1864 / 110 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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welche in ganzen Wagenladungen don mindestens 190 Centnern auf diretten . von den Ostbahn Stationen Danzig, Elbing, Königsberg und erburg nach Minden oder nach Stationen westlich von Minden, resp. Rach Hamburg zur Versendung kommen / bis Berlin zum Tarifsatz von Einem Pfennig pro Centner und Meile nebst einer Expeditionsgebühr von cinem Thaler pro 100 Centner befördert werden. Soweit die gegenwãrtig gůltigen r ff von Stationen vor. den enannten vier Orten nach Berlin sich höͤher stellen, als dieser ermäßigte X des hinterliegenden Seeplatzed,/ wird auch auf den betreffenden Sta⸗ ionen nur der herabgesetzte Tarifsatz der nächsten von den obenbenannten rückwärts gelegenen Hafenstationen Anwendung finden.

Diese Tarifermäßigung tritt so fort in Kraft und bleibt bis 4 Wochen nach Beseitigung der daͤnischen Blokademaßregeln bestehen.

Die Beförderung der Eingangs namhaft gemachten Transportgegen · stände kann indeß nur so weit stattfinden, als die erforderlichen Eisenbahn ˖ wagen bei den unterzeichneten Verwaltungen disponibel gestellt werden kön nen. Transport in bedeckten Wagen kann außerdem nicht in Aussicht gestellt werden. ö

Vermittelungs ˖ Adressen auf der Strecke von den Aufgabe ·˖ Sta tionen bis Minden resp. Hamburg sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Der betreffende Spezial ⸗-Tarif ist bei sämmtlichen Güter Expeditionen der Ostbahn, so wie bei der Güter Expedition der Niederschlesisch⸗Märkischen Bahn in Berlin einzusehen.

Nachrichtlich wird bemerkt, daß im bezeichneten Verkehr für den Trans. port auf der Berliner Verbindungsbahn nur der Kohlenfrachtsatz, und auf ber Berlin ⸗Hamburger Bahn ein Saß von 15 Pf. pro Centner und Meile zur Erhebung kommen soll. Unter welchen Bedingungen auch im Nord⸗ deutschen Eisenbahn Verbande Ermäßigungen stattfinden sollen, wird seiner Zeit bekannt gemacht werden. .

Bromberg und Berlin, den 5. Mai 1864.

Königliche Direction der Ostbahn. Königliche Direction der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung.

Die Bestimmungen in den §§8. 3 und 25 des Betriebs Reglements für die Staats und unter Staats Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 17. Februar 1862 sind aufgehoben.

Es werden an deren Stelle fortan die hierunter folgenden Bestimmun⸗ en maßgebend sein; von ihnen treten die mit lateinischen Lettern gedruckten Vu son⸗ für den Lokal und inneren Verbands Verkehr der Staats. und unter Staats Verwaltung stehenden Eisenbahnen unter einander gleichfalls als besonderes Reglement in Kraft:

Dokumente, Gold und Silberwaaren, Edelsteine, lechte Perlen, Pretio · sen, Platina, baare Gelder, Gemälde und andere Kunstgegenstände, so wie

alle Guter, rücksichtlich deren das Interesse an der rechtzeitigen Liefer

Zh vorgesehenen Sätze übersteigt, sind von der Beförderung im Ver erkehr durchweg , n en. 1. mit Aäch hie vorstehend benannten Gegenstände werden, so

weit sie nicht postzwangspflichtig sind, zur Beförderung an.

genommen. . Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken von der Beförderung ausgeschlossen sind, wird nr. bekannt gemacht.

Der von der Eisenbahn zu leistende Ersatz des durch Versäumung der Lieferungszeit entstandenen, von dem Enischädigungsberechtigten nachzu. weisenden Schadens, soll, im Fall die Versäumniß nicht mehr als 24 Stun. den beträgt, den Betrag der halben Fracht, und im Falle längerer Ver. säumniß als 24 Stunden den Betrag der ganzen Fracht nicht übersteigen

Will der Versender einen darüber hinausgehenden Schadensersatz durch Declaration eines bestimmten Betrages, als der Höhe seines Interesses an der rechtzeitigen Lieferung, sich sichern, so hat er das Gut zum Transport im Lokalverkehr der Verwaltung der Absendestation unter den für diese er. lassenen reglementarischen Bestimmungen aufzugeben. (Siehe §. 3.)

Die 6 eines bestimmten Betrages als des Interesses der rechtzestigen Ablieferung erfolgt durch Eintragung in die dazu bestimmte Rubrik des Frachtbriefes. Dieselbe muss Be- huks ihrer Gültigkeit in der . Rubrik mit Buchstaben eingetragen unc mit dem schriftlichen Visum der Versandt- Güter- Expedition versehen sein.

Hat der Versender einen bestimmten Betrag als das Inter- esse der rechtzeitigen Ablieferung in dieser Form ausdrücklich angegeben, so ist die Eisenbahn, welche in diesem Falle einen besonderen, im Tarif festzustellenden Luschlag zu den Fracht- geldern erheben dark, auch über den Betrag der Fracht hinaus Bis höchstens zu dem Betrage der deklarirten Summe den nach- gewiesenen Sehaden zu vergüten verpflichtet.

Bromberg, den 29. April 1864.

Königliche Direction der Ostbahn.

1270 Werra ⸗Eisenbahn.

Die Betriebsrechnungen der Werrabahn resb. der Bahnstrecke Coburg Lichtenfels pro November und Dezember 1858 und pro 1859 werden nach §. 42 des Statuts vom 215 d. M ab sechs Wochen lang auf unserm · teau zur Einsicht für die Actiongire aufgelegt.

Meiningen, den 9. Mai 1864. Der Verwaltungsrath der Werra · Eisenbahn · Gesellschaft. F. von Uttenhoven. E. Wag ner. C. Thon.

1241]

Bergbau⸗Actien⸗ Gesellschaft Borussia in Dortmund

Bilanz vom 31. Dezember 1863.

A TCI Vn.

Grundbesitz⸗Conto. ..

Gruben⸗Conto, nach Abzug d

Bau⸗Conto, nach Abzug

Coaksbrennerei⸗Anlage⸗ schreibung Maschinen⸗Conto, nach Abzu Abschreibung Utensilien⸗ CLonto F ö Mobilien Conto z 0.

Pferde und Pferdegeschirr⸗Eonti,

Coaksbrennerei⸗Conto, Bestände ˖

Kohlenbau⸗Conto,

Materialien ⸗Conto,

Wechsel⸗Conto,

Cassa⸗Conto

Diverse Debitoren

Actien⸗Kapital⸗-Conto..

*

C O = 8

*

.. ö.

26 461. ir NV J-

S

Oldenburger Anleihe⸗Conto s vom 31. Dezember 1862. .....

Hiervon ab: für im

Zinsen⸗-Conto, rückständige fällige Zins⸗Coupons.

Virnidenden⸗-Cönto, rückhandige fällige Dividendenscheine != .

Reservefonds⸗Conto, Bestand vom 31. Dezember 1862 Zuschuß vom Jahre 1863

Diverse Kreditoren ... Gewinn- und Verlust⸗Conto, ab: 1) Betrag der eingeloͤster 25 Gesammtbetrag der A 3) die dem Reserbefonds

2

9404. ,

39 Stück ausgelooste Obligationen

2 9 2 2 2 * ö

28, 8 (4. 0. —. 21 18.407.

2 Hierzu: der reservirte Gewinn vom 31. Dejember 1862

und besteht der Verwaltungsrath unserer Gesellschaft jetzt aus folgenden Mitgliedern: Wilh. v. Born, Vorsihender, in Dortmund,

1) Banquier

ü 4böb. 29. 8. 5 b46. 15. 19.f 16413. Thir. 811.571.

2) Kaufmann Friedr. Klewitz, Stelkvertreter, in Dortmund,

3) Hauptmann a. D.

d Kaufmann Theodor Harig in Magdeburg,

5s. Banquier Carl Knorr in Berlin. Dortmund, den J. Mai 1864.

Friedr. v. Rappard, in Dortmund,

Der Verwaltungsrath.

ber g, e. der durch verspätete Lieferung entstehende Schaden w

Aachen ⸗Düss eldorf Ruhrorter Eisenbahn.

Fahrplan vom 1 Mai 1864 bis auf Weiteres.

Von Ruhrort und Düsseldorf nach Aachen.

Per-

sonenzug

Lokalzug

Schnellzug

nenzug

Per

Lokalzug so

Per

sonenzug

41. 15,2. 3 Kl. alle 4 Kl.

Güterzug

mit Personen

2, 3., 4. Kl. alle

Stationen.

Abfahrt Ankft

Düsseldorf Abfahrt Gladbach Abfahrt Aachen M. Ankft

Gladbach

5 e 88 2 S R 85 2 8 3

Güterzug mit

P

.

ersonen

4

3. 4. Kl.

ö 8 285 3. Kl 926 Ankunft 1028

1

Personen˖ zug alle 4 Kl.

mit ersonen

Güterzug

P

2.

3.4. Kl.

scheidt lnkunft 428

3535 bis Kohl⸗ 2

Schnellzug

Güterzug

mit rso

M. P

nen

8 6

I. 1. 2. 3. Kl.

Personen · zug

520 5 30

2350 Ankunft 317

1210 12 21

Per

sonenzug

Kl alle 4 Kl. 1.2.3.

Von Aachen nach Düsseldorf und Ruhrort.

mit

Güterzug

Personen 3.

2.

A Kl. alle 4

97 917

60 5185 6 44

Stationen.

Gladbach Abfahrt

Crefeld

Gladbach Abfahrt Düss eldorf Ankft.

Gladbach Ankft.

Aachen M. Abfahrt Uerdingen

125

1130

Düsseldorf 93

Lokalzüge:

835

Düsseldorf 8 16

Reuß

Lokalzüge:

926

6 2385

10 46 240 40

938

Aachen, den 28. April 1864.

1

Das Nähere ergeben die auf den Stationen ausgehängten gedruckten Fahrpläne.

Königliche Direction,