1864 / 109 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Das 14. Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgegeben

wird, enthält unter

Nr. 5859. den Allerhöchsten Erlaß vom 21. März 1864, betref-

fend die Ausdehnung der von dem Usedom⸗Wolliner vom 16. Februar 1857 für den Chausseebau vom Golmberge nach Usedom und bis zur Rechte auf die an Stelle

Kreise durch den Erlaß Peene bei Carnin bewilligten der letzteren Chaussee genehmigte Chausseestrecke von Usedom bis zur Peene bei Zecherin; unter

das Statut für den Verband zur Regulirung des Obrzycko⸗ oder faulen Ibra-Flusses in den Kreisen Grünberg, Bomst und Züllichau⸗Schwiebus. Vom 4. April 1864; unter die Bekanntmachung der Ministerial⸗ Erklärung vom 3. Dezember 1862, betreffend die mit der Großherzog lich sachsen weimar⸗ eisenachischen und der Herzoglich sachsen⸗ coburg und gothaischen Regierung vereinbarte Modification der wegen Verwendung der Abgabe von der Thüringischen Eisenbahn in dem Staatsvertrage vom 19. April 1844 enthaltenen Bestimmungen. Vom 27. April 1863, und unter die Bekanntmachung der Ministerial Erklärung vom 22. Januar 1864, betreffend die mit der Fürstlich reuß⸗ plaufschen Regierung vereinbarte Modification der we⸗ gen Verwendung der Abgabe von der Weißenfels⸗ Geraer Eisenbahn in dem Staatsvertrage vom 2. April 1857 enthaltenen Bestimmungen. Vom 27. April 1864.

Berlin, den 12. Mai 1864.

Debits-Comtoir der Gesetzsammlung.

Krizgs⸗Ministerium.

Bekanntmachung.

Eine diesseits ausgefertigt Bekanntmachung, welche die unter laufender Nummer 184 bis einschließlich 197 hier eingegangenen patriotischen Gaben für die Verwundeten und Invaliden der Preußi—⸗ schen Armee in Schleswig, sowie für die Hinterbliebenen der dort Gefallenen umfaßte, ist durch ein Versehen den Redactionen der be— treffenden öffentlichen Blätter nicht zugegangen.

In Folge dessen wird hiermit nachträglich Kenntniß gebracht, daß unter laufender Nummer 181) von einem ehemaligen freiwilligen

Jäger 185) don Herrn Landrath von Lattorf zu Salzwedel durch Sammlung. K 186) von Herrn Maler Edmund Rabe hier . 187) von Herrn Gerichts - Actuar Lau— bengeyer zu Hoyerswerda, gesam— melt 15 188) von Herrn Regierungs⸗Präsidenter von Münchhausen zu Frankfurt a. O. desgleichen 91 189) vom Vorstand des patriotischen Vereins zu Cöslin 91 (Außerdem 5 Thlr. zur Pflege der Verwundeten dem König— lichen Militair⸗Oekonomie⸗De⸗ partement überwiesen.) 1960) vom patriotischen Verein in Ta— piau . 191) vom Magistrat zu Aschersleben durch Sammlung 192) durch Herrn Geheimen Regierungs⸗ Rath und Landrath Danneil zu Naumburg a. S., vom Professor Herrn Koberstein zu Pforta, von dortigen Lehrern und Beamten pgesammelt 193) von Herrn Apotheker Boettcher zu Deutsch⸗Eylau, durch Sammlung 194) von der Königlichen Inspection der Besatzung der Bundes- Festung Mainz, Erlös für verkaufte von Johnstonsche Brochüren. ...... 195) von Herrn Jacobi⸗Scherbening hier 196) von den Herren Schulzen Klaassen

und Siemund in Thörichthof und

Blackendorf bei Altfelde gesammelt 21 197) von der jüdischen Wohlthätigkeits—

Anstalt Magine⸗Reim hier durch

Ganmlung... , ,. 40

zur öffentlichen

500 Thlr. Sgr.

IF

Nr Thlr. T Sgr.

als der

patriotische Gaben hierher gesandt und dem Fonds, welcher be unterzeichneten Abtheilung für den oben angegebenen Zweck ge

sammelt wird, einverleibt worden sind.

Indem die Abtheilung den patriotischen Gebern ihren wärmsten

Dan? hiermit ausspricht, bemerkt dieselbe, daß obige Summe von

975

Thlr. 2 Sgr. 8Pf. in der Gesammt⸗Summa von 20.294 Thlr.

3 Sgr. 3 Pf., welche die mit laufender Nr. 193 beginnende Be.

kanntmachung vom 11. April 1864 nachweist,

enthalten ist. Berlin, den 5. Mai 1864.

Kriegs⸗Ministerium, Abtheilung für das Invaliden⸗Wesen. Koehlau. von Kirchbach.

Berlin, 11. Mai. Se. Majestät der König haben Allergn—

digst geruht: Dem Dr. juris Adolph Jonas zu Berlin die Er— laubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Persischen Löwen ; und Sonnen-Ordens fünfter Klasse zu ertheilen.

nn mach u ng.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem

1. Juli d. J. ein neues evangelisches Schullehrer⸗Seminar zu Dros— sen für den Regierungsbezirk Frankfurt eröffnet werden wird.

Der Termin der Aufnahmeprüfung ist von uns auf den (6.

und 17. Juni d. J. festgesetzt worden, zu welchem die Aspiranten, welche von uns für zulassungssähig erklärt worden sind, in Drossen sich bei dem Direktor der Anstalt am 15. Juni Nachmittags einzu—

finden haben.

Die übrigen Bedingungen der Aufnahme sind aus

der hier folgenden Nachricht von dem Königlichen evange— lischen Schullehrer⸗Seminar zu Drossen zu ersehen.

1

5)

Das Schullehrer⸗Seminar zu Drossen hat die Aufgabe, Lehrer

für Volksschulen zunächst im Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O.

theoretisch und praktisch auszubilden.

Die Dauer der Bildungszeit ist auf drei Jahre, die Zahl der

Zöglinge auf neunzig festgesetzt.

Die Aufnahme neuer Zöglinge erfolgt einmal im Jahre, zu

ö in dem laufenden Jahre jedoch ausnahmsweise erst am

Juli.

Dicsenigen, welche die Aufnahme nachsuchen, haben bis zum

1. Juni d. J. mit dem betreffenden Gesuche bei uns einzu—

reichen:

a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebens⸗ lauf, welcher außer den nöthigen Personal⸗Nachrichten den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schulamt darstellt,

b) ihren Tauf⸗ und Confirmationsschein,

ch ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und reli⸗ giöse Befähigung zum Schulamte und ein Zeugniß über ihre untadelhafte Führung,

d) ein ärztliches Gesundheitsattest, in welchem auch die an ihnen erfolgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß,

e) ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren er— neuerte Pocken⸗Impfung,

f) ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht,

g) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, wie viel sie an Kostgeld auf die ganze Dauer der Bildungs; zeit zu zahlen im Stande sind.

Es können nur solche junge Leute zugelassen werden, welche die Jahre der Bildungsfähigkeit noch nicht überschritten, aber berests ein Alter von 18 Jahren erreicht haben, oder doch einem solchen Alter sehr nahe stehen. Schulamts ⸗Präparanden welche bei der Ersatz⸗Aushebung für das stehende Heer bereits geloost haben, müssen sich vor ibrer Aufnahme in das Se⸗ minar über ihre Militairverhältnisse ausweisen.

Ueber ihre Aufnahme in das Seminar entscheidet der Ausfall

der Aufnahme-Prüfung, welcher den Geprüften sobald alt

möglich bekannt gemacht werden soll.

Abgesehen davon, daß auf die allgemeine Bildung des Präpa⸗

randen Gewicht gelegt wird, müssen an denselben hinsichtlich seiner Kenntnisse und Fertigkeiten die Forderungen gestellt werden, welche das Regulativ vom 2. Oktober 1854 näher

bezeichnet. .

Bei sämmtlichen Zöglingen wird das erste Halbjahr als Probe⸗

zeit betrachtet, und die Anstalt behält sich vor, Zöglinge, welche sich bei näherer Kenntniß als ungeeignet für den Lehrstand erweisen, blos aus diesem Grunde zu entlassen.

Sämmtliche Seminaristen wohnen in der Anstalt und haben für Wohnung, Heizung, Licht und Beksstigung jährlich funf⸗ zig Thaler in Quartalraten zu 12 Thlr. 15 Sgr. voraus⸗ zuzahlen. Für Brot jedoch, für Kleidung, Wäsche, Bücher,

sie an den Ufern der Ostsee,

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Arznei und alle übrigen Bedürfnisse hat jeder Zögling aus

eignen Mitteln zu sorgen. Jeder Seminarist hat ein

zwei Wollenen Decken, nebst den erforderlichen zubringen. Bettstellen liefert die Anstalt.

Die bes der Aufnahme versprochenen Zablungen, auf welche die Anstalt mit Bestimmtbeit rechnen muß, sind pünktlich zu seistnn und können nachträgliche Gesuche um Erlaß des Kost⸗ geldes nicht berücksichtigt werden. ö ; Seminaristen, welche durch Fleiß, Fortschritte, untadelhaftes Verhalten gute Hoffnungen erwecken, werden bei Verleihung der von der Anstalt abhangenden Unterstützungen nach Maß⸗ gabe ihrer Bedürftigkeit und der vorhandenen Mittel berück⸗ sichtigt. Ganze oder halbe Freistellen können in der Regel erst vom Iten Halbjahr ab gewährt werden. .

19 Jeder Seminarist hat bei seiner Aufnahme tine schriftlich Erklärung auszustellen, durch welche er sich verpflichtet, jede ihm von der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. über. tragene Lehrerstelle anzunehmen und wenigstens drei Jahre lang zu verwalten, im, Weigerungsfalle aber für jedes Halb. jahr seiner Bildungszeit zehn Thaler und den Detrag der etwa genossenen Unterstützungen an den Seminar -⸗Fonds zurück-

ahlen. . . . Zöglinge, welche in der Abgangsprüfung das Er⸗ forderliche leisten, haben die Aussicht einer baldigen Anf dung im Bezirk der Königlichen Regierung zu Frankfurt, und werd en nach Maßgabe ihres im Seminar bewiesenen Wohlverhaltens und ihrer erlangten Tüchtigkeit von der Königlichen Regierung bei Besetzung der von ihr abhängigen Schulstellen gern be— sonders berücksichtigt werden.

Berlin, den 6. Mai 1864.

Königliches Provinzial ⸗Schul-⸗Kollegium.

Bett oder eine Matratze mit Bezügen mit⸗

Reichenau.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 11. Mai. Se. Mai stä t der nig trafen heute früh mit dem Courierzuge aus ECöͤln hier ein; den ng hatte sich eines unbedeutenden Unfalls wegen les gerieth eine Axe in Brand) um eine Stunde verspätet.

Um 10 Uhr besichtigten Seine Felde die 1 Garde⸗Keavallerie-Regimenter, nahmen nach der Rückkehr die militairischen

Köln, 11. Mai. Die hiesige Zeitung, veröffentlich heute einen Bericht über die am 9. d. stattgehabte Feierlichkeit bei der ö weihung der Stadtbahn in Coblenz, der neuen Rheinbrücke und der Bahn nach Lahnstein. Demselben entnehmen wir. nachstehende Ur funde und die auf die Verlesung derselben erfolgte Aeußerung Sr. Majestät des Königs: ö Sr 3 , am 9. Mai Im vierten Jahre der gi ,. gierung SJ. Majestät des Königs Wilhelm l. geruhten Se. . Hönig und Ihre Majestät die Königin Augusta von Preußen in , 6. Ihrer Königsichen Hoheit der Großherzogin von Baden. Sr. Hoheit . H mig don Nassau, höchster und boher Herren, höchster und hoher . . ö. zialbehörden, des Ober- Bürgermeisters, der Bürgermeister und . . Verordneten der Städte Coblenz und Ehrenbreitstein, so wie des ö strationsrathes und der Direction der mit dem Baue, betraut . ö. nischen Eisenbahn · Gesellschaft, die vollendete feste Brücke zwi chen ,, Ehrenbreitstein, so wie die Rhein und Lahn verbindende Eisenba ö ö 9 Oberlahnstein unter den Segenswünschen des zahlreich , . 5 ö. feierlich zu eröffnen. Zur dauernden Erinnerung an die . . endung dieses Bauwerkes, das unter dem glorreichen n, ö. e zollern, wenige Jahre nach Vollendung der festen Rheinbrücken 13. oli ö. Mainz, bei dem uralten Coblenz, die beide in deutsch · patriotischer esint . treu verbundenen Ufer des schönen deutschen Stromes auch mit festen, 3 nen Banden zusammengeschmiedet hat, wurde diese Urkunde gen nnn und von Seiner Majestät dem Könige, Ihrer Majestät der Königin 39 6 höchsten und hohen AÄnwesenden, so wie von den Vertretern a t gan ä Eisenbahn. Gesellschaft unterzeichnet, mit der Bestimmung⸗ 6 . . . der in einer besonderen Pergament Rolle beigefügten ,, ö. . . in demselben Brückenpfeiler aufbewahrt werde in welchem am ]11. No e . 1867 die Urkunde über die durch Ihre Majestät die 3 , d. . gnädigst vollzogene Grundsteinlegung eingesenkt wurde. . ö. ne g Werk im Kriege eine starke Wehr, im Frieden Träger de . fe fe gelten Verkehrs * Jahrtausende überdauernd, der fernen ,, ier davon ablegen, daß unter der Hohenzollern Führung an den ,, Rheines die Tage der großen Vergangenheit nen erstanden, , . 1 Kampfe, im Frieden kunstgeübt, unvergängliche Werke der Gegenw überlieferten!« ; 33

. Majestät der König erwiderte in etwa folgenden Worten:

Sie haben die ruhmwvollen Thaten der Armee erwähnt, wie im deutschen Reichslande, den Sieg Sie haben gesagt, daß das neu

Majestät auf dem Tempelhofer

Meldungen entgegen.

unseren Fahnen verschafft haben;

die in Berlin stehen, und

errichtete Werk eben so den Zwecken des Friedens als auch denen

des Krieges diene. Ich freue Mich, von Ihnen das aussprechen zu hören, was Mir in diesen Tagen an allen Orten, wohin Ich ge⸗ kommen bin, gesagt worden ist; daß nämlich die Wehrhaftigkeit des Volkes den Grund zu aller materiellen und staatlichen Größe bildet. Die Beachtung dieser Regel hat Mir Mein hochseliger Vater einge · prägt, Mein hochseliger Bruder hat danach gehandelt und Ich werde stets darauf Acht haben. Ich danke Allen, welche ihre Thätigkeit diesem schönen Werke gewidmet haben.“ .

Swinemünde, 9. Mai. Die hier stationirten 5 Kanonen⸗ boote nebst dem Raddampfer Verein« gingen heute Vormittag 9 Uhr in See, steuerten westlich, manövrirten in der Höhe von Heringsdorf und retournirten gegen 6 Uhr Nachmittags. Dänen waren nicht in Sicht. (Osts.-Ztg.)

Pillau, 8. Mai. Ein dänisches Kriegsschiff war heute von Morgens 6 Uhr bis Mittags auf der hiesigen Außenrhede und ging dann nordwärts. .

Neufahrwasser, 10. Mai. In Sicht 1 dänisches Linien- schiff in östlicher Richtung. Kauffahrer keine in Sicht. Mehrere schutzsuchende Schiffe innerhalb Hela zu Anker. (Danz. D.)

Schleswig. Flensburg, 9. Mai. Der öͤsterreichische Ge⸗ neral Graf Gondrecouxt ist heute Mittag, von Kolding kom⸗ mend, hier durchpassirt und sogleich nach Gravenstein weiter gereist. Von dem preußischen Feldpost⸗Conducteur, welcher gestern Nacht Hadersleben auf hier passirte, ist die Meldung eingelaufen, daß da⸗ selbst um 11 Uhr Nachts die österreichische Garnison allarmirt wurde und ausmarschirt ist. Näheres darüber ist bisher nicht zu erfahren gewesen. (S. H. Ztg)

Düppel, 8. Mai. Um Thatsächliches zu berichten, melde ich, daß auf Alsen der Lazarethtyphus ausgebrochen ist, und daß dieser Seuche täglich 30 bis 40 Mann der Besatzung zum Opfer fallen. Ueber Fridericia erfahren wir immer mehr Details, welche die stattgefundene Meuterei der Besatzung, wodurch der Abzug derselben veranlaßt wurde, außer allem Zweifel stellen. (S. H. Ztg.)

Hamburg, 10. Mai. Hier ist ein Comité zur Verpflegung der in dem gestrigen Seegefecht Verwundeten in Bildung begriffen.

Die zu Cuxhaven erscheinende Zeitung hat folgendes Extra⸗= blatt veröffentlicht: Gestern Nachmittag hat südlich von Helgoland zwischen dem österreichisch⸗preußischen und dem dänischen Geschwader ein zweistündiges Seegefecht stattgefunden. Die Dänen, zum Rück⸗ zuge geziwungen, steuerten nordwärts, konnten aber weil der Vor⸗ dermast der Fregatte „Schwarzenberg in Brand geschossen war, von den alliirten Schiffen nicht nachdrücklich verfolgt werden. Der Verlust der Dänen ist unbekannt. Der »Schwarzenberg« hat etwa FG Todte und Verwundete, unter den letzten viele schwer; auf dem »Radetzky⸗ waren 5 Kampfunfähige, auf den preußischen Kanonen⸗ booten keine. Die Mannschaften kämpften mit außerordentliche Bravour und Todesverachtung. Die Schnelligkeit der preußischen Kanonenboote und die Vortrefflichkeit ihrer Geschütze bewährte sich auf das Glänzendste. Ein hier zusammengetretenes Comité zur Pflege der Verwundeten findet bei den Mitbürgern durch Anerbie⸗ tungen aller Art die thätigste Unterstützung.

Nach einem hier eingegangenen Telegramm aus Cux⸗ haven ist heute Nachmittag Uhr der preußische Avisodampfer „Adler mit den schwer verwundeten Oesterreichern nach hier abge⸗

0 . . ( ö. Aus Cuxhaven vom 5. d. M. wird von dem Königlichen Geschwader (Adler., „Basilisk« und »Blitz') dem Danz. Dampfb.« Folgendes mitgetheilt: Am 3. d. M. trafen die Kaiserlich österreichi · schen Fregatten »Schwarzenberg« mit 48. Geschützen und Nadetzti mit 22 Geschützen in Rieu wediep ein. Die beiden dänischen Korvetten, welche 22 resp. J 6 Geschütze führten und uns von der Rhede aus überwachten, hatten bei Zeiten das Weite gesucht. Der österreichische Oberbefehlshaber verabredete mit unserem Kommandan⸗ ten Korvetten ⸗Capitain Klatt die sofortige Vereinigung und. Ab⸗ fahrt worauf wir sogleich Dampf machten und den österreichischen Schiffen zuvörderst nach Cuxhaven folgten.

In der heutigen Sitzung der Ersten ö en 6a Politik des etreffend, zur Berathung.

stein sagte, daß die Re⸗ Unterredungen Platen's elbstständigkeit

s in der Sue⸗

cessionsfrage wi

Platen's: Die

und vollständiges Bild.

Wahrung des deutschen Rechts Rothwendigkeit der Lostrennun Auf Rössing's Frage, ob Herzogthümer als Trennung

von Hammerstein ausweichen vertagt worden.

8 über Platen's ng von der Dänemark.