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Zins ⸗ Coupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch Toll demjenigen, welcher den Verlust von Zins - Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statigehabten Besitz der Zins Coupons durch Vorzeigung der Schuld verschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-
Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind zum Schlusse des Jahres Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupon-Serie erfolgt bei der Kreis ⸗ Kommunal- Kasse zu Gumbinnen gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ Coupons. Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-Coupons-Serie an den Inhaber der
Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter— schrift ertheilt. Gumbinnen, den .. ten Die kreisständische Finanz Kommission für die Chausseebauten ; im Kreise Gumbinnen.
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. Zins Coupon zu der Kreis Obligation des Kreises Gumbinnen, , über Thaler zu fünf Prozent Zinsen Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am ten 18. . und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis ˖ Obli⸗ gation für das Halbjahr vom bis mit (in Buch⸗ staben) Thalern S der Kreis ˖ Sommunal⸗Kasse zu Gumbinnen. .
Gumbinnen, den
Die kreisständische Finanz ⸗Kommission für die Chausseebauten im Kreise Gumbinnen.
Dieser Zinseoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum 31. Dezember 18. einschließlich erhoben wird.
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. Talon zur Kreis ⸗Obligation des Kreises Gumbinnen.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Kreises Gumbinnen J , über Thaler .
2 fünf Prozent Zinsen, die te Serie Zins-Coupons für die fünf Jahre 18. bis 18. Fei der Kreis⸗Kommunal-Kasse zu Gumbinnen, nach Maß⸗ gabe der diesfälligen, in der Obligation enthaltenen Bestimmungen.
Gumbinnen, den ten 18..
Die kreisständische Finanz -Kommission für die Chausseebauten im Kreise Gumbinnen.
Allerhöchster Erlaß vom 18. April 1864 — betreffend die Verleihung der fiskalischen Vor rechte für den Bau und die Unterhaltung der Ehausseen im Kreise Gumbinnen, Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen: I) von Gumbinnen über Wal terkehmen bis zur Goldaper Kreisgrenze in der Richtung auf Goldap, 2) von Gum binnen über Nemmersdorf bis zur Darkeh mer Kreisgrenze in der Richtung auf die Kraupischkehmen⸗Darkehmer Staatsstraße, 3) von dem Dorfe Cannapinnen an der Tilsit Gumbinner Staats- Chaussee über Brackupönen und Mingstimmen bis zur Pill⸗ kaller Kreisgrenze in der Richtung auf die Pill⸗ kal len ⸗Til sit er Staatsstraße.
n
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chausseen im Kreise Gumbinnen, Regierungsbezirk Gum— binnen: I von Gumbinnen über Walterkehmen bis zur Goldaper Kreisgrenze in der Richtung auf Goldap, 2) von Gumhinnen über Nemmersdorf bis zur Darkehmer Kreisgrenze in der Richtung auf die Kraupischkehmen - Darkehmer Staatsstraße, 3) von dem Dorfe Cannapinnen an der Tilsit⸗ Gumbinner Staats. Chaussee über Bracku⸗ pönen und Mingstimmen bis zur Pillkaller Kreisgrenze in der Richtun auf die Pillkallen ⸗ Tilsiter Staatsstraße genehmigt habe, verleihe J hierdurch dem Kreise Gumbinnen das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗ Materialien nach Maßgabe der für die Staats -Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der
halbjährige Zinscoupons bis ausgegeben. Für die weitere Zeit werden
künstigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für ö Staats⸗-Ehausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, tin schin lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiun ö so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen . schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats - Chausseen a Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die . Thausseegeld Tarife vom 29. Februar 1810 angehängten Vesn mungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Sir zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch di Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 18. April 1864.
Wilhelm. von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz. An
den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung.
Die Telegraphen ⸗ Station zu Salzbrunn im Regierungsbezit Breslau wird für die Dauer der diesjährige Bade⸗ Saison am 1. Juni e. mit beschränktem Tagesdienste (etr. §. . des Reglement für die Korrespondenz im Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen ⸗ Ver ein) wieder eröffnet werden.
Berlin, den 17. Mai 1864.
Königliche Telegraphen ⸗Direction. Chauvin.
Ministerium des Innern. Köngliches statistisches Büre au.
Prei se der vier Haupt⸗Getreide⸗Arten und der Kartoffeln in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat April 1864 nach einem monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Kar⸗
Namen der Städte. toffeln
Weizen. Roggen. Gerste. Hafer.
1 58 ie D, 1 2 55 355] 286 . 17 3 55 2 263k gi Y Insterburg ; 2656 1. 9 5) Braunsberg e 25m S, 9h 6) Rastenburg . 24 , 11 7) Neidenburg ..... .. 3 * 14 8) Danzig 89 , n. ö 125 9) Elbing . . 29 * 3 15 10) Konitz — 4 29 14 11 Graudenz ; . 264 161 12 Kulm 6 17h 13) Thorn 3 184 alen , ,, .. . , 3 2) Bromberg ...... 3) Krotoschin .. ...... 13 ) Fraustadt 91. ? 15 5) Gnesen 344 144k ö 17h 15
1) Berlin
2) Brandenburg
3) Kottbus
4) Frankfurt a. d. O. 5) Landsberg a. d. W.
1) Stettin 2 tal und. 3) Kolberg 4. Anklam 5) Stolpe
Roggen. Gerste.
RNordhausen 5 Mühlhausen Erfurt
7 Halle
9 Torgau I Muͤnster
2 Dorsten
J Dortmund . 7 Soest
s Werl
9) Witten
10 Menden
1145 Bochum
12 Hattingen
13) Schwerte ......
lil Reilinghausen
) Cöln Elberfeld Düsseldorf .. ... ..
Saarbrück .. . . ..
13 Kreuznach ...... . 13 Simmern ..... .. 14) Koblenz.
15) Wetzlar
16 Düren.... .
33 * 36 * 34 * 35212 3326 39534
Durchschnitts⸗Preise
zer id pilußisch. Städte
Sposenschen Städte brandenb. Städte 5 pommer. Städte Iz schlesischen Städte S sächsischen Städte IMI westfälisch. Städte I6 rheinischen Städte
2231 2564 2911 25246
129
29 * 354 34 *
Durchschnitts⸗Preise pro Monat März
der 13 preußisch. Stadt
Z posenschen Städte 5 brandenb. Städte 5pommersch. Städte 13 schlesischen Städte 8 sächsischen Städte 14 westfäl. Städte 16 rheinisch. Städte
26 k 32
3576 3256 35560 40 * 7 n A6 *
Berlin, 19. Mai. Seine Majestät der König haben Aller= gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An =
legung der ihnen verliehenen Decorationen zu ertheilen, und zwar: des Sterns zum Commandeurkreuz erster Klasse des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem General⸗Major von Uechtritz, Inspecteur der 4. Artillerie ˖ Inspection, sowie der Fürstlich Lippisch en Militair Verdien st Medaille: dem Major Alfter Artillerie Offizier vom Platz in Lugemburg un dem Hauptmann und Batterie Chef von Jagemann von der Niederschlesischen Artillerie ⸗Brigade Nr. 5
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. Mai. Das Königlich dänische General-Zolldirektorat hat unter dem 13. Mai er. an sämmtliche Zollstellen folgendes Circulair erlassen:
»Den Zollstellen wird hierdurch zur Nachricht und Befolgung bekannt gemacht, daß das in dem Circulairschreiben des General⸗DZolldirektorats vom 13 v. Mts. enthaltene Verbot gegen die Ausklarirung dänischer Schiffe nach feindlichen Häfen unter dem eingetretenen Waffenstillstand vorläufig aufgehoben ist.
Stralsund, 16. Mai. Vom Darßer-⸗Ort und Arcona wird gemeldet, daß seit dem 13ten kein dänisches Kriegsschiff mehr in Sicht gewesen. Von Thiessow geht ferner die Nachricht ein, daß heute die beiden ersten Schiffe von Stralsund beim Landtief ausgegangen sind.
(Strals. Ztg.)
Reuß. Gera, 15. Mai. Unser Landtag hat gestern seine Sitzungen geschlossen und sich auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Zulassung und Aufnahme der Juden war mit in die Reihe der Verathungsvorlagen aufgenommen, wurde aber als nicht dringlicher Natur der Vertagung mit überwiesen. (Weim. Ztg.
Hessen. Darm stadt, 18. Mai. Heute Abend um 6 Uhr werden Ihre Königlichen Hoheiten der Gro ßherzog und die Groß- herzogin von Mecklenburg mit einem Extrazuge unsere Stadt verlassen, zu Guntershausen übernachten und morgen durch Thürin⸗ gen die Reise nach Mecklenburg fortsetzen. Darmst. Ztg.)
Oesterreich. Wien, 17. Mai. Vom Contre · Admiral W. von Tegetthoff, Kommandant der vereinigten österreichisch⸗ preußischen Flotten⸗Abtheilung in der Nordsee wird der ⸗Wiener Abendpost. Über das Gefecht bei Helgoland folgender Bericht mitgetheilt:
„Freitag, den 6. Mai, war ich auf eine durch den hiesigen Kaiserlich Königlichen Konsularagenten erhaltene Nachricht, daß dänische Kriegsschiffe vor der Elbemündung gesehen worden seien, mit der vereinigten Flotten Abtheilung von hier ausgelaufen.
Den ten bei Sonnenaufgang sah man einen großen Dreimaster am Horizonte, welchem ich allsogleich Jagd geben ließ, den wir aber nachträg- lich, nachdem wir ihn erreicht hatten, als eine englische Fregatte erkannten.
Gestern (gten) Morgens lief ich, da alle Rachforschungen nach däni⸗ schen Kriegsschiffen das übereinstimmende Resultat gegeben hatten, daß solche seit 14 Tagen nicht mehr vor der Elbe gesehen worden seien, wieder in die Elbe ein, um den Kohlenvorrath der preußischen Kanonenboote, welcher schon sehr zusammengeschmolzen war, wieder ergänzen zu lassen. Die Schiffe waren noch auf dem Wege nach Cuxhaven, als mir der dortige Kaiserlich Königliche Konsularagent entgegenkam und ein Telegramm aus Helgoland übergab, welches die Anwesenheit dreier anscheinend dänischer Fre⸗ gatten in jenen Gewässern meldete.
Ich ließ daher augenblicklich wenden und die österreichisch ⸗ preußische Flottenabtheilung nach See zusteuern.
Um J Uhr Nachmittags kamen drei Kriegsschiffe in Sicht, welche sich alsbald als danische und zwar als zwei schwere Fregatten und eine Korvette erwiesen.
Ich ließ den Schiffen telegraphiren:
zUnsere Armeen haben Siege erfochten ; thun wir das Gleichel« hierauf »Klarschiff zutn Gefechte« signalisiren und nahm den entsprechenden Kurs, um den feindlichen Schiffen, welche gegen Helgoland steuerten, den Weg abzuschneiden.
; Die sterreichisch preußische Flottenabtheilung war in Schlachtlinie formirt und verfolgte einen nordwestlichen Kurs, während die däni— schen Schiffe, ebenfalls in Schlachtlinie, gegen 15 Uhr Nachmit⸗ tags wendeten und einen südöstlichen Kurs, also uns entgegen, nahmen.
Auf eine Distanz von 187 Kabeln wurde das Gefecht unsererseits zu erst mit den Pivotgeschützen eröffnet und sodann mit den Breitseitengeschützen auf 8 und 10 Kabel fortgesetzt.
Als ich sah, daß auf diese Weise ein Erfolg nicht sobald erzielt werden würde, beschloß ich, die Distanzen zu vermindern, und ließ deshalb die Flottenabtheilung durch den Contremarsch wenden und einen östlichen Cours, älso konvergirend mit jenem der dänischen Schiffe, einschlagen.
Dadurch gelang es mir, die Distanzen successive bis auf 2 Kabel zu reduziren.
Während dieser ganzen Zeit unterhielten wir ein wohlgenährtes Ge⸗ schützfeuer, welches von den Daͤnen mit sehr großer Heftigkeit erwidert wurde.