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worden, die zur Ausführung eines Chausseebaues von Lassan nach Relzow und von Schwemmort nach Murchin erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen. Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende / mit Zinscoupons versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Obli⸗ gationen zu dem angenommenen Betrage von 70,000 Thalern aus⸗
stellen zu dürfen, . ger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäß= heit des 8. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 70000 Thalern, in Buchstaben: Siebenzig Taufend Thalern, in Apoints von 209 Thlr. und von 100 Thlr, nach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich, vom Jahre 1868 ab, mit wenigstens jährlich 1 Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge⸗ nehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In⸗ haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗— haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge— meinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 21. März 1864.
(L. S.) Wilhelm.
von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.
2.
Pro vinz Pommern. Regierungsbezirk Stralsund. Obligation des Greifswalder Kreises. . erer,
Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund der unterm bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom 3. April 1866 und 17. April 1862. wegen Aufnahme einer Schuld von 10000 Thalern bekennt sich die stän= dische Kommission für den Chausseebau des Greifswalder Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Sei—⸗ tens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern preußisch Courant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit 47 Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 70 000 Thalern geschieht vom Jahre 1868 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs fonds von wenigstens einem Prozent des ganzen Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Sie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868 ab in dem Monate Juni jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmt liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Stralsund, sowie in der zu Stettin und Stralsund erscheinenden Stralsunder resp. Norddeutschen Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 2. Juli, von heute an gerechnet, mit 45 Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver— schreibung, bei der Kreis ⸗Kommunal-Kasse in Greifswald, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins Coupons der späteren Fälligkeits ˖ termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapital-⸗Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Jahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen, ver— jähren zu Gunsten des Kreises. .
Das Aufgebot verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt erst nach Verlauf von sechs halbjährigen Zinsterminen und die Amortisation erst nach Verlauf von zwei weiteren halbjährigen Zinsterminen bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Greifswald, wenn bis dahin die zur Kreis Obligation ge gehör e, , . für diese Termine nicht zur Einlösung gelangt sind.
Zins ⸗oupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vier⸗
Jährigen
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubi⸗
erjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statt!
gehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreib
der sonst in glaubhäfter Weise darthut, nach Ablauf der Versshren g g.
der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinh Cuopons gegen . ausgezahlt werden. .
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons bij zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere n 2 Zins Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons -Serie erfolgt bei der Kreiß. Kommunal -⸗Kasse zu Greifswald gegen Ablieferung des der älteren Zint.
Coupons -Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt di Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuhz. verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter. schrift ertheilt.
Greifswald, den ten
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Greifswalder Kreise.
Provinz Pommern. Regierungs-⸗Bezirk Stralsund. Erster bis Zins⸗-Coupon te Serie — zur Obligation des Greifswalder Kreises. k k über Thaler zu 47 Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins- Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe . bis
in der Zeit vom . ten resp. vom . ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom bie, mit (in Buch- staben ; Thalern Silbergroschen bei der Kreis ⸗ Kommunal. Kasse zu Greifswald.
Greifswald, den . ten
Die ständische Kreis⸗Kommission , Chausseebau im Greifswalder reise.
Dieser Zins -Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum erhoben wird.
Provinz Pommern. Regierungsbezirk Stralsund.
. Talon zur Kreis- Obligation des Greifswalder Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Greifswalder Kreises 1 sñ - : . , über Thaler à2 47 Prozent Zinsen die te Serie Zins ⸗ Coupons für die 5 Jahre 18. bis 18. bei der Kreis⸗Kommunal-⸗Kasse zu Greifswald, sofern dagegen Seitens des als sol⸗ chen legitimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch erhoben ist. Greifswald, den . ten 15
Die ständische . den Chausseebau im Greifswalder reise.
Allerhöchster Erlaß vom 25. April 1864 — betref⸗ fend die Hafen -Abgaben für ausländische Schiffe in preußischen Häfen. -
Nachdem Ich durch Verordnung vom heutigen Tage die auf der Kabinets⸗Srdre vom 20. Juni 1822 beruhende Erhöhung der Hafen Abgaben von ausländischen Schiffen zeitweise außer Kraft gesetzt habe, bestimme Ich auf den Antrag in Ihrem Berichte vom 22. April cr., daß für die Dauer von sechs Monaten vom heutigen Tage ab die übrigen bei dem Besuche preußischer Häfen zu entrichtenden Abgaben von ausländischen Schiffen nur zu den nämlichen Beträgen zu erheben sind, wie von preußischen Schiffen. Diese Bestimmung findet auch dann Anwendung, wenn ein innerhalb des sechsmonatlichen Zeitraums in einen preußischen Hafen eingelaufenes ausländisches Schiff den letzteren erst nach Ab—= lauf jenes Zeitraums wieder verläßt. Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 25. April 1864.
Wilhelm. von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz. An
den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.
des kombinirten preußischen Armee⸗Corps betragen die Verluste bei
perlässigsten Ermittelungen
d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem
. Termin der aus den Feldgeräthschaften des Kaisers Napoleon J. her⸗ rührende, bei
tiette Düvert, als Meistbietenden für den Preis von 100 Thlrn, unter Abgabe der
Erklärung erstanden worden ist, daß sie dieses Gebot aus Freude lber unsere siegreiche Armee, aus Dankbarkeit und Bewunderung für
die Tapferkeit derselben abgegeben habe.
sofort entrichtete Summe von 190 Thlr. ist gemäß der Bestimmung
des Gebers Rechnungs-Raths Herrn Weichert zu Breslau,
1155 . Verzeichnisse (a) aufglflihrten Rummern gezogen wor⸗ en. digt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und R nebst den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren 3 Nr. I bis 8 und Talons vom 4. lichen Geschäftsstunden bei der Hauptkasse der Niederschlesisch⸗Märki- schen Eisenbahn hierselbst zu erheben.
Kri: gs ⸗Ministerium.
den nunmehr vorliegenden Berichten des Kommandos
Nach ürmung der Düppeler Schanzen am 18. v. M. nach den zu—
Preußischer Dänischer Seits. Seits. ) an Todten resp. an
den Wunden Gestor⸗ . 16 Offiz. 218 M. 22 Offiz. 580 M.
b) an Verwundeten ) 866 * 21 1380 c an Verm tn.... — 39 * . 6 d) an Gefangenen ö J mn Sümma: 70 Offiz. 118 M. D7 Offiz. 51095 M. Nach Kopenhagener Angaben beläuft sich der dänische Verlust auf 120 Offiziere und über 6000 Mann. Die namentliche Verlustliste der diesseitigen Armee wird in den nächsten Tagen bekannt gemacht werden. Berlin, den 6. Mai 1864. Kriegs ⸗Ministerium. In Vertretung: Hering.
) worunter schwer verwundet: 14 Offiz. 428 Mann.
—
Bekanntmachung. Im Anschluß an die diesseitige Bekanntmachung vom J. April
am 36. April d. J., Vormittags 11 Uhr, abgehaltenen Submissions .
Genappe erbeutete silberne Teller von der Frau Hen— gebornen Krüger — Chausseestraße 25 hierselbst —
Die von der Frau Düvert gegen Empfangnahme des Tellers
des Tellers, des Königlichen Stadtgerichts Rendanten, dem zur Unter⸗
stüßhung der in Schleswig inpalide gewordenen preußischen Soldaten
iest. der Hinterbsiebenen der dort Gefallenen gesammelten Fonds ein— verleibt worden.
Berlin, den 2. Mai 1864. . - Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Invalidenwesen. Koehlau. v. Kirch bach.
Saupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung, betreffend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗Anweisungen von 1835 und Darlehns⸗
Kassenscheine. Durch unsere wiederholt veröffentlichten Bekanntmachungen sind
die Besitzer von Kassen⸗Anweisungen von 1835 und von Darlehns- Kassenscheinen von 1848 aufgefordert, solche behufs der Ersatzleistung
an die Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92, oder
an eine der Königlichen Regierungs⸗Hauptktassen einzureichen, Da dessenungeachtet ein großer Theil dieser Papiere nicht einge⸗
gangen ist, so werden die Besitzer derselben nochmals an deren Ein⸗
reichung erinnert. Zugleich werden diejenigen Personen, welche der⸗ . Papiere nach dem Ablaufe des auf den 1. Juli 1855 fest⸗ gesetzt gewesenen, durch das Gesetz vom 15. April 1857 unwirksam gemachten Präklusivtermins an uns, die Kontrolle der Staatspapiere oder die Provinzial, Kreis. oder Lokal-Kassen abgeliefert und den Ersatz dafür noch nicht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere oder bei einer der Regierungs— Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine⸗ oder
Bescheide in Empfang zu nehmen. Berlin, den 21. April 1863. Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
Bekanntmachung vom 16. April 1864 — betreffend die 15. Verloosung von Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn-Prioritäts-Aectien Ser. J. und II.
In der heute öffentlich
täts. Äetien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in dem
bewirkten 15. Verloosung von Priori
m6
g gekün⸗ * Actien ins ⸗Eonpons Ser. III. ab in den gewöhn⸗
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderu . a
Der Betrag der etwa fehlenden Zins Coupons wird vom Ka—
pitale gekürzt.
Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung dieser Prioritäts -
Actien auf.
Zuglcich werden die bereits früher ausgeloosten und noch rück-
ständigen, in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Prioritäts- Actien hierdurch wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.
Berlin, den 16. April 1864.
Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
2.
Ver zeichniß der in der 15. Verloosung gezogenen, durch die Bekanntmachung der Königlichen Haupt⸗Verwal⸗ tung der Staatsschul den vom 16. April 1864 zur baaren Einlösung am 1. Juli 1864 gekündigten Prioritäts - Aetien Ser. J. und II. der Niedersch le⸗
sisch⸗Märkischen Eisenbahn. Abzuliefern mit Zins. Coupons Ser. III. Nr. 4 bis 8 nebst Talons.
Serie J. à 100 Thlr.
Nr. 3156 bis 3171. 3173 bis 3184. A316 bis 4345. 5452 bis 3451. 54655 bis Si8z. 14,356 bis 14311. 131349 bis 145350. 4352. 145354 is 11366. 14636 bis 1667. 146559 bis i666. 16550 bis 166586. 1660 bis 1674. 16175 bis 6678. 168566 bis 16682. 2153683. 21636. Il Zöt bis 215355. 216357 bis 21391. 267712 bis 25744. 367146. 26717. I6 „49 bis 25754. 26756 bis 26773. Ih n„r5. T7l03. 27466. 242 Stück uber 24 2006 Thlr.
Serie II. à 625 Thlr.
2733 bis 2759. 2742 bis 2781. 2783. S733 bis 737. 8739 bis 8767. S769 bis 8772. S774 bis S780. S782 bis S784. 13,135 bis 13,138. 13,141 bis 18,159. 13,161 bis 13,185. 166740. 145 Stück über 90623 Thlr.
Ver zeichniß der aus früheren Verloosungen noch rückständigen. Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn Prioritäts⸗ ; Actien Ser. J. und II.
Elfte Verloosung. Serie J. à 100 Thlr. Nr. 7769.
Zwölste Verloo sung. Seris J. à 100 Thlr. Nr. 770.
Dreizehnte Verloosung. Serie Il. à 623 Thlr. Nr. 12/921.
Vierzehnte Verloosung. Serie I. à 100 Thlr. 10338. 103360 bis of a3. — 11, 11M. 1123, 16s626. 16 824. 16653. tz bis! ls s32. 16s, irt, 6 6ßä5. 17ih. ot izoꝛs. Ip. ibid32. 26S 3s. Io. Ibwe6ßg.́ Hö? bis 20669. 04635. zh der, Wers. Jhd. z0sösr, ee bis hr. 26656) 26965. 26 ss bis 263
Serie II. à 623 Thlr.
gs58. 9880. 9882. 9884 bis gs91. 10297. 10,4298 10,302. 10,305. 10,329. 10,334. 11,A560. 11,563. 11,564. 115566. 11,5574 bis 116576. 11,3581 bis 115584. 11,598. 21,018 bis 21,020. 21,024 bis 21,029.
Berlin, den 16. April 1864. Königliche Haupt Verwaltung der Staatsschulden.
Nr. 103330. 10351 bis 10354.
111i. 16 927. 16.816. 26 859. 20 376. 22.31.
von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.