1864 / 51 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Colonne 3, Ort der Niederlassung: Schnarsleben, Colonne 4, Bezeichnung der Firma: Carl Schollmeyer. Wanzleben, den 22. Februar 1864. . Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

Bekanntmachung. In das Prokuren⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist fol. 3 und 4

sub Rr. 14 Folgendes eingetragen:

* de Nr. 14. ö des Prinzipals: Kaufmann Koppel Weyl zu Haltern.

Bezeichnung der Firma, welche der Prokurist zu zeichnen bestellt ist: ö 22

Ort der Niederlassung: Haltern. ; . fee , . auf das Firmen oder Gesellschafts · Register: Die Firma ist eingetragen unter Nr. 39 des Firmen ⸗Registers.

Bezeichnung des Prokuristen: Ehefrau Kaufmanns Koppel Weyl, Ma— rianne, geborene Behrend, zu Haltern. . ö Zeit der Eintragung: Eingetragen zufolge Verfügung vom 25. Fe hruar⸗ 1861 am 25. Februar 1864 (Akten über das Prokuren⸗Register Band J., Seite 39. ;

Coesfeld, den 25. Februar 1864. . feld den hn fe s n icht. J. Abtheilung.

Auf die Anmeldung des in Niederseßmar, Bürgermeisterei Gummerd. bach, ,, , Friedrich Wilhelm Küch, daß er daselbst seine Handels. Niederlassung habe und sich der Firma: »F. W. Küch⸗ bediene, ist diese Firma heute in das hiesige Handels. (Firmen ⸗) Register unter Nr. 1294 eingetragen worden.

zin, den 26. Februar 1864. . . Der Handelsgerichts ˖ Secretair.

Kanzlei Rath Lindlau.

Auf die Anmeldung des in Münster wohnenden Kaufmannes Franz gi * Wittkampf ist heute in das hiesige Handels. Prokuren Register bei Nr. 188 eingetragen worden, daß die von demselben für seine Handels Niederlassung zu Muͤnster unter der Firma: F. W. Wittkampf⸗, . eine Zweigniederlassung in Cöln hat, dem zu Cöln wohnenden Ernst Wulff

lte Prokura erloschen ist. . 2 ist in dasselbe shegiste unter Nr. 248 die Eintragung erfolgt, daß der vorgenannte Kaufmann c. Wittkampf für seine erwähnte Firma: »F. W. Wittkampfa den in Cöln wohnenden Heinrich Kerkhoff zum Pro— kuristen bestellt hat.

Cöln, den 26. Februar 1864. . . ö Der Handelsgerichts ⸗Secretair.

Kanzlei Rath Lindlau.

luf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels- (Gesellschafts Re— w Nr. 3 . worden die Kommandit-Gesellschaft auf Actien unter der Firma: »Kölnische Om nibus-⸗Gesellschaft G. Strohe u. Co. «*, welche ihren Sitz in Fam at. . Der Gesellschaftsvertrag datirt vom 4. Januar 1864, der persönlich haftende Gesellschafter ist Gerhard Strohe, Kaufmann und Spediteur, in Cöln wohnend; die Zahl der Acäen, welche auf Namen lauten hett at 125 Stück, jede zu 260 Thaler; die von der Gesellschaft ausgehenden Be⸗ kanntmachungen und Aufforderungen erfolgen durch den personlich haftenden Gesellschafter oder den Aufsichtsrath durch Eiurückung in die zu Cöln er— scheinenden Kolnische Zeitung und Kölnische Blätter, und hat der Aufsichts⸗ rath für den Fall, daß das eine oder andere dieser beiden Blätter während der Dauer der Gesellschaft eingehen sollte, das Blatt zu bezeichnen, welches an die Stelle des eingegangenen treten soll. . Die Zusammenberufung aller General Versammlungen erfolgt wenig stens vierzehn Tage vorher unter Angabe des Zweckes der Versammlung durch die vorgenannten öffentlichen Blätter. Cöln, den 26. Februar 1864. . Der Handelsgerichts ⸗Secretair. Kanzlei⸗Rath Lind lau.

Kon kurse, Subhastationen, Aufgebote,

Vorladungen u. dergl. 6 * * 6 ; Aufforderung der Konkursgläubiger. nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns C. W. Balthasar hierselbst ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch ine zweite Fri . ö g is zum 16. März 1864 einschließlich . festgesezt worden. Die Gläubiger welche ihre Ansprüche noch nicht an= emeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshäüngig 6a oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 31. Januar d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf

vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts Rath Scharnweber, im Termins. zimmer Nr. 1, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen 8 . welche ihre Forderungen innerhalb i er Fristen angemeldet haben. :

9 X e. = schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

ihrer Anlagen beizufügen. ;

an ö Gilden 3 nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsit hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmãchtig.· ten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalt Justizräthe Licht, Stöpel und Kelch und der Rechtsanwalt Naudé hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Potsdam, den 20. Februar 1864. ; Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

4561 Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Christian Ludwig Krull, in Firma C. L. Krull s Sohn, hierselbst ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 14. März 1864 einschließlich estgesetzt worden. . ö. 4. Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts anhängig sein oder nicht mit dem dafür verlangten . bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anmelden. ö 2. Dem in er. Prüfung aller in der Zeit vom 21. Jan nar d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 31. ärz 1864, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminzimmer Nr. 1, auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Scharnweber, anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung . einreicht, hat eine Abschrift der. n und ihrer Anlagen beizufügen. ; . he Jeder . welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsih hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn. haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten ellen und zu den Akten anzeigen. ; ö . welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Justiz⸗Räthe Licht, Stoepel und Kelch und der Rechtsanwalt Naudèé hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

otsdam, den 22. Februar 1864. * Penizlchts Kreigericht, Erste Abtheilung.

Konkurs- Eröffnung. Königliche Kreisgerichts Deputation zu orst N. L., den 26. Februar 1861, Mittags 1 Uhr. Ueber das Vermögen des Tuchmachermeisters Karl Julius Herrmann Jonas zu Forst ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 26. Dezember 1863 estgesetzt worden. . s. i 6. einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Theodor Jãnicke zu Forst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf fordert, in dem au

fe gn, den ö 1864, Vormittags 109 Uhr, . vor dem Kommissar, Herrn Grrichts. Assessor Schwinck, im . Nr. L. 1 Treppe hoch, , . e, n,, über ihre Vor—⸗

äge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. . an n, n e, dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 26. . 1854 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An— zeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. 3

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Aln sprüche a. Konkurs⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche.

4691

ten Vorrecht bis zum 26. März 1864 einschließlich bei uns schrift lich oder ö. iotche anzumelden und demnächst zur Prüfung der saͤmmt lichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 14. April i864, Vormittags 9 Uhr, . vor dem genannten Kommissarius im Termins Zimmer Nr. L. zu erscheinen Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmãch⸗

tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. ichen e i gn. fehlt, werden die Rechtsanwälte Wolff und Künitz hier, Bohn

vorgeschlagen.

Konkurs -⸗Ersffnung.

468 t kee, Königliches Kreisgericht zu Osterode, Erste Abtheilung,

den 1. April 1864, Vormittags 9 Uhr,

Ueber das Vermögen des Kaufmanns C. Rosenthal zu Liebemühl

dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nichl, mit dem dafür verlang;

1 2 * h U Jeder Gläubiger, weicher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsil . ,, bei h Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Ort

Denjenigen, welchen es hier an .

zu Pförken, Mattern und Unverricht, sowie der Justizrath Wenzel zu Sorau

den 27. Februar 1864, Vormittags 12 Uhr. i

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der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Versahren eröffnet und der Ta

der Zahlungs ⸗Einstellung auf dend ! . f J 19. Februar er.

sestze etzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Schulze . bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 23. März er., Vormittags 12 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Schmidt anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Ernennung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

. bis zum 20. März er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu— liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die= selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht

bis zum 22. März er. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü—Q fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde— 6. so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs

Personals

am 5. April er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom— missar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ibrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxzis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch— tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Senjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justizrath Koesling und Rechtsanwalt Alscher zu Sachwaltern vorgeschlagen.

470 d n nns Y gr R ff u n g. Königliches Kreisgericht zu Rosenberg, Erste Abtheilung,

. den 26. Februar 1864, Vormittags 9 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kürschnermeisters und Kaufmanns Ascher Meyer zu Dt. Eylau ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 23. Februar festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Buchhalter Jebens in Dt. Eylau bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 11. März e,ͥ, Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes, vor dem gericht— lichen Kommissar Herrn Kreisrichter Leyde anberaumten Termine ihre Er— klärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis

zum 14. April e einschließlich dem Gericht oder den Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, 9 Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu— iefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

455 R nn,, Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Engelhardt zu Anger— münde ist am 24. Februar 1864, Vormittags 113 Uhr, der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 25. Februar 1864 festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechts Anwalt Seiler hierselbst wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 14. März 1864, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12 vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Scheele anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor— schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas

verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu

zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 16. März 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des

Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindli ü nur Anzeige zu 66 ; ,,, Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse An sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht

. bis zum 4 April 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sammtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals,

. ( am 6. April 1864, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, vor dem genannten Kom— missar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Rechtsanwalt Grieben hier, sowie die Justizräthe Luckwald und Lindinger zu Schwedt zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Angermünde, den 24. Februar 1864. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

457 Konkurs- Ersffnung. Königliches gtreisgericht zu Liegnitz. Erste Abtheilung,

den 25. Februar 1864, Vormittags 12 Uhr.

Ueber den Nachlaß des am 18. Januar 1861 zu Liegnitz verstorbenen Brauermeisters Gustav Vogdt ist der gemeine Konkurs im abgekürzten Ver fahren eröffnet worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Moritz

Ulmer bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschaldners werden aufgefordert,

in dem

auf den 5. März 1864, Vormittags 10 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, Bäckerstraße, vor dem Kommissar Herrn Gerichts ⸗Assessor Scharfenort anberaumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Befsitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver— schulden, wird aufgegeben, von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 23. März 1864 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu— liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die= selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

bis zum 23. März 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü— fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde— ,,. so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs personals auf den 23. April 1864, Vormittags 9 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, Bäckerstraße, vor dem ge— nannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch— tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Barschdorf, Siemon und Lorenz zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Liegnitz, den 25. Februar 18613.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Vorrecht

467 Konkurs -⸗Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Rosenberg O. S., Erste Abtheilung,

den 26. Februar 1864, Nachmittags 4 Uhr.

Ueber das Vermögen des Rittergutsbesitzers Robert von Aulock auf Ober ⸗Seichwitz ist der gemeine Konkurs eröffnet.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rittergutsbesitzer Kothe zu Rosenberg O. S. bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 9. März er., Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Roeser im Terminszimmer Nr.] hier anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal⸗ tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver— walters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 31. März er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Köͤnkursmasse abzulie⸗ fern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen.