1864 / 95 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

neuer Prxioritäts - Obligationen erfolgt, werden durch ein besonderes Aller⸗ höchstes Privilegium festgesetzt werden. ) 17

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Außerdem sollen auf der Stammbahn Magdeburg ⸗Oschersleben Halber stadt und auf der Strecke Halberstadt ⸗Thale öhungen des n n . Tarifs ohne Genehmigung des Staats nicht stattfinden, auch solche Diffe⸗ rential-Tarifsätze, in denen das Königliche Handels- Ministerium eine unstatt.— hafte Beeinträchtigung berechtigter preußischer Interessen erkannt, weder neu eingeführt, noch beibehalten werden.

.

Die Gesellschaft darf sich nicht entziehen, soweit das Königliche Han . dels-⸗Ministerium es im Verkehrs -Interesse für nöthig erachtet, auf dessen Verlangen mit andern in. und ausländischen Bahnverwaltungen für die Beförderung von Personen und Gütern direkte Expeditionen und direkte Tarife zu errichten und hierbei insbesondere auch in gegenseitiges Durchgehen der Transportmittel zu willigen. 2 . K

In Betreff der Höhe der gegenseitigen Vergütungssätze für die durch- gehenden Transportmittel, sowie der Art und Weise der Abrechnungen bei mangelnder gütlicher Verständigung mit den andern Bahnverwaltungen, hat die Gesellschaft sich den Feststellungen des Königlichen Handels⸗Ministeriums zu unterwerfen. 3.

Außer der Uebernahme der unentgeltlichen Beförderung von Postsachen und Postwagen gemäß §. 36 des Gesetzes vom 3. November 1838 ist die Gesellschaft verpflichtet, die begleitenden Postconducteure und das ezpedi—⸗ rende Personal unentgeltlich zu befördern.

Die Gesellschaft gestattet längs ihrer Bahnen unentgeltlich die Anle— gung von Staatstelegraphen unter den vom Königlichen Handelsministerium festzusehenden Bedingungen und ist auch verpflichtet, nach Maßgabe der Anordnungen des Staats auf ihren Eisenbahntelegraphen Staats. und Privatdepeschen zu befördern. 3. 10

Die Gesellschaft hat künftig bei allen ihren Bauausführungen den An— ordnungen welche wegen polizellichenr Beaufsichtigung der beim Eisenbahn— bau beschäftigten Arbeiter getroffen werden, pünktlich nachzukommen, auch die aus diesen Anordnungen erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die durch die etwaige Anstellung eines besonderen Polizei- Aufsichts Personals entstehenden Kosten zu tragen.

Ferner ist sie verpflichtet, die nöthigen Zuschüsse zu den in Gemäßheit der gesetzlichen Vorschriften für die Bauarbeiter einzurichtenden Krankenkassen zu leisten.

§. 11.

Die Gesellschaft wird nach Maßgabe der jetzt oder künftig bestehenden Grundsätze für die Staats- Eisenbahnen für ihre Beamten und Arbeiter Pensions- und Unterstützungskassen einrichten und zu denselben die erforder— lichen Beiträge leisten. 3. 1

41

Die Gesellschaft wird die von ihr anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen Unterbeamten, mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Eivilanstellungs Berechtigung ent⸗ lassenen preußischen Militair - Personen wählen, soweik dieselben das Z5öste Lebensjahr noch nicht zurückgelegt .

Zur Ausführung der Bestimmungen über die Benutzung der Eisen— bahnen zu militairischen Zwecken (Geseß- Sammlung pro 1845 S. 373) ist die Gesellschaft verpflichtet, sowohl den Bestimmungen des Reglements vom 1. Mai 186, betreffend die Organisation des Transports größerer Truppen— massen auf den Eisenbahnen, desgleichen des Reglements von demfelben Tage wegen Beförderung von Truppen, Militair - Effekten und anderen Militair⸗Bedürfnissen auf den Staatsbahnen, so wie der Instruction vom 1. Mai 1861 für den Transport der Truppen und des Armee Materials auf den Eisenbahnen und allen künftigen Abänderungen und Ergänzungen dieser Reglements und Instruction sich zu unterwerfen, als auch Militäͤir— Personen und Effekten zu ermäßigten Preisen zu befördern, für deren Nor— mirung die von der Militair⸗Verwaltung mit den anschließenden preußischen Eisenbahnen vereinbarten niedrigsten 3 maßgebend sein sollen.

Zur, Bestreitung der Kosten der Erweiterung, besseren Ausrüstung und Vervollständigung des Unternehmens der Gesellschaft, wird das Grundkapital um die Summe von 00m 090 Thaler erhöht.

Hiervon sollen 1B 100000 Thaler in neuen Stamm -Actien und 6/000 000 Thaler in verzinslichen Prioritäts-Obligationen ausgegeben werden 66

Die neuen Stammactien sollen in der Art ausgegeben werden, daß jeder Inhaber der vorhandenen 17000 Stück alter Stammactien a 100 Thlr. berechtigt sein soll, eine neue Actie von demselben Betrage gegen Einzahlung des vollen Nominalbetrages bis zum Schluß des Jahres fS64 zu erhalten“ Der eingezahlte Betrag wird vom Tage der Einzahlung bis zum 31. De— zember 1864 mit 47 Prozent verzinst.

Diejenigen Actiongire, welche von diesem ihnen zustehenden Rechte nach 6 Monaten nach erfolgter Aufforderung in den durch das Statut vom 13. September 1841 vorgeschriebenen öffentlichen Blättern keinen Gebrauch gemacht haben, verlieren ihr Anrecht an den neuen Stammactien und wer— den diese Actien für Rechnung und zum Vortheil der Gesellschaft verkauft.

Die neuen Stamm- Actien werden nach dem anliegenden Schema A. unter der faesimilirten Unterschrift des Vorsitzenden im Direktorium der Magdeburg Halberstädter Eisenbahn ⸗Gesellschaft und der wirklichen Unterschrift seines Stellvertreters ausgefertigt, erhalten fortlaufende Nummern! von 17093 bis 4003 und Bividendenscheine nach dem unter P. beigefügten Muster, sowie Talons nach dem Muster C. Sie nehmen vom Jahre 1865 ah Theil an den Dividenden in , . wie die alten Sfammactien.

Die Bedingungen, unter denen die Kreirung der sechs Millionen Thaler

verwendeten Anlage- Kapitals dem Baufond zur Last, wogegen aber diesem auch die inmittelst etwa erzielten Betriebs -Ueberschüsse gebühren.

Was jedoch auf die neuen Stammactien an Dividende über 4 Pro. zent gewährt wird, muß vom Betriebsfonds des Stammunternehmens ge. tragen werden. 86s l

Sämmtliche Ausschuß Mitglieder und deren Stellvertreter werden fortan von der General ⸗Versammlung aus der Zahl derjenigen Actionair⸗ gewählt, welche nicht über 10 Meilen von den zum Unternehmen der Ge— sellschaft gehörenden Eisenbahnen entfernt wohnen.

Die Bestimmungen der L. 33 und 34 des Statuts vom 13. Septem. ber 184, wonach jede der Stadtgemeinden Magdeburg, Halberstadt und Braunschweig 1 Ausschußmitglied ernennen kann, und die von der General. Versammlung zu wählenden Ausschußmitglieder und Stellvertreter zu je in Magdeburg, Halberstadt und Braunschweig oder in der Umgegend dieser Städte wohnen sollen, treten außer Anwendung. Imgleichen werden auch die Bestimmungen des §. 54. des Statuts, wonach von den ordentlichen

zwei in Braunschweig oder Wolfenbüttel wohnen müssen, hiermit auf. gehoben. ; In Betreff der gegenwärtigen Mitglieder des Direktoriums und des

Ausschusses, sowie der Stellvertreter, behält es bei den stattgefundenen

Ernennungen und Wahlen bis zum Ablauf ihrer Wahlperioden sein Be⸗ wenden. Magdeburg, den 5. März 1864.

* 23 18 100 Thaler in Preussisch Courant Aetie der

Magdeburg⸗-Halberstädter Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

Inhaber dieser Actie hat an die Kasse der Magdeburg ˖ Halberstädter Eisenbahn ˖ Gesellschaft Hundert Thaler Preussisch Courant badr eingezahlt und nimmt nach Höhe dieses Betrages und in Gemäßheit des am 14. Januar 1842 von Sr. Majestät dem Könige von Preußen bestätigten Ge— sellschafts Statuts vom 13. September 1841, so wie des Allerhöͤchst unter dem . 18 bestätigten fünften Nachtrags zu diesem Statut verhältnißmäßigen Theil an dem gesammten Eigenthum, Gewinn und Verlust der Gesellschaft.

Magdeburg, den Ul. 8) i n, m ert lie, Eisenbahn ⸗Gesellschaft. X. N.

Direktoren.

2 B. Met Mr, Dividendenschein Nr ö Verw. Jahr 18..... Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe aus der Kasse der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn . Gesellschaft . Dividende 3.

2 2 8

gezahlt, die von dem Reinertrage des Verwaltungs. Jahres 18... .. auf die e, fallen und deren Betrag nebst der Verfallzeit vom ae

torium statutenmäßig bekannt gemacht werden wird. ge,, Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn ˖ Gesellschaft. L. S.) N. N. Direktoren. Bemerkung. Gegenwärtiger Dividendenschein wird nach §. 20 des Sta— tuts ungültig, wenn die darauf zu erhebende Dipidende in.

nerhalb 4 Jahren nach der öffentlich bekannt gemacht . fallzeit nicht erhoben wird. ; n, in ft

C6. Talon zu der Actie der Magdeburg-Halberstädter Eisen bahn⸗Gesellschaft. 3

Inhaber empfängt gegen diesen Talon u der Acti g 9 Halberstaedter Eisenbahn Gesellschaft M9 . . ö ö. ö dendenscheine auf die Jahre 18... .. his f... sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Actie bei dem Gesellschafts . Di⸗

rektorjum vorher kein schriftlicher Widerspruch ein ; Magdeburg, den ten ö . gegangen ist.

Das Direktorium der Magdeburg-Halberstaedter Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Bau⸗Inspektor Cremer zu Aachen K lichen Ober - Bau -Inspektor daselbst ernannt . .

Bei jeder der vier nach §. 7 zu bauenden Bahnen fällt bis zu dem

*

Cirkular - Verfügung vom 18. April 1864 betref⸗

fend das für die Aufnahme in die Provinzial

Gewerbeschulen erforderliche Maaß der Kenntniß in der deutschen Sprache.

Nachdem die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß die im

auf die Betriebs Eröffnung folgenden 1. Januar die Verzinsung des darauf

und außerordentlichen Mitgliedern des Direktoriums zwei in Halberstadt und.

1019

des Organisations- Planes für die Provinzial ⸗-⸗Gewerbeschulen 86 5. n 1850 enthaltenen Vorschriften über das für die Auf- nahme in diese Schulen erforderliche Maaß der Kenntniß in der

deutschen Sprache nicht überall gleichmäßig zur Anwendung gebracht

und nicht durchweg den im Interesse der gewerblichen Bil- ö a n, Anforderungen entsprechen, bestimme ich hierdurch, daß vom Schlusse des Sommer -⸗Semesters d. J ab, an die Stelle der Festsetzungen unter 2 und 3 a. a. O. die folgenden treten sollen:

2) daß er eine leserliche Handschrift schreibe; ö, ele.

3) daß er ein ihm vorgetragenes einfaches Thema mündlich und schriftlich ohne wesentliche Verstöße gegen die Grammatik wieder zugeben im Stande sei. . .

Die Königliche Regierung beauftrage ich, hiervon die Direktoren der Provinzial-Gewerbeschulen Ihres Bezirks in Kenntniß zu setzen, und diese Verfügung durch Ihr Amtsblatt zu veröffentlichen.

Berlin, den 18. April 1864.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Itzenplitz.

An . sämmtliche Königliche Regierungen, in deren Bezirk sich Provinzial⸗Gewerbeschulen befinden.

Finanz ⸗Ministerium.

ö ö zur Einhundert und Dreißigsten Königlich Preußischen Klassen-Lotterie, st s8 95 sen zu 52 Thaler Linsatz, mit bestehend aus gös00 Loosen zu 52 Thaler Courant Einsatz, r 3 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15000 Freiloosen.

Er ste Klasse Betrag. Zweite Klasse Betrag. zu . Rithir. insaz. Reklt. ] zumis Rthlt. Cinsu. githir.

Sew 3 5009 L Sew. zu 1 0000 Rthir. 10000 den mn gh nr, , ndr , n, . 3 1296 3600 3 = 2000 6099 —— 56 2000 k 2400 5 1006 500 k 1009

6 9 700 d 1909 , 1500 . 2000 50 50 2500 , . 3000

190 40 k 5009

ö, gob0 1 309 49 12090

3500 - 20 , 135099

000 Freiloose zu 12 18000 5000 Freil. zu 12 60000

1000 Gew. u. 4000 Freiloose 152800 5000 Gew. u. 5000 Freil. 245400

Dritte Klasse Betrag. Vierte a lasse Betrag. zu 12 Rthlr. Einsatz. Rthlr. zu 16 Rthlr. Einsatz. Rthlr.

Few g 15000 T Dew. zu 15 0G Gο0οοästI. 150009 den In 1 gg Rh., , 1— * 160060 165666 3 2000 6000 1— 50000 500990 1 19609 4000 1— 49000 40009 d 3000 1— 30009 zo) 9 300 2700 1— * 25999— 35099

30 100 3000 1— 200600 20009 48 89 3680 1— 159900 15099

100 60 6000 , S0000

30090 59 15000 24 5000 120099

öh 45 2415309 . h.

bo00 Freiloose zu 16 96000 577 1990 3 tien . . . 28220 3 ö h 13 hhhh saͤmmtlicher Freiloose. . ,

23630 = 10 1654100

000 Gew. u. 6000 Freil. 440100 28000 Gewinne.... 3705700

Einnahme. Ausgabe. Anzahl Betrag Anzahl der Betrag. lasse. Ei gAfflasse.

6 9er. Rthlr. J Gewinne Freiloose. Rthlr. Ie TT dd b re f m g 153800 . 12 ö gi6h0h 1093000 2te 5000 59009 k gte 12 Sb000 109320001 3te 60090 6000 410 te 16 S6 660] 1280000 4te 28000 3705700 Zus. 52 Rthlr. Ueberh. 4544009 Zus. 43000 15000 ] 4544090

lan der 136sten Königlichen Klassen Lotterie, von n r nen g , mit den näheren Erläuterungen versehene Druck⸗Exemplare bei sämmtlichen Lotterie Einnehmern zu 2 ö. wird zur Ausführung gebracht, und mit der Ziehung der 1. Klasse dieser Lotterie am 6. Juli d. J. der Anfang gemacht werden.

Die Ausgabe der Loose 1. Klasse dieser Lotterie wird Seitens der Lotterie⸗Einnehmer nicht vor dem 1sten Tage nach beendigter Ziehung der 4. Klasse 129. Klassen⸗Lotterie erfolgen.

Berlin, den 21. April 1864.

Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 129. König⸗ licher Klassen⸗ Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 50,900 Thlr. auf Nr. 11,842. 2 Gewinne zu 50090 Thlr, fielen auf Nr. 67 361 und 72, 466. 4 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 7842. 36,071. 71,086 und 74 034.

38 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 4656. 7497. 146665. 191537. 20,297. 23,1453. 26,375. 26,791. 39,907. 401785. 471640. 1815765. 50,727. 51,653. 53,356. 55.092. 59, 150. 59, 180. 61,227. 62/686. 64,339. 64,346. 66,630. 67,455. 68024. 69,651. 72,695. 74149. 74,514. 777711. 77,926. 79,538. 83,942. S7, 412. S& A416.

SS. 558. S9, 549 und S9 974.

A9 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 482. 4686. 5339. 5934. 7175. 7311. 8838. 88668. 11,330. 225761. 24,556. 26,846. 26,977. 27,166. 286508. 29987. 33,834. 341437. 34/858. 37,525. 38589. 39 129. 39,177. 49611. 41839. 44.809. 466273. 46,281. 51,593. 51,627. 555713. 56,543. 59,283. 62,596. 62,428. 62, 832. 66,B 789. 68,028. 69, 932. 71,814. 73,703. 74,110. 77,955. 77,972. 84,623. S6, 220. S7 074. S7,633 und 89 733.

62 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 3544. 7301. 7396. 7746. 10,384. 11,R 173. 11,443. 12,202. 13,674. 14,5734. 17,837. 19, S77. 205063. 21,723. 22,8965. 23,700. 23,857. 23,921. 245403. 289059. 28,863. 29, 858. 31,599. 32,671. 32,742. 33,323. 34,872. 34 895. 35,181. 38,392. 39297. 40,635. 10,723. 44,378. 46,951. 47,4609. 19644. 51,597. 52,787. 54,617. 56,348. 58 007. 61,738. 65,200. 65,285. 65,942. 67, 138. 68,025. 69,497. 70,755. 74,191. 75,947. 76,483. S0, 416. S1, 539. S2,491. S2, 927. 83,971. S7, S2. 93,753. 94,418 und 94,681.

Berlin, den 23. April 1864. .

Königliche General ⸗Lotterie⸗-Direction.

Angekommen: Se. Exeellenz der Staats- und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, von Danzig.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath von Balan, nach London.

Berlin, 23. April. Seine Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Musik⸗Direktor Karl Hering zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit ihm verliehenen goldenen Verdienst⸗Me⸗ daille für Kunst 2c. zu ertheilen.

Per sonal - Deränderungen.

I. In der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 31. März. . .

Frhr. v. Knobelsdorff, Sec. Lt. vom 2. Leib Hus. Regt. Nr. 2,

W la suite des Regts. gestellt. Den 12. April. ‚. . .

Hedinger, Sec. Lt. vom J. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 56, zur Dienstleistung als Erzieher bei dem Kadettenhause in Berlin, vorläufig auf ein Jahr vom 1. Mai c. ab kommandirt. Reimer, Pr. Lt. vom Pomm. Jäger ˖ Bat. Nr. 2, zum Hauptm. und Comp. Chef, Schmidt, Sec. Lt. von demsel ben Bal, zum Pr. Lt., v. Wildenbruch, Frhr. v. Pa tow, Unteroff. vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt, Nr. 2, zu Port. Fähnrs., v. Mar= quardt, v. Harenberg, Port. Fähnrs. vom 3. ern,, g, . Königin Elisabeth zu Sec. Lts., v. HellLdorff, Sec. Lt, vom 1. Garde— Drag-Regt. zum Pr. Lt. befördert. v. Wnuck, Hauptmann und enn Chef vom J. Ostpreußischen Inf. Regt. Nr. 44, unter Versetzung in da 3. Ostprtuß. Gren. Regt. Nr. 4, Besch, Hauptmann und Comp. Chef vom 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, zu Majors befördert. Wernecke, Pr. Ct. vom 8. Ostpreußischen Inf. Regt. Nr. 45, unter Entbindung von dem Kommondo als Adjutant der 3. Inf. Brigade und K zum 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. v. Rostitz⸗Jänkendorff⸗Drzewiecki, Sec. Lt. vom 2. Schles. Jäger⸗ Bat. Rr. 6, unter Beförderung zum Pr. Lt, in das 8. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 45 versetzt. Krug v. Nidda, Rittm. u. Escadr. Chef vom Ostpr. üllanen Regt. Nr. 8, zum Major u. etatsm. Stabsoff. befördert. Hei⸗ nichen, Rittm. von dems. Regt. zum Escadr. Chef, ernannt. v. König, Sec, Lt. von demselben Regiment zum Prem. Lieut. befördert. * bes, Prem. Lieut. vom 1. Ostpreuß. Grenad. Regiment Nr. 16