1864 / 57 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Treppe hoch, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts Rath Scharnweber, zu erscheinen. . . Wer seine Anmeldung schristlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen, ; Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte, wohn. ften oder zur greg. bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten estellen und zu den Äkten anzeigen. Benjenigen, welchen es hier an Be, kanntschaft fehlt, werden die Rechts: Anwälte Justiz⸗Räthe Licht, Stoepel und Kelch und der Rechts Anwalt Naude hierselbst zu Sachwaltern vorge— schlagen. ;

otsdam, den 2. März 1864. . 9 ders gniglichez Kreisgericht, Abtheilung J.

528 Bekanntmachung.. In dem Konkurse über das Vermögen des Schneidermeisters und Klei⸗

derhändlers Friedrich Salpeter zu Lindow ist der Schönfärber Hermann Lemm daselbst zum definitiven Verwalter bestellt worden. Neu-Ruppin, den 29. Februar 1864. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. n dem Konkurse über das Vermögen des Schneidermeisters und Kleiderhändlers Friedrich Salpeter zu Lindow ist zur Anmeldung der For- derungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 25. März 1864 einschließlich festgesetzt worden. ;

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 9 Januar e. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf

den 9. April 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 4, vor dem Kommissar, Gerichts- Assessor Knoevenagel, anberaumt, und werden zum Erscheinen diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forde⸗ rungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. .

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn= haften oder zur Pragis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be— kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Juncker, Pauli und Pohst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Neu- Ruppin, den 29. Februar 1864. Königliches Kreisgericht.

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Abtheilung J.

1527 e ,. lufforderung der Konkursgläubiger

nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist.

n dem Konkurse über das Vermögen des Fabrikbesitzers Johann Friedrich Ginsberg zu Rheinsberg ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist .

bis zum 11. April d. J. einschließlich festgesetzz worden. . .

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, fie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in Zeit der vom 19. Februar e., bis Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist

auf den 26. April 1864, Vormittags 11 Uhr . in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 4, vor dem Kommissar, Kreisrichter Heffter, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Ter⸗ mine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen in⸗ nerhalb einer der Fristen angemeldet haben. .

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. .

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung feiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗ stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be— kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Juncker, Pauli und Pohst zu Sachwaltern vorgeschlagen. Der bisherige einstweilige Verwalter Büreau⸗ Assistent Kelsch zu Rheinsberg ist zum definitiven Verwalter ernannt worden.

Neu Ruppin, den 4. März 1863.

Königliches Kreisgericht, Abtheilung J.

Konkurs Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Osterode, Erste Abtheilung, en 27. Februar 1864, Vormittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns C. Rosenthal zu Liebemühl ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eroͤffnet und der Tag

der Zahlungs ⸗Einstellung auf den

19. Februar er. festgesetzt worden. . Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Schulze

hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

abs)

auf den 23. März er,“, Vormittags 12 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Teiminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Schmidt anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschlägt über die Ernennung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwaß verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 20. März er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu. liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand. stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche al Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die. selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht

bis zum 22. März er. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Pri. fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde— rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungẽ.

Personals am 5. April er., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom—

missar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfallß mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsth hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orse wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch— tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justizrath Koesling und Rechtsanwalt Alscher zu Sachwaltern vorgeschlagen.

530 Aufforderung der Konkursgläubiger.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Eduard Albrecht Wenscky zu Bublitz Firma: E. A. Wenscky, Nr. 81 Firmen ⸗Register) wer. den alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubign machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen be reits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht biß zum J. April dieses Jahres einschließlich bei uns schriftlich oder z Protokoll nach Maßgabe des §. 196 der Konkursordnung anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals in dem auf

den 14. April d. J.,, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Leupold, angesetzten Termine im Terminszimmer Nr. 7 zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsf

hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Or wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestelln

und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschat

fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz⸗Räthe Villnow, Eckardt, Hillma,

Moelhausen und der Rechtsanwalt Sachse zu Sachwaltern vorgeschlagen. Cöslin, den 2. März 1864. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

532 Konkurs- Eröff Königliches Kreisgericht zu Bromberg.

den 1. März 1864, Mittags 1 Uhr.

n ung. J. Abtheilung,

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hugo van Overstraeten zu Brom—˖

berg ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und

der Zag der Zahlungseinstellung auf den 26 Februgr 1864 festgesetzt worden Zum esnstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Alben

Beckert zu Bromberg bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 23. März 1864, Mittags 1 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem Kommissar Kreil gerichts⸗Rath Hilscher anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschlag äber die definltive Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eint anderen abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren od

anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver

schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen

vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum g. April 1864 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Allth mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse absu— liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubigu des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche alß Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dit selben mögen bereits rechts hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangte

Vorrecht bis zum 15. April 1864 einschließlich ! bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prin fung der sämmtlichen innerhalb der . Frist angemeldeten Forderungen auf den 3. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr,

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23 dem Kommissar Kreisgerichtsrath Hilscher im Terminszimmer Nr. 2 zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeig- neten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz at, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch— tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz - Räthe, Schopke, Schultz II, Eckert Schultz Voelker, Geßler, Rosenkranz und die Rechtsanwalte Peterson pon Groddeck und Haenschke zu Sachwaltern vorgeschlagen.

531 Befanntmachung. In der Carl Großmannschen Konkurssache von Nakel haben wir zur Prüfung einiger nach Ablauf der Anmeldungsfrist angemeldeten Forderun— gen einen neuen Prüfungstermin auf den 23. März er,, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Wehmer, anberaumt, zu welchem sämmt⸗ liche Gläubiger hiermit vorgeladen werden.

Lobsens, den 26. Februar 1864.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

47 l In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Michael Davsd Zweig (Firma M. D. Zweig) zu Landsberg O / S. werden alle Die jenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 1. April er. einschließlich, bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 19. April er., Vormittags 9 Uhr,

f dem Kommissar, Kreisrichter Roeser, im Terminszimmer Rr. 7 hier zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be— lanntschaft fehlt, wird der Rechtsanwalt Willimek hierselbst zum Sach- walter vorgeschlagen

Rosenberg &. / S., den 25. Februar 1864.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

533 In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns M. D. Zweig

zu Landsberg O. S. ist an Stelle des Rechtsanwalts Arndt der Kauf- mann M. Jaroslaw zu Creuzburg zum einstweiligen Verwalter der Masse ernannt wörden. Dagegen wird den Gläubigern, welche nicht in unserm Amtsbezirke ihren Wohnsitz haben und daher bei der Anmeldung ihrer For— derungen einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen müssen, außer dem Rechtsanwalte Willimek der Rechtsanwalt Arndt hier- selbst zum Sachwalter vorgeschlagen. Rosenberg O. S., den 2. März 1864. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

3227 Nothwendiger Verkauf. Das dem Baron von Radonitz Belgrad gehörige, in Louisenthal bele— ene, im Hypothekenbuche dieses Ortes Vol. J. Nr. 12 verzeichnete Grund- i. gerichtlich abgeschäßt auf 12,177 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf, soll am 26. Mai 18654, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts stelle, Zimmer Nr. 24, vor dem Herrn Kreisgerichts Rath Kienitz öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Büreau L, einzusehen.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken Buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannte Wittwe Thieme, geb. Dreyer und der Besitzer des Grundstücks, von Radonitz Belgrad, welche zuletzt in Berlin gewohnt haben, werden zu diesem Termine hierdurch öffentlich vor— geladen.

Prenzlau, den 28. Oktober 1863.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts ⸗Kommission Mewe, den 25. November 1863.

Das der verehelichten Hofbesitzer Friedericke Radtke, geborene Groddeck, welche mit ihrem Ehemann August Radtke in getrennten Gütern lebt, gehö— rige bäuerliche Grundstück Klein Falkenau Nr. 13 der Hypothekenbezeichnung, abgeschätzt auf 850 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun kn in der Registratur einzusehenden Tage, soll am 17. Juni 1864,

, 1 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken Buche nicht er= sichtlichen Real -⸗Forderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

358

110 Nothwend iger Verkauf.

Das der Frau Isabella von Sadowska, ,, von Kalkstein, ge⸗ hörige Rittergut Slupy, im Schubiner Kreise, bestehend aus 2765 Morgen 158 Quadratruthen Areal und abgeschätzt auf 5,260 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein einzusehenden Tage, soll

am 29. Juli 1864, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle meistbietend verkauft werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden. Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubigerin Gabriela Ne- pomucena Eva von Goeßzendorf Grabowska wird hierzu öffentlich vorgeladen. Schubin, den 24. Dezember 1863. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Bekanntmachung.

Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffentliche Aufgebot folgender am 1. Januar 1828 ausgestellten, ursprünglich 4prozentigen, seit dem 1. Januar 1843 auf 3 pCt. konvertirten Berliner Stadt ⸗Obligationen

1) der angeblich dem Häfner Klabe (Klawe) zu Garrey bei Niemegk ge—

hörig gewesenen und verbrannten Obligation Litt. C. Nr. 732 über 300 Thlr., 2) der angeblich dem Comtoirdiener C. A. Wiese hierselbst gehörig ge⸗ wesenen und verloren gegangenen Obligation Liti. G. Nr. 6432 über 25 Thlr., beantragt worden.

Es werden daher alle diejenigen, welche an diese Berliner Stadt ⸗Obli— gationen als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Briefsinhaber, oder als deren Erben Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben dem unterzeichneten Gerichte und zwar spätestens in dem hierzu

auf den 28. Mai 1864, Vormittags 1175 Uhr,

vor dem Herrn Stadtgerichts Rath Dannenberg im Stadtgerichts- Gebäude, Jüdenstraße 53, Zimmer Nr. 11, anberaumten Termine anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit diesen ihren Ansprüchen an den auf- gerufenen Berliner Stadt - Obligationen werden ausgeschlossen, ihnen dieser halb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die Obligationen selbst aber für amortisirt werden erklärt werden. Auswärtigen werden die Herren Rechts anwälte Wenzig und Wilcke als Sachwalter in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 4. Januar 1864.

Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Eivilsachen. Deputation für Kredit 2c. 3. Nachlaßsachen.

3230 Der unbekannte Inhaber der angeblich verloren gegangenen a) von A. W. Sohr zu Danzig am 14. Juni 1862 über 100 Thlr. zahlbar am 14. Juni 1863 an Ordre von J. Schneidau, b) von W. Widtmann zu Danzig am 13. August 1863 über 30 Thlr., zahlbar am 1. Oktober 1863 an die Ordre des J. Schneidau, ausgestellten Wechsel werden aufgefordert, dieselben bis spätestens in dem am 26. April 1864, Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Secretair Siewert anstehenden Termine uns einzureichen, widri- genfalls diese Wechsel für kraftlos erklärt werden werden. Danzig, den 28. Oktober 1863. Königl. Kommerz und Admiralitäts ⸗Kollegium. v. Groddeck.

526 Ediktal⸗ Citation.

Auf Antrag der Wittwe des Gutsbesitzers von Grap, Marie Caroline geb. Berbrich zu Cammin, werden deren Sohn, Steuermann Adam Julius von Grap, der am 29. Mai 1829 geboren und im Jahre 1850 als Ma- trose von hier nach Amerika gefahren ist und über den seit länger als zehn Jahren jede Nachricht fehlt, so wie dessen etwa von ihm zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich bei uns vor oder spätestens im Termine

den 22. Dezember 1864, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Herrn Kreisgerichts⸗ Rath Wenzel im Terminszimmer Nr. 4 des hiesigen Gerichtslokals schriftlich oder persönlich zu melden und die weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der genannte Steuermann von Grap für todt erklärt und sein Nachlaß den dann sich legitimirenden Erben, namentlich seiner Mutter, als seiner bis jetzt nächsten einzigen Erbin, zu⸗ gesprochen werden wird, die unbekannten Erben und Erbnehmer aber mit ihren etwaigen Ansprüchen an den Nachlaß des von Grap werden prä kludirt werden.

Cammin, den 29. Februar 1864.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.

511 Eßlingen im Königreich Württemberg. Verkauf des Landguts Serach bei Eßlingen. In der Gantsache Seiner Durchlaucht des Prinzen Felix von Hohen ˖ lohe⸗Sehringen zu Serach kommt folgende Liegenschaft in Serach am Samstag, den 19. März d. J, Vormittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause

im zweiten und voraussichtlich letzten Aufstreich zum Verkauf: ö

ein Wohnhaus, vorne J. und hinten Istöckig, mit großem Salon und 15 Zimmern, das Schlößchen zu Serach, eine im Jahre 1853 erbaute 2stöckige Behausung, das Fremdenhaus,