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Konkurs - Er öffnung. Königliches Kreisgericht zu Halle, 1. Abtheilung, den 20. Februar 1864, Vormittags 11 Uhr.
Ueber das Vermögen des Goldarbeiters W. Kitscher hierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 11. Februar 1864 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Fr. Her⸗ mann Keil hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem ̃
auf den 5. März d. J., Vormittags 114 Uhr, . vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts ⸗ Rath Stecher, im Gerichtsgebäude, Terminszimmer Nr. 16, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor= schläge uͤber die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 31. März 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗· liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemesnschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen. ; Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als
Konkuͤrsgläubiger machen. wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die · selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten
Vorrecht bis zum 30. März 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs ⸗Personals, auf den 18. April d. J., Vormittags 10Uhr, ;
vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath Stecher, im Gerichtsgebäude, Terminszimmer Nr. 10, zu erscheinen. t ᷣ
Wer seine Anmeldung schristlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. .
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen welchen es hier an Be—⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechts- Anwalte Wilke, Riemer, Fritzsch, Goedecke, Schede, Fiebiger, v. Bieren, Seeligmüller, Glöckner, v. Radecke zu Sachwaltern vorgeschlagen. J
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216 Ediktalladung.
Nachdem von dem unterzeichneten Gerichtsamte zu dem Vermögen des hiesigen Nadlermeister Friedrich Eduard Stock auf erfolgte Insolvenz ⸗ An zeige der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger Stöcks, so wie alle diejenigen, welche sonst aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an denselben zu haben glauben, hiermit
geladen,
den 11. April 1864, welcher zum Liquidctions - Termine anberaumt worden ist, bei Strafe der Ausschließnng von diesem Kreditwesen, so wie des Verlustes der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, hierüber mit dem Konkursvertreter und der Priorität halber unter sich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sodann
den 30. Mai 1864 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides sich zu gewaͤrtigen, hiernächst
in dem auf den 6. Juni 1864 anberaumten Verhörstermine, Vormittags 9 Uhr, anderweit an Gerichts- amtsstelle zu erscheinen und womöglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht erscheinen, oder sich über Annahme der Vergleichsvorschläge nicht oder nicht bestimmt erklären, als dem Beschluß der Mehrheit zustimmend werden erachtet werden, dafern jedoch ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 20. Juni 1864 der Inrotulation der Akten und sodann den 18. Juli 1864 der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses sich gewärtig zu halten. Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung von 5. Thlr. Strafe Be— vollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Rötha, den 26. Januar 1864. Königliches sächsisches Gerichts amt. von Gottschalck.
453 Oeffentliche Vorladung.
Der Zimmermeister Carl Uhr zu Ocanienburg hat wider die verwitt⸗ wete Gutsbesitzer Bohm, Minna geb. Strauß, aus den von dieser unterm 31. Dezember 1859 acceptirten sieben Wechseln wegen des darin verschriebe⸗ nen Gesammtbetrages von noch 323 Thlr. 20. Sgr. 11 Pf. nebst 6 pCt. inn von 199 Thlr. 25 Sgr. vom 1. Juli 1860 und von 137 2hlr.
Sgr. 6 Pf. vom 16, Januar 1861 ab, so wie 5 Thlr. 15 Sgr. verlegte Mandatariengebühren, die Wechselklage angestrengt. n
Die Klage it eingeleitet und da der jetzige, Aufenthalt der Witwe Bohm unbekannt ist, so wird diese hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache
auf den 39. Juni 1864, Vormittags 10 Uhr,
vor der unterzeichneten Gerichts Deputation im Stadtgerichts Gebäude, Jüdenstraße 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.
Erscheint die Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä—. gers in esntumäciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen die Beklagte aus. gesprochen werden.
Berlin, den 22. Februar 1864.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß · Deputation II.
454 Bekanntmachung.
Dem seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannten Juwelier Ju— lius August wird bekannt gemacht, daß er in dem am 25. November 1863 eröffneten Testamente seines Vaters, des Webermeisters Anton August, zum Miterben eingesetzt, jedoch auf den gesetzlichen Pflichttheil beschränkt worden ist. —
Berlin, den 25. Februar 1864.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
Bekanntmachung. In unserem Depositorio befindet sich seit länger als 5ß Jahren 1) das Testament der verwittweten Thorschreiber Kurth, Anna Elisabeth, geb. Kämmerich, von hier vom 13. Januar 1808, 2) das Testament des Eigenthümers Christian Friedrich Sadewasser aus Neu-⸗Crien vom 1. September 1807.
Die Interessenten werden aufgefordert, binnen 6 Monaten die Publi— cation dieser Testamente bei uns zu beantragen, widrigenfalls mit den Testamenten nach Vorschrift des §. 219 Tit. 12 Theil J. Allgemeinen Land rechts verfahren werden wird.
Anklam, den 20. Februar 1864.
Königliches Kreisgericht, II. Abtheilung.
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[2682 Proclam a.
Der am 9. Juli 1785 geborne Wirth Johann Samuel Pfeiffer aus Chelmno Hauland hat sich Anfangs des Jahres 1857 aus Ehelmno Hauland entfernt, ohne daß seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalte irgend etwas bekannt geworden ist.
Der demselben bestellte Abwesenheits-Kurator und mehrere angebliche Erben desselben haben darauf angetragen, ihn für todt zu erklären.
Demgemäß werden der Wirth Johann Samuel Pfeiffer aus Chelmno Hauland oder dessen unbekannte Erben und Erbnehmer hiermit öffentlich aufgefordert, sich in dem auf
den 12. Juli 1864, Vorm. 11 Uhr, vor dem Deputirten, Hertn Kreisgerichts Rath Schmidt, an hiesiger Ge— richtsstelle anberaumten Termine oder vor demselben in der Registratur des Gerichts schriftlich oder persönlich zu melden, um daselbst weitere An . weisungen zu erwarten, widrigenfalls die beantragte Todes Erklärung aus- gesprochen werden wird.
Samter, den 19. Juni 1863.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
3761 Bel gg n tm ach un g. Zur Verpachtung des der minorennen Helene Glagisch gehörigen Guts, genannt »Betscher Heidemühl,e g mit Einschluß der Fischereinutzung und mit Ausschluß der Forst, für die Zeit vom 1. Juli 1864 bis 1. Juli 1873, ist ein Termin auf den 16. April 1864, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichts stel le anberaumt. Die Fischereinutzung beginnt erst am 10. Juli 1864. Nach einem vom Sekonemie - Kommissions⸗Rath Eiswaldt aufgenom— menen Pachtanschlage ist die jährliche Einnahme: . aus dem Ackerbau auf 542 Thlr. 4 Sgr. — Pf. aus der Schäferei auf ö . aus der Rindvieh⸗ und Schweinnutzung auf 93 20 * — ö aus der Gartennutzung vom Obst- und Hopfenbau) auf — aus der Rohrnutzung auf 15 und aus der Fischereinutzung auf ..... 22 in Summa asfoHy Toy Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. veranschlagt.
Der als Meistbietender bleibende Pachtlustige hat eine Caution von 3000 Thlr. baar oder in Staats. oder sonstigen coursfähigen Papieren nach dem Tagescourse zu stellen, von welcher Caution die Summe von 1000 Thlrn. entweder baar oder in coursfähigem Papieren nach dem Tagescourse als Licitations-Caution zu zahlen resp. zu erlegen ist.
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Die Pachtbedingungen können in unserm Büreau II. eingesehen werden.
Meseritz, den 11. Februar 1864. Königliches Kreisgericht, Il. Abtheilung.
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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛcç.
Bekanntmachun
450 24. e Königliche Ostbahn.
—— *** ; 3
Auf Anordnung der Königlichen Direction der Ostbahn sollen die auf
den Bahnstrecken von Kreuz bis Marienburg, resp. Dirschau- Danzi von Bromberg bis Otloczin im laufenden hre 3 n , Abgänge und sonstigen alten Materialien, destehend aus: I) alten etwa 5“ und 4“ hohen Eisenbahnschienen von 8 Fuß Länge n,, und Schienenstücke von gleicher Höhe bis etwa 8 Fuß Voda /
lues)
geliefert werden.
11. H. Mt. einzureichen sind, können in unserer Registratur eingesehen werden.
alten etwa 3“ hohen Eisenbahnschienen von 8! Länge und darüber und dergleichen Schienenstücke von gleicher Höhe bis zu etwa 8 / Länge,
3) altem Gußeisen J. Qualität, 4 desgl. II. Qualität, 5) altem Schmiedeeisen und Abgängen von Schmiedeeisen, 6) alten Radgestellen mit gußeiserner Nabe, I alten Radreifen aus Eisen, 8) alten Roststäben, aus Schmiedeeisen gefertigt, Y Bohrspähnen, 10 Drehspähnen, 11 altem Werkzeugstahl und alten Feilen, 12) altem Eisenblech, 13) altem Zink in Ballen und altem Zinkblech, 14 Platten ⸗Abschnitten von Eisenblech, 15 alten messingenen Siederöhren, 16 alten Reifen aus Bandeisen von Creosotfässern, 17) Gußstahl von zerbrochenen Maschinen⸗ und Wagenfedern, 18 Gummiabfällen ohne Hanfeinlage, 19 Gummiabfällen mit Hanfeinlage, 2M alten zu Eisenbahnzwecken unbrauchbaren Putzlappen, im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden. Die Gebote hierauf sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: »Offerte auf den Ankauf von Metall⸗Abgängen« bis zu dem am ; Freitag, den 18. März 1864, Vormittags 11 Uhr, im Werkstätten⸗ Bureau zu Bromberg anstehenden Termine an den Unter⸗ zeichneten einzusenden, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschie— nenen Bieter eröffnet werden sollen. Später eingehende, oder den Bedingungen nicht entsprechende bleiben unberücksichtigt. . ö . ö Die hierauf bezüglichen Bedingungen liegen auf der Börse und in den Stations -Büregu's der Berlin-Stettiner und der Königl. Niederschlesisch= Märlischen Eisenbahn zu Berlin, auf der Börse und im Stations- Büreau der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau, in den Werkstätten⸗Büreaus zu Landsberg, Bromberg und Königsberg und im Stations Büreau zu Danzig zur Einsicht aus und können daselbst auch unentgeltlich in Empfang ge— nommen werden. Bromberg, den 16. Februar 1864. Der Maschinenmeister. F. Graef.
347. Bekanntmachung.
Zufolge höherer Bestimmung soll der Druck des hiesigen Amtsblatts und des damit verbundenen öffentlichen Anzeigers so wie die dazu erforder⸗ liche Papierlieferung und die Verpackung und Versendung der Amtsblätter, abermals im Wege der Licitation vom 2. Juli d. J. ab anderweitig aus— gethan werden.
Es ist hierzu ein Termin auf Montag, den 21. März e, Vor mittags 11 Uhr, im Sessionszimmer der unterzeichneten Regierung anberaumt worden, wozu Druckunternehmer eingeladen werden. .
Die Licitationsbedingungen liegen bei den Königlichen Landraths ⸗Aemtern unseres Departements zur Einsicht aus, und werden auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. Auswärtige Unternehmer sind von der Uebernahme dieses Geschäfts nicht ausgeschlossen, es wird diesen vielmehr, da der Druck des Amtsblatts und Anzeigers am Sitze der unterzeichneten Regierung stattfinden muß, im Fall der Gründung einer neuen Druckerei oder der Errichtung einer Kom mandite, auch die Uebertragung der bei der hiesigen Regierung vorkommen den sonstigen Druckarbeiten gegen mäßige Preise in Aussicht gestellt.
Bei genauer Erfüllung der Kontraktsbedingungen steht von Seiten der Regierung eine Kündigung nicht zu erwarten.
Marienwerder, den 11. Februar 1864.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Bekanntmachung. Der zur diesjährigen Unterhaltung der fiskalischen Rinnsteinbrücken und Kanäle 2c. erforderliche Bedarf an Bauholz soll im Wege der Submission
Die Lieferungs-⸗Bedingungen, nach welchen die Submissionen bis zum
Berlin, den 17. Februar 1864. Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommmission.
464 Für das Königliche Train Bataillon des 7. Armee—⸗ — inst sollen 91 Woylochs neu beschafft werden. — r . ** , Büreau zur Einsicht aus. elten Submissionen sind mit der Bezeichnung: »Lieferung von Woyl und der Adresse: »Königliches Train-Bataillon des we, , . Münster« versehen, franco bis zum k Donnerstag, den 109. März 1864,
einzusenden. Um diese Zeit werden sie eröffnet, wozu Submittenten einge ·
laden werden. Münster, den 27. Februar 1861. Die Material ⸗Verwaltungs⸗Kommission.
458 Bekanntm ö sollen . 230 Stück Kupferplatten, 4 lang 14 br., engl. à 4 Pfd. 500900 v Kupferhautnägel, i e. nach shrche K k oder unversteuert beschafft werden, und ist zu diesem Zwecke ein ermin auf den 10. März c. Vormittags 12 Uhr, anberaumt worden. Lieferungslustige wollen ihre Offerten mit der Aufschrift: »Sub⸗ mission auf Kupferplatten 2c.“ bis zu dem genannten Termine frankirt an die unterzeichnete Behörde gelangen lassen. Die Lieferungs- Bedingungen liegen in unserer Registratur aus und werden gegen Erstattung der Kopia⸗ lien auf portofreie Anträge abschriftlich mitgetheilt. ; Danzig, den 22. Februar 1864. Königliche Werft.
410 Schlesische Gebir . . ug s bahn. .
. 26 . 390 Centner Eisendraht von 1,8 bis 1,9 ꝛ ͤ esser für den elektro - magnetischen Tel hen i , . n ,, ,,, . ö
Submissions Bedingungen sind in unserm Central ⸗Büreau hierselbst Demiani⸗Platz Nr. 55, einzusehen, und werden ü ᷣ Erstattung der Kosten mitgetheilt n , . Die 8 dn, . und mit der Aufschrift:
»Submission zur Lieferung von Eisendraht zu Tel versehen, bis spätestens zu dem 26 . , den 15. März 1864, Vormittags 11 Uhr, 2 eslerem Central⸗Büreau hierselbst anberaumten Termine portofrei einzu · In diesem Termine wird die Eröffnung der bis zur anberaumten , i n, , 4 k der etwa , .
erfolgen. Später eingehende oder nicht bedingungsgemä haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. ö in ,, n Görlitz, den 20. Februar 1864. Königliche Kommission
für den Bau der Schlesischen Gebirgsbahn.
abs]
. von: a) 96690 Stück oder 55,104 Pfd. gewalzten Unterlagsplatten b) 19,200 * 138,240 Pfd. gewalzten und gelochten schchiederiser⸗ —⸗ nen Seitenlaschen, ) 152000 * g9g1 200 Pfd. Hacknägeln und d). 38600 60216 Pfd. Schraubenbolzen für die Westfälische Eisenbahn, soll im Wege der oͤffentlichen Submission verdungen werden. 23 . , sind in unserm Central⸗Büreau hier ein hen, werden auch auf Verlangen gegen Erstattung d iali . fal fel r e e, angen geg stattung der Kopialien ab Offerten auf diese Lieferung sind verschlossen und mit der Aufschrift: — Submission auf Lieferung von Kleineisenzeug — bis zu dem am 17ten März eur, Vormittags 19 Uhr, in unserm Central-⸗Büreau hier an- stehendem Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der erschienenen Sub- mittenten eröffnet werden sollen, einzureichen. Münster, den 26. Februar 1864. Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
3294 Aufkündigunmg von Rentenbriefen der Provinz Posen.
In der heute öffentlich bewirkten Ausloosung der zum 4. April A864 zu tilgenden Rentenbriefe der Provinz Posen sind die in dem nach stehenden Verzeichnisse aufgeführten Littern und Nummern gezogen worden, welche den Besitzern unter m fn auf die Vorschriften des Renten- bank. Gesetzes vom 2. März 1850, §. 41 u. ff, „zum 4. April 4884“ mit der Aufforderung gekündigt werden, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande, mit den dazu
Pehlemann. Nietz.
gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zins ⸗ Coupons Ser. NI. Nr. 1X bis
Die Vedingungen und die — Die schristlichen ver⸗