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lich und portofrei mit dem Rubrum »Submission auf Torflieferung« bis zum 4. Mai d. I, Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit dieselben er . öffnet werden sollen, einreichen, und wird noch bemerkt, daß mit der
Einsendung der Offerte und der Torfgabe eine Caution von
200 Thlrn. an die Anstalts-Kasse eingezahlt werden muß und die übrigen Bedingungen von heute ab in der Straf ⸗Anstalt einzusehen sind. Nachgebote werden nicht angenommen. Brandenburg, den g. April 1864. Königliche Direction der Straf ⸗Anstalt. Schmidt.
958 Bekanntmachung. Es soll die Lieferung von ungefähr 200 Klaftern Torf, welche bei der Königlichen Strafanstalt hierselbst pro 1864 /65 zum Ver- brauch kommen, im Submissionswege ausgethan werden. Die Lieferungs— Bedingungen liegen während der Dienststunden in der Kanzlei der gedachten Strafanstalt zur Einsicht bereit.
Lieferungslustige wollen ihre versiegelten und mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Torf für die Königliche Straf⸗ anstalt zu Spandau
versehenen Offerten, unter Beifügung von Proben des zu liefernden Torfes,
bis zu dem auf den 18. Mai er., Vormittags 10 Uhr, anberaumten
Eröffnungs ⸗Termin portofrei an die unterzeichnete Direction einsenden. Spandau, im April 1861. Die Direction der Königlichen Strafanstalt.
1940 Be n m a chung. Am 9. Mai d. J, Vormittags 19 Uhr, soll die Lieferung von 1300 Last à 4000 Pfd. Maschinenkohlen
im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.
Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt, porto= frei und mit der Aufschrift:
»Submission auf Steinkohlen«
bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafenbau-⸗Kommission einzusenden.
Die im diesseitigen Büreau zur Einsicht ausgelegten Lieferungs- Bedin gungen werden auf Verlangen auch durch die Post uͤbersendet.
Heppens, den 11. April 1864.
Die Königlich Preußische Hafenbau-Kommission für das Jadegebiet.
1, Schlesische Gebirgsbahn.
Die Lieferung von eirca 6609 Schachtruthen Kies für den Oberbau auf der zweiten Bau ⸗Abtheilung (Kohlfurt —Lauban) soll im Wege der öffent— lichen Submission verdungen werden.
Submissions Bedingungen und Specification der Massen sind in unserem Central⸗Büreau in Görlitz, Demiani⸗ Platz Nr. 55, und bei dem Abthei— lungs-⸗Baumeister Behrendt in Lauban an den Wochentagen von Morgens 9 bis 1 Uhr einzusehen. Von den Bedingungen können auf Erfordern auch Abdrücke gegen Erstattung der Kosten mitgetheilt werden.
Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:
»Submission auf Kieslieferung für die zweite Bau ⸗Abtheilung« versehen, bis spätestens zu dem auf
. den J. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Central ⸗Büreau hierselbst anberaumten Termine portofrei einzu- senden. In diesem Termine wird die Eröffnung der bis zur anberaumten Stunde eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa persönlich erschiene⸗ nen Submittenten erfolgen. Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Görlitz, den 18. April 1864.
Königliche Kommission für den Bau der Schlesischen Gebirgsbahn.
Verloosung, Amwrtisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
. Kundmachung.
1) Bei der am 16. April d. J. vorgenommenen 14. Verloosung der aus der Einlösung der Krakau ⸗Oberschlesischen Eisenbahn entstandenen Staats- schuldverschreibungen, dann bei der hierauf vorgenommenen 15. Verloosung der Prioritäts - Actien dieser Bahn, sind die in den nachstehenden zwei Ver— ,, . nach der arithmetischen Reihenfolge aufgeführten Effekten verlvost worden.
2), Die baare Auszahlung der verloosten Obligationen erfolgt am
1. Juli d. J. bei dem Bankhause E. Heimann in Breslau gegen Bei— bringung der Original: Obligationen, der dazu gehörigen Talons und der noch nicht fälligen Zinsen Coupons — nach dem Nominalbetrage in Thalern Preußisch Courant.
3) Die verloosten Prioritäts-Actien der Krakau - Oberschlesischen Eisen- bahn werden am 1. Juli d. J. bei der Landes -Hauptkasse in Kra— kau, und zwar gleichfalls nach dem Nennwerthe in Thalern Preußisch Cou- rant, gegen Beibringung der Original Actien und der noch nicht fälligen Zinsen Coupons zurückgezahlt. .
4) Rücksichtlich des Verfahrens in jenen Fällen, wo verlooste Obliga⸗ tionen oder PrioritätsActien, oder die noch nicht verfallenen Zinsen. Coupons oder die Talons nicht beigebracht werden können, wird sich auf die diesfälli⸗ gen Bestimmungen der Kundmachung über die am 15. April 1851 statt- gehabte Verloosung bezogen.
5) Die Interessen der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn⸗Obligationen werden am Verfallstage bei dem Bankhause E. Heimann in Breslau — die Zinsen von den Prioritäts ⸗Actien dieser Bahn aber bei der Landes— Haupt-Kasse in Krakau gegen Beibringung, und nach vorläuger Li- quidirung der bezüglichen Coupons nach dem Nominal ⸗ Betrage in Thalern Preußisch Courant gezahlt.
Wien, den 18. April 1864.
; . Verzeichniß der arithmetisch geordneten 145 Nummern, welche in der am 16. April 1861
Obligationen gezogen worden sind. — Obligations ⸗· Nummern: 259. 341. 427. 464. 621. 711. 767. 7965. 906. 989. 1380. 1567. 1669. 1741. 1753. 1770. 1948. 2364. 2472. 2518. 2605. 2915. 3200. 3226. 3894. 3897. 3935. 4219. 4243. 4435. 4588. 5363. 5374. 5467. 5521. 5632. 5690. 5782. 5854. 5934. 60939. 61693. 6134. 6447. 519. 6523. 6628. 6704. 5747 6839. 6881. 6697. 6975, 7024. 7249. 7515. 7609. 7655. 7844. 7855 881. 8208. S288. S304. S620. 8845. 9458. 9962. 9973. 10,114. 10195. 10248. 19,342. 194484. 19,511. 106,727. 10,977. 190,981. 10,995. 11,1651. 113315. 116321. 11,530. 11,917. 11,5940. 11,983. 12,231. 12,323. 17569. 12539. 123611. 12,8I2. 13,054. 13,339. 13,371. 13,583. 13,896. 14114. 14249. 14,487. 14,488. 14,779. 14,897. 15,989. 15,891. 16,9065. 16,014. 16,139. 16,1s5. 16,179. 16,483. 185257. 16,512. 16,558. 16,802. 16,866. 1096. 17,151. 17,198. 175641. 17,687. 17,690. 17,735. 173764. 17559? 173577. 17,963.
209. 1241. 1244. 1292. 1999. 2207. 2224. 3517. 3594. 3879. 1712. 4737. 4838.
1229. 1981. 3402. 4629. 5846.
Ve rz e ichn ihß der arithmetisch geordneten 26 Nummern, welche in der am 16. April 1861 vorgenommenen fünfzehnten Verloosung der Prioritäts-Actien der Krakau— Oberschlesischen Eisenbahn gezogen worden sind: ; Prioritäts - Actien Nummern: A8S2. 539. 572. 6909. 1172. 1202. 1265. 1279 1377. 1496. 1510. 1574. 1585. 1692. 1832. 1877. 2147. 25014. 2552. 2623. 2899. 36094. 3172. 31 76. h25. 3276 Ausweis
über jene am 16. April 1861, 1862 und 1863 verloosten Krakau Ober— schlesischen Eisenbahn -Obligationen, welche bisher zur Rückzahlung nicht produzirt worden sind. Obligationen:
a) Verloost am 16. April 1861 Nr. 2475. 15,919.
b) Verloost am 16. April 1862 Nr. 380. 4066. 4189. 15,492. 163818. . Verloost am 16. April 1863 Nr. 1256. 7212. 9585. 16,296. 16365.
/ 2 .
1031 Deutsche Feuer- Versicherungs ⸗ Actien - Gesellschaft. Die für das Jahr 1863 festgestellte, am 1. Juli e. fällige Dividende von 6 pCt. oder ö Z3wölf Thaler pro Actie kann gegen Aushändigung des betreffenden Dividendenscheins Nr. 3 schon vom 2östen d. M. ab bei unserer Hauptkasse, Friedrichsstr. Nr. 191, in Empfang genommen werden. Berlin, den 22. April 1864. Der Verwaltungsrath. Lehmann. Kühnemann. Die Direction. A. Schmidt. Plintzner.
1037 Danziger Privat -⸗Actien⸗Bank Die von dem Verwaltungsrathe für das Jahr 1863 auf Thlr. 30 per Actie festgesetze Dividende kann vom J. Mai R. ab ö in Danzig bei unserer Kasse, in Berlin bei den Herren Meyer u. Goldstein, in Breslau bei dem Schlesischen Bank-⸗Verein,
in Cöln, Magdeburg, Königsberg, Posen und Stettin bei den dorti— gen Privat -⸗Banken erhoben werden.
] Den Dividendenscheinen, welche weder durchstrichen noch beschnitten sein dürfen, ist ein numerisch geordnetes, mit dem Namen des Erhebers versehenes Verzeichniß beizufügen. —
Danzig, 21. April 1864. Direction der Danziger Privat-Actien Bank. Schottler. Raschke.
1035 Bielefelder Actien-Gesellschaft für mechanische Weberei.
In Gemäßheit der Artikel 7 und 15 unseres Gesellschafts. Statuts fordern wir unsere Actionaire hiermit auf, die vierte Einzahlung von 20 Prozent des gezeichneten Betrages oder Thlr. 40 p. Actie
. am 1. Juni dieses Jahres
unter Einreichung der in Händen habenden Quittungsbogen
bei der Gesellschafts Kasse oder
den Herren Fritz von Hartmann u. Co. in Bielefeld,
dem Herrn J. H. Stein in Cöln,
der General Agentur Delbrück, Leo u. Co. in Berlin zu leisten, wobei wir auf Artikel 8 hinzuweisen nicht verfehlen.
Bielefeld, 21. April 1864. .
Der Verwaltungsrath.
i036
] * * Kündigung von Hypotheken-Antheil— Certifikaten.
Da diejenige Hypothekenforderung, auf deren Grund die 4 hprozentigen
Hypotheken -Antheil ⸗ Eertifikate Rr. 368 bis 40, Vierzig Stück 2 Zweihundert Thaler ausgefertigt und ausgegeben sind, uns zurückgezahlt wird, so kündigen wir hiermit diese Hypotheken ⸗Antheil - Certifikate.
Die Besitzer dieser Papiere sind hiedurch aufgefordert, dieselben sofort direkt oder durch unsere Agenturen unfrankirt uns einzusenden und zu be—
Von der K. K. Direction der Staatsschuld.
stimmen, ob ihnen dagegen ein gleicher Betrag anderer 4 99 Hypotheken-
vorgenommenen vierzehnten Verloosung der Krakau ⸗Oberschesischen Eisenbahn.
Eon
der am
1015
Antheil ! Certifikate oder das Kapital nebst Zinsen bis zum Zahltage zuge
ö sandt werden soll. Eines oder das Andere geschieht sogleich.
. Die Verzinsung der genannten Hypotheken ⸗Antheil ⸗Certifikate hört am
1 Olflober dieses Jahres auf.
J Berlin, 2. April 1861. . l w
FPreußische Hypo theken - Versicherungs ⸗Actien ⸗ Gesellschaft. Hübner. Straß. Wolff.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die mit einer jährlichen Besoldung von 100 Thlr. ausgestattete Kreis ⸗ Pundarzt-Stelle zu Gefell, im Kreise Ziegenrück, für welche der Herr NMinister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal Angelegenheiten auf die
ö. näͤchsten drei bis fünf Jahre, nach Bedürfniß auch länger, neben dem ge— dachten Gehalte noch eine villigt hat,
fixirte Remuneration von 100 Thlr. jährlich be— ist erledigt. Geeignete Bewerber zu dieser Stelle aus der Zahl der Aerzte und
( Pundärzie werden hierdurch veranlaßt, ihre Gesuche, belegt mit den nöthi⸗
gen Befähigungs und Führungs ⸗Zeugnissen nebst ihrem selbstgeschriebenen
zebenslaufe, binnen vier Wochen an uns einzusenden.
Erfurt, den 18. April 1864. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Tettau.
Berliner Handels-Gesellschaft.
Die Mitglieder der Berliner Handels. Gesellschaft werden hierdurch zu
Mittwoch, den 27. Abril C, Nachmittags 55 Uhr, in der Neuen Börse, im Sitzungslokale des Kollegiums der Herren Aeltesten der Kauf— mannschaft (Eingang von der Neuen Friedrichs⸗
straße) stattfindenden
General⸗Versammlung
eingeladen, in welcher nach Erledigung der im §. 23 des Statuts vorge—
chriebenen Angelegenheiten, als:
ö ard fe gun der Bilanz pro 1863 und Ersatzwahl für die gemäß §. 34 des Statuts ausscheidenden drei Mitglieder des Verwaltungsraths,
noch über den Antrag Beschluß gefaßt werden soll: . Die Auszahlung der nach §. 52 des Statuts erst im Monat Juli fällig werdenden Dividende für dies mal schon vom 2. Mai e. ab zu genehmigen.
Zur Theilnahme an der General ⸗Versammlung sind nach 8. 19 des Statuts nur diejenigen Mitglieder der Gesellschaft berechtigt, welche min destens 20 Antheilsscheine derselben besitzen. .
Dieselben werden, insofern sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, ersucht, ihre Antheilscheine unter Beifügung einer Specification gemäß der allegirten Bestimmung des Statuts in den Tagen vom A8. bis 23. April æ. inkl. bei der Kasse der Gesellschaft, Französischestraße 42, zu deponiren und dagegen Bescheinigungen in Empfang zu nehmen, welche als Einlaßkarten zu der Versammlung dienen. Abwesende können sich nach 55. 19 und 21 des Statuts durch Bevollmächtigte aus der Zahl der in der General-Ver— sammlung anwesenden stillen Gesellschafter vertreten lassen.
Berlin, den 22. März 1864. .
Berliner Handels⸗Gesell schaft. Gelpcke ser. Wm. Conrad. Friedr. Gelpcke Jann.
1032 Bekanntmachung Der Pensions Verein für Aerzte zu Halle a. S' welcher unter Ober. aufsicht der Königlichen Staats Regierung gestellt ist / hat am, heutigen Tage seine Thätigkeit begonnen. Die Geschäftsführung ist in Gemäßheit des 8 20 litt. K. des Statuts von dem unterzeichneten Verwaltungsrathe den Direk— toren der Lebens-, Pensions und Leibrenten Versicherungs Gesellschaft Iduna es: den Herren Dr. Herrmann und Dr. Wiegand hierselbst übertragen worden. Indem wir dieses allgemein Publikums bringen, ersuchen wir dasselbe, sich in eins an die Direction zu wenden. Halle a. S., den 2. April 1864 J Der Verwaltungsrath des Pensions-Vereins für Aerzte. . L? Krahmer. E. Dellbrück. Dr. Graefe. Dr. Keil.
m Anschluß an vorstehende Bekanntmachung bemerken wir ergebenst, daß wir Statuten und Antrags - Formulare unentgeltlich verabreichen und zur Ertheilung jeder gewünschken Auskunft gern bereit sind.
Halle a. S., den 2. April 1863. Die Direction des Pensions⸗Vereins für Aerzte.
Dr. Herrmann. Dr. Wiegand.
Warschau-⸗Wiener Eisenbahn.
6 Vorläufige Ermittelung Denni nr ng
Einnahme pro Monat März: 1864: . 18
Aus *. G or ee, Herteht 28541 RS. 13 Kop. 13/47 RS. Güter Verkeht . S1137 9 99 * 42/693 * . ö
Verschiedene Einnahmen.. 1206 2 63 2 999 * 363 *
hiermit zur allgemeinen Kenntniß des ärztlichen Angelegenheiten des Ver—⸗
Dr. Hartmann.
1018
Summa. TTD GG FS V Rp. FI RS. B, Kop.
Rithin im Monat März 1864 mehr 23772 RS. 1, Kop.
Einnahme vom 1. Januar bis ult. März 1864
do. 1 9 do. 1863: 286 231 2 223 2
Rihm Fro Iss] mehr: 16,955 RS. I4 Kop.
29 Kop.
z63, 181 RS. g Koh.
Warschau⸗·Bromberger Eisenbahn. a,. rmittelung Definitive Feststellung 1864: 1863:
5,628 RS. 11 Kop. 11,049 RS. 45 Kop. Güter Verkehr.. 17,386 12 19059 755 * Verschiedene Einnahmen ... . k
Summa 23021 RS. 623 Kop. 30,164 RS. 223 Kop.
Mithin im Monat März 1864 weniger: TMi42 SR. 60 Kop.
Einnahme vom 1. Januar bis ult. März 1864: 8,246 RS. 18 Kop. do. . ö . . ,
Mithin pro 1864 mehr: 1,394 RS. 30 Rop.
Einnahme pro März: Aus dem Personen ˖ Verkehr
857
Königliches Soolbad zu Elmen bei Groß⸗Salze—
(Eisenbahnstation Schönebeck bei Magdeburg.)
Das hiesige Soolbad, welches sich seit länger als 50 Jahren durch sehr günstige Heilresultate bei Haut! und Drüsenkrankheiten, Gicht, Nerven- leiden ꝛc. auszeichnet, wird am 15. Mai e. eröffnet und am 15. Septem⸗ ber e. geschlossen.
Außer den, aus der hiesigen starken Soole bereiteten Soolbädern wer den Sooldunst — Russische und kalte Sool⸗Schwimmbäder (letztere in einem 3400 Kubikfuß Soole enthaltenden, mit 6 Fuß hohem Soolsturz versehenen Schwimmbassin) gegeben, sowie alle gebräuchlichen natürlichen und künstlichen Mineralwasser in der Trinkhalle verabreicht. — Die Promenade an dem „Stunde langen Gradirwerk ist von ganz besonders günstigem Einfluß auf die Rekonvaleszenten.
Auskunft über Wohnungen und sonstige Angelegenheiten ertheilt
die Königliche Bade⸗Inspection.
1000 Die Soolbäder der Königlichen Saline Münster a. Stein
werden in diesem Jahre am 15. Mai eröffnet und im Monat September geschlossen. Es wird solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Annehmlichkeiten des Badelebens daselbst durch eine Anzahl gut eingerichteter Wohnungen und denselben entsprechender Restaurationen bedeutend gewonnen haben, und der Verkehr durch die Züge der Rhein⸗Nahe Eisenbahn, welche auf der Station bei der Saline anhalten, sehr erleichtert worden ist.
Der Königliche Salinen ⸗Direktor Schnoedt zu Münster a. St., so wie der Königliche Brunnen und Bade ⸗Arzt, Sanitätsrath Dr. Traut- wein zu Kreuznach, sind bereit, auf Anfragen über die Benutzung der Bäder mündliche und schriftliche Auskunft zu ertheilen.
19391
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Der §. J alinea 1, 2, 3, und §. 25 des Betriebs Reglements für die preußischen Staats- und unter Staats- Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 17. Februar 1862 sind aufgehoben; an ihre Stelle treten folgende
Bestimmungen: 8
Dokumente, Gold und Silberwaaren, Edelsteine, echte Perlen, Pretio-⸗ sen, baare Gelder, Gemälde und andere Kunstgegenstände, so wie alle Güter, rücksichtlich deren das Interesse an der rechtzeitigen Lieferung, be- ziehungsweise der durch verspätete Lieferung entstehende Schaden die im §. 25 vorgesehenen Sätze übersteigt, sind von der Beförderung im Vereins- Verkehr durchweg ausgeschlossen.
Auch die vorstehend benannten Gegenstände werden, so weit sie nicht postzwangspflichtig sind, zur Beförderung angenommen.
Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken von der Beförderung ausgeschlossen sind, wird . bekannt gemacht.
Der von der Eisenbahn zu leistende Ersatz des durch Versäumung der Lieferungszeit entstandenen, von dem Entschädigungsberechtigten nachzuwei⸗ senden Schadens, soll, im Fall die Versäumniß nicht mehr als 24 Stunden beträgt, den Betrag der halben Fracht, und im Falle längerer Versäumniß als 34 Stunden den Betrag der ganzen Fracht nicht übersteigen.
Will der Versender einen darüber hinausgehenden Schadensersatz durch Declaration eines bestimmten Betrages, als der Höhe seines Interesses an der rechtzeitigen Lieferung, sich sichern, so hat er das Gut zum Transport im Lokalverkehr der Verwaltung der Absendestation unter den für diese er lassenen reglementarischen Bestimmungen aufzugeben. (Siehe §. 3
Die Angabe eines bestimmten Betrages als des Interesses der recht- zeitigen Ablieferung erfolgt durch Eintragung in die dazu bestimmte zubrik des Frachtbriefes. Dieselbe muss Behufs ihrer Gültigkeit in der gedachten Rubrik mit Buchstaben eingetragen und mit dem sehriftliehen Visum der Versandt-Güter-Eæxpedition versehen sein.
Hat der Versender einen bestimmten Betrag als das Interesse der rechtzeitigen Ablieferung in dieser Form ausdrücklich angegeben, so ist die Eisenbahn, welche in diesem Falle einen besonderen, im Tarif fest- zustellenden Zuschlag zu den Frachtgeldern erheben darf, auch üher den Betrag der reg hinaus bis höehstens zu dem Betrage der dekla- rirten Summe den nachgewiesenen Schaden zu vergüten verpflichtet.
Berlin, den 9. April 1864. . 4 .
Königliche. Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
1030 lasnigtich⸗ Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Zur Vermeidung von Irrthümern werden die Bestimmungen der §§8. 13 und 27 des Güter-Tarifs der Niederschlesisch · Märkischen Eisenbahn vom 1. März 1862 hierdurch dahin ergänzt, daß die Ladegebühren von 2 Pf. pro Etr. bei Gütern der ermäßigten Tarifklassen auch dann, je doch nur zum einfachen Betrage, zur Erhebung kommen, wenn im Transit⸗ Verkehr eine Umladung dadurch veranlaßt wird, daß die Wagen fremder Bahnen conventionsmäßig nicht bis zum Bestimmungsorte des Gutes durchlaufen dürfen.
Berlin, den 18. April 1864. . ö
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.