1864 / 74 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

in unferem Gerichtslokal, Terminszimmer Rr. 2, vor dem Kommissar, Kreis gerichts-Rath Hilscher, anberaumten Termine, ihre Erklärungen und Vor— schläge zer Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 20. April d. J einschließ lich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Nechte, eben dahin zur Konkursmasse ab- zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubi⸗ er bes Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkürsgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die; selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrechte bis zum 30. April 1864 ein schließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung

der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals, auf ben 15. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Kreisgerichts-Rath Hilscher, im Terminszimmer Nr. 2

zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Nach Abhaltung dieses Termins wird ge— eignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz ⸗Räthe Schöpke, Schultz II., Eckert, Schultz ⸗Voelker, Geßler, Rosenkranz und die Rechtsanwalte Peterson, von Groddeck und Haenschke zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Konkurs - Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Schneidemühl, J. Abtheilung. Schneidemühl, den 24. März 1864, Vormittags 9 Uhr.

Ueber den Nachlaß des Sattlermeisters Friedrich Müller hierselbst ist der gemeine Konkurs eröffnet worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justiz- Rath Triepcke bestelll. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 3. April 1864, Vormittags 12 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Gerhardt, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 16. April er, einschließ lich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konfursmasse abzu liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht bis zum 19. April er., einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals, auf den 20. Mai er., Vormittags 10 Uhr, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderungen einen am hiesigen Orte wohn haften oder zur Praxzis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Benjenigen, welchen es hier an Be kanntschaft fehlt, werden die Rechts- Anwalte, Justiz⸗Rath Presso und Plesch, zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Schneidemühl, den 24. März 1864.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

135

733 Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Carl Krull,

nhabers einer Waaren ˖ und Produktenhandlung hier, Karlsstraße Nr. 41, sst zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 16. April 1864 einschließlich

festgesetzts worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht an- gemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts⸗ hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 8. Januar bis zum 16. April 1864 angemeldeten Forderungen ist

auf den 26. April 1864, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissarius, Stadtrichter Freiherrn von Richthofen, im Be= rathungszimmer im Asten Stock des Stadtgerichts . Gebäudes, anberaumt. Zum 3 in diesem Termine werden die saͤẽmmtlichen Gläubiger auf

dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren

gefordert, welche ibre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer feine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der—⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen zur Prozeßführung bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts—= anwalte Dehr und Teichmann zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Breslau, den 19. März 1864.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung l.

747 Bekanntmachung. Der über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Laemmel von hier durch Beschluß vom 23. November 1863 eingeleitete kaufmännische Konkurs ist durch rechtskräftig bestätigten Akkord beendigt. Naumburg, den 19. März 1861. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Aufforderung der Kon kurs gläubig er.

7131 Konkurse über das Vermögen des Rittergutspächters Otto

In dem

Münchhoff zu Schemen werden alle diejenigen, welche an die Masse An.

sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordern, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 4. Maise. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 2. Juni .,, Vormittags 9 Uhr,

in unserm Gerichtslokal vor dem Kommissar, Gerichts ⸗Assessor Zuckschwerdt, in dem Sitzungssaale unseres Gerichts zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung feiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Benjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Genzmer und Weydemann, so⸗ wie die Rechtsanwalte Orlop und Stegemann zu Halberstadt und der Rechtsanwalt Jeschke hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Osterwieck, den 23. März 1864.

Koͤnigliche Kreisgerichts Deputation.

729 Ediectal Ladung. .

Zur Korroborirung eines unter den bekannten Gläubigern der am 2I. Äugust an. praet. verstorbenen Handelsfrau

Rosalie Emilie verehel. Kircheisen, geb. Schreiber in Breitenbrunn, .

in Folge der Insolvenz ihres Nachlasses, von welchem sich die Erben bezie⸗ hentlich mit bervormundschaftlicher Genehmigung insgesammt lodgesagt haben, für den Zweck der Abwendung förmlichen Konkurses gerichtlich abge⸗ schlossenen Vergleiches ist Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichts. Amtes nach Vorschrift des Mandates, die Edictal ⸗Citationen in Civilsachen außerhalb des Konkurses betr. vom 13. November 1779 verb. mit dem Ge— setzz vom 27. Oktober 1834 auf Antrag mit der Edictal - Ladung zu ver— ahren. ö. Gerichtswegen werden daher alle noch unbekannten Gläubiger der ver- storbenen Rosalie Emilie Kircheisen, welche als solche oder aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an deren Verlassenschaft zu haben vermeinen bei Strafe des gänzlichen Ausschlusses von dem gedachten Nach⸗ lasse, über welchen dann dem getroffenen Vergleiche gemäß verfügt werden würde, so wie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiederein setzung in den vorigen Stand, andurch geladen, in dem auf den 9. Juni 1864 anberaumten Liquidationstermine Vormittags zu rechter Gerichtszeit in Per⸗ son resp. durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch gehörig legitimirte und, so viel ausländische Interessenten betrifft, mit gerichtlich rekognoszirten, zur Annahme künftiger Ausfertigungen übrigens hinreichenden Vollmachten ver— sehene Beauftragte an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen allenthalben anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem event. zu bestellenden Contradiktor in Gemäßheit §. 12 des Gesetzes, die Abkürzung und Vereinfachung des bürgerlichen Prozeßverfahrens betr. vom 30. Dezem⸗ ber 1861, zu verfahren, namentlich auch über den Beitritt zu den ihnen vorzulegenden Akkordsvorschlägen, unter der Verwarnung, daß sie, im Falle sie sich darüber nicht erklären sollten, für einwilligend angesehen und der Beitritt als geschehen angenommen werden würde, sich zu erklären, zu be⸗=

schließen, sodann den 23. Juni 1864 . der Inrotulation der Akten Behufs Abfassung oder Einholung eines Er⸗

kenntnisses, und . ; den 14. Juli 1864 , der Bekanntmachung dieses, sowohl die Nichterschienenen ausschließenden, ald in der Hauptsache erkennenden Bescheides gewärtig zu sein. Johanngeorgenstadt, am 23. März 1864. Das Königlich sächsische Gerichtsamt. In Interims verwaltung:

Heinrich Schubert.

Su bhastations -⸗Patent.

3099 Rothwendiger Verka uf.

Das der Frau Restaurateur Henrike Koesling, geb. Runge, welche mit

ihrem Ehemanne, dem Restaurateur Herrmann Koedling in getrennten Gütern, aber in Erwerbsgemeinschaft lebt, gehörige, im Regierungsbezirke und Landrathskreise Königsberg belegene, im Hypothekenbuche von Mittel.

Beil age

769 Beilage zum Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Mittwoch 30. März

1864.

e

hufen 17. verzeichnete Grundstück Mittel und Birkenhäuschen, gerichtlich geschätzt auf 21,3329 Thlr. 16 Sgr. 73 Pf., soll

am 3. Mai 1864, Vormittags 12 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelleẽ im Zimmer Nr. 18 subhastirt werden. Taze und Hypothekenschein, so wie die Verkaufsbedingungen, sind in unserem Büreau III. einzusehen. . Alle unbekannten Realprätendenten Vermeidung der Präklusion spätestens in dem Termine zu melden.

Gläublger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Gerichte anzumelden. . 4 Der dem Aufenthalte nach unbekannte Kaufmann Johann Gottfried Bluhm wird zu diesem Termin öffentlich geladen, n Königsberg in Preußen, den 16. Oktober 1863. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

3475 Rothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgerichts⸗Deputation zu Pasewalk.

Die in der Feldmark Jatznick belegenen Band IV. Blatt 289 Nummer 167 des Hypothekenbuchs dieser Dorfschaft verzeichneten Ackerwirthschafts⸗ und Ziegeleigrundstücke des Bauers Friedrich Krueger und dessen Ebefrau Friedericke Henriette, geb. Ehrke, mit Zubehör außer der zur Eisenbahn herge— gebenen Fläche von etwa 76 (‚Ruthen, abgeschätzt auf 15,818 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im zweiten Büreau einzusehenden Taxe, soll

am 2. Juni 1864, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle in Pasewalk subhastirt werden.

Die unbekannten Erben oder Rechtsnachfolger des eingetragenen Gläu— bigers, Bauerhofsbesitzers Carl Schulz zu Rollwitz, werden zu diesem Ter- mine hierdurch mit vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht lichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhasteationsrichter anzumelden.

13468 Rothwendiger Verkauf. Sprze daz? koniecezna. Königliches Kreisgericht . sad powiatowy w zu Kosten. Koseianie. Abtheilung J. Wydzia I. Kosten, den 14. November 1863. Koscian, dnia 14. Listopada 1863. Das zu Sniaty sub Nr. 1 be— Folwark pana Antoniego Rzewus- legene, dem Anton und Cordula, kicgo z malzonki jego Korduli z geborenen Juchniewicz, v. Rzewuski'“‘ Juchniewiez6w w Sniatach pod No. schen Eheleuten gehörige Vorwerk, 1 bolozony, osz acowany na 12, 568 abgeschäͤtzn auf 12568 Thlr. zufolge tal. wedle taxy, mogaeéj bys der nebst Hypothekenschein und Be— prᷓrejrzanéj wrazt z wykazem hipo— dingungen in der Registratur ein tecenym i warunkami w registra— zusehenden Taxe, soll turze. ma bye am 31. Mai 1864, dnia 31. Maja 1864, Vormittags 10 Uhr, przedpoludniem O godzinie 10e im neuen Gefängnißgebäude w nowym gmachu sadowym w selbst subhastirt werden. Koseianie sprzedany. Die dem Aufenthalte nach unbe— Niewiadomych z pobytu wier- kannten Gläubiger: zyeieli 1) die Rittergutsbesitzerin Gräfin 1) Maryanne z Lipskich hrabine v. Skorzewska, Marianna, gebo⸗ Skortewska dziedziezke Czer- rene v. Lipska, aus Czerniejewo, nieje wa, Y) der ehemalige Gastwirth Theo— 2) bytego oberzystę Teofila Gro- phil Gronowicz aus Kosten, nowieza z Kosciana, 3) die Frau Kaufmann Bertha 3) Panig kupeowa Berta Wollen= Wollenberg aus Breslau, berg z Wroelawia, werden hierzu öffentlich vorgeladen. 1apozywamy niniejszem publieznie. Gläubiger, welche wegen einer aus Wierzyeiele, ktörzy waględem dem Hypothekenbuche nicht ersichtli. pretensyi realncz, 2 ksiegi hipo- chen KRealforderung aus den Kauf. lecancf, nie wynikajaecj. 1 cen), geldern Befriedigung suchen, haben kupna ehea hy zaspokojeni, z pre- shren Anspruch bei uns anzumelden. tensyä ta do nas zg losie sie winni.

hier

192 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Sagan. Das im Saganer Kreise gelegene Wassermühlengrundstück Hyp. Nr. 51 zu Neuwaldau, genannt Kupferhammer Neuwaldau, in welchem früher ein Neusilberwalzwerk und eine Nickel ⸗Brennerei betrieben worden ist, abgeschätzt auf 946 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzu⸗ sehenden Taxe, soll . am 7. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich zur Ver⸗ meidung der Praͤklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger a) . Vorbesitzer, Neusilberfabrikant Gottfried Christoph Henniger zu erlin, b) die verwittwete Frau Kaufmann Röhser, Maria Elisabeth, geb. Meißner, zu Nürnberg resp. deren Erben, e) der Kaufmann Johann Leonhard Röhser, früher in Nürnberg, werden hierzu öffentlich vorgeladen. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen wollen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem obengenanten Gericht zu

hufen Nr. 17D. alias Hufenpavillon

werden aufgefordert, sich zur

melden.

4531 . Oeffentliche Vorladung.

Der Zimmermeister Carl Uhr zu Oranienburg hat wider die verwitt— wete Gutsbesitze: Vohm, Minna geb. Strauß, aus den von dieser unterm 31. Dezember 1859 acceptirten sieben Wechseln wegen des darin verschriebe nen Gesammtbetrages von noch 323 Thlr. 20 Sgr. 11 Pf. nebst 6 pCt. Zinsen von 199 Thlr. 25. Sgr. vom 1. Juli 1830 und von 137 3hlr. 6 Sgr. 6 Pf. vom 16. Januar 1881 ab, so wie 5. Thlr. 15 Sgr. verlegte Mandatariengebühren, die Wechselklage angestrengt. .

Die Klage ist eingeleitet und da der jetzige Aufenthalt der Wittwe Bohm unbekannt ist, so wird diese hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem

zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache

auf den 20. Juni 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts Deputation im Stadtgerichts - Gebäude, Jüdenstraße 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen keine Rücksicht genommen werden kann. Erscheint die Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die

in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä—

gers in eontumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen die Beklagte aus gesprochen werden. Berlin, den 22. Februar 1864. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß ˖ Deputation II. .

474 Oeffentliche Vorladung

Der Sattlermeister Hillmer hat gegen den Lieutenant a. D. von der Marwitz aus dem von demselben unterm 1. September 1863 über 120 Thlr. zahlbar drei Monat nach dato, auf Herrn von Mach gezogenen, von diesem acceptirten Wechsel, welcher durch Giro an ihn gelangt und unterm 3. Dezember 1863. protestirt worden ist, Wechselklage auf Höhe von 120 Thlrn. nebst 6M Zinsen seit 1. Dezember 18653, so wie 2 Thlr. 10 Sgr. Protestkosten und 376 Provision angestrengt.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Lieutenants a. D. von der Marwitz unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufge fordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhand- lung der Sache .

auf den 20. Juni 1864, Vormittags 10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichts Deputation im Stadtgerichts⸗- Gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. . . Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä⸗ gers in eontumäciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 27. Februar 1864.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß ⸗Deputation II.

714 . 8 ,,,

Der Kaufmann und Hof -Lieferant Ernst Bock, alleiniger Inhaber der Firma Johann Friedrich Bock zu Berlin, hat gegen den Lieutenant a. D. und Besitzer des Ritterguts Borgfelde, von Clifford, eine Klage auf Zahlung von 61 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. nebst 5 pCt. Zinsen seit 16. Januar 1861 für auf Bestellung im Jahre 18609 gelieferte Kleidungsstücke und andere Waaren bei uns angebracht. 3

Zur Beantwortung dieser Klage ist ein Termin auf

= den 14. Oktober 18654, Vormittags 12 Uhr, vor Herrn Stadt- und Kreisrichter Koch, im Zimmer Nr. 14 des hiesigen Gerichtsgebäudes angesetzt, zu welchem der Verklagte, dessen gegenwärtiger Wohnort resp. Aufenthaltsort unbekannt ist, unter der Verwarnung vor⸗ geladen wird, daß bei seinem Ausbleiben gegen ihn in eontumaeciam ver- fahren werden wird.

Danzig, den 15. März 18654.

Königliches Stadt. und Kreisgericht. J. Abtheilung.

3409 Edictal⸗ Citation.

In Sachen des Kaufmanns H. Pommrehn in Colberg, Klägers, wider den Bekonomen Robert Zernott, früher zu Pollnow, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, hat der Kläger aus der Lieferung von Kleidungs— stücken eine Forderung von 68 Thlrn. eingeklagt und beantragt: den Be. klagten zur Zahlung dieser 68 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit der Klage— behändigung unter Auferlegung der Kosten zu verurtheilen.

Zur Beantwortung der Klage ist ein Termin auf . den 18. Zuli 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftszimmer hierselbst anberaumt worden.

Auf den Antrag des Klägers wird der Beklagte aufgefordert: bis zu dem anberaumten Termine seinen Aufenthalt dergestalt rechtzeitig anzu— zeigen, daß ihm eine gewöhnliche Vorladung insinuirt werden kann, oder in' dem Termine persönlich oder durch einen gehörig legitimirten, zu seiner Vertretung berechtigten Bevollmächtigten zu erscheinen, um die Klage voll ständig zu beantworten, widrigenfalls der Kläger zum Diligenzeide verstattet, die in der Klage angeführten Thatsachen in eontumaeciam für zugestanden erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, durch Erkenntniß fest⸗ gesetzt werden wird.

Pollnow, den 27. Oktober 1863.

Königl. Kreisgerichts ⸗Kommission.

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