1864 / 53 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Preußischen Staats-Anzeigers:

Wilhelms⸗ Straße No. 31. (nahe der Leipzigerstr.)

520 Berliner Börse vom 1. März 1864.

Amtsicher Wechsel-, Fonds- und Geld- (ours, Fischhahn - Actien.

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Aachen - Düsseldorfer 3 92 Berlin-Hamburger .. 4 Aachen- Mastriehter. 327 3153 , . 6 Berg. Märk. Lit. A.. 108 Berl. Fotsd. Mgd. Lt. A. Bersin - Kahziter— 161 , fi, . Berlin- Hamburger.. 1282 127 o. . . 187 186 Berlin - Stettiner 1353 1345 do. hresl. Schw. Freib.. 127 126 do. Brieg · Neisse 839 S29Ido. IV. Ser. v. St. gar. 4 Cöln - Mindener 335 1745 173 Brsl. Schw. Erb. Lt. D. 4. Magdeb. - Halberst..— 285 d,, ,. ö . Magdeb. - Leipziger. öln- Mindener. ..... Magdeb. - Wittenb. . . ee n en,, 2 Nie dersehles. Mark.. 4 Nie derschles. Lweigb. 7 Obersehl. Lit. A. u. C. 33 1483 1483 do. Lit. B. 137 Oppeln - Tarnowitzer kRheinisehe do. (Stamm-) Prior. ; Rhein- Nahe 55 243 do. do. III. Serie hrt. COrf. Kr. Gladb. 33 973 do. IV. Serie Stargard- Posen 35 1023101 Nied. Lweigb. Lit. C. 5 Thüringer 1225 Wilh. fore. Sah 53 52 do. (Stamm-) Prior. 43

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Paris Wien, östr. Währ. 150 EI. dito 150 FI. Augshurg südd. W. 100 E]. Frkł a. M. sidd. W. 100 FI. Leipzig in 0ourant im 14 Thl. Fuss 100 ThlI. Petersburg dito Warschau Bremen

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Berlin, Donnerstag den 3. März

1864.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober⸗Buchhalter, Rechnungsrath Hermann zu Aachen den Rothen Adler Orden dritter Klasse mit der Schleise, dem Re⸗ gierungs⸗Sekretair, Rechnungsrath Ram beau zu Erfurt, dem Steuer -Einnehmer und Salzfaktor Thinell zu Drebkau im Kreise Calau und dem Regierungs-Hauptkassen⸗Assistenten a. D. Gaebel zu Stralsund den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie dem Kaiserlich französischen Obersten Saget, Direktor der historischen und topographischen Sektion im Kriegs-Ministerium, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, und dem zur topographischen Abthei⸗ lung des großen General⸗Stabes kommandirten Premier ⸗Lieutenant von Kretschman des 1. Westpreußischen Grenadier-⸗Regiments Nr. 6 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;

Den Kreisgerichts Rath Haslinger in Glogau zum Appel— lationsgerichts Rath in Insterburg zu ernennen; so wie

Dem General ⸗Secretair des Landes-Oekonomie⸗Kollegiums, Landes⸗Oekonomie⸗Rath von Salviati, den Charakter als Ge⸗ heimer Regierungs⸗Rath zu verleihen; und

Den Ceremonienmeister und Kammerherrn Grafen von Pückler auf Ober ⸗Weistriöt zum Landrathe des Kreises Schweidnitz im Re— gierungsbezirke Breslau zu ernennen.

angestellt werden, bevor nicht der Präsident des Landes-⸗Justiz- Kollegiums, in dessen Bezirk er eine Anstellung sucht, die volle Ueberzeugung von seiner Qualification für die bestimmte Stelle, welche ihm übertragen werden soll, so wie von seinem Fleiße und seiner guten Führung erlangt hat.

2) Der Anstellung in jeder Subalternstelle erster oder zweiter Klasse muß hiernach zum Nachweise der Qualification eine Probe-Dienstleistung vorausgehen, deren Dauer zu bestimmen lediglich dem Ermessen der anstellenden Behörde überlassen bleibt. Hat jedoch ein Referendarius ein Jahr lang Probe⸗ dienste geleistet und sich nicht so weit bewährt, daß seine An⸗ stellung ohne Bedenken erfolgen kann, so ist er unnachsichtlich zu entlassen.

3) Soll ein Referendarius in einer Subalternstelle angestellt wer⸗ den, mit welcher die Besorgung von Kassen⸗ oder Kalkulatur⸗ Geschäften verbunden ist, so muß er seine Qualification hierzu noch außerdem dadurch nachweisen, daß er vorher die Prüfung im Kassen und Kalkulaturfache nach Vorschrift der Allgemei⸗ nen Verfügung vom 26. November 1849 zu 7 Just.⸗Minist. Bl. S. 474) besteht.

Zu solchen Stellen gehören nach der gegenwärtigen Büreau⸗ und Kassenverwaltung die Stellen der Salarienkassen⸗ und der Deposital⸗Rendanten, der Sportel⸗Rezeptoren, der Kalkulato⸗ ren, der Salarienfassen⸗Controleure, der Sportel ⸗Revisoren, und zwar bei den genannten Kategorien auch dann, wenn die betreffenden Beamten als Hauptamt das Amt eines Secretairs bekleiden, oder wenn sie den Amtscharakter als »Secretair⸗« führen und zugleich in den Etats in der Reihe der Kreis- gerichts - Secretaire mitaufgeführt sind. Die Prüfung als Kal kulator darf in keinem dieser Fälle von der für das Kassen—⸗ wesen getrennt werden.

4) Referendarien, welche sich nach den vorstehenden Bestimmungen Nr. 1—3 für eine bestimmte Stelle vollständig qualifiziren aber nur diese sind bei Besetzung derselben, auch wenn sie zu den Subalternstellen erster Klasse gehört, vorzugsweise, d. h. vor allen anderen Bewerbern zu berücksichtigen. Ob ein Re⸗ ferendar vor seiner Anstellung in einer Stelle der letzteren Art erst in einer Subalternstelle zweiter Klasse anzustellen sei, ist nach Maßgabe seiner Qualification und der vorhandenen Ge⸗ legenheit, von dem Ermessen des Präsidenten und den Um⸗ staͤnden abhängig. Wenn ein Referendar aber auch zunächst in einer Subalternstelle zweiter Klasse fungirt hat, so behält er dennoch, falls er nur für die Subalternstelle erster Klasse zur Zeit ihrer Besetzung als völlig qualifizirt nach den vor— stehenden Bestimmungen Nr. 1 3 zu erachten ist aber wiederum nur in diesem Falle, über dessen Vorhandensein lediglich die anstellende Behörde zu entscheiden hat selbst vor älteren Subaltern⸗Beamten zweiter Klasse den Vorzug.

5) In den Fällen der Anweisung einer diätarischen Beschäftigung und der Besetzung von Subalternstellen zweiter Klasse, in denen bei der Konkurrenz von Civil! und Militair-Anwär— tern nach Maßgabe der Allgemeinen Verfügung vom 18ten Mai 1854 (Just.Minist.Bl. S. 258) zu verfahren ist, sind die Referendarien, den Militair⸗Anwärtern gegenüber, gleich den

Magdeburg Halberst. 3 Magdeburg. -Wittenb. Nie ders ehles. Märk. .“

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Rentenbriefe.

Kur- und Neumärk.“ Pommersche .. . ... . . ,, Preussische. . . . ...

Rhein- und Wesipij.

EFonmnesa-Conrse.

Freiwillige Anleihe... Staats Anleihe von 1859 dito v. 1854, 1855, 1857 dito von 1859 dito von 1856... dito von 1850, 1852 dito von Jb. dito von 1862 Staats - Schuld - Scheine... . 3 Prim. Anl. v. 18552100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldversehr.“ Oder - Deichbau - Obligationen 43 Berliner Stadt- Obligationen 4 191

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Wo vorstehend kein Linssatz notirt ist, kheinisehe ö werden üsancemässig 4 pCt. berechnet. do. vom Staat gal. do. III. Em. v. 1858 B60 4 Fri oritâts-Oblig. do. do. von 1862 4 Andere Goldmünzen! Aachen - Düsseldorfer do. V. Staat garantirte dito dito 6 n , s rr... = iioz log; 40, f Ten , ö 3 / o. III. Emissio ö ; 4 Schuld verschr. d. Berl. Kaufm. 5 K Aachen-Mastrichter. Rhrt. Orf. Kr. Gladb. . do. Il. Emission do. II. Serie Berg. Märkische eonv. do. III. Serie do. II. Ser. conv. Stargard- Posen do. III. S. v. St. 37 gar. do. II. Emission . ö , , n, dh Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze. do. IV. Serie... Thüringer conv

49 ene, do. II. Serie Das Pfund fein Silber do. Düsseld. -Elbf. Pr. do. III. Serie conv. 29 Thlr. 23 Sgr.

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Justiz⸗Ministerium

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Allgemeine Verfügung vom 20. Februar 1864

betreffend die Beschäftigung und Anstellung der

Referendarien und Ausktkultatoren im Ju stiz— Subaltern dienste.

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Es ist zur Kenntniß des Justiz-Ministers gekommen, daß die Präsidien der Appellationsgerichte in Beziehung auf die Beschäfti⸗ gung und Anstellung der Referendarien und Auskultatoren im Justiz' Subalterndienste nicht überall nach gleichen Grundsätzen verfahren.“ Diese Verschiedenheit, welche im Wesentlichen dadurch entstanden ist, daß seit Erlaß der darüber früher ergangenen Vorschriften die Bureau— Verfassung der Gerichte vollständig umgestaltet worden, hat nach den gemachten Erfahrungen zu einer Reihe von Ungleichheiten in der Behandlung der betreffenden Beamten geführt. Um die hieraus sich ergebenden Mißstände zu beseitigen, wird im Anschlusse an diejenigen Bestimmungen der Allgemeinen Gerichts-Ordnung, welche noch jetzt anwendbar sind, und unter Aufhebung der über die Beschäftigung und Anstellung der Referendarien und Auskultatoren im Justiz- Subalterndienste später ergangenen Verfügungen, insbesondere derer vom 15. Februar und 1. Marz 1819 Jahrb. Bd. 13 S. 21. 22), vom 7. Januar 1828 Nr. 3 (ebend. Bd. 31 S. 161) und 29. De⸗ zember sS28 (ebend. Bd. 32 S. 303), zur Beachtung für die Zu⸗ kunft Folgendes angeordnet:

1) Referendarien, denen es zum Richteramt oder zur Rechts anwaltschaft an den erforderlichen Eigenschaften fehlt, oder denen ihre Verhältnisse nicht gestatten, eine solche Anstellung abzuwarten, sollen auch ferner in Gemäßheit der Vorschrift des

ichtamtliche Motirungen. 1

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Pester. n. 100 FI. Loose ,, . Bank. 4 675 66 4 , ee, 25 Bremer Ban o. o. (1864) .. Coburger Creditbank. . n Italien. Anleihe ö Darmstädter Bank FI(Russ. Stiegl. 5. Anl.. . Dessauer Credit. . . . . . . 33 dae, da r,. Q 923 do. Landesbank. ĩ do. v. Rothschild Lst. 5 1055 1045 Genfer Creditbank. ... do. Neue Engl. Anleihe 3 Geraer Bank.. do. do. 43 Gothaer Privathank .. do. do. 5 Hanannoversche Bank.. do. Poln. Schatz-Obl. 4 Leipziger Credithbank.

do. do. Cert. L. A. 5 Luxemburger Bank. . do. do. L. B. 200FI. Meininger Creditbank. .

Poln. FEfandbr. in S. -R. 4 Norddeutsche Bank ...

trie · Actien. Oesterreieh. Credit. ... . Industrie Lhüring. Bank. .. .. 25

Hoerder Hüttenwerk. Weimar. Bank Minerva Oesterr. Metall. .... . . . 5 Fabrik v. Eisenbahnbed. do. Nation. Anleihe 5 Dessauer Kont. Gas. .. t do. Prm.-Anleihe. . 4

Inläünd. Fonds. Ausl. Fonds.

Kass. Vereins-BR. Act. 1635 Danziger Privatbank .. 136 Königsberg. Privathank 121 Magdeburger do. 63 Posener do. 565 Berl. Hand. - Gesellsek. . Dise. Commandit-Anth. 1355 8Sehles. Bank-Verein .. 104 Pommerseh. Rittersch. B. 63 Preuss. Hyp. Vers. ... do. do. Certif. ..

Ausl. Fisenhahn- Stamm · Actien.

Amsterdam - Rotterdam Ludwigshafen- Bexbach Mz. -Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger .. ...... Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. xanz. Staatsbahn Oest.siidl.Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. . . . . .. Westhahn (Böhm.) ...

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Ausl. Prioritäts- Actien.

Belg. Oblig. J. de PEEst 4

do. Samb. et Meuse. 4 Oester. franz. Staatsbahn 3 250 Oest. frz. Südb. (Lomb. 3 249 Moskau-Rjäsan (v. St. g. 5 86

do. Part. 500 E.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St. Präm. - Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 FI. Schwed. 1O RI. St. Pr. A. Lübeck. Pr.-A. . ...... h

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Rheinische 955 a 96 gem. Cöln-Mindener 4 proz. Prior. IV. Emiss. 90ꝝ a go gem, Oesterr

Landesbank 335 etw. a 32 gem. Genfer Creditbank 48 2a 48 a gem. Oesterr. Credit 75 a

Kerlim, 1. März. Die Stimmung der Börse war heut eine piel mattere, das Geschäft ein sehr geringes; Eisenbahnen waren fast durehweg niedriger, doch befestigte sich zum Schluss die Haltung ein wenig, Weil die niedrigen Course etwas Kauflust erweckten; die preus—-

Franz. Staatsbahn 1077 a 168 gem.

gem. Oesterr. National-Anleihe 663 a R gem.

sischen Fonds waren ohne Leben, aber fest, nur für Pfandbriefe zeigte ch ö. Begehr; Wechsel waren ziemlich belebt und meist zu haben

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nd zu lassen.

Redaction und

Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)

Dessauer

§. 36 Tit. 4 Th. III. der Allgemeinen Gerichts-Ordnung im Justiz⸗Subalterndienste angestellt werden, jedoch, wie es diese Be⸗ stimmung ausdrücklich zur Bedingung macht, nur dann, wenn sie »von gutem Verstande, einiger Kenntniß und Uebung in den Vorschriften der Prozeß⸗Ordnung, insonderheit aber von Fleiß, Application, Liebe zur Ordnung und rechtschaffener Denkungs— art hinlängliche Proben abgelegt haben.“ n Kein Referendarius darf deshalb im Justiz⸗Subalterndienste

übrigen Civil Anwärtern zu behandeln und diesen hinzuzu— zählen. Vor den Letzteren aber haben sie auch bei Besetzung einer Subalternstelle zweiter Klasse, im Falle der Qualification für dieselbe (Nr. 1—3), das unbedingte Vorzugsrecht. Ob ihnen während ihrer Probedienstleistung eine diätarische Be—= schäftigung anzuweisen, bleibt der Beurtheilung des Präsidenten nach den Verhältnissen des einzelnen Falles überlassen.

6) Wird ein Referendarius mit anderen Beamten, welche nicht