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daß über den Betrag der Forderung westpreußische Pfandbriefe ausgefertigt worden und demzufolge der Landschaft eine Disposition über die ge r un zwar zum Ziwecke der Einlösung von Pfand⸗ briefen neuen Formulars, außerdem aber nur insoweit zustehe, als ein entsprechender Betrag von Pfandbriefen aus dem Verkehr zu rückgezogen und kassirt, oder nach geschehenem Aufgebot hinsichtlich des Pfandbriefsrechts präkludirt worden sei. ;
Die Provinzial · Landschaftsdirection drückt demnächst den Pfand · briefen das Landschaftssiegel bei, läßt sie in das über die Pfandbriefe neuen For ⸗ mulars besonders zu führende Landschafts ⸗ Register eintragen und das Folium und die Nummer desselben 9 den Pfandbriefen vermerken.
Die Provinzial - Landschafts - Direction fügt schließlich den Pfand briefen die Zins ˖ Coupons nebst dem Talon nach anliegendem Formu⸗ lar (B.) bei. (3 ttuich Merkmale der Zins- Coupons sind: die Bezeichnung der Littera und der Nummer des betreffenden Pfandbriefs, der Kapitals und Zinsenbetrag, der Zinstermin, die Stempel der Provinzial und General Tandschafts Direction und die Unterschrift des mit der Ausfüllung beauf⸗· tragten Beamten. 865
Wenn der Gutsbesitzer eine nach §. 1 ff. eingetragene Pfandbriefsschuld ablssen will, so hat er einen gleich hohen Betrag Pfandbriefe neuen For— mulars von demselben Zinsfuße nebst den dazu gehörigen noch nicht fäl⸗ ligen Coupons und dem Talon einzureichen. Bieselben werden kas⸗ sirt und in dem Landschafts . Register gelöscht. Auf dem Hypo- theken⸗Dokumente wird von der Kontrol-Kommission atte · stirt, daß ein der zu löschenden Summe entsprechender Betrag von Pfandbriefen kassixt oder nach geschehenem Aufgebot hinsichtlich des Pfandbriefsrechts präkludirt worden ist. Demnächst wird der abgezahlte Betrag im Hypothekenbuche zur Löschung gebracht, auf dem Hypotheken- Dokumente ab= geschrieben und letzteres im Falle gänzlicher Ablöfung der Pfandbriefsschuld kassirt.
— .
Der Gutsbesitzer ist befugt, über die bezahlte Pfandbriesspost, wie über jede andere Hypothekenforderung; die er bezahlt hat, zu verfügen, jedoch ohne die Vorrechte der Landschaft. Macht er von dieser Befugniß Gebrauch, so werden nur die eingezahlten Pfandbriefe kassirt, ein Vermerk darüber auf das Hypothekendokument gesetzt und bei voller Einzahlung letzteres dem Gutsbesitzer herausgegeben, bei theilweiser Zahlung aber eine Partialcession unter Vorbehalt des Vorzugsrechts für den auf dem Gute verbleibenden Rest der Pfandbriefspost von der 9 aft ertheilt.
a) Pfandbriefe neuen Formulars, welche durch Vermerke, Beschädigung oder Befleckung zum Umlauf ungeeignet geworden sind, dennoch die we⸗ sentlichen Merkmale der Aechtheit und der Identität, nämlich die Be— zeichnung der Littera, der Nummer, des Kapstalbetrages, des Zinsfußes, der Provinzial - Landschaftsdirection und der Kontrolkommission nebst den Unterschriften dieser Bebörden erkennen lassen, werden gegen Er— stattung der Auslagen, einschließlich der Schreibgebühren, unter derselben Nummer und Über dieselben Beträge umgefertigt. Der umgefertigte alte Pfandbrief wird in Gegenwart der Kontrol⸗ Kommission kassirt und dies im Landschafts-Register neben der betreffenden Nummer vermerkt. Ebenso werden für völlig vernichtete Pfandbriefe, wenn die Thatsache der Vernichtung in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nach-
gewiesen worden, neue Exemplare unter derselben Nummer und über dieselben Beträge gegen Erstattung der Auslagen ausgefertigt, und ist diese Erneuerung ebenfalls in dem Landschafts - Register neben der betreffenden Nummer zu vermerken.
Ob der vorerforderte Beweis der Vernichtung des betreffenden Pfandbriefs wirklich geführt sei und ob im Falle zu a. die wesent- lichen Merkmale des Pfandbriefs noch zu erkennen seien, bleibt ledig= lich der Beurtheilung der Provinzial · Landschafts⸗Direction vorbehalten. Wenn der Beweis der Vernichtung eines zu erneuernden Pfandbriefs nicht geführt werden kann, oder wenn die wesentlichen Merkmale eines blos umzufertigenden Pfandbriefs nicht sämmtlich erkennbar sind, sowie in allen Fällen, wenn der Pfandbrief dem Inhaber entwendet oder sonst abhanden gekommen ist, findet die Wiederherstellung der Pfand⸗ briefe nur nach vorgängigem Aufgebot und gerichtlicher Amortisation des betreffenden Pfandbriefs, und in diesem Falle immer unter einer neuen Rummer statt. Im Landschafts ; Register wird der amortisirte Pfandbrief mit dem Vermerke, daß derselbe gerichtlich amortisirt sei, gelöscht und an Stelle desselben der neu ausgefertigte Pfandbrief mit der darauf gesetzten neuen Nummer eingetragen. Der Kontrol-⸗ Kommission sist vor der Bestätigung des neu ausgefertigten Pfand⸗ briefs das rechtskräftige ,, , , vorzulegen.
Auf den Antrag des Besitzers können die auf sein Gut lautenden Pfandbriefe alten Formulars in Pfandbriefe neuen Formulars mit einem gleichen oder höheren Zinsfuß, das letz tere jedoch unter Vorbehalt der Rechte der bereits eingetragenen Gläubiger, umgeschrieben werden. Diese Umschreibung ist auf Vorlegung der alteren Pfandbriefe, welche zu kassiren und im Landschafts -Register zu löschen sind, mittelst eines neben denselben im Hypothekenbuche einzutragenden Vermerks zu vollziehen 2 . Ausfertigung der Pfandbriefe neuen Formulars stempelfrei zu ewirken. t
Der Gutsbesitzer ist befugt, der Provinzial-Landschaftsdirection die Her= beischaffung der Pfandbriefe alten Formulars vermittelst derjenigen neuen Formulars zu übertragen, In diesem Falle und sobald die Provinzial⸗ andschaftsdirection bescheinigt:
daß die nach S5. 1 ff. zu emittirenden Pfandbriefe neuen Formu⸗ lars nur zur Einlösung derjenigen alten Formulars verwendet werden und so lange im landschaftlichen Depositorio verbleiben sollen, bis die Einlösung der älteren Pfandbriefe erfolgt sein werde,
hat das Gericht die Umschreibung auf Grund des Antrages der Provinzial. Landschafts Direction im Hypothekenbuche vorläufig prote st a tivisc a, und die Kontrol Kommission die neuen Pfandbriefe zu he. ätigen. gh ach erfolgter Einlösung sind die älteren Pfandbriefe dem Gerichte z überreichen, welches deren Umschreibung und Kassation nachträglich de. finitiv im Hypothekenbuche zu vermerken hat. ̃ Die Inhaber von Pfandbriefen alten Formulars sind berechtigt, gegen Einreichung der älteren Pfandbriefe deren Umschreibung in Pfandbrlef neuen Formulars zu demselben Zinsfuße auf ihre Kosten zu verlangen. Für sämmtliche in diesem Paragraphen vorgesehenen Fälle wird daz Hypotheken⸗Dokument aus dem Antrage der Provinzial Landschafts . Dire tlon, welcher die Nummer und den Betrag der umzuschreibenden älteren Pfandbriefe enthalten muß, und aus dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge gebildet auch auf dem Antrage die Umschreibung und Cassation, beziehenllich ii Amortisation der darin bezeichneten Pfandbriefe notirt.
Die General- Garantie der Westpreußischen Landschaft besteht für dů Pfandbriefe neuen Formulars in derselben Weise, wie für die Pfandbrief alten Formulars. Auch finden auf erstere und auf die denselben zum Grunde liegenden Hypotheken- Dokumente sämmtliche Privilegien der Land. schaft und die Bestimmungen des Revidirten Reglements nebst den Ergän— zungen desselben Anwendung, soweit sie nicht vorstehend abgeändert sind.
Nach Einsicht des entsprechen. den Hypotheken- Instruments pe. stätigt von der Control-Commissio des Königlichen Kreisgeriehts i
Anlage A. Litt. A.. M 1. a. Thaler. Der Westpreussischen Landschaft pe eg rer nh ll Litt. 4. 4 über Thaler Courant, à 30 Thaler per Pfund fein gerechnet, und Procent jährliche Linsen, unkündbar von Seiten des Inhabers, fundirt auf eine Hypothek für einen gleichen Betrag und auf die Ga- rantie der zu der Westpreussischen Landschaft verbundenen Güter. den. ; Königliche Westpreussisehe Provinzial- Landschafts- Direction. (L. S.) (Unterschrift des Directors.) Eingetragen in dem Landschafts- Register Fol K (Unterschrift des Secretairs.)
age B.
(Drei Unterschriften)
22 — —
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2 1 Johannis 18.. : Von dem Westpreußischen Pfandbriefe Litt A4. M über Eintausend Thaler Kapital werden hierauf an halbjährlitn Zinsen gezahlt 17 Thlr. 15 Sgr., bei sämmtlichen Landschas fassen vom 1. bis 14. Juli 18. ., bei der Agentur in Baht vom 1. bis 14. August 18..
Königliche Westpreußische Provinzial ⸗Landschafts ⸗ Direction
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rockenes Siegel der General— Unterschrift des Secretairs.
Landschafts ⸗ Direction.)
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bei der unterzeichneten vinzial ⸗ Landschafts Direction im Weihnachts Zinsenzahlung Termine 186. ausgereicht werden.
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Königliche Westpreußische Provinzial ˖ Landschafts⸗Direction . 2
(Siegel
(Trockenes Siegel der General⸗ Unterschrift des Secretairts!
Landschafts ⸗ Direction.)
Ministerium für HSHandel, Gewerbe und uff entlicht Arbeiten.
Der Forstversorgungsberechtigte, ehemalige Feldwebel Wilhht Franz Epha ist zum Königlichen Dünen ⸗ Plantagen ⸗Inspeltorß Lranz im Regierungsbezirk Königsberg ernannt worden.
Bekanntmachung.
Vom 15. Juni d. J. ab soll mit der Einführung von zum Frankiren telegraphischer Korrespondenz in der Weise der W such gemacht werden, daß derartige Marken zum Frankiren der nn der Telegraphen-Station im Börsengebäude hiersell zur Aufgabe gelangenden Telegramme sowohl nach Din des Inlandes und des Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen · Velen als nach Orten des Auslandes benutzt werden dürfen.
Die um Frankiren bestimmten Marken sind länglich rum
Zu dem Pfandbriefe der Westpreußischen Landschaft Lit M 1. über Eintausend Thaler Courant soll dem Präsentanmn dieses Talons die neue Coupons. Serie MH. ..... auf die Jun
19 Thlr. 11 Sgr.
über 10,62 Thlt. 9 Sgr. 9 Pf. h Sgr. 2 Pf 8
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enthalten in der Mitte auf dunkelgrauem Grunde den Werthbetrag in großgedruckten weißen Zahlen und in dem die Mitte umgebenden Rande auf weißem guillochirten Grunde schwarz gedruckt die Be⸗ sechnung . k; Pr. Telegraph. Marke R, so wie die Werth⸗ bezeichnung Silb. Gr.
Solche Marken sind vorläufig zu den Werthbeträgen von L, 0, 12 und 15 Silbergroschen angesertigt worden. Die Marken nd auf der Kehrseite mit einem Klebestoffe versehen.
Der Verkauf der Marken findet vom 15. Juni d. J. ab, vor⸗ ausig ausschließlich bei der Börsen - Station, gegen Erlegung des durch dieselben ausgedrückten Werthbetrages statt.
Das Frankiren der Telegramme geschieht in der Art, daß auf der rechten Seite der Original ⸗Depesche resp. des Aufgabe⸗For⸗ mulars von dem Absender selbst eine oder so viele Marken, als zur Deckung der tarifmäßigen Gebühren erforderlich sind, auf⸗ klebt werden, was durch Anfeuchten der Marken auf der Rückseite und Aufdrücken derselben auf die Depeschen geschieht.
Der annehmende Beamte der Börsen-Station wird bei der Einlieferung von durch Marken frankirten Depeschen prüfen, ob der Werth der verwendeten Marken den Gebühren gleichkommt, pelche für die betreffenden Depeschen zu zahlen sind. Sollten De⸗ yeschen mit ungenügender Frankatur zur Einlieferung gelangen, so st der Beamte angewiesen, die fehlenden Beträge vor Absendung der Depeschen von den Aufgebern nachzuerheben.
Das die Börse besuchende Publikum wird hierauf ausdrücklich
nit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß unter solchen Umstän— den die Einlieferer
ungenügend frankirter Depeschen auf deren Be⸗ förderung in der gewöhnlichen Reihenfolge nicht zu rechnen haben. Berlin, den 11. Juni 18614. Königliche Telegraphen-Direction. Chauvin.
Bekanntmachung. Zu Neuenahr im Regierungsbezirke Coblenz wird am 2osten
guni er. eine Telegraphen. Station mit beschränktem Tages dienste
sefr. 5. des Reglements für den Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen⸗
Verein) eröffnet werden.
Berlin, den 15. Juni 1864. Königliche Telegraphen-Direction. 8isnsst et.
Das 21. Stück der Gesetz- Sammlung, welches heute aus⸗
gegeben wird, enthält unter
betreffend das Verbot der Zahlungs⸗ leistung mittelst ausländischer Banknoten und ähnlicher Werthzeichen. Vom 18. Mai 1864, und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 18. Mai 1864, betreffend die Genehmigung eines Regulativs über die Bildung Westpreußischer Pfandbriefe ohne die Bezeichnung der Spezialhypothek. Berlin, den 18. Juni 1864.
Debits-Comtoir der Gesetz Sammlung.
Rr. 5884. die Verordnung,
885.
Kriegs⸗Ministerium.
Bekanntmachung.
An patriotischen Gaben zur Versorgung der Männschaften der mobilen
resp. aus ihren Garnisonen abgerückten Truͤppentheile mit wollenen Unter kleidern 2c., so wie zur Kranken und der Hinterbliebenen der Gefallenen, find, außer den direkt an
die bezüglichen Truppentheile und auswärtigen Lazareth⸗Anstalten eingesandten
Pflege und Unterstützung der Verwundeten und
Beiträgen, dem Kriegs. Ministerium zur weiteren entsprechenden Verwendung
ferner zugegangen: . A. Bei den Lazareth-Verwaltung s- Behörden für Kranke und Verwundete: a) In Gelde. ) Bei der Abtheilung für das Lazarethwesen im Kriegsministerium: —
I) Königliches Kreis ⸗ Steueramt zu Heinau, Ertrag einer Sammlung, gr. (Die außerdem eingesandten 48 Thlr. 28 Sgr. sind der Abtheilung für das Invalidenwesen überwiesen 2) Herr Distrikts - Kom missarius Krenz zu Exin, Beiträge der Gemeinden Josephnowo und Kowa— lewöko, 9 Thlr. N Sgr. 10 Pf. 3) Königl. General Kommando 5. Armee Lorps, einen von der Frau Ober-Präsidentin Horn eingesandten Beitrag, 15 Thlr. 4) Kreis Kommunal ⸗Kasse zu Templin 21 Thlr. Laut der letzten Bekanntmachung waren eingegangen 159535 Thlr. 1 Pf. Summa 1.
6004 Thlr. 8 Sgr. 11 Pf.
2 Beim hiesigen Garnison⸗Lazareth eingegangen: — Der letzten Bekanntmachung zufolge 66 Thlr. Summa 1 und 2.
tz or Thle s(Sgre r Pf. Digponirt st laut der leßten Vekanztnachung ! gr. 11 Pf Bleiben zur Disposition 5907 Thlr.
b) in natura: . J Bei den Lazareth-Verwaltungs-Behörden in Berlin ein geliefert:; 1286) Königl. General Kommando des 6. Armee - Corps in Bretlau
1Palel Verbandleinw. 2 2 Hemden, 1 Paar wollene Sohlen, 18 Exempl.
Bücher. Ver wen dungs -Nach weisung über die in der Zeit vom 1. bis einschließlich den 31. Mai 1864 bei den Lazreth⸗Verwaltungsbehörden in Berlin zum Besten der verwundeten und kranken Mann schaften der mobilen vaterländischen Truppentheile in natura einge⸗ lieferten Gegenstände:
; Best and am 30. April 1864: 170 Etr. 12 Pfd. alte Leinewand, 2 Pfd. 25 Loth Gittercharpie, g Ctr. 34 Pfd. 3 Loth feine glatte Charpie, 40 Etr. 81 Pfd. 6 Loth feine krause Charpie, 3 Ctr. 59 Pfd. 5 Loth grobe krause Charpie, 195715 leinene Binden, 433 wollene Binden, 9369 Kom pressen, 16 Stück Eßbestecke.
Einnahme vom 1. bis inel. 31. Mai 1864: 2 Bettbezüge, 2 Kissen⸗ bezüge, 2 Bettlaken, 2 Handtücher, 4 Hemden, 14 Unterjacken, 219 Paar Unterhosen, 49 Paar Socken, 11 Paar Pulswärmer, 10 Halstücher, 1 Shawl, 11 Schlafröcke, 2 Paar Schuhe, 3 Ctr. 54 Pfd. 28 Loth alte Leinewand, 46 Pfd. 16 Loth Gittercharpie, z Pfd. 4 Loth feine glatte Charpie, 8 Pfd. 19 Loth feine krause Charpie, 243 leinene Binden, 9 wollene Binden, 187 Kompressen, 1 Sitzkranz, 50 Pfd, Heftpflaster, 4 Loth Wolle, 1 Fäßchen und 28 Gläser eingemachte Früchte, Fäß chen Pflaumenmus, 3 Centner 62 Pfund Backobst, 380 Apfel- sinen, 1 Pfund Tafelbouillon, 60 Pfund Wurst, 57 Pfund Speck und Schinken, 5 Pfd. Ehokolade, 12 Schachteln Rakahout, 43 Pfd. Mehlwaaren, 19. Pfd. gebrannten Kaffee, 17 Pfd. Zucker, 2 Ohm und 540 Fl. Wein, 16 Fi. Liqueur, 12 Fl. Eau de Cologne, 1 Fäßchen und 77 Fl. Frucht- saft, 2 Fässer Bier, 66 Schachteln Malzpulver, 1156550 Stück Cigarren, 31 Pfd. Tabak, 44 Exemplare Bücher, 22 Blätter Zeitschriften, 31 Stück Eßbestecke.
Ausgabe. An das schwere Feld ⸗Lazareth zu Flensburg: 42 Hem- den, 35 Paar Socken, 11 Schlafröcke, 1 Sitzkranz, 50 Pfd. Heftpflaster 1é Fäßchen und 18 Gläser eingemachte Früchte, 1 Fäßchen Pflaumenmus 1 Etr. Backobst, 1 Pfd. Tafelbouillon, 60 Pfd. Wurst, 57 Pfd. Speck und Schinken, 5 Pfd. Chokolade, 12 Schachteln Rakahout, 43 Pfd. Mehlwaaren, 1975 Pfd. gebrannten Kaffee, 17 Pfd. Zucker, 1 Ohm und 300 Fl. Wein, 11 Fl. Liqueur, 10 JI. Eau de Cologne, 1 Fäßchen und 20 Fl. Frucht = saft, 61 Schachteln Malzpulver, 5500 Stück Cigarren, 31 Pfd. Tabak, 24 Exempl. Bücher. — An das Militair⸗-Lazareth zu Kiel: 14 Unterjacken, 174 Faar Unterhosen, 1 Ctr. Backobst, 100 Fl. Wein, 20 Fl. Fruchtsaft, 1550 Stück Cigarren. — An das Militair⸗ Lazaretb zu Nendsburg: 10 Paar Unterhosen, 1 Etr. Backobst, 1 Ohm Wein, 20 Fl. Fruchtsaft, 2600 Stück Cigarren. — An das Garnison ⸗Lazareth zu Berlin; 2 Bett bezüge, 2 Kissenbezüge, 2 Bettlaken, 2 Handtücher, 5. Paar Unterhosen, 14 Paar Socken, 11 Paar Pulswärmer, 10 Halstücher, 1 Shawl, 2 Paar Schuhe, 4 Loth Wolle, 10 Gläser eingemachte Früchte, 62 Pfd. Backobst, IS6 Apfelsinen, 96 Fl. Wein, 2 Fl. au de Cologne, 14 Fl. Fruchtsaft,
2 Fässer Bier, 5 Schachteln Malzpulver, 2100 Stuck Cigarren, 20 Exempl. Bücher, 200 Bl. Zeitschriften. —
An das Garnison-Lazareth zu Perle— berg: 44 Fl. Wein, 5 Fl. Liqueur, 3 Fl. Fruchtsaft, 4009 Stück Cigarren. — In daß Kommando der 2. Infanterie⸗Brigade: 2 Ctr. 33 Pfd. alte Leinewand. .
Bleibt Bestand am 31. Juni 1864: 176 Etr. 31 Pfd. alte Leine= wand, 49 Pfd. 11 Loth Gittercharpie, 9 Etr. 40 Pfd. 7 Loth feine glatte Charpie, 40 Etr. 89 Pfd. 25 Loth feine krause Charpie, 3 CEtr. 59 Pfd. 5 Loth grobe krause Charpie, 19,958 leinene Binden, 441 wollene Binden, 556 Kompressen, 47 Stück Eßbestecke.
B. Bei der Abtheilung für das In validen ⸗Wesen eingelie⸗
fert für die Verwundeten und Invaliden der preußischen
Armee in Schleswig, für die Hinterbliebenen der dort Ge⸗ fallenen, so wie für die Kronprinz ⸗Stiftung.
427) Durch den Gräflich Stolbergschen Regierungsrath Hrn. Kawk zu Roßla vom Ortsschulzen in Questenberg gesammelt für die Wittwe Klinke 4 Thlr. 428) Durch das Königliche Landrathsamt zu Glatz, von der dortigen Liedertafel, Erlös aus einem Concert, zur Vertheilung an 2 Witt—⸗ wen 51 Thlr. 439) Durch das Königliche Landrathsamt zu Luckau, ge⸗ sammelt im Polizeibezirk Sonnenwalde 29 Thlr, 20 Sgr. und in der Ge—⸗ meinde Gröbitz 2 Thlr. 15 Sgr., zusammen 32 Thlr. 5 Sgr. (Außer diesem zur sofortigen Vertheilung bestimmten Betrage sind noch 24 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf, im Polizeibezirk Sonnenwalde gesammelt, für die Kron ⸗ prinz - Stiftung eingegangen.) 430 Vom Königlichen Landrathsamt zu Bitterfeld durch Sammlung (darunter vom Magistrat zu Düben zur Ver theilung an 3 Verwundete 30 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf. 110 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. Außerdem für die Kronprinz Stiftung 80 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf. 31) Durch den Vorstand des Breslauer Vereins für Schleswig - Holstein vom Männergesang. und Theater- Verein in P. Wartenberg, 46 Thlr. 14 Sgr. 8 Pf. Zusammen 244 Thlr. 71 Sgr. 4 Pf. Dazu die laut letzter Veröffentlichung eingegangene Summe von 34.514 Thlr. 6 Sgr. und 26 Gulden, Summa 34575 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. und 20 Gulden,
Davon sind verausgabt: J5) an die Wittwe des Pioniers Klinke zu Hornow, Kreis Spremberg, in Folge spezieller Bestimmung der Redaction der Rorddeutschen Allgemeinen Zeitung, welche den Betrag eingesandt, 127 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. 76) An ebendieselbe in Folge spezieller ire mung des Gebers, des Kgl. preuß. Konsuls Hrn. Wegener zu Kiel, 20 Thlr. 5 Sgr. N) An ebendieselbe, in Folge spezieller Bestimmung der Redaction des Mainz. Anz, 28 Gd. 54 Kr., 16 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf. 18) An ebendieselbe, in Folge spezieller Bestimmung des Einsenders, des Ortsschulzen zu Questenberg 4 Thlr. 79) An die Wittwe Höhne zu Berlin, Mutter des vermißten, wahrscheinlich bei Missunde gebliebenen Musket. Höhne 15 Thlr. Zus. 203 Thir. 5 Sgr. 9 Pf, bleibt Bestand 32185 Thlr. 7 Sgr. JPf. und 20 Gulden. ;
An Gegenständen sind von dem Kaufmann Herrn Schöbel hierselbst 4 Kinderkleidchen und 2 Jäckchen geschenkt worden. Diese sind vertheilt an die Wittwe des Musk, Tapez. Schulz hier mit i Kleidchen, 1 Jäckchen, die Wittwe des Feldwebel Lorenz in Cottbus 1 Kleidchen, 1 Jäckchen, die