540
Berliner Börse vom 3. MHärz 1864.
mtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld -Cours.
kisenhahn - Actien.
Wechselh Corse. Pfandbriefe. 250 FI. Kurz Kur- und Neumärk.
250 FI. 2 Mt. do. do. Ostpreussis che
300 Er. - do.
Wien, östr. Wãhr. 150 Fl. 35 Posensche
dito 150 FI. Augsburg siidd. W. 190 EI. FErkł; 2. M. sidd. W. 100 RFI. Leipꝛig in Courant
im 14 Thl. Fuss 100 ThlI. Petersburg
dito Warschau Bremen
— — 55 *
Schlesische .... ...... Vom Staat garantirte Litt. B
O M t ) — Ou ! D do S 8SSS 2 *
213 * 3
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche ... ..... Posensche Preussische
Rhein- und Westpk. Sãchsis ehe Schlesische
Pr. Bk. Anth. Scheine
Eon cdsg-Conrxse.
Freiwillige Anleihe Staats — Anleihe von 1859 dito v. 1854, 1855, 1857 dito dito dito von 1850, 1852 dito von 1853 dito von 1862... .. Staats - Schuld - Scheine. . . . Pram. Anl. v. 18552 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder -Deichbau - Obligationen Berliner Stadt- Obligationen dito dito Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.
Friedriehsd'ꝰ or
Gold- Kronen
Andere Goldmünzen 1
e . ,
Stam m- Acetien.
Aachen-Mastrichter. Berg. Märk. Lit. A.. Berlin- Anhalter Berlin- Hamburger.. Berl. Potsd.·Magdeb. Berlin Stettiner
Brieg · Neisse Cõöln - Mindener
Magdeb. - Leipziger. Magd eb. -Wittenb. . . Münster- Hammer ... Nie dersehles.-Märk. . Mieders chles. Lweigb. Oberschl. Lit. A. u. C.
Oppeln - Tarnowitz er .
do. (Stamm-) Prior. Rhein - Nahe
Stargard- Posen
Thüringer
Wilh. ( Cosel - Odbg.) do. (Stamm-) Prior.
do. do. do.
Prioritits-Oblig. Aachen- Düsseldorfer do. Il. Emission do. III. Emission Aachen-Hastrichter. do. Il. Emission
Hünzpreis des Silbers bei der Königl. Münxe.
Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 23 Sgr.
Berg. Märkische eonv. do. II. Ser. conv. do. III. S. v. St. 33 gar. ge, do. IV. Serie ... do. V. Serie ... do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Ser. do. Dortm. -Soest do. do. II. Ser. Berlin- Anhalter Berlin- Anhalter
Aachen - Düsseldorfer:
Bresl.· Schw. - Freib. . —
„ Magdeb. - Halberst. . . .
do. Lit. B.:
Kehrt. Cr. Kr. Gladb.:
6563
Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usaneemässig 4 pCt. berechnet. do.
.
C C — — =
.
3. J 139 138 594 58 Magdeburg. -Wittenb.
S 1IS111 ——
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33
Berlin- Hamburger .. Berlin- Hamb. II. Em Berl. Potsd. Mgd. Lt. A. do. do. Berlin- Stettiner do. II. Serie III. Serie
Magdeburg Halberst. Nie dersehles. Märk. .
. 69 . III. Serie
3 do. IV. Serie Nied. · Iweigb. Lit. C. irt nn Litt. A. o.
do. Rheinische vom Staat gar. do. III. Em. v. 1858 B60 do. do. von 1862 do. v. Staat garantirte Rhein- Nahe v. St. gar. 458. dg. L. FSI. Rhrt. Crf.-Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie Stargard- Posen do. II. Emission do. III. do. Thüringer convy do. II. Serie do. III. Serie conv. do. IV. Serie
8
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do. III. Emission
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Wilh. (Cosel - Odbg.)
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lichtamtliche Votirungen.
Inländ. Fonds.
Kass. Vereins-BkR. -Act. Danziger Privatbank .. Königsberg. Privathank Magdeburger do. Posener do. Berl. Hand. - Gesellsch. . Dise. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein .. Pommers ch. Ritterseh. B. Preuss. Hyp. Vers. ... dh. do. Certif. .
Ausl. Fisenhahn- Stamm · Actien.
Amsterdam - Rotterdam Ludwigshafen- Bexbach Ma. -Luchwgh. Lt. A. u. C. Mecklenhurger
Nordb. (Friedr. Wilh.) ester. franz. Staatsbahn Oest.siidl.Staatsb. Lomb. Russische Eisenb.. . . ... Westhahn (Böhm.) ...
16
S d G en e t — . C L L C C C D C W
.
Ausl. Prioritäts. Actien. Belg. Oblig. J. de l'Est 4
do. Samb. et Meuse. 4 — — Oester. franz. Staatsbahn 3 2503 249 Oest. frꝛ. Sidb. (Lomb. ) 3 250 249 Fabrik v. Eisenbahnbed. Moskau-Rjäsan (v. St. g. 5 86 — Dessauer Kont. Gas. ..
Industrie · Actien.
Hoerder Hüttenwerk. .
1165
923
1002
92 106 ol]
af Br. Id.
98 1606 923 165 95 913 165
97
98 137
Ausl. Fonds. 1j
Braunschweiger Bank. Bremer Ba Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit
do. Landesbank. Genfer Creditbank. . .. Geraer Bank Gothaer Privatbank ... Hannoversehe Bank.. Leipziger Credithank. . Luxemhurger Bank. .. Meininger Creditbank. . Norddeutsche Bank ... Oesterreich. Credit. . .. Thüring. Bank. . ... 2 Weimar. Bank
4
1033 174 71
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Oesterr. Metall. .. . .... do. Nation. Anleihe do. Prim. -Anleihe. .
5 4
.
7 do. do.
Oester. n. 100 FI. Loose do. Loose (1860) .. (1864) ..
Italien. Anleihe Russ. Stiegl. 5. Anl. .. go, ge, , nl,. do. v. Rothschild Lst. Neue Engl. Anleihe
; o.
ö do. Poln. Schat?z-0Obl. do. Cert. L. A. , . Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.- Präm. - Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 FI. Schwed. 1 RI. St. Pr. -A. Liübeck. Pr. -A. . ......
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Oberschles. Lit. A. u. C. 150 a 1851 gem. 136 a 136 gem. Disconto Komm. -Anth. 957 a g6z gem.
Mecklenburger 637 a g a s gem.
rlin- Anhalter 1535 a 1543 gem.
Genfer Credithank 487 a 47 gem. 0e
zterr.
Berlin -Potsdam-Magdeburger 188 a 189 gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 573 a d gem. Oesterr. südl. St. Lomb. oose von 1860 764 a 5 gem.
Oesterr. Loose von 1864 53 a 525 gem.
Dividende erwartete,
belebt, die anderen Eapiere matter und stille.
waren fest und zum Theil steigend; Wechsel sehr belebt. Redaction und Rendantur: Schwieger.
Genter waren
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober ⸗ Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
Nur preussische Fonds
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das bierteliahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Alle Post-Anstalten des In- und Zuslandes nehmen sestelung an, ür Serlin die Expedition des Königi Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelm s⸗Straße Rzo. 34. (nahe der Ceipzigerstr.) — —— —
nzeiger.
Berlin, Sonnabend den 5. März
1864.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Universitäts-Registrator Carl August Seip zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Steuer -Erheber Johow zu Beelitz im Kreise Zauch-Belzig und dem Kanzleidiener Slawinsky bei dem Consistorium zu Stettin das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie
Dem Künstler S. Bellachini das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Künstlers zu verleihen.
Der Königliche Hof legt heute die Trauer auf acht Tage für Ihre Königliche Hoheit die Herzogin⸗-Regentin von Parma Louise Marie Therese von Bourbon an.
Berlin, den 3. März 1864.
Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf Stillfried.
Der Königliche Hof legt heute die Trauer auf drei Tage für Ihre Durchlaucht die Prinzessin Elisabeth Louise Friederike zu Hessen an.
Berlin, den 3. März 1864. / z
Der Ober-Ceremonienmeister: Graf Stillfried.
Ministerinum der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Akademie der Künste.
8 Große Kun st⸗Ausstellung im Königlichen Akademie Gebäude in Berlin von Werken lebender Künstler des In⸗ und Auslandes. 1864.
1) Die Kunstausstellung wird am Sonntag den 4. September d. J. eröffnet und am 6. November geschlossen; während die ser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochen tagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr ge— öffnet sein.
27 Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch . n nnz derselben für diese Ausstellung zweifelhaft ein darf.
3) Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke
müssen vor dem 16. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka— demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzufendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.
Um die rechtzeitige Ansertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis zum Sonnabend den 13. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die
eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird,
abgeliefert werden.
Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam ge⸗ macht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstlerschaft der oben angegebene Ein lieferungstermin unabänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 13. August bei der Königlichen Akademie ein ge⸗ gangen ist, in die Ausstellung aufgenommen wer— den kann.
Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhef⸗ ten einer Karte, bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild⸗ nissen 24, der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.
Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), musikalische Instrumente, so wie mecha⸗ nische und Industrie - Arbeiten aller Art werden nicht zur Aus—= stellung zugelassen.
Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.
Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif— ten 2, 5. 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort- lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka— demische Senat. )
Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vor— gängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Aus— stellung übersandt werden. Alle anderen Einsender haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu tragen.
Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst ⸗Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, kön nen nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. von den Ein sendern besorgt werden muß.
Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom—
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