1864 / 149 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

RNepr

1706

. von Preußen eingeleitet worden ist Am 22. d. wurden die sentanten der Landschaft Osterföhr nach Oevenum zusammen⸗

berufen, angeblich zu einer Berathung über die Einquartirung der außer

halb der bestimmten

Geh.

ö

ö . von Sachsen und Sr. Majestät des Königs von Preußen haben sich us Gr

J .

den dort befindlichen 25 Mann noch in Aussicht stehenden dänischen Truppen. Der in Begleitung der 25 Soldaten in Oevenum erschienene Landvogt erklärte sofort, es handle sich darum, zu erfahren, wer die Berli⸗ ner Adresse unterschrieben. Als sich herausstellte, daß die Repräsentanten von Boldizum und Wrizum keinen Antheil daran gehabt, wurden diese entlassen, die anderen aber mußten zur Stelle bleiben und wurden von den Soldaten bewacht. Darauf begann das Verhör der Einzelnen, das bis gegen? Uhr Abends dauerte. Gegen eine von jedem Einzelnen gestellte Caution von 1000 Thlr. R.-M. sind sie dann vorläufig wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein gleiches Ver fahren ist gegen die Fleckensvorsteher in Wyck eingeschlagen, auch haben diese je 1000 Thlr. Caution stellen müssen. Die Deputation war glücklicher Weise noch nicht von Berlin zurückgekehrt. In Folge dieser Vorfälle sind die Mitglieder natürlich auf dem Festlande ge⸗ blieben, um dem Schicksal der Sylter zu entgehen. Uebrigens hören wir, daß die Föhringer Deputation von der Aufnahme, die sie bei Hrn. v. Bismarck gefunden, äußerst befriedigt ist und sich darnach zu den besten Hoffnungen für das Schicksal ihrer Heimath berechtigt hält. (Nd. Ztg.)

25. Juni. Mit dem regelmäßigen Postzuge der südschles— wigschen Eisenbahn Nachmittags gegen 13 Uhr hier angekommen, begab sich der Prinz, Höchstkommandirender der Allüirten, vom Bahn⸗ hofe zu Wagen nach verschiedenen Lazarethen. In einem zweiten Wagen folgte, in Begleitung zweier Adjutanten des Prinzen, der Chefarzt des zweiten schweren Feldlazareths des dritten Armee ⸗Corps, Ober-Stabsarzt r. Alexander Ochwadt, welcher die Aufgabe hatte, den Prinzen in den verschiedenen (wir haben jetzt 16 mehr oder weniger belegte Lazarethstationen) Spitälern als Fuhrer zu dienen. Um 3 Uhr wird S. K. H. nach Rothenkrug (Apenrade), wo das Hauptquartier ist, weiter fahren.

Das englische Dampfschiff »Vigilance« ging gestern Nachmittag 3 Uhr von hier nach Kopenhagen mit Passagieren und Waaren in See, es soll eine regelmäßige Verbindung zwischen hier und der

dänischen Metropole unterhalten, wenn die Ereignisse es nicht

anders fügen. Gestern nahm es eine Anzahl entlassener dänischer Kranken und die Familien Anderer mit sich. (S. H. S.)

Hannover, 27. Juni. Miquel's Antrag auf Aufhebung oder Umgestaltung der Domainenausscheidung wurde heute von der zweiten Kammer mit 45 gegen 37 Stimmen genehmigt.

(Tel. d. W. B.)

Sachsen. Dresden, 26. Juni. Seine Majestät der König sind gestern Abend 12 Uhr von der in das Erzgebirge unternom⸗ menen Reise wieder in Pillnitz eingetroffen.

27. Juni. In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer hat Kammerherr v. Zehmen nachstehenden Antrag eingebracht, dessen Ueberweisung an die gedachte Deputation von der Kammer einstim- mig beschlossen wurde:

Die Erste Kammer möge deren dritte Deputation beauftragen, die Frage in Erwägung zu ziehen:

ob nicht die politische Lage erheische, in Gemeinschaft mit der Zweiten

Kammer an die Staatsregierung die Aufforderung zu richten, bei dem

Deutschen Bunde dahin zu wirken, daß sich der gesammte Deutsche

Bund an der Fortführung des Krieges gegen Dänemark betheilige und

somit derselbe zur Bundessache erklärt werde. «

Hierauf beschäftigte sich die Kammer mit Petitionsberathungen.

Die Zweite Kammer beschäftigte sich heute mit der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, einige Abänderungen und Zusätze zu den Gesetzen über Militairleistungen und dafür zu gewährende Vergütungen vom 7. Dezember 1837 und 11. September 1843 betreffend. (Dresd. J.)

hei Das heutige »Dresdner Journal« bringt die nachstehende Mit ˖ eilung:

Nachdem einige süddeutsche Blätter, im Interesse der von ihnen vertretenen handelspolitischen Richtung, sich bemüht haben, dem am 1Iten v. M. über die Fortsetzung des Zollvereins zwisch en Sachsen und Preußen abgeschlossenen Vertrag eine un— richtige Deutung zu geben, sind wir in die Lage gesetzt worden, die sen Vertrag in Nachstehendem zu veröffentlichen, was wir mit der Bemerkung thun, daß die am Schlusse enthaltene Ratification inner⸗ Frist von beiden Seiten erfolgt ist: Berlin, den 11. Mai 1864. Gegenwärtig: für Sachsen: der K. sächs.

inanzrath v. Thümmel; für Preußen: der K. preuß. General ⸗Direktor der Steuern, v. Po mm er— Eschej der K. preuß. Ministerial⸗Direktor Philips born; der K. preuß. Ministerial · Direktor Delbrück.

Die obengenannten, für die Verhandlungen über die Fortsetzungen des

l.; und Handelsvereins ernannten Bevollmächtigten Str. Majestät des

auf Grund der ihnen ertheilten Vollmachten und der von ihren hohen Re— gierungen empfangenen besonderen Instructlonen über die nachfolgenden kin en,. .

S. J. Sachsen und Preußen werden den, behufs eines gemeinsamen

*

erlegen.

Zoll! und Handelssystems zwischen ihnen errichteten Verein unter sich und

mit den, den gegenwärtigen Verabredungen beitretenden Vereinsstaaten auf

weitere zwölf Jahre, vom 1. Januar 1866 anfangend, fortsetzen. Es blei⸗ ben daher für diesen Zeitraum die Zollvereinigungs-Verträge vom 36. Maͤrʒ 1833, 8. Mai 1841 und 4. April 1853 einschließlich der zu diesen Vertra. gen getroffenen besonderen Verabredungen, wie solche zur Zeit bestehen zwischen ihnen in Kraft. §. 2. Der von Preußen bei den Verhandlungen über Fortsetzung des Zollvereins vorgelegte Zolltarif für 1866 soll mit denjenigen Abänderungen und Ergänzungen, welche im Laufe dieser Verhandlungen die Zustimmung beider Regierungen erhalten haben, und vorbehältlich weiterer, im gemeinsamen Einverstaͤndniß etwa zu treffender Abänderungen, mit dem 1. Januar 1866 in Kraft treten. §. 3. Die gemeinschaftlichen Ausgangsabgaben sollen vom 1. Januar 186565: ab nach den nämlichen Grundsätzen, wie die gemeinschaftlichen Eingangsabgaben ver. theilt werden. Mit demselben Tage treten die, wegen Theilung der erstern getroffenen, im Artikel 22 des Zollvereinigungs Vertrages vom 4. April 1853 unter Nr. 2 enthaltenen Verabredungen, so wie die besondere Ueber. einkunft von demselben Tage, betreffend die Theilung der gemeinschaftlichen Aus. gangs. und Durchgangsabgaben, außer Kraft. S. 4. Durch die im §. 1 getroffene Verabredung sind 1) die auf die Besteuerung des Zuckers bezüglichen Ueberein- künfte vom 4. April 1853, 16. Februar 1858 und 25. April 1861, 2) der Vertrag vom 4. April 1853 wegen Fortsetzung des Vertrages vom 8. Mai 1841 über die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse, 3) der Vertrag vom 4. April 1853, die gleiche Besteuerung von Weln und Tabak, so wie den gegenseitig freien Verkehr mit diesen Artikeln und die Gemeinschaftlichkeit der Uebergangsabgaben von denselben betreffend, einschließlich der zu diesen Uebereinkunften und Verträgen getroffenen besondern Verabredungen, wie solche zur Zeit bestehen ebenfalls auf weitere zwölf Jahre vom 1. Januar 1866 ab verlängert. Die Verlängerung des unter Rr. 2 bezeichneten Vertrags erfolgt jedoch mit der Maßgabe, daß vom 4. Januar 1866 ab die Thei⸗ lung des Branntweinsteuerauftommens und der Uebergangsabgabe von Branntwein zwischen Preußen und Sachsen nicht mehr nach Rr. 2 des Separatartikels 2 zu dem gedachten Vertrage, sondern in der nämlichen Weise stattfinden soll, wie die Theilung jener Steuer und Abgabe unter Nr 3 dieses Separatartikels jwischen Preußen und Thüringen verabredet SF. 5. Sachsen und Preußen betrachten es als ihre gemeinschaftliche Aufgabe, das durch den Handels. und Zollvertrag vom 19. Februar 1853 begründete Verhältniß zu Oesterreich in einer, ihren innigen Beziehungen zu dem Kaiserstaate und den Interessen ihres Verkehrs mit dem letztern entsprechen den Richtung, auf dem Wege der Verhandlung mit Oesterreich weiter auszu bilden. S. 6. Infolge der im §. 1 getroffenen Verabredung erklärt Sachsen seine unbedingte Zustimmung zu dem zwischen Preußen und Frank. reich am 2. August 1862 unterzeichneten Handelsvertrage und Schifffahrts. vertrage und zu der Uebereinkunft, betreffend die Zollabfertigung des inter nationalen Verkehrs auf den Eisenbahnen, so wie seinen Beitritt zu der Uebereinkunft zwischen Preußen und Frankreich wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst vom 2. August 1862, dergestalt, daß die Wirksamkeit dieser Verträge und Uebereintünfte in Sachsen an dem nämlichen Tage eintreten wird, an welchem sie in Preußen beginnt. Ueber die Form seines Bei—⸗ tritts zu der zuletzt erwähnten Uebereinkunft wird sich Sachsen unmittelbar mit Frankreich verständigen. Preußen wiederholt die in der Sitzung der Zollkonferenz vom 23. März d. J. abgegebene Erklärung, daß es die darin bezeichneten Abänderungen und Ergänzungen der vorerwähnten Verträge und Uebereinkünfte zum Gegenstande der Verhandlung mit Frankreich machen und ernstlich bemüht sein wird, diese Verhandlung zu einem Ergebnisse zu führen, welches den von Sachsen geltend gemachten Wünschen entspricht. Sachsen ist mit den Zugeständnissen an Frankreich einverstanden, welche in der erwähnten Erklärung Preußens in Aussicht genommen sind S5. J. Der Regierung jedes Vereinsstaates ist der Beitritt zu den vorstehenden Verabredungen vorbehalten. Sachsen und Preußen werden sich jedoch zuvor über die Maßgaben des Beitritts in jedem einzelnen Falle verständigen.

Sofern nicht bis zum 1. Oktober d. J. der Beitritt sämmtlicher Vereins. Regierungen erfolgt ist, werden Sachsen und Preußen ungesäumt über die alsdann erforderlichen Aenderungen in der Zollorganisation und Einrichtungen für den Grenzschutz in Verhandlung treten. Sie werden, wenn vor dem erwäͤhn . ten Tage eine entsprechende Verstaͤndigung mit den Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden, Großherzogthum Hessen und Naffau zu Stande kommt; die auf den Verabtedungen im Artikel 11 des Zollvereinigungs.⸗ Vertrags vom 4. April 1853 und dem Separat -Artikel 16 zu diesem Ver— trage beruhende Uebergangsabgabe von Wein und Traubenmost von dem Tage an unerhoben . mit welchem der im §. 2 erwähnte Zolltarif in Wirksamkeit tritt, und sind darüber einverstanden, daß in diesem Falle die Verabredungen gleichzeitig außer Kraft treten, welche in dem im §. 4 unter Nr. 3 bezeichneten Vertrage über die Besteuerung des Weinbaues und die Uebergangs - Abgabe von Wein und Traubenmost getroffen sind. Endlich sind sie daruber einverstanden, daß der im §. 2 bezeichnete Zolltarif auch vor dem 1. Januar 1866 in Wirksamkeit zu sehen ist, sofern dies durch den Beitritt der uͤbrigen Vereinsstaaten ermöglicht wird. In diesem Falle werden diejenigen Zollsätze eintreten, welche der von Preußen vorgelegte Zolltarif für die Zeit vor dem 1. Januar 1866 enthält. Gegenwärtiges, in doppelter Ausfertigung aufgenommenes und von den Bevollmächtigten nach geschehener Verlesung unterzeichnetes Protokoll soll sofort den beiden hohen Regierungen zur Genehmigung vorgelegt, und es soll diese Genehmi gung nach ertheilter Allerhöchster Ermächtigung durch Ministerial Erklärungen ausgesprochen werden, welche binnen spaͤtestens acht Tagen in Berlin aus-

zutauschen sind. G. w. o.

Württemberg. Stuttgart, 27. Juni. Der heutige »Staats⸗-Anzeiger f. Württemberg bringt nachstehende Aktenstücke;

1 Ansprachedes Königs an sein Volk. Württemberger! Es

hat dem allmächtigen Gott gefallen, uns eine schwere schmerzliche Prüfung aufßu⸗

Das Band, welches während einer , e. Reihe von Jahren einen

geliebten König mit seinem Volk vereinigte, hat der Tod gelöst: Die Erin

1

170

nerung aber an Alles, was er in furchtlosem Eifer u ütterli . für das Wohl seines Landes gethan, lebte uners . n r gn, 3 eingedenk werde Ich ehren, was sein Geist schuf, seine Werke pflegen, 1 besondere die Verfassung des Landes getreu beobachten Inden 9 8e n j der Regierung ergreife, vertraue Ich vor Allem auf i i. e ie Mir Kraft verleihen möge, Mein Leben dem Wohle des Landes . e, dem höchsten Ziele Meiner Bestrebungen. Meine Unterthanen . e, ch baue darauf, mit Vertrauen und Liebe entgegenkommen, damit 2 seste auf Recht und Treue begründete Band, das Fürst und Volt Württem⸗ ka g geen fg nc zwischen uns fest und aufrichtig fortlebe. Stuttgart, ug * . Karl.

2) K. Manifest, den Regierungsantrit ni Maj estät betreffend. ark von . , ö Württemberg. Liebe Getreue! Die göttliche Vorsehung hat ben il hr de lauchtigsten König Wilhelm von Württemberg Unseres vielgeliebten Herrn Vaters Majestät, aus diesem Leben abgerufen. Nachdem hierdurch Kraft des in Un⸗ serm Königlichen Hause bestehenden Erbfolgerechts, Uns die Nachfolge in der Regierung angefallen ist, und Wir dieselbe wirklich angetreten, auch die un⸗ verbrüchliche Festhaltung der Landesverfassung in einer dem ständischen Ausschusse übergebenen feierlichen Urkunde bei Unserem Königlichen Worte zu— gesichert haben, H so geben Wir euch Solches hlermit gnädigst zu erkennen und versehen Uns zu allen Unseren Königlichen Beamten, geistlichen und weltlichen Dienern und Unterthanen, indem Wir sie auf den geleisteten ver. fassungsmäßigen Dienst: und Huldigungseid hinweisen, und Erstere auffor· dern, ihre Verrichtungen wie bisher nach ihren amtlichen Pflichten fortzu⸗ setzn, daß sie Uns als ihrem angestammten Landesherrn die schuldige Dienst pflicht, Treue und, Gehorsam so willig als pflichtmäßig leisten werden, wo. mit Wir euch Unserer Königlichen Huld und Gnade versichern. Gegeben Stuttgart; den 26. Juni 1864. Karl. Miller. Wächter⸗Spfttler. Linden. Hügel. Golther. Sigel.

3) Die folgende Bekanntmachung:

Se. Majestät der Höchstselige König Wilhelm haben im Jahre 1844 dem Geheimenraths-⸗Präsidium ein versiegeltes Paket übergeben, welches von der Hand Sr. Majestät überschrieben war:

dem Geheimenraths ⸗Präsident übergeben, und im Falle meines Todes im Geheimen Rath geöffnet zu werden. gez) Wilhelm.

Auf Höchsten Befehl Seiner Majestät des regierenden Königs fand heute die Eröffnung des Pakets im Königlichen Geheimen Rathe statt, und es fand sich darin nachstehende Urkunde:

»Geschrieben den 20. April 1844.

1) So wie meine Seele meinen Körper verlassen hat, wünsche ich, außer meiner Familie, wenn sie es verlangt, nur noch von den Aerzten und dem dienenden Personal gesehen zu werden. 2) Wenn die Aerzte es für nützlich halten, so kann die Obduction mei— nes Leichnams stattfinden. 3 Da mir während meinem Leben nichts widerwärtiger war, als Ceremonien und Etikette, so wünsche ich weder feierlich ausgestellt zu werden, noch irgend ein Gepränge bei meinem Leichenbegängniß; die mich kannten, werden dies natürlich finden, die Neu— gierigen werden mir aber verzeihen, sie um das Begaffen eitler Ceremonien gebracht zu haben. 4) Mein Leichnam soll in nächtlicher Stille das Schloß verlassen, nur begleitet von dem Hofprediger, dem Hofmarschall und einem dienst⸗ thuenden Adjutanten, außerdem wird mir meine Garde den letzten Liebes dienst er- weisen, meinen Leichnam zu seiner Ruhestätte zu begleiten. 5) Ich wünsche, daß diese Fahrt so eingerichtet werde, daß ich mit dem ersten Sonnenstrahl auf dem Rothen⸗ berg ankomme, ein einziger Kanonenschuß soll das Ende des Begräbnisses andeuten, nur ein kurzes Gebet bei Einsenkung des Sarges gesprochen wer den; Ich will ruhen in dem schon vor Jahren gebauten Grab neben meiner verewigten Gemahlin Katharina, wie Ich es Ihr versprochen hatte. 6) Die Landestrauer wünsche ich auf 3 Monate beschraͤnkt zu sehen und nur 10 Tage nach meinem Begräbniß soll mit den Glocken geläutet werden, meine Personalien ebenso einfach in den Kirchen gelesen werden. 9 Ich sterbe als wahrer Christ, verzeihe allen meinen Feinden, danke meiner Familie für ihre innige Liebe, meinen Dienern vom Eivil wie vom Militair für ihre treue Anhäng lichkeit und Eifer in Erfüllung ihrer Pflichten, allen meinen Unterthanen für ihre Treue und Gehorsam gegen die Gesetze. Ich habe für die Einig leit, Selbstständigkeit, Ruhe von Deutschland gelebt, mein Württemberg über Alles geliebt, Heil meinem Vaterland für 6 . .

gez. helm.«

Se. Majestät der regierende König haben nach genommener Einsicht von obiger Urkunde beschlossen, den darin hinsichtlich des Leichenbegängnisses u. s. w. ausgesprochenen Wünschen Ihres Königl. Herrn Vaters möglichst nach- jukommen. Sie erachten Sich jedoch gegenüber von Ihren Unterthanen berpflichet, von jenen Anordnungen darin Sich etwas zu entfernen, daß die Leiche Sr. Majestät des Königs Wilhelm an einem der nächsten Tage wahrscheinlich Dienstag im großen Marmorsaale des Königlichen Residen;= schlosses dahier öffentlich ausgestellt werden soll, damit denjenigen, welche die irdischen Ueberreste eines vielgeliebten Königs noch einmal zu erblicken wün. schen, bevor solche auf immer der Gruft uͤbergeben werden, die Gelegenheit nicht benommen fei, hierin dem Drange ihres Herzens Folge zu leisten.

hh Die Ordnung für die Hoftrauer wegen des Ablebens des Königs Wilhe lin von Sonnabend, den 25. Juni 1864 an 2A Wochen hindurch, bis Freitag den 9. Dezember 1864. z

Die Königin Pauline traf gestern Nachmittag um 3 Uhr von Friedrichshafen hier ein; die Königin Sophie der Niederlande langte um 4 Uhr an und verfügte sich von Feuerbach unmittelbar auf 6 Rosenstein. Abends um 8 Uhr trafen der König Karl ä Königin Olga von Kissingen her in Cannstatt ein und verfüg- ten sich alsbald auf den Rosenstein. Wie wir hören, hat der König Karl den Revers, die Verfassung des Königreichs ali halten zu wollen, heute Vormittag ausgestellt. Heute . ag lt Uhr fand die Beeidigung der hiesigen Garnison auf dem Cxer— dierplatze am Pönitentiarhause in Gegenwart des zeitweiligen Gou⸗ ver t imar, statt. Die reitenden Waffen

neurs, des Prinzen von Weimar, statt. Yullet hielt waren zu Pferbe dusgerückt; der Garnisons Prediger Müller

die einleitende Rede und die Garnison schwur auf den Vortrag des Auditors ihrem neuen Kriegsherrn, König Karl von Württemberg, den Jabneneid in die Hände des Gouverneurs. In den grirchen wurde ein von der Ober⸗Kirchenbehörde angeordnetes, dem hohen Ernste der Sache angemessenes Gebet gesprochen, Kanzeln und Al⸗ täre i schwarz bedeckt. 3

Bayern. München, 26. Juni. Die heutige ⸗Bayerische Zeitung schreibt: Manche Blätter laf sich be , . 3 . Auffassung abbringen, daß vom Gesetzgebungs-Ausschusse der Ab- geordnetenkammer der 1. August zur Eröffnung der Ausschuß Sitzungen festgesetzt gewesen sei und daß es sich durch das langsame Vorschreiten des Druckes des ersten Ausschuß ⸗Referates nunmehr um Anberaumung einer neuen Frist zum Beginne der Ausschußberathun⸗ gen handle, Richtig ist, daß der Druck einer so umfangreichen Ar⸗ beit, wie es der erste Vortrag des Ausschuß⸗Referenten, Appellations⸗ gerichts - Präsidenten von Neumayr ist, längere Zeit beansprucht, als vielleicht ursprünglich berechnet war, obwohl Alles geschehen ist, um die Vollendung des Druckes möglichst zu beschleunigen. Dagegen konnte weder früher noch bis jetzt von einer Fesisetzung des Anfangs termines der Ausschußsitzungen die Rede sein, da sich für den Augen- blick noch nicht einmal die Vollendung des Druckes und die Erledi— gung der übrigen sich daran anschließenden Arbeiten mit einiger , . absehen läßt..

„Würzburg, 25. Juni. Der zur Eröffnung der Ansbach— Würzburger Bahn heute Morgen 7 ie ö. Hence He,. gene Sonderzug ist diesen Nachmittag 4. Uhr hier eingetroffen, und sind mit demselben der Chef der Generaldirection der Königl. Ver⸗ tehrsanstalten, Freiherr von Brück, mit einigen seiner höheren Beam- ten, sowie gegen 5600 zur Fahrt eingeladene Personen aus den ver⸗ schiedenen Ständen der Residenzstadt hier angelangt. Die Fahrt ging in schönster Ordnung und größtentheils bei guter Witterung vor sich. Die neu vollendete Bahnstrecke von Ansbach hieher, nahe⸗ zu 24 Stunden lang, fährt sich sehr gut; sie führt durch eine sehr interessante Gegend. Durch Vollendung dieser Bahn wird die

Jahrt, von München nach Würzburg und beziehungsweise Frankfurt

um 2 bis 3 Stunden abgekürzt. Auf der letzten Stalion vor Würzburg, in Heidingsfeld, wird die im Bau begriffene Heidelberg⸗ Würzburger Bahn einmünden. (A. A. 3.

Schweiz. Bern, 22. Juni. Heute ist Herr Dr. Kern, der schweizerische Gesandte in Paris, in der Bundes stadt eingetroffen, um dem Bundesrathe über das Resultat der Unterhandlungen über den schweizerisch ⸗französischen Handelsvertrag persönlich Bericht zu erstatten.

Im Ganzen besteht der Entwurf aus fünf Verträgen: erstlich aus

dem eigentlichen Handelsvertrag, enthaltend den Zolltarif; zweitens aus einem Vertrage über gegenseitigen Schutz des literarischen und industriellen Eigenthums; drittens aus einem Niederlassungs Ver trage; viertens aus einem Vertrage über die Zollverhältnisse des Pays de Gex, und fünftens aus einem Vertrage über die Aufsicht in den Grenzwaldungen. Unter allen Umständen wird der Vertrag den eidgenössischen Räthen in der nächsten Juli⸗Sitzung zur Rati⸗ fication vorgelegt werden. Auch die Unterhandlungen über den neuen Telegraphen⸗Vertrag mit Italien haben einen sehr er— freulichen Fortgang genommen und werden vor dem Zusammen⸗ tritte der Bundes⸗-Versammlung ebenfalls zu dem gewünschten Ziele gelangen. Endlich hat der Bundesrath in seiner heutigen Sitzung die Absendung von Experten nach Berlin und Wien beschlossen, welche die Briefenveloppen - Frage einem genauen Studium unter⸗ werfen sollen. Laut dem Solothurner Blatte hat der Schrift- steller Sealsfeald den Waisen ⸗Anstalten von Zürich, Solothurn und Schaffhausen je 2000 Fr. vermacht. Die Hauptsumme des Ver⸗ mögens kommt nach Mähren; die Bedachten sind zwar nicht als gesetzliche Erben bezeichnet, doch scheint dieser Umstand die Bestäti⸗ gung der Nachricht zu enthalten, daß der Verstorbene ein geborener Oesterreicher sei.

Belgien. Brüssel, 27. Juni. Der Senat ist für den 4. Juli, Nachmittags 2 Uhr, wieder einberufen.

Großbritannien und Irland. London, Montag, 27. Juni. Sicherem Vernehmen nach hat Lord Palmerston die Ermächtigung der Königin erhalten, das Parlament außzulösen, wenn die Opposition gegen seine die Erhaltung des Friedens be⸗ zweckende Politik ein Tadelsvotum durchsetzen sollte. Es ist aber unwahrscheinlich, daß die Opposition die Majorität erhalten wird.

(Telegr. d. W. B.)

Frankreich. Paris, 26. Juni. Der ⸗Morgen-⸗Moniteur« zeigt heute ganz kurz an, daß laut einem Telegramm aus London gestern die letzte Konferenz- Sitzung stattgefunden und heute die Waffenruhe ein Ende habe. Der Abend⸗Moniteur . y die gestrige Konferenz sei sehr still e een, die Bevollmächtigten der kriegführenden Mächte hätten Erklärungen verlesen, worin jeder von seinem Standpunkte aus die gegenwärtige Lage der Dinge dargestellt

habe; Earl Russell habe dann resumirt, was die Konferenz über,.

*

haupt gethan, und unter Zustimmung der Neutralen den Wunsch geäußert, daß, wie auch der eie gan , fn. .

hängigkeit der dänischen Monarchle möge bewahrt werden können.

.