Bekanntmachung.
Zu Kiel und Eckernförde werden am J. k. M. mit preußischen Beamten bediente Telegraphen ⸗Stationen errichtet und zur Befõörde⸗ rung von Privat- Depeschen ermächtigt. Beide Stationen haben Nachtdienst. . Berlin, den 28. Februar 1864. Königliche Telegraphen ⸗ Direction. Chauvin.
Bekanntmachung.
urch den Erlaß des Herrn Ministers für Handel, ffentliche Arbeiten vom 21. d. M. die Kommission Elepen gemäß §. 11 der Vorschriften über die Befähigung zu den technischen Aemtern der Berg- Hütten⸗ und Salinen Verwaltung vom 21. Dezember v. J. gebildet worden ist, fordert dieselbe diejenigen, welche bei Schluß des laufenden Winter Semesters die Berg Eleven Prüfung abzulegen beabsichtigen, hier ⸗ durch auf, ihre Meldungen mit Beifügung der vorgeschriebenen Atteste baldigst unter der Adresse der Kommission, Lindenstraße Nr. M hierselbst, portofrei einzureichen.
Berlin, den 23. Februar 1864.
Die Kommission zur Prüfung der Berg Eleven. Im Auftrage:
Lottner, Bergrath.
Nachdem d Gewerbe und 6 zur Prüfung der Berg
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 29. Januar 1864, betreffend die Erweiterung des
am 3 September 1827 zwischen der Fürstlich hohen
zollern sigmaringenschen Regierungl einerseits und der Großherzoglich badischen Regierung ande rerseits geschlossenen Vertrages über die gegensei⸗ tigen Jurisdictions-⸗Verhältnisse. Vom 14. Februar 1864.
Die Königlich preußische und die Großherzoglich badische Regie⸗ rung sind übereingekommen, den zwischen Ihnen bestehenden, am
3. September 1827 zwischen der Fürstlich hohenzollern⸗sigmarin⸗
genschen Regierung einerseits und der Großherzoglich badischen Rr⸗ gierung andererseits über die gegenseitigen Juris dictions · Verhältnisse geschlossenen Vertrag durch . Bestimmungen zu erweitern. Artikel 1.
Für Gewährleistungsklagen aus Kauf- und Tauschverträgen über Pferde, Rindvieh, Schaase und Schweine wird der Gerichts- stand des geschlossenen Vertrages gegenseitig auch dann anerkannt, wenn der Beklagte zur Zeit der Ladung weder in dem Gerichts- bezirke, wo der Vertrag geschlossen wurde, anwesend ist, noch auch
Vermögensstücke daselbst besitzt. Hierdurch wird der Artikel 15 des bestehenden Jurisdictions—
Vertrages für die angegebenen Fälle erweitert. Artikel 2.
Wenn derjenige, welchem eine Gewährleistungsklage im Sinne des vorigen Artikels zusteht, wahrscheinlich machen kann, daß jeder Verzug sein Klagerecht gefährde, so ist er befugt, auch schon vorher, ehe er die Klage erhebt, bei dem Gerichte, in dessen Bezirk das mit dem Gewährsmangel behaftete Thier sich befindet, auf dessen alsbaldige Besichtigung, geeignetenfalls Oeffnung und Zerlegung an— zutragen.
Die Handlungen des erwähnten Gerichts, welche für den an— gegebenen Zweck vorgenommen werden, genießen in den beiderseitigen Staaten dle gleiche Geltung, wie wenn sie von dem sonst zuständi— gen Gerichte vorgenommen wären.
Hierdurch erleidet der Arttkel 12 des bestehenden Jurisdictions⸗
Vertrages eine Ausdehnung. Artikel 3.
Falls die mit den vorstehenden Bestimmungen gleichlautenden Vorschriften der beiderseitigen Gewährleistungsgesetze, nämlich des preußischen Gesetzes für die Hohenzollernschen Lande vom 5. Juni 1863 Artikel 7 und 9 und des badischen Gesetzes vom 23. April
ausg Großherzoglich badischen Ministeriums des großherzoglichen Hauses
und der auswärtigen Angelegenheiten ausgewechselt zu werden.
dert würden, so treten auch die betreffenden Bestimmungen der gegen— wärtigen Uebereinkunft wieder außer Kraft.
ᷣ Artikel 4. Der Vertrag vom . September 1827 wird einschließlich der
Bestimmungen dieses Zusatzvertrages auch auf das Gebiet des frü⸗ heren Fürstenthums Hohenzollern Hechingen ausgedehnt.
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Ministerial ⸗ Erklärung efertigt worden, um gegen eine gleichlautende Erklärung des
Berlin, den 29. Januar 1864.
Der Königlich preußische Präsident des Staats⸗Ministeriums und
Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (L. S.) von Bismarck -⸗Schönhausen.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem solche gegen eine überein
stimmende Erklärung des Großherzoglich badischen Ministeriums vom 3. Februar 1864 ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 14. Februar 1864. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Im Auftrage: von Thile.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der bisherige Privat⸗Dozent Dr. Alfred Gräfe zu Halle ist
zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakuktät der
dortigen Königlichen Universität ernannt worden.
Der Thierarzt erster Klasse Joseph Postul ka ist zum Kreis—⸗ Thierarzt für den Kreis Cosel, Regierungsbezirks Oppeln, ernannt
worden.
Der Thierarzt erster Klasse Johann Wilhelm Schuetz ist
zum Kreis Thierarzt im Kreise Fischhausen, Regierungsbezirks Königs⸗
berg ernannt worden.
Akademie der Künste.
Bewerbung um den Michael ⸗Beer'schen Preis erster Stiftung.
Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael-Beer= schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist für Geschichtsmalerei bestimmt. Die Wahl des darzustellen den Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten über⸗ laffen. Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten, aus denen akademische Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein und in der Höhe nicht unter 3 Fuß, in der Breite nicht unter 25 bis 2
Fuß betragen. ᷣ , Der Termin für die Ablieferung der Bilder an die Königliche
Akademie ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt und haben nach den Bestimmungen des Statutes die Konkurrenten gleichzeitig einzu⸗
enden: 1) eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, darstellend Odysseus
und Nausikaa, nach Homer's Odyssee VI.,, V. 1414 4229 ĩ.
2) mehrere Studien nach der Natur, so wie Compositions skizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges der Konkurrenten dienen können.
Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten ver⸗ sehen sein: . .
1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗ schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat und Zögling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist ⸗ daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt wor⸗ den sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung
1859 Artikel? und 12 künftighin, sei es in dem einen oder in dem anderen Staate, aufgehoben oder in wesentlicher Beziehung abgeän—
nöthig befunden werden kann. . Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von
499
750 Thalern zu einer Studienreise nach Itali J 4 e Italien unter der Bedin⸗ gung, daß der Prämürte sich 8 Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Aka— vnn, , ,, , ,. Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgt i 5 r der Akademie am 3. ae d. ö. folgt Mn der fen ken Sitzung Berlin, den 24. Februar 1854.
Die Königliche Akademie der Künste.
Im Auftrage: Ed. Daege. O. JF. Gruppe.
Bewerbung um den Michael--Beer'schen Preis zweiter Stiftung.
„Die diesjährige Konkurrenz um den Michael ⸗Beer'schen Preis weiter Stiftung zu welcher Bewerber aller Konfessionen zuzulassen sind, ist für Musifer bestimmt. Die unterzeichnete Akademie stellt folgende Aufgabe: .
Die Composition eines Te Deum laudamus nach dem latei⸗
nischen Tegt, für Solo, Chorgesang lvierstimmig) und Orchester.
Der Termin für die Ablieferung der Konkurrenz Arbeiten ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt. Die eingesandten Arbeiten müssen mit glaubwürdigen Attesten versehen sein, aus denen hervor⸗ geht: 1) daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch
das 30. Jahr nicht überschritten hat; 2) daß derfe üler ei ö 3 2) daß derselbe Schüler einer deutschen Akademie ist; 3) daß die eingesandten Arbeiten von dem
Bewerber selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm aus—
geführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche
Prüfung nöthig befunden werden kann. Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche 9 halbjährlichen Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentli Si der Akademie am 3. hie . ö , Berlin, den 24. Februar 1864.
Die Königliche Akademie der Künste. Im Austrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Königliche Bibliothek.
gearbeitet.
Dänen zu Gefangenen gemacht. —
In der nächsten Woche vom 7. bis 12. März e. findet dem §. 24
des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ordnung gemäß die all⸗ Verwundeten und Gefar
2 ö * [ * ( ] ö 8 ;
Es werden daher alle diejenigen, welche n, ,,
gemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent— liehenen Bücher statt. E
e,, der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗ gefordert, solche während dieser Zeit, in den Vormittagsstunden zwi⸗
schen g und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. . ah betischer Ordnung der Namen der Entleiher und zwar von A.— 5 am Montag und Dienstag, von J.—R. am Mittwoch und Don⸗ nerstag und von S. — 3. am Freitag und Sonnabend.
Berlin, den 29. Februar 1864.
Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober-⸗Bibliothekar Dr. Pertz.
Finanz ⸗Ministerium.
Die Ziehung der Zten Klasse 129ster Königl. Klassen-Lotterie wird am S8. März d. J, Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie⸗Gebäudes ihren Anfang nehmen. 4
Die Erneuerungsloose, so wie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den 58. 5, 6 und 13 des Lotterie⸗Planes unter Vorlegung der
bezüglichen Loose aus der Tten Klasse bis zum 4. März e, Abends
6 Uhr bei Verlust des Anrechts einzulöfen. Berlin, den 1. März 1864.
Königliche General-Lotterie⸗Direction.
/ Angekommen: Der Generalmajor und Commandeur der Kavallerie⸗Brigade, Hann- von Weyhern, von Magdeburg.
Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alpha⸗ hatte sich nach einigen Schüssen aber abweisen lassen.
Berlin, 29. Februar. Se. Majestät öni gnädigst geruht: dem Hencral . Fp f , . 9 Handels⸗Vereins, Geheimen Ober- Finanz Rath Wendt zu af! zur Anlegung der ihm verliehenen Decorationen des einn, Tomthurkreuʒ des Großherzoglich sächsischen Hausordens vom . Falken und des Fürstlich reußischen Civil ⸗Ehrenkreuzes erster Klass so wie dem Rittergutsbesitzer von Platen auf Poggenhof 2 3 3 6 des von des Königs von ,, .
. egen Majestät ihm verliehe i 8 der Ordens, die Einander, zu ertheilen. e , n, n, gh,
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 28. F je st ä , ßen. 28. Februar. Se. Majestät de K 3. 19g. empfingen gestern den aus dem Hauptquartier 6 ,, n,. Hofmarschall von Meyerinck und heute den General 4. Infanterie und Oberbefehlshaber des l., 2., 5. und 6. Armee⸗ . bon Werder den General der Infanterie und Gouverneur 9 n, von Schack, den Prinzen Heinrich XII. zu Reuß, den ; zo ßhet oguith oldenburgischen General Major von Fransecky und . . . alliirten Armee zurückkehrenden Ad-
in Lieutenan ogel von Falckenstein. Außerdem , , ,. die Vorträge des , . 66 mar Schönhausen und des Staats und Finanz ⸗Ministers, Frei⸗ herrn 43 Bodelschwingh, entgegen. ; .
Die Familientafel der Königlichen Famili ĩ
Di d Familie fand bei J
Majestäten statt. Abends war daselbst eine Theegesellschaft . melt, zu welcher etwa dreißig Einladungen ergangen waren
— 29. Februar. Se. Majestät der König i
2h. Februar, Se Ma Ldönig nahme
. des Vormittags die Vorträge des Eibil. cabin cs, . ies! , . und des Minister Präsidenten entgegen, empfingen den ra fen Driolla, welcher die Ehre hatte, die Orden seines verstorbe · nen Bruders persönlich Sr. Majestät überreichen zu dürfen.
— Ihre Majestät die Königin war in der 9. Vorl des wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern . Gottesdienste in der St. Johannis-Evangelist, Kirche bei. — Den k ti Ihrer Majestät Übernehmen vom 1. bis
. März die Königlichen Kammerherren Graf Los-Wissen
Graf Behr⸗Negendank. K
SBericht vom Kriegsschauplatze.
Hauptquartier Gravenstein , , ö. e , , 1 6 Dänen sich immer mehr auf eine ernstliche Vertheibigung der Düppelstellung einrichten. Es wurden am Zösten d. die Gehöfte Wielhoi, Frydendal und mehrere Häuser in Düppel niedergebrannt und südlich von Frydendal fleißig an neuen Verschanzungen
Am 2Zösten wie am 2hsten d. Mts. wurden je 13 Mann r — Nach Aussage derselben hatte am 2Hsten die Sonderburger Zeitung« mitgetheilt, daß bei 6 Gefecht am 22. Februar das 18. Negiment Dänen an Todten,
— Seit dem 23. d. Mts. ist bei der Ar ĩ . Seit dem 23. d. Mts. r Armee ein hervorz = des Ereigniß nicht zu melden. An diesem Tage ö. , Süden her eine Korvette vor der Batterie bei Stenderup erschienen, Einem auf Posten stehenden Grenadier wurde durch d indli ß Joste r den ersten feindlichen S hierbei der Arm zerschmettert. a w. . 4 33 2 ⸗ 83 0 C 9 * 41 * . 5 . trifft auf der Insel Fänö, gegenüber von Stende— p . rbereitungen, welche auf die Absicht eines Batterie Baues schließen lassen, hat auch viele Wasser⸗Transportmittel nach der Insel gezogen. Ein feindlicher Dampfer hat vor einigen Tagen Nachts
den kleinen Belt passirt.
Viele feindliche Soldaten lassen sich auf Patrouillen e wollen aber nicht desertirt sein; die e n n daß alle fare. Schleswiger, welche gefangen werden, sofort in ihre Heimath ent⸗ lassen — macht einen für uns günstigen Eindruck auf die feindlichen Truppen. Ein dänischer Soldat, der sich nicht gewehrt hatte, sagte auf Befragen, warum er sich habe fangen lassen: »mein Gott ich habe Frau und 4 Kinder zu Hause. — (Denkt man dabei nicht unwillkürlich an unser altes Landwehrsystem?)
Der Unteroffizier Stumm des Garde Husaren⸗Regiments, wel⸗ cher dem Major von Alvensleben auf seinem unfreiwilligen Ritte durch dänische Dragoner entschlossen und muthig zur Scite blieb, um ihn zu, schützen, ist durch Säbelhiebe zwar schwer aber nicht lebensgefährlich verwundet. Das gesunde Aussehen der Mannschaften und der Zustand der Pferde ist sehr erfreulich. Bei den Vorposten des kombinirten Armee Corps herrscht nur die Besorgniß, sie könnten am Ende abgelöst werden, und — »hinten. — ist es zu lang— weilig.
Bei dem Gefecht am 22sten war das Benehmen der Tirailleurs von der Art, daß verwundet in unsere Hände gefallene dänische Offiziere gesagt haben, »unsere Leute schössen so gut, daß man jeden Einzelnen küssen möchte. Nach den Nachrichten aus Sonderburg