1864 / 146 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1664 Berliner Börse vom 23. Juni 1864.

Imissch er Wechsel-, Fonds- und Geld -( ours. Hisenhann - Acthen. ; Br. Eld. If Br. Br. Gld

Aue Bost⸗Ansaiten des Zn - und Auslandes nehmen Ssestellun an sür Serlin die Expedition des onigĩ Preußischen Staats- Anzeigers: Wilhelm s⸗Straße Ro. 8.

(nahe der Ceipzigerstr)

Das Abonnement veirsst: A ZThir. * sür das dierteljahr i in allen Theilen der Monarchie ohne preis Erhohung.

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Freiwillige Anleihe Staats Anleihe von 1859 dito v. 1854, 1855, 1857 dito dito dito dito dito dito Staats - Schuld - Scheine. . . . Prim. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder - Deichbau - Obligationen Berliner Stadt- Obligationen dito dito Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.

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Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze.

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 23 Sgr.

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Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.

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Berlin, Sonnabend den 25. Juni

Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements - Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für

mit dem 1sten künftigen Monats beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die tegelinäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne.

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allen Theilen der Preußischen Monarchie.

Bestellungen für Berlin nehmen die Ezpedition des Staats-Anzeigers, Wilhelms Straße No. 51., außerhalb

söoch nur die Post - Aemter entgegen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Major von Erkert vom 2. Garde⸗Regiment zu Fuß und dem Hauptmann Bronsart von Schellendorf II. vom großen Generalstabe den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse mit Schwertern, sowie dem Hauptmann de Leuze de Laneizolle vom großen Generalstabe den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse und dem Kaiserlich Oesterreichischen Botenjäger Johann Schmidt das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; ferner

Den Wirklichen Geheimen Rath und Chef⸗Präsidenten der Ober⸗ Rechnungskammer Dr. Bötticher in den Adelstand zu erheben.

Allerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1864 betref⸗ fend die Crrichtung von Kreis-Synoden in den Pro⸗ vinzen Brandenburg, Schlesien und Sachsen.

Auf den von Ihnen und dem Evangelischen Ober ⸗-Kirchenrath trstatteten Bericht vom 23. v. M. bestimme Ich, daß nunmehr mit der Errichtung von Kreissynoden in den Provinzen Brandenburg, Schlesiin und Sachsen vorgegangen werde. Dabei sind die, in Mei⸗ nen Erlassen vom 5. Juni 1861 (Gesetz Sammlung Seite 272) und vom 5. April 18623 (Gesetz Sammlung Seite 134), betreffend die Einrichtung von Kreissynoden in der Provinz Preußen, getroffenen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben zur Anwendung zu bringen:

1) in der Provinz Schlesien sind die Kollatoren der Kirchen gemeinden in gleicher Weise wie die Patrone (Erlaß vom

Allerhöchster Erlaß vom 15. Juni 1864 betref— fend die Bildung von Kreis⸗Synodalkassen in den sechs östlichen Provinzen der Monarchie.

Auf Ihren im Einverständniß mit dem Evangelischen Ober⸗ Kirchenrath erstatteten Bericht vom 13ten d. M. bestimme Ich, daß zur Bestreitung der durch die Abhaltung von Kreissynoden und demnächst von Provinzialsynoden entstehenden Kosten die Errichtung von Kreis⸗Synodalkassen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen und Sachsen angeordnet werde. Diese Kassen werden von dem Vorstande der Kreissynode verwaltet und von dem Konsistorium der Provinz beaufsichtigt. Die Kreis⸗ Synodalkassen werden, sofern nicht in einzelnen Diözesen besondere kirchliche Fonds oder Einnahmen vorhanden sind, welche dahin ge⸗ wiesen werden können, durch Beiträge der Kirchenkassen und Gemein⸗ den gebildet. Den Umfang des Bedürfnisses hat, unter Genehmigung des Konsistoriums, die Synode zu bestimmen. Zu der Aufbringung dieses Gesammtbedarfs tragen die einzelnen Kirchenkassen und Gemein⸗ den nach Vermögen bei. Zu diesem Ende ermächtige Ich Sie, den Minister der geistlichen 1c. Angelegenheiten, aus den Einkünften der vermögenden Kirchenkassen Meines Patronates entsprechende Bei⸗ träge zu den Kreissynodalkassen anzuweisen und die Bewilligung von Beiträgen aus den unter Privat⸗Patronat oder Gemeinde⸗ Verwaltung stehenden Kirchenkassen von Aufsichts wegen zu geneh⸗ migen. Können auf diese Weise die erforderlichen Mittel nicht be⸗ schafft werden, so haben die Gemeinde⸗Kirchenräthe wegen anderweitiger Aufbringung derselben Fürsorge zu treffen Nöthigenfalls können

5. Juni 1861 111. Nr. zur Kreissynode wahlfähig;

Y die von patronatsberechtigten Corporationen zur unmittelbaren Wahrnehmung ihrer Rechte bei den Gemeinden bestellten Pa⸗ tronatsvertreter genießen für die Dauer ihrer Function als solche die Wahlfähigkeit zur Kreissynode gleich den Privat— patronen (Erlaß vom 5. Juni 1861 III. Nr. I. . Die Bestimmung unter 2 findet auch auf die Kreissynoden in

den Provinzen Preußen, Posen und Pommern Anwendung. Hin— sihtlich der unter den Gräflich Stolbergschen Konsistorien stehenden Theile der Provinz Sachsen behalte Ich Mir vor, über die Aus⸗ sihrung der Kreissynodalbildung und deren Verbindung mit den ibrigen Kreissynoden der Provinz noch nähere Bestimmung zu er— assen. Ich beauftrage den Evangelischen Ober Kirchenrath, zur Aus⸗ sihrung dieses Erlasses im Einverständniß mit Ihnen, dem Minister der geistlichen A. Angelegenheiten, die erforderlichen Anordnungen zu treffen. . Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffent. lihen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 13. Juni 1864.

Wilhelm.

von Mühler.

regelmäßige oder außerordentliche Sammlungen für die Synodal⸗ zwecke veranstaltet und kann dagegen der Wegfall anderer, den kirch⸗ lichen Zwecken nicht unmittelbar dienenenden Kollekten genehmigt werden. Der Minister der geistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten und der Evangelische Ober ⸗Kirchenrath sind beauftragt, wegen Ausführung dieses Erlasses nähere Anordnung zu treffen.

Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öfssent⸗ lichen Kenntniß zu bringen.

Schloß Babelsberg, den 15. Juni 1864.

Amsterdam - Rotterdam Ludwwigshafen- Bexbach M2. -Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger .. ...... ordb. (Friedr. Wilh.) ester. franz. Staatsbahn est. zidl.Staatsb. Lomb. Russische Eisenb

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Danziger Privatbank .. Königsberg. Privathank Magdeburger do.

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Berl. Hand. - Gesellsch. . Dise. Commandit-Anth. Set les. Bank-Verein .. Pommerzeh. Rittersch. B. Preuss. Hyp. Vers. ... do. do. Certif. ..

Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit do. Landesbank.

Genfer Creditbank. . .. Geraer Bank Gothaer Privatbank ... Hannoversche Bank. .. Leipziger Credithank. . Luxemhurger Bank. .. Meininger Credithank. . Norddeutsche Bank ... Oesterreich. Credit. ... Rostocker Bank Thüring. Bank. . ...... Weimar. Bank OQesterr. Metall. ...... .

do. Nation. Anleihe

de. Prm. Anleihe. . 813 an .

do. n. 100 FI. Loose 76 Lübeck. Pr- A- .. 31 46

Nordbahn Friedr. Wi 65s a2 2 gem. Gesterr. Fran, Oesterr. Credit 833 a 847 a 8 gem. Oesterr. Loose von 1

881 83 . k 1* d 231

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Pola. Schatz-Obl.

do. Cert. L. A. do. L. B. 200. IJPoln. FEfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI.... Dessauer Prämien- Anl. Hamb. St.- Präm. - Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 RI. Schwed. 1 Rl. St. Pr. A.

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Ausl. Prioritäts- Actien.

Belg. Oblig. J. de PEst

do. Samb. et Meuse. Oester. franz. Staatsbahn Oest. frz. Südb. Lomb.) Moskau-Rjisan wa

Wilhelm.

Iudustrie · Actien.

Hoerder Hüttenwerk. .

Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas. ..

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An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath.

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Kriegs⸗Ministerium.

̃ Bekanntmachung. 1 An patriotischen Gaben zur Versorgung der Mannschaften der mobilen resp. aus ihren Garnisonen abgerückten Truppentheile mit wollenen Unter

. 1 8 eschast War nur PFeschrankt, ausser in Nordbahn, Nastrichfern, öster- günstige, die Haltung fest, die Course, namentlich sieler Eisenbahnen, reichichen Loosen und Kredit; preussische Fonds beliebt; Wechsel ztil.

steigend, nur gegen den Schluss trat wieder etwas Mattigkeit ein; das An

den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und den Evangelischen Ober⸗-Kirchenrath.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).