1678
Wtinisterium für , ö ; ewerbe und öffentliche ; rein,,
Der für die Militairbauten in Eöln angestellte Königliche Land. Baumeister Märtens ist zum Königlichen Bau ⸗Inspektor ernannt und demselben die Bau⸗Inspektor ⸗ Stelle zu Aachen verliehen worden.
Das 23. Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute aus gegeben wird, enthält unter Rr. 5893. den Allerhöchsten Erlaß vom 2. Mai 1864, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kommunal- Chaussee von Kemnade, an der Sprockhövel Krengeldanzer Straße, über Blankenstein nach Hattingen, im Regierungsbezirk Arnsberg; unter 5894. das Statut des Entwässerungsverbandes des großen und kleinen Wons⸗Sees und des Niedtlitzer Bruches in den Kreisen Johannisburg und Lötzen. Vom 23. Mai 1864 unter 5895. den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Mai 1864, betreffend einige Aenderungen des Deichstatuts für den Aken-Ro— senburger Deichverband vom 28. August 1856; unter ben Allerhöchßen Erlaß vom 25. Mai 1864, betreffend die Erweiterung des Meliorations-Projekts des Linkuh— nen⸗Seckenburger Entwässerungsverbandes; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 13. Juni 1864, betreffend die Errichtung von Kreis- Synoden in den Provinzen Brandenburg, Schlesien und Sachsen; unter 5898. den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Juni 1864, betreffend die Bildung von Kreis-Synodalkassen in den sechs öst⸗ . lichen Provinzen der Monarchie, und unter 5899. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh= migung der unter der Firma: Berliner Immobilien Ackien⸗Gesellschaft, mit dem Sitze zu Berlin errichteten Actien ⸗Gesellschaft. Vom 17. Juni 1864. Berlin, den 25. Juni 1864. Debits⸗Comtoir der Gesetz sammlung.
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5896.
5897.
Justiz⸗Ministerium.
Der bisherige Kreisrichter von Schlebrügge in Frankenstein
gleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Breslau, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Frankenstein, ernannt
worden.
Die Ernennung des Kreisrichters Illies in Joachimsthal zum Rechtsanwalt in Angermünde und zum Notar im Departement des
Kammergerichts ist zurückgenommen.
Der bisherige Gerichts ⸗Assessor Pollett in Breslau ist zum Rechtsanwalt bel dem Kreisgericht in Breslau und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Breslau, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Canth, ernannt worden.
Der bisherige Kreisrichter Illgner in Rogasen ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Greifenberg und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Stettin, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Labes, ernannt worden.
Der Kreisrichter Müller zu Polnisch Wartenberg ist, unter Zurücknahme seiner Ernennung zum Rechtsanwalt in Schönau, zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Wohlau, mit Anweisung feines Wohnsitzes daselbst, unter Beibehaltung des Notariats im Departement des Appellationsgerichts zu Breslau, ernannt worden.
Kriegs⸗Ministerium.
Bekanntmachung vom 18. Juni 1864 — betreffend Dislocations⸗Angelegenheit.
Mittelst Allerhöchster Ordre vom 16. d. Mts. haben des Königs Majestät die sofortige Verlegung des Stabes der 1. Garde Infan⸗· terie⸗Division von Potsdam in Garnison nach Berlin zu befehlen geruht, was hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht wird.
Berlin, den 18. Juni 1864.
Kriegs-⸗Ministerlum, Allgemeines Kriegs-Departement. von Glisczinski. von Bose.
ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Frankenstein und zu—
k e n n r m ach u n uli bis Ende Dezember 1864 werden an Garnison⸗B
genen, aus dem Militair⸗-Etat zuständigen Fourage⸗Rationen nachfolgende Preise gewährt:
In dem Zeitraum vom 1. J
Reglements.)
rodgeld und für die nicht in natura empfan— (68. 9 und 121 des Natural⸗Verpflegungs⸗
Für die monatliche
Für einzelne Fourage Beträge
Für R esso rt ein Brod schwere
mittlere
leichte pro Ctr.
Stroh
5 Pfd. z Lth.
Ration
pro ö 48 Pfd.
Hafer 2 100 Pfd.
Thlr. Sgr. Pf.
Thlr. Sgt. Tf. Ihr. Sgr. Tf. IThlr. Sgr. X. sthlr. Sgr. Pf.
Tblr. Sgr. ] Pf. Thlr. Sgr. P.
A. Für die ö stlichen Pro⸗ ʒ
lin, Stralsund, Potsdam, 5 a. O., Posen, Brom erg, Breslau, Liegnitz, Op—⸗ peln, Magdeburg, Merse⸗
burg, n n
Für die westlichen Pro
vinzen (Regier. Bez. Münster,
Minden, Arnsberg, Düssei⸗
dorf, Coblenz, Aachen, Trler,
Cöln und die Hohenzollern⸗
schen Lande.) Berlin, den 22. Juni 138614.
rriegs⸗Ministerium, Hering.
6 15 26 29 15 11
Militair⸗Oekonomie⸗Departement.
Wilcke.
Unterarzt von der mobile
1679
Angekommen: Se. Ezeellenz der Staats. und ĩ die ,, , eien, von 3 o in . . ; nz der Staats und Eulenburg, von Sonnenburg. ,
*
Abgereist: Se. Excellenz der Kriegs- 1 General Lieutenant von een, nach ,. ,
Berlin, 25. Juni. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten . die n n, zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar:
des Kaiserlich russischen St. Annen -Ordens zweiter hen beter la ing og h. in Brillanten: imistischen Geschäftsträger in St. Legations ˖ er ih b, ftoträg St. Petersburg, Legations des Kaiserlich KJ Annen ⸗Ordens zweiter asse: dem Polizei⸗Rath Goldheim zu Berlin; des Kaiserlich russischen St. Annen ⸗-Ordens dem Poltzel Ratz . 5 em Polizei · Ratl imm zu Königsberg in Preußen u dem Polizei · Sauptmann . zu w 9 ö des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens . dritter Klasse: dem Kriminal ⸗Polizei-Inspektor Jagielski zu Königsberg in Preußen; des Kaiserlich türkischen Medschidje⸗-Ordens — vierter Klasse: dem Direktor der Eisengießerei zu Berlin, Bergrath Schmidt; des Ritterkreuzes des Königlich Belgischen Leopold— Ordens: dem außerordentlichen Prosessor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin, Dr. Carl Koch; des Ritterkreuzes des Königlich Sächsischen Albrechts⸗ Ordens: dem Kommerzienrath A. W. Hayn in Berlin; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Bayeri⸗ chen Verdienst⸗ Ordens vom heiligen Michael: dem Schriftsteller Dr. phil. Noderich Benediz zu Leipzig.
Personal ⸗ Veränderungen.
I. In der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛe. A. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen. Den 14. Juni.
v. Ostro ws ki, Pr. Lt. vom Brandenb. Drag. Regt. Nr. 2, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. der 5. Kav. Brig, zum Ritt⸗ meister und Esc. Chef, v. d. Marwitz, Sec. Lt. von dems. y zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Wintzingerode, Sec. Lt. vom 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, als Adsut. zur 6. Kav, Brig, kommandirt. Frhr. von Schuckmann, Port. Fähnr. vom 2. Schles. Gren, Regt. Nr. Il, in das
Westpreuß. Kür. Regt. Nr. 5 versetzt. Flügel. Adjut. Sr. Majestaͤt des Königs und Commdr. des Brandenb. Hus.
Regts. (Zöietensche Hu) Nr. 3, von der Stellung als Regts. Commdr. ent bunden Fund in? die Zahl der dienstleistenden Flügel- Adiutanten Sr. Majestät des Königs übergetreten. v. Kalckreuth, Major vom 1sten Garde ⸗Ulanen-Regt., mit der Führung des Brand. Hus. Regts. (Zietensche Hus.) Nr. 3, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Prinz Albert zu Sachsen-Altenburg, Set. Lt. im Westfaͤl. Ulanen Regt. Nr. 5, à la suite
des Regts. gestellt. gts. ge Den 16. Juni.
v. . f, Major à la suite des Generalstabes der Armee und persönlicher Adjutant des Prinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hoheit, unter Stellung à la suite des 1. Garde ˖ Drag. Regts. zum Direk · tor der Militair ⸗Reitschule ernannt. v. Bernuth, Major vom General- stabe der 11. Div. unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee,
zum persönl. Adjutanten des Prinzen Friedrich Karl von Preußen Königl.
Hoheit ernannt. . Abschiedsbewilligungen ze.
ben ;,, .
v. Stang en, Oberst und Direktor der Militair ⸗Reitschule, in Geneh⸗
migung seines Abfchiedsgesuchs mit Pension und der Ulnif. des Pomm. Huf. Regts. Blüchersche Hus.) Nr. 5, der Abschied bewilligt. Militair ⸗ Aerzte.
Den 14. Juni. Dr. Moeser, Unterarzt vom 2. Garde ⸗Drag. Regt Dr. Schrader,
Pr. Linck, Unterarzt vom 2. Garde Regt. z. F/ Dr. Wolff, Unterarzt
Gr. v. d. Groeben, Oberst und
n Krankenträger ˖ , ,. des Garde ⸗ Corps,
vom Garde - Füs- Regt, Dr. Härtel, Unterarzt vom Kaiser⸗Alexander⸗Gar Gren. Regt. Rr. 1, Dr. Schultze, Dr. Schmiedt, 3 2 Franz Garde Gren.-Regt. Nr. 2, Dr. Lange, Unterarzt vom Kaiser Alegan . Garde Gren. Regt. Nr. 1, Dr. Hein zel, Unterarzt vom 1. Garde⸗ ret Regt, Dr. Bocther, Unterarzt von der Garde Artillerie Brigade, 9. Niemeier, Unterarzt vom Kaiser Franz Garde ⸗ Gren. Regt. Nr. 2, * agu e . Dr. Richter, Unterärzte vom Kaiser Alegander . e Gren. Regt. Nr. 1, zu Assistenzärzten befördert. Dr. Bock, Ober- tabs. und Regts. Arzt vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, als Generalarzt und mit Pension, Vogler, Stabs. und Bats. Arzt vom 5. Ostpreußischen Inf, Regt. Nr. 41, Dr. Kleeberg, Stabs- und Bats. Arzt von demselben 3. Burkhart, Assistenzarzt vom 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 4, 3 met Assistenzarzt vom J. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 26, letzteren ; reien mit Aussicht auf Anstellung im Civildienst, sämmtlich mit Pension er Abschied bewilligt. Den im Reserve , resp. Landwehr Verhältniß befindlichen Unterärzten: Dr. Song vom 3. Garde ⸗ Gren. Regt. Königin Elisabet)h, Dr. Kaempf ͤmwon der Garde - Artill. Brig, Dr. Hering vom 1. mobilen schweren Feld Lazareth des Garde Corps, Dr. Lentze vom mobilen leichten Feld -Lñazareth der kombinirten Garde ⸗Inf. Div, Dr. Ju de vom 1. Pomm,. Landw. Regt. Nr. 2, zur Zeit bei der 3. Dampf ⸗Kanonen . boot, Flotillen Div., Dr. Krabler vom J. Vomm. Landw. Regt. Nr. 2, Dr. Da vid vom 3. Brandenb. Landw. Regt. Nr. 20, zur Lit beim . schweren Feld ⸗Lazareth des III. Armee - Corps, Dr. Schaeffer vom 4 Brandenb. Landw. Regt. Nr. 8, zur Zeit bei der Brandenb. Art. Brig. kr. 5, Dr. Juliusberg vom 3. Brandenburgischen Landwehr - Re— gimem Nr. 290, zur Zeit bei der Brandenburgischen Art. Brig. . 3 Dr. Jaensch vom 3. Niederschlel. Landw. Regt. Nr. 186, ö ö,, . vom 2. Oberschlesischen Landwehr ⸗Negiment Nr. 23, ; r. Wortmann vom 2. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), Dr. Lohmann vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, Dr. Bin hold vom 6. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 55, Dr. Fuchs vom 3. Rhein. Landw. Regt. Nr. 29, der Char. »Assistenzarzt« verliehen. Dr. Gill⸗ meist er, Br. Kalkoff, unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschiedene Stabsärzte vom 3. Bat. (Naumburg) 2. Thür. Landw. Regts. Nr. 32, Dr. Zacharias, Assistenzarzt vom 1. Bat. (Königsberg) 1. Ostpreuß. Landw. Negts. Nr. 1, Dr. Ruhbaum, Assistenzarzt vom 3. Bat. (Havel berg] 4. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 24, Dr. Bernhardi, Assistenzarzt vom 1. Bat. (Merseburg] 2. Thür. Landw. Regts. Nr. 32, Dr. Lattke, Assistenzarzt vom 1. Bat. (Breslau) 3. Niedersches. Landw. Regts. Nr. 10, Giers dorff, Assistenzarzt vom 2. Bat. (Oels) desselb. Regts., Dr. Stein brü ck, Assistenzarzt vom 1. Bat. (Stettin) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Selig, Assistenzarzt vom 3. Bat. (Potsdam) 9. Brandenb, Landw. Regts. Nr. 20, Dr. Reitz, Assistenzarzt vom 2. Bat. (Andernach) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, der Abschied bewilligt.
Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs Ministeriums. gan 396 3 . 31. Mai. elsay, Kasernen ⸗Insp. in Berlin, mit Wahrnehmung der Ren- dantenstelle beim Invalidenhause zu Berlin! ö . . Den 11. Juni. Meisner, Geh. Kanzlei ⸗Secretair vom Kriegs ⸗Ministerium, mit der . Pens. vom 1. Oktober 1864 ab in den nachgesuchten Ruhestand versetzt.
Bekannt machung
Durch das auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 30. April 1830 erlassene Reseript des Königlichen Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten vom 5. Mai desselben Jahres ist den evangelischen Glaubensgenossen, welche an einem Orte ihren Wohn- sit nehmen, wo mehrere der Union beigetretene Kirchengemeinden sich befinden, das Recht verliehen worden, die Gemeinde, welcher sie angehören wollen, zu wählen. Dieses Recht findet nach Maßgabe der angeführten Verordnung, in Folge des Beitritts der evangelischen Kirchengemeinden in Berlin zur Union und unter Beziehung der allgemelnen Bestimmungen auf die besonderen Verhältnisse dieser Gemeinden, hierselbst in der Weise Anwendung, daß die den von auswärts zuziehenden Personen zustehende Wahl ge⸗ troffen werden kann zwischen einerseits der betreffenden, mit einem örtlich abgegrenzten Kirchsprengel versehenen Gemeinde und andererseits der Dom oder der Parochial⸗Kirche.
Da die Ausübung dieses Wahlrechts bisher an eine Frist nicht gebunden gewesen ist, so hat sich das Bedürfniß ergeben, den aus einer oft lange verschobenen Feststellung der Gemeindeangehörigkeit erwachsenden Uebelständen für die Zukunft vorzubeugen.
In Folge der auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 6. Sep- tember v. J, von dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständnisse mit dem Evangelischen Ober ⸗Kirchenrath uns ertheilten Ermächtigung wird demnach hierdurch Folgendes bestimmt:
1) Alle von auswärts nach Berlin ziehenden evangelischen Glau⸗ bensgenossen haben ohne Rücksicht auf ihr besonderes Kon⸗ fessions Verhältniß die Wahl, sich entweder derjenigen Lokal ⸗Parochie, innerhalb deren sie ihre Wohnung neh⸗ men, oder der Gemeinde der Dom- Kirche resp. der Pa⸗ rochial · Kirche anzuschließen, deren Mitglieder an keinen be—= stimmten Wohnort in der Stadt gebunden sind und daher durch die Veränderung der Wohnung innerhalb der Stadt die Gemeinde und Kirche nicht wechseln.
2) Diese Wahl muß jedoch binnen Jahresfrist, von der Nieder=—