716
mtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld- Cours.
2
Berliner Börse vom 21. März 1864. Hisehbahh-Actien.
MWechsel-Comrge.
Amsterdam ..... 250 El. Kurz 3260 Fl Kurz 2 Mt. 3 At.
dito Hamburg dito
Wien, östr. Währ. 150 El 150 EI. Augsburg südd. W. 100 EI. Frkf.a. M. sidd. W. 100 FI.
dito
Leipzig in Courant
im 14 Thl. Fuss 100 ThI.
Petersburg dito
Warschau
Bremen.
. *.
O ON Ou N MO
2 Alt.
dd n, , , .
236 Z
Fond gs-Conmrse.
Freiwillige Anleihe
Staats — Anleihe von 1859 v. 1854, 1855, 1857
dito dito dito dito dito dito
Von Von Von Von Von
Staats - Schuld- Scheine. . .. Prim. Anl. v. 18552 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder - Deichbau - Obligationen Berliner Stadt- Obligationen
dito dito
Schuldverschr. (d. Berl. Kaufm.
=
r
Pommersche
Schlesische
PFPfandbrieke.
Kur- und Neumärk. do. do. Ostpreussis che do.
do. Posensche
do.
do. neue Schlesische ..... Vom Staat garantirte
in n, . 3
Westpreussisee ...
Rentenbriekfe. Kur- und Neumiärk. Pommersche . . . ..... Posensche . ... ... . Preussische. ..
Rhein- und Westph. Sã chsis ehe
Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsdꝰ or
Gold- Kronen
Andere Goldinünzen 5 ..
„Berlin- Hamburger.. Berl. Potsd. - Magdeb.
; Magdeb. - Halberst. ö
Stargard - Posen
Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münxze.
Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 23 Sgr.
Stamm- Actien. Aachen - Düsseldorfer Aachen-Mastrichter. Berg. Märk. Lit. A.. Berlin Anhalter
Berlin - Stettiner bBresl.- Schw. Freib. . Brieg - Neisse ... Cöln - Mindener
.
Magdeb. Leipziger. Magdeb.-Wittenb. . . Münster- Hammer ... Nie dersehles. Märk. . Nie dersehles. Lweigb. Oberschl. Lit. A. u. C. do. Lit. B. Oppeln · Tarno witz er l ich- do. (Stamm-) Prior. Rhein- Nahe hrt. · Crf.· Kr. Gladb.
Thüringer
Wilh. ( Cosel- Odbg.) do. (Stamm-) Prior. do. do. do.
6
Wo vorstehend kein Zinssatz werden usancemässig 4 pCt.
Pri oritâts-Oblig. Aachen - Düsseldorfer do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission Berg. Märkische eonv. do. II. Ser. eonv. do. III. S. v. St. Z3ꝝ* gar. do. do. Lst. B. do. IV. Serie ... do. V. Serie ... do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Ser. do. Dortm. - Soest do. do. II. Ser. Berlin- Anhalter Berlin- Anhalter
. . 1 d M- e - =. 2 = = 34
C C C — —
*
34 110
= 1535 i192
158
129
Br.
2 *
83
1807 179 — 2893 Cöln- Crefelder
246 215
notirt ist, berechnet.
89h dd
ald. 94
169 160 159 13545 191 157
1283 52]
do. Litt. B.
do. Litt. C. Berlin- Stettiner
do. II. Serie
do. III. Serie do. IV. Ser. v. St. gar. Brsl. Schw. Erb. Lt. D.
*
Cõln- Mindener
. Magdeburg - Halberst. Magdeburg. -Wittenb. Niedersehles. Märk..
) do. IV. Serie Nied. Lweigb. Lit. C. Ober- Schles. Litt. A.
Rheinische do. vom Staat gar. do. III. Em. v. 1858/60 do. do. von 1862 Ido. v. Staat garantirte Rhein-Nahe v. St. gar. go,. 1g, . Rhrt. Crf.-Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie Stargard- Posen do. II. Emission kö Thüringer conv. ... .. do. II. Serie do. III. Serie conv. do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.) do. III. Emission
Berlin- Hamhurger .. 4 33 Berlin- Hamb.
Em. 4 Berl. Fotsd. Mgd. Lt. A. 4
— C —
= e ==.
C — C —¶
C C n K L c ö ö
ö
er-
—
5
O CSC eG — 28 —
—
SSSESJ
— K 8
IS SSI EII
—
I 8
— S — —
o — — Q —
—
——
—
J kö
. —
— — —
[f Br. loo
— —
Michtamtliche Votirungen.
Ausl. Eisenbahn- Stamm · Actien.
Amsterdam - Rotterdam Lud wiĩgshafen-Bexbach Ma. -Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger
Nordb. (Friedr. Wilh.) ester. franz. Staatsbahn Oest.sidl.Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. ..... Woesthahn (Böhm.) ...
Ausl. Prioritäts- Actien.
Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse. Oester. franz. Staatsbahn Oest. frzꝛ. Südb. (Lomb. )
Men enen E E k t
Moskau-Rjäsan (v. St. g.)
4 4 — 3 249; 5
251
If
8 —
Ausl. Fonds.
Oester. n. 100 FI. Loose
5 87
Inländ. Fonds.
Kass. -Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank .. Königsberg. Privath ank Magdeburger do. Posener do. Berl. Hand. - Gesellsch. . Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank- Verein.. Pommersch. Rittersch. B. Preuss. Hyp. Vers.... do. do. Certif. ..
Industrie · Actien. Hoerder Hüttenwerk. .
Minerva. ...... .. 1 Eabrik v. Eisenbahnbed.
Dessauer Kont. Gas. ..
1 =
5 5
5
5
26 993 135
Braunschweiger Bank. Bremer Ba Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank. . ... Dessauer Credit 4.
do. Landesbank. Genfer Creditbank. ... Geraer Bank ..... ..... Gothaer Privatbank ... Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Creditbank. . Norddeutsche Bank ... Oesterreich. Credit. . ..
do. do.
Gi . = Gi . . s . p 2 R — — 2 6
Nation. Anleihe 5 Prm. Anleihe. . 4
Kurhess. Pr. Obl. 40 Ih.
do. Loose (1860) .. do. do. (1864) .. Italien. Anleihe 10 Russ. Stiegl. 5. Anl.. . ö v. Rothschild Lst. Neue Engl. Anleihe
o.
; do. Poln. Schataz-Obl. do. Cert. L. A. do. L. B. 200FI. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St. Präm. - Anl.
=
—
Neue Bad. do. 35 FI. Schwed. 1O Rl. St. Pr. A. Lübeck. Pr. -A. ..... ö.
Westpreuss. 4 proz. Pfandbriefe 935 a Diseonto- Komm. -Anth. 973 a gSz gem.
Eisenbahn 1043 a
em.
em.
Oesterr. Loose von 1860 785 a R gem.
Mecklenburger 67 a 667 gem. Oesterr. Credit 777 a2 X gem.
Nordbahn (Friedr. Wilh.) 61 a 6053 gem. Oesterr. National- Anleihe 675
Heriim,
März. He Börse war heut im ter, schloss aber fester; das Geschäft war von geringer Ausdehnung, nur in 0Oberschlesischen, Mainzern, Rhein-Hahe und in österreichischen Kredit-
Tren erräas ma- Teen wurde mehr gesiandest; Me Gourse Waren nur wenig
preussisehe Fonds still und meist behauptet.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
(R. v. Decker).
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Dber - Hofbuchdruckerei
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das dierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne HFreis - Erhöhung.
Alle Fost-Anstalten des In- und Auslandes nehmen 4 an für gerlin die Erpeditson des A nigl Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelm s⸗Straße No. 31. nahe der Leipzigerstr.) — —
96 l y *
M 70
Berlin, Mittwoch den 23. März
1864.
Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements-Bestellungen auf den Käniglich BRreußischen Staats⸗Anzeiger für
das
mit dem 1sten künftigen Monats beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die
regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne.
Abonnements⸗Preis des Preußischen
allen Theilen der Preußischen Monarchie. Bestellungen für Berlin nehmen die Ezpedition des jedoch nur die Post-Aemter entgegen.
Seaats-Anzeigers, einschließlich der demselben monatlich als Beilage bei- gegebenen „Leitschrift des Königlich Preussischen Statistischen
zurcaus“, Ein Thaler vierteljährlich in
Staats ⸗Anzeigers, Wilhelms⸗Straße No. 51., außerhalb
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Geheimen Legations-Rath Abeken, vortragenden Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, den Königlichen tronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Königlich hanno— verschen General-Stabsarzt Dr. Stromeyer zu Hannover, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Kaiserlich französischen Nilitair-⸗Arzt Dr. Alphonse Aubert, gegenwärtig zu Mansigné, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, und dem Schullehrer Rohde zu Stremlau im Kreise Schlochau, das Allgemeine Ehren— zeichen zu verleihen.
Berlin, 22. März.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Necklenburg⸗Schwerin ist gestern und Se. Königliche Hoheit
der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin heute hier ein
getroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
Privilegium wegen Emission von 43prozentigen Prioritäts ⸗-Obligationen II. Serie der Rheini— schen Eisenbahn-Gesellschaft zum Betrage von 2,000,000 Thalern. Vom 29. Februar 1864. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem von Seiten der unterm 21. August 1837 landesherrlich be— sätigten Rheinischen Eisenbahn ˖-Gesellschaft darauf angetragen worden ist,
186 (Gesetz Sammlung für 1862 S. 17 in Aussicht genommene Auf—
nahme einer ferneren Anleihe auf Höhe von Zwei Millionen Thalern Cou⸗- schaftlichen Versammlung der Direction und des Administrations ⸗Rathes unter
tant gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins-Coupons versehener Obligationen zu gestatten, ertheilen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens und in Gemäßheit des Gesetzes vom 7. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge— nehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Be— dingungen: 3 466. Die Obligationen zerfallen in i0, 000 Stück zu 200 Thalern jede und werden unter der Bezeichnung: »Vier und ein halbprozentige Prioritäts - Obligation zweiter Serie der Rheinischen Eisenbahngesellschaft« im unmittelbaren Anschlusse an die letzte Nummer der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 30. Dezember 1861 emittirten Obligationen unter den fortlaufenden Nummern 60901 bis 7009 nach dem beiliegenden Schema A. ausgestellt und von drei Direktoren, so wie von dem Spezial— Direktor unterzeichnet. )
Das Darlehn trägt vier und ein halbes Prozent Zinsen, welche in lalbjährigen Raten postnumerando am 1. April und am 1. Oktober jeden Jahres gezahlt werden. Den Obligationen werden zum Zweck der formellen Gleichsteilung mit den Eingangs gedachten Obligationen aus dem Privile⸗ hium vom 30. Dezember 1861 gegenwärtig für die Dauer bis Ende März i867 sechs Stück Zinscoupons Littr. F. bis K. pro 1. Oktober 1864 bis inel. 1. April 1867, jeder zu vier Thaler fünfzehn Silbergroschen, bei⸗
sie zur Rückzahlung fällig sind. Empfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zinscoupons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit der fälligen Obligation ein geliefert werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons
zahlt.
der Verloosung vorgeschriebenen Formen verbrannt.
gegeben. Für die folgenden fünf Jahre werden seiner Zeit zehn Zins- Coupons, jeder zu gleichem Werthe, geliefert. Ueberhaupt sind diese Coupons von fünf zu fünf Jahren zufolge besonderer Bekannt— machung zu erneuern und ist jeder Coupon-Serie eine besondere Aaweisung zur Empfangnahme neuer Coupons beizufügen. Die Coupons und Anwel— sungen nach den beiliegenden Schemas B. und C. werden mit den Faesi⸗ mile's dreier Direktoren und des Spezial- Direktors versehen und von zwei Control-⸗Beamten der Gesellschaft unterschrieben.
Am Verfalltage werden die Zins Coupons gegen deren Auslieferung zum vollen Nennwerthe an den Vorzeiger in Berlin, Cöln und in den Städten gezahlt, welche Seitens der Direction der Gesellschaft noch außer— dem zu dem Ende vermittelst Bekanntmachung bezeichnet werden.
Die Gesellschaft hat die mit der Zahlung der Zins-Coupons beauftrag— ten Comptoire und Handlungshäuser öffentlich anzuzeigen. Die Ausreichung
einer neuen Serie Zins-Coupons erfolgt nur gegen Aushändigung der, der
vorhergehenden Serie beigegebenen Anweisung. Der Direction steht die Befugniß zu, sich die Obligationen neben den Anweisungen zur Verabfol— gung neuer Zinscoupons Behufs Abstempelung einreichen zu lassen. *. 6. Die Ansprüche auf Zinsvergütung erloͤschen und die Zinscoupons wer—
den ungültig und werthlos, wenn diese nicht binnen fünf Jahren nach dem Verfalltage zur Zahlung präsentirt werden.
8. 4. Die Verzinsung der Obligationen hört mit dem Tage auf, an welchem Wird der Betrag der Obligationen in
verwandt.
§. 5 Zur allmäligen Tilgung der Schuld wird vom Jahre 1866 an jähr—
lich ein halbes Prozent von dem Kapitalbetrage der emittirten Obligationen hr Behufs Ausführung der, durch Allerhöchste Konzessions⸗ und Bestäti⸗— gungs⸗üArkunde vom 5. März 1856 genehmigten Erweiterung ihres Unter⸗ nehmens die im §. 11 des Allerhöchsten Privilegiums vom 30. Dezember
nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwandt; der Gesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds beliebig zu verstärken, auch die noch nicht getilgten Obligationen jeder Zeit nach einer wenigstens sechs Monate vorher ergangenen öffentlichen Kuͤndigung fällig zu erklären und zurückzuzahlen. Die zu tilgenden Obligationen werden bei einer gemein—
Zuziehung eines das Protokoll aufnehmenden Notars durch das Loos bestimmt und sind darauf nach einer wenigstens zwei Monate vorher ergangenen öffentlichen Anzeige der ausgeloosten Nummern am nächsten 1. April fällig. Die in Folge der Bestimmung dieses Paragraphen fälligen Obligationen
werden gegen deren Auslieferung unter Anwendung der im §. 4 wegen der Zinszahlung enthaltenen Vorschrift an den Vorzeiger zum Nennwerthe in
einer der Städte, in welchen die Zinszahlung erfolgt, baar in Courant ge— Indessen kann die Gesellschaft, wenn die in einem Jahre einzulö— senden Obligationen mehr als 100,000 Thaler betragen, durch Bekannt- machung bestimmen, daß die Inhaber einen Monat vor dem Verfalle von jenen Städten diejenigen bezeichnen, in welchen sie die Zahlung erheben wollen; erfolgt dann eine solche Bezeichnung nicht, so wird angenommen, daß sie die Zahlung in Cöln zu empfangen haben. Die fällig erklärten und eingelösten Obligationen werden unter Beobachtnng der hier oben wegen Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden Eisenbahn ⸗Kommissariate alljährlich ein Nachweis vorgelegt. §. 6
Gehen Obligationen oder Anweisungen zur Erhebung weiterer Coupons verloren, oder werden sie vernichtet, so kann deren Mortification beantragt und ausgesprochen werden. Die Direction der Gesellschaft erläßt des Endes auf Antrag der Betheiligten dreimal in Zwischenräumen von wenigstens vier und hoͤchstens sechs Monaten eine öffentliche Aufforderung, jene Doku⸗