686
verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 16. April 1864 einschließlich
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse, abzuü⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners 66 von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand
ücken nur Anzeige zu machen. ; ; . Zugleich 8 alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkürsgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre, Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang—
recht . . bis zum 16. April 1864 einschließlich . bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, auf den 7. Mai 1864, Vormittags 10VUhr, im Kreisgerichtsgebäude vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. ö
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. .
y, inn fler, . nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch= tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts ⸗Anwälte Juncker, Pauli und Pohst zu Sachwaltern vorgeschlagen. ⸗
Neu⸗Ruppin, den 16. März 1864.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
Konkurs⸗Eröffnung. .
Königliche Kreisgerichts-Deputation zu Pr. Holland,
den 16. März 1864, Vormittags 107 Uhr. .
Ueber das Vermögen des früheren Kaufmanns, jetzigen Ziegelfabrik— besitzers Carl Gottlieb Kretschmer zu Pr. Holland ist der kaufmännische Kon— kurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 15. Marz d. J. festgesetzt worden. U . .
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kreistagator Julius Rose von hier bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 29. März 1864, Vormittags 12 Uhr,
vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Birnbaum auf der Gerichtsstelle an- beraumten Termine ihre Erklärungen über die Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besutrtz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen o der zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 1. April d. J. einschließlich
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzu⸗= liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand— stücken nur Anzeige zu machen, —
Pr. Holland, den 16. März 1864. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
635
495 l y dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Aron Altmann
in Stuhm werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs⸗ gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht, bis zum 1. April 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der ge— dachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 15. April 1864, Vormittags 9 Uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Hartwich im Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den— jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Horn hierselbst und Schenkel, Echtermeyer und Justizrath Hevelke in Ma— rienburg zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Stuhm, den 79. Februar 1864.
. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
494 Aufforderung der Konkurs-⸗Gläubiger.
In dem Konkurse, über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Sommer hierselbst werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Kon kursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, diesel⸗ ben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten
Vorrecht bis zum 26. März d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung
der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen
so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs Personalt auf den 14. April d. J., Vormittags 103 Uhr,
in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Wegner,
zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnst hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch. tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Dr. Köhler, von Stiern, Kutscher und von Gostkowsky zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Stolp, den 27. Februar 1861.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
364 Oeffentliche Vorladung.
Der Kaufmann Abrabam Kaiser hat gegen den Kaufmann Alexander Raschkow aus einem von Hube unterm 26. August 1863 über 730 Thlr. zahlbar, am 20. November ej. gezogenen, von A. G. Feist acceptirten und von dem p. Raschkow girirten Wechsel, welcher am 20. November pr. pro. testirt worden ist, Wechselklage auf Zahlung von 730 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 20. November 1863 und 6 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten erhoben.
Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des p. Rasch.⸗
kow unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf den 30. Mai 1864, Vormittags 19 Uhr,
vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden. straße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Ur. kunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaclam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten n. daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 15. Februar 1864.
Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß ⸗ Deputation II.
Verkäufe,
Verpachtungen, Submissisnen re.
Königliche Saarbrücker Eisenbahn. Verkauf von Metall ⸗ Abgängen.
Die im Laufe des Jahres 1864 in der Werkstätte zu St. Johann sich ergebenden Metall ⸗ Abgänge jeder Art sollen, so weit sie nicht zu Bahn— zwecken verwendet werden, im Wege der Licitation am Dienstag, den 5. April 1864, Vormittags 10 Uhr, in dem Geschäftslokale des Un. terzeichneten hierselbst verkauft werden.
Offerten sind bis dahin versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: Offerte auf Ankauf alter Metalle« versehen, einzureichen.
Die Verkaufsbedingungen liegen in meinem Geschäftslokale, bei den Maschinenmeistern zu St. Johann und St. Wendel, so wie auf den Sta— tionen Trier, Neunkirchen, Creuznach und Bingerbrück zur Einsicht offen, können auch auf portofreie Anträge von mir bezogen werden.
Die Preise sind loco St. Johann zu stellen.
St. Johann ⸗ Saarbrücken, den 14. März 1864.
Der c. Ober⸗Maschinenmeister
160
8 * 22
Rhein⸗Nahe Eisenbahn. Verkauf von Met all-⸗Abgängen.
Die im Laufe des Jahres 1864 in der Werkstätte zu St. Wendel sich ergebenden Metall-Abgänge jeder Art sollen, soweit sie nicht zu Bahnzwecken verwendet werden, im Wege der Lieitation am Dienstag, den 5. April 1864, Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten hierselbst verkauft werden.
Offerten sind bis dahin versiegelt, portofrei und mit der Ausschrift: »Offerte auf Ankauf alter Metalle« versehen, einzureichen.
Die Verkaufs -Bedingungen liegen in meinem Geschäftslokale, bei den Maschinenmeistern zu St. Johann und St. Wendel, sowie auf den Stationen Trier, Neunkirchen, Creuznach und Bingerbrück zur Einsicht offen, können auch auf portofreie Anträge von mir bezogen werden.
Die Preise sind loco St. Wendel zu stellen.
St. Johann ⸗Saarbrücken, den 14. März 1864.
Der c. Ober ⸗Maschinenmeister Schäffer.
Justiz⸗ Rath Henkel,
639)
687
597] Pferde ⸗ Auction.
Mittwoch, den 13. April e., Vormittags von 115 Uhr ab, sollen zu Berlin in dem Königlichen Ober · Marstall Gebäude, Dorotheen⸗ straße Nr. M., eine Anzahl Pferde, messt jährige Hengste und Stuten, des Königlichen Friedrich Wilhelms. Gestũts öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung in Friedrichsd'or — für welche auch 53 Thlr. Eour eingezahlt werden können — verkauft werden. ; .
Diese Pferde, welche sämmtlich mehr oder weniger rittig sind, und un— ter denen sich mehrere, zum Theil auch im Training gewesene Vollblutpferde befinden können Tags zuvor, am 12. April e., an dem bezeichneten Orte besichtigt werden, und wird das Nähere über deren Abstammung ꝛc. aus den vom Se salpril e. ab im Königlichen Ministerium für die landwwirth' , . . auf dem Königlichen Ober⸗Marstall⸗Amte zu Ber im diesseitigen Kassen⸗Lokale zur Emp bereit lie. n n, n . i ss ale zur Empfangnahme bereit lie
Friedrich⸗Wilhelms ⸗Gestüt, den 11. März 1864.
Die Königliche Gestüt - Direction.
I dea nn tim 4a ching! Für die Königliche Werft soll der bereits früher ausgebotene Bedarf an
Eschenholz, rothbuchenen Bohlen, Pflaumenbaum und Ellern pro 1864 aber⸗ mals ausgeboten werden, und ist hierzu auf den
1. April 1864, Mittags 11 Uhr,
im Büreau der unterzeichneten Behörde ein öffentlicher Submissionstermin
angesetzt. Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten bis dahin portofrei
* h
an unsere Registratur versiegelt mit der Aufschrift:
Submission auf Nutzhölzer⸗
einznreichen.
Die Lieferungsbedingungen können daselbst eingesehen werden, auch werden dieselben auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien ab
schriftlich mitgetheilt.
Danzig, den 14. März 1864. Königliche Werft.
638 Bekanntmachung. Als Jahresbedarf für die Königliche Werft pro 1864 sollen 80 Centner
Roststabeisen beschafft werden.
Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Roststabeisen«
bis zu dem auf den
9. April 1864, Vormittags 11 Uhr,
m Büreau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termin einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Er—
sattung der Copialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Re— gistratur der Werft zur Einsicht aus.
Danzig, den 15. März 1864. Königliche Werft.
641] 86 n ssi n n.
Es sollen für die hiesige Fortification 30,000 Stück Sandsäcke von
gewöhnlicher Sackleinwand beschafft und an den Mindestfordernden vergeben verden.
Hierzu ist ein Submissions-Termin
auf Dienstag, den 29. März er., Vormittags 10 Uhr, im Fortifications-Büreau in der Citadelle anberaumt.
Die Bedingungen, so wie Probesäcke können daselbst in den Amts—
stunden eingesehen werden.
Magdeburg, den 17. März 1864. Königliche Fortification.
Zur Verdingung des Baues der Kreis⸗Chaussee von Nieder ⸗Radlin
über Romanshof nach Thürnagelschacht bei Birtultau zum Anschluß an die dortige Chaussee der Hoymgrubengewerkschaft an den Mindestfordernden, vird hiermit ein Termin auf
den 30. März e., Vormittags 10 Uhr, im Landraths-Amte hierselbst,
angesetzt und Bietungslustige zu diesem Termine eingeladen. Die Anschläge und Zeichnungen, so wie die sonstigen Bedingungen, können im Landraths— Ante eingesehen werden.
Rybnik, den 13. März 1864. Der Königliche Landrath, Baron von Richthofen.
.
Verloosung, Amortisativn, Zinszahlung n. s. w.
von öffentlichen Papieren. Berlin ⸗ Hamburger Eisenbahn. 63 . .
640
g Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Ausschuß unserer sellsch ft die für das Betriebsjahr 1863 zu zahlende Dividende auf 7 pCt.
der Vierzehn Thaler fünfzehn Silbergroschen pro Actie Littr. A. festgesetz jat und daß diese Dividende in Preußischem Courant gegen Rückgabe der
Dividendenscheine Nr. 5 und gegen ein mit dem Namen und der Wohnung
des Inhabers versehenes Nummerverzeichniß
. 2 vom 1. Ap ril d. J. ab bei unseren Hauptkassen zu Berlin und Hamburg in den Vormittagsstunden bon 9 bis 1 Uhr erhoben werden kann. Wir bemerken dabei daß gemäß
5 29 des Gesellschafts. Statuts die Dividenden, welche vier Jahre vom Ablauf des Jahres an, in welchem sie fällig werden, unerhoben bleiben,
verjährt und der Gesellschaft verfallen sind. Berlin und Hamburg, den 17. März 1864. Die Direction.
Verschie dene Bekanntmachungen.
6550
Die Stelle des Stadtkämmerers und Stadtraths bei dem Magistrate der Stadt Thorn a. d. W., womit ein fixirtes jährliches Einkommen von Eintausend Thalern verbunden ist, wird zum Ersten Mai d. J. erledigt.
Qualifizirte, im Kassen und Verwaltungs (Forst -) Fache erfahrene Bewerber um diese Stelle fordere ich hiermit auf, ihre Meldungen unter gleichzeitiger Beifügung ihrer Qualifications - Atteste und einer kurzen Dar—- stellung früherer Lebensverhältnisse, bis spätestens zum 15. Mai d. J. an mich portofrei gelangen zu lassen.
Thorn, den 2. März 1861.
. Krol 1, Justiz⸗Rath und Stadtverordneten ˖Vorsteher.
642 Gladbacher Spinnerei und Weberei. k Gen gra l Ver sammlung.
Die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung der Actionai i nach t, 34 des Statuts am . ; Däenstag, den 12. April 1864, Nachmittags 5 Uhr im Lokale der Gesellschaft stattfinden. — ⸗ ö ö
Wir ersuchen die laut Art. 30 und 31 des Statuts legitimirten und berechtigten Herren Actionaire, ihre Eintrittskarten und Stimmzettel
am Montag, den 11., und Dienstag, den 12. April,
auf dem Büreau der Gesellschaft in Empfang zu nehmen. — . Tages ordnung: 1) Bericht über die Lage des Geschäfts und über die Resultate des ver— ö . Geschäfts jahres, 2) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathes auf Grund d = 2 tikel 18 und 14 des Status, ö . . 3) Wahl der drei Kommissarien zur Revision der Bilanz pro 1864. M. Gladbach, den 16. März 1864. . Der Verwaltungsrath.
568
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Bier, welches in Fässern zur Aufgabe gelangt, wird beim Trans port auf der diesseitigen Eisenbahn fortan zum Frachtsatze der ermäßig ten Klasse A. tarifirt werden. ö
Berlin, den 9. März 1864.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
1497 e wanne m ache n Durch Beschluß der vorjährigen General⸗Versammlung des Vereins
deutscher Eisenbahn - Verwaltungen in Salzburg sind die Bestimmungen des
Vereins-Güter-Reglements vom 1. März 1862 über die Teclara— tion des Interesses rechtzeitiger Lieferung abgeändert und den betreffenden §§. folgende Fassung gegeben worden:
§. 3. Dokumente, Gold. und Silberbarren, Edelsteine, echte Perlen, Pretio⸗ sen, Platina, bagre Gelder, Gemälde und andere Kunstgegenstände, so wie alle Güter, rücksichtlich deren das Interesse an der rechtzeitigen Lieferung, beziehungsweise der durch verspätete Lieferung entstehende Schaden die im §8. 25 vorgesehenen Sätze übersteigt, sind von der Beförderung im Vereins Verkehre durchweg ausgeschlosfen. ᷣ
Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken von der
Beförderung ausgeschlossen sind, wird a bekannt gemacht.
8 6
Der von der Eisenbahn zu leistende Ersatz des durch Versäumung der Lieferungszeit entstandenen, von dem Entschädigungsberechtigten nachzuwei⸗ senden Schadens soll, im Falle die Versäumniß nicht mehr als 24 Stun- den beträgt, den Betrag der halben Fracht, und, im Falle längerer Ver— fi uni als 24 Stunden, den Betrag der ganzen Fracht nicht über— steigen.
Will der Versender einen darüber hinausgehenden Schadensersatz durch Declaration eines bestimmten Betrages, als der Höhe seines Interesses an der rechtzeitigen Lieferung, sich sichern, so hat er das Gut zum Transport im Lokalverkehr der Verwaltung der Absendestation unter den für diese erlassenen reglementarischen Bestimmungen aufzugeben lsiehe §. 3).
Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. März d. J.
in Kraft, wogegen die Gültigkeit der bisherigen §§5. 3 und 25 des Vereins- Güter-Reglements mit diesem Tage erlischt.
Berlin, den 15. Februar 1864.
Die geschäftsführende Direction des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen. gez. Fournier.