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welche in ganzen Wagenladungen don mindestens 190 Centnern auf diretten . von den Ostbahn Stationen Danzig, Elbing, Königsberg und erburg nach Minden oder nach Stationen westlich von Minden, resp. Rach Hamburg zur Versendung kommen / bis Berlin zum Tarifsatz von Einem Pfennig pro Centner und Meile nebst einer Expeditionsgebühr von cinem Thaler pro 100 Centner befördert werden. — Soweit die gegenwãrtig gůltigen r ff von Stationen vor. den enannten vier Orten nach Berlin sich höͤher stellen, als dieser ermäßigte X des hinterliegenden Seeplatzed,/ wird auch auf den betreffenden Sta⸗ ionen nur der herabgesetzte Tarifsatz der nächsten von den obenbenannten rückwärts gelegenen Hafenstationen Anwendung finden.
Diese Tarifermäßigung tritt so fort in Kraft und bleibt bis 4 Wochen nach Beseitigung der daͤnischen Blokademaßregeln bestehen.
Die Beförderung der Eingangs namhaft gemachten Transportgegen · stände kann indeß nur so weit stattfinden, als die erforderlichen Eisenbahn ˖ wagen bei den unterzeichneten Verwaltungen disponibel gestellt werden kön nen. — Transport in bedeckten Wagen kann außerdem nicht in Aussicht gestellt werden. ö
Vermittelungs ˖ Adressen auf der Strecke von den Aufgabe ·˖ Sta tionen bis Minden resp. Hamburg sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der betreffende Spezial ⸗-Tarif ist bei sämmtlichen Güter Expeditionen der Ostbahn, so wie bei der Güter ⸗ Expedition der Niederschlesisch⸗Märkischen Bahn in Berlin einzusehen.
Nachrichtlich wird bemerkt, daß im bezeichneten Verkehr für den Trans. port auf der Berliner Verbindungsbahn nur der Kohlenfrachtsatz, und auf ber Berlin ⸗Hamburger Bahn ein Saß von 15 Pf. pro Centner und Meile zur Erhebung kommen soll. — Unter welchen Bedingungen auch im Nord⸗ deutschen Eisenbahn Verbande Ermäßigungen stattfinden sollen, wird seiner Zeit bekannt gemacht werden. .
Bromberg und Berlin, den 5. Mai 1864.
Königliche Direction der Ostbahn. Königliche Direction der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn.
Bekanntmachung.
Die Bestimmungen in den §§8. 3 und 25 des Betriebs Reglements für die Staats ⸗ und unter Staats Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 17. Februar 1862 sind aufgehoben.
Es werden an deren Stelle fortan die hierunter folgenden Bestimmun⸗ en maßgebend sein; von ihnen treten die mit lateinischen Lettern gedruckten Vu son⸗ für den Lokal ⸗ und inneren Verbands Verkehr der Staats. und unter Staats Verwaltung stehenden Eisenbahnen unter einander gleichfalls als besonderes Reglement in Kraft:
Dokumente, Gold ⸗ und Silberwaaren, Edelsteine, lechte Perlen, Pretio · sen, Platina, baare Gelder, Gemälde und andere Kunstgegenstände, so wie
alle Guter, rücksichtlich deren das Interesse an der rechtzeitigen Liefer
Zh vorgesehenen Sätze übersteigt, sind von der Beförderung im Ver erkehr durchweg , n en. 1. mit Aäch hie vorstehend benannten Gegenstände werden, so
weit sie nicht postzwangspflichtig sind, zur Beförderung an.
genommen. . Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken von der Beförderung ausgeschlossen sind, wird nr. bekannt gemacht.
Der von der Eisenbahn zu leistende Ersatz des durch Versäumung der Lieferungszeit entstandenen, von dem Enischädigungsberechtigten nachzu. weisenden Schadens, soll, im Fall die Versäumniß nicht mehr als 24 Stun. den beträgt, den Betrag der halben Fracht, und im Falle längerer Ver. säumniß als 24 Stunden den Betrag der ganzen Fracht nicht übersteigen
Will der Versender einen darüber hinausgehenden Schadensersatz durch Declaration eines bestimmten Betrages, als der Höhe seines Interesses an der rechtzeitigen Lieferung, sich sichern, so hat er das Gut zum Transport im Lokalverkehr der Verwaltung der Absendestation unter den für diese er. lassenen reglementarischen Bestimmungen aufzugeben. (Siehe §. 3.)
Die 6 eines bestimmten Betrages als des Interesses der rechtzestigen Ablieferung erfolgt durch Eintragung in die dazu bestimmte Rubrik des Frachtbriefes. Dieselbe muss Be- huks ihrer Gültigkeit in der . Rubrik mit Buchstaben eingetragen unc mit dem schriftlichen Visum der Versandt- Güter- Expedition versehen sein.
Hat der Versender einen bestimmten Betrag als das Inter- esse der rechtzeitigen Ablieferung in dieser Form ausdrücklich angegeben, so ist die Eisenbahn, welche in diesem Falle einen besonderen, im Tarif festzustellenden Luschlag zu den Fracht- geldern erheben dark, auch über den Betrag der Fracht hinaus Bis höchstens zu dem Betrage der deklarirten Summe den nach- gewiesenen Sehaden zu vergüten verpflichtet.
Bromberg, den 29. April 1864.
Königliche Direction der Ostbahn.
1270 Werra ⸗Eisenbahn.
Die Betriebsrechnungen der Werrabahn resb. der Bahnstrecke Coburg Lichtenfels pro November und Dezember 1858 und pro 1859 werden nach §. 42 des Statuts vom 215 d. M ab sechs Wochen lang auf unserm Bü · teau zur Einsicht für die Actiongire aufgelegt.
Meiningen, den 9. Mai 1864. Der Verwaltungsrath der Werra · Eisenbahn · Gesellschaft. F. von Uttenhoven. E. Wag ner. C. Thon.
1241]
Bergbau⸗Actien⸗ Gesellschaft Borussia in Dortmund
Bilanz vom 31. Dezember 1863.
A TCI Vn.
Grundbesitz⸗Conto. ..
Gruben⸗Conto, nach Abzug d
Bau⸗Conto, nach Abzug
Coaksbrennerei⸗Anlage⸗ schreibung Maschinen⸗Conto, nach Abzu Abschreibung Utensilien⸗ CLonto F ö Mobilien ⸗ Conto z 0.
Pferde und Pferdegeschirr⸗Eonti,
Coaksbrennerei⸗Conto, Bestände ˖
Kohlenbau⸗Conto,
Materialien ⸗Conto,
Wechsel⸗Conto,
Cassa⸗Conto
Diverse Debitoren
Actien⸗Kapital⸗-Conto..
—
*
— C — O — = 8
*
.. ö.
26 461. ir NV J-
S
Oldenburger Anleihe⸗Conto s vom 31. Dezember 1862. .....
Hiervon ab: für im
Zinsen⸗-Conto, rückständige fällige Zins⸗Coupons.
Virnidenden⸗-Cönto, rückhandige fällige Dividendenscheine != .
Reservefonds⸗Conto, Bestand vom 31. Dezember 1862 Zuschuß vom Jahre 1863
Diverse Kreditoren ... Gewinn- und Verlust⸗Conto, ab: 1) Betrag der eingeloͤster 25 Gesammtbetrag der A 3) die dem Reserbefonds
2
9404. ,
39 Stück ausgelooste Obligationen
2 9 2 2 2 * ö
28, 8 (4. 0. —. 21 18.407.
2 Hierzu: der reservirte Gewinn vom 31. Dejember 1862
und besteht der Verwaltungsrath unserer Gesellschaft jetzt aus folgenden Mitgliedern: Wilh. v. Born, Vorsihender, in Dortmund,
1) Banquier
ü 4böb. 29. 8. 5 b46. 15. 19.f 16413. Thir. 811.571.
2) Kaufmann Friedr. Klewitz, Stelkvertreter, in Dortmund,
3) Hauptmann a. D.
d Kaufmann Theodor Harig in Magdeburg,
5s. Banquier Carl Knorr in Berlin. Dortmund, den J. Mai 1864.
Friedr. v. Rappard, in Dortmund,
Der Verwaltungsrath.
ber g, e. der durch verspätete Lieferung entstehende Schaden w
Aachen ⸗Düss eldorf Ruhrorter Eisenbahn.
Fahrplan vom 1 Mai 1864 bis auf Weiteres.
Von Ruhrort und Düsseldorf nach Aachen.
Per-
sonenzug
Lokalzug
Schnellzug
nenzug
Per
Lokalzug so
Per
sonenzug
41. 15,2. 3 Kl. alle 4 Kl.
Güterzug
mit Personen
2, 3., 4. Kl. alle
Stationen.
Abfahrt Ankft
Düsseldorf Abfahrt Gladbach Abfahrt Aachen M. Ankft
Gladbach
5 e 88 2 S — — — R 85 2 8 3
Güterzug mit
P
.
ersonen
4
3. 4. Kl.
ö 8 285 3. Kl 926 Ankunft 1028
1
Personen˖ zug alle 4 Kl.
mit ersonen
Güterzug
P
2.
3.4. Kl.
scheidt lnkunft 428
3535 bis Kohl⸗ 2
Schnellzug
Güterzug
mit rso
M. P
nen
8 6
I. 1. 2. 3. Kl.
Personen · zug
520 5 30
2350 Ankunft 317
1210 12 21
Per
sonenzug
Kl alle 4 Kl. 1.2.3.
Von Aachen nach Düsseldorf und Ruhrort.
mit
Güterzug
Personen 3.
2.
A Kl. alle 4
97 917
60 5185 6 44
Stationen.
Gladbach Abfahrt
Crefeld
Gladbach Abfahrt Düss eldorf Ankft.
Gladbach Ankft.
Aachen M. Abfahrt Uerdingen
125
1130
Düsseldorf 93
Lokalzüge:
835
Düsseldorf 8 16
Reuß
Lokalzüge:
926
6 2385
10 46 240 40
938
Aachen, den 28. April 1864.
1
Das Nähere ergeben die auf den Stationen ausgehängten gedruckten Fahrpläne.
Königliche Direction,