1864 / 124 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1396

Berliner Börse Vom 28. Mai 1864.

amtlicher Wechsel- Fonds- und Geld -Cours.

Br. ; f Pfandbriefe.

Kur- and Neumärk. do. do. Ostpreussis che do. Pommersche do. Posensche. ... ..... 386

v echsel-Comrge- Kurz 2 Alt.

Kurz 2 Mt.

143 142

Raris Wien, str. Währ. dito 150 A . südd. W. 1090 EI. Fręł a. Maüdd. W. 100 FI. Leipꝛig in Courant im fl Thl. Fuss 190 ThI. Petersburg 008. R. dito

Schlesische .... Vom Staat gar antirte Litt. B Westpreussiseke ... do.

do * 3 *

So , s , 86 8 =, . s. ; 2

Fonds- Conrs e. Freiwillige Anleihe... Staats - Anleihe von 1859

dito v. 1854, 1855, 1857

Rentenbriekte.

Kur- und Neumärk. Pommersche ...... . Posens ehe Preussisehe

Rhein- und Westphk. Sãchsisehe Sehlesisehe

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedrichsd'ꝰ or

Gold- Kronen

Andere Goldmünzen 5

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dito gtaats - Schuld - Scheine... Prim. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- u. Neum. Sehuldversehr. Oder Deichbau- Obligationen Berliner Stadt - Obligationen

dito dito gSchuldversehr. d. Berl. Kaufm.

8 .

Br.

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Gld.

Aachen - Mastriehter. Berg. - Märk. Lit. A..

Berlin- Hamburger,

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Hie dersehles. Märk..

Stargard -Posen Thüringer Wilh. Cosel- O dbg.)

do.

Münzpreis des Silbers bel der Königl. Münze.

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 23 Sgr.

Stamm -Aetien. Azchen - Düsseldorfer

Bersin Anhalter

Berl. Potsd.·Magdeb. Berlin · Stettiner Bresl- Schw. Freib. .

Nagdeb. · Halberst. · . Magdeb. - Leipziger . Münster- Hammer ...

Niedersehle. Lweigh.

obersehl. Lit. A. u. C. do. Iit. B.

Oppeln - Tarno witer

kheinisehe

do. (Stamm-) Prior.

Rhein Nahe

hrt. Cxf.· r. Gladb.

do. (Stamm-) Prior. do. do.

Pri oritèts-Oblig. Aachen - Düsseldorfer do. II. Emission do. III. Emission A2achen-Mastrichter. do. Il. Emission Berg. Märkische eonv. do. II. Ser. esnv. do. III. S. v. St. 33 gar. do. Lit. B. IV. Serie ... do. Geric do. Düsseld. - Elbf. Pr. do. do. II. Ser. do. Dortm. -Soest do. do. II. Ser. Berlin- Anhalter Berlin Anhalter

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S9 ober- Schles. LEitt. A.

Wo vorstehend kein Zinssstz notirt ist, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.

95 113

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RNie ders ekes. Märk..

do.

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Hisenbahn · Achien.

Berlin- Hamburger .. Berlin- Hamb. II. Em. Berl. Potsd.Mgd. Lt. A. do. Litt. B. do. Litt. C. Berlin- Stettiner do. Il. Serie do. III. Serie do. IV. Ser. v. St. gar. Brsl. Schw. Erb. Lt.P. Cöln- Crefelder Cöln- Mindener

Magdeburg Halberst. do. Wittenb. Magdeburg. Wittenb.

,, do. do. Hl. Serie IV. Serie Nied. Lweigb. Lit. C.

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do. do. do. do. do.

do. vom Staat gar. do. III. Em. v. 1 S8 /h do. von 1862 do. v. Staat garantirte Rhein- Nahe v. St. gar. do. do. II. Em. Rhrt. Orf. Kr. Gladb. do. II. Serie

do. III. Serie Stargard- Posen do. II. Emission III. do.

er conv. .. ... do.

do. III. Serie conv. do. IV. Serie . (Cosel - Odbg.) o.

III. Emission

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Mehtamtiehe Votirungen.

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Inlünd. Fonds.

Kass. · Vereins- BR. Act. Danziger Privatbank. Königaberg. e, ne,

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c Posener o.

665 Berl. Hand. - Gesellsch. . Dise. Commandit - Anth. 1421 18chles. Bank- Verein; 7d. F ommerach. Ritterach. B. Preuss. Hyp. Vera,...

do. do. Certif. ..

Msl. Eisenbahn- Stamm · Actien.

Ameter dam - Rotterdam Ludwigehafen- Bexbach Me. - Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger.

Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest.sidl.Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. ...... Westbahn (Böhm.) ...

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4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 45

Ausl. Prioritãts- Actien.

Belg. Oblig. J. de Est do. Samb. et Meuse. easter. franz. Staatsbahn Oest. frꝛ. Si db. (Lomb. ) Moskau-Rjisan (v. St. g.)

Industrie · Actien.

Hoerder Hüttenwerk. . 252 Minerva

Fabrik v. Einenbahnbed. Dersauer Kont. Gas. ..

3 *

16 161 145

Braunschweiger Bank. Bremer B Coburger Credithank. . Darmstã dier Dessauer Credit do. Genfer Creditbank. ... Geraer Bank Gothaer Privatbank ... Hannoversche Leipꝛiger Creditbank. . Luxemburger Bank... Meining Norddeutsche Bank ... Oesterreich. Credit. ... Thüring. B Weimar. Bank Oesterr. Metall. ...... do. do. do. do. Loose (i860).

Ausl. Fonds.

Bank. .... Landesbank.

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Bank. ..

er Creditbank. .

Nanon. Anicihe rm. Anleihe. . n. 100 FI. Loose

2 s Ge L = w r r t r e

Dester. Loose (1864). . . do. Silb. Anl. 1864. ltalien. Anleihe Russ. Stiegl. 5. Anl..

do. oln. Dessauer Prämien-Anl. g IHamb. St.- Präm. - Anl. IKurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 FI.

Schwed. 10 RI. St. Pr. A. Lübeck. Pr. A. ö 6.

do. do. 6. Anl.. v. Rothschild Lzt. Neue Engl. Anleihe o.

Engl Fomn. Sehatz-Obl. do. Cert. L. A. do. L. B. 200. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI....

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84 a 85 gem. Oczterr. hene 150 El. Loose I6 2 Sem.

D en, Torddahn (Friedr. Wilh.) 65 a

e gem. GOesterr. Franz. Staatsbahn 106 a gem. Russ. Stiegl. 6. A. So 2 90 gem. 1

2

der in und belebt in österreichischen Papieren,

im, 8. Nai. Die Börse war heut in recht guter Stimmung welche etwas besser waren, in

Mecklenburgern und namentlich in Nordbahn und Oppeln-Tarnowit zern,

*

Berlin, Druck und Ver

Redaction und Rendantur: Schwieger.

lag der Königlichen Geheimen Ober · Hofbu (R. v. Decker).

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Oesterr.

ir, m arte Steigerung erführen; T, fands fliehen ti Wechsel in gutem Verkehr. .

chdrucerei

Jaber der Obligationen eine Gewährleistung

ent ber üg: pas Abonnem n 8 1 Thlr. sür das bierteliahr ; Theilen der Monarchie n alen eh ohne preis Erhöhung.

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Königlich

Preustisch er

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Aue post⸗Anstalten des An- und Auslandes nehmen r, ,,. an für Serlin die Erpeditian des zug Preußischen Staats · Anzeigers:

Wil helm s⸗ Straße * o. S4. (nahe der Leipzigerstr.)

Berlin, Dienstag den 31. Mai

Seine Majestät der König haben dem Prinzen Adalbert von die Schwerter zum Königlichen Kronen⸗Orden

ju verleihen geruht.

Berlin, 30. Mai.

Se, Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen

ist nach Dresden abgereist.

Frivilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Johannisburger Kreises im Betrage von Ss80,000 Thalern. Vom 25. April 1864.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen z2c.

Nachdem von den Kreisständen des Johannisburger Kreises auf den Kreistagen vom 29. Debember 1862 und 14. Oktober 1653 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten iner Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke h höber lautende, mit Zins- Coupons versehene, Seitens der Gläu⸗ hizer unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 80, 000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu Tinnern geunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des lözz zur Ausstellung von Obligationen zum Talern, in Buchstaben:

»Achtzig Tausend Thalern«, welche in folgenden Apoints; 15.500 Thaler à 1000 Thlr. 15 Stück, 223500 * 500 * 45 * 30000 * 100 10,0900 * 50 215900 * 25 do /o00 Thaler nach dem anliegenden Schema fa) ausz feuer mit fünf Prozent jährlich zu verz laos zu bestimmenden Folgeordnung jäh wenigstens jährlich zwei Prozent des Kapitals sen von den getilgten Schuldverschrei durch gegenwärtiges Privilegium Unsere hang mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, dieser Obligationen die daraus hervorgehenden llbertragung des Eigenthums nachweisen zu

machen befugt ist. K welches Wir vorbehaltlich der

Das vorstehende Privilegium, ; n Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In: Seitens des Staats nicht

übernommen wird, ist durch die GHeseh⸗ Sammlung zur allgemeinen

den Antrag auf jeden In—⸗

Betrage von (6000

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660 Stück

i . ohne die

Kenntniß zu bringen.

Preußen Königliche Hoheit

erforderlichen Geldmittel im Wege

Monate Januar jedes Jahres.

soßes 2 5 ö l. Gesetzes vom 17. Juni erfolst sechs, drei, zwei und einen Monat vor

Coupons gegen

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 25. April 1864.

Wilhelm.

von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.

A.

Regierungsbezirk Gumbinnen. Obligation des Johannisburger Kreises. Littr..,. Nr. Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund der unterm Kreistagsbeschlüsse vom 20. Dezembe ö ö. e. en 80, 4 dische Kommission für den Chausseebau des es ens des Kreises durch diese, für hrt Seitens . unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns- Schuld von. Thalern Preu⸗ ßisch Courant, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rüchahlung der ganzen Schuld von S0 000 Thalern geschieht vom Jahre 1866 ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 265 Jahren aus Anem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens zwei Prozent des ganzen Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuld verschreibungen wird durch das Loos destimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866 ab in dem Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmt⸗ liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung dem Zahlungstermine in dem? Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, sowie in einer

Königsberger Zeitung

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli, fünf Prozent jährlich verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bei der Kreis Kommunal -Kasse in Johannisburg, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeikstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei bung sind auch die dazu gehörigen Zins Coupons der späteren Fälligkeits termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapital Beträge welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Jahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen, ver= saͤhren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld ˖ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts ˖ Ordnung 2 J. Tit. 5. F. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Johan- nisburg. z Iins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vier säbrigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statt gehabten ö der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuld verschreibung gber sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf. der Verjãhrungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins- Quittung ausgezahlt werden. 7

Provinz Preußen.

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