. . . ... .

Schlesische .... ...... Vom Staat garantirte

Kur- und Neumärk. 4 Pommersche .. ..... .

„Ü Pr. BF. Anth. Scheine 43

Andere Goldmünzen

973 963 945 265 963 972. .

b. 4

122

1133 1131 85

11051093

2k Br. G1.

Berlin-Hamburger .. Berlin- Hamb. II. Em. 4 Berl. Potsd. Mgd. Lt. A. 4 do. Litt. B. 4 do. Litt. C. 4 Berlin- Stettiner 41 do. II. Serie q do. III. Serie 4 do. IV. Ser. v. St. gar. 4 Brsl. Schw. Frb. Lt. D. 4 Cõln- Crefelder 45 Cõln-HNindener ... . .. 43 1015 do. II. Em. 5 1037 do. do. 4 do. III. En. 4 do. do. 4 do. IV. Em. 4

2 8

11

Stamm- Aetien. Aachen - Düsseldorfer 3 Aachen - Mastriehter. 289 Berg. Märk. Lit. A.. 1045 193 . 149 148 Berlin- Hamburger.. 1207 Berl. Potsd.-Magdeb. 1781 Berlin · Stettiner 1285 1273 Bresl. Schw. - Freib..— 124 Brieg Neisse .... 815 Cölu - Mindener 35 168 167 Magdeb. - Halberst. .. Magdeb. Leipziger. Magdeb.-Wittenb. . . 3 Münster-Hammer ... Nie dersehles. Märk. . Niederschles. Lweigb. 58 57 Obersehl. Lit. A. u. C. 37 1455 1445 do. Lit. B. 37 1335 1321 Oppeln - Tarnowitzer 55 Magdeburg. Wittenb. 47 ö , 4 94 do. (Stamm-) Prior. do. Convy 4 942 ien. Nahe do. do. III. Serie 4 933 Rhrt. · Crf.- Kr. Gladb. 37 do. IV. Serie 4 Stargard- Posen. . . . . . ; Nied. Lweigb. Lit. C. IThüringer Ober- Schles. . ö Wilh. (Cosel- Odbg.) itt. B. do. 1 865. Litt. do. do. do. Litt. D. Litt. E. do. Litt. F. Rhrinkfsehhe. do. vom Staat gar. do. III. Em. v. 1S58 / B60 4 do. do. von 18624 do. v. Staat garantirte 4 Rhein- Nahe v. St. gar. 4 do. do. II. Em. 4 khrt. Crf.- Kr. Gladb. 4 do. II. Serie 4

——— *

l

66 955 5393 90

os S957 *

190

963 96 933 96 96 97 96

——

Wo worstehend kein Linssatz notirt ist, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.

brioritäâts-Oblig. Aachen - Düsseldorfer do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastriehter. do. II. Emission

= =

Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze.,

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 23 Sgr.

. ——

w

do. III. Serie Stargard- Posen do. II. Emission a, Hl, do. Thüringer conv. . .... 4. do. II. Serie 4 do. III. Serie conv. 4 do. IV. Serie 45 Wilh. ( Cosel - Odbg.) do. III. Emission 4

.

Berg. Märkische conv. do. II. Ser. conv. do. III. S. v. St. 3 gar. ö 49 do. IV. Serie ... 41... do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Ser. do. Dortm. Soest do. do. II. Ser. Berlin- Anhalter ..... Berlin- Anhalter

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C = 0

= eC 21 .

C C .

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lichtamtliche Motirungen.

Ausl. Eisenbahn- Stamm- Alien.

Amsterdam - Rotterdam Ludwigshafen- Bexbach M2. -Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger ...... .. Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn est.südl.Staatsh. Lomb. Russische Eisenb

Westhahn (Böhm.). ...

Ausl. Prioritäts- Actien.

Belg. Oblig. J. de Est 4

do. Samb. et Meuse. 4

ester. franz. Staatsbahn 3

gent. frz. Südb. Lomb.) 3

Noskau-Rjüsan (v. St g)

5

1353

164 62

76

21, Min

ö 2 Inländ. Fonds.

Kass. Vereins- Bk. Act. 4 Danziger Privatbank .. 4

Br. Gld.

/ 1 693 9909 88

Königsberg. Privathank 4 K do. 4 Posener do.

Berl. Hand. - Gesellsch. . Disc. Commandit-Anth. Sehles. Bank-Verein .. PFommersch. Rittersch. B. Preuss. Hyp. Vers. ... . Gerti...

4 4 4 4 4 4 4

*. 7

Industrie Actien.

Hoerder Hüttenwerk. . 5

Fabrik v. Eisenbahnbed. 5

83

Dessauer Kant. Gas... 5

803 59 Q 80 1025 1017 945 933 c 98 893 105

106 10;

943 245 23; 96 95

167 - Oester. n. 100 EI. Loose

do. neueste Loose. . 5 Italien. Anleihe

Coburger Creditbank. . 4 Kuss. Stisgl. 5. Anl.. . 5 Darmstädter Bank go. do. 5. Anl. .. 5 Dessauer Credit. .. ... . . v. Kothschild Lst. 5

do. Landesbank. 4 Neue Engl. Anleihe 3 Genfer Creditbank. . . . 4 . . 45 Geraer Bank ; do. 5 Gothaer Privathank ... Poln. Sehatz-Obl. 4 Hannoversche Bank. .. do. Cert. L. A. 5

Ausl. Folds.

. Bank. Bremer Ban

188

Leipziger Creditbank. . do. L. B. 200Fl. Poln. Efandhr. in S.-R. 4 do. Part. 500 FI.... 4 Dessauer Prämien-Anl. 351 Hamb. St. -Präm. - Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 FI. Schwed. 10 RI. St. Pr. -A.

Läübaek. Pr. JJ...

Luxemhurger Bank. .. Meininger Dreditbank. ö Norddeutsche Bank ... Oesterreich. Credit. . . . Lhüring. Bank. .... 4 Weimar. Bank Oesterr. Metall. . .. . . . . 5

do. Nation. Anleihe 5

MO C 1 0 838

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.

SC -=

SFS 1I18

52 29

8.

.

Q 2

21

33

130

do. Prm. Anleihe. . 4

Nordbahn (Friedr. Wilh) 55g a gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 1035 2 3 gem.

H6 etw. a 65 gem. Oesterr. neueste Loose 765 a g gem.

Henrlinn, 23. Januar.

Die Börse begann in fester Haltung, liess aber später etwas nach und blieben die anfänglichen höheren Sourse Später offerirt; das Geschäft war im Ganzen nickt bedeutend, in öster-

Oesterr. Credit 74 a 737 gem. Oesterr. National- Anleihe

reichischen Papieren wurde am meisten gehandelt; von preussischen Fonds hlieben Pfandbriefe animirt, Wechsel gut zu lassen.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei

(R. v. Decker).

823 8

Magie hiurs · Haiberst. a4 16 1]

—w—

495

Das Azannement beträgt: 1 Thir. sür das bierteljahr än allen Theilen der Mäanarchie ohne Preis - Erhöhung.

Alle post⸗Anstalten des In- und

Auslanses nehmen gestellung an ür gerlin die Expedition des znigl reußischen Staats. Anzeigers:

Wilhelm s⸗Straße No. 31. (nahe der LCeipzigerstr)

AS 21.

Berlin, Dienstag den 26. Januar

Berlin, 25. Januar.

Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs fand heute Nachmittags 3 Uhr der Schluß der gegenwärtigen Sitzungen des Landtags der Monarchie statt.

Zu diesem Zweck hatten sich die Mitglieder beider Häuser des Landtags im Weißen Saale des Königlichen Schlosses versammelt, woselbst der Präsident des Staats⸗Ministeriums, von Bismarck= Schönhausen, folgende Rede verlas:

Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!

Seine Majestät der König haben mir den Auftrag zu ertheilen geruht, die Sitzungen der beiden Häuser des Land— tages der Monarchie in Allerhöchst Ihrem Namen zu schließen. Bei der Eröffnung der Sitzungs⸗Periode wurde von des Königs Majestät der dringende . kund gegeben, die zwischen Allerhöchst hic Regierung und einem Theile der Landesvertretung entstandenen Zerwürfnisse ausgeglichen zu sehen. Dieser Wunsch ist nicht in Erfüllung gegangen, ob— wohl die Regierung Seiner Majestät es an entgegenkommen⸗ den Schritten nicht hat fehlen lassen.

Das Haus der Abgeordneten hat an demselben Stand⸗ punkte festgehalten, welcher zur Auflösung des letzten Hauses vor Ihnen führte. In angeblicher Vertheidigung verfassungs— mäßiger Rechte hat es eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, welche den unverkennbaren Stempel des Strebens an sich tragen, diese Rechte ohne Rücksicht auf die Gleichberechtigung der übrigen Staatsgewalten und ohne Rücksicht auf das Wohl und die Interessen des Landes auszuüben.

Durch Ablehnung des Gesetzentwurfes Behufs Ergänzung des Artikel 99 der Verfassungs⸗Urkunde hat das Abgeordneten— haus den Versuch zurückgewiesen, der Wiederkehr eines budget⸗

losen Zustandes ohne Beeinträchtigung der Rechte der Krone, Beschlüsfe in welchen sich das Bestreben ausdrückt, die aus.

wärtige Politik der Regierung einem verfassungswidrigen

wie der Landesvertretung vorzubeugen.

Dasselbe Haus hat den Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1863, wenngleich ihm zur verfassungsmäßigen Prüfung und Beschlußfassung über denselben bis zum Ablaufe des verflossenen Jahres noch eine ausreichende Zeit zu Gebote stand, gar nicht in Berathung gezogen; dagegen hat es in dem Etat für das eben begonnene Ihr nicht blos mehrere für die Bedürfnisse der Verwaltung unentbehrliche Disposi⸗

tionsfonds gestrichen, sondern es hat auch in Bezug auf den Militair - Etat diejenigen Beschlüsse des früheren Hauses er—

neuert, mit deren Ausführung das preußische Heer der Schwächung und Zerrüttung Preis gegeben sein würde. Es hat diese Beschluͤsse gefaßt ohne Vörberathung des Gesetz⸗ entwurfs über die Verpflichtung zum Kriegsdienste, dessen Vorlegung das frühere Haus zur Vorbedingung seiner Be— rathung des Militair⸗Etats gemacht hatte.

Durch diese Beschlußnahmen ist das Herrenhaus von Neuem veranlaßt . in Ausübung seines verfassungs⸗ mäßigen Rechtes, den ganzen Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1864, wie er aus den Berathungen des Abgeordneten⸗ hauses hervorgegangen war, zu verwerfen.

Dem Beschlusse des Hauses der Abgeordneten wegen Aufhebung der gegen einzelne Mitglieder . ten gerichtlichen Untersuchungshaft hat die Regierung, im Hinblicke

die betreffenden ge gegeben. „Es kann aher nicht die Meinung der Regierung sein, daß es dem Ansehen der öffentlichen Rechtspflege und der Würde des Hauses entspreche, wenn dasselbe solchen Abgeord⸗ neten, gegen welche schon vor ihrer Wahl wegen hochverräthe— rischer Unternehmungen die Untersuchungshaft von dem zu⸗ ständigen Gerichtshofe verfügt worden 9) die Theilnahme an den Berathungen des Hauses ermöglicht und dadurch den Schein einer Parteinahme für die gegen die äußere und in— nere Sicherheit des Staates gerichteten Bestrebungen der pol⸗ nischen Insurrection auf sich ladet.

Zur Ausführung der vom Deutschen Bunde beschlossenen Execution in Holstein und zur Wahrung der Machtstellung und Ehre Preußens in der weiteren Entwickelung dieses Streits, bedurfte und bedarf die Regierung Seiner Majestät außer— ordentlicher Mittel für die Militair⸗ und Marine⸗Verwaltung. Während das Herrenhaus in einer Adresse an des Königs Majestät seine vertrauensvolle Bereitwilligkeit zur Unterstützung der Krone in dieser ernsten Frage ausgesprochen hat, ist von dem Hause der Abgeordneten die erforderte Genehmigung zu einer Anleihe versagt und sogar die Bewilligung desjenigen Geldbedarfs verweigert worden, welchen Preußen, als , glied des Deutschen Bundes, beizutragen unzweifelhaft ver⸗ pflichtet ist. Indem das Haus diesen Beschluß faßte, ist es um so entschiedener mit der vertrauensvollen Gesinnung in

3 Bestimmungen der Verfassungs⸗-Urkunde, yo

Widerspruch getreten, von welcher das preußische Volk für

seine Könige jeder Zeit beseelt war, als des Königs Majestät, in der Allerhöͤchsten Antwort vom 27. v. Mts. auf die Adresse des Hauses, Seine Gesinnung und Sein Königliches Wort als Bürgschaft dafür hingestellt hatte, daß die beantragten Geldmittel zum Schutze des Rechts und der Ehre des Landes verwandt werden würden. Der feindselige Charakter dieser

Zwange zu unterwerfen ist durch Resolutionen erhöht wor— den, durch welche die Mehrheit des Hauses der Abgeordneten, in der von ihr willkürlich aufgestellten Voraussetzung kriege— rischer Verwickelungen zwischen Preußen und anderen Deut⸗ schen Staaten, im Voraus gegen das preußische Vaterland Partei nimmt.

Ein solches Auftreten des Hauses der Abgeordneten kann auf die Befestigung und Entwickelung unserer Verfassungs⸗ Zustände nur verderblich einwirken, und es muß einstweilen auf die Hoffnung einer Verständigung verzichtet werden. Die Regierung Seiner, Majestät wird sich aber unter allen Um— ständen fuͤr verpflichtet halten müssen, mit ganzer Kraft und in voller Ausübung der . Rechte für die Erhaltung des Staats und für das Wohl und die Ehre Preußens ein⸗ zustehen. Sie hält an der Ueberzeugung fest, daß sie hierbei in der pgtriotischen Gesinnung des Landes eine ausreichende und wachsende n ei n nden werde.

Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs erkläre ich hiermit die Sitzung der beiden 6 des Land⸗ tages für geschlossen.

Nachdem die vorstehende Rede verlesen worden war, verließ die Versammlung nach einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den König den Saal.