b) anißerdem, wenn für die Rückzahlung ei i e . 1305 8963 ; iückzahlung eine wenigftens sechsmonatliche des emittirten Grund · Kapitals ist, fa dan. , n, 2. ird, mit der Maßgabe jedoch, daß die Ge. winn (Art. 44 r ern,, n , gasthnß btenn ung un h briefe Attest zu ertheilen ist; daß die vorgeschriebene Sicherheit in Hy⸗ , . 69 76. ten nicht mebr als den fünften Theil Art. 46 ! . pothelen.· Insttumenten vorhanden ist⸗ . gezahlten 9 . betragen darf. ö. Ditzn 36 betannt gema cht. ⸗ z . 8 die , , ,. ,, . und die Ernennung der Auf . . n . er in der ; ; . ; : ,. Jederzeit rückzahlbare Gelder dürfen nur unverzinslich angenommen ahresbericht über kan g n w, gen e een, 1 erstatten * . . t ird 6 n. e egen e n , n, ,,, . ; und es w ᷣ . ngetragen wir ionen Thaler (Art. G6) 365 * gien i. dn . lchem über den außerdem in r n dn Fallen diejenigen Gegenstãnde, welche der Pra ·
wwerden. tellen bekannt gemacht, wo ders r,, , Art. 38. nommen . , . G dron 6 faßt werden s der sei sident dem Pl legen fi tmãßig erachtet er seinem ge⸗ ident dem Plenum vorzulegen für zweckmäßig era et.
Die disponibeln Gelder der Gesellschaft koͤnnen — vorbehaltlich d sstimmungen im Art. 39 — rentbar gemacht werden: durch . . n saluß g ; Ti ; ö ĩ z ; g / . . Aufen nn sich bei der Für alle nicht dem Plenum überwwiesenen Gegenstände fungirt die — . e, . Erwerb oder Beleihung von Siebenter Titel. . . über den Person schrift· Abtheilung der Berliner Mitglieder als Verwaltungsrath. ebenso auch äh Wäleihung von Hypotheten 3st err sätze der preußischen Bank; Die Verwaltung a mündlich vertheidigen, wenn das Plenum die Beschlußfassung über einzelne zu dessen Ressort ge ö , n . le. , . . welche die Gefellschaft zu Erster Absch ᷣ ( Die Entlassung hat zur Folge, daß alle dem Entlassenen vorher ver⸗ hörige Gegenstände auf dieselbe überträgt. geseßten Gtundfätze / so wie auch w er Beobachtung der im Art. 15 fest⸗ Der Vorstand; di s eee, ⸗ ö zmäßig gewährten Anspruͤche an die Gesellschaft auf Besoldung, Tan Dem Präsidenten bleibt vorbehalten, in geeigneten Fällen einzelne X Elen siͤtuten. ; urch Guthaben bei Bankhäusern und 0 . 866, . Enkschödlguüng oder andere e, sofort erlöschen. außerhalb Berlin wohnende Mitglieder zu den Sitzungen der Abtheilung Die näheren Ausführungs- Bestimmungen setzt der Verwaltun / Der Vorstand besteht . ⸗ t n g. beizuziehen. J . . . x ! ꝛ görath * 6 eht aus drei von dem Verwaltu esehen von den Bestimmungen des Art. 51, kann — auch ohne n der Regel sollen die Einladungen zu den Sitzungen an die in r,, . . zur Festsetzung des Betrages des 1 ,, , es bleibt vorbehalten, zeitweise nur , enn. 4. in Gründen — jederzeit der mit einem Beamten oder Angjestell Den we eng Mitglieder wenigstens drei Tage, und an die andern forderlich ästitute anzuvertrauenden Guthabens er. oder notari . er anzustellen. Ueber die Ernennung ist ein c mch Dienstvertrag in der Art aufgehoben werden, daß dieset ent. Mitglieder wenigstens acht Tage vorher von dem Präsidenten des Ver⸗ ü ielles Protokoll aufzunehmen. gerichtlti fort oder nach einer bestimmten Zeit aufhört, und der Beamte oder waltungsrathes erlassen werden in dringenden Fällen ist eine kürzere Frist statthaft. Art. 57.
Art. 39. Eine etwa erforderliche Stellvertretu ; it vv : , , , ng ordnet der V te ausscheidet. Von den jederzeit rückzahlbaren Geldern soll mindestens die Hälfte Vor dem Eintritt in ihr Amt werden die Doane 6 561 . Aufhebung des Vertrages kann in Beziehung auf Vorstands⸗ , . lieder nur durch einen einstimmig gefaßten Beschluß des Verwaltungs Zur Fassung gültiger Beschlüsse ist für das Plenum die Anwesenheit von ächt Mitgliedern, für die Abtheilung der Berliner Mitglieder von fünf
stets baar bereit gehalten, der übrige Theil muß in leicht diskonti Handschlag gelob i 56 96 ? tirbaren oder 55 g geloben ihre statutmäßigen Pflicht ins negoriabeln guten Wechseln . , ., i, über die Garantieen ö. . . n, die Br 24 in einer Sitzung geschehen, der wenigstens zwölf Mitglieder beiwoh⸗ Die Gesellschaft ist berechtigt rt. 40. c * erfüllen. ö riefe g . in Beziehung auf andere Beamte oder Angestellte der Gesellschaft durch Mitgliedern erforderlich. Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmen gt, für ihre Hypothekenschuldner den Verkauf erwaltungsrath ernennt den Vorsitzenden des Vorstand inen einstimmig von dem Vorstande gefaßten und von dem Verwaltungs. mehrheit der Anwesenden gefaßt; bei Gleichheit der Stimmen giebt die des
* ndes in Beschluß, dem wenigstens acht Mitglieder des letzteren bei. Präsidenten den Ausschlag. Vorbehalten bleiben die anderwelten Statut⸗
Fälle, wo das Erforderniß einer größeren Zahl von
der Hypothekenbriefe zu besorgen und dafür eine Provisi wird durch ein? : rovision zu berechnen. . ich ein Reglement die Vertheilung der Functionen ann nh bestätigten Art. 41. glieder, ihre gegenseitigen Verhältnisse zu einander, so wie , un, haben. — Bestimmungen für die Fäl : lchem die Aufhebung des Vertrages in vor— Anwesenden oder einer stärkeren Stimmenmehrheit, als der vorbezeichneten,
Die A ; . . hr . ie Anlage von Geldern in Grundeigenthum ist nur dann gestattet, ihre gemeinsamen Berathungen und Beschlußfassungen festsetzen Bis zu dem Tage, an we o ie durch denselben dem eintritt. Bei allen Wahlhandlungen des Verwaltungorathes findet das
wenn di dolleaiul: 3 sir ie Erwerbung den Zweck hat, einem Ausfall an Forderungen vor— Kollegialische Berathung und Beschlußfassung ist erforderlich: . lcächneter Weise beschlossen worden ist, werden d ; Angestellten zustehenden Ansprüche auf Emolumente oder Verfahren Anwendung, welches im Art. 7 letztes Alinea für die Wahlen
zubeugen; auch in diesem Falle ist, unter Berücksichti ᷣ a) in allen Fällen, chen in dies di . . erücksichtigung dieses Zwecks, Fällen, in welchen in diesem Statu inem Biamten oder 3 thunlichste Wiederveräußerung des erworbenen Grundstücks zu h ö. Vorstandes die Rede ist , ,. Beschlust ö. jeglicher Ärt ratirlich vergütet, und außerdem erhält er noch für der General · Versammlung vorgeschrieben ist. wenn einem Bankhause oder Bank -Institute ein Guthaben anv schs weitere Monate seine feste Besoldung, jedoch nicht die Vergütung an. Das Protokoll, wenn es nicht nach den bezüglichen Bestimmungen im anpertint Emolumente oder Vortheile ; weltere Ansprüche an die Gesellschaft Art. 47 53 gerichtlich oder notariell aufgenommen werden muß, wird von einem Mitgliede oder von einem Gesellschafts⸗Beamten geführt und von
Die vorstehende Besti r i . ; steh estimmung bezieht sich nicht auf die Erwerbung eines i, ,. 38), was nur mit Stimmeneinhelligkeit beschlosen u el. 9 ; ] nicht statt. . nh Desnmmungen der Art. 51 und 52 sind als integrirender Theil den anwesenden Mitgliedern unterschrieben; dasselbe enthält nur die Bera- d die gefaßten Beschlüsse. Nur auf Verlangen eines
de Dienstver träge von den Beamten oder Angestellten anzuerkennen. thungs⸗Gegenstände un Votanten wird in dem Protokoll bemerkt, ob derselbe für oder gegen einen
und im Falle der Stimmengleichheit di ̃ . ö gleichheit die Stimme des Vorsitz Se ö 1 . . Ante ng e des Vorsitzenden. Zweiter Abschnitt. Beschluß gestimmt hat. Die . . , n dem . ie Bilanz. 6 SErlasse oder Benachrichtigungen z 4, ; fokolle nicht angegeben, jedes itglied kann aber dieselben innerha Art. 42. ö i Verpflichtung eingeht, genügt 9 He 3 . . ö 24 Stunden schriftlich einreichen und dem Protokolle beifügen lassen Die ö i ist auch das Bilanzjahr. gegen kann keine Verpflicht . Der Verwaltungsrath ie , fan zehn, von der General ⸗Versamm⸗ i solchergestalt cin gehenden Monde werden in der nächsten Sitzung ie Jahres⸗-Bilanz ist a ; ; . ichtung für die Gesellschaft aultia ei t Ver , . ö . j verlesen. ver ite , ,. s , ,,,. sin J , , , ag n r nn n, en, ug zu wählenden Mitglichern. eh, Tele; wenigstens acht in Rerlin Thie Vorstands, Mitglieder können, insofern nicht äber Fern iche dle avaltungsrathe vorzulegen. zustellen und dem Ver— n , nn, geschieht. . gliens Zn a n, und , fünf außerhalb Berlin im Inlande wohnende Guts betreffende Angelegenheiten verhandelt wird, den , mit berathender Der Ueberschuß der Akti 3. . . r hierna ür den Vorstand gülti ͤ ; bestzer sein müssen. r ö Stimme beiwohnen, und sind berechtigt, wenn ihre Ansicht von einem Be⸗ Tan n,, , n e , wü der sämmtlichen Passiva und Verwaltungsrathe bekannt zu . l h vnte ncht e nm, , Die Mitglieder des Verwaltungs rathes funginen fünf Jahre dergestalt / schlusse der YMehrheit des Verwaltungsrathes abweicht, dies im Protokolle Art. 49. daß jährlich drei Mitglieder ausscheiden; bis die Reihe im Austritt fich ge. vermerken zu lassen. hidet hat, entscheidet darüber das Loos. ; Art. 58. s Recht, eines oder mehrere seiner Mit-
Geschäftslokals, wenn dieselbe als noth h c ützli h ; wendig oder sehr nützlich erkannt wer⸗ den follte. Eine solche Erwerbung darf ohne vorgaͤngi erkannt wer 8 3 ) raän 2 So weit das Stat d 66 6 J , n r nn , . h immenmehthet,
Wenn Forderungen vorhanden sind, deren Ei i ist, s ̃ ls gefährdet zu Der Vorstand lei s erachten ist, so werden dieselb en mes ge, g ö t ‚Vorstand leitet und führt, innerhalb d äßzigen 6 ber da ; a, , , far, n haig⸗ i J i nn n n,. angenommen, 9. Geschäfte und Angelegenheiten der e en . tren e n . Die Ausscheiden den sind wieder wählbar,. . Der Verwaltungsrath hat da Reserve zu den Passiven gesetzt. . f r , s aß . sowohl dritten Personen wie Behörden gegtlüber in gin, ; . IScheidet vor Ablauf de Amtsdauer ein Mitglied aus so wird dessen glieder zur Besorgung bestimmter Aufträge abzuordnen und die hierfür er⸗ estimmungen in Buch 2, Titel 3, Abschnitt 3 des , Etelle nur bis zu jenen Ablaufe ersetzt. Inter mistisch , . nächsten forderlichen Vollmachten auszustellen. General Versammlung kann der Verwaltungsrath einen Ersatzmann er⸗ Art. 59
Werthpapiere dürfen niemals mit einem höheren als dem Erwerbungs. Handelsgesetzbuchs. q der wal . . 59. nennen; der desfallsige Beschluß ist gerichtlich oder notariell zu protokolliren. Der Verwaltungsrath nimmt die Stelle des Aufsichtsrathes einer Actien⸗ Art. 23 a, b, e bezeichneten Gesellschaft im Sinne des Art. 225 des Allgemeinen Deutschen Handels
Course, und wenn der Börsen-Cours am Tage d . . Bilanz ⸗Aufnahme nie⸗ Die Legitimati . ö driger lals der Erwerbung. Court ist ge der Bilanz dlusnahme nie egitimation der Vorstands Mitglied ͤ t t nur zu dem Börsen-Course in d als durch d a, itglieder, soweit solche noch wein in Milatied sich in ei ͤ Bilanz angesetzt werden. ö 3 k , , mn n n n. vorgeschriebenen Beam. ,, fdr meer . gesetzbuchs ein; er cr Fen in diesem Statut ihm ausdrücklich über Gi Kan Harl, wa . i e Ausfertigung des über ihre . a 6. gerichtliche bet nel; nn Jedes Mitglied muß wenigstens zwanzig Actien der Gesellschaft be; wlesenen Functionen des Geschäfts zu üben. ö 3j te Bilanz wird geprüft durch zwei Dele durch eine auf Grund desselben u elf genommenen Protokolles dn fFöen, die in ihrem Archiv während dessen Amtsdauer zu deponiren sind. Zu dem Ende lieder die Ueberwachung Deltgirten e , far n , ö.. , Mitte ernennt. Diese nigung. e notarielle oder gerichtliche Besci. Die Namen der Mitglieder des Verwaltungsrathes sind bei ihrem Aus. besonderer Geschäftszweige übertragen, erscheint. ie g unge mm iich fac vfl item es Verwaltungsrathes zusammen Der Ba ln Art. 50. tritt und bei jeder Neuwahl . . Er ist befugt, den Vorstand auf der .
Nach Erstattung des Berichts diefer Kommis k „Der Vorstand stellt die unter ihm stehenden Gesells⸗ n ᷓ öder nf et ef. , waltungs ͤ iission beschließt der Ver Hülfsarbeiter an; es ist hierbei di r chaftõ. Beamten um Abgesehen von der im Art. 53 bestimmten Amtsdauer hat eine Neu⸗ urderlichen Falle
görath die Festsehung der Bilanz und ertheilt, wenn keine Anstände erforderlich st hierbei die Genehmigung des Verwaltungtrah; unt J en ilch Mitglieder stattzusinden, en ö. 96. ö. . ö , wn, 9 valtungsrathe mit einer Majorität von wenigstens zehn seiner itglieder heschließt. shich Art. 60.
vorhanden sind, dem Vorstande die De e jäbrli / st ie Décharge. wenn die jährliche Besoldung mehr als fünfhundert Thaler beträgt; ccglofen wird ? 1rd. grale . nach Art. 6! vorbehalten. Die Mitglieder des Verwaltungsrathe
Art. 44. z Aus dem nach d ; wenn die Anstellung für lä ᷓ . . ach der festgestellten Bilanz sich ergebenden Gewinn werden „ wenn Agenten der hr n 6. ö . 6, geschieht / Außerdem wird eine inte r e en ; h rt. aber zusammen, außer der Ersta ung ihrer?
im Interesse der Gesellschaft gemachter Auslagen,
zuvörderst zehn Prozent des Gewinnes zur Bildung eines un dt Rante biz zu vier Prczent för das e e Hen nr inn. ,,, ,,, , n fe nn, Dr Vamwaltungstach, wẽähll äöcich seinen Präszehtzhn alem. wn e nn gehen Gelhhn Hitd wir. 9 gter Jahres ⸗Besoldungs Etat überschtitt asten und einen zweiten Vice - Praͤsidenten, die den Präsidenten in Ver. zuseßende Tantieme Viestlbt wird gemäß näherer i , , n en ird verwendet wie folgt: Ohne Zustimmung der General⸗V hinderungöfällen in allen Functionen ersetzen. Alle drei müssen den in ser die Mitglieder nach Verhältniß der v ? eral-⸗Versammlung, welche nach Genehmigung Mitglied und auch kei ter ersammlung darf kein Vorstandß. Berlin wohnenden Mitgliedern an hören. Die Wahl erfolgt mit absoluter fi ĩ der Zahl der Sitzungen * , , . . festzufetzender Theil als Tantläme längere Zeit als , ,. Geselschast vertragsmäßiz ir innen it, ist 3 nicht 7 der ersten Wahlhandlung erreicht, so sih ; 1 n irn. 86, gl e erwaltungsrathes, nach Maßgabe des fan , duͤrfen nicht gewährt k uicht n ihne hnn ui die Wahl nach den Vorschriften des dritten IAlineas des Art. 0 by ein i ; ; ; * . en der w ; ; vollzogen. ) en K Theil als Tantiéme für die Auf⸗ Jung heiten e en e f. ,,. die n . gn Sitzungen des Verwaltungsrathes werden, in Berlin ,, Dritter Abschnitt. e) der Rest zur Vertheilung an die Actiongire. Zweck zu bildenden Fonds, zu welchem die k elf re Beeren een, , , Wunsch der hr eit feine Mitglieder er n en Die Aufsichts⸗Kom missarien. — 2. a chen dnn fr ige he w , wehte, kibst deni wet ist vorstehende Vorschrift nicht anwendbar. h en beitrag, uch an einem andern Orte de 3 eine Sitzung anberaumen. , . eren Gewinnantheil (e) bildet die den Actionairen t a .,. Art. 51 . Land bescht s des che geen k Act zukommende Dividende. D s-⸗Mitali i . ü tweder als Plenum Auf den Vorschlag des Vor andes theilt der Verwaltuugsrath das . . am ersten Juli für das abgelaufene Bilanzjahr, der n n ,, ., und die sonstigen Beamten oder Angestellt I 3 ö fe de, gag oer gl cfser d, e, . als Abl Gebiet, in welchem die Gesellschaft Darlehne bewilligen darf, in Distrikte, 1 . K in Berlin und an den sonst noch tüchtigkeit in den ihnen , . Dienstvergehen, wegen Fahrlässigkeit oder Un. (heilung der * liner Mitglieder. und ernennt für jeden Distrikt einen Vertrauensmann. Die . Itellen bejahlt,. den vom Dienste ,, en Functlonen oder aus moralischen Grin. Folgende Gegenstände gehören zum Ressort des Plenums: Wenn nicht Vakanzen im Laufe des Jahres zu besetzen sind erfolgt Jahren vom n n nn . 9 nnn fl in vier Entlassung ausgesprochen ö enttafsen, and ee kant bie Sußpension und ) die an die General ⸗ Versammlung ergehenden Mittheilungen oder An. die Ernennung gegen Ende des . fär das nächstfolgende Jahr. j dies wird auf denselben in Bezi 2M ; i ĩ die Feststellun der ct. vermerkt. s 9 e f ö die Suspension durch einn . 2. i ,. r,, . ; ? Im Allgemeinen besteht der Peruf dieser Vertrauens männer darin, da. ann Ble nath Urt. z Art. 45. . durch die hene, d e, ; e. die Entlassung auf dessen Anttaß die Anstellung und Entlassung der Vorstands.⸗ Mitglieder, resp. ihrer hin zu wirken, daß die Gesellschaft gute und sichere Hypotheken ⸗ Darlehne heißt wenn nicht nut 3 , n Bilanz einen Verlust ergiebt, das b) in Beziehung auf di 2. Stellvertreter, so wie die dem Verwaltungsrathe nach Art. 56 vor. erlange und daß sie keine Ausfälle erleide, insbesondere: , , , e , s gelben die en. irgend des ,,,, 53. . . ,, lehaltent Ornehmigung d n Beamten und Agenten ) . n . en n gg e , die das Hypotheken · es ̃ 6 vorweg gebührenden Rent ᷣ nimm s n: die Suspension du ĩ ; ü tmäßig eine zeschäft allgemein oder in speziellen Fällen betreffen ö fe ren ee , ,, . , ö 1 Der Ten be . age e e, f. de , , e , e ö ie in diesem Falle dem Pran. ere, af ede ih i, Hypothe en-Geschäfts und zur Abwendung von äden dienlichen ierfü ; „ so ist der in den folgend . tungsraths vorbehaltene Entscheidung, die Ent . Mittheilungen zu machen; 36 , , , , . , . y,, g e geshisi , ͤ 53 6 . w . 665 ; irkt ist, beginnt wiederum die im ; gestimmt haben / t f ᷣ rundstücke, sowie die Erhaltung dieses Werthes zu überwachen, un Art. , e) ka . z 2 ie, Beamte oder Angestellte: die Suspension . 1. , n, ie die nä d) auch zur Erfüllung der in rn Artikel bezeichneten Zwecke die Be⸗ so lange der Reserve⸗Fonds auf Höhe von zehn Prozent besonders vom V orstandes, oder auch durch ein einzelnes hierzu heren Bestimmungen, in welcher Weife seitens sorgung von Aufträgen des Vorstandes entweder zu übernehmen oder om erwaltungsrathe autorisirtes Vorstands · Mitglied / die durch Unterschrift eee Mitgliedes auf die au dabei nützlich mitzuwirken.