1864 / 38 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Marienwerder. Zins - Coupon zu der Kreis -Obligation des Kreises Loebau. ; II. Emission. Lite .... . über ... Thaler zu ... Prozent Zinsen über ——— Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zins- Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe

in der Zeit vom .. ten bis

resp. vom . ten

bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation . * mit (in Buch- Silbergroschen bei der Kreis Chausseebau⸗

für das Halbjahr vom bis staben ; Thalern Kasse zu Neumark. Neumark, den . . ten .... . Die Chausseebau⸗Kommission des Kreises Loebau.

Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Preußen. Regierungs Bezirk Marienwerder. . zur Kreis ⸗Obligation

des Kreises Loebau, II. Emission.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der

Obligation des Kreises Loebau II. Emission leitir IS .. über Thaler à fünf Prozent Zinsen die te Serie Zins-Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18..

gation kein Widerspruch dagegen erhoben wird. Neumark, den . Die Chausseebau⸗Kommission des Loebauer Kreises.

Allerhöchster Erlaß vom 28. Dezember 1863 betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen im Regierungs-Bezirk Marienwerder: 1) von Dt. Eylau, im Kreise Rofenberg bis zur Loebauer Kreisgrenze bei Rodzonne durch die Stadt Dt. Eylau;s 2) von Loebau bis zur Strasburger Kreis— grenze in der Richtung auf Lautenburg durch den Kreis Loeb au.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chausseen im Regierungs-Bezirk Marienwerder: Ii) von Dt. Eylau, im Kreise Rosenberg bis zur Loebauer Kreisgrenze bei Rodzonne durch die Stadt Dt. Eylau; 2) von Loebau bis zur Strasburger Kreisgrenze in der Richtung auf Lautenburg durch den Kreis Loebau genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Stadt Dt. Eylau im Kreise Loebau das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats Chausseen geltenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich den genannten Bauunternehmern gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben ent⸗— haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be— stimmungen auf den Staats- Chausseen von Ihnen angewandt wer— den, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Inwen⸗ dung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die GesetzSamm— lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 28. Dezember 1863.

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Wilhelm.

von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz. An

den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öfsentliche Arbeiten.

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Justiz ⸗Ministerium.

Der bisherige Staatsanwalt von Eisenhart - Rothe in Anclam ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Stargard in Pommern und zugleich zum Notar im Departement des AÄppella⸗ tionsgerichts zu Stettin, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Star— gard und mit der Verpflichtung ernannt worden, statt seines bis. i Titels »Staatsanwalt« fortan den Titel »Justiz-Rath« zu ühren.

bei der Chausseebau - Kasse zu Neumark, insofern Seitens des Inhabers der Obli—

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Verfügung vom 20. Januar 1864 betreffend die Vertretung der Ortssch ulzen bei Jag dverpachtungen, wenn diese als Pächter auftreten.

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zu vertreten, lichen Meistgebots vorzunehmen ist. Berlin, den 20. Januar 1864.

Der Minister für die landwirthschaft lichen Angelegenheiten. von Selchow.

An den Königlichen Wirklichen Geheimen Rath und Ober-Präsidenten Herrn N. Excellenz zu N.

Der Minister des Innern Im Auftrage: von Klützow.

Zur Vermeidung der Unzuträglichkeiten, welche leicht entstehen wenn bei Jagdverpachtungen der betreffende Ortsschulze selbst als Pächter konkurrirt, überlassen wir Ew. Excellenz ergebenst, die Orts— behörden durch die Regierungen allgemein mit Anweisung dahin ver— sehen zu lassen, daß in solchen Fällen der Schulze von den Schöppen

die Verpachtung selbst aber nur im Wege des öffent—

PDersonal-Ueränderungen in der Armer.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

w 24 , v, d. Bu sche J., Pr. Lt. vom 2. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), von dem K Di : ei der Ii G ll ö Kommando zur Dienstleistung bei der v. Clausewitz, G 369 ö . vitz, Gen. Maj. u. Comdr. der 2. Garde⸗Inf. Brig. Mitgl. der Studien ⸗Kom. bei d. liens. 6 e mi ernannt. 5, 6m Lt. und Inspecteur der 2. Art. Inspection, zum Präses der Prüf. Kom. für Artillerie Premier · Lieutenants, Frhr. v. Lyncker, Oberst u. Brigadier der Garde-A1rt. Brig, Min ameyer, Oberst und Ehef des Generalstabes der General. Inspection der Artillerie, Will er ding, Hauptm. la sutie der Garde . Art. Brig., zu Mitgliedern derselben Kommission ernannt., von Ku nowski, Gen. Lt. und Inspecteur der technischen Institute der Artill., Hurrelbrink, Oberst und Chef der Abtheilung für die Artillerie ˖ Angele ; genheiten im Kriegsministerium, von dem Verhältniß als Mitglied der Prü fungs ⸗Kommission für Artillerie⸗ Premier -⸗Lieutenants entbunden. e Kun owmstz, Sch Re lurt e. v. Kunowski, Gen. Lt. und Inspecteur der technisch Artillerie, zum Präses der ür lier e e ff one lf! . . Hauptm. und Führer der Straf Abtheilung in Glatz, v. Wolffersdorff Hauptm. und Führer der Straf-Abtheilung in Posen, Patente ihrer Chalg verliehen. Stierling, Ser. Lt. vom 1. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 2) in das Schles. Ulan. Regt. Nr. T versetzt. . Wosi gig g 4 9 . sien, Zeug. Lt. vom Art. Depot in Königsberg zum Art. t in Danzig versetzt. Schimoneck, Zeug⸗-Feldw. . i Bao in Reif zum Zeug-Lt, bei dem Art. Depot in Königsberg befördert. v. Bod un“ gen, Sec. Lt, vom Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, in das 2. Brandenb.

Gren. Regt. Nr. 12 (Prinz Karl von Preußen) versetzt.

„Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Premier-Lieutenant von Ferentheil und Gruppenberg des 8. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 61 kommandirt zur Militair⸗Schieß-Schule, die Erlaubniß zur An! legung des ihm verliehenen Johanniter-Malteser-Ordens zu ertheilen.

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Den 9. Februar.

Petzel, Major von der Schles. Art. Brig. Nr. 6 und beauftragt mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Kommandantur von Swinemünde, unter Stellung à la suite der Pomm. Art. Brig. Nr. 2, zum Komman— danten von Swinemünde ernannt.

B. Abschiedsbewilligungen ze. Den 28. Januar.

v. Zur Mühlen, Pr. Lt. vom Ostpr. Ulanen Regt. Nr. 8, als halb⸗ invalide mit Pension ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der Kav. 2. Aufgeb. 1. Bats. (Münster) 1. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 13 übergetreten.

J Den 6. Februar.

v. Michaelis, Sec. Lt. von der Ostpreuß. Art. Brig. Nr. 1, mit

Pension in den Ruhestand versetzt. Tschatsch, Zeug Lt. vom Att. Dep. zu Danzig, der Abschied als Hauptm. mit Aussicht auf Civil Versorgung und Pension bewilligt. Den 9. Februar. . .

Prinz Julius zu Schleswig Holstein⸗Sonderburg. Glücksburg, Major u. etatsm. Stabsoffizier im 2. Westfäl. Husaren ⸗Regt. Nr. 11, der Abschied willigt. ö 2 we.

Den 30. Januar.

Bruno, Sec. Lt. von der Art. 2. Aufg. 3. Bats. Potsdam) 3. Bran

denb. Regts. Nr. 20, der Abschied bewilligt. Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Den 25. Januar. ö Paasch, Geh. expedirender Secretair und Kalkulator im Kriegsministe⸗

in den Ruhestand versetzt. . Den 29. Januar.

und Zahlm-Aspirant vom Ostpreuß. Kür. Regt. Nr. 3, zum Seeretariats-˖ Asiistenten bei der Intendantur des J. Armee Corps ernannt.

Bekannt m a ch nn g

der Reserve und Landwehr -Mannschaften zu den Fahnen vom 26. Olto⸗ ber 1850 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die permanenten Mitglieder

der unterzeichneten Kommission zum Behufe der Enischeidung über die Ge⸗

fuche um einstweilige Zurückstellung vom Eintritt in den Militairdienst, am 5. April e. ihre nächsle Sitzung halten werden. ; Diejenigen, in hiesiger Stadt und deren Weichbilde wohnenden Reserve— und Landwehr⸗Mannschaͤften 1sten Aufgebots, welche einen Grund zur Zu⸗ rückstellung nach 5. 9 der oben gedachten Bestimmungen geltend machen zu

können vermeinen, werden daher aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche so—⸗

fort, und spätestens bis zum 27 sten dieses Mts., beim hiesigen

Magistrat anzubringen. . ö

Ueber später eingehende Gesuche kann im nächsten Sitzungs- Termine nicht entschieden werden. . ;

Nach diesem Termine werden die Namen derjenigen Mannschaften, deren Gesuche als begründet erachtet worden sind, durch das „Intelligenz. Blatt« öffentlich bekannt gemacht, weshalb jede besondere Bescheidung auf die eingegangenen Gesuche unterbleibt.

Berlin, den 12. Februar 1864.

Königliche Kreis -Ersatz⸗Kommission.

Bekanntmachung.

Die am Sonntage, den 14ten d. M. Nachmittags, hier eintreffenden

Feldpostbriefe werden, eben so wie am letztverflossenen Sonntage, den

hiesigen Adressaten in den Stunden nach 5 Uhr durch die Briefträger über

bracht werden. . Berlin, den 12. Februar 1864. Der Oberr ⸗Post ⸗Direktor. Schulze.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der König nahmen heut die Vorträge des Militair- und Civil-Kabinets ent⸗ gegen; empfingen den General-AUrzt Dr. Böger, so wie die Professo ren Forchhammer und Behn aus Kiel in Gegenwart des Vorsitzenden des Staats⸗Ministeriums von Bismarck.

(Mittheilung vom Kriegs schauplatz) Am 10. d. M. wurden kleine Rekognoszirungen, und zwar 3 Compagnieen des 3. Garde⸗Regiments (Oberst - Lieutenant von Liebeherr) und 2 Ge— schütze von Satrup und 1 Compagnie des 4. Garde - Grenadier⸗ Regiments (unter Major von Beeren) von Altbüll aus gegen Duͤppel vorgenommen, um sich zu überzeugen, ob es den Dänen

lassung vorliege, sich an der Anleihe zu betheiligen.

Ernst sei, diese Verschanzungen zu behaupten. Nachdem man bald auf den Feind gestoßen war und hinreichende Gewißheit erlangt hatte, überlegenen Kräften gegenüber zu stehen, wurden die Gefechte abgebrochen. Der diesseitige Verlust war: 2 Mann todt, 1 Offizier (Lieutenant von Herwarth) und 11 Mann verwundet. Swinemünde, 11. Februar. Die beiden im hiesigen Hafen befindlichen dänischen Schiffe »Emanuel«, Capitain Meesen, und ‚Eider«, Capitain Knuth, sind heute von der hiesigen Königlichen Schifffahrts⸗Kommission mit Beschlag belegt und deren sämmtliche Segel am Lande in Verwahrsam gebracht. (Osts. Ztg.) Oldenburg, 10. Februar. Der Regierungs, Commissair Bucholtz beantwortete in der gestrigen Sitzung des Landtages eine auf die Stellung der Regierung zu der vom Landtag gewünsch⸗ ten Betheiligung an der schleswig - holsteinischen Anleihe bezügliche Interpellation dahin, daß bei der Regierung zur Zeit keine Veran⸗

Schleswig. Flensburg, 141. Februar. Der General⸗ Adjutant des Kalsers, Graf von Eoudenhoven, hat dem Feld⸗ marschall - Lieutenant Gablenz den Dank des Kaisers überbracht. Außerdem ist der Adlatus Feldmarschall-Lieutenant Graf Neipperg hier angelangt. Die Oesterreicher sind in Bau eingerückt. Man er⸗ wartet bei Düppel Widerstand zu finden.

12. Februar. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Preußen ist heute früh von hier nach Schleswig abgereist. Wetter schön, kalt.

Rendsburg, 11. Februar. Heute sind 132 dänische Gefangene

d . ö. iministe. pon Flensburg hier eingetroffen und in Kanal⸗-Packhaufe internirt rium und Landbaumeister, zum 1. April 1864 mit der erdienten Pension . g. getro] 9

worden. Morgen sollen noch 800 folgen. Große Quantitäten Ungarwein sind hier für die Lazarethe eingetroffen und entladen

Otto, Intendantur - Rath von Der Intendantur des VIII. Armee— worden. Ein Piquet Hesterreicher ist vom Norden hier angekommen,

Corps zu der des Garde⸗-Corps versetzt. Riemann, Vice Wachtmeister

um einen Ochsen-Transport abzuholen.

Altona, 12. Februar. Das »Gesetz. und Verordnungsblatt für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg enthält folgende Be⸗ kanntmachung:

Zufolge einer Mittheilung der Herren Bundes-Commissaire für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg ist wegen der Herstellung eigener Telegraphen-Verbindungen von Hamburg und Lübeck durch Holstein nach

dem Herzogthum Schleswig für die Dauer des gegenwärtigen Krieges mit In Gemäßheit der Bestimmungen über das Verfahren bei Einberufung

der Königlich preußischen Telegraphen⸗ Verwaltung nachstehende Vereinbarung unter dem Vorbehalte abgeschlossen worden, daß selbstverständlich die Selbst⸗ ständigkeit der holsteinischen Telegraphen-Verwaltung durch das Abkommen in keiner Weise berührt werde.

Es wird der Königlich preußischen Telegraphen Verwaltung gestattet, in Kiel, und erforderlichenfalls in Altona, so wie in der Stadt Segeberg, eine Königltch preußische Telegraphen Station zu errichten. Dabei ist wegen der Mit⸗ benutzung der vorhandenen Leitungen das Nähere festgesetzt und der Königlich preu⸗ ßischen Telegraphen Verwaltung überdies die Befugniß eingeräumt worden, von der Grenze des Herzogthums Holstein bei Lepensaue nach Kiel und von da über Neumünster nach Segeberg, so wie von Segeberg nach Lübeck eine aus höchstens drei Drähten bestehende Telegraphen Linie anzulegen, so wie die derselben einzuräumenden und von ihr anzulegenden Telegraphen-Leitun—- gen auch zur Beförderung von Privat -⸗Depeschen zu benutzen.

Die abgeschlossene Vereinbarung gilt nur für die Dauer des gegen wärtigen Krleges zwischen dem Königreich Preußen und Dänemark.

Vorstehendes wird unter dem Hinzufügen hierdurch zur öffentlichen

Kunde gebracht, daß bei der Herstellung der näher angegebenen neuen Lei- tungen den Königlich preußischen Telegraphen - Beamten und Angestellten

von keiner Seite ein Hinderniß in den Weg zu legen ist, und daß etwaige

Beschädigungen der in Uebereinstimmung mit der vorgedachten Vereinbarung herzustellenden Leitungen unter analoger Anwendung der Bestimmungen der Verfügung vom 12. Januar 1854, betreffend die Bestrafung der Vergehen

gegen die Sicherheit des Betriebes der Staats -Telegraphen Anstalten für das

Herzogthum Holstein, mit arbitrairer Strafe zu belegen sind.

Herzogliche Landes-Regierung zu Kiel, den g. Februar 1864. A. Bau dissin. Jasper. Hamburg, 12. Februar. Gestern trafen, wie schon erwähnt, die Fuͤsilier⸗Bataillons des Brandenburger Infanterie Regiments Nr.

H52 und des Posenschen Infanterie-⸗Negiments Nr. 18 hier ein und

blieben hier in Quartier. Am Montage werden dieselben weiter

marschiren. (Hö. NJ

Sachsen. Dresden, 12. Februar. Das »Dresdner Jour⸗ nal« enthält ein Telegramm aus Altona, nach welchem der General-

Feldmarschall Freiherr von Wrangel in der verwichenen Nacht

die Besetzung von Altona, Kiel und Neumünster angekündigt hätte, wogegen die Bundescommissaire Grund ihrer Instruction Wider⸗ spruch erhoben hätten. Der preußische General von Raven hätte die Ankündigung der Besetzung Altona's wiederholt. In dem Tele gramm des »Dresdner Journals« wird ferner gesagt, es heiße, die Bundestruppen würden Widerstand entgegensetzen.

Ein zweites Telegramm desselben Blattes aus Altona meldet, daß trotz des Protestes der Bundescommissaire und des kommandi⸗ renden Henerals heute Vormittag 10 Uhr ein preußisches Bataillon

eingerückt sei.

Oesterreich. Wien, 12. Februar. Die heutige Wiener

Ztg.“ veröffentlicht im amtlichen Theile nachstehendes Handschreiben

Sr, Majestät des Kaisers an den FM. Freiherrn von Gablenz: Lieber Feldmarschall-Lieutenant Freiherr von Gablenz. Die Waffen thaten und Erfolge Meines Ihrem Kommando anvertrauten 6. Armeecorps