1864 / 92 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

982 tags mit 8 gegen 1 Stimme gutgeheißen und zur Annahme em— pfohlen worden. Bremen, welchem der Ausschuß 6. der höchst ungünstigen Bedin⸗ gungen deshalb das Wort redet, weil von dem Ausbau einer Olden burg-Bremer Bahn die preußische Bahn abhängig gemacht ist. Da— gegen soll von einer Zweigbahn nach Brake wenigstens vorläufig abgesehen werden. des Landtags dem Vorschlage des Ausschusses entsprechend ausfallen wird. Der Landtag tritt am nächsten Dienstag darüber zu einer vertraulichen Sitzung zusammen.

besondere Aufmerksamkeit darauf zu Mißstände bei der Einsendung von Akten und Karten zum Spruch des Königlichen Revisions Kolle giums für Landes⸗Kultursachen in Zukunft vermieden werden. Die nächste Pflicht, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumente

zu forgen und deren unnütze Beifügung zu verhüten, liegt den Herren Decernenten ob, welche die Versendung der Sachen zum Spruch

verfügen. w Berlin, den 4. April 1864.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Selchow.

neral⸗Kommission (Regierung), verwenden, daß die erwähnten

An sämmtliche Königliche General-Kommissionen,

Regierungen, landwirthschaftliche Abtheilungen und an die Königliche Regierung zu Koblenz und zu Sigmaringen.

Berlin, 19. April. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Rittmeister von Borries vom 2. West⸗ fälischen Husaren-⸗Regiment Nr. 11 die Erlaubniß zur. Anlegung des von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät ihm ver— liehenen Ritterkreuzes des Schwert-Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Prenßen. Berlin, 19. April. Ihre Majestät die Königin wohnte am Sonntag dem Gottesdienste in der Nazareth⸗ Kirche bei und speiste mit Sr. Majestät dem Könige bei der ver— wittweten Königin in Charlottenburg. Gestern empfing Allerhöchst— dieselbe den Besuch des Großfürsten Konstantin von Rußland, dem zu Ehren ein großes Diner im Königlichen Palais stattfand,

Ihre Masestät die Königin hat dem Königlich bayerischen Ge⸗ sandten, bei der Erneuerung seiner Kreditive nach dem erfolgten Thronwechsel, eine Audienz ertheilt.

Nach einem heute früh aus dem Hauptquartier Graven stein eingegangenen Telegramm wird der dänische Verlust auf

ungefähr S6 100 Offiziere darunter todt General du Plat und

2 Obersten und circa 4000 Mann angegeben.

In der Nacht vom 16. zum 17. d. hat ein Vorgehen und zwar gegen einen Theil derjenigen Posten stattgefunden, die 150 bis 200 Schritt vorwärts der Werke 6— 10 nach dem Gefecht am 13ten stehen geblieben waren. Von dem auf einer flachen Kuppe vor Nr. 6 aufgestellten dänischen Posten konnten die neu erbauten Emplacements der Länge nach vollständig eingesehen werden. Gegen diese Kuppe wurde um 9 Uhr Abends die 4. Compagnie des Leib-Grenadier— Regiments (1. Brandenburgisches7ꝰ Nr. S Premier-Lieutenant von Wilucki dirigirt. Schnell und geräuschlos drang sie vor, nahm 63 Mann des überraschten Feindes gefangen und grub sich dort ein, ohne Verluste zu erleiden.

Durch das feindliche Feuer verloren unsere Truppen im Laufe der Nacht: vom 3. Garde-Grenadier⸗Regiment (Königin Elisabeth) 2 Todte, 5 Verwundete; vom 4. Brandenburgischen Infanterie⸗Re⸗ giment Nr. 24 1 Todten, 13 Verwundete, -

Der Verlust beim Sturm auf die Düppeler Schanzen beträgt nach eingegangenen Nachrichten ungefähr 2 Generäle, 660 Offiziere und 600 Mann an Todten und Verwundeten.

Es sind 83 Geschütze, viele Espignolen und viele Danebrogs erobert. Stettin, 15. April. Die Flottendivision in Swinemünde lag dort heute früh im Hafen und soll später ausgegangen sein. Gestern und heute hier verbreitete Gerüchte über angebliche Gefechte sind durchaus unbegründet. (Osts. Ztg.)

Danzig, den 18. April. Die Korvette »Vineta = hielt gestern eine Schießübung auf der Rhede ab, um sich vorzubereiten, wenn die Dänen die zum 19ten angemeldete Blokade verwirklichen wollen, dieselbe zu verhindern. Abends kehrte dieselbe in den Hafen zurück.

(Danz. D.) Holstein. Altona, 18. April. Nach der „Schleswig -Hol— steinschen Zeitung haben sich gestern 250 Beamte aller Dienstzweige, welche dem König Ehristian den Huldigungseid geleistet hatten, in Neumünster versammelt und beschlossen, die Huldigung zurückhu⸗ nehmen und davon in Kopenhagen Anzeige zu machen. Die „Schleswig ⸗Holsteinsche Zeitung theilt mit, daß eine De—⸗ putation der holsteinschen Ständemitglieder sich Ende dieser Woche nach London begeben wird. Oldenburg, 17. April. welchem die preußische Regierung gegen gewisse Gebietserweiterungen, welche das Jade - Etablissement nothwendig macht, eine Eisenbahn von da über Varel nach Oldenburg ausbauen und Oldenburg den

Der Vertrag mit Preußen, nach

Dasselbe gilt wegen des Eisenbahnvertrages mit

Man nimmt als gewiß an, daß der Beschluß

Wes. tg) Sachsen. Dresden, 18. April. Der Staatsminister Frei⸗ herr v. Beust hat heute Vormittag Dresden verlassen und sich in Folge einer Einladung Sr. Hoheit des Herzogs Ernst von Sachsen— Koburg⸗ Gotha zunächst nach Gotha begeben. Von dort geht Se. Exzcellenz nach Frankfurt, woselbst ein zweitägiger Aufenthalt statt— finden wird, und sodann nach London. (Dr. J.) Altenburg, 17. April. Gestern Abend 18 Uhr fand die Trauung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Schweden und Norwegen, Herzogs von Dalekarlien, mit Ihrer Hoheit der Prinzessin Therese von Sachsen Altenburg, Herzogin zu Sachsen, im großen Saale des hiesigen Residenzschlosses statt. Zu derselben hatten sich, außer den hiesigen Herrschaften, Ihre Königliche Hoheit die Frau Fürstin von Hohenzollern-Sigmaringen, Se. Hoheit der Erbprinz von Hohenzollern und Ihre Hoheit die Prinzessin Marie von Hohenzollern, sowie Ihre Hoheiten der Erb⸗ prinz und die Erbprinzessin von Anhalt nebst Gefolge, ingleichen der Königlich schwedische Gesandte Jaerta aus Berlin, der König— lich schwedische General Major Graf von Sandels als außerordentlicher Gesandter, der Kaiserlich russische außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Rath von Kokoschkin, der Königlich preußische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Wirkliche Geheime Rath Graf von Rantzau und der Königlich sächsische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Kammerherr und Geheime Legations⸗Rath von Carlowitz eingefunden. Die Trauung selbst wurde durch den Hofprediger Hilbert vollzogen. Nach derselben war Gratulations⸗ cour vor dem hohen Brautpaar, auf welche ein Souper folgte.

(L. Ztg.)

Gotha, 18. April. Heute ist hier der Landtag unseres Herzog tbums wieder zusammengetreten. (Goth. Ztg.)

Oesterreich. Wien, 18. April. Die heutige ⸗Wien. Ztg.« veröffentlicht ein Verzeichniß über Auszeichnungen für Tapferkeit vor dem Feinde, und zwar zuerst nachträglich in Bezug auf die Gefechte bei Ober-⸗Selk und Oversee am 35. und 6. Februar, dann be⸗ treffend die Gefechte bei Veile am 8. März, die Beschießung von Friderireia und die dabei stattgehabten Gefechte am 19., 20. und 21. März.

Großbritannien und Irland. Shields, 15. April. Capitain Cuthbertson, von der »Jane und Margaret«, von Ham— burg, berichtet, daß vor der Mündung der Elbe eine dänische Fre⸗ gatte auf ein Hamburger Schiff und eine preußische Bark abhielt. Letztere machte ein äußerst geschicktes Manöver und der Däne mußte die Jagd auf dieselbe aufgeben. Das Hamburger Schiff wurde ge— nommen. (Osts. Ztg.)

Frankreich. Paris, 17. April. Der »Moniteur« veröf⸗ fentlicht heute in seinem offiziellen Theile den Text der zwischen der Regierung Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen und der⸗ jenigen Sr. Majestät des Kaisfers von Mexiko abgeschlossenen Convention.

Die beiden Majestäten, von dem gleichen Wunsche beseelt, die Wieder— herstellung der Ordnung in Mexiko zu sichern und das neue Kaiserreich zu befestigen, haben nachstehende Uebereinkunft getroffen: Artikel 1. Die fran zösischen Truppen, welche sich gegenwärtig in Mexiko befinden, werden, so bald als möglich, auf ein Corps von 25,900 Mann, mit Einschluß der Fremdenlegion, reduzirt. Dieses Corps wird, um die Interessen zu wahren, um derentwillen seine Intervention stattgefunden hat, zeitweilig, unter den durch die nachstehenden Artikel geregelten Bedingungen, in Mexiko verbleiben. Art. 2. Die französischen Truppen werden Mexiko nach und nach je in dem Maße räumen, als Se. Majestät der Kaiser von Mexiko die zu ihrem Er— satz nothwendigen Truppen wird organisiren können. Art. 3. Die in fran zösischem Dienste stehende 8000 Mann starke Fremdenlegion wird dessen un— geachtet noch sechs Jahre in Mexiko bleiben, nachdem gemäß Ar— tikel 2 alle übrigen franzöͤsischen Streitkräfte schon zurückgerufen sein wer—⸗ den. Von diesem Zeitpunkte an wird besagte Legion in Dienst und Sold der mezikanischen Regierung übergehen. Die mexikanische Regierung behält sich das Recht vor, die Verwendungszeit der Fremdenlegion in Mexiko abzu⸗ kürzen. Art. 4. Die von den franzssischen Truppen zu besetzenden Punkte des mexikanischen Gebiets, so wie die militairischen Expeditionen dieser Trup⸗— pen werden vorkommenden Falls gemeinsam und unmittelbar zwischen Sr. Majestät dem Kaiser von Mexiko und dem Oberbefehlshaber des französischen

Corps festgestellt. Art. 5. An allen Punkten, wo die Garnison nicht aus- schließlich aus mexikanischen Truppen besteht, kommt der militairische Ober— befehl dem französischen Kommandanten zu, desgleichen bei kombinirten Ex— peditionen französischer und mexikanischer Truppen. Art. 6. Die französischen

Kommandanten können in keinen Zweig der mexikanischen Verwaltung ein⸗ greifen. Art. J. So lange die Beduürfnisse des französischen Armeecorps

Betrieb überlassen will, ist vom Eisenbahn⸗Ausschusse des Land

machen, werden die auf 400,000 Fres. angeschlagenen Kosten, für je die

zur Rückkehr nach Mexiko erhalten, weil sie schriftlich erklärt hatten,

tische Umtriebe einzulassen, sofort wieder äus dem Lande vertrieben und ihn mit dem Schiffe »Colbert« nach Havannah zurückgeschickt.

einen Transport- Fahrdienst zwischen Frankreich und Vera⸗Cruz nothwendig das Prinzip

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Hin, und Herfahrt zusammen, von der mexikanischen Regierung getragen und in Mexiko bezahlt. Art. 8. Die von . in 353 . e. dem Stillen Weltmeere unterhaltenen Schiffsstationen werden oft Fahrzeuge in die mexikanischen Häsen schicken, um daselbst die franzöͤsische Fahne zu zeigen. Art. 9. Die von der mezikanischen Regierung zurückjuerstattenden Kosten für die französische Expedition werden für die ganze Dauer dieser Expedition bis zum 1. Juli 1854 auf 210 Millionen feslgesetz. Diese Sum mnie wird zu 3 pCt. jährlich verzinst werden. Vom 1. Juli d. J. an fallen alle Aus— gaben für die mexikanische Armee Mexiko zur Last. Ärt. 10. Die von der mexikanischen Regierung an Frankreich zu zahlende Entschädigung für Be soldung, Ernährung und Unterhalt der Truppen des Armeccorps vom 1sten Juli 1864 an wird auf 1000 Fres. per Mann und per Jahr festgesetzt. Art. 14. Die mexikanische Regierung wird sofort der französischen Regierung die Summe von 6 Millionen in Anleihescheinen zum Emissions. Cours über- geben: nämlich 54 Mill. als Abzug von der Art. 9 erwähnten Schuld und 12 Mill. als Abschlagszahlung auf die an verschiedene Franzosen kraft Art. 14 der gegenwärtigen Convention zu leistenden Entschädigungssummen. Art. 12. Zur Zahlung des Mehrbetrages der Kriegskosten und zur Abtra— gung der in den Art. 7, 10 und 14 erwähnten Lasten verpflichtet sich die mexikanische Regierung, an Frankreich jährlich die Baarsumme von 235 Mill. zu entrichten. Diese Summe wird verwandt werden: 1) auf die laut Art. 7 und 19 geschuldeten Summen ; 2) auf den Betrag in Interessen und Kapital der Art. 9 festgesetzten Summe, und 3) auf die TEntschädi= gungen, welche laut Art. 14 2c. noch an französische Unterthanen geschul— det werden. Art. 13. Die mexikanische Regierung wird am letzten Tage jedes Monates in die Hände des General-Zahlmeisters der Armee den von ihr geschuldeten Betrag für den Unterhalt der laut Art. 10 in Mexiko zurückbleibenden Truppen entrichten. Art. 14. Die mexi— kanische Regierung verpflichtet sich, die französischen Unterthanen fur die von diesen erlittenen Nachtheile, welche der Grund der Ezpedition waren, zu entschädigen. Art. 15. Eine aus drei Franzosen und drei Mexikanern bestehende, von ihren respektiven Regierungen ernannte Kommission wird in Mexiko zusammentreten, um die Forderungen zu prüfen und zu regeln. Art. 16. Eine auf dieselbe Weise ernannte, aus zwei Franzosen und zwei Mexikanern bestehende Revisions⸗-Kommission, welche in Paris ihren Sitz hat, wird zur definitiven Liquidation der von der im vorigen Artikel bezeichneten Kommission angenommenen Forderungen schrei— ten und über diejenigen entscheiden, die ihrem Spruche vorbehalten worden sind. Art. 17. Die französische Regierung wird alle mexikanischen Kriegs gefangenen in Freiheit setzen, so wie der Kaiser von Mexiko in seine Staäa— ten eingezogen sein wird. Art. 18. Gegenwärtige Convention wird ratifi— zirt und die gegenseitige Ratification bald möglichst ausgetauscht werden. So vollzogen im Schlosse Miramare, am 10. April 1864. Unterzeichnet: Herbet. JoaquZuin Velasquez de Leon. Der Senat hat gestern fast einstimmig beschlossen, die Petition der promovirten Aerzte, welche die »Pfuscherei« der Sanitätsbeamten strenger beschränkt wissen will, durch Uebergang zur Tagesordnung abzufertigen, dagegen die Petition der Sanitätsbeamten, die neben den Doktoren weitere Befugnisse zu erhalten wünschen, dem Ministe⸗ rium zu überweisen. J

Heute Nachmittag 2 Uhr hat der Kaiser Herrn Hidalgo em⸗

pfangen, der die förmliche Anzeige von der Thronbesteigung des Kaisers Maximilian zu machen und Sr. Majestät das Großkreuz des Guadaloupe⸗Ordens, so wie seine Gesandten ˖⸗Creditive zu über⸗ reichen hatte. Nachher empfing auch die Kaiserin den mexitanischen Gesandten.

Am Dienstag früh 6 Uhr werden die mexikanischen Majestäten in Civita⸗-Vecchia und gegen Mittag in Rom eintreffen.

In Brest sind, wie der »France« gemeldet wird, vorgestern zwei österreichische Schraubendampfer angelangt, die Kohlen und Proviant

auf Snogeboekshage beschossen.

ihrem Besitze befindlichen Grundstücke i ĩ in findlichen G stücke ins Eigenthum zu geben, ein- Dänemark. Kopenhagen, 16. April. Das Kriegsministe⸗ rium berichtet Den 15. April, ö Die e eigentlichen Düppeler Stellung war gestern weniger heftig, gegen unsere Batterieen längs des Alsener Sundes dagegen stärker. Meh. rere Gehöfte sind in Brand geschossen worden. Den 15. April, Mittags: Im Laufe der Nacht hat der Feind die Düppeler Stellung ebenmäßig andauernd beschossen; kurz nach Tagesanbruch ist das Feuer gegen dieselbe und gegen die Batterieen auf Alsen sehr heftig geworden. Auf unserem aͤußersten linken Flügel beschoß unsere In⸗ fanterie die vorgeschobenen feindlichen Arbeiten, welche nicht welter vorwärts zu schreiten, sondern wesentlich in Ausbesserungen zu be⸗ stehen scheinen. Gestern wurde Premier- Lieutenant IJörgensen vom 2 Regiment und in der verwichenen Nacht Lieutenant Arendrup vom Ingenieur Corps leicht verwundet. Unser Verlust ist im Uebri— gen weniger bedeutend. In Stadt und Hafen Sonderburg fielen y . ,,, einige Granaten, jedoch ohne zu zünden. . . ition wurden gestern fünf preußische Kriegsgefangene Auch von dem Marine-Ministerium liegt heute ein Bericht nämlich so lautend: »Am 13. d. ,, das . Hertha. Lieutenant v. d. Recke, wo sich der Nächsttommandirende, Orlogs⸗-Capitain Pedersen, an Bord befindet, von einer Batterie j . Trotzdem das Dampfschiff hefti beschossen wurde, hat dasselbe n, keinen . ,.

erlitten. Der Maschinen⸗-Assistent Adolph Ewertsen und der aschinen r see⸗ gewohnte Andreas Christiansen sind gefallen, dagege i keine Verwundete. (H. C.) n ö kJ Amerika. Aus Vera-Cruz, 19. März, meldet der ⸗Mo— niteur« vom 18. April, daß Juarez, dessen Armee nicht mehr

einnehmen und dann die Fahrt nach der Nordsee fortsetzen wollten. Unter ihrem Schutze werden mehrere deutsche Kauffahrteischiffe, die

vvror den dänischen Kreuzern in französische Häfen geflüchtet waren, aaauch wieder in See gehen.

. Der General Santa Anna und sein Sohn hatten bekannt- lich vor einiger Zeit von der Regentschaft in Mexiko die Erlaubniß

der Intervention und dem mezikanischen Kaiserreiche unter Maximi—⸗ lian J. beizutreten und sich gleichzeitig verpflichteten, sich aller poli- tischen Demonstrationen zu enthalten. Kaum in Vera-Cruz aus— geschifft, hat jedoch General Santa Anna versucht, eine öffentliche Demonstration zu seinen Gunsten zu provociren und eine Proclama— tion durch den Druck verbreiten lassen, worin er der Nation seine Rückkehr nach Mexiko darlegt, in sehr schmeichelhaften Ausdrücken von der französischen Intervention spricht, besonders aber der konser— vativen Partei Weihrauch streut. General Bazaine hat ihn wegen dieser Verletzung seines gegebenen Versprechens, sich nicht auf poli—

Wie es heißt, will er sich jetzt nach Martinique verfügen, um dort den Kaiser Magimilian zu erwarten und zu begrüßen.

Türkei. Bukarest, 17. April. Ein den Höfen von Wien, Paris, Turin und London durch einen Spezialbevollmächtigten zu überreichendes Memoire des Fürsten Cu sa beklagt sich über die Hal— tung Rußlands, seine Drohungen und Truppenkonzentrirungen an der Grenze und rechtfertigt den den Polenflüchtlingen gewährten Schutz. Tie vereinigten Sectionen der Kammer haben sich für der Rural -Gesetzvorlage: den Bauern die derzeit in

existire, auf der Flucht sei; man wisse nicht, wohin. Im Uebrigen gebe es nur noch einige Räuberbanden, die das Land unsicher machten.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen Büreau.

. London, Montag, 18. April, Nachts. Im Unterhause kündigt Dis raeli an, er werde, wenn Osborne die angekün⸗ digte Motion in Betreff Dänemarks einbringe, den Uebergang zur Tages-Ordnung beantragen. Auf eine Interpellation von Yorke erklärt Palmerston, seines Wissens bestehe zwischen Rußland und Oesterreich kein Auslieferungsvertrag, aber möglicherweise ein Abkom⸗ men über Deserteure.

London, Dienstag, 19. April, Vormittags. Garibaldi, von den Anstrengungen seines hiesigen Aufenthalts zu sehr ange— griffen, wird auf den Rath seiner Aerzte wahrscheinlich am Freitag die Rückreise über Plymouth nach Caprera antreten.

St. Petersburg, Dienstag, 19. April, Vormittags. Ein kaiser— licher Us vom 15. d, verfügt zur Vermehrung der Staatsmittel und namentlich zur Deckung der Zahllingen an das Ausland für das vorige Jahr die Kontrahirung einer Anleihe von 6 Millionen Pfd. St. oder 70,300,900 holländischen Gulden bei Hope u. Ba⸗ ring. Die Anleihe soll die 5prozentige Angloholländische heißen, in Apoints von 1000 Gulden und von 100 Pfd. St. ausgegeben wer— den. Die Verzinsung beginnt am 1. April 1864, die Zinszahlung erfolgt halbjährlich in London und Amsterdam. Die Amortisirung mit 1 Prozent jährlich fängt am 1. April 1866 an.

Statistische Mitthetlungen.—

LeleꝶrnpHiB ere dwitterenzzgsheriehte.

Baro-

meter.

Paris. Linien.

Lempe- ratur. Rau- mur.

Allgemeine Himmels- ansieht.

Beobachtungszeit.

Ort.

Wind.

Stunde.

J. Morgs.

ü ,, om

335, 5

334, 9

310,5

338, 5

332, o

332,3

340, s

ede. Rt. dunstig. bew lf bewölkt. bedeckt. bewölkt. heiter.

bewölkt. heiter.

Brüssel ..... Eetersburg. . R, Moskau

Warschau .. Nicolaiew ..

Helsingfors.