1864 / 63 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1

628 Berliner Börse vom 12. März 1864.

Eisenbahn- Actien.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-(Qurs.

If Br. w eech sel- DGormrse. 250 FI. 2 Alt. Kurz 2 Alt. 3 At. 2 Mt Wien, östr. Währ. 150 FI. 150 FI. Augsburg sidd. W. 1090 EI. FErkęf.a. M. südd. W. 100 RFI.

dito

Leipzig in Courant

im 14 Thl. Fuss 100 ThlI. 100 8. 6.

Petersburg dito

Warschau

Bremen

Kurz

8 JT. 2 Mt. 2 Alt. 2 At. 8 1

lt. V.

F On- cb.

Freiwillige Anleihe. . ..

Staats Anleihe von dito dito dito von dito von dito von dito von

Von

Staats - Schuld- Scheine. . . . Prim. Anl. v. 1855 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder - Deichbau - Obligationen Berliner Stadt- Obligationen

dito dito

Schuldvers chr. d. Berl. Kaufm.

1859 v. 1854, 1855, 185

de =

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8

C C , ,

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d - d=.

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Br.

G ld.

do. do. Ostpreussis ehe do. Pommersche do. Posensche do. do.

Pommersche Posensche Preussische

Sehlesische

Andere

Pfandbriefe. Kur- und Neumärk.

Rkentenbriete.

Kur- und Neumärk.

Rhein- und Westph.“«

Si chsischeè .... ..... ..

Pr. Bk. Anth. Scheine 43

Friedrichsd'or . . .. . . . Gold- Kronen .. . . . . . . Goldmünzen 5 Til.

Stamm- Actien. if. Aachen - Düsseldorfer 3.7 Aachen- Mastrichter.

Brieg Neisse

Cöln - Mindener NMagdeb. - Halberst. .. Magdeb. - Leipziger. Magdeb. -Wittenb. . . Münster- Hammer ... Nie dersehles. Märk. . Niederschles. Lweigb. Obersehl. Lit. A. u. C.:

Oppeln Tarnowitz er n n gh

do. (Stamm-) Prior. Rhein- Nahe

Stargard - Posen 33 Thüringer

Wilh. (Cosel- Odbg.) do. do. do.

werden usancemässig 4 pt.

Prioritäts-Oblig. Aachen - Düsseldorfer do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter.

= wr

Münzpreis des Silbers bei

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 23 Sgr.

der Königl. Münze.

do. Il. Emission Berg. Märkische conv. do. II. Ser. conv. do. III. S. v. St. 3ꝝ gar. d 4e do. IV. Serie ... do. V. Serie ... do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Ser. do. Dortm. - Soest do. do. II. Ser. Berlin- Anhalter Berlin- Anhalter

MC Q . Q Q

=

e

2 .

KRhrt. Crf. Kr. diladb. 37

Br.

95 945 Berlin-Hamhurger. 4

Berg. - Märk. Lit. A.. 108 197 Berl. Potsd. Mgd. Lt. A. 4 Bersin Anhalter. .... 159 158 do. „Berlin- Hamburger.. 1383 137 do. Berl. Potsd.· Magdeb. 1927 1913 Berlin-Stettiner Berlin · Stettiner 3s Bresl. Schw. Freib.. 1285 1271 do. , . 35 1757 1783 Brsi. Schw. Frp. i. P. 4

290

95 65

9152 do. JLit. B. 3 i140

2 1005

do. (Stamm-) Prior. 4

Wo vorstehend kein Zinssatz notigt ist,

herec

ld. [f 1 1603

Berlin- Hamb. II. E[‚n. 4 Lit. 6.14 Litt. C. 4 945 45100 II. Serie . 35 III. Serie 3. do. IV. Ser. v. St. gar.

do.

289 Cöln- Crefelder 47 Cõln- Mindener 423 do. II. Em. 5 do. do. 944 do. III. Em. do. do. 4 151 do. IV. Em. 4 912 914 P Magdeburg - Halberst. 4 100 Magdeburg. -Wittenb. 47 99 Nie ders chl'es. Märk. . 94

do. do. III. Serie do. IV. Serie Nied. ILweigb. Lit. C. Ober- Sehles. Litt. A. Litt. B. 3 85 Litt. C 4

Litt. . Litt. . 37 do. Litt. F. Rheinische .. .... .. .. haet. do. vom Staat gar. 3. do. III. Em. v. 1858 /B60 47 do. do. von 1862 do. v. Staat garantirte khein- Nahe v. St. gar. 4 do. do. II. Em. 43 z Rhrt. Crf.-Kr. Gladb. 4 36 do. II. Seri do. III. Serie 4. Stargard- Posen do. II. Emission 4 do I do.

Thüringer eonv

do.

983 100 99. 101 100

Wilh. ( Cosel - Odbg.) do. III. Emission 3

Lichtamtliche Votirungen.

Stamm · Actien.

Ik Br Alus]. Eisenbahn-

ͤ

Gld.

Amsterdam - Rotterdam 4 10s 1065 Lud wigshafen- Bexbach 4 1395

Ma. - Ludwgh. Lt. A. u. C. 4

Mecklenburger . . ...

Nordb. 6er. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest. südl. Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. .. . ... Westbahn (Böhm.) ...

Ausl. Prioritäts- Actien.

Belg. Oblig. J. de l'Est et Meuse. ester franz. Staatsbahn Oest. fra. Südb. 6. 3

v. St. g.) 5

do. Sam

Moskau-Rjäsan

4 4 3

124

107

249 251 86

123 56

58 166

137 i36⸗ 1053 164; 5. 64

248 256 853

lnläünd. Fonds.

Kass. · Vereins-Bk. Act. d

Ik Br. 61d.

Danziger Privatbank .. 4 Königsberg. Privathank 4 Magdeburger do. 4

Posener do. 4

Berl. Hand. - Gesellseh. . 4 Disc. Commandit-Anth. 4 Schles. Bank-Verein .. 4 Pommersch. Rittersch. B. 4 Preuss. Hyp. Vers. ... 4

do. do. Certif. .. 4

Industrie · Actien.

Hocrder Hüttenwerk. . 5 Minerva 5 Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 Dessauer Kont. Gas. .. 5

1065105 977 96 , 93 92 107 1017

243

1690

1385

Alsl. Fonds. . Braunschweiger Bank. 4 Bremer Bank 4 Coburger Credithank. . 4 Darmstädter Bank Dessauer Credit. . . . .. 44 do. Landesbank . 4 Genker Credithank. . .. Geraer Bank 4 Gothaer Privathank ... Hannoversche Bank. .. 4 Leipziger Credithank. . 4 Luxemhurger Bank. .. 4 Meininger Credithank. . 4 Norddeutsche Bank ... 4 5

4

1

8 ge 8

Oesterreich. Credit. .. Lhüring. Bank. .... 4 Weimar. Bank 4 Oesterr. Metall do. Kation. - Anleihe 5

D

zr.

k—

D S Si 1 6

do. Prm. - Anleihe. . 4 751

61 Br. Uld.

Oester. n. 100 FI. Loose do. Loose (1860) .. 5 do. do. (18645 ..

Italien. Anleihe. . . . . . .. 5

Kuss. Stiegl. 5. Anl.. 5

19 d 6. n,.

do. v. Kothschild Lst.

do. Neue Engl. Anleihe

do. do. 4

do. do. 6

do. Poln. Schatz-Obl. 4 do. do. Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 200.

Poln. Pfandbr. in S. -R. 4 do. Part. 500 FI.... 4

Dessauer Prämien-Anl. 3

Hamb. St.- Präm. Anl.

Kurhess. Er. Obl. 40 Th.

Neue Bad. do. 35 Fl.

Schwed. 19 Rl. St. Pr. A.

Lübeck. Pr. A. . ...... 35

* 3

Aachen-hlastrichter 325 a z gem. Aecklenburger 677 a 66 gem.

623 gem.

Iöz 2 J gem. Oerterr.

Magdeburg-Leipziger 250 a 251 gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 597 a 59 gem.

gose Jon 1869 77 2 765 gem. Jesterr. Loose von 1861 523 a gem.

; Die Hastung doch nicht ganz so günstig oder belebt als ziemlich rege in einigen kleinen Bahnen, in

estern;

er Börse war ziemsich fest, das Geschäft war ainzern, Oberschlesischen

und in Cesterreichischen Lo

Magdeburg Wittenberge 685 a R gem. Genfer Credithank 46 a 45 gem.

Ooppeln- Tarnowitzer Oesterr. Credit

a ; sen, m mchrigen nnr imnßcieme , reis sche Fonds blieben behauptet, Prioritäten gefragt; Wechsel still.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei (R b. Decker).

Das Abonnement beträgt: 1 Thlr.

für das dierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

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Alle Post-Anstalten des In- und

Auslandes nehmen gestellung an, sür gerlin die Expedition . Pre -ßischen Staats-Anzeigers:

Wilhelm s⸗Straße No. 31. (nahe der Leipzigerstr.) ——

Berlin, Dienstag den 15. März

1864.

M 63.

* Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, dem General-Lieutenant

Freiherrn von Manteuffel, den Stern und das Kreuz der

Komthure des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, mit Schwertern zu verleihen; ferner

Den Admiralitäts Rath Dirksen zum Wirklichen Admirali⸗ täts⸗Rathe und vortragenden Rathe im Marine Ministerium mit dem Range eines Rathes III. Klasse; und

Den außerordentlichen Professor Dr. Karl Hopf an der Uni⸗ versität in Greifswald zum Ober -Bibliothekar der Königlichen und Universitäts⸗Bibliothek und zum ordentlichen Professor in der philo— sophischen Fakultät der Universität zu Königsberg zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Der Lehrer Debus an dem evangelischen Schullehrer⸗Seminar in Trarbach ist als solcher definitiv angestellt worden.

Kriegs-⸗Ministerium.

Vorschriften für die Kommandanten Seiner König⸗ lichen Majestät Kriegsschiffe in Bezug auf die Auf— bringung dänischer und verdächtiger Schiffe.

Den Kommandanten Seiner Majestät Kriegsschiffe werden in

Veranlassung der von der Königlich dänischen Regierung gegen die preußischen und österreichischen Schiffe, so wie gegen die Schiffe der übrigen deutschen Bundesstaaten angeordneten Feindseligkeiten in Betreff der Aufbringung dänischer und verdächtiger Schiffe folgende Vorschriften zur genauen dens cng ertheilt:

§. 1.

Die Kommandanten Seiner Majestät Kriegsschiffe sind berech= tigt und verpflichtet, diejenigen Schiffe anzuhalten und aufzubringen, welche dem dänischen Staate oder dessen Unterthanen angehören sseindliche Schiffe). . P

Holsteinische und schleswigsche Schiffe gelten nicht als feindliche Schiffe.

§. 2

Schiffe neutraler Mächte oder ihrer Unterthanen, gleichviel wem die Ladung derselben gehört, dürfen nicht aufgebracht werden, es sei denn, daß einer der in den §8§. 3 bis 5 bezeichneten Fälle vorliegt.

84 3

Ohne Unterschied der Nationalität sind anzuhalten und aufzu— bringen:

1 die Schiffe, deren Ladung aus Kriegs⸗Contrebande besteht, welche für den Feind oder einen feindlichen Hafen bestimmt

ist jedoch unbeschadet der Bestimmung im S§. 6 unter Chiffre 2

2) die Schiffe, welche sich mit Gewalt der Anhaltung wider—

setzen. J

§. 4. Ohne Unterschied der Nationalität sind ferner als verdächtig anzuhalten und aufzubringen: I) die Schiffe, welche doppelte oder wahrscheinlich falsche oder ge— fälschte Papiere führen; 2) die Schiffe, welche keine Papiere führen oder welche die Pa—

piere beseitigt haben, zumal wenn dies erst dann geschehen ist, als der Kreuzer bereits in Sicht war;

3) die Schiffe, welche auf die Aufforderung des Kreuzers nicht beilegen oder stoppen oder sich der Durchsuchung von Räumen und Behältnissen widersetzen, in welchen sich muthmaßlich Kriegskontrebande oder Papiere befinden.

Der Anhaltung und Aufbringung unterliegen ohne Unterschied der Nationalität auch diejenigen Schiffe, welche über ihre Nationa— lität durch die erforderlichen Schiffspapiere sich nicht gebührend aus— zuweisen vermögen. Welche Schiffspapiere zum Ausweis der Natio- nalität erforderlich sind, bestimmt sich nach den Gesetzen des Landes, welchem das Schiff angehört.

Für gute Prise gelten:

I) die feindlichen Schiffe (§. I) nebst deren Ladung; es ist jedoch neutrales Gut am Bord eines feindlichen Schiffes mit Aus- nahme der Kriegscontrebande frei;

2) die Schiffe, deren Ladung aus Kriegscontrebande besteht (89. 3 Chiffre 1) nebst der letzteren; wenn nur ein Theil der Ladung aus Kriegscontrebande besteht, so ist der Schiffer befugt, die Kriegscontrebande auf der Stelle oder im nächsten Hafen zu löschen, in welchem Falle er der Aufbringung entgeht und die Reise mit dem übrigen Theile der Ladung ungestösrt fortsetzen kann;

3) die Schiffe, welche sich mit Gewalt der Anhaltung widersetzen (5§. 3. Chiffre 2);

4) die als verdächtig aufgebrachten Schiffe (9. 4, sofern der gegen sie vorliegende Verdacht e , el h wird.

Folgende Gegenstände werden, sofern sie für den Feind oder einen feindlichen Hafen bestimmt sind, als Kriegscontrebande ange— sehen: Kanonen, Mörser, alle Arten Waffen, Bomben, Granaten, Kugeln, Zündhütchen, Lunten, Pulver, Kürasse, Armaturgegenstände, Sättel, Zäume, so wie überhaupt alle Gegenstände, welche sich un— mittelbar für den Krieg verwenden lassen. Vorräthe der bezeichne—⸗ ten Art, welche zum Gebrauch für das Schiff selbst dienen, gehören nicht zur Kriegscontrebande.

§. 8

Auf neutralem Seegebiete 1st jede Anhaltung und Aufbringung unstatthaft. 8. 9

Bei der Anhaltung und Durchsuchung eines Handelsschiffes ist von den Kommandanten S. M. Schiffe folgendes Verfahren zu beobachten.

Der Kommandant giebt dem Handelsschiffe ein Signal, beizu⸗ legen oder zu stoppen und läßt sodann den Schiffer mit den Schiffs⸗ papieren zu sich an Bord kommen. Ergiebt sich hierbei kein Beden—⸗ ken, so gestattet er dem Schiff, sogleich die Reise ungehindert fortzu⸗ setzen. Findet er dagegen begründete Veranlassung zu dem Ver⸗ dachte, daß das Schiff aufzubringen sei, so hat er einen Offizier zur genaueren Ermittelung dieses Verdachts auf das Schiff zu senden. Hierbei dürfen bei strenger Strafe eigenmächtig keine verschlossenen Räumlichkeiten, Behälter, Schränke, Verschläge, Kisten, Ton⸗ nen, Fastagen oder andere Behältnisse geöffnet, erbrochen, auch nicht durchsucht werden, was von der Ladung lose im Schiffe liegt, vielmehr ist der Schiffer anzuhalten, diejenigen Behältnisse ꝛc. im Schiffe öffnen zu lassen, deren Eröffnung der Offizier für er- forderlich erachtet.

Neutrale Handelsschiffe, welche unter Convoi von Kriegsschiffen einer neutralen Macht gehen, unterliegen nicht der Untersuchung, es genügt die vom Kommandanten des Convoi abzugebende Erklärung,