Hohnds - und Geld-
1700 Berliner Börse vom 27. Juni 1864. Amtlicher Wechsel-,
C0urs.
isenbahn - Acuen.
VWechsel-Conmrge.
Kurz 2 At. Kurz 2 Alt. 3 Mt.
Wien, str. Währ.
dito Augsburg südd. W. 100 EI. F f n n r Hö. 100 FI. Leipꝛig in Courant
im 1 Tbl. Fuss 1090 ThlI. Petersburg 900
dito
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Fon dg-COGrcrs e.
Freiwillige Anleihe... .* Staats - Anleihe von 1859 dito v. 1854, 1855, 1857 dito dito dito dito dito
dito Staats - Schuld - Scheine. . .. Prim. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder - Deichbau - Obligationen Berliner Stadt- Obligationen
dito dito Schuldvers ehr. d. Berl. Kaufm.
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Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münxs.
Br.
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Pfandbriefe.
Kur- und Neumärk. do. do.
Ostpreussische
do. Pommersche ...... a do. Posensehe do. do. Schlesische .. ..... ... Vom Staat garantirte , Westpreussiseke ....
REentenbrietfe.
Kur- und Neumärk. Pommersche ... ..... Posensche Preussisehe
Rhein- und Westph. 1
Si chsis ehe Schlesisehe
gIPr. Bk. Anth. Scheine Friedrichsd'or
Gold- Kronen ... . . ... Andere Goldmünzen ,
Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 23 Sgr.
110
Stam n -Aetien. Aachen - Dusseldorfer Aachen - Mastrichter. sz Berg. Märk. Lit. A.. Berlin - Anhalter... . Berlin. Hamburger,.
Berl. Potsd.· Magdeb. Berlin · Stettiner Bresl. Schw. Ereib. . Brieg · Neisse Cõöln - Mindener Magdeb. Halberst. .. Magdeb. - Leipziger. Miünster- Hammer... 4 Nie dersehles. Märk. . HNiedersehlen. Lweigb. z Oberschl. Lit. A. u. C.
do. Lit. B. 66 Tarnowitz er Rheinische
do. (Stamm-) Prior. Rhein - Nahe hrt. · Crf.· Kr. Gladb. Stargard- Posen Thüringer Wilh. (Cosel- Odbg. )
do. (Stamm-) Prior.
do. do. do.
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werden usaucemässig 4 pCt. be 1334p . ; Pri oritits-Oblig. 9 61 Aachen- hL. do. Il. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter do. II. Emission Berg. Märkische conv. do. II. Ser. eonv. de. III. S. v. St. 33 gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie ... do. V. Serie ... do. Düsseld. -Elbf. Pr. do. do. II. Ser. do. Dortm. - Soest do. do. II. Ser. Berlin- Anhalter Berlin- Anhalter
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Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist,
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1123 Berl. Potsd. Mgd. Lit. A. 173 do. Litt. B. — do. Litt. C. 194 Berlin-Stettiner ..... 1403
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do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Ser. v. St. gar. Brsl. Schw. Erb. Lt.P. Cõöln- Crefelder Cõln- Mindener.
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Magdeburg - Halberst. do. Wittenb. Magdeburg. -Wittenb. Nie ders ehłes. - Märk. .
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Rheinische do. vom Staat gar. do. III. Em. v. 1858 60 do. do. von 1862 do. v. Staat garantirte khein- Nahe v. St. gar. do. do. II. Em. kRhrt. Crf. - Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie „ Stargard-Posen do9o. II. Emission . 4o. Thüäringer eonv. ..... do. II. Serie do. III. Serie eonv. do. IV. Serie Wilh. Cosel · Odbg.) do. III. Emission
rechnet.
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Nichtamtliche Votirungen.
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Ausl. Eisenbahn- Stamm · Actien.
Amsterdam - Rotterdam Ludwigshafen - Bexbach M2. - Liuidwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger
Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest.südl.Staatsb Lomb. Russische Eisenb Westhahn (Böhm.) ...
Ausl. Prioritäts- Actien.
Belg. Oblig. J. de bEst
do. Samb. et Meuse. Oeagter. fran. Staatsbahn Oest. fr7. Südb. ( Lomb.) NMoskau-Rjisan (v. St. g.)
do.
Inlãnd. Fonds.
Kass. Vereins-Bk. Act. Danziger Privatbank .. Königsberg. Privathank Magdeburger Posener
Berl. Hand. - Gesellsck. . Dise. Commandit-Anth. Ichles. Bank- Verein.. „ Pommersch. Ritterseh. B. Preuss. Hyp
Industrie · Actien. Hoerder Hüttenwerk. .
Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas. ..
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Vers. ... Certif. ..
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do.
5245 1625 146
83 —
Ausl. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Ban Coburger Credithank. . Darmstädter Bank. .... Dessauer Credit do. Landesbank. Genker Creditbank. ... Geraer Bank ee . Gothaer Privatbank ... Hannoversche Bank. .. Leipriger Credithank. . Luxemhurger Bank. .. Meininger Dreditbank.. Norddeutsche Bank ... Oesterreich. Credit. ... Rostocker Bank Thüring. Bank.... .... 4 Weimar. Bank ⸗ 4 Oesterr. Metall. .. ..... 5 do. Nation. Anleihe 5 do. Prm.-Anleihe. . 4 do. n. 100 FI. Loose —
C n E . L= . te e K L K L C K L .
Oester. Loose (1860). . 4 do. Loose (1864.. do. Silb. Anl. (1864. Italien. Anleihe
Ruas. Stiegl. 5. Anl.. . 3 do. do. 6. Anl.. . v. Rothschild Lst. Neue Engl. Anleihe
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11
.
Engl.. ...... .... Polin. Schatz-Obl.
do. Cert. L. A. do. L. B. 200 FI. Poln. Efandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St. Prim. Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 FI. Schwed. 10 RI. St. Pr. -A. Lübeck. Pr. A. .... ...
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Oppeln-Tarnowitzer 79 2 79 gem. Genfer Creditbank 485 etw. a gem. Oesterr. Loose von 18609 Slz a a B gem.
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bahn 1053 2 gem,
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Me 5 ; Unl. war in der Stimmun
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hatte sie fester, ohne dass das Geschäft sie
ein weni
Mecklenburger 737 a 73 gem.
Oesterr. Credit 815 a S2 a 81 gem.
erhost und irgend be-
lebte; Eisenbahnen blieben auch im Ganzen matter und mehr offerirt,
Berlin, Druck und Verlag der
TF, ere, Verner eise sieh in
Forãcba 7 Friedr. Wilh.) 64 a 635 gem. Center.
Franz. Staats- Oesterr. National-Anleihe 685 a gem.
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Franzosen,
ordbahn, Lombardei,
Het erreickichen Credit-Aetsen und Loosen; preussische Fonds blieben fest
und angenehm. Redaction und Rend
antur: Schwieger.
König (R. v.
lichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei Decker).
einer r . und das Recht, e tende, mit vier Prozent derzinkliche
sflückeß aufgenommen werden, welche nach
Das Abonnement beträgt: ; . Thlr. 6 , ,. ierteljahr in allen Theilen der Mönar ; ohne 6 Preis - Erhöhung.
Königlich Preustifsch er
Anstalten de s Zn - und hm ne mg. ang an
, ,, me. i n ,., (nahe der Leipzige⸗ str)
ö. 1 —
lr.
Berlin, Mittwoch den 29. Juni
1861.
Allerhöchster Erlaß vom 30 Mai 1864 — betreffend die Genehmigung des Statuts des landschaftlichen Kreditverbandes der Provinz Sachsen.
Auf den Bericht vom 17. Mai d. J. ertheile Ich dem in nota⸗ rieller Aussertigung beiliegenden »Statut des landschaft⸗ lichen Kreditverbandes der Provinz Sach sen⸗ mit der Maßgabe, daß Pfandbriefe in Abschnitten von zehn Thalern nicht ausgegeben werden dürfen und der Eingang des 5. 16 dangch zu ändern ist, hierdurch Meine landesherrliche Genehmigung. Gleich⸗ zeitig und in Folge dieser Meiner Genehmigung, so wie auf Grund des F. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz Samml. für 1833 S. 75) will Ich dem landschaftlichen Kreditverbande der Provinz Sachsen hiermit das Privilegium bewilligen, die in diesem Statut näher bezeichneten, in Gemäßheit desselben zu verzinsenden und nach deffen Bestimmungen einzulösenden der rechtlichen Wirkung auszustellen, daß ein jeder Inhaber derselben die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen⸗ thums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Uebrigens ist dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und obne dadurch für die Befriedigung der Inhaber der Pfandbriefe und der Coupons eine Gewährleistung Seitens des Staats zu über⸗ nehmen, ertheilt worden.
Dieser Mein Erlaß und das anliegende (a) die Gesetz Sammlung zu veroͤffentlichen.
Berlin, den 30. Mai 1864.
Statut sind durch
Wilhelm.
von Bodelschwingh. Graf
von Selchow. Graf zu Eulenburg.
An die Minister der Finanzen, für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, der Justiz, für die land ⸗ wirthschaftlichen Angelegenheiken und des Innern.
2.
Statut ded landschaftlichen Kreditverbandes der Provinj Sachsen.
8e t weck, Domizil und Rechte des Verbandes.
Unter , fh er Kreditverband für die Provinz Sachsen« tritt ein Verein von e, ,. der Provinz Sachsen zusam— men, um nach den Bestimmungen dieses Statuts den Realkredit für ihre
Besihungen zu vermitteln. : en jn dern, ärhandes ist Halle. Der Verband hat die Rechte ,, . der zur Beleihung des ner Mieglieder erforherlichen Valula auf jeden Inhaber lau. Sch id orrscheeiß unge, nach beiliegendem andschaftlichen Kredit .
Grundbesihes s Benennung Pfandbriefe des Sachsen⸗ s, dn g,
eee les. Nitglichet . ö Als Mitglied des Verbandes kann jeder Besttzet eines in der Podini . landwirthschaftlich oder sorstwirthschaftlich benutzten Grund
Fo mular A. unter der verbandes der Provinz
von Itzenplitz. Graf zur Lippe.
den Bestimmungen des Gesetzes
jut Entlassung eines Beat.
vom 21. Mai 18651, betreffend die anderweite Regulirung der Grundsteuer einen NReinertrag von mindestens 50 Thalern gewahrt. . Deren Beitritt. . a) Freiwilliger.
Die Meldung zum Beitritt geschieht bei der Direction des Verbandes unter Einreichung eines vollständigen Hypothekenscheines über die von dem Meldenden besessenen Grundstücke, Beisügung einer gehörig bescheinigten Nachweisung über die auf den Grundstücken ruhenden öffentlichen Lasten und Einsendung eines Eintrittsgeldes von 1 Thaler für jedes angefangene Tausend der verlangten Darlehnssumme.
Nachdem die Erhebung der Grundsteuer nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Mai 15656, betreffend die anderweite Regulirung der Grundsteuer, eingetreten, ist dem Anmeldungsgesuche ein amtliches Attest 1 den Reinertrag des Grundstückes, dessen Beleihung verlangt wird, bei⸗ zufügen. .
Ueber die Aufnahme entscheidet die Direction.
Die Aufnahme kann nur in Fällen verweigert werden, in denen der
. — Y Verwaltungsrath die Ausschli ĩ itglie ! . Pfandbriefe und Coupons mit rwaltungsrath die Ausschließung eines Mitgliedes verfügen könnte.
ᷣ Zieht der Anmeldende seinen Antrag zurück, oder wird derselbe von der Direcklon zurückgewiesen, so wird das Eintrittsgeld nach Abzug der durch die Prüfung erwachsenen Kosten zürückgezahlt. b) Nothwendiger. Der Erwerber eines mit Pfandbriefen nach den Bestimmungen dieses Statuts beliehenen Grundstücks ist verpflichtet, dem Verbande sofort beim Erwerbe des Grundstücks in einer gerichtlich oder notariell vollzogenen Ur= kunde beizutreten und die persönliche Verbindlichkeit für die Pfandbriefschuld zu übernehmen. Diese Urkunde ist binnen 141 Tagen nach dem Erwerbe des Grundstücks der Direction des Verbandes einzureichen. Die Zahlung eines Eintrittsgeldes kann in diesem il nicht verlangt werden.
Pflichten der Mitglieder im Allgemeinen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine auf dasselbe gefallene Wahl als
Mitglied oder Stellvertreter zum Verwaltungsrathe, Kommissar desselben und
Deputirten zur General ⸗ Deputation anzunehmen, wenn daffelbe in gleicher Weise nicht bereits einmal thätig en ist.
Austritt aus dem Verbande a) Freiwilliger. Der Austritt aus dem Verbande erfolgt, sobald das Mitglied die dem
Verbande gegenüber übernommene Verbindlichkeit . geloͤst hat.
Bei Veräußerung eines mit Pfandbriesen beliehenen ndstücks er- löscht die persönliche Verbindlichkeit des Mitgliedes bezüglich des veräußerten Grundstücks, sobals die im 5. 2 Alineg 7 vorgeschriebene Urkunde von dem Besttznachfolger der Direction eingereicht worden.
b) Nothwendiger.
Der Verwaltungsrath kann die Ausschließung eines Mitgliedes ver- i . dasselbe die ihm obliegenden statutenmäßigen Verpflichtungen nicht erfüllt. .
Mit dem Austritt resp. der Ausschließung sind alle Rechte an dem Vermögen des Verbandes erloschen.
§. 5. Verwaltung des Verbandes. Die Angelegenheiten des Verbandes werden geleitet, beziehungsweise gon trolirt: durch die Direction, den Verwaltungsrath oder dessen Kommissare und die General ⸗Deputation. 36
Direction Die Direction hat ihren Sitz in Halle. Sie besteht aus drei besolde 22
ten, von dem Verwaltungsrathe gewählten und ernannten Eine derselben muß dem Verbande als Mitglied ang . n . muß ein zum höheren ö. sich en, urist sein. ö . K Der Vetwaltungsrath bestimmt dasjenige Mitglied der Direction we ches in den Sitzungen derselben den —— zu fu und deren Verfü gungen zu vollziehen hat. . Die Höhe des Gehalts der Direktoren, die Zeitdauer und die Bedin- gungen ihrer Anstellung bestimmt der Verwaltungsrath. Die Direktoren können außerdem vom . he in alle . Fällen aus ihter Stellung entlassen ee, dr. ie Staatsregierung , nen kante bene, i,,